Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. KabE v. 30.6.1971

(1) Auf Antrag des Steuerpflichtigen werden auf seine Einkommen- und Körperschaftsteuer, die auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt, die Steuern angerechnet, die zu Lasten der ausländischen Gesellschaft von den bei ihm nach § 7 Abs. 1 steuerpflichtigen Einkünften erhoben worden sind. In diesem Fall ist der Hinzurechnungsbetrag um diese Steuern zu erhöhen. (2) Bei der Anrechnun...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / a) Steuertatbestand

Der Wegzugssteuer gemäß § 6 AStG unterliegen natürliche Personen, die mindestens zehn Jahre im Inland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren.[23] Bei früherem Erwerb der Anteile von Todes wegen oder durch Schenkung sind die Zeiten der unbeschränkten Steuerpflicht des früheren Erblassers (Schenkers) einzubeziehen (§ 6 Abs. 2 AStG). Die Wegzugsbesteuerung gilt für Deutsch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

Rz. 15 [Autor/Stand] Zielvorstellungen des § 12. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll das AStG nur unangemessene Steuervorteile ausgleichen, die durch die Zwischenschaltung einer ausländischen Zwischengesellschaft eintreten. Der betroffene Stpfl. soll allerdings keine Mehrbelastungen tragen müssen. Deshalb will auch § 12 in seiner Zielsetzung den unbeschränkt Stpfl. ...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / b) Rechtsfolgen der Wegzugsbesteuerung

Der steuerpflichtige fiktive Veräußerungsgewinn ist die Differenz zwischen dem gemeinen Wert der Anteile (§ 9 BewG) im Zeitpunkt des Wegzugs und ihren historischen Anschaffungskosten (§ 6 Abs. 1 S. 4 AStG). Ungeklärt ist dabei, ob es zu einer Aufstockung der Anschaffungskosten kommt, wenn der Erblasser (Schenker) Anteile an einer ausländischen Kapitalgesellschaft überträgt, ...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / 2. Entstrickung von betrieblichen Wirtschaftsgütern durch Wegzug

Außerhalb der Reichweite von § 6 AStG kann bei der Vermögensnachfolge eine Wegzugssteuer "im weiteren Sinne" dadurch ausgelöst werden, dass durch Erbfall oder Schenkung Wirtschaftsgüter eines inländischen Betriebsvermögens abkommensrechtlich ins Ausland "verlagert" werden und dadurch das deutsche Besteuerungsrecht an diesen Wirtschaftsgütern endet (sog. Entstrickung). Einkün...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Verhältnis des § 42 AO zu anderen Vorschriften; § 42 Abs. 1 Satz 2 AO

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 42 Abs. 1 Satz 2 AO regelt das Verhältnis zu speziellen Normen zur Verhinderung von Steuerumgehung. Zahlreiche Regelungen enthalten Sondervorschriften (s. § 8 Abs. 4 KStG oder § 10 Abs. 5 UStG). Der BFH nahm in vielen Fällen eine verdrängende Wirkung der Spezialregelungen an (BFH v. 15.12.1999, I R 29/97, BStBl II 2000, 527 zum inzwisc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Genaue Benennung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Gläubiger oder Empfänger ist vom Stpfl. aufgrund des Benennungsverlangens "genau zu benennen". Benannt ist ein Empfänger, wenn er (nach Namen und Adresse) ohne Schwierigkeiten und eigene Ermittlungen der Finanzbehörde bestimmt und ermittelt werden kann (BFH v. 11.07.2013, IV R 27/09, BStBl II 2013, 989 m. w. N.). Die mit § 160 Abs. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Verweisung auf § 34c Abs. 1 EStG, § 26 Abs. 1 und 6 KStG (Abs. 2)

Rz. 65 [Autor/Stand] Verweisung auf § 26 KStG. Die Verweisung auf § 26 KStG gilt jeweils dann, wenn der Anteilseigner an der ausländischen Gesellschaft eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Person ist. In allen anderen Fällen ist die Verweisung auf § 34c Abs. 1 EStG maßgebend. Soweit auf § 26 Abs. 6 KStG verwiesen wird, geht dies zwar für Einkünfte und Einkunftsteil...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / 5

