Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters

Leitsatz Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters Auskunftsansprüche zu Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan stehen grundsätzlich allen Eigentümern gemeinschaftlich als unteilbare Leistung zu Individualanspruch des einzelnen Eigentümers gegen den Verwalter auf Auskunft besteht nur hinsichtlich der Angelegenheiten, die ausschlie...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsweg für Auskunftsanspruch

Leitsatz 1. Zumindest in den Fällen, in denen der Insolvenzverwalter allgemeine Einsicht in die beim FA über den Schuldner geführten Vollstreckungsakten begehrt, handelt es sich um eine Streitigkeit nach § 33 Abs. 1 FGO, sodass der Finanzrechtsweg eröffnet ist. 2. Von einer unspezifischen Einsichtnahme in Vollstreckungsakten ist nicht nur die Vollstreckung, sondern auch die S...mehr

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zfs 01/2011, Auskunftsanspruch des Geschädigten gegen Fahrradvermieter bei Schädigung durch den Fahrradmieter

BGB § 242 Leitsatz Der durch den Mieter eines Fahrrades Geschädigte hat einen Auskunftsanspruch gegen den Fahrradvermieter über Vor- und Zuname und die Anschrift seines Mietkunden. (Leitsatz der Schriftleitung) AG Berlin-Mitte, Urt. v. 5.8.2010 – 13 C 81/09 Sachverhalt Die bekl. Fahrradvermieterin wurde von dem Geschädigten nach deren Weigerung zur Benennung ihres Mieters von der ...mehr

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zfs 02/2009, Die sofortige ... / a) Auskunftsanspruch des Versicherers

Zunächst dürfte Einigkeit darüber bestehen, dass ein Rückforderungsvorbehalt für den leistenden Versicherer im Ergebnis wertlos wäre, wenn man dem Versicherer nach Ablauf der Sechsmonatsfrist keinen Auskunftsanspruch gegen den Geschädigten zugesteht. Dieser Anspruch muss darauf gerichtet sein zu erfahren, ob der Geschädigte sein Fahrzeug zwischenzeitlich veräußert hat. Auch ...mehr

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FF 01/2008, Illoyale Vermög... / II. Der Auskunftsanspruch vor der Trennung

Vor der Trennung können Ehegatten Auskunft über den Bestand des jeweiligen Vermögens nur nach § 1353 BGB verlangen. Dieser Auskunftsanspruch vermag dem Ehegatten vielfach nicht die gewünschte Klarheit zu vermitteln. Geschuldet wird nur eine Auskunft über den Bestand des Vermögens, laufende Einkünfte und deren wesentliche Veränderungen in groben Zügen.[1] Die Auskunft entspri...mehr

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FF 12/2008, Bundesrat für Auskunftsanspruch zwischen Ehepartnern auch während noch bestehender Ehe

Mit den Änderungen im Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrecht möchte die Bundesregierung vor allem die Berechnung des ehelichen Zugewinns gerechter gestalten. Künftig soll beim gesetzlichen Zugewinnausgleich auch der Abbau von Schulden berücksichtigt werden. Nach dem geltenden Recht bleiben Schulden, die bei der Eheschließung vorhanden sind und zu einem "negativen Anfangs...mehr

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FF 01/2008, Illoyale Vermög... / III. Der Auskunftsanspruch nach § 1379 Abs. 1 BGB

Ehegatten können nach dieser Vorschrift unabhängig vom Güterstand untereinander Auskunft verlangen. Sie wird grundsätzlich erst nach der Beendigung des Güterstandes geschuldet. Wird jedoch Antrag auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe gestellt, kommt die Auskunftspflicht eher zum Tragen, nämlich zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages (§§ 1375 Abs. 1, 1384 BG...mehr

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FF 01/2008, Illoyale Vermög... / IV. Auskunftsanspruch über illoyale Vermögensminderungen

Ein Recht auf Auskunft zu illoyalen Vermögensminderungen kommt gem. § 242 BGB in Betracht. § 242 BGB gibt demjenigen einen allgemeinen Auskunftsanspruch, der entschuldbar über das Bestehen und den Umfang seines Rechts im Unklaren und deshalb auf die Auskunft des Verpflichteten angewiesen ist, der diese unschwer erteilen kann. So liegt es auch im Bereich des Zugewinnausgleich...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / d) Gegenseitige Auskunftsansprüche

