Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftspflicht

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.8 Keine Zeugnis- und Auskunftspflicht (Abs. 3)

Rz. 71 § 35 Abs. 3 stellt sicher, dass die Pflicht zur Wahrung des Sozialgeheimnisses nicht durch gerichtliche Maßnahmen, wie Zeugenvernehmung oder Beschlagnahme von Akten/Datenträgern, umgangen werden kann. Soweit eine Übermittlung nach den Vorschriften der §§ 67 ff. SGB X unzulässig ist, sind Auskünfte nicht zu geben. Die Bediensteten der Stellen nach Abs. 1 müssen die Zeug...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.9 Keine Auskunftspflicht

Rz. 19 Da eine § 60 Abs. 2 oder § 315 Abs. 2 SGB III entsprechende Vorschrift fehlt, sind nach § 319 SGB III solche Personen, die für Leistungsbezieher Guthaben führen oder Vermögensgegenstände verwahren, nicht auskunftspflichtig. Zu einer Auskunftserteilung bedarf es daher des Einverständnisses des Leistungsberechtigten.mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.3.1 Leistungsverpflichtete

Rz. 18 Nach Abs. 2 Satz 1 hat derjenige, der jemandem, der eine Leistung nach dem SGB II beantragt oder bezieht, zu Leistungen verpflichtet ist, die geeignet sind, Leistungen nach dem SGB II auszuschließen oder zu mindern, oder wer für ihn Guthaben oder Vermögensgegenstände verwahrt, der Agentur für Arbeit hierüber Auskunft zu geben. Abs. 2 setzt wie auch Abs. 1 voraus, dass...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.1 Verlangen der Agentur für Arbeit

Rz. 10 Die Auskunftspflichten nach § 60 bestehen bei allen Absätzen nicht kraft Gesetzes (Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 60 Rz. 8; Hlava, in: Gagel, SGB II, § 60 Rz. 18; a. A. Blüggel, in: Luik/Harich, SGB II, § 60 Rz. 11, wonach die Auskunftspflicht kraft Gesetzes entsteht, aber erst in dem Zeitpunkt fällig wird, in dem der Grundsicherungsträger mit seinem Auskunftsverlange...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.2.2 Leistungserbringung

Rz. 16 Auskunftspflichtig ist nur, wer Leistungen erbringt. Maßgeblich ist allein die tatsächliche Erbringung der Leistung. Leistungen i. S. d. § 60 sind alle Zuwendungen in Geld oder Geldeswert (Sachbezüge), die dem Antragsteller oder Leistungsbezieher oder einem leistungbeziehenden Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zufließen. Die Leistung muss geeignet sein, die Sozialleist...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 3 Literatur

Rz. 53 Armborst, Verfahrenfragen zur Auskunftspflicht nichtehelicher Partner, info also 2007, 147. Bülow, Befugnisse der Jobcenter beim unterhaltsrechtlichen Auskunftsverlangen, NZFam 2016, 49. ders., Die eheähnliche Lebensgemeinschaft als sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft, NZFam 2021, 400. Formann, Die Auskunftsansprüche gegenüber Dritten im SGB II und ihre Durchsetzung dur...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 60 regelt die allgemeinen Auskunftspflichten Dritter auf Verlangen der Agentur für Arbeit oder des an deren Stelle getretenen kommunalen Trägers. Die in der Vorschrift niedergelegt Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verfolgen das Ziel, die für die Leistungsgewährung erheblichen Tatsachen ermitteln zu können, und sollen zudem Leistungsmissbrauch vermeiden helfen. Die...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verlangen der Agentur für Arbeit Rz. 10 Die Auskunftspflichten nach § 60 bestehen bei allen Absätzen nicht kraft Gesetzes (Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 60 Rz. 8; Hlava, in: Gagel, SGB II, § 60 Rz. 18; a. A. Blüggel, in: Luik/Harich, SGB II, § 60 Rz. 11, wonach die Auskunftspflicht kraft Gesetzes entsteht, aber erst in dem Zeitpunkt fällig wird, in dem der Grundsicherung...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.3.2 Guthaben führende oder Vermögensgegenstände verwahrende Dritte

