Fachbeiträge & Kommentare zu Bauliche Veränderung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mobilfunkantennen in Wohnun... / 3.1 Bauliche Veränderung

Bei der Montage einer Mobilfunkanlage auf dem Dach einer Eigentumswohnanlage und der gleichzeitigen Errichtung eines Betriebs- oder Technikraums ebenfalls auf dem Dach oder dessen Installation in einem bisher anders genutzten Raum im Gemeinschaftseigentum handelt es sich eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne des § 20 Abs. 1 WEG (das indizieren a...mehr

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Mobilfunkantennen in Wohnun... / 3.2 Beschluss

Alte Rechtslage Vor Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 mussten einem Beschluss über bauliche Veränderungen sämtliche im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer zustimmen, deren Rechte durch die bauliche Maßnahme über das in § 14 WEG a. F. bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt wurden.[1] Neue Rechtslage Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 kann jede bauliche Veränderung ...mehr

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Energetische Gebäudesanieru... / 4 Privilegierte bauliche Veränderungen

Mit der am 1.12.2020 in Kraft getretenen WEG-Reform sowie einer am 17.10.2024 in Kraft getretenen weiteren Novelle[1] wurden sog. privilegierte bauliche Veränderungen eingeführt. Der novellierte § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG verleiht jedem Wohnungseigentümer einen Individualanspruch auf Gestattung einer baulichen Veränderung, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Lad...mehr

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Energetische Gebäudesanieru... / 1.1 Allgemeines

Klimawandel, steigende Energiekosten und sich stetig verschärfende Vorgaben des Gesetzgebers haben die Begriffe "energetische Gebäudesanierung" und "energetische Modernisierung" in kürzester Zeit in den Mittelpunkt des Verwalterhandelns "getrieben". War man sich der Notwendigkeit von energetischer Sanierung zwar schon lange bewusst, waren die Maßnahmen häufig aber wegen der ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.4 Fortsetzung der Vernachlässigung oder unbefugten Gebrauchsüberlassung

Rz. 55 Weitere Voraussetzung für die fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ist, dass der Mieter ungeachtet der Abmahnung des Vermieters weiterhin die Mietsache vernachlässigt und dadurch erheblich gefährdet oder weiterhin unbefugt einem Dritten überlässt. Für eine fristlose Kündigung können nur solche Gründe herangezogen werden, die sich nach der letzten Abmahn...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Erfolglosigkeit der Fristsetzung oder Abmahnung

Rz. 131 Weitere Voraussetzung für die fristlose Kündigung ist, dass der Vertragsgegner ungeachtet der Abmahnung des Vertragspartners das vertragswidrige Verhalten fortsetzt. Eine Wiederholungsgefahr über die Fortsetzung des vertragswidrigen Verhaltens hinaus ist ebenso wenig erforderlich wie ein Verschulden des Vertragsgegners. Hat der Vertragsgegner dagegen vor Zugang der K...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.2 Kündigungsgründe

Rz. 44 Die Kündigung kann sowohl darauf gestützt werden, dass der Mieter durch die Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt die Mietsache erheblich gefährdet oder er die Mietsache unbefugt einem Dritten überlässt. Er haftet aber nicht für solche Risiken, die den Räumen bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anhaften und die er nicht erkannt hat (KG, Urteil v. 4.12...mehr

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Haftung von Verwalter, GdWE... / 1.2 Verschuldensmaßstab

Der allgemeine zivilrechtliche Verschuldensmaßstab ist in § 276 BGB geregelt. Gemäß § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB haftet der Verwalter für Vorsatz und Fahrlässigkeit, sofern nichts anderes bestimmt ist. Grundsätzlich haftet er also auch für nur leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen. Fahrlässigkeit ist bereits dann gegeben, wenn sich der Verwalter verhört oder versprich...mehr

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Erhaltungsplanung (ZertVerwV) / 1.1.5 Erstmalige Herstellung entsprechend öffentlich-rechtlicher Vorgaben

