Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / 3. Bewertung

Die Entscheidung ist nach der hier vertretenen Auffassung stringent. Durch eine Verknüpfung der Ersatzwegzugstatbestände mit einem "oder" sind die vorliegenden Tatbestände nebeneinander zu prüfen. Der Tatbestand des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG a.F. verlangt allein die Übertragung auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person. Dieser Tatbestand war bei einer streng wortl...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / a) Stundung

Die so festgesetzte Steuer kann auf Antrag des Steuerpflichtigen seit dem 1.1.2022 in 7 gleichen Jahresraten – in der Regel gegen Entrichtung einer Sicherheitsleistung – beglichen werden (§ 6 Abs. 4 S. 1 f. AStG). Widerruf der Ratenzahlung: Die Ratenzahlung wird widerrufen, wenn die Rate nicht fristgemäß entrichtet wird, die entsprechenden Anteile veräußert oder übertragen we...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / 2. Rechtsfolge: Fiktion einer Anteilsveräußerung

Die Folge der Wegzugsbesteuerung ist eine fiktive Veräußerung der Anteile i.S.d. § 17 EStG zum gemeinen Wert. Die Besteuerung erfolgt im Zeitpunkt der Aufgabe des inländischen Wohnsitzes respektive gewöhnlichen Aufenthalts,[6] im Zeitpunkt der Übertragung,[7] bzw. im Zeitpunkt des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts.[8] Gewinnermittlung: Der fiktive Verä...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / b) Anwendungsbereich

Wann wird das Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt? Fraglich ist, wann das Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt wird. Da der Tatbestand des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG insoweit nahezu wortlautidentisch mit den übrigen Entstrickungsnormen des § 4 Abs. 1 S. 3 ff. EStG respektive § 12 Abs. 1 KStG ist, kann auf die Auslegung im Kontext der vorgenannten Vorsch...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / b) Rückkehrregelung

Neben der Möglichkeit einer Stundung existiert daneben die sog. Rückkehrregelung des § 6 Abs. 3 AStG: für eine nur vorübergehende Abwesenheit von maximal 7 Jahren – unter Berücksichtigung einer einmaligen Option auf Verlängerung um höchstens weitere 5 Jahre – entfällt der Steueranspruch, soweit der Wegzügler wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird. Voraussetzung nach § 6 Abs...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / 1. Sachverhalt

In dem dem Urteil[45] zugrunde liegenden Ausgangssachverhalt übertrug eine in Deutschland ansässige Person (vorliegend der Vater) eine GmbH-Beteiligung an seinen in den USA ansässigen Sohn, der die US-amerikanische Staatsbürgerschaft besaß. Das Vermögen der übertragenen GmbH bestand im Wesentlichen aus in Deutschland belegenem Grundbesitz.[46] Das FA sah für diese Übertragung...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / III. Entscheidung des BFH v. 8.12.2021 – I R 30/19

Der BFH hatte mit Urteil vom 8.12.2021 in einem Fall der Wegzugsbesteuerung zu entscheiden.[43] In dem zugrunde liegenden Fall ging es um die Vorschrift des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG a.F. – also die Übertragung an nicht unbeschränkt steuerpflichtige Personen –, die seit dem 1.1.2022 in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG geregelt ist.[44] 1. Sachverhalt In dem dem Urteil[45] zugrunde ...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Sergej Müller, M.A. Taxation, StB, FBf Internationales Steuerrecht[*] Die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG ist im Zuge des ATADUmsG reformiert worden; dabei wurden auch die Ersatzwegzugstatbestände konsolidiert. Der nachfolgende Artikel befasst sich mit den Ersatzwegzugstatbeständen sowie der aktuellen Rechtsprechung und zeigt mögliche Konsequenzen und Maßnahm...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / 3. Stundung und Rückkehrregelung

a) Stundung Die so festgesetzte Steuer kann auf Antrag des Steuerpflichtigen seit dem 1.1.2022 in 7 gleichen Jahresraten – in der Regel gegen Entrichtung einer Sicherheitsleistung – beglichen werden (§ 6 Abs. 4 S. 1 f. AStG). Widerruf der Ratenzahlung: Die Ratenzahlung wird widerrufen, wenn die Rate nicht fristgemäß entrichtet wird, die entsprechenden Anteile veräußert oder üb...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / I. Überblick

