Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pflichten des GmbH-Geschäft... / 5 Pflichten gegenüber dem Finanzamt

Alle steuerlich erheblichen Tatsachen müssen die Geschäftsführer als Organ der GmbH sowohl dem zuständigen Finanzamt als auch der für die Erhebung der Realsteuern zuständigen Gemeinde mitteilen (§§ 20, 137, 138 AO). Die Geschäftsführer haben vor allem die folgenden steuerlich erheblichen Tatsachen anzuzeigen: die Gesellschaftsgründung den Erwerb der Rechtsfähigkeit die Änderung...mehr

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Rückstellungen: ABC / Betriebsprüfung

Rückstellungen sind nicht allein deshalb zulässig, weil erfahrungsgemäß bei einer steuerlichen Außenprüfung mit Steuernachforderungen zu rechnen ist.[1] Soweit aber voraussichtlich strittige Einzelsachverhalte bestehen, ist eine Rückstellung zu bilden, auch wenn den Finanzbehörden der Sachverhalt noch nicht bekannt ist. Es ist für die Rückstellungsbildung nicht erforderlich,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückstellungen nach HGB und... / 5.2.5 Rückstellungen für Steuernachforderungen

Rz. 41a Zu der Frage, zu welchem Zeitpunkt Rückstellungen für Nachforderungen aufgrund einer steuerlichen Außenprüfung, die nicht eine Steuerhinterziehung zur Grundlage haben, zu bilden sind, bestehen zwischen dem III. und I. Senat des BFH unterschiedliche Auffassungen.[1] Nach Auffassung des III. Senat des BFH (BFH, Urteil v. 15.3.2012, III R 96/07, BStBl 2012 II S. 719) si...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 199 Vermut... / 2.2 Widerlegbarkeit der Rechtsvermutung

Rz. 10 Die Vermutung einer wirksamen Beitragszahlung für gemeldete Beschäftigungszeiten kann von den Trägern der Rentenversicherung widerlegt werden, wenn sich im Einzelfall Anhaltspunkte ergeben, die Zweifel an der Richtigkeit der Meldungen erkennen lassen. Dies könnte z. B. der Fall sein, wenn Beschäftigungszeiten für Zeiträume gemeldet worden sind, in denen nachweislich e...mehr

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Rückstellungen: ABC / Gewerbesteuer

Die für das laufende Geschäftsjahr anfallende voraussichtliche Gewerbesteuerabschlusszahlung ist als Verbindlichkeitsrückstellung (Steuerrückstellung) zu passivieren. Gleiches gilt für auf vorangegangene Geschäftsjahre zu erwartende Nachzahlungen aufgrund geänderter Veranlagung (z. B. infolge einer Betriebsprüfung). Bis zum Abschlussstichtag aufgelaufene bzw. zu erwartende Z...mehr

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Rückstellungen: ABC / Hinterzogene Steuern

Der BFH lässt steuerlich eine Rückstellung für hinterzogene Mehrsteuern erst an dem Abschlussstichtag zu, an dem der Steuerpflichtige mit der Aufdeckung der Steuerhinterziehung rechnen musste.[1] Handelsbilanziell ist die Rückstellung in voller Höhe in den Jahresabschlüssen zu berücksichtigen, in denen sie entstanden sind. Eine unterschiedliche Behandlung von Mehrsteuern inf...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3 Verhältnis Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7ff. AStG sowie § 42 AO zu § 10 AO – Ort der inländischen Geschäftsleitung

In der Praxis stellt sich in vielen Betriebsprüfungen die Frage, ob nicht wegen des Einflusses und der Entscheidungen der hinter einer ausländischen Zwischengesellschaft stehenden inländischen Anteilseigner nicht vorrangig von einer inländischen unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht statt einer ausländischen Zwischengesellschaft auszugehen ist. Hierzu liegt folgende widers...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 3.2 Steuerrecht

