Fachbeiträge & Kommentare zu Außerordentliche Kündigung

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 48 Tätigke... / 2.3 Verfahren

Rz. 5 In sachlicher Hinsicht ist nach § 85 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 4 und 5 das Landesjugendamt bzw. die nach Landesrecht bestimmte Behörde zuständig. In örtlicher Hinsicht ist nach § 87a Abs. 2 entscheidend, in wessen Zuständigkeitsbereich die Einrichtung gelegen ist. Vor Erlass der Tätigkeitsuntersagung sind sowohl der Einrichtungsträger als auch der betroffene Mitarbeiter gemäß ...mehr

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Flüchtlingsunterkunft: Keine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit, wenn Bedarf entfällt

Begriff Ein Mietvertrag, den eine Gemeinde abgeschlossen hat, um in dem Mietobjekt ihr zugewiesene Flüchtlinge unterbringen zu können, ist unbeschadet seiner Bezeichnung kein Wohnraummietvertrag i. S. v. § 549 Abs. 1 BGB. Eine in diesem Vertrag enthaltene formularmäßige Klausel, mit der für beide Mietvertragsparteien das Recht zur ordentlichen Kündigung für die Dauer von 60 ...mehr

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ZErb 01/2020, Haftung des E... / 2 Gründe

Die Revision hat Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung, soweit für das Revisionsverfahren von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt: Der Beklagte sei Alleinerbe seines Bruders geworden. Soweit er seine Erbenstellung auch noch in der Berufungsinstanz bestreite, hätte es ihm im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast oblegen, substantiiert dazu ...mehr

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FoVo 01/2020, Verwirkung ei... / 2 II. Die Entscheidung

AG trifft Abwägungsentscheidung zu § 769 ZPO Die Zwangsvollstreckung ist einstweilen einzustellen. Der geltend gemachte Rechtsbehelf bzw. das geltend gemachte Rechtsmittel – Vollstreckungsgegenklage wegen Verwirkung – ist zulässig und erscheint nicht als völlig aussichtslos, §§ 719, 707, 700, 769 ZPO. Klägerin hat nicht konsequent gehandelt Da der Antragsgegner mit Schreiben vo...mehr

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FoVo 8+9/2020, Räumungsvoll... / 2 II. Aus der Entscheidung

Gehörsverletzung des Beschwerdegerichtes als Ausgangspunkt Die gegen diese Beurteilung gerichtete Rechtsbeschwerde führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an den Einzelrichter des Beschwerdegerichts. Der im Streitfall gegebene Gehörsverstoß ist entscheidungserheblich. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Einzelrichterin o...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Brennen einer CD-ROM mit Buchhaltungs- und Lohndaten abrechnen?

Frage: Mein gekündigter Mandant möchte seine Buchhaltungs- und Lohndaten haben. Er möchte, dass ich die Fibu-Daten von Addison auf Datev ­umwandle und ihm dann für jedes Jahr eine eigene CD-ROM brenne und ihm diese kostenlos überlasse. Ich bin der Meinung, dass ich das Umwandeln der Daten aus meinem System auf seines und das Brennen auf CD-ROM abrechnen kann, mit 50 EUR für ...mehr

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§ 16 Vertragliche Ansprüche... / I. Übersicht

Rz. 5 Nach Maßgabe der dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag zugrunde liegenden AKB haben der Versicherungsnehmer und alle sonstigen mitversicherten Personen des Versicherungsvertrags sowohl vor als auch nach dem Versicherungsfall bestimmte Obliegenheiten zu erfüllen. Wird einer Obliegenheiten zuwider gehandelt, kann dies dazu führen, dass der Versicherer im Innenverhältni...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 3. Beendigung

Rz. 31 Das Treuhandverhältnis endet spätestens mit der Erfüllung der wechselseitigen Vertragspflichten (§ 362 Abs. 1 BGB), also nach Erreichung des Treuhandzwecks. Ein Treuhandverhältnis, das für eine bestimmte Zeit geschlossen wurde, endet mit deren Ablauf (§ 163 mit § 158 Abs. 2 BGB; § 675 Abs. 1 i.V.m. § 620 Abs. 1 BGB für einen Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung d...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Rechtsgrundlagen