Auch Maßnahmen der erstmaligen Herstellung zur Anpassung an öffentlich-rechtliche Vorschriften werden unter den Begriff der "Erhaltung" subsumiert. Erstmalige Herstellung wegen öffentlich-rechtlicher Vorgaben Die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Stellplatznachweis im Rahmen der erstmaligen Herstellung des Gemeinschaftseigentums ist Aufgabe aller Wohnu...mehr

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Erhaltungsplanung (ZertVerwV) / 5 Denkmalschutz

Der Denkmalschutz in Deutschland ist Sache der Bundesländer. Jedes Bundesland verfügt über ein eigenständiges Denkmalschutzrecht und eine eigenständige Denkmalschutzbehörde. Diese entscheiden, welche Immobilien in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Denkmalschutz gestellt werden und haben die Aufgabe, solche Baudenkmäler zu erhalten. Begriff Baudenkmal Eine bauliche Anlage ist ...mehr

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Erhaltungsplanung (ZertVerwV) / 1.1.4 Erstmalige Herstellung eines plangerechten Zustands

Maßnahmen zur Herstellung eines plangerechten Zustands des Gemeinschaftseigentums werden unter den Begriff der Erhaltung subsumiert. Gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG in Verbindung mit § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass das gemeinschaftliche Eigentum plangerecht hergestellt wird. Vergleichsmaßstab für den planmäßigen Zustand sind die Teilungserklär...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 3.5.2 Durch den Mieter

Wird die bauliche Veränderung durch den Mieter vorgenommen, so kommt es darauf an, ob der vermietende Eigentümer gegenüber den übrigen Eigentümern hierzu berechtigt gewesen wäre. Ist dies nicht der Fall, ist der Mieter gegenüber den übrigen Eigentümern zur Duldung des Rückbaus verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter mit der Veränderung einverstanden war.mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 7.1 Wohnungseigentum

Bauliche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit sind bauliche Veränderungen i. S. v. § 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG, auf die ein Anspruch besteht – allerdings nur für "angemessene bauliche Veränderungen". Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung zu entscheiden (§ 20 Abs. 2 Satz 2 WEG). Die übrigen Eigentümer können sich im Rahmen der (allerdings hohen Hü...mehr

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Barrierefreiheit in vermiet... / 4 Besonderheiten bei der vermieteten Eigentumswohnung

Will der Mieter einer Eigentumswohnung bauliche Maßnahmen im Gemeinschaftseigentum durchführen, so ist zu beachten, dass dabei die Rechte der Eigentümergemeinschaft tangiert werden. Deshalb sind in diesem Fall einige Besonderheiten zu beachten.[1] Es gelten folgende Grundsätze: Der Mieter einer Eigentumswohnung kann nur seinen Vermieter, nicht aber die Gemeinschaft auf Erteil...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 7.2 Vermietete Eigentumswohnung

Der Mieter kann vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen der Mietsache verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dient. Allerdings muss sie dem Vermieter zumutbar sein (§ 554 Abs. 1, 2 BGB). Wichtig Berechtigtes Mieterinteresse Die Regelung des § 554 BGB gilt auch, wenn der Mieter einer Eigentumswohnung eine bauliche Veränderung im Gemeinschaf...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 3.5.1 Durch den Vermieter

Beeinträchtigt der Zustand der Eigentumswohnung das Eigentum der übrigen Wohnungseigentümer und geht dies auf rechtswidriges Handeln des vermietenden Wohnungseigentümers zurück, so kann jeder Eigentümer den Eigentümer und den Mieter der Wohnung nach § 1004 Abs. 1 BGB auf Duldung der Störungsbeseitigung in Anspruch nehmen. Praxis-Beispiel Rückbau baulicher Änderungen Hiervon is...mehr

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Barrierefreiheit in vermiet... / 1.2 Herstellung eines behindertengerechten Zustands

Nach der gesetzlichen Regelung muss die bauliche Veränderung oder die Einrichtung für eine behindertengerechte Nutzung der Räume oder des Zugangs zu den Räumen dienlich sein. Dienlich im Sinne des Gesetzes ist eine Einrichtung, wenn sie eine erhebliche Erleichterung für den Behinderten mit sich bringt. Eine Unterscheidung zwischen notwendigen, nützlichen und solchen Maßnahme...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 8.1 Wohnungseigentum

