Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeldzuschuss / 2.2 Berechnungsgrundlage

Sofern es an einer ausdrücklich normierten Berechnungsgrundlage fehlt, sind Krankengeldzuschüsse in der Regel auf der Basis des Bruttokrankengeldes zu berechnen, es sei denn, in der Rechtsgrundlage (z. B. Tarifvertrag) ist etwas anderes bestimmt.[1] Ist tarifvertraglich beispielsweise die Differenz zwischen dem Krankengeld und 90 % des Nettoeinkommens geschuldet, so hat der A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufskrankheit / Arbeitsrecht

Das Arbeitsverhältnis bleibt bei bestehender Berufskrankheit grundsätzlich bestehen. Wird ein Arbeitnehmer durch eine Berufskrankheit[1] arbeitsunfähig, so hat er zunächst Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Anspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung besteht auch dann, wenn der Arbeitnehmer wegen ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stufenweise Wiedereingliede... / 1.2 Rechte und Pflichten

Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung der Arbeitsvertragsparteien, ein Wiedereingliederungsverfahren durchzuführen. Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, seine Arbeitskraft – teilweise – zu verwerten. Auch der Arbeitgeber ist weder berechtigt noch verpflichtet, die Teilarbeitsfähigkeit anzufordern oder dem Arbeitnehmer einen entsprechenden Arbeitsplatz zur Verfügung z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stufenweise Wiedereingliede... / 5 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Die stufenweise Wiedereingliederung wird im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements vereinbart. Die Vorschrift gilt für alle Arbeitnehmer und ist nicht auf behinderte Menschen beschränkt.[1] Es ist durchzuführen, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stufenweise Wiedereingliede... / Zusammenfassung

Begriff Die stufenweise Wiedereingliederung in das Arbeitsleben erleichtert arbeitsunfähigen Arbeitnehmern, in das aktive Erwerbsleben zurückzukehren. Dies geschieht durch eine allmähliche Steigerung der beruflichen Belastung. Der Arbeitnehmer ist während der Wiedereingliederung arbeitsunfähig. Unterhaltssichernde Leistungen zahlt die Krankenkasse oder der Rentenversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stufenweise Wiedereingliede... / 1 Rechtliche Einordnung

Das Bundesarbeitsgericht[1] hat bekräftigt, dass während des Wiedereingliederungsverhältnisses die arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten ruhen. 1.1 Vertrag eigener Art Nimmt der Arbeitnehmer eine (teilweise) Tätigkeit bei seinem Arbeitgeber im Rahmen der Wiedereingliederung auf, handelt es sich um kein Arbeitsverhältnis, soweit die Tätigkeit ausschließlich zu Rehabilita...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stufenweise Wiedereingliede... / 1.3 Urlaub

Ebenso wie die Hauptleistungspflichten ruhen, ist auch der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers während der Wiedereingliederung nicht erfüllbar, da der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mangels bestehender Arbeitspflicht nicht von dieser befreien kann.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeldzuschuss / 2.1 Höhe

Die Höhe sowie die konkrete Berechnungsart der Bezuschussung kann individualvertraglich/kollektivrechtlich festgelegt werden. Der Anspruch auf Krankengeld ruht, wenn und soweit der Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhält. Bezuschusst der Arbeitgeber das Krankengeld auf tarifvertraglicher und sonstiger kollektivrechtlicher oder individualvert...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 2 Arbeitsrechtliche Voraussetzungen

Grundvoraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass ein Entgeltausfall infolge von Kurzarbeit vorliegt.[1] Dies setzt zwingend voraus, dass der Arbeitgeber berechtigt war, Kurzarbeit einzuführen und damit den vertraglichen Entgeltanspruch des Arbeitnehmers zu reduzieren. Die Einführung von Kurzarbeit bzw. die damit verbundene Entgeltkürzung liegt jedoch nicht im ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeldzuschuss / 3 Weitere mögliche Anspruchsvoraussetzungen sowie Anspruchsbegrenzungen

