Fachbeiträge & Kommentare zu Bauliche Veränderung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.2 Kaufpreis

Rz. 2f Grunderwerbsteuerrechtlich ist unter Kaufpreis in Übereinstimmung mit dem bürgerlichen Recht das für den Kaufgegenstand (z. B. Grundstück) vereinbarte Entgelt zu verstehen; er muss grundsätzlich in Geld bestehen bzw. auf einen Geldbetrag lauten (§ 433 Abs. 2 BGB). Der Kaufpreis stellt damit eine Rechnungsgröße für die zu erbringende Leistung dar. Nicht erforderlich is...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuererlass bei wesen... / 4.3 Fälle aus der Rechtsprechung zu "Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen"

Ist die Ertragsminderung bei Wohnungen und anderen Räumen durch Leerstand bedingt, hat der Vermieter die Ertragsminderung i. d. R. nicht zu vertreten, wenn er sich nachhaltig um eine Vermietung der Räumlichkeiten zu einem marktgerechten Mietzins bemüht hat.[1] Ob der Steuerpflichtige nachhaltige Vermietungsbemühungen unternommen hat, ist jeweils unter den gegebenen Umständen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Verpachtung funktional wesentlicher Betriebsgrundlagen

Rn. 147 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Betriebsverpachtung im Ganzen muss sich zwar nicht auf den Betrieb als geschlossenen Organismus, aber auf die (dh alle) wesentlichen Betriebsgrundlagen erstrecken, die dem bisherigen Betrieb das Gepräge gaben (auch s Rn 141b; BFH v 18.12.2014, BFH/NV 2015, 827, Rn 28 mwN; BFH BFH/NV 1996, 787; BStBl II 1994, 922; 1990, 780; 1988, 257; 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Verpachtung nur eines Teilbetriebs als Betriebsverpachtung im Ganzen oder ggf Betriebsunterbrechung

Rn. 145 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die dargestellten Grundsätze der Betriebsverpachtung im Ganzen gelten auch für die Verpachtung eines Teilbetriebs (wegen des Teilbetriebsbegriffs s § 16 EStG; BFH BStBl II 1977, 45). Unter Bestätigung der Rechtsauffassung im Urt BFH BStBl II 1977, 42 weist der BFH aber darauf hin, dass evtl die Verpachtung eines Teilbetriebs als eine Tätigk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Haltedauer bis 5 Jahre (kurzfristig): Drei-Objekt-Grenze

Rn. 132b Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die BFH-Rspr hat, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gebotenen Vereinfachung und Rechtssicherheit (kritisch zur Vereinfachung – wegen zahlreicher Ausnahmen s Rn 132d, "besondere Umstände" etc – Fischer, FR 1995, 803, 811), in quantitativer Auslegung des Begriffs Gewerbebetrieb entschieden, dass bei Veräußerung von nur maximal drei ...mehr

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Versorgungssperre (WEMoG) / 1 Grundsätze

In der Rechtsprechung und herrschenden Lehre ist es mittlerweile anerkannt, dass ein Wohnungseigentümer dann von der Versorgung mit (Warm-)Wasser und Heizenergie ausgeschlossen werden kann, wenn er mit den fälligen Hausgeldzahlungen erheblich in Rückstand ist. Streitig ist hier allein die rechtsdogmatische Begründung. Die überwiegende Meinung steht auf dem Standpunkt, die Gem...mehr

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Türen (WEMoG)

Begriff Die Türen im Bereich des Gemeinschaftseigentums gehören zum Gemeinschaftseigentum, was ebenso für die Wohnungseingangstüren gilt. Bezüglich der Kostenverteilung von Erhaltungsmaßnahmen an diesen Türen ist den Wohnungseigentümern eine Beschlusskompetenz eingeräumt. Bauliche Veränderungen, die dem Einbruchsschutz dienen, können von einzelnen Wohnungseigentümern beansp...mehr

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Türsprechanlage (WEMoG)