Rz. 81 I.d.R. handelt es sich bei einem Anwaltsvertrag um einen Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (§§ 611, 675 Abs. 1 BGB; zur Rechtsnatur des Anwaltsvertrages vgl. Rdn 5). Dann richten sich die Kündigung des Anwaltsvertrages und deren Rechtsfolgen in den meisten Fällen nach §§ 627, 628 BGB.[246] Neben § 627 Abs. 1 BGB bleibt das Recht aus § 626 B...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / f) Schadensersatz bei Kündigung infolge vertragswidrigen Verhaltens

Rz. 105 Hat eine Vertragspartei die Kündigung des Anwaltsvertrages nach § 626 oder § 627 Abs. 1 BGB durch vertragswidriges Verhalten veranlasst, ist sie gem. § 628 Abs. 2 BGB dem Vertragspartner zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dadurch entsteht, dass der Anwaltsvertrag aufgehoben wird.[306] Der Schadensersatzanspruch kann sowohl dem Rechtsanwalt als auch dem Mandant...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 5. Rücktritt

Rz. 125 Ein Rücktritt (§§ 323, 324, 326 Abs. 5 BGB) von einem Anwalts- oder Steuerberaterdienstvertrag ist nur in Ausnahmefällen zulässig. An dessen Stelle tritt regelmäßig das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund, weil es im Allgemeinen nicht im Interesse beider Partner läge, den gesamten Vertrag auch hinsichtlich störungsfrei erbrachter Leistungsteile rücka...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / h) Einseitige Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen

Rz. 345 Für die Vorbereitung einseitiger Rechtsgeschäfte oder rechtsgeschäftsähnlicher Erklärungen gelten die vorbeschriebenen Pflichten bei der Vertragsgestaltung entsprechend. So muss ein Rechtsanwalt ein Auslegungsrisiko nach Möglichkeit vermeiden. Den sichersten Weg hält er nur ein, falls seine Erklärung unmissverständlich ist. Dazu gehört auch die zutreffende Verwendung...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / E. Prämienzahlung

Rz. 104 Die Bedeutung der Prämienzahlung für den Versicherungsvertrag ist in § 51 VVG geregelt und wird durch § 8 II AVB näher ausgestaltet. Von der Zahlung hängt der Beginn des Versicherungsverhältnisses ab, wenn nicht eine vorläufige Deckung vereinbart worden ist. Zahlungsverzögerungen können Leistungsfreiheit ggü. dem Versicherungsnehmer bedeuten und die Möglichkeit der K...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Wichtiger Grund

Rz. 103 Die Voraussetzungen, nach denen ein Rechtsanwalt gem. § 627 Abs. 2 BGB aus einem wichtigen Grund zu einer unzeitigen Kündigung berechtigt ist, richten sich ebenfalls nach den Umständen des Einzelfalls. Gerichtliche Entscheidungen sind hierzu im Zusammenhang mit Anwaltsverträgen bislang nicht veröffentlicht worden.[299] Der Wortlaut des § 627 Abs. 2 BGB, der das Vorlie...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / II. Franchisevertrag

Rz. 91 Auch der Franchisevertrag spielt im Geschäftsleben unserer Zeit eine erhebliche Rolle, ohne dass es über ihn gesetzliche Vorschriften im Sinne einer Vertragstypisierung gäbe. Franchise liegt vor, wenn ein Unternehmer als Franchisegeber einem anderen Unternehmer als Franchisenehmer für dessen Betriebsführung zur Nutzung gegen Entgelt Handelswaren oder -marken, Warenzei...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / I. Leasing

Rz. 87 Der Leasingvertrag spielt im heutigen Geschäftsleben eine bedeutende Rolle. Er war jedoch bisher gesetzlich nicht geregelt. Durch den Leasingvertrag überlässt ein Leasinggeber einem Leasingnehmer eine Sache oder Sachgesamtheit, die er in der Regel zuvor von einem Dritten kauft, gegen ein in Raten zu zahlendes Entgelt zum Gebrauch, wobei die Gefahr oder Haftung für Inst...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 3. Kündigung