Krankengeldzuschüsse können auf Basis weiterer Voraussetzungen und Beschränkungen gewährt werden. Insofern ist es möglich, Krankengeld erst an eine Mindestbeschäftigungsdauer zu knüpfen, beispielsweise an eine Beschäftigungsdauer von einem Jahr. Ebenso ist es möglich und anzuraten, die Dauer, für die der Krankengeldzuschuss gewährt werden soll, zu begrenzen. Dabei ist auch de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stufenweise Wiedereingliede... / 2 Durchführung

Der Arzt soll gemäß § 74 SGB V auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Art und Umfang der infrage kommenden Tätigkeiten angeben und in geeigneten Fällen die Stellungnahme des Betriebsarztes oder mit Zustimmung der Krankenkasse die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes einholen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stufenweise Wiedereingliede... / 1.1 Vertrag eigener Art

Nimmt der Arbeitnehmer eine (teilweise) Tätigkeit bei seinem Arbeitgeber im Rahmen der Wiedereingliederung auf, handelt es sich um kein Arbeitsverhältnis, soweit die Tätigkeit ausschließlich zu Rehabilitationszwecken erfolgt.[1] Die Vereinbarung über die stufenweise Wiederaufnahme der Tätigkeit ist vielmehr als Vertrag eigener Art nach §§ 241, 311 BGB anzusehen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 5 Persönlicher Geltungsbereich

Der TVöD gilt für alle Beschäftigten des Bundes und der Arbeitgeber, die Mitglieder eines Mitgliedverbands der VKA sind. Die frühere Unterscheidung im BAT nach Angestellten und Arbeitern ist entfallen. Die Geltung des TVöD setzt ein Arbeitsverhältnis voraus, dem ein Arbeitsvertrag (§ 611a BGB) zugrunde liegt. Der weitere Arbeitnehmerbegriff des Unionsrechts, der auch die Bea...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.3 Hilfskräfte

Schon die Reichsassistentenordnung vom 1.1.1940 sah in § 15 f wissenschaftliche Hilfskräfte vor. Sie sollten zur "Wahrnehmung solcher wissenschaftlicher Hilfstätigkeiten bestellt (werden), für die eine abgeschlossene Hochschulausbildung nicht erforderlich ist". Herkömmlicherweise wurden demgemäß als wissenschaftliche Hilfskräfte einmal Hilfskräfte mit abgeschlossener Hochsch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.8.1 Die geringfügige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV)

Die geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV unterfällt uneingeschränkt dem Geltungsbereich des TVöD. Die entsprechende Person ist Teilzeitbeschäftigter gemäß § 24 Abs. 2 TVöD und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Sinne des TzBfG (§ 2 Abs. 2 TzBfG). Damit wird der Rechtsprechung des BAG und EuGH sowie dem Diskriminierungsverbot von Teilzeitkräften in § 4 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
4-Tage-Woche / 5 Urlaubsanspruch

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch hängt von der Anzahl der Arbeitstage ab (nach § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt dieser unter Zugrundelegung einer 6-Tage-Woche 24 Arbeitstage). Bei einer 4-Tage-Woche steht den Arbeitnehmern ein gesetzlicher Mindesturlaub von 16 Arbeitstagen pro Kalenderjahr zu. Zu regeln ist bei Umstellung auf eine 4-Tage-Woche, was mit einem vertraglich gewährt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.4 Lehrbeauftragte an Hochschulen, Akademien und wissenschaftlichen Forschungsinstituten

Der Begriff des Lehrbeauftragten nach neuem Recht deckt sich im Wesentlichen mit dem früheren Begriff. Daher ist die bisherige Rechtsprechung[1] zum Begriff des "Lehrbeauftragten" ohne Weiteres übertragbar. Lehraufträge werden zur Ergänzung des Lehrangebots erteilt.[2] Lehrbeauftragte nehmen die ihnen übertragenen Lehraufgaben selbstständig wahr. Wird der Lehrauftrag durch e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.6.1 Wissenschaftliche und künstlerische Assistentinnen/Assistenten