Rz. 34 Die 2. Alternative des Abs. 2 ermöglicht es der Agentur für Arbeit oder dem kommunalen Träger der Grundsicherung, Bank-, Bauspar- oder Versicherungsauskünfte sowie Auskünfte bei sonstigen Anlagegesellschaften, der Bundes- und Landesschuldenverwaltung und sonstigen Personen oder Stellen einzuholen. Auf Verlangen des Trägers der Grundsicherung ist Auskunft über die Anza...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.8 Rechtsfolgen

Rz. 50 Das Auskunfts- oder Einsichtsverlangen der Agentur für Arbeit oder des kommunalen Trägers ist ein Verwaltungsakt. Wird die Auskunfts- oder Einsichtspflicht nicht erfüllt, kann sie nach § 66 Abs. 1 SGB X im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchgesetzt werden (so bereits zur Rechtslage nach dem AFG und SGB III: vgl. BSG, Urteil v. 16.8.1989, 7 RAr 82/88; ebenso im Rec...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.7 Einsicht in Unterlagen (Abs. 5)

Rz. 46 Entsprechend § 319 Satz 1 SGB III i. d. F. bis 31.12 2003 regelt Abs. 5 ein Einsichtsrecht der Agentur für Arbeit und der anderen Grundsicherungsträger in Unterlagen, die nur durch Oberbegriffe im Gesetzestext aufgeführt sind. Die Norm begründet Mitwirkungspflichten für Arbeitgeber und Auftraggeber von Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantr...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.4 Aufwandsentschädigung

Rz. 36 Nach Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 4 SGB X steht dem nach Abs. 2 Satz 1 Auskunftspflichtigen eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) zu (vgl. BT-Drs. 15/1516, Begründung S. 66 Art. 1 zu § 60). Die Rechtsprechung des BSG (Urteil v. 18.5.1995, 7 RAr 2/95), welche die entsprechende Anwendung des ...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift tritt mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Die Vorschrift ist mit Art 2. Nr. 49a des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.4 § 63 Abs. 1 Nr. 4

Rz. 15 Die Nr. 4 des § 63 Abs. 1 sanktioniert umfassend die Auskunftspflichten Dritter. Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 60 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 oder Abs. 4 Satz 1 oder als privater Träger entgegen § 61 Abs. 1 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig der Agentur für Arbeit oder einem zugelassenen kommunalen Tr...mehr

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Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Rz. 2 Nach der Gesetzesbegründung lehnt sich die Vorschrift an § 321 SGB III an (vgl. BT-Drs. 15/1516 S. 66, Begründung zu Art. 1 § 62). Sie umfasste zuerst nur die Auskunftspflicht...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.1 § 63 Abs. 1 Nr. 1

Rz. 8 Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 57 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt. Im Gegensatz zu § 62 Nr. 2, der nur an die nicht, nicht richtige oder nicht vollständige Erteilung der Auskunft eine Schadenersatzpflicht knüpft, wird auch die nicht rechtzeitig erteilte Auskunft als ordnungswidriges Verhalten mit Geldb...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.1 Automatisierter Datenabgleich (Abs. 1)

Rz. 10 Abs. 1 betrifft den automatisierten Datenabgleich. Unter einer automatisierten Verarbeitung ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten zu verstehen, wenn sie unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen durchgeführt wird. Es handelt sich um regelmäßige (vierteljährliche) Überprüfungen i. S. v. Routineüberprüfungen (vgl. Wendtland, in: Gagel, SGB II, § ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.7 Meldepflichten (Abs. 6 Satz 1)