Vergleichbare Grundsätze gelten für die Frage, ob der Sondereigentümer eine Parabolantenne an der Fassade oder auf dem Balkon zu dulden hat. Auch bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine bauliche Veränderung, auf die ein Wohnungseigentümer unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 3 WEG einen Anspruch auf Zustimmung haben kann. Die danach erforderliche Interessenabwägung is...mehr

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Verwalterzustimmung zur Ver... / 6 Zustimmung versagen

Eine Versagung der Zustimmung ist nur gerechtfertigt, wenn gewichtige Gründe in der Person des Erwerbers vorliegen, die befürchten lassen, er werde die Rechte der anderen Wohnungseigentümer nicht beachten.[1] Eine vereinbarte Veräußerungszustimmung dient nämlich dem Zweck, eine gemeinschaftswidrige Gefahr abzuwenden. Insoweit liegt ein Grund zur Verweigerung der Zustimmung n...mehr

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Haftung der Wohnungseigentü... / 3.3 Sonstige vom Nutzer ausgehende Störungen

Auch wegen sonstiger vom jeweiligen Nutzer der überlassenen Sondereigentumseinheit ausgehenden Störungen kann auch direkt der überlassende Wohnungseigentümer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.[1] Denn jeder Miteigentümer ist nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes gehalten, sein Eigentum nur in einer solchen Weise zu nutzen, dass den übrigen Wohnungsei...mehr

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Datenschutz (ZertVerwV) / 8.6 Videoüberwachung

Jeder Wohnungseigentümer kann seit der WEG-Reform eine angemessene bauliche Veränderung verlangen, die dem Einbruchsschutz dient (§ 20 Abs. 2 Nr. 3 WEG). Hieraus folgt, dass die Wohnungseigentümer auch beschließen können, Gemeinschaftsflächen mit einer Videokamera zu überwachen.[1] Voraussetzung ist allerdings, dass ein berechtigtes Überwachungsinteresse der Gemeinschaft bes...mehr

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Relevante Versicherungsarte... / 2.3 Haftpflicht für Betreiber von Photovoltaikanlagen

Jeder, der auf dem eigenen oder fremden Grundstück oder Dach eine netzgekoppelte Photovoltaikanlage betreibt und Strom erzeugt, sollte eine Betreiber-Haftpflichtversicherung abschließen. Nur so kann der Betreiber sich vor unerwarteten Haftpflichtansprüchen Dritter schützen. Bei der weiterhin hohen Nachfrage[1] zur Anbringung einzelner Balkonkraftwerke (sog. Mini-Solaranlagen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 557b lehnt sich an den bis zum 1.9.2001 geltenden § 10a MHG an, allerdings in geänderter Form, die die Indexmiete für den Vermieter attraktiver macht. Wie bis zum 1.9.2001 darf die Gleitklausel nur verknüpft werden mit dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Gesamtlebenshaltung, der nunmehr in Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) umbenann...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / I. Muster: Teilungserklärung (Doppelhaus, § 3 WEG)

Rz. 67 Kann das Grundstück nicht real geteilt werden, bietet sich die Bildung von Wohnungseigentumsrechten an. An jeder Wohnung kann Sondereigentum begründet werden. Die Gemeinschaftsordnung kann so gestaltet werden, dass sie einer realen Teilung der Einheiten nah kommt. Die Aufteilungserklärung nach § 3 WEG bei der Gemeinschaftsordnung kann folgende Formulierung haben: Muster...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / XVIII. Vorschriften für Baumaßnahmen

Rz. 37 Angemessene bauliche Maßnahmen kann nach § 20 Abs. 2 WEG nun jeder Wohnungseigentümer verlangen. Dies gilt im Wesentlichen, soweit die baulichen Maßnahmen der Förderung der Elektromobilität dienen.[35] Die nötigen Maßnahmen, die es ermöglichen oder erleichtern, die Batterie eines Fahrzeugs, eines elektrischen Zweirades oder eines E-Mobils für Gehbehinderte aufzuladen, ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / a) Vier Fallgruppen des Abs. 1 d bzw. Nr. 3.2.2 ARB 2012