Oftmals nicht steuerlich motivierter Wegzug...: Ein Wegzug ist in den seltensten Fällen steuerlich getrieben – oftmals spielen persönliche oder aber auch wirtschaftliche Gründe eine Rolle: sei es der Auslandsaufenthalt und anschließende Verbleib in einer ausländischen Zieldestination, das Verbringen des Lebensabends im Ausland oder aber der Wegzug der großen Liebe wegen. In alle...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.3 Steuerpflichtige im Sinne des § 147a AO

Rz. 40 Durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz v. 29.7.2009[1] ist der Kreis der nach § 193 Abs. 1 AO der Außenprüfung unterliegenden Personen um Stpfl. i. S. des – durch dasselbe Gesetz neu eingeführten – § 147a AO erweitert worden. Aufgrund der Ermächtigung in Art. 97 § 22 Abs. 2 EGAO wurde der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung dieser Vorschriften durch § 5 der S...mehr

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Anwartschaft auf den Bezug von GmbH-Anteilen im Rahmen einer Kapitalerhöhung

Leitsatz Eine Anwartschaft auf den Bezug von Geschäftsanteilen an einer GmbH (§ 17 Abs. 1 Satz 3 EStG) im Rahmen einer Kapitalerhöhung liegt erst dann vor, wenn das Bezugsrecht selbständig übertragbar ist. Dies setzt voraus, dass die Kapitalerhöhung durch die Gesellschafterversammlung beschlossen bzw. der entsprechende Beschluss in das Handelsregister eingetragen worden ist....mehr

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GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / 4. Rechtsfolgen des Wegzugs nach § 6 AStG

Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG: Rechtsfolge des Wegzugs nach § 6 AStG ist die Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG. Die Differenz zwischen Anschaffungskosten und dem gemeinen Wert unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens unterliegt der Einkommensteuer. Verluste werden nicht fiktiv realisiert. Bei Zahlung der Wegzugsteuer kommt es nach § 6 ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / 5. Ratenzahlung statt Stundung (§ 6 Abs. 4 AStG)

Die nach alter Rechtslage gegebene Möglichkeit der endlosen Stundung ist entfallen. Nach § 6 Abs. 4 S. 1 AStG kann die festgesetzte Steuer auf Antrag in 7 gleichen Jahresraten entrichtet werden. Dem Antrag ist gem. § 4 Abs. 6 S. 2 AStG in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung stattzugeben. Die Jahresraten sind nicht zu verzinsen. Zu entrichten ist die erste Jahresrate innerh...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / 6. Rückkehrregelung (§ 6 Abs. 3 AStG)

"Vorübergehende Abwesenheit": Nach § 6 Abs. 3 AStG entfällt die Wegzugsbesteuerung für die Vergangenheit, wenn der Steuerpflichtige innerhalb von 7 Jahren wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird, sowie während seiner Abwesenheit die folgenden Ersatztatbestände nicht verwirklicht hat: keine Veräußerung oder Einlage in ein Betriebsvermögen, keine Gewinnausschüttung oder Einlage...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / 8. Mitteilungspflichten (§ 6 Abs. 5 AStG)

Weggezogene haben dem Finanzamt jährlich bis zum 31.7. mitzuteilen, dass sie noch Inhaber der Beteiligung sind. Ferner haben sie ihre aktuelle Anschrift mitzuteilen. Schließlich sind sie verpflichtet, der deutschen Finanzverwaltung mitzuteilen, wenn ein Tatbestand eintritt, der die sofortige Fälligkeit der gestundeten Steuern auslöst.mehr

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GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