Rz. 91 § 10 Abs. 6 ist durch Art. 1 Nr. 3 GSG v. 21.12.1992 mit Wirkung ab 1.1.1993 angefügt worden. Danach ist der Stammversicherte zur Meldung seiner Angehörigen nach § 10 Abs. 1 bis 4 verpflichtet. Die Meldepflicht knüpft an das Bestehen der Familienversicherung an, begründet diese jedoch nicht erst und ist keine notwendige Voraussetzung dafür. Meldefristen sind nicht vor...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Rz. 2 Die Bußgeldvorschriften sind im Gesetzgebungsverfahren weitgehend unverändert geblieben (vgl. BT-Drs. 15/1516 S. 22 Art. 1 und Begründung S. 66 Art. 1 zu § 63). Der Wortlaut e...mehr

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Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.2.2 Unsorgsames Handeln

Rz. 8 Die zum Schadenersatz verpflichtende Handlung – die Pflichtverletzung gegenüber dem Träger der Grundsicherung – liegt in dem nicht, nicht richtig oder nicht vollständigen Ausfüllen der Einkommensbescheinigung oder der nicht, nicht richtigen oder nicht vollständigen Erteilung der Auskunft nach § 57 oder § 60. § 60 Nr. 2 ermächtigt die Jobcenter nach ihrem Sinn und Zweck...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.3 Umfang

Rz. 10 § 319 SGB III ist im Zusammenhang mit Auskunftspflichten von Arbeitgebern nach § 60, der § 315 SGB III entspricht, zu sehen. § 319 SGB III regelt eine Mitwirkungspflicht, die im Gegensatz zu § 60 und § 315 SGB III alle Angaben umfasst, die "zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich" sind. Bestätigt wird dies durch die Entstehungsgeschichte des § 319 S...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.8.2 Funktion als Vermittlungsstelle

Rz. 30 Die Datenstelle der Rentenversicherungsträger fungiert als Vermittlungsstelle zwischen der um Auskunft ersuchenden Bundesagentur für Arbeit und den in Abs. 1 abschließend aufgeführten Stellen, mit denen der Datenabgleich erfolgen soll. Die Datenstelle ist kein "Zentralregister für Sozialleistungen". Sie wird vielmehr ausschließlich zur Vereinfachung und Beschleunigung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.10 Auskunftspflichten

Die maßgeblichen Unterlagen, die für eine Darlehenszusage gesorgt haben, sind 10 Jahre aufzubewahren. Es sollten daher alle Unterlagen ab dem Stadium der Planung archiviert werden.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.2.3 Gesellschaft

Rz. 64 Das Merkmal bezieht sich auf die ausländische Gesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 1, § 13 AStG und ist wie dort auszulegen. Maßgeblich ist die Beherrschung der ausländischen Gesellschaft durch den unbeschränkt Stpfl.[1] Die Auskunftspflicht bezieht sich nicht auf § 15 AStG, da Stiftungen und sonstiges Zweckvermögen keine Gesellschaften sind. Ein Bezug auf § 5 AStG sch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.4 Rechtsfolge (Abs. 1)

Rz. 77 Als Rechtsfolge ergibt sich aus § 17 Abs. 1 S. 1 AStG bei Vorliegen der Tatbestandsmerkmale die Pflicht zur Auskunftserteilung durch den Stpfl., denn der Wortlaut "haben Steuerpflichtige … Auskünfte zu erteilen" bereitet hierbei kein Ermessen. Der Begriff Auskunft umfasst dabei nur Tatsachen und keine Rechtsfragen oder Werturteile. Erteilt sind die Auskünfte, wenn die...mehr

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ZErb 09/2024, Kein Verweige... / 1 Gründe

