Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.2 Adressat, Form und Inhalt der Mitteilung

Rz. 9 Adressat der Mitteilung ist der Arbeitgeber. Welche Person die Arbeitgeberfunktion i. S. d. Vorschrift ausübt, hängt von der Struktur und der Organisation des Unternehmens ab. So ist die Mitteilung in kleineren Unternehmen gegenüber dem Inhaber bzw. Geschäftsführer abzugeben. Im Übrigen kommt es darauf an, wer im Unternehmen dafür zuständig ist, die Einhaltung der Mutt...mehr

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Ausbildung / 2.4.1.1 Durch Zeitablauf oder Bestehen der Abschlussprüfung

§ 16 Abs. 1 TVAöD regelt übereinstimmend mit § 21 BBiG, dass das Ausbildungsverhältnis grundsätzlich mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer[1] endet. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Abschlussprüfung erst nach diesem Zeitpunkt bestanden wird.[2] Ist die Ausbildungsdauer gem. § 8 Abs. 1, 2 BBiG zulässig verlängert oder verkürzt worden, gilt § 16 Abs. 1 TVAöD entsprechend. Ei...mehr

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Ausbildung / 2.4.3.2 Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch Weiterbeschäftigung

Gem. § 24 BBiG, § 16 Abs. 5 TVAöD gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet, wenn der Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt wird, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist. Bei der Weiterbeschäftigung handelt es sich um einen Tatbestand schlüssigen Verhaltens kraft gesetzlicher Fiktion. Diese Fiktion tr...mehr

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Ausbildung / 3.1 Probezeit

Nach § 20 Satz 1 BBiG beginnt das Berufsausbildungsverhältnis zwingend mit einer Probezeit von mindestens 1 und höchstens 4 Monaten. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Ausbildende überprüfen kann, ob der Auszubildende für den zu erlernenden Beruf geeignet ist und sich in das betriebliche Geschehen mit seinen Lernpflichten einordnen kann. Der Auszubildende wiederum muss ...mehr

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Ausbildung / 2.3.1.2 Sonderfälle der Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses

Über die von § 8 Abs. 2 BBiG erfassten Fallgestaltungen hinaus kann sich eine Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses auch aus anderen Vorschriften ergeben. Sonderfall: Verlängerung bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung Das Nichtbestehen der Abschlussprüfung führt für sich genommen noch nicht zu einer Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses. Allerdings kann de...mehr

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Ausbildung / 2.4.2.2 Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 22 Abs. 1 BBiG). Diese Möglichkeit gilt sowohl für den Ausbildenden als auch für den Auszubildenden. Hinweis Die Dauer eines vorausgegangenen Praktikums ist – ungeachtet des Inhalts und der Zielsetzung des Praktikums – nicht auf die Probezeit in einem ...mehr

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Ausbildung / 2.4.2.3.1 Kündigung aus wichtigem Grund

Die rechtlichen Voraussetzungen des wichtigen Grundes nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG entsprechen denen des § 626 Abs. 1 BGB, sodass die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hierzu entwickelten Grundsätze auch für die Auslegung der Tarifnorm heranzuziehen sind. Pflichtverletzungen Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn der Au...mehr

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Ausbildung / 3.3.1.1 Mindestausbildungsvergütung nach dem BBiG

Der Gesetzgeber hat die Mindestvergütung unmittelbar im BBiG, und zwar in § 17 verankert. Diese gilt für Auszubildende, die in einem nach dem BBiG oder der Handwerksordnung (HwO) geregelten Beruf ausgebildet werden, nicht jedoch für landesrechtlich geregelte Berufe wie z. B. Erzieher. Die Mindestausbildungsvergütung gilt erstmals für Berufsausbildungsverträge, die ab dem 1.1....mehr

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Ausbildung / 3.6 Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte

Die Vorschrift des § 10 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – regelt die Kostentragungspflicht bei Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte. Der Begriff der Ausbildungsstätte ist einer der zentralen Begriffe des BBiG. Er umfasst alle Einrichtungen, in denen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BBiG Berufsausbildung stattfinden kann, also insbesondere Betriebe der Wirtschaft und v...mehr

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Ausbildung / 3.6.2 Reisen zur Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen

Wird die Ausbildung am betrieblichen Arbeitsplatz durch überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen ergänzt, hat der Ausbildende die Aufwendungen für solche Ausbildungsmaßnahmen und -veranstaltungen außerhalb der Ausbildungsstätte zu tragen.[1] Unter den Begriff der überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen fallen nur Maßnahmen, die in einer Ausbildungsordnung oder aufgrund vertragli...mehr

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Ausbildung / 2.4.2.4 Schadensersatz

Gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 BBiG können bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nach der Probezeit Ausbildender oder Auszubildender Schadensersatz verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Die Auflösung setzt lediglich die tatsächliche Beendigung, nicht aber eine wirksame Kündigung voraus.[1] Löst der Auszubildende das Berufsausbildungsverhältni...mehr

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Ausbildung / 2.4.2.3.2 Berufsaufgabe- bzw. Berufswechselkündigung

Die Aufgabe der Berufsausbildung bzw. Aufnahme einer neuen Berufsausbildung ist nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG ein die Kündigung des Auszubildenden rechtfertigender Grund. Dies dürfte gleichermaßen für die Kündigung nach § 16 Abs. 4 Buchstabe b TVAöD gelten, wobei die tarifliche Regelung andere Kündigungsgründe nicht ausschließt. Die 4-wöchige Kündigungsfrist des § 22 Abs. 2 Nr....mehr

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Ausbildung / 3.5.1 Urlaubsregelung, § 9

§ 9 Abs. 1 verweist wegen des Erholungsurlaubs auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen mit der Maßgabe, dass der Urlaubsanspruch der Auszubildenden bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche in jedem Kalenderjahr 30[1] Ausbildungstage beträgt. Aufgrund der Verweisung auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden ...mehr

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Ausbildung / 3.3.2.2 Berechnung des Ausbildungsentgelts bei einer Teilzeitberufsausbildung

Für die Berechnung des Ausbildungsentgelts bei einer Teilzeitausbildung findet sich im TVAöD keine ausdrückliche Regelung. Es stellt sich daher die Frage, ob das Ausbildungsentgelt gleichwohl zeitratierlich gekürzt werden kann. Festzustellen ist, dass im Regelfall des § 8 TVAöD das Ausbildungsentgelt für eine Vollzeitausbildung gezahlt wird. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 1 TV...mehr

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Ausbildung / 2.3.13.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, § 12

§ 12 Abs. 1 TVAöD sieht in Anlehnung an § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BBiG vor, dass Auszubildende, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, ihre Verpflichtungen aus dem Ausbildungsvertrag zu erfüllen, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholu...mehr

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Ausbildung / 2.6.2.7 Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung

Im Gegensatz zu der gesetzlichen Übernahmeverpflichtung des Arbeitgebers nach § 78a BetrVG bzw. § 56 BPersVG, bei der von vornherein kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bzw. des Personalrats in Bezug auf die Weiterbeschäftigung eines Mitglieds einer Jugend- und Auszubildendenvertretung besteht[1], erfüllt die in § 16a TVAöD – Allgemeiner Teil – geregelte Übernahme von ...mehr

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Ausbildung / 2.3.3.1 Ärztliche Untersuchungen, § 4 TVAöD

§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVAöD sieht vor, dass die Auszubildenden auf Verlangen des Ausbildenden vor ihrer Einstellung ihre gesundheitliche Eignung durch das Zeugnis eines Betriebsarztes, eines Personalarztes[1] oder eines Amtsarztes nachzuweisen haben, soweit sich die Betriebsparteien nicht auf eine andere Ärztin/einen anderen Arzt geeinigt haben. Ergänzend ist für Auszubildende, ...mehr

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Ausbildung / 3.6.4 Abordnungen und Zuweisungen

Bei Abordnungen und Zuweisungen werden die Kosten nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 erstattet (siehe hierzu Ziffer 3.6.2). Die Tarifvertragsparteien haben die Begriffe "Abordnung" und "Zuweisung" im TVAöD nicht näher erläutert. Allerdings ist davon auszugehen, dass sie die Begriffe i. S. d. § 4 TVöD verstanden wissen wollen, wo sie dem Begriff der "Abordnung" in der Protokollerkl...mehr