Rz. 20 Mit Ausnahme der Pensionsrückstellung darf die Höhe der Rückstellung in der Steuerbilanz den zulässigen Ansatz in der Handelsbilanz nicht überschreiten – eine nicht unumstrittene Auffassung der Finanzverwaltung. [1] Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. a–f EStG kommt es bei der Bewertung von Rückstellungen zu nachstehenden Einschränkungen: Rz. 21 Erfahrungsberücksichtigung bei...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 8 Rückstellungen im Datensatz zur elektronischen Übermittlung der Steuerbilanz (E-Bilanz)

Rz. 56 Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG, § 5 EStG oder § 5a EStG ermitteln, haben gem. § 5b EStG die Verpflichtung, den Inhalt der Bilanz sowie der GuV-Rechnung nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz – das ist die sog. Taxonomie – der Finanzverwaltung durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Das Datenschema umfasst ein Stammdaten-Modul ("GCD-Modul") und ...mehr

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Jansen, SGB VI § 199 Vermut... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Satz 1 der Vorschrift regelt die Vermutung der wirksamen Beitragszahlung für Zeiten einer versicherten Beschäftigung, die nach §§ 28a bis 28c SGB IV i. V. m. der DEÜV (bis zum 31.12.1998 i. V. m. der 2. DEVO/2. DÜVO) ordnungsgemäß gemeldet worden sind. Die Regelung dient der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens bei Eingang der Jahresmeldungen gemäß § 10 DEÜV sowie d...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.3.1 Verbindlichkeitsrückstellungen

Rz. 42 Nach den in der Urteilsbegründung zum BFH-Urteil vom 29.9.2022, IV R 20/19, enthaltenen Grundsatzes[1] sind gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB in der Handelsbilanz Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Das handelsrechtliche Passivierungsgebot für Verbindlichkeitsrückstellungen gehört zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und gilt nach § 5 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.9.2 Voraussetzungen

Rz. 138 Eine Tierhaltungsgemeinschaft i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 5 EStG liegt nur vor, wenn alle persönlichen und sachlichen Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 5 EStG i. V. m. § 51a BewG erfüllt sind.[1] Rz. 139 Alle Gesellschafter müssen nach § 51a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a BewG aktive Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft mit selbst bewirtschaftete...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.3 Schätzung

Rz. 524 Ist der Gewinn nach § 162 AO zu schätzen, hat die Schätzung nach den Grundsätzen der vom Land- und Forstwirt jeweils zugrunde gelegten Gewinnermittlungsart zu erfolgen.[1] Bei buchführungspflichtigen Land- und Forstwirten erfolgt die Schätzung nach den Grundsätzen des § 4 Abs. 1 EStG. Bei nicht buchführungspflichtigen Land- und Forstwirten kommt es darauf an, ob sie ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Vermögenszuwachsrechnung

Rz. 1121 Bei der Vermögenszuwachsrechnung wird das gesamte Vermögen des Steuerpflichtigen innerhalb zweier Stichtage erfasst. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Steuermehrungen nur aus versteuerten Einkünften, steuerfreien Einnahmen und einmaligen Vermögensanfällen, wie z.B. Erbschaften, Schenkungen, Spielgewinne, ergeben. Zeigen sich hier Differenzen, ist dies nach...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 10. Gesetzesänderungen ab 2016

Rz. 46 Der Gesetzgeber hat wichtige Neuregelungen verschiedet. Diese stammen aus dem Steueränderungsgesetz 2015, dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags und aus einigen weiteren Änderungsgesetzen. Rz. 47 1. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld Durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, d...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Bilanzberichtigung

Rz. 484 Nur unter bestimmten Voraussetzungen darf eine beim Finanzamt eingereichte Bilanz berichtigt werden. Eine Bilanzberichtigung ist zulässig, wenn ein unrichtiger Bilanzansatz durch einen richtigen Bilanzansatz korrigiert wird.[344] Werden Einlagen im Jahr der Entstehung des Aufwandes nicht berücksichtigt, kommt eine erfolgswirksame Nachholung in einem Folgejahr nicht in...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Die die Steuer verwaltende FinB

