Fachbeiträge & Kommentare zu Bemessungsgrundlage

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kommentierung Grundsteuergesetz

Vorwort Das Erwartbare trat ein! Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.4.2018[1] in fünf Verfahren, drei Normenkontrollvorlagen des Bundesfinanzhofs und zwei Verfassungsbeschwerden, entschieden, dass die Vorschriften zur Einheitsbewertung jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes) unvereinbar sind. De...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für 2022: Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren wurden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2022 die Vordruckmuster Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 (USt 1 A), Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2022 (USt 1 H) sowie Anleitung zur Umsatzst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 1. Steuerbarkeit – § 1 UStG

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen und bei unlauteren Wettbewerbshandlungen: Mit Urteil vom 13.2.2019 (BFH v. 13.2.2019 – XI R 1/17), entschied der BFH, dass Zahlungen, die an einen Unternehmer als Aufwendungsersatz aufgrund von urheberrechtlichen Abmahnungen zur Durchsetzung seines Unterlassungsanspruchs geleistet werden, umsatzs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Synopse TVöD-V

der fortlaufenden Paragrafen des TVöD zu den Paragrafen des BAT/BAT-O bzw. des MTArb/MTArb-O bzw. des BMT-G/BMT-G-Omehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Synopse TVöD-K

der fortlaufenden Paragrafen des TVöD-K zu den Paragrafen des BAT/BAT-O bzw. des MTArb/MTArb-O bzw. des BMT-G/BMT-G-Omehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerliche Behandlun... / b) Steuerliche Behandlung der sog. Marktprämie

Eine höchstrichterliche Entscheidung, ob die Marktprämie als echter Zuschuss oder Entgelt von dritter Seite einzuordnen ist, liegt bislang noch nicht vor. Nach der Gesetzesbegründung[3] zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien [4], welche wiederum auf den EEG-Erfahrungsbericht verweist, ist es das Ziel der Marktprämie, ei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einem Blockheizkraftwerk

Leitsatz 1. Entstehen Selbstkosten i.S. von § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG für entgeltliche Lieferungen wie auch für unentgeltliche Wertgaben nach § 3 Abs. 1b UStG, sind diese entsprechend § 15 Abs. 4 UStG aufzuteilen. 2. Müssen aufgrund einer unentgeltlichen Abgabe von Wärme aus einem Blockheizkraftwerk die Selbstkosten auf den Strom und die Wärme aufgeteilt werden, hat die A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG sind die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft, im Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr und das Inkasso von Handelspapieren steuerfrei. Die Vorschrift erfasst somit neben den in § 4 Nr. 8 Buchst. a und b UStG angesprochenen Kredit- und Sortengeschäften einen weiteren typischen Bereich der Bankgesc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelles zur Betriebsaufsp... / 1. Einführung

Das Urteil des BFH v. 17.11.2020 – I R 72/16 [8] ist unter mehreren Gesichtspunkten bemerkenswert. Zunächst ist es das einzige Urteil des BFH, welches dem Verfasser bekannt ist, das eine Fußnote aufweist. Der BFH zitiert grundsätzlich im Fließtext. Die Zitierung von Fritz Reinhardt, der einst die Grundsätze der Betriebsaufspaltung mit nationalsozialistischen Überlegungen begrü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelles zur Betriebsaufsp... / a) Anwendung inländischen Steuerrechts

Bei der Prüfung, ob ausländische Sachverhalte im Inland steuerliche Konsequenzen hervorrufen, kommt inländisches Steuerrecht zur Anwendung.[10] Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung sind nach der BFH-Rechtsprechung für die Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland auch dann zugrunde zu legen, wenn eine Betriebsaufspaltung über die Grenze in der Konstellation gegeben ist...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung –, die sich auf Devisen, Banknoten und Münzen beziehen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind, mit Ausnahme von Sammlerstücken, d. h. Münzen aus Gold, Silber oder anderem Metall sowie Banknoten, die normalerweise nicht a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG in der seit 1.1.1996 geltenden Fassung beruht im Wesentlichen auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten die Gewährung und Vermittlung von Krediten und die Verwaltung von Krediten durch die Kreditgeber. Auch Art. 135 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL ist als unionsrechtliche Basis zu nennen. Danach befreien die Mitg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 4.2.2 Härteausgleich gem. § 46 Abs. 5 EStG (§ 70 EStDV)

