Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftspflicht

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Güterrecht / 3.6.4 Beharrliche Weigerung, über den Bestand des Vermögens zu unterrichten

Rz. 243 Ein besonders praxistauglicher Weg zur Gelangung zu einem vorzeitigen Zugewinnausgleich führt über § 1385 Nr. 4 BGB. Danach kann ein vorzeitiger Zugewinnausgleich beantragt werden, wenn der andere Ehegatte sich ohne ausreichenden Grund beharrlich weigert oder sich ohne ausreichenden Grund bis zur Erhebung des Auskunftsantrages beharrlich geweigert hat, den jeweils an...mehr

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Güterrecht / 3.1.1.2 Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 1 BGB

Rz. 32 In den Fällen der Beendigung des Güterstandes oder bei Beantragung der Scheidung, Aufhebung der Ehe oder bei Beantragung des vorzeitigen Zugewinnausgleichs bzw. der vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft entsteht gemäß § 1379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB ein umfassender Auskunftsanspruch hinsichtlich des Anfangs- und Endvermögens. Auskunft kann dabei nicht nur über...mehr

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Güterrecht / 3.1.7 Verweigerung der Auskunft

Rz. 47 Das Gesetz sieht keinerlei Einschränkungen der Auskunftspflicht vor. Selbst wenn der die Auskunft begehrende Ehegatte seinerseits Vermögenswerte verschwiegen hat oder verschweigt, kann der andere Ehegatte nicht die Auskunftserteilung verweigern. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auskunftsanspruch aus § 1379 BGB oder aber aus dem Gesichtspunkt der illoyalen Vermögensm...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.2 Verletzungen in Bezug auf die Unterhaltspflicht

Rz. 242 Hierunter fällt regelmäßig die Rückforderung überzahlten Unterhalts. Rz. 243 Eine Pflichtverletzung und damit ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung im Rahmen des Unterhaltsrechts kann sich aufgrund einer falschen Auskunft und/oder eines Prozessbetruges ergeben. Hat einer der Ehegatten eine für die Unterhaltsberechnung bedeutende Frage nicht wahrheitsgemä...mehr

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Güterrecht / 3.1.10.3 Wert der Beschwer im Auskunftsverfahren

Rz. 54 Die Bewertung einer Auskunftspflicht erlangt für die Frage der Zulässigkeit eines Rechtsmittels Bedeutung. Gemäß § 61 Abs. 1 FamFG ist eine Beschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdewert 600 EUR übersteigt. Rz. 55 Bei dem Auskunftsberechtigten bestimmt sich die Beschwer nach seinem Leistungsinteresse, welches in der Regel mit 1/3–1/5 des erwarteten Anspruchs festgele...mehr

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Güterrecht / 3.1.4 Belegansprüche

Rz. 41 Hinsichtlich der Auskunftsansprüche zum Trennungs-, Anfangs- und Endvermögen bestehen seit dem 1.9.2009 zu Kontrollzwecken auch korrespondierende Belegansprüche. Da sich der Auskunftsanspruch auf die Zusammensetzung des Vermögens des Auskunftspflichtigen am Stichtag einschließlich der wertbildenden Faktoren richtet, sollen die vorzulegenden Belege eine Überprüfung der...mehr

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Ehegatten / 4.1 Gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft

Jeder Ehegatte behält sein Vermögen in seinem Eigentum und verwaltet es selbstständig.[1] In der Verwaltung seines Vermögens ist jeder Ehegatte insoweit eingeschränkt, als er eine Verpflichtung, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen, nur mit Zustimmung seines Ehegatten eingehen kann. Eine ohne solche Zustimmung des anderen Ehegatten eingegangene Verpflichtung kann er nur m...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / VI. Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers

Rz. 43 Sofern der Bevollmächtigte im Besitz von Sachen des verstorbenen Vollmachtgebers ist oder war, trifft ihn zusätzlich die Auskunftspflicht[43] nach § 2027 Abs. 1 BGB, die gem. § 260 Abs. 1 BGB auch die Erstellung eines Bestandsverzeichnisses beinhaltet. Beispielemehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / VIII. Auskunftspflicht aus Treu und Glauben?