Rz. 39 Dienstverhältnisse sind gem. § 620 Abs. 2 BGB grundsätzlich frei kündbar, sofern die Kündigungsfristen beachtet werden. Danach können Dienstverhältnisse gekündigt werdenmehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 4. Formvorschriften

Rz. 24 Da das Mietrecht – soweit es die Wohnraummiete betrifft – eine erhebliche soziale Funktion zu erfüllen hat, hat der Gesetzgeber es stark formalisiert. § 550 S. 1 BGB bestimmt, dass Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr als auf unbestimmte Zeit geschlossen gelten, wenn sie nicht der Schriftform genügen. Rz. 25 Ganz erheblichen rechtlichen Einschränkung...mehr

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§ 14 Klageerhebung / II. Prozessuale Wirkungen der Rechtshängigkeit

Rz. 66 Entsprechend den §§ 261 bis 270, 281 ZPO hat die Rechtshängigkeit folgende prozessuale Folgen: Beispiel: A erhebt Klage auf die Feststellung, dass eine Kündigung, die er betreffend einen mit B abgeschlossenen...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / F. Fragen und Antworten

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§ 49 Wörterlexikon / 21 U

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungsgenossenschaft / 2.3 Kündigung bei Pflichtverletzungen des Mitglieds

In den Nutzungsverträgen der Wohnungsgenossenschaften findet sich regelmäßig folgende Klausel: "Während des Fortbestehens der Mitgliedschaft wird die Genossenschaft von sich aus das Nutzungsverhältnis grundsätzlich nicht auflösen. Sie kann jedoch in besonderen Ausnahmefällen das Nutzungsverhältnis schriftlich unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen, wenn wichtige b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.5.1 Wichtiger Kündigungsgrund

Rz. 804 Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt (nur dann) vor, wenn es der Gesellschaft unzumutbar ist, das Dienstverhältnis bis zu dessen vertraglich vereinbartem Ablauf mit dem Geschäftsführungsmitglied fortzusetzen. Umstritten ist, ob die Gesellschaft mit dem Geschäftsführer im Anstellungsvertrag festlegen kann, was als wichtiger Kündigungsgrund gelten soll. Insoweit gilt da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.5.5 Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB

Rz. 819 Nach § 626 Abs. 2 BGB ist die fristlose Kündigung eines Dienstvertrages nur dann wirksam, wenn sie dem Geschäftsführungsmitglied innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des für die Kündigung zuständigen Organs von den Kündigungsgründen zugeht. "Kenntnis von den Kündigungsgründen" setzt voraus, dass alle Informationen vorliegen, die Ausmaß und Tragweite der Kündigungsgr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.5 Beendigung von Dienstverträgen mit Geschäftsführern

Rz. 801 Aus der "Trennungstheorie"[1] folgt, dass Dienstverträge mit Geschäftsführungsmitgliedern nicht automatisch mit dem Ende der Organstellung enden – es sei denn, der Dienstvertrag sieht ausdrücklich eine derartige Koppelung von Organstellung und Laufzeit des Dienstvertrages vor.[2] Ist dies nicht der Fall, endet der Dienstvertrag unabhängig von der Organstellung (a) mi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IX Verbundene Unternehmen –... / 2.3 Beendigung eines Unternehmensvertrages

Rz. 1579 Ein Unternehmensvertrag kann aufgrund der für die AG gesetzlich geregelten und auf die GmbH entsprechend anwendbaren Beendigungstatbestände – der Aufhebung (§ 296 AktG) oder der Kündigung (§ 297 AktG) – oder aus sonstigen Gründen, beispielsweise wegen Zeitablaufs bei befristeten Verträgen oder weil die Vertragsparteien verschmolzen werden, beendet werden. Zwar wird ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 5.1.3.6 Haftungsrisiko Eingehen übermäßiger Risiken; fehlendes Überwachungssystem (§ 91 Abs. 2 AktG analog)