In den Anwendungsbereich von § 6 AStG fallen natürliche Personen, die innerhalb der letzten 12 Jahre vor dem Wegzug insgesamt mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig i.S.d. § 1 Abs. 1 EStG waren (§ 6 Abs. 2 AStG). Rechtsnachfolger: Im Fall der Rechtsnachfolge werden dem Rechtsnachfolger gem. § 6 Abs. 2 S. 2 AStG die Zeiten der unbeschränkten Steuerpflicht des Rechtsvorgä...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / 1. Einleitung

In der Regel haben Mandanten das Steuer- und Haftungsrisiko der Wegzugbesteuerung nicht präsent. Dabei sind die Folgen eines ungeplanten Wegzugs mitunter dramatisch – insbesondere aufgrund der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Neufassung des § 6 AStG. Nachstehender Beitrag befasst sich mit der gesetzgeberischen Neufassung des § 6 AStG und gibt Hinweise zu Gestaltungsüb...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Die Wegzugsteuer erfasst Anteile i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 1 und S. 3 EStG. Ferner werden Anteile an Personengesellschaften erfasst, wenn sie nach § 1a KStG zur Körperschaftsteuer optieren. Drei Wegzugsteuertatbestände: § 6 Abs. 1 S. 1 AStG sieht drei Wegzugsteuertatbestände vor: 1. Konstellation: Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht infolge der Aufgabe des Wohnsitzes oder de...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / 9. Anwendung der Neuregelung

§ 6 AStG n.F. gilt gem. § 21 Abs. 1 Nr. 1 AStG erstmals für den VZ 2022 – und damit für alle Wegzüge ab dem 1.1.2022. Gemäß § 21 Abs. 3 AStG haben die alten Stundungsfälle Bestandsschutz. Beachten Sie: Einzig der Wegfall der Berücksichtigung von Wertminderungen nach § 6 Abs. 6 a.F. im Stundungszeitraum ist mit unechter Rückwirkung eingeführt.mehr

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GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / 10. Gestaltungsüberlegungen: "Wegzugs-Blocker"

Rechtzeitig gestalterische Optionen prüfen! Sofern ein Umzug avisiert wird, sollten vorab gestalterische Optionen geprüft werden, um die drohende Aufdeckung stiller Reserven und die Anwendbarkeit des § 6 AStG ggf. vermeiden zu können. Mögliche Handlungsoptionen sollen anhand des nachfolgenden Beispiels verdeutlicht werden. Beispiel Profisportler A ist Alleingesellschafter seiner ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / 7. Keine Berücksichtigung von Wertveränderungen

§ 6 Abs. 6 S. 1 AStG a.F. erlaubte Wertminderungen, z.B. Veräußerung unter Wegzugswert, während der Zeit der Stundung zu berücksichtigen, wenn der Zuzugsstaat diese nicht berücksichtigt. Diese Regelung ist ersatzlos entfallen, für alle Fälle, in denen die wertgeminderte Veräußerung nach dem 24.3.2021 stattfindet (vgl. § 21 Abs. 3 S. 3 AStG).mehr

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GmbH 2 Go (Teil 10): Die GmbH beim Wegzug ihres Gesellschafters (GmbHStB 2022, Heft 9, S. 289)

Folgen eines ungeplanten Wegzugs im Lichte des neugefassten § 6 AStG Prof. Dr. Burkhard Binnewies, RA/FASt / Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt[*] Der Berater von im Inland ansässigen GmbH-Gesellschaftern muss stets auch § 6 AStG im Auge haben, wenn der Mandant einen Wegzug in das Ausland beabsichtigt oder vollzogen hat. Die Vorschriften zur Wegzugsbesteuerung s...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Burkhard Binnewies, RA/FASt / Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt[*] Der Berater von im Inland ansässigen GmbH-Gesellschaftern muss stets auch § 6 AStG im Auge haben, wenn der Mandant einen Wegzug in das Ausland beabsichtigt oder vollzogen hat. Die Vorschriften zur Wegzugsbesteuerung sind vom Gesetzgeber zwischenzeitlich überarbeitet und verschärft worde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Verhältnis zum EStG, KStG oder AStG