Auf einen Blick Der Beitrag erläutert verschiedene Steuerfragen im Zusammenhang mit der Unternehmens- und Vermögensnachfolge über Ländergrenzen hinweg. Eine Kernfrage des steuerlichen Zuzugs oder Wegzugs betrifft die Merkmale des Wohnsitzbegriffs (§ 8 AO). Mit der Neufassung des Anwendungserlasses zu § 8 AO vom 7.8.2017 hat die Finanzverwaltung die Rechtssicherheit hinsichtl...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Formulierungshilfe des BMF v. 5.11.1991

6. § 12 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden die Worte "§ 26 Abs. 1 und 6 des Körperschaftsteuergesetzes" durch die Worte "§ 26 Abs. 1, 2 a und 6 des Körperschaftsteuergesetzes" ersetzt. b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 angefügt: "(3) Steuern von den nach § 11 Abs. 4 Satz 1 befreiten Gewinnanteilen werden auf Antrag im Veranlagungszeitraum des Anfalls der zug...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / J. Anlaufhemmung für Steuern auf Einkünfte im Zusammenhang mit Drittstaaten-Gesellschaften (§ 170 Abs. 7 AO)

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Art. 170 Abs. 7 AO regelt eine spezielle Anlaufhemmung für Steuern auf Einkünfte oder Erträge, die in Zusammenhang stehen mit Beziehungen zu einer Drittstaat-Gesellschaft i. S. von § 138 Abs. 3 AO, auf die der Stpfl. allein oder zusammen mit nahestehenden Personen i. S. des § 1 Abs. 2 AStG unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Gesetzesleitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970. Das AStG erging als Art. 1 des Außensteuerreformgesetzes v. 8.9.1972.[2] Das förmliche Gesetzgebungsverfahren begann am 17.12.1970 mit einem Beschluss der Bundesregierung über sog. Gesetzesleitsätze. Bereits in diesen Gesetzesleitsätzen war die Möglichkeit einer Anrechnung von Steuern vorgesehen, die di...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / D. Fazit

Steuerliche Zuzugs- und Wegzugsschranken für natürliche Personen sind bei der Planung von Vermögensübertragungen ebenso wie bei der Nachlassabwicklung zu beachten. Obwohl die Vorschriften des deutschen Steuerrechts teils – selbst bei reinen EU-Sachverhalten – drastische Doppelbesteuerungen auslösen können, hat sich der Gesetzgeber bisher nicht um ein stimmiges Konzept für di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 7.11.2007 (BT-Drucks. 16/6981)

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drucks. 16/6739)

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Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Das Ausüben eines beherrschenden Einflusses

Tz. 16a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der durch das StUmgBG v. 23.06.2017 (BGBl I 2017, 1682) eingefügte § 138 Abs. 2 Nr. 4 AO schafft eine Anzeigepflicht auch für die Fälle, dass der Steuerpflichtige erstmals, d. h. nach dem Wortlaut nicht erneut, einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss auf eine Drittstaat-Gesellschaft i. S. des § 138 Abs. 3 AO erlangt. Dabei reic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die primäre Bedeutung von § 90 AO liegt in der Begründung einer allgemeinen Mitwirkungspflicht der Beteiligten. Dabei stellt § 90 Abs. 1 AO den Grundsatz auf, dass die für die Besteuerung maßgebenden Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen sind. Allerdings enthält die Vorschrift keine Ermächtigungsgrundlage, mit der die Mit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Besondere Aufzeichnungspflichten bei Auslandsbezug, § 90 Abs. 3 AO

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 90 Abs. 3 AO begründet besondere Aufzeichnungspflichten für Stpfl., die Geschäftsbeziehungen zum Ausland haben. Die Vorschrift ist u. E. systemwidrig dem Bereich der Mitwirkungspflichten zugeordnet, da sie detaillierte Aufzeichnungspflichten enthält und somit klar den Bereich der zur Sachaufklärung gehörenden Mitwirkungsverpflichtungen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soweit die AO auf Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 Abs. 1 AO) Anwendung findet und nicht durch Gemeinschaftsrecht verdrängt wird, entstehen Stundungszinsen bei Stundung aller dieser Ansprüche mit Ausnahme der steuerlichen Nebenleistungen (§ 233 Satz 2 AO). Stundungszinsen entstehen außer bei der Stundung von Steueransprüche...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Allgemeines

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Stpfl. haben über die Art und den Inhalt ihrer Geschäftsbeziehungen i. S. des § 1 Abs. 4 AStG Aufzeichnungen zu erstellen (§ 90 Abs. 3 Satz 1 AO). Wegen der Einzelheiten wird auf § 90 Abs. 3 AO und die Kommentierung dazu verwiesen.§ 162 Abs. 3 und 4 AO regeln die Rechtsfolgen, wenn der Stpfl. keine Aufzeichnungen über einen Geschäftsvor...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Anzeigepflichtige Personen