Rz. 183 § 3 Abs. 1 d aa ARB bzw. Nr. 3.2.2 Alt. 1 ARB 2012 schließt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vom Versicherungsschutz aus, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks stehen. Nach dieser Bestimmung, die für Veräußerer und Erwerber gilt, besteht kein Versicherungsschutz, wenn ein angebliches Baug...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, § 2 c ARB bzw. Nr. 2.2.3 ARB 2012

Rz. 126 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz wird gem. § 2 c ARB für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben, gewährt. Diese Leistungsart kann ausschließlich Gegenstand des Rechtsschutzes für Eigentümer und Mieter von Wohn...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / B. Muster: Aufteilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung

Rz. 53 Bei dem nachstehenden Muster habe ich mich teilweise an einem Muster orientiert, das noch zum alten WEG-Recht erschien.[41] Rz. 54 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.2: Aufteilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung I. Teilungserklärung § 1 Begriffe Das Grundstück ist das im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs ______________________...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / III. Muster: Klage wegen Schadenfall in der Feuerversicherung

Rz. 343 Das nachfolgende Klagemuster beschäftigt sich mit einem Schadenfall in der Feuerversicherung. Der Versicherungsnehmer begehrt die volle Entschädigung zum Zeitwert, während der Versicherer den Einwand der Unterversicherung erhebt. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Klage wegen Schadenfall in der Feuerversicherung An das Landgericht Klage des Her...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 3. Zeitwert

Rz. 192 Der Zeitwert ist der Wert, den die versicherte Sache am Tag des Schadens hatte.[195] Er ergibt sich aus dem Neuwert, von dem ein Abzug zum Ausgleich für Alter, Abnutzung, Gebrauch, Verschleiß, Fehlern aller Art und sonstigen, die Lebensdauer, die Brauchbarkeit und das Aussehen beeinflussender Faktoren zu machen ist.[196] Rz. 193 Dem entspricht die Definition des Zeitw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / J. Widerruf einer Veräußerungszustimmung des WEG-Verwalters

Rz. 126 Ist eine erteilte Verwaltergenehmigung dem Notar, der zum Empfang durch die Vertragsparteien bevollmächtigt ist, zugegangen, so wird dadurch der Zustand der schwebenden Unwirksamkeit des Kaufvertrags und der Auflassung beendet, sodass die Zustimmung unwiderruflich geworden ist. Ein wirksamer Widerruf durch den Verwalter ist dann nicht mehr möglich.[76] Zuvor hatte de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brandschutz / 2.3.1 Baulicher Brandschutz

Der bauliche Brandschutz umfasst alle Anforderungen an Gebäude und andere bauliche Anlagen bzw. an ihre Baustoffe und Bauteile. Teils ergeben sich diese Anforderungen aus den baurechtlichen Standards, teils werden sie im Rahmen des baurechtlichen Verfahrens im Einzelfall ermittelt (Brandschutzkonzept). Wesentliche Stichpunkte sind: Brand- und Rauchabschnitte (Anordnung im Gebä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brandschutz / 1.1 Baurechtliche Bestimmungen

Seit jeher besteht ein staatliches Interesse, Brandschutzstandards festzusetzen und deren Einhaltung zu überwachen. Dabei geht es um den Schutz der Gebäudenutzer, die Schadensminimierung bzw. die Verhinderung von Brandausbreitung innerhalb der Bebauung und die Sicherstellung einer effektiven Brandbekämpfung durch die Feuerwehren. Dabei ist Brandschutz vor allem Ländersache. Maßg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentumsgesetz (WE... / 1.5 WEG-Reform 2007 und 2020

Infolge der Entscheidung des BGH zur Nichtigkeit sog. "Zitterbeschlüsse"[1] wurde Reformbedarf laut, der in einer ersten Gesetzesinitiative 2004 mündete. Dieser erste Regierungsentwurf erwies sich als wenig brauchbar. Ein neuer Diskussionsentwurf ebnete dann den Weg zu einer umfassenden Reform des WEG im Jahr 2007. Wiederum grundlegend geändert wurde das Wohnungseigentumsges...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 2.6 Inhalt der Einladung