Tz. 15 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Der Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 UmwStG ist als entgeltliche Übertragung der hingegebenen Anteile iR eines tauschähnlichen Geschäfts zu werten. Zum Vorrang der Regelungen des § 21 UmwStG gegenüber den allg Bestimmungen über eine Anteilsveräußerung gem den §§ 6, 16, 17 EStG, 8b KStG und dem sog Tauschgutachten s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 55 zu al...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Weitere Auswirkungen des Anteilstauschs für den Einbringenden

Tz. 88 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 • Anteilstausch als SchenkSt-Tatbestand (§ 7 Abs 8 S 1 ErbStG) Ein Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 UmwStG ist auch dann gegeben, wenn der Einbringende eine Beteiligung erhält, deren Wert niedriger als der der eingebachten Beteiligung ist (s Tz 53a). Erfolgt hierdurch eine Wertabspaltung und Bereicherung der Anteile Dritter, löst dies ab 14.12.201...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.2.2 Im UmwStG enthaltene Entstrickungsregelungen als lex specialis zu den allgemeinen Entstrickungsregelungen

Tz. 68 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wie bereits ausgeführt (s Tz 27, 67), ziehen sich die Regelungen, wonach in Umwandlungsfällen grds der gW anzusetzen ist, wie ein roter Faden durch das UmwStG. Diesen Regelungen ist gemeinsam, dass sie eine St-Entstrickung für den Fall vorschreiben, dass das bisherige dt Besteuerungsrecht an dem von der Umwandlung betroffenen Vermögen verlor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.2.3 Entstrickung nach § 11 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG ("Rechtliche Entstrickung")

Tz. 77 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Auch wenn nach der hier vertretenen Auff die Entstrickungsregelungen des UmwStG (insbes § 3 Abs 1 und § 11 Abs 1) für die Mehrzahl der Fälle Leervorschriften sind, gilt das nicht ausnahmslos. In einigen Sonderfällen führt die grenzüberschreitende Verschmelzung selbst zur St-Entstrickung, und zwar nach Verw-Auff rückbezogen zum stlichen Übert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Grundsatz und Rückausnahme

Tz. 58 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Bei einem qualifizierten Anteilstausch (s § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 UmwStG) ist für die AK der erworbenen Beteiligung der Wertansatz der übernehmenden Gesellschaft dann irrelevant, sondern grds der gW maßgebend (s Tz 59), wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen vorliegt (s § 21 Abs 2 S 2 UmwStG): Für die eingebrachten Anteile besteht nach der Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.1 Einkunftsart/Steuerpflicht

Tz. 80 Das UmwStG enthält keine Regelungen zur St-Pflicht des Einbringungsgewinns. Es gelten die Regelungen zur Eink-Art (dh § 17 EStG bei PV und §§ 13, 15 oder 18 EStG bei Beteiligung aus dem BV) und die St-Befreiungsvorschriften der für die Person des Einbringenden anzuwendenden Einzel-St-Gesetze (Halb-/Teil-Eink-Verfahren, s §§ 3 und 3c EStG für einbringende natürliche Pe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.2.5 Fallübersicht

Tz. 81 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nachstehend sind die Auswirkungen der Verschmelzung einer Kap-Ges auf eine andere Kap-Ges dargestellt, und zwar getrennt danach, ob eine Ausl-Berührung vorliegt oder nicht. Dabei kann sich der Ausl-Bezug dadurch ergeben, dass übertragender Rechtsträger eine Ausl-Gesellschaft und übernehmender Rechtsträger eine Inl-Gesellschaft ist (grenzübers...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.10 Anwendung des § 6 AStG im Verhältnis zu Drittstaaten

Für die Anwendung des § 6 AStG ist vorab zu untersuchen, ob es sich um einen Wegzug (oder vergleichbaren Ersatztatbestand) im Verhältnis zu einem Drittstaat oder um einen EU-/EWR-"Fall" handelt, bei dem die unter Tz. 4.11 erläuterten Besonderheiten zu beachten sind. Für eine Drittstaaten-Konstellation ergibt sich der Grundsatz der Sofortbesteuerung. Eine Ausnahme kann sich al...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.9.2 Anwendung von § 6 AStG bei Anteilen an Immobilienkapitalgesellschaften

