Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 2. Muster: Auskunftsklage des (Erb-)Vertragserben gegen Beschenkten

Rz. 387 Muster 9.26: Auskunftsklage des (Erb-)Vertragserben gegen Beschenkten Muster 9.26: Auskunftsklage des (Erb-)Vertragserben gegen Beschenkten An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Namens des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ erhebe ich Klage gegen Frau _________________________ – Beklag...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Allgemeines

Rz. 240 Für die erbrechtlichen Ansprüche in Buch 5 des BGB gilt grundsätzlich die Regelverjährung gem. §§ 195, 199 BGB. Bei Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Gläubigers hinsichtlich der den Anspruch begründenden Umstände und der Person des Schuldners verjähren auch die aus einem Erbfall herrührenden Ansprüche – mit Ausnahme der Ansprüche auf Herausgabe der Erbsc...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Entsprechende Anwendung des Auftragsrechts

Rz. 456 Die Auskunftspflicht regelt § 2218 BGB, der in verschiedener Hinsicht zur Konkretisierung des zwischen Erben und Testamentsvollstrecker bestehenden besonderen Rechtsverhältnisses auf das Auftragsrecht und damit auch auf § 666 BGB verweist. Aber die dortigen Vorschriften werden lediglich für "entsprechend" anwendbar erklärt. Denn weisungsgebunden ist der Testamentsvol...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 6. Muster: Auskunftsklage gegen Hausgenossen

Rz. 380 Muster 9.25: Auskunftsklage gegen Hausgenossen Muster 9.25: Auskunftsklage gegen Hausgenossen An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________ – Beklagte – wegen Auskunft und eidesstattlicher Versicherung. Namens un...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 1. Auskunft über die Schenkungen des Vorerben

Rz. 312 Die Durchsetzung eines Herausgabe- oder Bereicherungsanspruchs gegen den Beschenkten stellt den Nacherben oftmals vor erhebliche Probleme. Insbesondere dann, wenn der Nacherbfall mit dem Tod des Vorerben eintritt, kann sich die Ermittlung der Person des Beschenkten sowie von Art und Umfang der Zuwendung schwierig gestalten. Die Rechtsprechung gewährt deshalb dem Nache...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 2. Notarielles Verzeichnis: Belege sind dem Notar vorzulegen

Rz. 217 Aber: Soweit die Aufnahme eines Vermögensverzeichnisses durch einen Notar oder eine Behörde verlangt werden kann – insbesondere nach § 2314 BGB –, hat sich der Notar grundsätzlich auch insoweit Belege vorlegen zu lassen, weil er anders die Verantwortung für die Richtigkeit des Verzeichnisses nicht übernehmen könnte, wie es die obergerichtliche Rechtsprechung von ihm ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / III. Auskunftserteilung – geordnete Zusammenstellung

Rz. 219 Nach § 260 Abs. 1 BGB wird, wenn die Verpflichtung zur Herausgabe eines Inbegriffs von Gegenständen oder zur Errichtung eines Verzeichnisses besteht, die Vorlage eines geordneten Bestandsverzeichnisses geschuldet. Die auskunftsrelevanten Angaben können nicht auf verschiedene Schriftsätze über einen längeren Zeitraum verteilt werden. Es fehlt dann an einer ausreichend ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / g) Schenkungsrecht: Heilung eines formnichtigen Schenkungsversprechens; Beweislast

Rz. 200 BGH NJW 2014, 2275 :[226] Zitat "Beruft sich der Leistungsempfänger gegenüber dem Bereicherungsanspruch auf ein nicht notariell beurkundetes Schenkungsversprechen als Rechtsgrund, so beschränkt sich die ihn treffende Beweislast auf den Nachweis, dass die Leistung mit Wissen und Wollen des Leistenden bewirkt und der Formmangel damit geheilt worden ist. Das Fehlen eines S...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Zuständigkeitsstreitwert