Rz. 46 Sofern sich kein anderer Anhaltspunkt für eine Auskunftspflicht ergibt, könnte man aus den §§ 242, 259 BGB eine Auskunftspflicht aus Treu und Glauben ableiten. Voraussetzung hierfür wäre aber, dass es die Rechtsbeziehungen der Parteien mit sich bringen, dass der Berechtigten in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang eines Rechts im Ungewissen ist und der Verpf...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 2. Auskunftspflicht in Form eines Bestandsverzeichnisses

Rz. 70 Die Auskunftspflicht über den Stand des Geschäfts besteht nur auf Verlangen des Vollmachtgebers. Die Auskunft ist definiert als "die Mitteilung von Tatsachen nach vorheriger Aufforderung". Der Vollmachtgeber kann also in diesem Rahmen einen Tätigkeitsbericht verlangen, in dem auch Informationen enthalten sind, die nicht in einem Rechenschaftsbericht, der sich im Wesen...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / III. Vertraglicher Ausschluss der Auskunftspflicht

Rz. 172 Auskünfte können dann nicht verlangt werden, wenn dies zwischen Bevollmächtigtem und Vollmachtgeber so vereinbart war oder der Vollmachtgeber einseitig auf sein Recht verzichtet hat. § 666 BGB ist grundsätzlich dispositiv.[149] Ob dem Vollmachtgeber ein solcher Verzicht "untergejubelt" wurde oder es ihm darum ging, vor der Nachwelt seinen persönlichen und wirtschaftli...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / VII. Auskunftspflicht des Hausgenossen

Rz. 45 Lebten der Bevollmächtigte und der Erblasser in häuslicher Gemeinschaft, hat der Erbe zusätzlich Auskunft über die erbschaftlichen Geschäfte zu erhalten, die nicht selten auf einer transmortalen bzw. postmortalen Vollmacht beruhen dürften. Als Hausgenosse kann insbesondere ein Lebensgefährte[45] gelten, aber auch Familienmitglieder, die zwar nicht mit dem Erblasser zu...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / IX. Auskunftspflicht aus Einsichtsrecht gem. §§ 809 f. BGB?

Rz. 48 Wer ein rechtliches Interesse daran hat, eine in fremdem Besitz befindliche Urkunde einzusehen, kann dies gem. § 810 BGB verlangen, z.B. wenn darin ein zwischen ihm und dem anderen bestehendes Rechtsverhältnis beurkundet ist. In Vollmachtsfällen ist dieser Anspruch allenfalls subsidiär,[52] denkbar wäre das Verlangen eines Miterben, Einsicht in die Vollmachtsurkunde z...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / III. Auskunftsklage

Rz. 136 Wird die Auskunft verweigert oder nur unzureichend erteilt, sollte zügig Klage erhoben werden. Bei allen Risiken des Auskunftsanspruchs birgt jede zeitliche Verzögerung das zusätzliche Risiko einer ungenauen oder gar unmöglichen Information. Hier spielen insbesondere die handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen eine Rolle. Wenn z.B. Buchungsunterlagen und Bankbelege n...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / a) Rechtsprechung zugunsten des Vollmachtgebers

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Ausdrückliche Vereinbarung

Rz. 173 Beruft sich der Bevollmächtigte auf eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vollmachtgeber, ist diese genau zu prüfen. Handelt es sich um eine formularmäßig verwendete Klausel, wonach auf die Rechnungslegung verzichtet wird, kann diese wegen unangemessener Benachteiligung des Vollmachtgebers gem. § 307 BGB unwirksam sein.[150] Rz. 174 Für die Annahme einer vorformuliert...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / II. Geschäftsbesorgungsvertrag

Rz. 28 Wer gegen Bezahlung Geschäfte für den Vollmachtgeber ausführt, hat in aller Regel mit diesem einen Geschäftsbesorgungsvertrag gem. § 675 Abs. 1 BGB geschlossen. Aufgrund der weitgehenden Verweisung auf das Auftragsrecht sind die Auskunftspflichten zumindest identisch, wenn sie nicht durch Individualvereinbarung abgeändert wurden. Liegt ein schriftlicher Geschäftsbesorg...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Vollstreckung des Auskunftsanspruchs