Begriff Türsprech- und Klingelanlagen in den Wohnungen sind dem Sondereigentum zugeordnet. Etwas anderes gilt dann, wenn das Vorhandensein und Funktionieren jeder Sprechstelle zum Betrieb der im Gemeinschaftseigentum stehenden zentralen Klingel- und Sprechanlage unabdingbar, d. h. ihr Funktionieren Voraussetzung für das Funktionieren der zentralen Haussprechanlage ist. Die ...mehr

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Trittschall (WEMoG) / 1.2 Sachenrechtliche Zuordnung des Bodenbelags

Der Fußbodenbelag gehört nach der maßgeblichen Bestimmung des § 5 Abs. 2 WEG zum Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers. Demgegenüber ist die über der Rohbaudecke liegende Trittschalldämmung dem Gemeinschaftseigentum zuzurechnen.[1] Konsequenz: Ändert nun einer der Wohnungseigentümer den in seinem Sondereigentum verlegten Bodenbelag, macht er von der ihm durch § 1...mehr

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Trittschall (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten der Wohnungseigentümer wegen Geräuscheinwirkungen durch Trittschall. Insbesondere in Altbauten können sich Veränderungen des Bodenbelags innerhalb des Sondereigentums durchaus als störend auswirken. Zahlreiche Auseinandersetzungen belegen, dass gerade Geh- und Laufgeräusche, Stühlerücken oder ähnliche Lärmquellen zu den häufigs...mehr

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Trittschall (WEMoG) / 3.1 Grundsätze

Häufiger Streitpunkt in Eigentümergemeinschaften sind Trittschalleinwirkungen nach einer Änderung des Bodenbelags in einzelnen Sondereigentumseinheiten. Bei einer nachträglichen Veränderung des Bodenbelags im Bereich des Sondereigentums kann jeder Wohnungseigentümer grundsätzlich den Schallschutz verlangen, der im Zeitpunkt der Begründung des Wohnungseigentums bestand.[1] Be...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.6 Bauliche Veränderungen

Rz. 65 Die Mietverträge sehen durchgängig formularmäßig vor, dass Veränderungen an und in den Mieträumen, insbesondere Um- und Einbauten, Installationen und dgl., der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters bedürfen, die davon abhängig gemacht werden kann, dass der Mieter sich zur völligen oder teilweisen Wiederherstellung des früheren Zustands im Falle seines Aus...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.6.2 Unzulässige Veränderungen

Rz. 67 Nicht vom Recht des vertragsgemäßen Gebrauchs gedeckt sind bauliche Veränderungen und Einbauten, durch die das Mietobjekt endgültig und nur schwer behebbar verändert wird; nachteilige Folgewirkungen für die Räume zu befürchten sind; der äußere Gesamteindruck des Gebäudes, insbesondere der Fassade, beeinträchtigt wird; Störungen, Belästigungen oder Gefährdungen Dritter auf...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.6.3 Duldungspflicht des Vermieters bei Mietermodernisierung

Rz. 68 Gemäß § 555d hat der Vermieter gegenüber dem Mieter einen Anspruch auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen; dabei handelt es sich um die in § 555b im Einzelnen aufgeführten Maßnahmen; insofern wird auf die Kommentierung zu § 555b verwiesen. Dagegen besteht im Grundsatz kein Anspruch des Mieters, dass der Vermieter modernisiert oder er selbst modernisieren darf. Dies ...mehr

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Treppenlift (WEMoG) / 1 Grundsätze

Der Einbau eines Treppenlifts stellt grundsätzlich eine bauliche Veränderung gemäß § 20 Abs. 1 WEG dar, denn es handelt sich hierbei nicht um eine Instandhaltung durch Erhaltung des ursprünglich ordnungsgemäßen Zustands. Vielmehr stellt der Einbau eines Treppenlifts eine bauliche Veränderung dar, die zwingend einer Beschlussfassung bedarf, wobei die einfache Mehrheit stets a...mehr

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Speicher (WEMoG) / 2 Speicherausbau zu Wohnzwecken