I. Die Beschwerdeführerin begehrt als Alleinerbin des am 10.3.2020 verstorbenen Erblassers, dessen Lebensgefährtin sie war, die Anweisung an den Notar, ein notarielles Nachlassverzeichnis aufzunehmen. Sie war zur Auskunftserteilung mittels Vorlage eines solchen durch Teilurteil des angerufenen LG verurteilt worden. Die Beschwerdeführerin beauftragte den Notar im Februar 2021 m...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 § 17 Abs. 1 AStG behandelt die Offenlegung von Informationen, auf deren Grundlage die FinVerw Anwendungsfragen zur Hinzurechnungsbesteuerung und zur erweitert beschränkten Steuerpflicht klären können soll. Die Vorschrift konkretisiert für alle Steuerarten die Erklärungs- und Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten nach § 90 Abs. 2 AO. Im Wesentlichen geht es al...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.5.3 Verhältnis zu §§ 90 ff. AO

Rz. 29 Bei § 17 Abs. 1 AStG besteht mit den §§ 90 ff. AO eine weitgehende inhaltliche Überschneidung. Gleichwohl ist § 17 Abs. 1 AStG durch seinen inhaltlich engeren Tatbestand nicht rein deklaratorischer Natur. Vielmehr gibt er konkrete Anwendungsvoraussetzungen und -beispiele vor. Andernfalls hätte der Gesetzgeber die Nr. 1 und 2 des § 17 Abs. 1 S. 2 AStG nicht zuletzt geä...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.1.3 Darlegungslast

Rn 26 Dass der klagende Arbeitnehmer auf der Namensliste steht, ändert nichts daran, dass der Insolvenzverwalter im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens nach § 1 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 KSchG verpflichtet bleibt, die Gründe, die zu der Sozialauswahl geführt haben, mitzuteilen. Erst nach Erfüllung dieser Auskunftspflicht trägt der Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 3 Satz 3 Halbs. ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.1.3 Steuerpflichtige

Rz. 56 Der Begriff der Stpfl. ergibt sich grundsätzlich aus § 33 AO. Allerdings ist im Hinblick auf die von § 17 Abs. 1 S. 1 AStG in Bezug genommenen Normen eine Einschränkung dahingehend zu machen, dass nur Stpfl. in den Anwendungsbereich fallen, die potenziell von der Auskunftserteilung betroffen sind, d. h. denen die steuerpflichtigen Einkünfte nach §§ 5, 7–15 AStG zuzure...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.1.5 Notwendige Auskünfte

Rz. 60 Es sind die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Beispiele für notwendige Auskünfte finden sich in § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 AStG. Insgesamt gelten als notwendige Auskünfte solche, die die FinBeh zur (potenziellen) Anwendung der §§ 5, 7–15 AStG benötigt, wie das Wort "dafür" deutlich macht. Der Umfang der Auskunftspflicht wird durch das Auskunftsverlangen durch die F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.7.2 Offenlegen

Rz. 60 Der Begriff Offenlegen normiert eine besonders umfangreiche und vorbehaltlose Auskunftspflicht. Hierzu gehören alle Tatsachen, die für eine steuerliche Beurteilung von Bedeutung sein können. Dazu gehören z. B. Gründungsvorgang, Rechtsform, Registereintragung, eigene Beteiligungen (unmittelbare und mittelbare), sonstige Gesellschaftsverhältnisse und die wirtschaftliche...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.1.2 Verlangen der Finanzbehörde

Rz. 55 Nach § 17 Abs. 1 S. 1 AStG haben Stpfl. für sich selbst und im Zusammenhang mit anderen die zur Anwendung der §§ 5 und 7–15 AStG notwendigen Auskünfte zu erteilen. Satz 1 ist im Zusammenhang mit Satz 2 zu sehen und erfordert zur konkreten Auskunftserteilung nach § 17 AStG ein Verlangen der FinBeh. Grundsätzlich statuiert § 17 Abs. 1 AStG eine Auskunftspflicht des Stpf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.5.4 Verhältnis zu § 138 Abs. 2 AO

Rz. 32 Die §§ 7–15 AStG setzen voraus, dass die Beteiligungen an ausländischen Zwischengesellschaften ermittelbar sind. Diese können von der FinVerw anhand der Meldungen nach § 138 Abs. 2 AO festgestellt werden.[1] Die Auskunftspflicht nach § 17 AStG kann nicht durch § 138 Abs. 2 Nr. 3 AO ersetzt werden, da die in § 138 Abs. 2 Nr. 3 AO mitzuteilenden Daten solche Angaben für...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.5.1.1 Konkretisierung der genauen Benennung