Rz. 162 Bei der Auskunftserteilung handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, die gem. § 888 ZPO durch Verhängung von Zwangsgeld oder Zwangshaft vollstreckt wird. In der Praxis kommt es sehr selten vor, dass wegen einer Auskunftspflicht vollstreckt werden muss. Falls doch, muss diese gem. § 888 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges beantragt werden. Ander...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 2. Konkludente Vereinbarung

Rz. 181 Gerne wird vom Bevollmächtigten behauptet, dass der Erblasser ihm gegenüber nie einen Bericht über getätigte Verfügungen verlangt habe und insoweit ja wohl selbstverständlich von einem schlüssigen Verzicht auf Auskunft und Rechenschaft auszugehen sei. § 666 BGB ist dispositiv,[156] so dass dieser Vortrag nicht von vorneherein abwegig ist. Dennoch gilt: Ein konkludent...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / b) Rechtsprechung zugunsten des Bevollmächtigten

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 3. Rechenschaftspflicht durch Ein- und Ausgabenrechnung

Rz. 75 Die Rechenschaftspflicht beinhaltet gem. § 259 Abs. 1 BGB die Verpflichtung, dem Berechtigten eine die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen oder der Ausgaben enthaltende Rechnung mitzuteilen und, soweit Belege erteilt zu werden pflegen, Belege vorzulegen. Damit ist die Rechenschaftspflicht als spezieller Unterfall der Auskunftspflicht anzusehen, dessen Gegenstand d...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 3. Auftragsrecht bei unverheirateten Paaren

Rz. 18 Ob die Ausnahmen vom Auftragsrecht für Eheleute auch bei unverheirateten Paaren gelten, ist umstritten. Das OLG Düsseldorf[18] hat in Abänderung des untergerichtlichen Urteils entschieden, dass auch in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die gleichen Grundsätze wie für Eheleute anwendbar seien und deshalb kein Auftrag im Rechtssinne bestünde. Zumindest im konkreten...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 5. Auftragsrecht zwischen Eltern und Kindern

Rz. 24 Nach einer Scheidung durch Trennung oder Tod ist oft zu beobachten, dass Kinder dem überlebenden Elternteil als Partnerersatz dienen, auch zur Regelung wirtschaftlicher Belange. Rechtfertigt dieses "besondere Vertrauensverhältnis" eine Privilegierung des Kindes, das bevollmächtigt wird? Die bisherige klare Linie der Rechtsprechung hat dies stets verneint. Daher gibt e...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / V. Streitwert

Rz. 153 Für die Streitwertfestsetzung im Rahmen einer Auskunfts- bzw. Stufenklage gelten folgende Grundsätze: Der Streitwert für die Auskunftsklage steht gem. § 3 ZPO im Ermessen des Gerichts, das sich zunächst an dem Informationsinteresse des Klägers im Zeitpunkt der Klageeinreichung[132] orientieren muss. Die Gerichte setzen hier – regional unterschiedlich – zwischen 1/10 u...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Zustandekommen des Auftragsverhältnisses

Rz. 7 Voraussetzung für die Annahme eines Auftrags ist aber ein Vertragsschluss, der notfalls bewiesen werden muss. Da Auftragsverhältnisse meist von einer persönlichen Nähe der Parteien geprägt sind und aufgrund der Vertrauensstellung, die der Bevollmächtigte zumindest beim Vertretenen hatte, sind schriftliche Auftragsverträge eine Seltenheit. Auch in den gängigen Formulars...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / II. Erfüllung

Rz. 170 Der Bevollmächtigte wird sich oft darauf berufen, dass er die Auskunftspflichten bereits erfüllt hat. Für diesen Umstand ist er allerdings voll beweispflichtig.[146] Die Einrede der Erfüllung wird oft durch Vorlage einer Ausgleichsquittung des verstorbenen Vollmachtgebers bekräftigt. Als Rechtsanwalt der Erben des Vollmachtgebers hat man in dieser Situation zwei Mögli...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / I. Außergerichtliches Vorgehen