Der Unterhaltsgläubiger hat gegen den Erben gem. §§ 1580, 1605 i.V.m. § 1967 BGB einen Auskunftsanspruch, damit er seinen Unterhaltsanspruch beziffern kann.[9] Dem Erben steht gem. § 1580 BGB ein Auskunftsanspruch gegen den Berechtigten in Bezug auf dessen Einkünfte und Vermögen zu, denn dieser Anspruch des Erblassers ist auch auf ihn übergegangen. Der Erbe hat ferner einen ...mehr

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zfs 01/2011, Auskunftsanspr... / Leitsatz

Der durch den Mieter eines Fahrrades Geschädigte hat einen Auskunftsanspruch gegen den Fahrradvermieter über Vor- und Zuname und die Anschrift seines Mietkunden. (Leitsatz der Schriftleitung) AG Berlin-Mitte, Urt. v. 5.8.2010 – 13 C 81/09mehr

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FF 05/2008, Reform des Zuge... / III. Auskunftsanspruch

Bisherige Fassung: § 1379 Auskunftspflicht (1) Nach der Beendigung des Güterstands ist jeder Ehegatte verpflichtet, dem anderen Ehegatten über den Bestand seines Endvermögens Auskunft zu erteilen. Nach der Novellierung: § 1379 Auskunftspflicht Nach der Beendigung des Güterstandes ist jeder Ehegatte verpflichtet, dem anderen Ehegatten über den Bestand seines Anfangs- und Endvermöge...mehr

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AGS 09/2009, Der Verfahrens... / V. Bewertung von Auskunftsansprüchen und Abtretung von Versorgungsansprüchen

§ 50 Abs. 2 FamGKG betrifft die Bewertung von Auskunftsansprüchen oder die Abtretung von Versorgungsansprüchen und bestimmt einen Verfahrenswert i.H.v. 500,00 EUR, der nach § 50 Abs. 3 FamGKG herauf- und herabgesetzt werden kann.mehr

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AGS 05/2009, Wert eines Auskunftsanspruchs

ZPO § 3; GKG §§ 32, 68 Leitsatz Der Wert des nach § 3 ZPO zu bemessenden Auskunftsbegehrens ist im Rahmen einer Stufenklage mit einem Bruchteil desjenigen Anspruchs anzusetzen, dessen Geltendmachung eine erstrebte Auskunft vorbereitend dienen soll. Er ist um so geringer anzusetzen, je weitreichender die Kenntnisse des Klägers von den fraglichen Verhältnissen sind (hier: Vorl...mehr

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zfs 01/2011, Auskunftsanspr... / Sachverhalt

Die bekl. Fahrradvermieterin wurde von dem Geschädigten nach deren Weigerung zur Benennung ihres Mieters von der Kl. auf Angabe des Vor- und Zunamens und der Anschrift ihres Kunden in Anspruch genommen. Die Kl. hatte ihren Pkw geparkt, als das daneben abgestellte von der Bekl. vermietete Fahrrad gegen den geparkten Pkw fuhr und diesen beschädigte. Die Bekl. weigerte sich, di...mehr

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zfs 01/2011, Auskunftsanspr... / 3 Anmerkung

1) Das größte Problem bei der Durchsetzung eines Anspruchs ist die fehlende Information über anspruchsbegründende Umstände. Kennt der Geschädigte den Namen und die Anschrift des möglichen Haftenden nicht, muss er den Versuch wagen, im Wege einer Auskunftsklage den Namen zu ermitteln (vgl. zu den Arten der Auskunft Lorenz, JuS 1995, 569 ff.). Trotz der Betonung der Rspr., das...mehr

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zfs 01/2011, Auskunftsanspr... / 2 Aus den Gründen:

"Die Kl. hat gegen die Bekl. aus Treu und Glauben einen Anspruch auf Auskunft über Namen und Anschrift des letzten Mieters ihres Mietfahrrades." Aus § 242 ergibt sich eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehende Rechtsbeziehung es mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Recht im Ungewissen ist und der ...mehr