Rz. 1082 Geht die Geschäftsführung ohne sachlichen Grund übermäßige Risiken ein, macht sie sich wegen eines daraus der Gesellschaft erwachsenden Schadens ersatzpflichtig. Darüber hinaus haften die Geschäftsführungsmitglieder nach § 43 Abs. 2 GmbHG als Gesamtschuldner der GmbH zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, wenn sie es pflichtwidrig unterlassen, analog § 91 Abs....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.5.2 Wichtiger Kündigungsgrund für den Geschäftsführer

Rz. 813 Gründe, die eine vorzeitige Amtsniederlegung rechtfertigen, berechtigen Geschäftsführungsmitglieder auch zur fristlosen Kündigung des Dienstvertrages. Das Geschäftsführungsmitglied kann sich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jedoch auch auf die Amtsniederlegung beschränken und von der Gesellschaft die Erfüllung des Dienstvertrages verlangen, soweit die hieraus re...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IV Gesellschafterversammlun... / 3 Einberufungsverlangen

Einschreiben/Rückschein An die Geschäftsführung der … GmbH Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin mit einem Geschäftsanteil im Nennbetrag von … EUR an der Gesellschaft beteiligt, d. h. ich halte … % und damit mehr als 10 % des Stammkapitals der Gesellschaft. Daher bin ich gemäß § 50 Abs. 1 GmbHG berechtigt, die Einberufung einer Gesellschafterversammlung zu verlangen. Ich forde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.14.4 Rechtsfolgen einer Verletzung der Verschwiegenheitsverpflichtung

Rz. 860 Die Verletzung der Verschwiegenheitsverpflichtung durch ein Geschäftsführungsmitglied begründet Schadensersatzansprüche der Gesellschaft nach § 43 Abs. 2 GmbHG; ist gem. § 85 Abs. 1 und 2 GmbHG strafbar, wenn es sich um ein Geheimnis, namentlich um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis der Gesellschaft handelt, das vom Geschäftsführungsmitglied unbefugt offenbart wurde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung und Aufs... / 5 Anstellungsvertrag mit einem Geschäftsführungsmitglied

Geschäftsführeranstellungsvertrag zwischen … GmbH vertreten durch ihre Gesellschafterversammlung im Folgenden: "Gesellschaft" und Herrn … im Folgenden: "Geschäftsführer" Präambel Der Geschäftsführer wurde durch Gesellschafterbeschluss vom … zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Die dienstvertraglichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer bestimmen si...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.5.4 Kündigungserklärung

Rz. 815 Auf der Grundlage des zuvor gefassten Beschlusses muss die Kündigung des Dienstvertrages dem Geschäftsführungsmitglied gegenüber erklärt werden. Hierfür gilt das unter Rn. 753 zur Mitteilung des Abberufungsbeschlusses Gesagte entsprechend. Rz. 816 Wird die Kündigung durch einen vom zuständigen Organ bevollmächtigten Vertreter erklärt, gilt: Das Organ muss vorher die K...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
II Gründung / 2.5.1 Bareinlagen

Rz. 198 Bareinlagen müssen nach § 7 Abs. 2 Satz 1 GmbHG mindestens zu einem Viertel des Nennbetrages (vgl. oben Rn. 170) vor Anmeldung eingezahlt werden. Nach § 7 Abs. 2 Satz 2 GmbHG muss dies mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 GmbHG, also die Hälfte von 25.000 EUR oder 12.500 EUR sein. Beträgt das Stammkapital 50.000 EUR, sind also mindestens 12....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.2 Dauer

Rz. 782 Die Laufzeit des Dienstvertrags mit einem Geschäftsführungsmitglied muss nicht der Dauer seiner Bestellung entsprechen.[1] Der Dienstvertrag kann bei einer mitbestimmungsfreien GmbH auf unbestimmte Zeit oder befristet geschlossen werden. Wird ein befristeter Anstellungsvertrag geschlossen, so kann außerdem vereinbart werden, dass eine Verlängerung durch Gesellschafte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
VII Jahresabschluss und Gew... / 1 Einleitung