Rz. 7 [Autor/Stand] 1. Unter Verwaltung der Steuer ist jede Tätigkeit zu verstehen, die der Durchsetzung des Steueranspruchs oder der steuerlichen Pflichten dient (vgl. § 347 AO)[2]. Gemeint ist damit ausschließlich die normative Verwaltungskompetenz, nicht die tatsächliche[3]. Nicht dazu zählen bloße Mitwirkungshandlungen der FinB etwa im Rahmen der Amtshilfe oder im Rahmen...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Weitere Änderungen ab 2013

Rz. 25 Reduzierung der Veranlagungsarten nach §§ 26, 26 a EStG: Nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011[21] gibt es nur noch vier Veranlagungsarten, nämlich die Einzelveranlagung, das Verwitweten-Splitting, das "Sonder-Splitting" im Trennungsjahr und die Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting. Statt einer getrennten Veranlagung ist ab VZ 2013 eine Einzelveranlagung nach...mehr

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ZErb 10/2023, Aussetzung de... / 1 Tatbestand

I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist der Rechtsnachfolger seiner verstorbenen Eltern. Diese wurden in den Streitjahren 2004 bis 2010 zunächst zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Streitig ist, ob und in welcher Höhe die Mutter des Klägers (M) in diesen Jahren gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb einer Gaststätte erzielt hat. Der Beklagte und Beschwerdegegner (Fi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Übernahmeersuchen (§ 390 Abs. 2 Satz 1 AO)

Rz. 21 [Autor/Stand] § 390 Abs. 2 AO eröffnet – abweichend von dem Prioritätsprinzip des Abs. 1 – die Möglichkeit, dass auf Ersuchen der nach Abs. 1 an sich zuständigen FinB eine andere – ebenfalls sachlich und örtlich zuständige – FinB die Strafsache übernimmt. Das Gesetz macht dies aber davon abhängig, dass die Übernahme der Ermittlungen sachdienlich erscheint, damit Übern...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Aufteilung im Steuerrecht

Rz. 1025 ▪ Zusammenveranlagung Bei einer Zusammenveranlagung nach § 26b EStG werden die Ehepartner gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt. Die Ehepartner sind Gesamtschuldner der sich aufgrund der Steuerfestsetzung ergebenden Steuerschuld nach § 44 Abs. 1 S. 1 AO. Ein interner Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern ist in § 44 AO nicht geregelt. Dies bedeutet, dass je...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Überblick über die Methoden der Schwarzgeldaufdeckung

Rz. 1094 Oben sind umfangreiche Ausführungen zur gesetzlichen Vermutung der Ordnungsgemäßheit der Buchführung erfolgt. Ist die Buchführung formell ordnungsgemäß nach § 158 AO, kann sie doch sachlich falsch sein. Auch in der unterhaltsrechtlichen Literatur wird darauf verwiesen, dass gewisse Methoden der Schwarzgeldaufdeckung dem Sachverständigen vorbehalten bleiben.[901] Rz. ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Schätzung im Unterhaltsrecht, Zusammenfassung

Rz. 1140 Alle Gerichte haben Tatsachen, die auf Steuervergehen hinweisen, gemäß § 116 AO den Finanzbehörden mitzuteilen. Zudem sind alle zivilrechtlichen Verträge bei Verstoß gegen das Schwarzgeldgesetz nichtig. Folge der Nichtigkeit ist Wegfall des Leistung- und des Bereicherungsanspruchs, § 817 Abs. 2 BGB und des Gewährleistungsanspruchs.[935] Zudem kann eine Schenkungssteuer...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Gestaltungsmöglichkeiten bei EÜR

Rz. 569 Obwohl der Bilanzierende beispielsweise über die Wertansätze und die Wertberichtigungen größere Gestaltungsmöglichkeiten hat, stehen diese aber auch bei der EÜR zur Verfügung. Rz. 570 Unterhaltsrelevanz Hierin liegt natürlich auch ein unterhaltsrechtliches Manipulationspotenzial. Damit hat auch der Unterhaltsschuldner bei der EÜR "Gestaltungsmöglichkeiten". Rz. 571 Dabei...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Steuerrückstellungen

Rz. 469 Unterhaltsrelevanz Gewinnreduzierende Steuerrückstellungen finden sich praktisch in jeder Bilanz und müssen unterhaltsrechtlich auf ihre Angemessenheit überprüft werden. Rz. 470 In den Steuerrückstellungen sind als der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten diejenigen Steuern und Abgaben einzustellen, die bis zum Ende des Geschäftsjahres wirtschaftlich oder rechtlich en...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen

Rz. 391 ▪ Unterhaltsrelevanz Um die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit zu reduzieren, kann der Unterhaltsschuldner/Unternehmer bei langfristiger Fertigung, aber auch durch eine "Produktion auf Halde", und Leistungserstellung den Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung buchen, ohne dass er schon die Gewinnrealisierung ausweist. Beispiel Bauunternehmer B hat keine teilfe...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, deren Bewertung und Berichtigung, insbesondere Forderungen aus Lieferung und Leistung

Rz. 396 Forderungen aus Lieferung- und Leistungen sind Ansprüche aus zweiseitigen Verträgen, Damit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zuständigkeitskonzentration nach § 12 Abs. 3, § 17 Abs. 2 Satz 3 FVG

Rz. 44 [Autor/Stand] Von der in § 387 Abs. 2 AO vorgesehenen Form der Zuständigkeitsübertragung (s. Rz. 35 ff.) muss diejenige nach dem FVG unterschieden werden. Gemäß § 12 Abs. 3 FVG kann das BMF bzgl. der HZÄ, nach § 17 Abs. 2 Satz 3 FVG die Landesregierung bzgl. der ihr unterstellten FÄ verfahren und verschiedene Aufgaben einer FinB auf eine andere übertragen (so z.B. bei...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Interner Betriebsvergleich durch Nachkalkulation

Rz. 1098 Bei einer Nachkalkulation werden betriebsinterne Daten wie Wareneinsatz und vorgegebene Verkaufspreise in Beziehung gesetzt und hochgerechnet. Die Nachkalkulation führt aber zu großen Unschärfen, wenn ein Betrieb mit unterschiedlichen Aufschlagsätzen arbeitet, viele verschiedene Warengruppen im Sortiment hat oder sehr unterschiedliche Dienstleistungen erbringt. Die ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Unentgeltliche Wertabgaben/Sachentnahmen

Rz. 410 Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben/Sachentnahmen Das Steuerrecht kennt zur Vermeidung individueller Ermittlung Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben/Sachentnahmen für bestimmte Gewerbezweige. Diese werden jährlich angepasst und veröffentlicht.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufrechnung / 3 Verrechnung durch den Rentenversicherungsträger

Der Rentenversicherungsträger ist zur Verrechnung der zu viel gezahlten Beiträge berechtigt[1], wenn er dies anlässlich einer Betriebsprüfung beim Arbeitgeber feststellt und mit der Verrechnung keine Berichtigung der beitragspflichtigen Einnahmen verbunden ist oder aus Einmalzahlungen resultiert (z. B. bei Anwendung falscher Beitragssätze, bei Beitragsentrichtung aus Entgelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufrechnung / 2 Verrechnung durch die Einzugsstelle

Sofern die zur Verrechnung anstehenden Beiträge zu den jeweiligen Sozialversicherungszweigen noch nicht verjährt[1] sind, kann die Krankenkasse als Einzugsstelle eine solche vornehmen. Voraussetzungen dafür sind, dass der Arbeitgeber zur Aufrechnung von Beiträgen berechtigt ist und er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht, sie zu viel Beiträge berechnet hat und diese vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufrechnung / 1.3 Durchführung der Aufrechnung

Die zu viel gezahlten Beiträge sind mit den Beiträgen für den laufenden Entgeltabrechnungszeitraum aufzurechnen. Wird die Aufrechnung vorgenommen, weil ein zu hohes Arbeitsentgelt für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt wurde, sind zunächst die Beiträge aus dem richtigen beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in dem maßgebenden Zeitraum zu berechnen. Dabei sind die für diesen...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2 Schifffahrtsunternehmen

2.1 Fragen aus der Gewinnermittlung nach § 5a EStG 2.1.1 Allgemeine Grundlagen Die Gewinnermittlung nach der Größe eines Handelsschiffs im internationalen Verkehr ist abschließend in § 5a EStG geregelt (sog. Tonnagesteuer). Ziel der Regelung war es, die steuerlichen Rahmenbedingungen für die deutsche Seeschifffahrt zu verbessern, zumal in einigen anderen Ländern bereits zuvor ...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirtschaft

Zusammenfassung Überblick Im nachfolgenden Beitrag werden die Besonderheiten einer steuerlichen Außenprüfung bei einem Unternehmen aus dem Bereich der maritimen Wirtschaft dargestellt. Diese Besonderheiten resultieren zum einen daraus, dass dieser Wirtschaftszweig in einem besonders hohen Maße internationale Verflechtungen aufweist, zum anderen aber auch aus besonderen gesetz...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.1 Fragen aus der Gewinnermittlung nach § 5a EStG

2.1.1 Allgemeine Grundlagen Die Gewinnermittlung nach der Größe eines Handelsschiffs im internationalen Verkehr ist abschließend in § 5a EStG geregelt (sog. Tonnagesteuer). Ziel der Regelung war es, die steuerlichen Rahmenbedingungen für die deutsche Seeschifffahrt zu verbessern, zumal in einigen anderen Ländern bereits zuvor ähnliche Bestimmungen geschaffen worden waren. Sei...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.2 Fragen aufgrund einer Rückoption zur herkömmlichen Gewinnermittlung

2.2.1 Allgemeines zur Rückoption Da der nach § 5a EStG ermittelte Gewinn auch dann zu einer Steuer führen kann, wenn sich nach den herkömmlichen Gewinnermittlungsbestimmungen ein laufender Verlust ergibt und zudem ein etwaiger Verlust aus der Veräußerung des Seeschiffs nicht geltend gemacht werden kann, haben sich in den letzten, für die maritime Wirtschaft aus verschiedenen ...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.2.1 Allgemeines zur Rückoption

Da der nach § 5a EStG ermittelte Gewinn auch dann zu einer Steuer führen kann, wenn sich nach den herkömmlichen Gewinnermittlungsbestimmungen ein laufender Verlust ergibt und zudem ein etwaiger Verlust aus der Veräußerung des Seeschiffs nicht geltend gemacht werden kann, haben sich in den letzten, für die maritime Wirtschaft aus verschiedenen Gründen sehr schwierigen Jahren,...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.2.2 Offene Fragen aus der Rückoption

Aus der Rechtslage nach einer Rückoption resultieren verschiedene Rechtsfragen, die als ungeklärt anzusehen sind.[1] Zu nennen sind: Ein Antrag auf Rückoption wirkt grundsätzlich auf den 1.1. des Jahres der Antragstellung zurück. Die Rückoption auf den 1.1. eines Jahres hat zur Folge, dass zum 31.12. des Vorjahres die Teilwerte für alle Wirtschaftsgüter, die unmittelbar den B...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.1.5 Auflösung des Unterschiedsbetrages in allen Fällen

Noch nicht absehbar waren zunächst die Folgen aus einer Entscheidung des FG Hamburg. Dieses hat entschieden, dass ein steuerneutraler Übergang des Unterschiedsbetrages bei einem Wechsel von Gesellschaften nicht möglich ist.[1] Das FG Hamburg hat dies für Fälle einer Umwandlung entschieden. Die Begründung lässt sich aber auch auf andere Fälle einer Übertragung anwenden, etwa ...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / Zusammenfassung

Überblick Im nachfolgenden Beitrag werden die Besonderheiten einer steuerlichen Außenprüfung bei einem Unternehmen aus dem Bereich der maritimen Wirtschaft dargestellt. Diese Besonderheiten resultieren zum einen daraus, dass dieser Wirtschaftszweig in einem besonders hohen Maße internationale Verflechtungen aufweist, zum anderen aber auch aus besonderen gesetzlichen Bestimmu...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 1 Grundlegende Aspekte

Wie bereits erwähnt, ist die maritime Wirtschaft in einem erheblichen Umfang von internationalen Fragestellungen durchdrungen. Weiterhin besteht im Rahmen des Betriebs eines Handelsschiffs regelmäßig eine Vielzahl von vertraglichen Beziehungen mit diversen Unternehmen, die aus vielen Ländern stammen können. So ist es durchaus als ein typischer Sachverhalt anzusehen, dass Eig...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.1.3 Streitfall Kapitalerträge