Sollen Speicherräume zu Wohnzwecken aus- oder umgebaut werden, stellt dies eine bauliche Veränderung dar. Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) bedürfen alle baulichen Veränderungen eines Gestattungsbeschlusses. Auf eine Beeinträchtigung von Wohnungseigentümern kommt es nicht mehr an, allerdings darf nach § 20 Abs. 4 WEG kein Wohnungseigentü...mehr

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Spielplatz im Wohnungseigen... / 2 Nachträglicher Bau eines Spielplatzes

Soll nachträglich ein zunächst nicht vorgesehener Spielplatz auf dem Gemeinschaftsgrundstück eingerichtet werden, liegt eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums vor. Diese kann allerdings nach § 20 Abs. 1 WEG einfach-mehrheitlich beschlossen werden. Da die Anlage eines Spielplatzes wohl nur in einem extremen Ausnahmefall die Wohnanlage grundlegend umgestalten dür...mehr

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Treppenlift (WEMoG) / 1.1 Änderung des Erscheinungsbildes des Treppenhauses

Durch den Treppenlift wird das Erscheinungsbild des Treppenhauses verändert. Dies steht aber weder einer Vornahme- noch einer Gestattungsbeschlussfassung im Wege. Die Grenzen baulicher Veränderungen regelt § 20 Abs. 4 WEG. Hiernach darf die bauliche Veränderung weder zu einer grundlegenden Umgestaltung der Wohnanlage führen, noch einzelne Wohnungseigentümer gegenüber anderen...mehr

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Treppenlift (WEMoG) / 3.1 Das "Ob"

So die technischen Voraussetzungen[1] eingehalten werden, wird der Einbau eines Treppenlifts wohl in aller Regel eine angemessene bauliche Veränderung darstellen. Folge ist, dass der Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Gestattungsbeschlussfassung hat, weil wiederum in aller Regel das Ermessen der Wohnungseigentümer auf Null reduziert ist. Kommt der Gestattungsbeschluss nich...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.6.1 Vertragsgemäßer Gebrauch

Rz. 66 Bestimmte kleinere Eingriffe zur Einrichtung der Wohnung darf der Mieter vornehmen. Dazu gehört das Einschlagen von Nägeln, Setzen von Dübeln (LG Mannheim, Urteil v. 21.3.1974, 12 S 96/73, WuM 1975, 50; LG Darmstadt, Urteil v. 24.10.1986, 17 S 11/86, NJW-RR 1988, 80; LG Göttingen, Urteil v. 12.10.1988, 5 S 106/88, WuM 1990, 199), Verkleben von Teppichböden (LG Essen, ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Mitvermietete Sachen

Rz. 35 Innerhalb der Wohnung Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag erstrecken sich auf alle wesentlichen Bestandteile der Sache/Wohnung sowie auf sämtliches Zubehör (§ 311c), das sich zur Zeit der Überlassung in den Räumen befindet, es sei denn, die Parteien nehmen dies ausdrücklich aus der Vereinbarung heraus. Zur Gebrauchsgewährung gehört die Überlassung von Schlüsseln, u...mehr

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Speicher (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Speicherräume im Dachboden sind regelmäßig Gemeinschaftseigentum, wenn sie nicht ausdrücklich in der Teilungserklärung zum Sondereigentum bestimmt worden sind. Es ist auch möglich, an einzelnen Räumen Sondernutzungsrechte zugunsten einzelner Wohnungseigentümer zu begründen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung LG München I, Urteil v. 18.7.2013, 36 S 20429/12 WEG: ...mehr

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Spielplatz im Wohnungseigen... / Zusammenfassung

Begriff Die erstmalige Anlegung eines Spielplatzes erfolgt in der Regel durch den teilenden Eigentümer bzw. Bauträger aufgrund einer entsprechenden Auflage in der Baugenehmigung. Einzelheiten wie Sandaustausch und Austausch von Spielgeräten sind Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung und können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprec...mehr

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Antenne im Wohnungseigentum... / 1.1 Bauliche Veränderung