In neueren deutschen DBA ist i. d. R. in Art. 13 Abs. 2 geregelt, dass bei Veräußerung von Immobilienkapitalgesellschaften (i. d. R. Tatbestandsvoraussetzung mehr als 50 % Immobilienwerte auf der Aktivseite) nicht der Wohnsitz-, sondern der Belegenheitsstaat das Besteuerungsrecht hat. Das FG Köln musste sich mit der Frage beschäftigen ob § 6 AStG unanwendbar ist, wenn Gegenst...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.12 Gestaltungsmodelle zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

In der Literatur werden víelfältige Modelle zur Vermeidung oder Milderung der Wegzugsbesteuerung dargestellt, wie z. B.: Einlage in eine originär gewerblich tätige Mitunternehmerschaft Formwechsel in eine gewerblich tätige Mitunternehmerschaft (mit dem Risiko der Entstrickung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG – falls keine ausschließliche inländische Betriebsstätte vorliegt). Unentge...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

4.1 Allgemeines Mit § 6 AStG soll sichergestellt werden, dass stille Reserven, die ein Steuerinländer in einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ansammelt, dem deutschen Fiskus nicht dadurch verloren gehen, dass der Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Hintergrund für diese Regelung ist, dass die Bundesrepublik Deutschland entsprechend Art. 13 Abs. 5 OECD...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.7.1 Allgemeines

Hauptanwendungsfall des "Auffangtatbestands" ist die Änderung der Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Neuabschluss oder Revision eines Doppelbesteuerungsabkommens (Problem der Immobilienkapitalgesellschaft). Im Allgemeinen steht bei einem in Deutschland ansässigen unbeschränkt Steuerpflichtigen nach den Doppelbesteuerungsabkommen dem Ansässigkeitsstaat (= Deutschland) das au...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Betroffen sind unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, die insgesamt 7 Jahre innerhalb der letzten 12 Jahre vor dem Wegzug der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterlegen haben (§ 6 Abs. 2 AStG n. F.). Es handelt sich um eine sog. Lebenszeitbetrachtung, die in der Literatur zutreffend vereinfachend mit der Formel "7 aus 12" beschrieben wird. [1] Nach der Begrün...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.11.2 Sonderregelungen für den Wegzug oder die Verlegung des Mittelpunkts der Lebensinteressen in einen EU-/EWR-Staat

Bedingt durch die Rechtsprechung des EuGH und ein eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren hat Deutschland mit dem SEStEG[1] § 6 AStG grundlegend überarbeitet und – rückwirkend zum 1.1.2007[2] – Sonderregelungen, insbesondere ein Stundungskonzept eingeführt. Für den Wegzug eines EU-/EWR-Staatsangehörigen in einen EU-/EWR-Mitgliedstaaten erfolgten folgende Korrekturen: Die Ei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.11.3 EuGH-Musterverfahren zum Wegzug in die Schweiz

Das FG Baden-Württemberg hat Zweifel, ob die Vorschriften des zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft bestehenden Freizügigkeitsabkommens (FZA)[2], insbesondere dessen Präambel sowie Art. 1, 2, 4, 6, 7, 16 und 21 und Anhang I Art. 9 mit Unionsrecht vereinbar sind, da bei Wegzug in die Schweiz die Steuererhebung auf den fiktiven Veräußerungsgewinn ohne eine Stu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.9.1 Vermeidung der Doppelbesteuerung bei späterer Veräußerung der Anteile

Die Besteuerung des Vermögenszuwachses nach § 6 AStG wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Steuerpflichtige zugleich mit oder nach der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in einem Staat steuerlich ansässig wird, mit dem ein DBA besteht, und der Gewinn aus der späteren tatsächlichen Veräußerung des Anteils nach dem Abkommen in der Bundesrepublik Deutschland best...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.4 Grenzüberschreitende teilentgeltliche Übertragung

