Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Gewinnermittlungsartwahlrecht (Absatz 3 Satz 3)

Rz. 333 [Autor/Stand] Einheitliche Einkünfteermittlung. Sind mehrere Personen i.S. des § 7 an der ausländischen Zwischengesellschaft beteiligt, so sieht § 18 Abs. 1 Satz 2 eine einheitliche und gesonderte Feststellung der niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte vor. Die logis...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Anwendung von § 3c Abs. 2 EStG (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 206 [Autor/Stand] Entsprechende Anwendung von § 3 c Abs. 2 EStG. Der durch das JStG 2008 angefügte § 10 Abs. 2 Satz 4 bestimmt, dass § 3 c Abs. 2 EStG entsprechend gilt. Nach der Gesetzesbegründung soll dadurch lediglich klargestellt werden, dass "– systematisch zutreffend – für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Beteiligung stehen, die zu einer Hinzurechnung fü...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Anwendung des Investmentsteuergesetzes (InvStG)

Rz. 323 [Autor/Stand] Allgemeines. § 10 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 in der ab dem 1.1.2004 geltenden (vgl. § 21 Abs. 9 Satz 2 AStG) und bis zum 31.12.2017 anzuwendenden Fassung sieht ausdrücklich die Anwendung der Vorschriften des InvStG v. 15.12.2003[2] (a.F.) vor. Das InvStG a.F. tritt mit Ablauf des 31.12.2017 außer Kraft. Ab dem 1.1.2018 gilt das InvStG n.F. v. 19.7.2016[3]. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Rechtslage nach Wegfall von § 10 Abs. 5 (ab Wirtschaftsjahr 2003)

Rz. 431 [Autor/Stand] Wirkung des ersatzlosen Wegfalls. Durch das StVergAbG[2] hat der Gesetzgeber § 10 Abs. 5 ersatzlos aufgehoben. Dies bedeutet zunächst nur, dass § 10 Abs. 5 a.F. nicht mehr die für Dividenden geltenden Vorschriften der DBA auf Hinzurechnungsbeträge für entsprechend anwendbar erklärt. Man muss allerdings gleichzeitig § 20 Abs. 1 beachten. Diese Vorschrift...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verhältnis zum Verfassungsrecht – Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Rz. 21 [Autor/Stand] Allgemeines. Aus verfassungsrechtlicher Sicht muss die deutsche Ausgestaltung der länderbezogenen Berichtspflicht in § 138a AO mit höherrangigem Recht, insbesondere den Grundrechten, vereinbar sein. Denn losgelöst von einem international bestehenden Konsens, der zur Einführung einer solchen Regelung erforderlich ist, muss sich in Deutschland jede Rechtsn...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Konzeption der Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 21 [Autor/Stand] Ursprüngliches Konzept: Beseitigung der Abschirmwirkung. Mit § 10 Abs. 2 verbindet sich die Frage, wie die Hinzurechnungsbesteuerung rechtssystematisch zu verstehen ist (vgl. Vor §§ 7–14 Anm. 1 ff. und 46 ff.). Ausgangspunkt aller Überlegungen war die Tatsache, dass das deutsche Steuerrecht die zivilrechtliche Trennung zwischen Kapitalgesellschaft und ih...mehr

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Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG (2): Teilwertabschreibungen auf im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Rückstellungsbildung wegen der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft

Leitsatz 1. Die nicht ausreichende Besicherung eines Darlehens oder eines Regressanspruchs aus der Inanspruchnahme einer Bürgschaft gehören grundsätzlich zu den nicht fremdüblichen "Bedingungen" i.S. des § 1 Abs. 1 AStG. Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA-Österreich 2000). 2. Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA-Österreich 200...mehr

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Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung einer unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderung

Leitsatz 1. Die Abgrenzung zwischen betrieblich veranlassten Darlehen und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Einlagen ist anhand der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten vorzunehmen. Einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs ist dabei nicht die Qualität unverzichtbarer Tatbestandsvoraussetzungen beizumessen (Bestätigung des Senatsurteils vom 29. Oktober 1997, I ...mehr