Wissenschaftliche und künstlerische Assistentinnen/Assistenten hatten wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre zu erbringen, die auch dem Erwerb einer weiteren wissenschaftlichen Qualifikation förderlich waren. Ihnen war auch ausreichend Zeit zu eigener wissenschaftlicher Arbeit zu geben. Zu den wissenschaftlichen Dienstleistungen gehörte es auch, den Studen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.6.3 Lektorinnen/Lektoren

Die Legaldefinition des Lektors hat sich aus dem HRG [1] ergeben. Diese Definition hat nach wie vor Gültigkeit. Lektoren unterscheiden sich von anderem wissenschaftlichen Personal dadurch, dass sie überwiegend praktische Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln haben. Die Verpflichtung zur Dienstleistung steht bei ihnen ganz im Vordergrund. Das BAG[2] hat zum Begriff des Lekt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.5 § 1 Abs. 2 Buchst. h TVöD – Auszubildende, Schüler, Volontäre und Praktikanten

Auszubildender ist, wer aufgrund eines Ausbildungsvertrags für eine Tätigkeit im Bereich des TVöD ausgebildet wird (vgl. nähere Darlegungen hierzu Ausbildung). Die Herausnahme der Auszubildenden und Schüler beruht darauf, dass dieser Bereich im TVAöD eigenständig tariflich geregelt ist. Mit diesem Tarifvertrag ist das Tarifrecht für die Auszubildenden erheblich verschlankt w...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.7 § 1 Abs. 2 Buchst. k TVöD – aufgehoben

§ 1 Abs. 2 Buchst. k TVöD hatte bis zum 31.10.2022 folgende Fassung: Beschäftigte, die Arbeiten nach den §§ 260 ff. SGB III verrichten. Diese Fassung entsprach schon seit längerem nicht mehr der aktuellen Gesetzeslage. Deshalb ist §1 Abs. 2 Buchst. k durch den Änderungstarifvertrag Nr. 20 vom 14. Juli 2022 zum TVöD aufgehoben worden, und zwar mit Wirkung vom 1.11.2022. Hinter...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.1 Überblick

Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern durch das Hochschulrahmengesetz (HRG) einen rahmenrechtlichen[1] Typenzwang für das hauptberufliche wissenschaftliche und künstlerische Personal an Hochschulen auferlegt. Dieser Typenzwang gilt jedoch nicht für das nebenberufliche wissenschaftliche und künstlerische Personal. Nebenberuflich tätiges wissenschaftliches und künstlerisches P...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag / 4 Vertragsänderungen

Einvernehmliche Änderungen des Arbeitsvertrags nach Vertragsschluss sind jederzeit und ohne Probleme möglich. Formerfordernisse sind nicht zu beachten. Vertragsänderungen können auch stillschweigend, durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Voraussetzung ist, dass die tatsächliche Leistungsgewährung zugleich für die andere Partei (regelmäßig der Arbeitnehmer) einen Vertr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag / 3 Inhalt des Arbeitsvertrags

Im Allgemeinen stellt das Gesetz nur sehr geringe Anforderungen an den konkreten Inhalt der Vereinbarung. Dies liegt daran, dass hinsichtlich vieler arbeitsvertraglicher Regelungsaspekte ohnehin zwingende oder doch zumindest dispositive gesetzliche Vorgaben bestehen, die immer dann greifen, wenn die Parteien zu einem bestimmten Punkt nichts vereinbart haben. Hierzu gehören z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1 Begriff im Arbeitsrecht

Arbeitsrechtlich ist der Begriff der Beschäftigung von allenfalls untergeordneter Bedeutung. Allerdings sprechen zahlreiche neuere Gesetze von "Beschäftigten" – dies ist allerdings regelmäßig der genderbezogenen Ablösung des früher ausschließlich verwendeten Begriffs "Arbeitnehmer" geschuldet. Für die Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Vorschriften kommt es nach wie vor auf da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag / 2 Zustandekommen des Arbeitsvertrags