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Ausbildung / 2.1.2 Verhalten während der Berufsausbildung

Bei einem Berufsausbildungsverhältnis besteht gem. § 13 Satz 1 BBiG die Hauptpflicht des Auszubildenden darin, sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Die Auszubildenden sind gem. § 13 Satz 2 BBiG insbesondere dazu verpflichtet, die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausbildung aufgetragenen Aufgaben so...mehr

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Ausbildung / 3.8.2 Ausbildungsmittel

§ 11 Abs. 2 regelt zudem wortgleich mit § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG, dass der Ausbildende den Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen hat, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind. Zu den Ausbildungsmitteln gehören insbesondere Werkstoffe und Werkzeuge. Aus dem System der dualen Berufsausbildun...mehr

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Ausbildung / 2.4.1.2 Durch Aufhebungsvertrag

Um das Ausbildungsverhältnis zu einem befriedigenden Abschluss zu bringen, kann sich der Abschluss eines Aufhebungs- oder auch Auflösungsvertrags empfehlen, denn die zwingenden gesetzlichen Kündigungsregelungen im BBiG, durch die eine einseitige Beendigung des Vertragsverhältnisses herbeigeführt werden soll, stehen einverständlichen Lösungen der Parteien nicht entgegen, insb...mehr

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Ausbildung / 2.2.1.3.2 Ausbildungsvertrag, § 2 Abs. 1 TVAöD

An die gesetzliche Regelung in § 11 BBiG anknüpfend, sieht § 2 Abs. 1 Satz 1 TVAöD vor, dass vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses ein schriftlicher Ausbildungsvertrag zu schließen ist. Allerdings ist das Schriftformerfordernis nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für das Zustandekommen des Berufsausbildungsvertrags.[1] Der Ausbildungsvertrag muss gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 TVAöD ne...mehr

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Ausbildung / 1.2.2.1.1 Zu § 1 Abs. 1 Buchst. a, d und e TVAöD

Vom Geltungsbereich des Besonderen Teil BBiG erfasst sind zum einen die Personen, die in Verwaltungen und Betrieben, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen, in einem staatlich anerkannten oder als staatlich anerkannt geltenden Ausbildungsberuf[1] ausgebildet werden (Buchst. a). Ferner gilt der TVAöD-BBiG für die Auszubildenden in Betrieben oder Betriebsteilen, auf der...mehr

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Ausbildung / 3.9.5.2 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage der anteiligen Jahressonderzahlung aus dem Ausbildungsverhältnis ist das Ausbildungsentgelt (§ 8) des letzten (vollen) Kalendermonats des Ausbildungsverhältnisses, wenn das Ausbildungsverhältnis im November nicht mehr besteht. Für die anteilige Jahressonderzahlung aus dem Arbeitsverhältnis ist § 20 TVöD anzuwenden. Danach ist der Bemessungssatz, der sich n...mehr

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Ausbildung / 2.4.2.1 Kündigung vor der Probezeit

Ein Berufsausbildungsverhältnis, kann – so das Bundesarbeitsgericht[1] – bereits vor Beginn der Probezeit gem. § 22 Abs. 1 BBiG gekündigt werden, es sei denn, ein Kündigungsausschluss ist im Ausbildungsvertrag geregelt oder ergibt sich aus konkreten Umständen (z. B. Abrede oder dem ersichtlichen gemeinsamen Interesse, die Ausbildung jedenfalls für einen bestimmten Teil der P...mehr

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Ausbildung / 2.6.2.5.1 Befristetes Arbeitsverhältnis

Zunächst wird für die Dauer von 12 Monaten ein befristetes Arbeitsverhältnis begründet. Bei der Befristung des Arbeitsvertrags sind die Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zu beachten. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags grundsätzlich eines sachlich rechtfertigenden Grundes. Ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes is...mehr

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Ausbildung / 2.6.2.3 Inhalt des Anspruchs

Die Übernahmeverpflichtung ist auf eine dauerhafte Weiterbeschäftigung ausgerichtet. Allerdings handelt es sich um keine echte unbefristete Übernahme, da sie zunächst auf die Dauer von 12 Monaten begrenzt ist und erst dann zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis führt, wenn die/der Auszubildende sich in den 12 Monaten nach der Ausbildung bewährt hat. Gleichwohl ist es dem A...mehr