Rz. 231 Grundsätzlich ist wegen der verschiedenen Streitgegenstände nach § 5 ZPO der Wert aller Stufen zusammenzurechnen. Bezüglich des Feststellungsantrags ist nach § 3 ZPO das Interesse an der Feststellung maßgebend. Bei der allgemeinen Feststellungsklage werden häufig 50 %–80 % der entsprechenden Leistungsklage als Streitwert angenommen, bei der Erbenfeststellungsklage ehe...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / f) Beweislast bei behaupteter Schenkung eines Sparbuchs

Rz. 199 OLG Koblenz ZErb 2003, 381 :[223] Zitat Gegenüber der Klage eines Erben auf Herausgabe eines Sparbuchs, das auf den Namen des Erblassers als Forderungsinhaber ausgestellt ist, hat der Sparbuchbesitzer, der Nichterbe ist, die Beweislast für den Einwand einer lebzeitigen Schenkung durch den Erblasser. Geht es bei der Frage der Schenkungsabrede zwischen dem Erblasser und de...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Vorsorgevollmacht ohne ausdrückliche transmortale Geltung erlischt mit dem Tod des Vollmachtgebers

Rz. 197 OLG München, Beschl. v. 7.7.2014: Zitat "Die vorgelegte Vollmacht besagt ausdrücklich nichts dazu, ob sie mit dem Tod des Vollmachtgebers endet. Was für diesen Fall gelten soll, ist durch Auslegung des Auftragsverhältnisses (§ 662 BGB) zu ermitteln. Je mehr der Auftragsgegenstand auf die Person und die persönlichen Verhältnisse – hingegen weniger auf das Vermögen – des...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 3. Belegvorlagepflicht im Prozess

Rz. 218 Urkundenvorlage durch Dritte: Das Gericht kann nach § 142 ZPO – ggf. unter Fristsetzung – von Amts wegen die Vorlage von Urkunden nicht nur durch die Parteien, sondern auch durch Dritte anordnen, sofern dem Dritten dies zumutbar ist und er kein Zeugnisverweigerungsrecht hat.[259] Zwangsmittel stehen gegenüber dem Dritten wie gegen einen Zeugen zur Verfügung.mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / cc) Pflichtteilsberechtigter Erbe

Rz. 211 Der pflichtteilsberechtigte Erbe, der den vom Erblasser Beschenkten auf Pflichtteilsergänzung in Anspruch nimmt, kann gegen diesen einen Anspruch auf Wertermittlung aus § 242 BGB haben; allerdings nicht auf Kosten des Beschenkten, sondern auf Kosten des pflichtteilsberechtigten Erben.[250]mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / ee) Wertermittlungskosten beim Wertvermächtnis

Rz. 213 Ist einem Vermächtnisnehmer ein Anteil eines Nachlassgrundstücks als Geldanspruch zugewandt, dann steht dem Vermächtnisnehmer ein Anspruch auf Wertermittlung des Nachlassgrundstücks zum Stichtag des Erbfalls gem. § 242 BGB zu, wenn er die Kenntnis zur Geltendmachung seines Vermächtnisanspruchs benötigt. Der belastete Erbe hat die Kosten der Wertermittlung zu tragen.[...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Auskunftsschuldner nach § 2027 Abs. 1 BGB

Rz. 348 Der Erbschaftsbesitzer ist auskunftspflichtig und damit nach § 2018 BGB derjenige, "der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat". Erbschaftsbesitzer in diesem Sinne kann auch ein Miterbe sein, der ein über seinen Erbteil hinausgehendes Erbrecht für sich beansprucht; hinsichtlich der ihm nicht gebührenden Diff...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Vor-, Nacherbe

Rz. 164 Für den Vorerben als Erben i.S.d. § 2218 BGB bestehen zunächst keine Abweichungen hinsichtlich der Auskunftsverpflichtung des Testamentsvollstreckers. Für den Nacherben besteht ein Auskunftsanspruch dagegen in der Regel erst mit Eintritt des Nacherbfalls.[306] Eine Ausnahme besteht lediglich für den Sonderfall des Auskunftsanspruchs des Nacherben gegen den Vorerben n...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 3. Stufenklage