Im Einladungsschreiben sind Zeit und Ort der Wohnungseigentümerversammlung anzugeben. Von erheblicher Bedeutung ist daneben die Tagesordnung, denn gemäß § 23 Abs. 2 WEG ist es für die Gültigkeit von Beschlüssen erforderlich, dass der Gegenstand der Beschlussfassung in der Einladung bezeichnet ist. Tipp: Prioritäten setzen Der Verwalter ist grundsätzlich in der Gestaltung der ...mehr

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Bauliche Veränderung (FAQs) (WEMoG)

1 Was genau versteht man unter einer baulichen Veränderung? Alle Maßnahmen, die über die Erhaltung, also die Instandhaltung und Instandsetzung, des Gemeinschaftseigentums und des Sondereigentums hinausgehen, stellen bauliche Veränderungen dar. Da das WEG seit Inkrafttreten des WEMoG keine Modernisierungen mehr kennt, stellen auch derartige bauliche Veränderungen dar. Untersch...mehr

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Bauliche Veränderung (FAQs)... / 7 Wenn ein Wohnungseigentümer eine Baumaßnahme durchführen will, die keine nach § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG privilegierte bauliche Veränderung darstellt, wann liegt in einem derartigen Fall ein Nachteil für andere Wohnungseigentümer vor?

In Betracht kommen zunächst nur konkrete und objektive Beeinträchtigungen. Dies ist in erster Linie bei einer nicht nur unerheblichen nachteiligen Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Anlage der Fall. Eine Beeinträchtigung ist auch dann gegeben, wenn die bauliche Veränderung eine Nutzung ermöglicht, die der Zweckbestimmung des Sondereigentums widerspricht. Beeinträc...mehr

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Bauliche Veränderung (FAQs)... / 11 Stellen modernisierende Erhaltungsmaßnahmen solche der baulichen Veränderung oder der Erhaltung dar?

Eine vorsichtig als herrschende Meinung zu bezeichnende Auffassung sieht sie in Übereinstimmung mit der Gesetzesbegründung als bauliche Veränderungen an. Auswirkungen hat dies allerdings nur bezüglich der Finanzierung entsprechender Maßnahmen, die bei Einordnung als bauliche Veränderung nicht aus der Erhaltungsrücklage erfolgen kann.mehr

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Bauliche Veränderung (FAQs)... / 2 Müssen bauliche Veränderungen beschlossen werden?

Jede Maßnahme der baulichen Veränderung bedarf einer Beschlussfassung. Es kommt insbesondere nicht darauf an, ob einzelne Wohnungseigentümer durch die Maßnahme beeinträchtigt werden. Auch wenn keiner der Wohnungseigentümer durch die bauliche Veränderung beeinträchtigt wird, bedarf es zwingend einer Beschlussfassung.mehr

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Bauliche Veränderung (FAQs)... / 23 Wie wird die Beseitigung einer baulichen Veränderung durchgesetzt?

Hier ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um eine bauliche Veränderung handelt, der ein bestandskräftiger Mehrheitsbeschluss zugrunde liegt oder aber ein entsprechender Mehrheitsbeschluss noch nicht bestandskräftig ist oder aber ggf. eine bauliche Veränderung seitens eines Wohnungseigentümers eigenmächtig durchgeführt wurde. Soweit die bauliche Veränderung auf einem bes...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 1.4 Grenzen baulicher Veränderung

1.4.1 Grundsätze Nach § 20 Abs. 4 WEG dürfen bauliche Veränderungen, die die Wohnanlage grundlegend umgestalten oder einen Wohnungseigentümer ohne sein Einverständnis gegenüber anderen unbillig benachteiligen, nicht beschlossen und gestattet werden; sie können auch nicht verlangt werden. Der Wortlaut verdeutlicht, dass ein Beschluss über eine Maßnahme der baulichen Veränderun...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 8 Beseitigung baulicher Veränderung

8.1 Grundsätze Zunächst ist zu beachten, dass jede Maßnahme der baulichen Veränderung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer bedarf. Es kommt nicht darauf an, ob die Maßnahme für alle oder einzelne Wohnungseigentümer beeinträchtigend ist.[1] Grundsätzlich könnte daher auch die Beseitigung einer ohne Beschluss legitimierten baulichen Veränderung verlangt werden, die für keine...mehr

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Bauliche Veränderung (FAQs)... / 4 Haben die Wohnungseigentümer Anspruch auf Vornahme einer baulichen Veränderung?

Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG haben die Wohnungseigentümer Anspruch auf Gestattung von Maßnahmen der baulichen Veränderung, die der Barrierefreiheit, dem Laden von E-Mobilen, dem Einbruchsschutz und dem Anschluss an das Glasfasernetz dienen (privilegierte bauliche Veränderungen). Nach § 20 Abs. 3 WEG haben sie einen Anspruch auf eine bauliche Veränderung, die nicht mit Nachtei...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / Zusammenfassung

Überblick Bauliche Veränderungen stellen sämtliche Maßnahmen dar, die über die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums hinausgehen. Alle baulichen Veränderungen müssen beschlossen werden, auf eine Beeinträchtigung von Wohnungseigentümern kommt es nicht an. Allerdings dürfen bauliche Veränderungen nicht einzelne Wohnungseigentümer gegenüber anderen Wohnungseigentümern unbillig b...mehr

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Bauliche Veränderung (FAQs)... / 3 Wenn jede bauliche Veränderung eines Gestattungsbeschlusses bedarf, muss dann auch den Wohnungseigentümern gestattet werden, Dübellöcher in tragende Wände bohren zu dürfen?

Das ist nicht erforderlich. Derart innerhalb des räumlichen Bereichs des Sondereigentums übliche Veränderungen des dort befindlichen gemeinschaftlichen Eigentums können ohne Weiteres als gestattet angesehen werden.mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 3.2.2 Anspruch auf bauliche Veränderung

§ 20 Abs. 3 WEG begründet einen Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Gestattung einer baulichen Veränderung, wenn durch sie kein Wohnungseigentümer in rechtlich relevanter Weise beeinträchtigt wird oder etwa beeinträchtigte Wohnungseigentümer ihr Einverständnis mit der Baumaßnahme erklärt haben. Sind die Voraussetzungen des § 20 Abs. 3 WEG erfüllt, haben die Wohnungse...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 6.2 Drittnutzer

§ 15 WEG regelt Duldungspflichten von Drittnutzern einer Sondereigentumseinheit. Die Duldungspflichten beziehen sich auf Erhaltungsmaßnahmen und solche, die darüber hinausgehen, also bauliche Veränderungen.mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 14.6 Bauliche Veränderung eines Mieters

§ 554 BGB regelt den Anspruch des Mieters gegen den Vermieter, von diesem die Erlaubnis für bestimmte bauliche Veränderungen der Mietsache verlangen zu können. Der Anspruch des Mieters umfasst folgende Maßnahmen: Maßnahmen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge, dem Einbruchschutz oder der Stromerzeugung durch Steckersolarg...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 14.7 Bauliche Veränderung des Sondereigentums

§ 13 Abs. 2 WEG regelt die Zulässigkeit baulicher Veränderungen im Bereich des Sondereigentums. Nach dieser Bestimmung bedürfen bauliche Veränderungen des Sondereigentums keines Gestattungsbeschlusses, soweit keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst. Die durch das WEMoG neu in das Gesetz ...mehr

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Bauliche Veränderung (FAQs)... / 21 Müssen bei einer Mehrhausanlage auch dann sämtliche Wohnungseigentümer zustimmen, wenn die bauliche Veränderung nur ein Haus betrifft?

Das kommt darauf an, was die Gemeinschaftsordnung regelt. Hier können den Wohnungseigentümern hausweise Beschlusskompetenzen eingeräumt werden, sodass nur die Eigentümer des jeweils betroffenen Hauses den Gestattungsbeschluss fassen müssen. Ist derartiges nicht in der Gemeinschaftsordnung geregelt, bedarf es eines Beschlusses der Gesamtgemeinschaft.mehr