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ZErb 08/2011, Anspruch eine... / Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde hat keinen Erfolg. Im Ausgangspunkt zu Recht geht der Kläger davon aus, dass einem Pflichtteilsberechtigten ein Anspruch auf ergänzende Auskunftserteilung zustehen kann. Grundsätzlich zwar kann der Auskunftsberechtigte nicht die Vervollständigung eines seines Erachtens unvollständigen Nachlassverzeichnisses verlangen; er ist vielmehr auf das Verlange...mehr

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FF 07/2009, Umfang der Ausk... / Aus den Gründen

Gründe: Die zulässige – insbesondere form- und fristgerecht eingelegte – Berufung der Beklagten hat auch in der Sache Erfolg. Entgegen der Auffassung des Familiengerichts ist der Zugewinn nicht vorzeitig auszugleichen. Die Klage auf Durchführung des vorzeitigen Zugewinns ist zulässig, auch wenn mittlerweile die Scheidungsklage rechtshängig ist. Ihr fehlt wegen der Regelung in...mehr

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FF 02/2011, Auskunft zum Fa... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung des BGH ist insgesamt zuzustimmen. Sie befasst sich mit der Frage, ob einem volljährigen Kind aus einer geschiedenen Ehe das Recht zusteht, seinen wiederverheirateten Vater, dessen Einkommen unterhalb des notwendigen Selbstbehalts liegt, in Anspruch zu nehmen, dass dieser ihm Informationen (Auskunft und Belege) über das Einkommen seines neuen Ehegatten zukomm...mehr

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FF 09/2009, Die Reform des ... / 4. Neuregelung des Auskunftsrechts in § 1379 BGB

§ 1379 BGB lautet: (1) Ist der Güterstand beendet oder hat ein Ehegatte die Scheidung, die Aufhebung der Ehe, den vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft, beantragt, kann jeder Ehegatte von dem anderen Ehegattenmehr

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FF 02/2011, Auskunft zum Fa... / 2 Entscheidungsgründe:

[6] Die Revision ist nicht begründet. [7] 1. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in OLGR Jena 2008, 823 veröffentlicht ist, hat angenommen, dass dem Kläger gegenüber dem Beklagten ein Anspruch auf grobe Information über die Einkommensverhältnisse seiner Ehefrau zustehe (§ 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB). Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Beklagten sei der Unterhalt...mehr

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AGS 05/2011, Keine neue Ang... / 2 Aus den Gründen

Die von der Rechtspflegerin festgesetzten Terminsgebühren nach der Zurückverweisung des Verfahrens durch den BGH und das OLG sind nicht angefallen und damit auch nicht von der Beklagten zu erstatten. 1. Es trifft zwar zu, dass im Falle der Zurückverweisung einer Sache an ein untergeordnetes Gericht das weitere Verfahren vor diesem Gericht gem. § 21 Abs. 1 RVG ein neuer Rechts...mehr

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ZErb 02/2011, Anwesenheitsr... / I. Anspruchsvoraussetzungen

Anspruchsberechtigte sind die pflichtteilsberechtigten Nichterben nach den §§ 2303 und 2309 BGB, Abtretungsempfänger nach §§ 2317 Abs. 2, 398 BGB, Ehepartner in den Fällen des § 1371 Abs. 3 BGB und Lebenspartner nach § 1371 Abs. 3 BGB iVm § 6 S. 2 LPartG.[7] Weiter zählt zum Kreis der Berechtigten der geschiedene Ehegatte des Erblassers, der nach § 1586b BGB unterhaltsberech...mehr

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AGS 05/2009, Wert eines Aus... / Leitsatz

Der Wert des nach § 3 ZPO zu bemessenden Auskunftsbegehrens ist im Rahmen einer Stufenklage mit einem Bruchteil desjenigen Anspruchs anzusetzen, dessen Geltendmachung eine erstrebte Auskunft vorbereitend dienen soll. Er ist um so geringer anzusetzen, je weitreichender die Kenntnisse des Klägers von den fraglichen Verhältnissen sind (hier: Vorliegen von Lohnbescheinigungen). O...mehr

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ZErb 02/2011, Anwesenheitsr... / 5. Inhalt des Bestandsverzeichnisses

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten umfasst den beim Erbfall tatsächlich vorhandenen Nachlass. Hierzu gehören alle realen Nachlassaktiva und -passiva einschließlich aller Erbfallschulden.[45] Die für die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs maßgeblichen Faktoren sind offen zu legen. Weitergehend umfasst der Auskunftsanspruch nach § 2314 Abs. 1 BGB grundsätzlic...mehr