Rz. 75 Der Härteausgleich gem. § 46 Abs. 5 EStG gilt lediglich für die Fälle, in denen eine Amtsveranlagung gem. § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG durchzuführen ist. Demgegenüber kommt in den Fällen, in denen der Stpfl. nur nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 bis 8 EStG zu veranlagen ist, nur ein Härteausgleich gem. § 46 Abs. 3 EStG in Betracht. Denn in diesen Fällen belaufen sich die einkommensteu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 1.4 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 § 4j EStG ist mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v. 27.6.2017[1] eingeführt worden. § 4j EStG ist erstmals für Aufwendungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2017 entstehen (§ 52 Abs. 8a u. 16a EStG). Rz. 15 Die G20/OECD-Staaten haben sich darauf geeinigt, alle schädlichen Lizenzbox-Regelungen erst bis spätestens zum 30...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 4.3 Ermittlung des Abzugsbetrags

Rz. 78 Der Betrag, der als Härteausgleich vom Einkommen abzuziehen ist, bemisst sich gem. § 46 Abs. 3 und 5 EStG nach den einkommensteuerpflichtigen Einkünften, von denen ein LSt-Abzug nicht vorgenommen worden ist und die nicht nach § 32d Abs. 6 EStG der tariflichen ESt unterworfen wurden. Zu diesen Einkünften gehören weder die steuerfreien Einkünfte noch die Einkünfte, die ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.1.3 Anwendungsbereich

Rz. 38 Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG gilt für alle einkommensteuerpflichtigen natürlichen Personen (auch als Gesellschafter einer Personengesellschaft) mit Anteilen an Körperschaften, die im Betriebsvermögen oder im Privatvermögen gehalten werden, es sei denn die ESt ist bereits durch die KapESt abgegolten. Seit Einführung der Abgeltungsteuer[1] ist der Anwendung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 § 4j EStG ist parallel zu den Regelungen über den Quellensteuerabzug auf Lizenzzahlungen gem. § 50a EStG bzw. § 50d Abs. 3 EStG anzuwenden. Nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 2 S. 1 EStG unterliegen die Lizenzzahlungen an einen ausl. Lizenzgeber einer Quellensteuer i. H. v. 15 %, die ggf. auf Basis der Bestimmungen eines DBA oder der EU Zins- und Lizenzrichtlinie (...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / c) Ersatzbemessungsgrundlage (Zeile 11)

In Zeile 11 sind Angaben zu machen, wenn durch das Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut die Ersatzbemessungsgrundlage angewendet wurde. Die Ersatzbemessungsgrundlage kommt immer dann zur Anwendung, wenn dem Steuerabzugsverpflichteten im maßgeblichen Zeitpunkt die Anschaffungsdaten (z.B. Datum der Anschaffung des Wertpapiers, Anschaffungskosten) unbekannt sind. Die Ersa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / c) Erklärungspflicht der Ersatzbemessungsgrundlage nach dem EStG und dem InvStG

Einzelfragen zur Ersatzbemessungsgrundlage nach § 43a Abs. 2 Satz 7, 10 und 13 EStG: Nach Auffassung der Finanzverwaltung in Rz. 183 (BMF v. 18.1.2016, BStBl. I 2016, 85) ist für Fälle der Besteuerung nach der Ersatzbemessungsgrundlage gem. § 43a Abs. 2 Satz 7, 10 und 13 EStG geregelt, dass für den Fall, dass die beim KapESt-Abzug angesetzte Bemessungsgrundlage kleiner als d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / a) Überprüfung des Steuereinbehalts lt. Zeile 5 (§ 32d Abs. 4 EStG)

Im Rahmen der Überprüfung des Steuereinbehalts hat der StPfl. die Möglichkeit, für Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, eine Steuerfestsetzung wie sie in § 32d Abs. 3 Satz 2 EStG vorgesehen ist, zu beantragen. Der Steuersatz wird in diesen Fällen nach § 32d Abs. 1 EStG ermittelt. Von der Überprüfung des Steuereinbehalts ist die Günstigerprüfung n...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Leistung ode... / 2.3 Lösung

Unentgeltliche Wertabgabe Überlässt V seiner Tochter T die Maschinen ohne gesondert berechnetes Entgelt, liegt eine Entnahme der Gegenstände aus dem Unternehmen vor. Die Gegenstände werden endgültig für unternehmensfremde Zwecke entnommen. Umsatzsteuerlich handelt es sich dabei um einen einer entgeltlichen Lieferung gleichgestellten Vorgang.[1] Der Ort der Lieferung ist dort,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaften und ... / 3.3 Lösung