Rz. 91 Da die Rechtsprechung, wie zuvor dargelegt, dem Vertragserben einen Auskunftsanspruch zubilligt, kann auch eine Stufenklage gem. § 254 ZPO erhoben werden.[178]mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 179 Der Nacherbe kann im Falle der Gefährdung seiner Rechte Auskunft über den gegenwärtigen Bestand des Nachlasses unter Vorlage eines Bestandsverzeichnisses verlangen, §§ 2127, 260 BGB. Der Auskunftsanspruch dient zur Sicherung von Beweismitteln für eine Schadensersatzklage nach Eintritt der Nacherbfalls. Er schafft darüber hinaus eine Basis für die weiteren Entscheidun...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / bb) Verfahren

Rz. 185 Mehrere Nacherben können den Auskunftsanspruch unabhängig voneinander geltend machen, auch gegen den Willen der anderen. Der klagende Miterbe kann als gesetzlicher Prozessstandschafter nach § 2039 BGB den Auskunftsanspruch zur Leistung an alle Miterben geltend machen.[226] Ist ein Nacherben-Testamentsvollstrecker bestellt, kann nur dieser das Auskunftsrecht wahrnehme...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Vorlage eines Bestandsverzeichnisses

Rz. 465 Auf Verlangen der Erben hat der Testamentsvollstrecker ein Bestandsverzeichnis nach § 260 Abs. 1 Alt. 2 BGB vorzulegen, auch wenn das zu Beginn der Tätigkeit nach § 2215 BGB geschuldete Nachlassverzeichnis schon vorgelegt wurde. Dies gilt vor allem, wenn der Bestand des Nachlasses durch Umschichtung, Veränderung oder Neuerwerb neu zu dokumentieren ist. In diesem Fall...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 8. Muster: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe)

Rz. 362 Muster 9.21: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe) Muster 9.21: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächt...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / q) Rechtsmittel

Rz. 87 Gegen die Versagung der Einsicht oder der Erteilung von Abschriften ist das Rechtsmittel der unbefristeten und formlosen Beschwerde nach §§ 71 ff. GBO statthaft (Muster vgl. Rdn 89). Beschwerdegericht ist das OLG (§ 72 GBO).mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / bb) Grundsatz: Bei unvollständigem Nachlassverzeichnis eidesstattliche Versicherung

Rz. 295 Grundsätzlich kann der Auskunftsgläubiger nicht die Vervollständigung eines seines Erachtens unvollständigen Nachlassverzeichnisses verlangen; er ist vielmehr auf das Verlangen nach Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verwiesen, wenn er meint, das Verzeichnis sei nicht mit der notwendigen Sorgfalt erstellt worden.mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 6. Auskünfte aus den Akten des Nachlassgerichts, Familien- und Betreuungsgerichts

a) Allgemeines Akteneinsichtsrecht Rz. 95 Für alle FG-Verfahren und damit auch für die verschiedenen Nachlassverfahren bestimmt § 13 FamFG, dass jedem die Einsicht in die Nachlassakten gestattet werden kann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Dies gilt auch für die Erteilung unbeglaubigter oder beglaubigter Abschriften aus den Nachlassakten. Dabei entscheidet das...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 4. Auskünfte aus dem Grundbuch und aus den Grundakten

a) Einsicht in das Grundbuch Rz. 48 Nach § 12 GBO ist die Einsicht des Grundbuchs jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Dieses Einsichtsrecht erstreckt sich auf Urkunden, auf die im Grundbuch zur Ergänzung einer Eintragung Bezug genommen ist, und auch auf noch nicht erledigte Eintragungs- und Löschungsanträge. Der Testamentserbe hat sein berechtigtes Intere...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Zurückweisung verspäteten Vorbringens