Weiterhin oftmals strittig war und ist, in welchem Umfang Erträge aus Kapitalanlagen einer Schiffsgesellschaft als Hilfs- oder Nebengeschäfte vom Tonnagegewinn abgegolten sind.[1] Dieser Aspekt führt oftmals zu Diskussionen im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen. Diese Diskussionen enden allerdings oftmals in einem "Vergleich" der Parteien, so dass Rechtsprechung zu diese...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.1.2 Vom BFH geklärte Fragen aus dem Bereich des § 5a EStG

In der Vergangenheit waren verschiedene Rechtsfragen im Bereich der Gewinnermittlung nach § 5a EStG umstritten, die der BFH in der Zwischenzeit, leider selten zu Gunsten der Steuerpflichtigen, entschieden hat. Sofern diese Fragestellungen im Fall einer Betriebsprüfung aufgeworfen werden, sind die Erfolgsaussichten eines Steuerpflichtigen die Finanzverwaltung von ihrer Rechts...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.3 Fragen aus dem Bereich der Umsatzsteuer

Oftmals wird behauptet, die Umsatzsteuer sei für die maritime Wirtschaft nicht von Bedeutung, da immer eine Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 UStG gegeben sei.[1] Dem ist aber nicht so. Der Teufel steckt wie so häufig im Detail. Im Einzelfall kann es durchaus zu einem Vorgang (Lieferung oder sonstige Leistung) kommen, der umsatzsteuerbar und auch umsatzsteuerpflicht...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 3 Übrige Unternehmen

Die Fragen, die im Rahmen von übrigen Unternehmen – regelmäßig solchen, die Beteiligungen an Schiffsgesellschaften halten und für diese Gesellschaften Dienstleistungen erbringen – aus dem Bereich der maritimen Wirtschaft im Rahmen der Betriebsprüfung regelmäßig aufgeworfen werden, resultieren im Wesentlichen aus zwei Bereichen: Zum einen stammen die Einkünfte solcher Gesellsc...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.1.4 Schiffshandel

Im Einzelfall sehr streitanfällig sind Fälle, in denen die Finanzverwaltung eine Anwendung des § 5a EStG mit der Begründung verneint, ein Betrieb eines Handelsschiffs sei nicht gewollt gewesen, sondern es liege ein sog. Schiffhandel vor. Aus § 5a EStG ist eine Mindestbetriebsdauer, die für die Anwendung des § 5a EStG erforderlich sein sollte, nicht ersichtlich.[1] Trotzdem h...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.1.1 Allgemeine Grundlagen

Die Gewinnermittlung nach der Größe eines Handelsschiffs im internationalen Verkehr ist abschließend in § 5a EStG geregelt (sog. Tonnagesteuer). Ziel der Regelung war es, die steuerlichen Rahmenbedingungen für die deutsche Seeschifffahrt zu verbessern, zumal in einigen anderen Ländern bereits zuvor ähnliche Bestimmungen geschaffen worden waren. Seit 1998 sind verschiedene Än...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6 Berichtigungspflicht im Anschluss an eine Betriebsprüfung – § 153 Abs. 4 AO

Rz. 58 Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514[1] wurde § 153 AO um einen Absatz 4 ergänzt. Dieser erweitert die Berichtigungspflichten nicht unerheblich. Die neue Bestimmung schreibt nämlich vor, dass eine Anzeige- und Berichtigungspflicht auch dann besteht, wenn Prüfungsfeststellungen einer Außenprüfung unanfechtbar in einem Steuerbescheid, einem Festst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1 Einordnung und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Eine § 153 AO in etwa entsprechende Bestimmung fand sich in § 165e RAO.[1] § 153 AO begründet hierbei vier besondere – jeweils rechtlich selbstständige – Mitwirkungspflichten[2]: Anzeige- und Berichtigungspflicht bei fehlerhaften Steuererklärungen[3] Anzeigepflicht fehlerhafter Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern[4] Anzeigepflicht bei unberechtigten Steuerve...mehr