Rz. 1334 Die Geschäftsführer einer GmbH haben nach § 41 GmbHG von der Gründung der GmbH bis zu ihrer Löschung[1] für eine ordnungsgemäße Buchführung zu sorgen. Diese Aufgabe trifft grundsätzlich alle Geschäftsführer der GmbH [2] und zwar den oder die aktuell bestellten [3] sowie auch faktische Geschäftsführer.[4] Diese Pflicht kann nicht qua Satzung oder sonstige Vereinbarung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Gebührenrecht: Kein Verlust des Honoraranspruchs bei nur nachgeschobenen Kündigungsgründen

In Rechtsprechung und Literatur war bislang umstritten, ob der Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts nach Kündigung des Mandanten und Wegfall von dessen Interesse an den bisherigen Beratungsleistungen wegen vertragswidrigem Verhalten des Beraters bereits dann entfällt, wenn der Mandant bei Kündigung noch keine Kenntnis von der Pflichtverletzung hatte und somit seine Kündigu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 110a Qualit... / 2.4 Rahmenvorgaben für Qualitätsverträge

Rz. 10 Aufgrund des Abs. 2 der Vorschrift ist dem GKV-Spitzenverband und der DKG die Kompetenz übertragen, bis spätestens zum 31.7.2018 verbindliche Rahmenvorgaben für den Inhalt der Qualitätsverträge bundeseinheitlich zu vereinbaren. "Verbindlich" bedeutet, dass sich alle Vertragsparteien eines Qualitätsvertrages an diese Rahmenvorgaben zu halten haben. Rahmenvorgaben zum V...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.3 Rechtsfolge der außerordentlichen Kündigung

1.5.3.1 Anspruch der Gesellschaft bei nicht geleisteter Einlage Rz. 748 Durch die Kündigungserklärung wird das Beteiligungsverhältnis in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt. Die Gesellschaft hat eine sog. Abschichtungsbilanz aufzustellen. Die einzelnen Forderungen und Verbindlichkeiten, die in die Abschichtungsbilanz aufzunehmen sind, stellen nur noch unselbstständige Rechn...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.2.2 Außerordentliche Kündigung

Rz. 594 Unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen hat jeder GmbH-Gesellschafter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn ein wichtiger Grund zum Austritt auf Seiten des Gesellschafters gegeben ist und andere zumutbare Möglichkeiten, sich von der Gesellschaft zu trennen, nicht bestehen.[1] Ein wichtiger Grund liegt immer dann vor, wenn die Gesellschaft Maßnahmen trif...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 742 Soweit im Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft die ordentliche Kündigung in zulässiger Weise für eine gewisse Dauer ausgeschlossen ist, stellt sich die Frage, ob sich der Gesellschafter in bestimmten Fällen gleichwohl von der Beteiligung an der Gesellschaft lösen kann. Da das Gesetz dem Gesellschafter kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung gibt, ko...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.1.2 Außerordentliche Kündigung

Rz. 590 Nach der gesetzlichen Regelung haben die Gesellschafter einer KG kein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Anstelle der fristlosen Kündigung gibt es hier die Auflösungsklage gemäß §§ 133, 161 Abs. 2 HGB. Danach hat der Gesellschafter bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Recht, die Auflösung der Gesellschaft durch gerichtliche Entscheidung zu verla...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.1.2 Unerreichbarkeit des Gesellschaftszwecks

Rz. 745 Grundsätzlich steht dem Kommanditisten in einer Publikumsgesellschaft auch bei Vorliegen anderer wichtiger Gründe ohne gesellschaftsvertragliche Bestimmung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.[1] Jedoch gibt nicht jeder wichtige Grund i. S. d. § 133 HGB die Möglichkeit, fristlos zu kündigen.[2] So hat der BGH entschieden, dass die Unerreichbarkeit des Gesellscha...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.3.1 Anspruch der Gesellschaft bei nicht geleisteter Einlage