Rz. 279 Nachgeschobenes Vorbringen kann innerhalb der Zahlungsstufe erneuert werden, wenn es in der Auskunftsstufe nach § 296 ZPO als verspätet bereits zurückgewiesen wurde.mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / l) Grundbucheinsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten bei (teil)unentgeltlicher Grundstücksübertragung des Erblassers

Rz. 75 OLG Karlsruhe: Im Falle der Übertragung von Grundbesitz vor dem Tod des Erblassers an eine dritte Person steht dem Pflichtteilsberechtigten ein Anspruch auf Erteilung eines Grundbuchauszugs nebst Kopie des Kaufvertrages zu.[81]mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Weitere Einsichtsrechte in die Nachlassakten

Rz. 108 Nach § 13 FamFG und § 357 FamFG besteht ein allgemeines Recht auf Einsicht und Erteilung von Abschriften und Ausfertigungen. Glaubhaftmachung: § 31 FamFG.mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 3. Beschaffung eines Europäischen Nachlasszeugnisses

Rz. 35 Zu den Akteineinsichtsrechten u. dergl. vgl. Rdn 7 ff. a) Abschrift des erteilten Europäischen Nachlasszeugnisses Rz. 36 Hinweis Beim Europäischen Nachlasszeugnis wird nicht mehr unterschieden nach Ausfertigung und beglaubigter Abschrift; es werden nur noch beglaubigte Abschriften erteilt. aa) Berechtigtes Interesse für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift Rz. 37 Na...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / i) Kosten

Rz. 118 Die Akteneinsicht ist gebührenfrei. Für die Erteilung von Abschriften und deren Beglaubigung gelten die Gebührenvorschriften der Nr. 17000 ff. KV GNotKG.mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / f) Vertretung der Beteiligten

Rz. 110 Der Rechtsanwalt als Vertreter eines Verfahrensbeteiligten kann nach § 10 FamFG mit schriftlicher Vollmacht als Bevollmächtigter auftreten. Nach § 10 Abs. 2 FamFG können Rechtsanwälte und weitere dort genannte Personen als Bevollmächtigte auftreten.mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 6. Anwaltsgebühren

Rz. 301 Der als Vertreter des Gläubigers tätige Rechtsanwalt erhält eine 0,3-Gebühr nach § 18 Nr. 13 RVG, Nr. 3309 VV RVG. Das gesamte Verfahren einschließlich der Vollstreckung eines Zwangsmittelbeschlusses bildet eine gebührenrechtliche Angelegenheit.[332]mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / bb) Zweck

Rz. 38 Eine zügige Abwicklung einer Nachlasssache mit Auslandsbezug innerhalb der Mitgliedstaaten soll dadurch gefördert werden, dass Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter ihre Rechte und Befugnisse in einem anderen Mitgliedstaat einfach nachweisen können, Erwägungsgrund (EG) 67.mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 2. Beschaffung eines Erbscheins

a) Allgemeines Akteneinsichtsrecht Rz. 7 Das Recht auf Einsicht in FG-Akten ist in §§ 13 ff. FamFG geregelt. Rz. 8 Für alle FG-Verfahren – und damit auch für die verschiedenen Nachlassverfahren – unterscheidet § 13 FamFG danach, ob die Akteneinsicht von einem Verfahrensbeteiligten oder von einem Dritten begehrt wird. Nach § 13 Abs. 1 FamFG können die Beteiligten die Gerichtsak...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 5. Auskünfte aus dem Handelsregister und den Handelsregisterakten

a) Einsicht in das Handelsregister Rz. 90 Die Einsichtnahme in das Handelsregister sowie in die zum Handelsregister eingereichten Dokumente ist jedem zu Informationszwecken durch einzelne Abrufe gestattet, § 9 Abs. 1 S. 1 HGB. Abweichend von § 13 FamFG ist hier ein berechtigtes Interesse für die Einsicht oder die Erteilung von Abschriften nicht erforderlich. Die Landesregierung...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Abschrift des erteilten Europäischen Nachlasszeugnisses