A ist mit der Vermietung unternehmerisch tätig, da er die Vermietung selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht betreibt. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört die Vermietung des Gebäudes. Die Vermietung stellt eine sonstige Leistung[1] dar, die am Grundstücksort[2] ausgeführt ist. Die Vermietungsleistungen werden auch alle entgeltlich ausgeführt, sodass sie ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hamburg

Schrifttum: Bräutigam, Grundsteuerreform – von der künftigen Diversität einer Steuerart, DStR 2021, 1330; Esser, Reform der Grundsteuer – Abschied von einer einheitlichen Bemessungsgrundlage?, WPg 2020, 346; Grootens, Die Reform der Grundsteuer, NWB-EV 2019, 228; Grootens, Umsetzung der Grundsteuerreform in den Ländern – Der Flickenteppich kommt!, ErbStB 2021, 80; Hey, Stellu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Leistung ode... / 3.3 Lösung

Die Leistung des B ist eine entgeltliche steuerbare [1] und steuerpflichtige Leistung. Die Bemessungsgrundlage würde sich nach § 10 Abs. 1 UStG mit dem ergeben, was B tatsächlich von den Leistungsempfängern – den Mitarbeitern – erhält. Allerdings wird die Leistung an das Personal ausgeführt, sodass grundsätzlich die Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 UStG...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stolperfalle Reverse Charge... / 4.3 Lösung

H ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Mit den gegenüber seinen Kunden ausgeführten Leistungen wird er auch im Rahmen seines Unternehmens tätig. H führt gegenüber seinen Kunden Leistungen aus, die als Gebäudereinigungsleistungen i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG anzusehen sind. Nach § 13b A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bauwirtschaft: Behandlung v... / 1 Problematik

Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem eine Leistung ausgeführt worden ist.[1] Eine Ausnahme liegt lediglich dann vor, wenn der Unternehmer die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten[2] berechnen kann. Gerade bei der Ausführung von Bauleistungen wird aber der leistende Unternehmer seine Rechnung nicht erst nach vollständiger ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bauwirtschaft: Behandlung v... / 2.3 Lösung

Umsatzsteuer für den leistenden Unternehmer Bauunternehmer B erbringt mit der Errichtung des Rohbaus eine Werklieferung nach § 3 Abs. 4 UStG, da davon auszugehen ist, dass er bei der Errichtung des Gebäudes auch selbstbeschaffte Materialien verwendet. Die Werklieferung ist nach § 3 Abs. 5a UStG i. V. m. § 3 Abs. 7 Satz 1 UStG dort ausgeführt, wo sich der Gegenstand zum Zeitpu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.4 Unrichtige Konzernabschlüsse (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 14–16 EStG)

Tz. 139 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 10 EStG muss der Konzernabschluss den Anforderungen an die hr-liche Konzernrechnungslegung genügen oder die Voraussetzungen erfüllen, unter denen Abschlüsse nach den §§ 291 und 292 HGB befreiende Wirkung hätten. Wegen der Regelungen des §§ 291 und 292 HGB zB s Merkt (in Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl, § 291 und §...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Differenzbesteuerung – die ... / 3.3 Lösung

K wie auch die Künstler sind unternehmerisch tätig, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht handeln. Zum Rahmen ihres Unternehmens gehört jeweils die Herstellung von bzw. der Handel mit Kunstwerken. K tritt in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung auf, wird damit als Kommissionär nach § 3 Abs. 3 UStG tätig. Bei einem Kommissionsgeschäft liegt (ums...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
MwSt-Digitalpaket: Fernverk... / 4.3 Lösung

B ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehört die Lieferung der Elektroartikel. Die Überlassung der Elektroartikel an A in das Zentrallager in Köln führt zu keinem umsatzsteuerrelevanten Vorgang, da keine Verfügungsmacht an den Gegenständen verschafft wird. Mit der Umlag...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
MwSt-Digitalpaket: Fernverk... / 3.3 Lösung

Sowohl D als auch F sind Unternehmer, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind; zu dem Rahmen ihrer unternehmerischen Betätigung gehört jeweils die Lieferung von Lebensmitteln. D betreibt durch seine Online-Plattform eine elektronische Schnittstelle i. S. d. § 3 Abs. 3a Satz 3 UStG. Da die Versendung der Süßwaren im Gemeinschaftsgebiet beg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stolperfalle Reverse Charge... / 5.3 Lösung

V ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Seine unternehmerische Betätigung erfasst die Vermietung, unerheblich ist dabei, ob die Vermietung steuerpflichtig oder steuerfrei ausgeführt wird. Da der Umsatz aus der – durch offensichtlich zutreffende Option nach § 9 UStG – steuerpflichtigen Gewe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung unentgeltlicher... / 2.3 Lösung

Wichtig Für die Einordnung als "Altobjekt" kommt es auf Bauantrag oder Kaufvertrag an Da der Bauantrag für das Objekt vor dem 1.1.2011 gestellt worden war, handelt es sich unabhängig von der Fertigstellung um ein Altobjekt.[1] Für dieses Objekt ergeben sich noch nicht die Beschränkungen des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 1b UStG. Beurteilung der Eigennutzung Übersetzer Ü hatte ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung unentgeltlicher... / 6.3 Lösung

Die Eigennutzung des Fahrzeugs gilt als sonstige Leistung gegen Entgelt nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG [1], der Ort der Leistung ist nach § 3f Satz 1 UStG im Inland. Die nichtunternehmerische Nutzung ist steuerbar nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG und in Ermangelung einer Steuerbefreiung nach § 4 UStG auch steuerpflichtig. Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich in diesem Fall nach § 10 A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reihengeschäfte ab 2020 / 5.3 Lösung

Hinweis Reverse-Charge-Verfahren bei der Lieferung von Handys beachten Zu beachten ist, dass sich bei der Lieferung von Mobilfunkgeräten bei einer Lieferung für mindestens 5.000 EUR die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ergibt, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist.[1] Im vorliegenden Fall hat dies auf die Lösung aber keine Auswirkung. Alle Beteiligten sind Unt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
MwSt-Digitalpaket: Fernverk... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehören die Lieferung der Fotoapparate sowie des Zubehörs. Praxis-Tipp Unternehmerische Betätigung gilt grenzüberschreitend Die unternehmerische Tätigkeit ist nicht auf einen Staat begrenzt. Ist der Unternehmer unternehmerisch tätig,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung unentgeltlicher... / 1 Problematik

Unentgeltliche Leistungen eines Unternehmers können unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1b UStG als unentgeltliche Wertabgaben, entweder als Lieferung gegen Entgelt [1] oder unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 9a UStG als sonstige Leistung gegen Entgelt [2] angesehen werden. Insbesondere betrifft dies Leistungen, die der Unternehmer aus nichtunternehmerischen (privaten) ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Differenzbesteuerung – die ... / 2.3 Lösung

A ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört der Handel mit den Gebrauchtfahrzeugen. A ist auch Wiederverkäufer i. S. d. § 25a Abs. 1 Nr. 1 UStG, da er gewerbsmäßig mit solchen Wirtschaftsgütern handelt. A kann damit unter den weiteren Voraussetzungen die Differenzbe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaften und ... / 1 Problematik

Personenzusammenschlüsse jeglicher Art – von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts bis zur Personenhandelsgesellschaft – sind unternehmerisch tätig, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen des § 2 UStG erfüllen. Allgemeine Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des BFH[1] allerdings, dasss der Personenzusammenschluss rechtsfähig sein muss. Wichtig Bruchteilsgemeinschaft na...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 3.17 Betriebsrente für Hinterbliebene

Eine Betriebsrente für Hinterbliebene erhalten der hinterbliebene Ehegatte und die ehelichen oder diesen gesetzlich gleichgestellten Kinder des Verstorbenen. Art, Höhe und Dauer des Anspruchs richten sich grundsätzlich nach den entsprechenden Bestimmungen der gesetz­lichen Rentenversicherung. Damit wird die Absenkung des Rentenartfaktors bei der gesetzlichen Witwenrente von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / III. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 67 [Autor/Stand] Ob für eine Neuregelung der Grundsteuer und der Bestimmung der für sie nötigen Bemessungs- und Berechnungsgrundlagen eine Gesetzgebungskompetenz der Länder oder des Bundes besteht, war nicht erst im Zuge der Beratungen zur Grundsteuerreform umstritten, sondern bereits zuvor in der finanz- und steuerwissenschaftlichen Literatur. Rz. 68 [Autor/Stand] Offen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Leistung ode... / 1 Problematik