Rz. 16 Nach Auffassung des BFH konkretisiert § 16 Abs. 1 AStG das Tatbestandsmerkmal der genauen Benennung des Gläubigers oder Empfängers in § 160 Abs. 1 S. 1 AO.[1] § 160 AO enthält die Regelung, dass Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen sind, wenn der Stpfl. dem Verlangen der FinBeh ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mitteilung an das Finanzamt

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die > Ermittlungspflicht des Finanzamts stützt sich nicht nur auf die > Mitwirkungspflichten für > Beteiligte, sondern auch auf Anzeigen und Mitteilungen Dritter. Im modernen Arbeitsprozess bedient sich die FinVerw eines Netzwerks iRd > Elektronische Kommunikation Rz 6, 7 sowie der > Auskunftspflicht. Zu weiteren Hinweisen > Anzeigepflichten ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mitwirkungspflichten

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Das Besteuerungssystem geht vom Untersuchungsgrundsatz des § 88 AO (> Ermittlungspflicht des Finanzamts) aus. Dazu dienen auch Mitteilungspflichten Dritter (> Mitteilung an das Finanzamt, > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 165 ff). IdR hat aber zunächst einmal der Stpfl dem FA seine Besteuerungsgrundlagen selbst zu erklären. Sie müssen vollst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.21 § 93 AO (Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen)

• 2023 Auskunftsverlangen an Dritte im Rahmen einer Außenprüfung / § 93 AO Im Rahmen einer Einzelauskunft i.S.d. § 93 Abs. 1 S. 1 AO gilt die Subsidiaritätsklausel nach S. 3. Diese stellt sicher, dass der Dritte erst dann zur Auskunft angehalten werden kann, wenn die Sachverhaltsaufklärung durch den Stpfl. nicht zum Ziel führt oder keinen Erfolg verspricht. Geltung haben dies...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.6 Erforderliches Mahnverfahren (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 22 Zur Übermittlung nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 ist eine Stelle nach § 35 SGB I nur befugt, wenn die betroffene Person ihrer Auskunftspflicht auch nach Hinweis auf § 74 innerhalb einer angemessenen Frist nicht oder nicht vollständig nachkommt. Der auskunftspflichtigen Person muss zum einen Gelegenheit und genügend Zeit gegeben werden, die benötigten Daten selbst zur Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.3 Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 11 Es handelt sich um die Geltendmachung der in Rz. 6 näher bezeichneten Unterhaltsansprüche, jedoch außerhalb eines Gerichts- oder Vollstreckungsverfahrens. Achtung Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a lässt eine Datenübermittlung nur zur Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs zu; nicht darunter fallen Datenübermittlungen zur Durchsetzung (Beitreibung) bereits festgestellter Unterhaltsa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.1.3 Ohne Einwilligung

Rz. 18 Ohne Einwilligung ist eine Übermittlung der besonders schutzwürdigen Sozialdaten nur zulässig, wenn gesetzliche Mitteilungspflichten bestehen. Hierunter fallen alle gesetzlichen oder aufgrund anderer Rechtsvorschriften geregelten Tatbestände wie etwa die Anzeigepflicht zur Abwendung geplanter Straftaten (§ 138 StGB), für Ärzte, Rechtsanwälte und Verteidiger, Psychother...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.7 Anschriftenübermittlung (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 24 Zur Übermittlung nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 ist ein Sozialleistungsträger nur insoweit befugt, als die betroffene Person ihrer Auskunftspflicht nicht nachkommt, sie muss also zunächst direkt angeschrieben und die Auskunft angemahnt werden (vgl. Rz. 22). Damit die auskunftsberechtigte Person dieses Mahnverfahren durchführen kann, darf ihr die Anschrift der auskunfts...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.8 Übermittlungsumfang nach Abs. 1