Versorgt die Antenne mehrere Einheiten des Gebäudes und versorgt sie nicht auch Nachbargrundstücke, steht sie im Gemeinschaftseigentum. Betreibt ein Wohnungseigentümer eine Antennenanlage, die nicht nur der Versorgung der anderen Wohnungseigentümer dient, sondern weiterer Gebäude, die nicht zur Wohnanlage gehören, ist sie Sondereigentum. Versorgt die Antenne lediglich einen ...mehr

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Rohrleitungen (WEMoG) / 3.1 Bauliche Veränderung

Grundsätzlich ist der Einbau von Versorgungsleitungen meist mit Durchbrüchen durch eine oder mehrere im Gemeinschaftseigentum stehende Wände verbunden, weshalb eine bauliche Veränderung zu bejahen ist. Gleiches gilt für die Beseitigung bestehender Versorgungsleitungen. Auch die zusätzliche Verlegung von Versorgungsleitungen durch das Gemeinschaftseigentum stellt eine baulich...mehr

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Rampe (WEMoG) / 1 Bauliche Veränderung

Die Errichtung einer Rampe kann als Vornahmemaßnahme gemäß § 20 Abs. 1 WEG oder als Gestattungsmaßnahme beschlossen werden. Den Anspruch auf Gestattung der Errichtung einer Rampe regelt § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG als Maßnahme der Barrierefreiheit. In beiden Fällen handelt sich nicht mehr um eine Maßnahme der Erhaltung, also der Instandhaltung und Instandsetzung. Sie bedarf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Antenne im Wohnungseigentum... / 2 Erhaltung und bauliche Veränderung

Erfolgt die Medienversorgung über eine Gemeinschaftsantenne (DVB-T) und ist diese defekt, stellen entsprechende Reparaturarbeiten oder auch ein Austausch der Antenne gewöhnliche Erhaltungsmaßnahmen nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG dar. Entsprechendes gilt für den gemeinschaftlichen Empfang über Parabolantenne. Ist im Übrigen kein Fernsehempfang möglich, weil weder eine Gemeinschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kaltwasseruhren (WEMoG) / 3 Einbau als bauliche Veränderung?

Beim Einbau von Kaltwasserzählern handelt es sich dann nicht um eine bauliche Veränderung, wenn der Einbau der Zähler zur Umsetzung einer beschlossenen oder vereinbarten verbrauchsabhängigen Verteilung der Wasserkosten erfolgt. Dies ist eine zwingende und logische Konsequenz aus der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer. Können diese nämlich im Beschlussweg eine verbrauc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Reklame- und Werbeeinrichtungen (WEMoG)

Zusammenfassung Soll die im Gemeinschaftseigentum stehende Außenwand einer Wohnungseigentumsanlage insbesondere von Teileigentümern für Werbemaßnahmen genutzt werden können, so ist bereits eine Regelung über Reklame- bzw. Werbeeinrichtungen in der Gemeinschaftsordnung ratsam. Für Schaukästen sollten bei Geschäften Sondernutzungsrechte begründet werden. Enthält die Gemeinschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rampe (WEMoG) / 1.2 Gestattungsmaßnahme

Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG kann jeder Wohnungseigentümer eine angemessene bauliche Veränderung verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dient. Das Vorliegen einer Behinderung ist dabei nicht Anspruchsvoraussetzung. Dies ist insbesondere von Bedeutung für Wohnungseigentümer, die die Gestattung einer Rampe nicht wegen einer Behinderung begehren, sond...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rampe (WEMoG) / 1.1 Vornahmemaßnahme

Zunächst können die Wohnungseigentümer die Errichtung einer Rampe als gemeinschaftliche Vornahmemaßnahme nach § 20 Abs. 1 WEG beschließen. Wie bei Erhaltungsmaßnahmen und überhaupt allen Verwaltungsmaßnahmen reicht ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Ob sich einzelne Wohnungseigentümer wegen der Änderung des optischen Gesamteindrucks des Eingangsbereichs gestört fühlen, ist un...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Balkon (WEMoG) / 3 Anbau von Balkonen