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Ausbildung / 2.4.2.5 Adressat

Bei einer Kündigung des Ausbildenden ist Adressat der Kündigung grundsätzlich der Auszubildende. Ist der Auszubildende minderjährig, damit nach §§ 106ff. BGB beschränkt geschäftsfähig, kann der Ausbildende die Kündigung nur gegenüber dem gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen wirksam erklären.[1] Entsprechend muss auch die Kündigungserklärung eines minderjährigen Auszubil...mehr

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Ausbildung / 2.3.3.3 Nebentätigkeiten, § 5 Abs. 2 TVAöD

Tätigkeiten, die Arbeitnehmer außerhalb des Hauptarbeitsverhältnisses entgeltlich oder unentgeltlich für den eigenen Arbeitgeber oder einen Dritten ausführen, bedürfen in der Privatwirtschaft nicht ohne weiteres der Genehmigung des Hauptarbeitgebers. Grundsätzlich verboten sind lediglich Konkurrenztätigkeiten für einen Wettbewerber des Arbeitgebers ohne dessen Einwilligung (...mehr

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Ausbildung / 1.2.2.1.4 Ausnahmen vom Geltungsbereich, § 1 Abs. 2 TVAöD

Vom Geltungsbereich des TVAöD ausgenommen sind gem. § 1 Abs. 2 Buchst. a TVAöD Schülerinnen/Schüler in der Krankenpflegehilfe und Altenpflegehilfe. Grund dafür ist, dass es sich bei der Ausbildung nicht um eine Berufsausbildung im dualen System nach dem Berufsbildungsgesetz handelt, sondern um eine landesrechtlich (unterschiedlich) geregelte schulische Ausbildung an Berufsfa...mehr

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Ausbildung / 2.3.2.1 Freistellung gem. § 15 BBiG

§ 15 BBiG ist im Zuge der BBiG-Novelle (siehe Ziffer 1.2.1) neu gefasst worden. In seiner bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung sah § 15 Satz 1 BBiG die Freistellung Auszubildender (ohne Differenzierung nach ihrem Alter) für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen vor. Regelungen zur Anrechnung des Berufsschultages auf die Ausbildungszeit fanden sich im BBiG b...mehr

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Ausbildung / 2.6.2.5.2 Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

Bei entsprechender Bewährung hat die/der Auszubildende nach Ablauf der Befristung Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. In diesem Zusammenhang wird das nach § 16a Satz 1 TVAöD befristete Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im Sinne des § 16a Satz 2 TVAöD umgewandelt, also entfristet. Das Erfordernis der Bewährung ist erfüllt, wenn...mehr

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Ausbildung / 2.3.13.2 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen

Das Berufsbildungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, aber auch der TVAöD sehen neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch eine Entgeltfortzahlung in anderen Fällen vor. Berufsschulunterricht und Prüfungen, § 19 BBiG: Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Freistellung nach § 15 BBiG (siehe Ziffer 2.3.2.1). Hierbei...mehr

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Ausbildung / 2.6.2.1 Voraussetzungen

Die Verpflichtung, den Auszubildenden im Anschluss an die Ausbildung zu übernehmen, haben die Tarifvertragsparteien an folgende Voraussetzungen geknüpft: Die/der Auszubildende muss seine Abschlussprüfung erfolgreich bestanden haben. Wurden von dem bisher in § 16a Abs. 1 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – a. F. geregelten Übernahmeanspruch nur Auszubildende erfasst, die ihre Abschl...mehr

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Ausbildung / 3.6.3.1 Fahrtkosten

Hinsichtlich der Fahrtkosten bei Reisen zur Teilnahme am Unterricht an einer auswärtigen Berufsschule fand bis zum 30.9.2005 die Vorschrift des § 10 Abs. 1 Satz 3 Manteltarifvertrag für Auszubildende (Mantel-TV Azubi) vom 6.12.1974 Anwendung, nach der dem Auszubildenden für Reisen zur Teilnahme am Unterricht an einer auswärtigen Berufsschule die notwendigen Fahrtkosten insow...mehr

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Ausbildung / 2.3.14 Vermögenswirksame Leistungen