Der BFH hat sich mitlerweile mit einer teilentgeltlichen Übertragung beschäftigen müssen. [1] Praxis-Beispiel Ein Vater übertrug auf seinen in den USA ansässigen Sohn einen Anteil an einer deutschen GmbH. Das Vermögen der GmbH bestand im Zeitpunkt der Übertragung überwiegend aus im Inland belegenem Grundvermögen. In unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang übertrug der Vater weit...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.5 Vorübergehende Abwesenheit

In § 6 Abs. 3 AStG n. F. wird auch die Regelung der vorübergehenden Abwesenheit neu geregelt. Bei einem entsprechenden Antrag des Steuerpflichtigen gilt: Wird der Steuerpflichtige innerhalb von 7 Jahren seit Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht wieder unbeschränkt steuerpflichtig, entfällt der entstandene Steueranspruch. Entsprechende Regeln gelten auch bei den Ersatz...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5 Höhe der Vermögenszuwachsbesteuerung

Der nach § 6 AStG steuerpflichtige Vermögenszuwachs unterliegt grundsätzlich als letzter Akt der inländischen Besteuerung der unbeschränkten Steuerpflicht. Er ist zusammen mit anderen Einkünften, die dem Steuerpflichtigen in dem betreffenden Veranlagungszeitraum bis zum Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht zugeflossen sind, zu veranlagen. Hierbei ist R 2...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.8 Zeitliche Anwendung

Die Neuregelung ist grundsätzlich auf Wegzugsfälle anzuwenden, die ab dem 1.1.2022 verwirklicht werden. Aber der Wortlaut der Übergangsregelung in § 21 Abs. 3 Satz 1 AStG wirft Zweifel an diesem Grundsatz auf, da abgestellt wird auf eine "noch am 31. Dezember 2021 laufende Stundung". Die "geschuldete Steuer" nach der bis 2021 geltenden Fassung gem. § 6 Abs. 1 AStG a. F. ents...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Ist nach den gesetzlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung die spätere Versteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, so können diese stillen Reserven in bestimmten Fällen – abweichend von allgemeinen Realisationstatbeständen wie Verkauf, Tausch oder (verdeckte) Einlage – schon zu einem früheren Zeitpunkt besteuert werden. Dies gilt insbesondere, wen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Literaturtipps

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Internationales Steuerrecht... / 4.3 Betroffene Anteile

§ 6 AStG erfasst sowohl Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften als auch Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften. Praxis-Beispiel Anwendungsbereich auch auf Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften B hält eine Beteiligung an der B-Inc., Washington, USA. Er verlegt seinen Wohnsitz in die USA. Im Folgejahr wird die Beteiligung veräußert. Lösung: Auch die stille...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.2 Änderung der Hauptansässigkeit als Auslöser der Steuerentstrickung

Die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG ist grds. nur bei Verlegung der Hauptansässigkeit ins Ausland anzuwenden . Die Begründung eines Zweitwohnsitzes im Ausland bei Weiterbestehen der unbeschränkten Steuerpflicht löst die Vermögenszuwachsbesteuerung nur aus, wenn auf Grund dessen in dem anderen Staat die abkommensrechtliche Ansässigkeit begründet wird[1]. Üblicherweise ist die...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.6 Einheitliche 7–jährige Stundungsregelung

Zentrale Neuerung ist die Überarbeitung des § 6 Abs. 4 AStG n. F. Es gelten folgende Eckwerte: Auf Antrag ist die Steuer über 7 Jahre zu entrichten (Stundung und ratierliche Zahlung). Dies gilt abweichend vom bisherigen Recht sowohl beim Wegzug in Drittstaaten als auch in EU-/EWR-Staaten. Dies wird in der Begründung des Gesetzentwurfs damit gerechtfertigt, dass die nicht mehr...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.1 Grundfall des Wegzugs

Nach § 6 AStG müssen unbeschränkt Steuerpflichtige[1] mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht ("Auswanderung") oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände (§ 6 Abs. 1 Nr. 1-4 AStG 2006) den Vermögenszuwachs ihrer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaften auch ohne Veräußerung nach den...mehr