Rz. 36 Hinweis Beim Europäischen Nachlasszeugnis wird nicht mehr unterschieden nach Ausfertigung und beglaubigter Abschrift; es werden nur noch beglaubigte Abschriften erteilt. aa) Berechtigtes Interesse für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift Rz. 37 Nach Art. 70 EuErbVO reicht ein berechtigtes Interesse für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift eines ENZ. Dieses b...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Verhältnis von Erkenntnisverfahren und Zwangsvollstreckung bei umfassendem Auskunftstitel

aa) Bei umfassendem Auskunftstitel Konkretisierung in der Zwangsvollstreckung Rz. 294 Die Frage, ob ein Pflichtteilsberechtigter einen Anspruch auf ergänzende Auskunft über den Nachlassbestand hat, ist von der weiteren Frage zu unterscheiden, ob er bei einem schon vorliegenden Titel auf umfassende Auskunftserteilung noch einmal auf ergänzende Auskunftserteilung über konkret b...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / VII. Zwangsvollstreckung aus dem Auskunftstitel

1. Auskunftserteilung – unvertretbare Handlung Rz. 287 Bei der Verpflichtung des Erben gegenüber dem nicht zum Erben berufenen Pflichtteilsberechtigten zur Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines Verzeichnisses der Nachlassgegenstände gem. § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, die nach § 888 Abs. 1 ZPO zu vollstr...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / VI. Einzelfragen des erstinstanzlichen Verfahrens

1. Zurückweisung verspäteten Vorbringens Rz. 279 Nachgeschobenes Vorbringen kann innerhalb der Zahlungsstufe erneuert werden, wenn es in der Auskunftsstufe nach § 296 ZPO als verspätet bereits zurückgewiesen wurde. 2. Erledigung der Hauptsache Rz. 280 Ergibt sich nach Erteilung der Auskunft, dass von Anfang an kein Zahlungs- oder Herausgabeanspruch bestanden hat, so ist fraglic...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / X. Prozessrechtliche Vorlageansprüche

1. Urkundenvorlage im Zivilprozess Rz. 168 Die Prozesspartei hat einen prozessualen Anspruch gegen den Gegner auf Vorlegung einer Urkunde nach §§ 421 ff. ZPO. Voraussetzung für die prozessuale Vorlagepflicht ist allerdings das Bestehen eines materiellrechtlichen Anspruchs auf Vorlage der Beweisurkunde. Ein solcher materiellrechtlicher Anspruch auf Urkundenvorlage besteht in de...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 4. Unbestimmter Auskunftstitel in der Zwangsvollstreckung

a) Die einzelnen Stufen in der Zwangsvollstreckung Rz. 293 Zur Bestimmtheit eines Auskunftstitels hat das OLG Hamburg im Zusammenhang mit einem Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB entschieden OLG Hamburg FamRZ 1988, 1213:[321] Zitat Enthält ein Auskunftstitel gem. § 2314 BGB zulässigerweise keine näheren Angaben über Art und Weise der Auskunft, so hat der Gläubiger diese Angaben i...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 2. Androhung von Zwangsmitteln

Rz. 290 Der Kläger kann sich darauf beschränken, beim Vollstreckungsgericht das Zwangsmittel des § 888 ZPO nur androhen zu lassen, ohne es sofort festsetzen zu lassen. In Fällen, in denen zweifelhaft ist, ob die Auskunft vollständig erteilt ist – was manchmal nur schwer zu beurteilen sein kann, erscheint dies empfehlenswert. Dieser Androhungsbeschluss unterliegt der sofortig...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / II. Zuständigkeits- und Gebührenstreitwert