In vielen Wohnanlagen entscheiden sich die Wohnungseigentümer für den nachträglichen Anbau von Balkonen an den Wohnungen der Obergeschosse. Grundsätzlich handelt es sich insoweit um eine Maßnahme der baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 1 WEG. Seit Inkrafttreten des WEMoG differenziert das WEG nicht mehr nach baulichen Veränderungen und Modernisierungen, vielmehr stellen säm...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rampe (WEMoG) / 1.4 Änderung des äußeren Erscheinungsbildes des Gebäudes

Praxis-Beispiel Standortwahl für die Rampe Der Standort der Rampe ist jedenfalls so zu wählen, dass er den Interessen aller Eigentümer Rechnung trägt. So kann der behinderte Hausbewohner nicht die Zustimmung zur Entfernung einer Treppe, bestehend aus 6 Stufen zum Hauseingang, beanspruchen mit der Maßgabe, dass an ihrer Stelle eine Rampe zu bauen sei, wenn die Errichtung einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rampe (WEMoG) / 1.3 "Nachzügler"

Mangels Zustimmung von der Nutzung ausgeschlossene Wohnungseigentümer haben nach § 21 Abs. 4 WEG einen Anspruch auf Mitnutzung der Rampe gegen Zahlung eines angemessenen Ausgleichs. Dies gilt auch dann, wenn die Errichtung der Rampe einem Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG als Maßnahme der Barrierefreiheit gestattet wurde. In beiden Fällen beschließt die Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Digitales Fernsehen per DVB... / 3 Vorhandene Gemeinschaftsparabolantenne

Im Hinblick darauf, dass auch der Satellitenempfang nur noch digital möglich ist, dürfte es angesichts der Programmvielfalt der über Satellit ausgestrahlten Programme wohl näher liegen, auf DVB-T zu verzichten. Angesichts der größeren Medienvielfalt und identischer technischer Anforderungen dürfte ein Beschluss, wonach statt digitalen Satellitenempfangs ein solcher über DVB-...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Antenne im Wohnungseigentum... / 3.1 Grundsätze

Stets entspricht das Vorhandensein einer Antenne, so die Wohnanlage nicht an das Breitbandkabelnetz angeschlossen ist, ordnungsmäßiger Verwaltung. Jeder Wohnungseigentümer hat dann bei Nichtvorhandensein einer Antenne gemäß § 18 Abs. 2 WEG einen Anspruch gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, gerichtet auf Herstellung einer gemeinschaftlichen Antennenanlage. Dies hab...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Fenstergitter

Fenstergitter werden als Gegenstand der äußeren Ansicht des Gebäudes dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Reklameeinrichtungen (Werbeschilder und Leuchtreklamen)

An der Fassade angebrachte Werbeschilder sind zwingend Gemeinschaftseigentum, weil sie eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums darstellen.[1] Einnahmen aus einer Werbeanbringung sind Gegenstand des Gemeinschaftsvermögens und damit Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Fertiggarage (konstruktive Bauteile)

Fertiggaragen sind aufgrund ihres Eigengewichts zu den wesentlichen Bestandteilen des Grundstücks zu zählen. Die konstruktiven Teile der Garage zählen daher zum Gemeinschaftseigentum.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Darlehensaufnahme in der WE... / 3 Voraussetzungen einer Beschlussfassung

Einfacher Mehrheitsbeschluss Da den Wohnungseigentümern grundsätzlich im Rahmen des § 19 Abs. 1 WEG eine Beschlusskompetenz zur Darlehensaufnahme zukommt, bedarf der Beschluss selbst keines bestimmten Quorums. Es genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Finanzierte Maßnahme muss ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen Selbstverständlich muss zunächst die zu finanzierende Maßnahm...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Gartenhaus

Ein Gartenhaus oder Geräteschuppen, in dem die gemeinschaftlichen Gartengeräte gelagert werden, ist als Raum für gemeinschaftliche Dienste in der Gartenanlage Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Die Errichtung eines Gartenhauses durch einen Sondernutzungsberechtigten stellt eine bauliche Veränderung dar und bedarf eines Gestattungsbeschlusses der Wohnungseigentümergemein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brandschutz (WEMoG) / 4 Kostenverteilung