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verpflichtung zur Anzeige von Auslandsengagements trifft nach § 138 Abs. 2 Satz 1 AO lediglich natürliche Personen mit Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichem Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland, und Körperschaften mit Geschäftsleitung (§ 10 AO) oder Sitz (§ 11 AO) im Inland, folglich unbeschränkt stpfl. Personen. Bei Personengesellschaften w...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einspruchs- und Klagerecht stehen grundsätzlich der Gesellschaft bzw. Gemeinschaft zu. § 352 AO trifft eine einschränkende Regelung dazu, wer befugt ist, Einspruch gegen einen Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für das Feststellungssubjekt einzulegen. Dabei findet § 352 AO nur gegenüber ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kruse, Über Vollverzinsung, FR 1988, 1; Siegert, Einzelfragen zur Vollverzinsung nach § 233a AO, DStR 2000, 46; Heuermann, Verzinsung nach § 233a AO 1977 bei Verlustrücktrag, StBp 2006, 384; Prinz, Der Erstattungsbetrag nach § 11 Abs. 2 AStG ist nicht zu verzinsen, StR 2006, 600; Maunz/Zugmaier, Erstattungszinsen für Steuervergütungsanspruch, DStR 2008, 2165; Bretz, Nichtabziehba...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / 3. Entstrickungsschutz für bestimmte Altfälle (§ 50 i EStG)

Für Fälle, in denen Anteile iSd § 17 EStG vor einem Wegzug zur Vermeidung der Folgen von § 6 AStG in eine gewerblich geprägte Personengesellschaft eingelegt worden waren, sah sich der Gesetzgeber im Juni 2013 anlässlich der geänderten BFH-Rechtsprechung zu einer Regelung veranlasst, die das deutsche Besteuerungsrecht für den Gewinn aus der Veräußerung der eingelegten Anteile...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Die Regelung des § 147a Abs. 2 AO

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz v. 23.06.2017 hat der Gesetzgeber mit § 147a Abs. 2 AO für Veranlagungszeiträume, die nach dem 31.12.2017 beginnen (Art. 97 § 22 Abs. 3 EGAO), eine die Anzeigepflicht nach § 138 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 AO flankierende Aufbewahrungspflicht geschaffen. Voraussetzung ist, dass ein – wohl unbeschränkt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Allgemeines

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand des Feststellungsbescheids sind die im Rahmen einer Personengesellschaft gemeinschaftlich erzielten und in der Person der Gesellschafter einkommensteuer- und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte und die mit ihrer Erzielung in Zusammenhang stehenden Besteuerungsgrundlagen, die deshalb einheitlich abschließend beurteilt werd...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuern werden nach § 155 Abs. 1 Satz 1 AO vom FA durch Steuerbescheid festgesetzt. Dabei ist die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen ein nicht selbstständig anfechtbarer Teil des Steuerbescheids (§ 157 Abs. 2 AO). Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Davon abweichend werden nach § 179 Abs. 1 AO die Besteuerungsgrundlagen gesondert f...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich der Schätzung

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 162 AO ist eine Vorschrift über das Steuerfestsetzungsverfahren. Die Schätzungsbefugnis steht der Finanzbehörde sowohl im Festsetzungs- und im Feststellungsverfahren einschließlich des Außenprüfungsverfahrens wie im Rechtsbehelfsverfahren gegen Festsetzungs- und Feststellungsbescheide zu, nicht dagegen dem Stpfl. Eine Schätzung der Bes...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 233a Abs. 1 Satz 1 AO beschränkt die Verzinsung auf die Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Nur wenn die Festsetzung dieser Steuern zu einer Steuernachforderung oder einer Steuererstattung führt, tritt Zinspflicht ein. Bei der Umsatzsteuer tritt die Zinspflicht auch ein, wenn der Stpfl. nachträglich auf die...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / 3. Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht für Inlandsvermögen (§ 121 BewG)

Ist weder der Erblasser (Schenker) noch der Erwerber unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig, tritt die Steuerpflicht nur für Erwerbsgegenstände ein, bei denen es sich um sog. Inlandsvermögen handelt (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG, beschränkte Erbschaftsteuerpflicht). Das Inlandsvermögen (§ 121 BewG) unterliegt selbst dann der deutschen Erbschaftsteuer, wenn keiner der am Erbfall (S...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Erhöhte Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten, § 90 Abs. 2 AO