Rz. 230 Zu unterscheiden ist zwischen Zuständigkeitsstreitwert und Gebührenstreitwert. 1. Zuständigkeitsstreitwert Rz. 231 Grundsätzlich ist wegen der verschiedenen Streitgegenstände nach § 5 ZPO der Wert aller Stufen zusammenzurechnen. Bezüglich des Feststellungsantrags ist nach § 3 ZPO das Interesse an der Feststellung maßgebend. Bei der allgemeinen Feststellungsklage werden ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Mitteilung des Grundbuchinhalts und Erteilung eines Grundbuchabdrucks durch Notarinnen und Notare

aa) Aufgaben der Notare im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit Rz. 57 Grundsätzlich sind Notare berechtigt, auf Ersuchen auch ohne konkreten Entwurfs- oder Beurkundungsauftrag das Grundbuch mit dem elektronischen Zugang abzurufen (sog. isolierte Grundbucheinsicht), § 133a Abs. 1 GBO. Rz. 58 Der vom Notar erteilte Grundbuchabdruck ist gemäß § 85 GBV mit der Aufschrift "Abd...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / dd) Kosten

Rz. 62 Nach Nr. 25210 KV GNotKG werden für einen unbeglaubigten Ausdruck 10 EUR und nach Nr. 25211 KV GNotKG für einen beglaubigten Ausdruck 15 EUR in Ansatz gebracht.mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / B. Auskünfte von Behörden und Privaten

I. Zweck des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs Rz. 2 Der materiellrechtliche Anspruchsinhaber muss bei Zahlungsklagen seinen Anspruch beziffern bzw. bei Herausgabeklagen die verlangten Gegenstände exakt bezeichnen können, weil im Prozess – im Hinblick auf die spätere Vollstreckung – ein bestimmter Klageantrag zu stellen ist, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO. Aus diesem Grunde sind Au...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / II. Umfang des Nachlasses

Rz. 12 Höchstpersönliche Rechte des Erblassers sind nicht vererblich (bspw. die Vorstandseigenschaft bei einer Aktiengesellschaft). Für die Erben ist es von entscheidender Bedeutung, so schnell wie möglich Kenntnis vom Umfang und der Art der Zusammensetzung des Nachlasses zu erlangen. Diese Frage ist zuallererst bedeutend für die Entscheidung, ob sie die Erbschaft behalten wo...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 3. Erbschaftskäufer/Erbteilserwerber

Rz. 166 Für den Fall, dass ein Erbe nach § 2371 BGB seine Erbschaft oder seinen Erbteil an einen Dritten veräußert, besteht mit dem Abschluss des schuldrechtlichen Vertrags noch kein Auskunftsanspruch des Erbschaftskäufers bzw. Erbteilserwerbers gegen den Testamentsvollstrecker. Vielmehr besteht ein solcher Auskunftsanspruch erst mit Erfüllung des schuldrechtlichen Vertrags,...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Muster: Auskunftsbegehren des Erben gegen den Miterben über Vorempfänge nach §§ 2316, 2057 BGB

Rz. 208 Muster 17.13: Auskunftsbegehren des Erben gegen den Miterben über Vorempfänge nach §§ 2316, 2057 BGB Muster 17.13: Auskunftsbegehren des Erben gegen den Miterben über Vorempfänge nach §§ 2316, 2057 BGB An _________________________ Hiermit zeige ich an, dass ich _________________________ anwaltlich vertrete. Die Bestätigung einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung ist beig...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / a) Inbesitznahme von Sachen

Rz. 79 Die Verpflichtung zur Inbesitznahme ergibt sich aus § 2205 S. 2 BGB. Nachdem nicht der Testamentsvollstrecker, sondern der Erbe gem. § 857 BGB in die Besitzerstellung des Erblassers eintritt, muss sich der Testamentsvollstrecker zur Inbesitznahme die tatsächliche Gewalt über die Nachlassgegenstände verschaffen, § 854 BGB. Ihm steht insoweit ein klagbarer Anspruch auf ...mehr