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Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG (1): Gewinnmindernde Ausbuchung sowie Teilwertabschreibung unbesicherter Forderungen aus Konzernlieferbeziehungen

Leitsatz 1. Die fehlende Besicherung einer Forderung aus Lieferbeziehungen gehört grundsätzlich zu den nicht fremdüblichen "Bedingungen" i.S. des § 1 Abs. 1 AStG. Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-­MustAbk (hier: Art. 9 DBA-China 1985). 2. Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 DBA-China 1985) beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sog. Preisberich...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 4.15 Zeile 37

In dieser Zeile ist der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG einzutragen, der bei der Organgesellschaft angesetzt worden ist. Die Eintragung dient der Prüfung, inwieweit die in Zeile 38 einzutragenden Steuern auf den Hinzurechnungsbetrag anrechenbar sind. Der Betrag wird nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festgestellt. Bei Organschaftsketten sind auch die Hinzurechnungsbeträge de...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 4.16 Zeile 38

In Zeile 38 sind die anzurechnenden Steuern nach § 12 Abs. 1, 3 AStG einzutragen. Die Steueranrechnung erfolgt auf der Ebene des Organträgers. Bei Organschaftsketten sind auch die anrechenbaren Steuern der nachgelagerten Organgesellschaften zu erfassen. Der Betrag wird nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festgestellt.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 2.1 Vor Zeile 1

In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehören der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG und der Hinzurechnungsbetrag nach den §§ 7 ff. AStG. In den Zeilen 1 ff. sind daher nicht die Gewinne anzugeben, sondern, soweit nicht anders vermerkt, die aus den Gewinnen entwickelten steuerpflichtigen Einkünfte. Soweit es sich um Einkünfte aus Gewer...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 4.1 Zeile 2

In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 180 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 13–15 der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 29–39 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 82 ff. der Anlage...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 10.1 Zeile 20

In dieser Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, für die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG statt der Anrechnung der Abzug von der Bemessungsgrundlage beantragt wird. Der erforderliche Antrag wird in Zeile 41 der Anlage AESt gestellt. Die Beträge sind nicht auf die Einkunftsarten aufzuteilen, sondern in dieser Zeile in einer Summe von der...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / c) Steuerverkürzung aufgrund Wegzugsbesteuerung

Gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 AStG ist der Erblasser, der seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt hat, bis zum Ablauf von zehn Jahren nach dem Ende des Jahres, in dem er seinen Wohnsitz aufgab, mit deutschen Einkünften in Deutschland erweitert beschränkt einkommensteuerpflichtig. Voraussetzung hierfür ist, dass (1) der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor dem Wegzug insgesamt fü...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / b) Steuerverkürzung bei Vermögensübertragungen an Stiftungen oder Trusts

Aus den schweizerischen Bankunterlagen könnten sich unter Umständen Rückschlüsse ziehen lassen, ob der Erblasser zu Lebzeiten eine Stiftung oder einen Trust mit Vermögen ausgestattet hat. Bevor eine Anzeige an das für die Festsetzung von Schenkungssteuer zuständige Finanzamt erfolgt, müssen die Erben vorab klären, ob eventuell Vermögensübertragungen seitens des Erblassers vo...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / a) Unilaterale Anknüpfungsmerkmale und Anzeigepflicht

Grundsätzlich gilt, das jeder steuerbare Erwerb (§ 1 ErbStG) in Deutschland anzeigepflichtig ist (§ 30 Abs. 1 ErbStG).[8] Eine Aufforderung zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung seitens des Finanzamts (§ 31 Abs. 1 S. 1 ErbStG) ist grundsätzlich ermessensfehlerhaft, wenn eine fehlende Steuerpflicht zweifelsfrei feststeht.[9] Ebenfalls soll eine Anzeigepflicht nicht besteh...mehr

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Unionsrechtskonforme Auslegung des gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs

Kommentar Das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg verstößt gegen EU-Recht, so hatte der EuGH kürzlich entschieden. Nun hat die Finanzverwaltung die bisherigen Voraussetzungen für eine Kürzung von Beteiligungserträgen deutlich gemildert. Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg Eine Gewinnausschüttung aus einer Beteiligung außerhalb der EU kann der Gewerbesteuer unterliegen, wenn...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.10.3 Folgen einer Nachbelastung

Die Frage, wer wirtschaftlicher Arbeitgeber ist, bestimmt sich allein danach, wer nach der objektiven Interessenlage die Kosten zu tragen hat.[1] Hieraus kann sich in der Praxis das Problem ergeben, dass durch den Aufgriff der Betriebsprüfung beim Arbeitgeber (Verrechnungspreiskorrektur: Gewinnerhöhung durch Ansatz einer vGA nach § 8 Abs. 3 KStG oder einer verdeckten Einlage...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Ausgangslage und Prüfungsschritte

Im Rahmen einer grenzüberschneidenden Arbeitnehmertätigkeit sind folgende Prüfungsschritte zur Festlegung des Besteuerungsrechts nach den DBA bzw. anderen zwischenstaatlichen Abkommen vorzunehmen:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.9 Ansässigkeit des Arbeitgebers

Nach den neueren DBA darf der Arbeitgeber bei Anwendung der sog. 183-Tage-Regel nicht im anderen Vertragsstaat ansässig sein. Nach einigen älteren Abkommen (s. u.) muss er sogar im selben Staat wie der Arbeitnehmer ansässig sein. Das BMF-Schreiben vom 3.5.2018 nennt hierbei insbesondere Norwegen[1]. Arbeitgeber können alle natürlichen und juristischen Personen sein, aber au...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.3 Abgeltungswirkung des Lohnsteuerabzugs

Im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht besteht grundsätzlich die Abgeltungswirkung des Lohnsteuerabzugs. Aufgrund dieser ist im Rahmen der Veranlagung keine Anrechnung einer Lohnsteuer möglich (§ 50 Abs. 2 Satz1 EStG). Allerdings bestehen folgende Veranlagungsmöglichkeiten:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.4 Optionsrechte

Arbeitnehmer können auch dadurch für ihre Arbeitsleistung entlohnt werden, dass ihnen vom Arbeitgeber unentgeltlich Kaufoptionsrechte auf Aktien des Arbeitgebers eingeräumt werden. Die Option kann der Arbeitnehmer zu einem späteren Zeitpunkt zum Erwerb von Aktien zu einem unter dem aktuellen Kurswert liegenden Bezugspreis ausüben. Diese Optionsrechte sind i. d. R. an die Per...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Zu nennen sind beispielsweise Standortvorteile, die Nähe zu A...mehr

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Umfang der Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids i.S. des § 18 Abs. 1 Satz 1 AStG

Leitsatz 1. Die in einem Feststellungsbescheid i.S. des § 18 Abs. 1 Satz 1 AStG enthaltene Regelung, dass Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafter gemäß § 7 Abs. 1 AStG steuerpflichtig sind, ist für die Steuerfestsetzung des unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafters bindend (§ 182 Abs. 1 AO). Bei Bestandskraft de...mehr

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Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Bedeutung des Vater-Sohn-Verhältnisses für die Abgeltungssteuer

Leitsatz Vater und Sohn sind im Regelfall nicht als "einander nahe stehende Personen" im Sinne der Abgeltungssteuer anzusehen. Sachverhalt Der Vater war Alleingesellschafter und alleiniger Geschäftsführer einer GmbH. Der Sohn hatte sich im Jahr 2001, also vor Einführung der Abgeltungssteuer, mit einem Anteil von 20% als typischer stiller Gesellschafter an der GmbH beteiligt. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / I. Außensteuergesetz v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450)

1. Leitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970 8. Gesetzesleitsatz: Der Inländer kann beantragen, daß auf die Steuer, die er auf den Hinzurechnungsbetrag zu entrichten hat, Steuern angerechnet werden, die die ausländische Gesellschaft für die hinzugerechneten Einkünfte zu tragen hatte. Begründung: Außerdem verlangt die eingangs erwähnte Zielsetzung, daß der Steuerpflichtige ausl...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 12 Steueranrechnung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Dr. Reiner Fu, Richter am Finanzgericht Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Hinweis: Die Kommentierung stammt ursprünglich von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer und wurde nunmehr durch Herrn Dr. Reiner Fu überarbeitet und auf de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß) v. 7.11.1991 (BT-Drucks. 12/1506)

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / 4. Erweitert beschränkte Steuerpflicht für bestimmte Erwerbsgegenstände (§ 4 AStG)

In seltenen Fällen erstreckt sich die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht über das Inlandsvermögen (§ 121 BewG) hinaus für einen Zeitraum von längstens zehn Jahren ab Ende des Wegzugsjahres auf weiteres Vermögen mit Inlandsbezug (§ 4 AStG). Zu diesem sog. "erweiterten" Inlandsvermögen gehören alle Vermögensgegenstände, deren Erträge aus deutschen Quellen stammen,[18] insbeson...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Regierungsentwurf und Entwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum StSenkG v. 15.2.2000 (BT-Drucks. 14/2683)

Artikel 13 Änderung des Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch ... (BGBl. I S. ...), wird wie folgt geändert: 5. § 12 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: "(2) Bei der Anrechnung sind die Vorschriften des § 34 c Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes und des § 26 Abs. 1 und 6 des Körperschaf...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / 1. Wegzugssteuer für Anteile an Kapitalgesellschaften (§ 6 AStG)

§ 6 AStG unterwirft die Wohnsitzverlegung ins Ausland bei Beteiligungen iSd § 17 EStG als fiktive Veräußerung der Einkommensteuer. Infolge der EuGH-Entscheidung vom 11.3.2004 zur französischen Wegzugssteuer[21] hat der Gesetzgeber mit dem SEStEG vom 7.12.2006[22] die deutsche Wegzugsbesteuerung grundlegenden Änderungen unterzogen. Dabei wurde der Steuertatbestand, welcher du...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Erster Referentenentwurf v. 13.8.1991 zu § 15 a AStG

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Grundtatbestand (Abs. 1)

Rz. 25 [Autor/Stand] Antrag des Steuerpflichtigen. Die Anwendung von § 12 Abs. 1 setzt einen Antrag des Stpfl. voraus. Für den Antrag gelten keine besonderen Formerfordernisse (vgl. Anm. 28). Mit dem Antrag hat es der Stpfl. in der Hand, die für ihn günstigste Art der Besteuerung zu wählen. Der Antrag kann jederzeit bis zur Unanfechtbarkeit des Bescheids gestellt werden, d.h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 16.5.2000 mit Änderungsvorschlägen (BT-Drucks. 14/3366)

Artikel 13 Änderung des Außensteuergesetzes 5. § 12 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: "(1) Auf Antrag des Steuerpflichtigen werden auf die auf den Hinzurechnungsbetrag zu erhebende Steuer die Steuern angerechnet, die nach § 10 Abs. 1 abziehbar sind. In diesem Fall ist der Hinzurechnungsbetrag um diese Steuern zu erhöhen." b) Absatz 2 wird wie folgt g...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 4.9.2007 (BT-Drucks. 16/6290)

Artikel 24 (Änderung des Außensteuergesetzes) 6. § 12 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: "Steuern von den nach § 3 Nr. 41 des Einkommensteuergesetzes befreiten Gewinnausschüttungen werden auf Antrag im Veranlagungszeitraum des Anfalls der zugrunde liegenden Zwischeneinkünfte als Hinzurechnungsbetrag in entsprechender Anwendung des § 34 c Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Bericht des Finanzausschusses v. 8.11.2001 (BT-Drucks. 14/7344)

Zu Artikel 5 (Außensteuergesetz) Zu Nummer 6 (§ 12) Zu Buchstabe b (Absatz 3) Als Folge der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens ist die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 bis 14 definitiv. Eine Doppelbesteuerung wird dadurch vermieden, dass die späteren Gewinnausschüttungen freigestellt werden. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Steuerinländer einer zusät...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses zu BT-Drucks. VI/3537