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 90 Abs. 2 AO trägt der Tatsache Rechnung, dass die Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörde hinsichtlich von Auslandsbeziehungen erheblich eingeschränkt sind (Grundsatz der formellen Territorialität; vgl. Seer in Tipke/Kruse, § 90 AO Tz. 18), weil Ermittlungshandlungen im Ausland grundsätzlich nicht möglich sind. Um gleichwohl zu ein...mehr

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Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen

Kommentar Das BMF bezieht Stellung zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO. Diese wurden durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) umfangreich geändert. Das BMF nahm dies zum Anlass die bestehenden Pflichten und die maßgebenden Vordrucke zusammengefasst neu darzustellen bzw. zu ergänzen. Das aktualisierte BMF-Schreiben er...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hinzurechnung passiver Einkünfte nach § 8 AStG und Gegenbeweis – verdeckte Einlagen in Dreiecksverhältnissen

Leitsatz 1. Bei der Ermittlung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte (§ 10 Abs. 3 Satz 1 AStG) sind im Falle von Geschäftsbeziehungen zwischen (Kapital‐)Gesellschaft und Gesellschafter zu nicht fremdüblichen – d.h. durch das Gesellschaftsverhältnis bestimmten – Bedingungen die hierdurch veranlassten Einkünfteminderungen und verhinderten Einkünfteerhöhunge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 138b AO wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften eingeführt.[1] Die Vorschrift regelt eine Mitteilungspflicht an das FA für "Finanzdienstleister"[2], wenn durch sie eine Beziehung eines inländischen Stpfl. zu Gesellschaften außerhalb der EU und EFTA herstellt oder vermittelt wird. Ein mitteilungspflic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Gegenstand und Inhalt der Mitteilung (§ 138b Abs. 1 S. 1, 2 Abs. 2 AO)

Rz. 6 Nach§ 138b Abs. 1 S. 2 AO werden abschließend zwei Konstellation aufgezählt, die eine Mitteilungspflicht auslösen: Eine Mitteilungspflicht besteht dann, wenn der mitteilungspflichtigen Stelle bekannt ist, dass der inländische Stpfl. aufgrund der von ihm hergestellten oder vermittelten Beziehung allein oder zusammen mit nahestehenden Personen i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG erst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 11 Veräußerungsgewinne

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Literaturverzeichnis Becker/Mühlhausen/Schmelz, Wertansatz in der Hinzurechnungsbilanz bei grenzüberschreitendem Anteilstausch, ISR 2018, 100; Haase, Ungereimheiten der sog. Mitwirkungstatbestände des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß) v. 7.11.1991 (BT-Drucks. 12/1506)

Artikel 13 Änderung des Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Anlage I Kapitel IV Sachgebiet B Abschnitt II Nr. 23 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885,, 978), wird wie folgt geändert: 5. Dem § 11 wird folgender Absatz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß) v. 8.11.1993 (BT-Drucks. 12/6078)

Artikel 10 Änderung des Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom ... August 1993 (BGBl. I S. ...) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: „3a. § 11 Abs. 4 wird wie folgt gefaßt: "Der Teil des Hinzurechnungsbetrages, für den § 10 Abs. 5 nach § 10 Abs. 6 nicht anzuwenden ist, darf nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / b) Begründung

Zu Nummern 3 bis 6, 8 bis 11 (§ 7 Abs. 6, § 10 Abs. 6, § 11 Abs. 4, § 12 Abs. 2 und 3, § 14 Abs. 2 und 4, § 20 und § 21 Abs. 7 und 8 AStG) Der Entwurf tritt zur Wahrung der Gleichmäßigkeit und Neutralität der deutschen Besteuerung ungerechtfertigten Steuervorteilen durch den Einsatz ausländischer Rechtsträger mit Kapitalfunktion entgegen. Die Maßnahmen sind in die allgemeinen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / a) Änderung

Artikel 13 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Anlage I Kapitel IV Sachgebiet B Abschnitt II Nr. 23 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 975), wird wie folgt geändert: 5. Dem § 11 wird folgender Absat...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

Rz. 16 [Autor/Stand] Rechtslage ab 2001. Für das Verständnis des § 11 nF in seiner ab 2001 anzuwendenden Fassung ist wesentlich, dass die Vorschrift innerhalb der Ermittlung der Zwischeneinkünfte (des HZB) auf der Ebene der ausl. Gesellschaft (Obergesellschaft) Anwendung findet, an der ein unbeschränkt stpfl. Anteilseigner unmittelbar beteiligt ist. § 11 aF betraf dagegen de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. Als Hinzurechnungsbetrag der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer unterlegen haben