Die Kosten für die Erhaltung des Brandschutzes der gemeinschaftlichen Einrichtungen und der damit notwendigerweise verbundenen Maßnahmen in den Sondereigentumseinheiten sind demnach auch dann nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu verteilen, wenn die Gemeinschaftsordnung daneben gesonderte Schlüssel für die Kost...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Markise (fester Bestandteil des Gebäudes)

Eine fest mit dem Gebäude verbundene Markise, die ein wesentlicher Bestandteil der Gebäudehülle ist (Sonnenschutzsegel sowie sonstige fest bauseits installierte Sonnenschutzsysteme), gehört zum Gemeinschaftseigentum.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Photovoltaikanlage

Eine dachintegrierte Anlage ist wesentlicher Bestandteil des Gebäudes und steht damit zwingend im Gemeinschaftseigentum.[1] Beschließen die Wohnungseigentümer die Errichtung einer Aufdachanlage, die allen Wohnungseigentümern dient, handelt es sich ebenfalls um Gemeinschaftseigentum. Möchte ein einzelner Wohnungseigentümer eine Solaranlage zum individuellen Gebrauch installie...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fußboden (WEMoG) / 2 Austausch des Bodenbelags

Aus der eigentumsrechtlichen Zuordnung des Fußbodenbelags sowie des Estrichs beantworten sich auch die Fragen im Hinblick auf die Zulässigkeit von Veränderungen dieser Bodenbereiche. Der Wohnungseigentümer ist auch ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer berechtigt, den in den Bereichen des Sondereigentums verlegten bzw. vorhandenen Bodenbelag auszutauschen, da der Fuß...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rohrleitungen (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Rohrleitungen durchziehen die gesamte Wohnanlage – egal, ob es sich um Heizungs-, Wasser- oder Gasrohre zur Versorgung des Gemeinschaftseigentums sowie der einzelnen Sondereigentumseinheiten handelt. Insbesondere im Hinblick auf etwa erforderliche Erhaltungsmaßnahmen ist zunächst zu klären, welche Rohrbereiche im Gemeinschaftseigentum und welche im Sondereigentum der...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kaltwasseruhren (WEMoG) / 1 Installation von Kaltwasseruhren

Die Bauordnungen der Länder sehen überwiegend vor, dass Wohneinheiten in Neubauten jeweils mit Wasseruhren zur Erfassung des Kaltwasserverbrauchs auszustatten sind oder enthalten jedenfalls sinngemäße Regelungen. Gleiches gilt bei Nutzungsänderungen, soweit nicht der Einbau von Wasserzählern mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Derart unverhältnismäßiger Kostenaufwa...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbar... / 4.2 Bauliche Veränderung

Beim Einbau einer Videoüberwachungsanlage handelt es sich um eine bauliche Veränderung. Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 sind bauliche Veränderungen einfach-mehrheitlich zu beschließen. Jeder Wohnungseigentümer kann außerdem nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 WEG angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Einbruchschutz dien...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Balkonkraftwerke (Allgemein) / 9 Vorschriften für Mieter

Mietrechtlich sind die Mini-PV-Anlagen als "privilegierte bauliche Veränderungen" gemäß § 554 Abs. 1 BGB zulässig. Dazu zählen beispielsweise bauliche Veränderungen, die der E-Mobilität, dem Einbruchsschutz oder der Barrierefreiheit dienen.[1] Die Erweiterung um das Balkonkraftwerk kommt einem "Recht auf Balkonkraftwerk für Mieter" gleich. Vermieter können der Anbringung nur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tierhaltung im Nachbarrecht / 2.2 Bäuerliche Betriebe

Die Ställe bäuerlicher Betriebe mit geringeren Bestandszahlen unterliegen nicht dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Ihre Errichtung und bauliche Veränderung sind baugenehmigungspflichtig nach Maßgabe der Bauordnungen der Bundesländer. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens können sich die Nachbarn durch Widerspruch gegen den Baugenehmigungsbescheid und Anfechtungsklage zur W...mehr