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zfs 02/2009, Nicht erlaubte... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: „… 1. Der Kläger ist zur Verfolgung der geltend gemachten Ansprüche aktivlegitimiert. Soweit die Beklagte die Aktivlegitimation des Klägers in zweiter Instanz erstmalig (substantiiert) bestreitet und eine Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf die Auftraggeberin des Klägers behauptet, kann ihr Sachvortrag schon gem. § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO unter dem ...mehr

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FF 01/2008, Illoyale Vermög... / 2. Umfang der Auskunft

Der Auskunftsanspruch geht nicht allgemein auf alle in § 1375 Abs. 2 BGB aufgeführten Vermögensminderungen, er beschränkt sich vielmehr auf einen bestimmten Tatbestand. Deshalb braucht der nach § 242 BGB Auskunftspflichtige nur zu dem von dem Auskunftsberechtigten dargestellten Tatbestand Auskunft zu erteilen.[19]mehr

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FF 04/2011, Rechtsprechung ... / Prozess-/Verfahrenskostenhilfe

Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darf dem Gegner stets zugänglich gemacht werden, wenn dieser insoweit einen Auskunftsanspruch hat; das Verfahren selbst muss keinen Bezug zum Auskunftsanspruch haben (OLG Koblenz, Beschl. v. 4.11.2010 – 7 WF 872/10, FamRZ 2011, 389; die Rechtsbeschwerde ist zugelassen).mehr

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ZErb 04/2011, Der Pflichtte... / Einführung

Der pflichtteilsberechtigte Nichterbe hat gemäß § 2303 Abs. 1 BGB gegen den Erben einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Um seinen Anspruch beziffern zu können, benötigt der Anspruchsberechtigte idR Auskünfte über den Nachlassbestand. Der Pflichtteilsanspruch wird daher von dem Auskunftsanspruch gem. § 2314 BGB "flankiert". Unvoll...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / A. Einführung: Familienrechtliche Ansprüche

Familienrechtsverhältnisse erzeugen Ansprüche i.S.d. Legaldefinition des § 194 Abs. 2 BGB. Fraglich ist oftmals, ob die allgemeinen Vorschriften des BGB oder des Schuld- und Sachenrechts auf familienrechtliche Ansprüche analog Anwendung finden oder ob die Anspruchsgrundlagen und deren Durchsetzung eigenen Regeln folgen. Die allgemeinen Vorschriften des BGB können grundsätzlic...mehr

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ZErb 04/2010, Pflichtteil u... / IV. Vermächtnis nach Pflichtteilsregeln?

Stets ist der wirkliche Wille des Erblassers nach dem gesamten Inhalt seiner Verfügung, auch anhand außerhalb der Testamentsurkunde liegender Umstände, notfalls durch ergänzende Auslegung zu ermitteln. Wollte der Erblasser etwa ein Vermächtnis nicht neben, sondern anstelle des Pflichtteils oder nicht genau den gesetzlichen Pflichtteil, sondern ein Mehr oder Weniger oder ein ...mehr

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AGS 02/2011, Ermittlung des... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere nach § 91a Abs. 2 ZPO statthaft und fristgerecht erhoben (§ 569 Abs. 1 ZPO). Sie ist aber nicht begründet. Das LG hat dem Beklagten zu Recht die gesamten Kosten des Rechtsstreits auferlegt. a) Entscheidungsmaßstab im Rahmen der nach § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung ist der voraussichtliche Ausgang des Re...mehr

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AGS 01/2011, Beschwerdewert... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 522 Abs. 1 S. 4 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde ist nicht zulässig, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rspr. eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert. Das Berufungsgericht hat auf der Grundlage der Rspr. des BGH zutreffend ents...mehr

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AGS 05/2009, Wert eines Aus... / 1 Aus den Gründen

Die nach §§ 32 Abs. 2 RVG, 68 Abs. 1 GKG zulässige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin bleibt in der Sache ohne Erfolg. Zu Recht und mit im Nichtabhilfebeschluss zutreffender Begründung, auf die Bezug genommen wird, hat das FamG den Streitwert für die Auskunftsklage auf 500,00 EUR festgesetzt. Der Wert des nach § 3 ZPO zu bemessenden Auskunftsbegehrens ist im R...mehr