Parteien des Arbeitsvertrags sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Das Zustandekommen des Arbeitsvertrags setzt eine Übereinkunft der Parteien über die wesentlichen Arbeitsbedingungen voraus. Dies sind insbesondere die wechselseitigen Hauptpflichten der Vertragsparteien (welche Arbeitsleistung für welches Entgelt). Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit, es besteht kein A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2 Einzelfälle

Damit besteht faktisch eine weitgehende Identität mit dem Arbeitsverhältnis. Ohne Weiteres bedeutet ein wirksames Arbeitsverhältnis i. S. d. § 611a BGB zugleich eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung. In Ausnahmefällen kann aber ohne das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung gegeben sein.[1] Dies wird in der Praxis vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag / 6 Mängel des Arbeitsvertrags

Ein Arbeitsvertrag kann von Anfang an nichtig sein. Neben den allgemeinen Nichtigkeitsgründen kommen vor allem spezielle Beschäftigungsverbote[1] sowie Verstöße gegen zwingendes Gesetzesrecht[2] in Betracht. Ohne eine solche ausdrückliche gesetzliche Anordnung folgt aus der Umgehung zwingender arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften (z. B. KSchG, EFZG, BUrlG) jedoch keine Nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag / 9 Nichtantritt der Stellung

In den Fällen des Nichtantritts der Stellung oder des verspäteten Antretens ist die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung ganz oder zumindest für die ohne Arbeitsleistung vergangene Zeit unmöglich geworden. In diesem Fall verliert er selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft, bei Nichtantreten der Stellung den Entgeltanspruch ganz, bei verspätetem Antreten zu einem ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Akkordarbeit / 5 Misslingen oder Verringerung des Arbeitsergebnisses

Ist dies durch Verhalten des Arbeitgebers (z. B. fehlendes Material, falsche oder fehlende Anweisung) verursacht, so ist der Arbeitgeber im Annahmeverzug und hat deshalb den Lohn in voller Höhe zu zahlen. Auf ein Verschulden des Arbeitgebers kommt es nicht an. Die Gefahr des Misslingens der Arbeit trägt auch bei Akkordarbeit grundsätzlich der Arbeitgeber, soweit nicht den Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Akkordarbeit / Zusammenfassung

Begriff Akkordarbeit liegt regelmäßig dann vor, wenn in einem Arbeitsverhältnis die Grundlage für die Entlohnung des Arbeitnehmers nicht (nur) die Dauer der Arbeitszeit, sondern (hauptsächlich) die Erbringung einer gewissen Leistung in einer bestimmten Zeit ist. Diese Leistung wird meist in Stückzahlen gemessen. Steuerlicher Arbeitslohn liegt auch dann vor, wenn sich dessen H...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 9 Zuständigkeit von Familien- und Arbeitsgerichtsbarkeit

Im Versorgungsausgleich werden die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten hälftig zwischen den geschiedenen Ehegatten aufgeteilt. Dabei hat das Familiengericht als Vorfrage zu prüfen, ob und in welchem Umfang Ansprüche auf bAV dem ausgleichspflichtigen Ehegatten zustehen. Nach Auffassung des BAG entfaltet der familiengerichtliche Beschluss Bindungswirkung dafür, wie ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag / 1 Rechtsgrundlagen und Abgrenzung zu anderen Vertragsverhältnissen

Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis sind Teil der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten Privatrechtsordnung. Durch die Regelung in § 611a BGB ist der Arbeitsvertrag seit 2017 positiv-rechtlich als Unterfall des Dienstvertrags geregelt. Praxisrelevante Konsequenzen folgen daraus nicht, da die Regelung nicht von der bisherigen Rechtsprechung des BAG abweicht. Allerdings...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Situationsanalyse: Zentrale... / 1 Einordnung der Situationsanalyse in den BEM-Gesamtprozess