Rz. 26 Der Umfang der zulässig zu übermittelnden Daten wird in § 74 Abs. 1 durch das Erforderlichkeitsprinzip und den Zweck der Datenübermittlung bestimmt. Das bedeutet, dass von der Stelle nach § 35 SGB I grundsätzlich alle relevanten Daten übermittelt werden dürfen, die für die Durchführung des Versorgungsausgleichs oder im Zusammenhang mit Unterhaltsansprüchen nach Nr. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.5 Anwendung der Öffnungsklausel nach § 22 EStG (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 19 Nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG gehören zu den sonstigen Arten von Einkünften auch Leistungen, die auf Beiträgen beruhen, die oberhalb des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden. Es muss sich um Beiträge bis zum 31.12.2004 handeln und diese müssen mindestens 10 Jahre oberhalb des Höchstbeitrages gezahlt worden ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die Aufzählung der in § 71 geregelten Mitteilungsbefugnisse und -verpflichtungen ist abschließend. Was in § 71 nicht genannt ist, bewirkt auch keine Auskunftspflicht bzw. Übermittlungsbefugnis der Stelle nach § 35 SGB I. Auch eine analoge Anwendung scheidet aus. Adressaten der Vorschrift sind die in § 35 SGB I genannten Stellen. Rz. 5 Die Empfänger der Daten ergeben sich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Grundsatz (Abs. 4)

Rz. 58 Abs. 4 der Vorschrift räumt dem Folgeprüfer ein unmittelbar ggü. dem bisherigen Abschlussprüfer geltendes Informationsrecht ein. Dieses Informationsrecht gilt nicht nur für einen regulären Prüferwechsel, sondern auch für einen vorzeitigen Abschlussprüferwechsel (gerichtliche Ersetzung, Kündigung aus wichtigem Grund). Rz. 59 Die Vorschrift kodifiziert nicht nur ein Ausk...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2 Gesetzliche Ausnahmen

Rz. 61 Der Gesetzgeber hat verschiedene Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht vorgesehen. Danach besteht eine Auskunftspflicht des gesetzlichen Abschlussprüfers ggü. dem Konzern-Abschlussprüfer nach § 320 Abs. 3 Satz 2 HGB (§ 320 Rz 49), ggü. dem Sonderprüfer einer AG nach § 258 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 145 Abs. 2 AktG, in Form einer Mitteilungspflicht an die BaFin und die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Durchsetzung der Auskunftsrechte

Rz. 50 Die Rechte aus § 320 HGB haben für den Abschlussprüfer zum Jahresabschluss und Konzernabschluss elementare Bedeutung, sodass deren Durchsetzung gegen die gesetzlichen Vertreter große praktische Bedeutung zukommt. Rz. 51 § 331 Nr. 4 HGB sieht zwar für eine Verletzung der Auskunftspflicht (unrichtige Angaben, unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung) eine Freiheitsstraf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Der Prüfungsausschuss als Schnittstelle zwischen Abschlussprüfer und Aufsichtsrat (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 29 Nach § 324 Abs. 2 Satz 4 HGB sind die §§ 124 Abs. 3 Satz 2 und 171 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AktG entsprechend anzuwenden. Der Aufsichtsrat hat seinen Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses zu stützen (§ 124 Abs. 3 Satz 2 AktG). Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Prüfungsausschuss eine verbindliche Auskunftspflicht (§ 171 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 320 HGB verpflichtet die gesetzlichen Vertreter einer prüfungspflichtigen Ges. (§ 316 Rz 3), dem Jahres- bzw. Konzernabschlussprüfer die zu prüfenden Unterlagen (Jahresabschluss und Lagebericht bzw. Konzernabschluss und Konzernlagebericht) vorzulegen. Darüber hinaus sind dem Abschlussprüfer alle Bücher, Schriften und Unterlagen vorzulegen, alle notwendigen Auskünfte ...mehr