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AGS 01/2011, Unwirksamkeit ... / 2 Aus den Gründen

I. Die Klage ist als Stufenklage gem. § 254 ZPO zulässig. Zwar geht das Gesetz in § 254 ZPO davon aus, dass mit einer Stufenklage letztlich ein – zunächst noch unbestimmter bzw. unbezifferter – Herausgabe- oder Zahlungsantrag verfolgt wird. Auf einen solchen Antrag hat der Kläger hier verzichtet. Jedoch war ein solcher Antrag auch nicht zwingend geboten. Denn es bestehen nac...mehr

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FF 06/2009, Verfahrenskoste... / 1. § 76 FamFG

In reinen fG-Familiensachen sind die §§ 76–78 FamFG anwendbar. § 76 Abs. 1 FamFG enthält nur die Bestimmung, dass die Vorschriften der Zivilprozessordnung "entsprechende" Anwendung finden, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist. Zu beachten ist aber die Neufassung des § 117 Abs. 2 S. 2–4 ZPO n.F. ab 1.9.2009. Nach dieser Bestimmung sollen dem Antragsgegner Auskünf...mehr

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FF 07/2009, Mehr Gerechtigk... / 2. Schutz vor Vermögensmanipulationen

Für die Berechnung des Zugewinns kommt es auf den Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags an. Die endgültige Höhe der Ausgleichsforderung wird aber bislang durch den Wert begrenzt, den das Vermögen zu einem regelmäßig deutlich späteren Zeitpunkt hat, nämlich dem der rechtskräftigen Scheidung durch das Gericht. In der Zwischenzeit besteht die Gefahr, dass der ausgleich...mehr

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FF 01/2008, Illoyale Vermög... / 4. Rechtsmittel – Wert der Beschwer

Rechtsmittel gegen die Verurteilung zur Auskunft scheitern in der Praxis vielfach daran, dass der Wert der Beschwer nach § 511 ZPO nicht erreicht wird. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass für die Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes das Interesse des Rechtsmittelführers maßgebend ist, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Dabei...mehr

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FF 01/2008, Illoyale Vermög... / 3. Antragserfordernisse

Prozessual ist daher auf die konkrete Formulierung des Auskunftsbegehrens großer Wert zu legen. Die Vollstreckungsfähigkeit des Auskunftsverlangens muss gewährleistet sein.[20] Ein Antrag auf Auskunft über alle unentgeltlichen, verschwenderischen oder in Benachteiligungsabsicht vorgenommenen Verfügungen über bestimmte Konten, bestimmte Gegenstände und Bargeld genügt den Erfor...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / – Versorgungsausgleichssachen nach § 50 FamGKG

10 % für jedes Anrecht, bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung für jedes Anrecht 20 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten. In Verfahren über den Auskunftsanspruch oder über die Abtretung beträgt der Verfahrenswert 500 EUR. Mindestwert: 1000 EUR.mehr

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FF 09/2008, Streitwert bei ... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: I. Die Klägerin machte im Wege der Stufenklage Ansprüche auf Auskunft und Belegvorlage, Abgabe der Versicherung an Eides statt über die ordnungsgemäße Erteilung der Auskunft und einen unbezifferten Zahlungsantrag auf laufenden und rückständigen Unterhalt gem. § 1615l BGB gegen den Beklagten geltend. Als vorläufigen Streitwert gab sie in der Klage einen Wert ...mehr

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FoVo 11/2010, Rentenbescheid kann vom Drittschuldner herausverlangt werden

Bei der Pfändung eines Rentenanspruchs kann der Anspruch auf Herausgabe des jeweils gültigen Rentenbescheids (bzw. der jeweils gültigen Rentenmitteilung) durch den Drittschuldner mit gepfändet und mit in den PfÜB aufgenommen werden; eine Herausgabeanordnung nach § 836 Abs. 3 ZPO entfällt dann. Der Herausgabe des Rentenbescheids durch den Drittschuldner stehen Gründe des Date...mehr

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FF 07/2009, Mehr Gerechtigk... / 3. Verbesserung des vorläufigen Rechtsschutzes