Das BEM als komplexes Verfahren untergliedert sich grundsätzlich in (vgl. Abb. 1): fallbezogene Prozesse (I.) dazugehörige Dokumentation im Einzelfall (II.) und darüber hinausgehende begleitende Prozesse (III.). Abb. 1: Struktur der Prozesse im BEM Fallbezogene Prozesse beziehen sich stets auf den jeweiligen BEM-Einzelfall und umfassen, systematisch durchstrukturiert, alle zu dur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Opt-out-Erklärung / Zusammenfassung

Begriff Das Arbeitszeitgesetz sieht ein maximal zulässiges Arbeitszeitvolumen vor, das im Rahmen tarifvertraglicher Regelungen auf der Grundlage einer individuellen widerruflichen Zustimmungserklärung des Arbeitnehmers (sog. "Opt-out"-Erklärung) überschritten werden kann. Dies gilt jedoch nur, wenn der Arbeitnehmer Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst leistet. Gesetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise / 2 Vergütungspflicht bei Dienstreisen

Ohne abweichende arbeitsvertragliche Regelung sind Dienstreisezeiten als gewöhnliche Arbeitszeit zu vergüten.[1] Dies gilt ohne weiteres in Arbeitsverhältnissen, in denen die Reisetätigkeit zur geschuldeten Hauptleistung gehört[2] oder der Arbeitnehmer während der Reise angeordnete Arbeitsleistung (z. B. Aktenbearbeitung, E-Mail-Bearbeitung, Telefonate) erbringt. Daran änder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise / 4 Dienstreisen und Arbeitszeit

Gemäß § 2 Abs. 1 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Grundsätzlich zählt die gewöhnliche Wegezeit von der privaten Wohnung zum Arbeitsplatz nicht zur Arbeitszeit im Sinne des ArbZG. Zählt die Reisezeit zu den vertraglich geschuldeten Leistungspflichten des Arbeitnehmers (z. B. als Lkw-Fahrer oder Außendienstmitarbeiter), han...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 2 Fahrzeit als Arbeitszeit?

Da die Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte grundsätzlich zum privaten Lebensbereich des Arbeitnehmers gehört, rechnet sie nicht zur Arbeitszeit. Eine gesetzliche Regelung, nach der Reisezeiten wie vergütungspflichtige Arbeitszeiten zu bewerten sind, besteht nicht.[1] Hat der Arbeitnehmer keinen festen oder gewöhnlichen Arbeitsort, kann die Zeit, die der Arbeitn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise / 5 Dienstreisen ins Ausland

Eine Dienstreise ins Ausland liegt bei einem zeitlich begrenzten Einsatz im Ausland ohne jegliche Änderung oder Ergänzung des Arbeitsvertrags und mit einem klar umgrenzten Arbeitsauftrag vor, der innerhalb der kurzen Zeitspanne erledigt werden soll. Als zeitliche Obergrenze können einige Wochen angesehen werden – ein rechtlich eindeutig definierter Begriff der Auslandsdienst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise / 1 Verpflichtung zu Dienstreisen

Die Verpflichtung zur Durchführung von Dienstreisen kann sich aus dem Arbeitsvertrag sowie aus einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben. Sinnvoll ist die Aufnahme einer entsprechenden Regelung in den Arbeitsvertrag, welche dann weitere Details zur Durchführung enthalten sollte. Erforderlich ist eine ausdrückliche Vereinbarung allerdings nicht. Sie kann von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise / 3 Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers

Übernimmt der Arbeitnehmer während der Dienstreise anfallende Kosten für die Durchführung der Reise, hat er einen Aufwendungsersatzanspruch gem. § 670 BGB. Ein formularmäßiger Verzicht oder Ausschluss dieses Anspruchs ist unangemessen i. S. d. § 307 Abs. 1 BGB und damit unwirksam.[1] Ein Arbeitgeber darf einen Verzicht auf die Reisekostenerstattung nicht treuwidrig erzwingen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise / 6 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Ordnet der Arbeitgeber eine außerplanmäßige Dienstreise an, die Reisezeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit des Arbeitnehmers erforderlich macht, liegt hierin keine gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtige Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit, wenn während der Reisezeit keine Arbeitsleistung zu erbringen ist. Eine solche Anordnung enthält auch keine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / Zusammenfassung