Rz. 113 Wenn das Wissen über den rechten Gebrauch der Vollmacht fehlt, bedarf es der unverzüglichen Aufklärung durch den beauftragten Rechtsanwalt. Insoweit wird das Auskunftsverlangen regelmäßig kurz nach oder zusammen mit dem Widerruf der Vollmacht an den Bevollmächtigten zu richten sein. Insofern gilt das oben Gesagte (siehe § 2 Rdn 1). Nur in Ausnahmefällen wird man das ...mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 7.4 Auskunftspflicht für Steuerberater und Bilanzbuchhalter

Zur Prüfung der gespeicherten Aufzeichnungen sowie der Belege des Unternehmers hat das Finanzamt auch das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten des Datenverarbeitungssystems zu nehmen. Befinden sich die Unterlagen bei einem Dritten, weil dieser z. B. gegenüber dem Unternehmer eine Dienstleistung zur Erfüllung der ordnungsmäßigen Buchführung bzw. zur Erstellung ordnungsmä...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Grenze der Auskunftspflicht

Rz. 463 Die Grenze der Auskunftspflicht bildet § 242 BGB . Zu berücksichtigen ist hierbei bspw., inwieweit das Interesse des Erben im Verhältnis zum Umfang der Tätigkeit steht, die der Testamentsvollstrecker für die Auskunftserteilung aufbringen muss.[524] Die Pflicht zur Auskunftserteilung ist eine absolute. Sie besteht selbst dann, wenn der Testamentsvollstrecker damit eine ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / g) Auskunftspflicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 128 Die Verpflichtung gegenüber anderen Miterben zur Auskunft über den Bestand und Verbleib des Nachlasses kann unbeschadet eines etwaigen Erbschaftsbesitzers im Einzelfall auch deshalb bestehen, weil der in Anspruch genommene Miterbe bis zum Tod gesetzlicher Betreuer des Erblassers war oder weil er nach dem Erbfall die weitere Abwicklung des Nachlasses übernommen hat. W...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / b) Auskunftspflicht

Rz. 129 Die Auskunftspflicht nach § 2218 Abs. 1 i.V.m. § 666 BGB umfasst die Auskunft über den Stand der Verwaltung durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses (§ 260 Abs. 1 BGB) sowie auf bevorstehende Geschäfte durch den Testamentsvollstrecker.[249] Im Gegensatz zur unaufgefordert vorzunehmenden Benachrichtigung setzt die Erteilung der Auskunft ein Verlangen des Erben vorau...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 3. Auskunftspflichten während laufender Verwaltung

a) Entsprechende Anwendung des Auftragsrechts Rz. 456 Die Auskunftspflicht regelt § 2218 BGB, der in verschiedener Hinsicht zur Konkretisierung des zwischen Erben und Testamentsvollstrecker bestehenden besonderen Rechtsverhältnisses auf das Auftragsrecht und damit auch auf § 666 BGB verweist. Aber die dortigen Vorschriften werden lediglich für "entsprechend" anwendbar erklärt...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / V. Sonstige Auskunftspflichten des Testamentsvollstreckers

Rz. 163 § 2218 BGB ist nach seinem Wortlaut grundsätzlich nur auf das Rechtsverhältnis des Testamentsvollstreckers zum Erben anwendbar, d.h. die Auskunftsverpflichtung besteht zunächst lediglich gegenüber dem Erben selbst. Bezüglich des Kreises der sonst denkbaren Anspruchsberechtigten ist eine Auskunftsverpflichtung unterschiedlich zu behandeln. 1. Vor-, Nacherbe Rz. 164 Für ...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / III. Allgemeiner gegenseitiger Auskunftsanspruch der Miterben?