Rz. 748 Durch die Kündigungserklärung wird das Beteiligungsverhältnis in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt. Die Gesellschaft hat eine sog. Abschichtungsbilanz aufzustellen. Die einzelnen Forderungen und Verbindlichkeiten, die in die Abschichtungsbilanz aufzunehmen sind, stellen nur noch unselbstständige Rechnungsposten dar, die nicht mehr selbstständig geltend gemacht we...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.3.2 Einwand der Arglist

Rz. 750 Gegen diesen Ausgleichsanspruch der Gesellschaft kann der ausgeschiedene Kommanditist auch nicht den Einwand der Arglist erheben, wenn er von der Komplementär-GmbH arglistig getäuscht wurde.[1] Rz. 751 Denn den übrigen Gesellschaftern wird die arglistige Täuschung der Komplementär-GmbH selbst dann nicht zugerechnet, wenn die GmbH bei Abschluss der Beitrittsverträge al...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.4 Kündigung nach Auflösung der Gesellschaft

Rz. 752 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung endet mit der Auflösung der Gesellschaft.[1] Befindet sich die Gesellschaft in der Insolvenz oder Liquidation, entfällt der Grund, der ein außerordentliches Kündigungsrecht rechtfertigt: Dem einzelnen Gesellschafter wird ein außerordentliches Kündigungsrecht zugebilligt, weil die an sich zu erhebende Auflösungsklage das Inter...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.1 Kündigungsgründe

1.5.1.1 Arglistige Täuschung Rz. 743 Die Anfechtung des Beitritts wegen arglistiger Täuschung lässt die Wirksamkeit des Beitritts rückwirkend nicht beseitigen. Denn nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur fehlerhaften Gesellschaft ist es dem Getäuschten nicht möglich, seinen Eintritt durch Anfechtung rückwirkend zu beseitigen.[1] Rz. 744 In einem solchen F...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.2 Kündigungserklärung

Rz. 747 Der Kommanditist scheidet mit Zugang seiner Kündigungserklärung aus der Gesellschaft aus.[1] Es genügt, dass der Kommanditist seine Kündigung gegenüber der Komplementär-GmbH erklärt, wenn diese ermächtigt ist, mit Wirkung gegenüber allen Gesellschaftern die Beitrittserklärungen neuer Kommanditisten anzunehmen.[2] Eine Kündigungserklärung liegt bereits vor, wenn sich ...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.1.1 Arglistige Täuschung

Rz. 743 Die Anfechtung des Beitritts wegen arglistiger Täuschung lässt die Wirksamkeit des Beitritts rückwirkend nicht beseitigen. Denn nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur fehlerhaften Gesellschaft ist es dem Getäuschten nicht möglich, seinen Eintritt durch Anfechtung rückwirkend zu beseitigen.[1] Rz. 744 In einem solchen Fall ist es für den arglistig...mehr

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II Gründung der GmbH & Co. ... / 5.4.3 Einlageverpflichtung bei der Komplementär-GmbH

Rz. 126 Ist ein Kommanditist gleichzeitig Gesellschafter der Komplementär-GmbH,[1] kann er seine als Bareinlage zu erbringende Stammeinlage bei der Komplementär-GmbH auch dadurch erbringen, dass die KG aus einem Guthaben dieses Kommanditisten die entsprechenden Beträge an die GmbH überweist. Im Übrigen gelten die allgemeinen Kapitalaufbringungsregeln des GmbH-Rechts auch für...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.1.4.2 Abberufung des GmbH-Geschäftsführers

Rz. 223 Abberufung gemäß §§ 38, 46 Nr. 5 GmbHG Wird der Komplementär-GmbH die Geschäftsführungsbefugnis entzogen, bleibt die Stellung ihres Geschäftsführers als ihr Organ davon rechtlich unberührt. Auswirkungen hat es insofern, als er nicht länger befugt ist, als mittelbarer Geschäftsführer die Geschäfte der KG zu führen, da ihm hierzu nun seine durch die GmbH vermittelte Kom...mehr