Wird ein Gegenstand für unternehmensfremde Zwecke aus dem Unternehmensvermögen entnommen, liegt nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG ein Vorgang vor, der als Lieferung gegen Entgelt angesehen wird.[1] Praxis-Tipp Steuerbare Entnahme nur bei vorigem Vorsteuerabzug Die Steuerbarkeit einer unentgeltlichen Lieferung setzt immer einen Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Gegenstand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Tz. 208 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Der BFH hat – da der Gesetzeszweck der Entnahme die Gewährleistung der Erfassung der stillen Reserven sei (s Tz 206) – uE den sog weiten Betriebsbegriff für maßgeblich erklärt (zB s Urt des BFH v 17.08.1972, BStBl II 1972, 903, und v 14.06.1988, BStBl II 1989, 187). Nach diesem Verständnis des Betriebsbegriffs bilden mehrere Betriebe eines S...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 3.9.1 Vereinbarung der Altersteilzeit nach dem 31.12.2002

Im Fall einer nach dem 31.12.2002 vereinbarten Altersteilzeit werden die Beschäftigten so gestellt, als ob sie mit 90 % ihrer bisherigen Arbeitszeit weitergearbeitet hätten. Allerdings werden hier nicht die Versorgungspunkte, sondern das zusatzversorgungspflichtige Entgelt selbst entsprechend erhöht; d. h. es ist – soweit es nicht auf Entgelten beruht, die während der Alters...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 6.7.6 Entgeltumwandlung im Rahmen der freiwilligen Versicherung

Damit das Mitglied der Zusatzversorgungseinrichtung bzw. der beteiligte Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung durchführen kann, ist zunächst der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Zusatzversorgungseinrichtung erforderlich. Darüber hinaus bedarf es einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem einzel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Entnahme- oder Ausschüttungssperre (Abs. 9 Nr. 1)

Rz. 271 [Autor/Stand] Die erste der drei kumulativ vorliegenden Voraussetzungen ist, dass der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung Entnahmen aus der Gesellschaft oder Ausschüttungen der Gesellschaft auf höchstens 37,5 % des um die auf den Gewinnanteil oder die Ausschüttungen aus der Gesellschaft entfallenden Steuern vom Einkommen gekürzten Betrages des steuerrechtlichen Gew...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Leistung ode... / Zusammenfassung

Das Umsatzsteuergesetz kennt grundsätzlich nur zwei verschiedene Arten von Umsätzen: Entgeltliche Umsätze und unentgeltliche Umsätze. Erhält der Unternehmer für eine von ihm im Rahmen seines Unternehmens ausgeführte Leistung eine Gegenleistung, können die Grundsätze der unentgeltlichen Leistung nach § 3 Abs. 1b oder § 3 Abs. 9a UStG nicht angewendet werden. Führt der Unterne...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer bei Immobilien / 3 Fall: Der Ferienhausbesitzer

Sachverhalt Immobilienentwickler E plant, in einem Ferienpark an der Nordsee Ferienhäuser zu errichten. Es ist geplant, die Ferienhäuser in dem Ferienpark an ständig wechselnde Feriengäste zu vermieten. Für die einzelnen Häuser sucht E Investoren. E bietet seinen Kunden die 2 folgenden Möglichkeiten an: Die Kunden erwerben jeweils ein Ferienhaus für 300.000 EUR zzgl. Umsatzste...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.8 Versicherungspflicht von A–Z

Zusammenfassend wird im Folgenden dargestellt, in welchen Sonderfällen Versicherungspflicht besteht oder nicht. Abgeordnete Während einer Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, Europäischen Parlament oder in einem Parlament eines deutschen Bundeslandes ruht das Beschäftigungsverhältnis. Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bleibt aufrechterhalten. Umlagen fallen nic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Verrechenbares EBITDA

Tz. 50 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Gem § 4h Abs 1 S 1 EStG ist der die Zinserträge übersteigende Teil des Zinsaufwands eines Betriebs (Nettozinsaufwand) nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA abzb. Das verrechenbare EBIDTA beträgt bei Kö 30 % des um die Zinsaufwendungen, um die AfA-Beträge nach § 6 Abs 2 S 1, § 6 Abs 2a S 2, § 7 EStG, um Spenden nach § 9 Abs 1 Nr 2 KStG un...mehr