Die vorgesehene Änderung des Absatzes 1 ist durch die Ergänzung in § 10 Abs. 1 notwendig geworden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Regierungsentwurf v. 10.9.2001 (BT-Drucks. 14/6882)

Artikel 5 Änderung des Außensteuergesetzes 6. § 12 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: "(1) Auf Antrag des Steuerpflichtigen werden auf seine Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt, die Steuern angerechnet, die nach § 10 Abs. 1 abziehbar sind. In diesem Fall ist der Hinzurechnungsbetrag um diese Steuern zu erhöhen."mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Leitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970

8. Gesetzesleitsatz: Der Inländer kann beantragen, daß auf die Steuer, die er auf den Hinzurechnungsbetrag zu entrichten hat, Steuern angerechnet werden, die die ausländische Gesellschaft für die hinzugerechneten Einkünfte zu tragen hatte. Begründung: Außerdem verlangt die eingangs erwähnte Zielsetzung, daß der Steuerpflichtige ausländische Steuern, die auf dem hinzuzurechnende...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Steuern auf Gewinnausschüttungen (Abs. 3)

Rz. 75 [Autor/Stand] Fragwürdige rechtssystematische Stellung der Vorschrift. § 12 Abs. 3 wurde durch Art. 17 StÄndG 1992[2] angefügt. Im StSenkG[3] wurde die Vorschrift ersatzlos aufgehoben, um im UntStRefG[4] wieder eingeführt zu werden. Die Regelung hätte eigentlich im Bereich des § 34c EStG angesiedelt werden sollen. Die maßgebliche Steuerbefreiung steht in § 3 Nr. 41 ES...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 10/2018, Steuerliche A... / c) Stundung und Entfallen der Steuer

Angesichts der substantiellen Folgen der Wegzugsbesteuerung sieht das Gesetz Regeln zur Stundung und zum Erlass der Steuer vor. Die Wegzugssteuer kann auf Antrag für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren gegen Leistung von Sicherheit und Zinsen gestundet werden, wenn ihre sofortige Erhebung mit erheblichen Härten für den Steuerpflichtigen verbunden wäre (§ 6 Abs. 4 S. 1 A...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Zweiter RefE vom März 1971

(1) Auf Antrag des Steuerpflichtigen werden auf seine Einkommen- und Körperschaftsteuer, die auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt, die Steuern angerechnet, die zu Lasten der ausländischen Gesellschaft von den nach § 7 Abs. 1 zu versteuernden Einkünften erhoben worden sind (anrechenbare Steuern). (2) Stellt der Steuerpflichtige einen Antrag nach Absatz 1, so sind neben dem Hi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Erster RefE v. 23.12.1970

(1) Auf Antrag des Steuerpflichtigen werden auf seine Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt, die Steuern angerechnet, die zu Lasten der ausländischen Gesellschaft von den nach § 7 Abs. 1 zu versteuernden Einkünften erhoben worden sind (anrechenbare Steuern). (2) Stellt der Steuerpflichtige einen Antrag nach Absatz 1, so sind neben dem H...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Regierungsbegründung

Tz. 110 Um das Ziel der Gesetzesregelung zu wahren, unangemessene Steuervorteile auszugleichen, ohne darüber hinausgehende Mehrbelastungen aufzuerlegen, legt Absatz 1 fest, daß bei entsprechendem Antrag auf die auf den Hinzurechnungsbetrag entfallende Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) die Steuern angerechnet werden, die zu Lasten der ausländischen Gesellschaft von den in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Dritter RefE v. 20.4.1971

(1) Auf Antrag des Steuerpflichtigen werden auf seine Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt, die Steuern angerechnet, die zu Lasten der ausländischen Gesellschaft von den nach § 7 Abs. 1 zu versteuernden Einkünften erhoben worden sind (anrechenbare Steuern). In diesem Fall ist der Hinzurechnungsbetrag um die anrechenbaren Steuern zu er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / Inhaltsverzeichnis

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