Rz. 17 Umstritten ist, ob aus dem Gesamthandsrechtsverhältnis der Miterbengemeinschaft als einem gesetzlichen Schuldverhältnis eine Auskunftspflicht der Miterben untereinander hergeleitet werden kann. Unstreitig besteht eine solche gegenseitige Auskunftspflicht, wenn sie sich aus konkreten Vorschriften ergibt, bspw. wenn ein Miterbe die Verwaltung allein geführt hat, nach §§...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Grundsatz: Kein Auskunftsrecht außerhalb einer Sonderverbindung

Rz. 135 Umstritten ist, ob aus dem Gesamthands-Rechtsverhältnis der Miterbengemeinschaft als einem gesetzlichen Schuldverhältnis eine Auskunftspflicht der Miterben untereinander hergeleitet werden kann, insbesondere aus § 2038 BGB. Unstreitig besteht eine solche gegenseitige Auskunftspflicht, wenn sie sich aus konkreten Vorschriften ergibt, z.B. wenn ein Miterbe die Verwaltu...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Umfang und Inhalt des Auskunftsanspruchs

Rz. 216 Die Erben sind zur Auskunft über den Bestand des Nachlasses verpflichtet. Sie müssen über sämtliche Aktiva und Passiva des Nachlasses Auskunft erteilen.[252] Zweck des Auskunftsanspruchs ist das Offenlegen der Berechnungsfaktoren.[253] In der Praxis hat sich der Wortlaut der Vorschrift dafür als zu eng erwiesen, so dass die Rechtsprechung den Anwendungsbereich des § ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / dd) Keine ergänzende Auskunftsklage

Rz. 297 Aus diesem Ergänzungsanspruch kann der Gläubiger aber keinen Anspruch auf ergänzende Auskunftsklage herleiten. Die Frage kann nur nach allgemeinen Grundsätzen beurteilt werden. Danach gilt, dass grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis für die zusätzliche Titulierung einer bereits ausgeurteilten Verpflichtung bestehen kann. Es gibt keinen Anlass, vorliegend davon abzu...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Auskunft über Surrogate und Nutzungen

Rz. 342 Mit der Auskunftspflicht bezüglich des Verbleibs von Erbschaftsgegenständen einschließlich der Surrogate (§ 2019 BGB) und der gezogenen Nutzungen (§ 2020 BGB) kommt die Auskunftspflicht einer Rechenschaftspflicht sehr nahe.mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Auskunftsschuldner nach § 2027 Abs. 1 BGB

Rz. 348 Der Erbschaftsbesitzer ist auskunftspflichtig und damit nach § 2018 BGB derjenige, "der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat". Erbschaftsbesitzer in diesem Sinne kann auch ein Miterbe sein, der ein über seinen Erbteil hinausgehendes Erbrecht für sich beansprucht; hinsichtlich der ihm nicht gebührenden Diff...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Anfechtung einer wechselbezüglichen Verfügung durch den Erblasser nach dem Tod des erststerbenden Ehegatten

Rz. 348 Fall Ein Ehepaar, aus dessen Ehe zwei Kinder hervorgegangen sind, errichtete im Jahr 1954 ein gemeinschaftliches Testament, durch das sie sich gegenseitig als befreite Vorerben und ihre beiden Kinder als Nacherben einsetzten. Die Ehefrau starb im Jahr 1971. Im Jahr 1972 heiratete der überlebende Witwer ein zweites Mal. Aus dieser Ehe gingen eine Tochter und ein Sohn ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Verbleib von Erbschaftsgegenständen

Rz. 376 Nicht nur über den körperlichen Verbleib, sondern auch über den wirtschaftlichen Verbleib von Nachlassgegenständen ist Auskunft zu erteilen, d.h. auch darüber, ob und welcher Wertersatz für die verschwundenen Gegenstände in den Nachlass gelangt ist. Rz. 377 Über den strengen Wortlaut des § 2028 BGB hinaus bezieht sich die Auskunftspflicht auch auf solche Gegenstände, ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Verbleib von Erbschaftsgegenständen