§ 13 Abs. 1 TVAöD regelt einen Rechtsanspruch des Auszubildenden auf eine vermögenswirksame Leistung i. H. v. 13,29 EUR monatlich. Die Unterscheidung nach Tarifgebiet West (13,29 EUR) und Tarifgebiet Ost (6,65 EUR) besteht im TVAöD mit Wirkung vom 1.1.2008 nicht mehr. Hinweis Für die Auszubildenden der Sparkassen gilt abweichend von § 13 Abs. 1 Satz 1 TVAöD die Vorschrift des...mehr

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Ausbildung / 3.2.6 Mehrarbeit und Akkordarbeit

§ 7 Abs. 6 Satz 1 TVAöD bestimmt, dass Auszubildende, und zwar unabhängig davon, ob sie unter das JArbSchG fallen oder nicht, grundsätzlich nicht zur Mehrarbeit herangezogen werden dürfen. Der Begriff "Mehrarbeit" wird im TVAöD nicht näher erläutert. Nachdem jedoch in § 7 Abs. 6 Satz 2 u. a. auf § 17 Abs. 7 BBiG Bezug genommen wird, ist davon auszugehen, dass Mehrarbeit i. S...mehr

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Direktionsrecht des Arbeitg... / 3 Grenzen des Direktionsrechts/Billigkeitskontrolle

Bei der Ausübung des Direktionsrechts ist der Arbeitgeber nicht frei. Die Weisung darf nicht gegen Gesetz, einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder gegen den Arbeitsvertrag verstoßen. Insbesondere arbeitsrechtliche Schutzvorschriften begrenzen das Direktionsrecht, wie z. B. § 3 Satz 1, § 5 Abs. 1 ArbZG, §§ 4, 16 MuSchG, §§ 22–24 JArbSchG. Praxis-Beispiel Kein Versto...mehr

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Direktionsrecht des Arbeitg... / 5.1.1 Art der zu leistenden Arbeiten/Inhalt der Arbeitsleistung

Mit der Art der zu leistenden Arbeiten bzw. dem Inhalt der Arbeitsleistung ist die Art ("Was") und Weise ("Wie") der zu erbringenden Tätigkeit gemeint.[1] Nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 NachwG ist im Arbeitsvertrag schriftlich die Bezeichnung oder die allgemeine Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit anzugeben. Wenn entgegen dieser Verpflichtung keine Niederschrift ...mehr

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Direktionsrecht des Arbeitg... / 5.1.3 Arbeitszeit

Als Arbeitszeit wird die Zeitspanne bezeichnet, während der der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen muss, um die ihm vertraglich obliegende Leistungspflicht zu erfüllen. Folglich geht es um die Lage der Arbeitszeit.[1] Die wöchentliche Dauer ist bereits durch den Arbeitsvertrag, gegebenenfalls unter Bezugnahme auf einen Tarifvertrag, geregelt. Zur Lage der ...mehr

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Direktionsrecht des Arbeitg... / 2 Die Rechtsgrundlage für das Direktionsrecht: Gesetz oder arbeitsvertragliche Vereinbarung

Das Direktionsrecht stützt sich auf den Arbeitsvertrag. Dieser ist die Ausgangsbasis dafür, ob eine Änderung der Arbeitsbedingungen noch durch die Ausübung des Direktionsrechts möglich oder aber eine Änderungsvereinbarung notwendig ist.[1] Aber die Vertragsparteien haben keine Wahl hinsichtlich der Anwendung des § 106 GewO. Deshalb kann der Auffassung, § 106 GewO schaffe kein...mehr

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Direktionsrecht des Arbeitg... / 10 Streitigkeiten

Die Unwirksamkeit einer Weisung kann beim Arbeitsgericht mit einer allgemeinen Feststellungsklage [1] geltend gemacht werden. Diese Geltendmachung ist an keine Frist gebunden. Das Recht auf Feststellung kann jedoch verwirken.[2] Zudem kann das erforderliche Feststellungsinteresse entfallen, wenn der Arbeitgeber eine neue Weisung erteilt und deshalb die Arbeitsbedingungen nich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Direktionsrecht des Arbeitg... / 8 Folgen rechtswidriger Weisungen