Begriff Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeit gehören zu den abzugsfähigen Werbungskosten, die in Höhe der Entfernungspauschale angesetzt werden können. Unter den Anwendungsbereich der Entfernungspauschale fallen die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Für den Ansatz der Entfernungspauschale ist es nicht entscheidend, mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtätigkeit / 3 Entzug der Fahrerlaubnis als Kündigungsgrund

Ist ein Mitarbeiter als Berufskraftfahrer eingestellt, stellt der Entzug der gesetzlichen Fahrerlaubnis einen personenbedingten Kündigungsgrund dar, soweit ohne Führerschein die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung nicht erbracht werden kann[1], eine Beschäftigung auf einem anderen (freien) Arbeitsplatz nicht möglich[2] und andere Überbrückungsmaßnahmen[3] nicht zumutbar ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einsatzwechseltätigkeit / 1.1 Vergütungspflichtige Arbeitszeit

Hat der Arbeitnehmer seine Tätigkeit außerhalb des Betriebs zu erbringen, gehört das Fahren zur auswärtigen Arbeitsstelle zu den vertraglichen Hauptleistungspflichten, weil das wirtschaftliche Ziel der Gesamttätigkeit darauf gerichtet ist, verschiedene Kunden aufzusuchen – sei es, um dort Dienstleistungen zu erbringen, oder um Geschäfte für den Arbeitgeber zu vermitteln oder...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschaftsformen: Beurte... / 1 Abgrenzungskriterien der Arbeitnehmereigenschaft

Im Steuerrecht gilt ein einheitlicher Arbeitnehmerbegriff, der sich von der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung unterscheidet. § 611a BGB regelt seit 1.4.2017 die relevanten Kriterien, die für einen Arbeitsvertrag sprechen, wie Weisungsrecht, Weisungsgebundenheit[1] und persönliche Abhängigkeit.[2] Diese Kriterien werden auch im Rahmen der Arbeitnehmereig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einsatzwechseltätigkeit / 1.2 Kostenerstattung

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Ersatz der Mehraufwendungen, die aus der Tätigkeit an wechselnden Einsatzstellen entstehen. Die Fahrtkostenerstattung kann durch individualvertragliche Regelung, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag geregelt sein. Hinweis Konkurrierende Anspruchsgrundlagen Bei Konkurrenz zwischen einer Betriebsvereinbarung und einem Tarifvertra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einsatzwechseltätigkeit / Zusammenfassung

Begriff Eine reisekostenrechtliche berufliche Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird. Eine Auswärtstätigkeit ist ebenfalls gegeben, wenn der Arbeitnehmer typischerweise nur an wechselnden Einsatzstellen oder auf einem Fahrzeug tätig wird. Ist die berufliche Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtätigkeit / 2.1 Arbeitszeitrecht EG-Recht

Für alle innergemeinschaftlichen Beförderungen auf Personen- oder Lastkraftwagen (leer oder beladen) auf öffentlichen Straßen findet die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 vom 15.3.2006[1] Anwendung. Diese Verordnung gilt für die Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, die Personenbeförderung mit Fahr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtätigkeit / 1 Arbeitsrechtliche Definition

Als Fahrtätigkeit wird eine berufliche Tätigkeit von Arbeitnehmern bezeichnet, die ihre regelmäßige Arbeitsstätte in einem Fahrzeug haben. Verbringt der Arbeitnehmer durchschnittlich mehr als 80 % seiner vertraglichen Arbeitszeit im Fahrzeug, kann im Regelfall von einer Fahrtätigkeit ausgegangen werden.[1] Tätigkeiten an einem ortsfesten Arbeitsplatz, wie das Be- und Entlade...mehr