Rz. 343 Nicht nur über den körperlichen Verbleib, sondern auch über den wirtschaftlichen Verbleib von Nachlassgegenständen ist Auskunft zu erteilen, d.h. auch darüber, ob und welcher Wertersatz für die verschwundenen Gegenstände in den Nachlass gelangt ist. Über den strengen Wortlaut des § 2028 BGB hinaus bezieht sich die Auskunftspflicht auch auf solche Gegenstände, die scho...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 4. Ergänzende Auskunft bei umfassendem Auskunftstitel

Rz. 423 Das OLG Schleswig stellte im Beschl. v. 7.4.2011 fest:[474] Zitat "Die Frage, ob ein Pflichtteilsberechtigter einen Anspruch auf ergänzende Auskunft über den Nachlassbestand hat, ist von der weiteren Frage zu unterscheiden, ob er bei einem schon vorliegenden Titel auf umfassende Auskunftserteilung noch einmal auf ergänzende Auskunftserteilung über konkret benannte Nach...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Geschäftsführungsverhältnisse

Rz. 121 Neben den besonderen erbrechtlichen Auskunftsansprüchen sind auch die allgemeinen Auskunftsansprüche des Zivilrechts für das Erbrecht von Bedeutung. Eine im Allgemeinen auf § 242 BGB gestützte Auskunftspflicht gibt es grundsätzlich nicht, vielmehr bedarf es einer konkreten Sonderverbindung zwischen Auskunftsschuldner und Auskunftsgläubiger.[109] Nur ausnahmsweise die...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / I. Zweck des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs

Rz. 2 Der materiellrechtliche Anspruchsinhaber muss bei Zahlungsklagen seinen Anspruch beziffern bzw. bei Herausgabeklagen die verlangten Gegenstände exakt bezeichnen können, weil im Prozess – im Hinblick auf die spätere Vollstreckung – ein bestimmter Klageantrag zu stellen ist, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO. Aus diesem Grunde sind Auskunftsansprüche für die Praxis von großer Bedeu...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Informationspflichten des Testamentsvollstreckers

Rz. 125 Aus § 2218 Abs. 1 i.V.m. § 666 BGB ergeben sich folgende drei Informationspflichten:[242] a) Benachrichtigungspflicht Rz. 126 Nach dem Auftragsrecht hat der Beauftragte dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben,[243] wobei sich aus der Natur der Sache ergibt, dass einer solchen...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Verpflichtung zur Wissensverschaffung

Rz. 464 Den Testamentsvollstrecker kann auch eine "Wissensverschaffungspflicht" treffen, d.h., er muss von seinen eigenen Auskunftsrechten gegenüber Dritten Gebrauch machen. Die vom BGH[525] für das Verhältnis zwischen Erbe und Pflichtteilsberechtigtem getroffene Entscheidung, dass der Erbe gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten zur Wissensverschaffung verpflichtet ist, ist ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Form der Auskunftserteilung

Rz. 462 Grundsätzlich ist die Auskunftserteilung formlos möglich. Das OLG München vertritt jedoch die Ansicht, dass die Auskunft eine Wissensmitteilung sei, deshalb schriftlich zu erteilen und vom Auskunftspflichtigen persönlich zu unterzeichnen sei.[523] Dies bedeutet, dass – nach OLG München – eine Auskunftserteilung in einem Anwaltsschriftsatz nicht ausreichend wäre.mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Von der Rechtsprechung anerkannte erbrechtliche Auskunftsansprüche

Rz. 141 Zu den von der Rechtsprechung entwickelten erbrechtlichen Auskunftsansprüchen gehören insbesondere diejenigenmehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 3. Auskunftsanspruch des Nacherben gegen den Vorerben bezüglich der Anlage freier Geldmittel

Rz. 496 Urt. des LG Berlin v. 26.10.2000 – 33 O 226/00:[575] Das LG Berlin hat in dem zuvor bezeichneten Urteil einen im Recht der Vor- und Nacherbschaft nicht unbedeutenden Auskunftsanspruch des Nacherben gegen den Vorerben auf der Grundlage von § 242 BGB zugesprochen und damit in richterlicher Rechtsfortbildung die Zahl der dem Vorerben gegen den Nacherben zustehenden Ausku...mehr