Der Schutz des ausgleichsberechtigten Ehegatten wird aber nicht nur durch den neuen Auskunftsanspruch gestärkt, sondern auch durch eine Modernisierung des vorläufigen Rechtsschutzes. Der Ehepartner, dem hier der Schaden droht, kann den Zugewinn leichter vorzeitig geltend machen. Dieses Recht kann er in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren vor Gericht sichern. Damit wird ve...mehr

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AGS 02/2009, Streitwert bei... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist überwiegend begründet. Wie das OLG Stuttgart bereits entschieden hat, ist der Gebührenstreitwert bei Erledigung einer Stufenklage vor Übergang in die Bezifferung – für den Auskunfts- und Belegantrag, den Antrag auf Abgabe der Versicherung an Eides Statt und den unbezifferten Zahlungsantrag – gem. §§ 64 Abs. 2, 40, 44, 48 GKG i.V.m. § 3 ZPO nach freiem Ermes...mehr

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FF 01/2008, Illoyale Vermög... / 1. Darlegung ausreichend konkreter Verdachtsmomente

Der Auskunftsberechtigte kann in der Regel nur Vermutungen zu den vermögensmindernden Manipulationen des anderen Ehegatten anstellen. Diese Vermutungen müssen, um dem Vorwurf einer ins Blaue hinein aufgestellten Behauptung zu begegnen, indiziell unterlegt werden. Es dürften die mittlerweile seltensten Fälle sein, in denen der um Auskunft nachsuchende Ehegatte überhaupt keine ...mehr

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ZErb 01/2010, Pflichtteilsa... / Aus den Gründen

Beschluss vom 15. September 2009 (...) Im Ergebnis zu Recht hat das Landgericht die Schadensersatzklage gegen den Beklagten, ihren früheren Prozessbevollmächtigten, abgewiesen. Das diesem vorgeworfene Unterlassen, nämlich in dem verloren gegangenen Auskunftsprozess, den die uneheliche, 1969 geborene und 1970 vom Erblasser als die seine anerkannte Tochter nach dessen Tod (24.8...mehr

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ZErb 02/2011, Anwesenheitsr... / Einführung

Der folgende Beitrag zeigt nach der Darstellung der Grundlagen die Chancen und Probleme der Durchsetzung des Rechts des Pflichtteilsberechtigten auf Anwesenheit nach § 2314 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB auf. Faktisch und rechtlich steht der Pflichtteilsberechtigte außerhalb des Nachlasses. Eine eigene Sichtung, Prüfung und Bewertung des Nachlasses wird ihm von Gesetzes wegen nicht z...mehr

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FF 09/2008, Streitwert bei ... / 2 Anmerkung

Das OLG Stuttgart beschäftigt sich im vorstehenden Beschluss mit der Höhe des Streitwerts in Fällen der sog. "stecken gebliebenen" Stufenklage. Nach Rechtshängigkeit der Stufenklage kommt es nicht mehr zu einer Bezifferung des Klagantrags in der Leistungsstufe, etwa, weil der Kläger seinen Leistungsanspruch auf Grund einer während der Rechtshängigkeit der Klage erfolgten auß...mehr

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ZErb 02/2011, Anwesenheitsr... / 2. Ort der Verzeichnisaufnahme

Deutlich problematischer ist die Frage, wo das Verzeichnis aufzunehmen ist. Zumeist fordert der Pflichtteilsberechtigte die Aufnahme des Nachlassverzeichnisses in der Wohnung des Erblassers. Der Pflichtteilsberechtigte bekommt einen authentischen und oft auch sehr aufschlussreichen Eindruck vom Nachlass. In der Praxis wird der begehrte Zutritt oft gewährt. Juristisch ist ind...mehr

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zfs 02/2009, Die sofortige ... / VI. Zusammenfassung

Die vorliegende Entscheidung des BGH vom 18.11.2008 stellt klar, dass in einem 130-%-Fall nach Durchführung einer vollständigen und fachgerechten Reparatur der oberhalb des Wiederbeschaffungsaufwandes liegende Anspruch im Regelfall nicht erst sechs Monate nach dem Unfall, sondern sofort mit dem Unfallereignis fällig wird. Dies folgt daraus, dass es sich beim Erfordernis eine...mehr