Verstößt eine Weisung des Arbeitgebers gegen ein Gesetz, ist diese unwirksam und muss vom Arbeitnehmer nicht befolgt werden. Praxis-Beispiel Anweisung zur Arbeitsdauer Ein Arbeitgeber verlangt von seinem Arbeitnehmer, mehr als 10 Stunden am Tag zu arbeiten, ohne dass ein echter Notfall vorliegt. Hier liegt ein Verstoß gegen § 3 Satz 2 ArbZG vor. Die Weisung ist unwirksam. Praxi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Direktionsrecht des Arbeitg... / 1 Begriff

Nach § 6 Abs. 2, § 105 GewO regeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Inhalt des Arbeitsvertrags und damit die geschuldete Arbeitsleistung. Nach § 2 Abs. 1 NachwG sind diese Inhalte durch den Arbeitgeber den Beschäftigten gegenüber schriftlich zu bestätigen. Das Direktions- oder Weisungsrecht ist das Recht des Arbeitgebers, die weiteren Einzelheiten der vom Arbeitnehmer aufgrun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Direktionsrecht des Arbeitg... / 5.1.2 Ort der Arbeitsleistung

Als wesentliche Arbeitsbedingung stellt sich für den Arbeitnehmer der Sitz des Betriebs oder der Ort der Arbeitsstätte im Sinne einer politischen Gemeinde dar, an dem er seine arbeitsvertraglichen Leistungen zu erfüllen hat. Aber auch die Zuordnung zu einer organisatorischen Einheit kann hierunter fallen. Wo der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu erbringen hat, ergibt sich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Direktionsrecht des Arbeitg... / 5.2 Das Direktionsrecht hinsichtlich des Verhaltens des Arbeitnehmers und der Ordnung im Betrieb

Aufgrund seiner Direktionsbefugnis kann der Arbeitgeber für den Betrieb ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers fordern und regeln. Dieses Recht des Arbeitgebers ergibt sich aus der Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Treue gegenüber dem Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer hat alles zu unterlassen, was sich schädigend oder störend auf den Betriebsablauf oder sonstige berechtigt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Direktionsrecht des Arbeitg... / 9 Pflicht des Arbeitgebers zur Neuausübung des Direktionsrechts

Grundsätzlich ist es zwar Sache des Arbeitgebers, zu entscheiden, ob und wie er sein Direktionsrecht ausübt. Die Rücksichtnahmepflicht nach § 241 Abs. 2 BGB kann ihn jedoch verpflichten, vom Direktionsrecht erneut Gebrauch zu machen und die vom Arbeitnehmer zu erbringende Leistung innerhalb des arbeitsvertraglich vereinbarten Rahmens so zu konkretisieren, dass einem Arbeitne...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Direktionsrecht des Arbeitg... / 6 Mitbestimmung des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat bei der Ausübung des Direktionsrechts zum Teil ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um das Verhalten der Arbeitnehmer und die betriebliche Ordnung geht.[1] Dieses erzwingbare Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten greift allerdings grundsätzlich nur bei generellen (kollektiven) Regelungen ein. Eine solche liegt vor, wenn eine Angeleg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing / 2.2 Bisherige Rechtsprechung

Gemäß früherer Entscheidungen des BAG[1] soll eine Meldepflicht des Arbeitnehmers nur dann bestehen, wenn Schäden im eigenen Aufgabenbereich drohen und wenn Wiederholungsgefahr besteht. Erforderlich sei eine aktualisierte Überwachungs- und Kontrollpflicht.[2] Nach einer späteren Entscheidung des BAG vom 3.7.2003[3] soll der Arbeitnehmer dagegen den Arbeitgeber über alle wesentli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing / 3.2 Bisherige Rechtsprechung

Auch die Rechtsprechung hat sich vor Inkrafttreten des HinSchG mit der Zulässigkeit von Hinweisgebermeldungen und einem etwaigen Schutz der hinweisgebenden Personen befasst. Der Umgang mit und die Auslegung der Vorschriften des HinSchG durch die zuständigen (Bußgeld-)Behörden bleiben abzuwarten: Das BAG [1] nimmt eine gewisse Treue-, Loyalitäs-, Rücksichts- und Verschwiegenhei...mehr