Rz. 53 [Autor/Stand] Hinzurechnungsbetrag. Die Vorschrift ist ungenau formuliert. Schief ist die Formulierung "als Hinzurechnungsbetrag". Sie darf nicht dahin missverstanden werden, dass die Einkünfte aus Tätigkeiten i.S. des § 7 Abs. 6a den HZB bilden müssten. Es genügt, dass die Einkünfte aus Tätigkeiten i.S. des § 7 Abs. 6a Eingang in einen HZB gefunden haben, der sich au...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Einschränkung der Rechtsfolge

Rz. 49 [Autor/Stand] "soweit"-Satz. Der mit dem Wort "soweit" eingeleitete Nebensatz schränkt die Rechtsfolge des § 11 wieder ein. Auf die Einschränkung kann es nur ankommen, wenn der Tatbestand des Halbs. 1 erfüllt ist, dh. wenn eine Steuerbefreiung nach § 11 an sich in Betracht kommt. Die Einschränkung hat keine Bedeutung, wenn der Gewinn bereits nach § 8 Abs. 1 Nr. 9 zu de...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Regierungsentwurf v. 10.9.2001 (BT-Drucks. 14/6882)

Artikel 5 Änderung des Außensteuergesetzes 5. § 11 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: "Veräußerungsgewinne" b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: "(1) Veräußert die ausländische Gesellschaft Anteile an einer anderen ausländischen Gesellschaft, so ist der Veräußerungsgewinn, für den die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, vom Hinzu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Gewinne, die die ausländische Gesellschaft erzielt

Rz. 24 [Autor/Stand] Ausländische Gesellschaft. § 11 spricht nur Gewinne an, die eine ausl. Gesellschaft aus bestimmten Vorgängen erzielt. Die ausl. Gesellschaft muss die Definitionsmerkmale des § 7 Abs. 1 erfüllen (vgl. § 7 Anm. 10 ff.), dh. Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i.S. des KStG sein, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland hat und die n...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Gewinne aus der Veräußerung der Anteile an einer anderen ausländischen Gesellschaft

Rz. 26 [Autor/Stand] Anteilsveräußerung. § 11 spricht insgesamt drei Vorgänge an, die ihrerseits eine vollständige oder teilweise Realisierung stiller Reserven innerhalb einer Beteiligung auslösen können. Die Anteilsveräußerung ist der erste der angesprochenen Vorgänge. Es handelt sich um einen Begriff des dt. Steuerrechts, der deshalb nach den Grundsätzen des dt. Steuerrech...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 10. Nachweispflichten

Rz. 56 [Autor/Stand] Keine überspannten Anforderungen. § 11 begründet Nachweispflichten des Stpfl. Die Nachweispflichten erstrecken sich nur auf die Tatbestandsmerkmale des "soweit"-Satzes (vgl. Anm. 49 ff.), dh. der Stpfl. muss nachweisen, dass Zwischeneinkünfte aus Tätigkeiten i.S. des § 7 Abs. 6a, die die ausl. Gesellschaft oder eine ihr nachgeordnete Gesellschaft erzielt...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen und der Bundesregierung v. 28.11.2002 (BR-Drucks. 866/02)

5. In § 11 Abs. 1 wird die Angabe "§ 10 Abs. 6 Satz 2" durch die Angabe "§ 7 Abs. 6 a" ersetzt. Begründung Zu Nummer 5 (§ 11 Abs. 1) § 11 Abs. 1 nimmt auf die Definition der Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter in § 10 Abs. 6 Satz 2 AStG Bezug. Diese Definition ist infolge des Wegfalls des § 10 Abs. 6 AStG in § 7 Abs. 6 a AStG übernommen worden. Dementsprechend ist in § 11 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Konzeption des § 11 aF in seiner Fassung von 1972–2000

Rz. 2 [Autor/Stand] Keine zwingende Definitivbelastung. Das AStG wurde als Art. 1 des Außensteuerreformgesetzes v. 8.9.1972[2] in Kraft gesetzt. Das Gesetzgebungsverfahren wurde durch einen Beschluss der Bundesregierung v. 17.12.1970 über Gesetzesleitsätze eingeleitet. § 11 hatte dabei die Funktion, keine Definitivbelastung durch die Hinzurechnungsbesteuerung eintreten zu la...mehr