Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigtendatenschutz

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 9. Formulierungsvorschläge

Rz. 32 Die nachfolgend wiedergegebenen Formulierungsvorschläge verstehen sich in erster Linie als Anregung. Sie können Grundlage einer Betriebsvereinbarung sein. Allerdings müssen dort, wo eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden soll, die jeweiligen betrieblichen Besonderheiten Beachtung finden. Auch ist die Sensibilität für den Datenschutz höchst unterschiedlich ausg...mehr

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§ 11 Datenschutz / A. Neue gesetzliche Vorgaben an die Verarbeitung der Beschäftigtendaten

Rz. 1 Arbeitsverhältnisse sind, insbesondere bei Durchführung der betrieblichen Tätigkeiten durch Beschäftigte sowie Einsatz digitaler Mittel für die Steuerung des Einsatzes der Beschäftigten, undenkbar ohne das Entstehen und die Verarbeitung einer Vielzahl personenbezogener Daten der Beschäftigten. Viele Systeme werden erst effektiv, wenn eine Vielzahl personenbezogener Dat...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / b) Datenschutzrechtliche Besonderheiten

Rz. 21 Weitere Schranken der Mitbestimmung des Betriebsrats können sich unmittelbar aus datenschutzrechtlichen Vorschriften ergeben. Vor Einführung der DSGVO galt gemäß § 4 BDSG a.F., dass die Schutzbestimmungen des BDSG von Betriebsvereinbarungen (und Tarifverträgen) überlagert werden können, in denen die Verarbeitung personenbezogener Daten der Arbeitnehmer geregelt sind. ...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 2. Betriebliche Übung

Rz. 11 Entsprechend der Telefonnutzung ist es auch denkbar, dass die private Internet- und E-Mail-Nutzung durch eine betriebliche Übung gestattet ist.[16] Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen der Arbeitnehmer schließen kann, ihm solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dau...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / II. Firmeninterne Social-Media-Plattformen

Rz. 24 Angesichts der steigenden Nutzerzahlen im Bereich Social Media bieten auch immer mehr Arbeitgeber firmeninterne soziale Netzwerke an. Über solche Plattformen können sich Mitarbeiter fachlich und ggf. auch privat austauschen sowie sich selbst präsentieren. Rz. 25 Solche Systeme sind in Betrieben, in denen es einen Betriebsrat gibt, mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs....mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / III. Kontrolle bei erlaubter privater E-Mail-Nutzung

Rz. 49 Gewährt der Arbeitgeber den Arbeitnehmern das Recht, das E-Mail-Programm auch privat zu nutzen, stellt sich ebenfalls die Frage der richtigen Ermächtigungsgrundlage für die Kontrolle durch den Arbeitgeber. Nach der früher herrschenden Ansicht in der Literatur wird der Arbeitgeber durch die Erlaubnis privater Nutzung zum Diensteanbieter i.S.d. § 88 TKG a.F. und habe da...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 2. Internetforen, Social-Media-Gruppen, Weblogs

Rz. 60 Anstatt in klassischen Chats spielt sich das "Online-Leben" heute vielmehr in sozialen Medien oder ­Internetforen ab. Hierbei haben beide Arten der Kommunikation gemeinsam, dass sich auch fremde Leute über eine von einem Dritten betriebene Plattform austauschen. Beiträge in Internetforen oder öffentlichen Social-Media-Gruppen richten sich dabei in der Regel nicht an ei...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / I. Einleitung

Rz. 35 Die grundsätzliche Entscheidung des Arbeitgebers darüber, ob er seinen Arbeitnehmern die private Nutzung von Internet und E-Mail neben der dienstlichen Nutzung erlaubt oder diese verbietet, hat wesentliche Auswirkungen auf seine Kontrollbefugnis. Da der Arbeitgeber als Gläubiger der Arbeitsleistung ein berechtigtes Interesse an der Überwachung des Nutzungsverhaltens s...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / I. Einwilligung nach Art. 7 DSGVO und § 26 Abs. 2 BDSG

Rz. 8 Als Ermächtigungsgrundlage kommt eine Einwilligung nach Art. 7 DSGVO in Verbindung mit § 26 Abs. 2 BDSG in Betracht. Die Einwilligung hat nach § 26 Abs. 2 S. 3 BDSG grundsätzlich schriftlich oder elektronisch zu erfolgen, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. Die ausdrückliche Aufnahme der elektronischen Form in § 26 Abs. 2 S. 3 BDSG e...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / II. Kontrolle bei Verbot der privaten E-Mail-Nutzung

Rz. 41 Soweit der Arbeitgeber die private Nutzung von E-Mails untersagt, hat die Kontrolle den datenschutzrechtlichen Grundsätzen zu folgen. Hierbei ist eine Gesamtabwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers an einer Kontrolle der dienstlichen E-Mails und den Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers vorzunehmen. Zu berücksichtigen ist insbesondere, dass die persönlichk...mehr

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§ 11 Datenschutz / 3. Vorgaben an die Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis

Rz. 27 Beschäftigte können sich – nach wie vor – entscheiden, gegenüber ihrem Arbeitgeber in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzuwilligen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. a, Art. 7 DSGVO i.V.m. § 26 Abs. 2 BDSG). Die frühere Mindermeinung, wonach eine freiwillige Einwilligung der Beschäftigten im Arbeitsverhältnis regelmäßig ausgeschlossen sein sollte, kann nicht ...mehr

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§ 11 Datenschutz / 2. Verarbeitung von Beschäftigtendaten nach Interessenabwägung

Rz. 24 Die Bewertung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung war bislang und ist seit 25.5.2018 auf Basis einer Interessenabwägung, die die Interessen von Arbeitgeber und Beschäftigten in Einklang bringen muss, zu treffen (§ 32 Abs. 1 BDSG a.F. und § 26 Abs. 1 BDSG). Die Bewertung ist daher oft vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Rz. 25 Für die Verarbeitung der Beschäftigtenda...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Seit dem 25.5.2018 ist die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung/DSGVO) anzuwenden. Die DSGVO ist bereits am 24.5.2016 in Kraft getreten und hat die bis dahin geltende R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Boecken, Bewertung von Kunst im Recht, Fachbuch 2021, Dike Verlag, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im BGM / 1.3 Datenschutz im Betrieb

Es ist einleuchtend, dass ein Beschäftigungsverhältnis ohne die Angabe personenbezogener Daten der Mitarbeiter nicht möglich ist. Ohne eine Reihe personenbezogener Angaben wie Name, Anschrift, Bankverbindung etc., kann bereits eine Lohnabrechnung oder eine Meldung an die Sozialversicherungen nicht erfolgen. Der Arbeitgeber ist schlichtweg gezwungen, personenbezogene Daten vo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im BGM / 2.3 Mitbestimmung des Betriebsrats

Im Zusammenhang mit dem Thema Datenschutz im Betrieb stellt sich gleichzeitig die Frage nach den Möglichkeiten und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats. Dieser sieht sich zunehmend als Garant des Datenschutzes, der seine Position nutzen und in Sachen Datenschutz immer mehr mitwirken möchte. Doch welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat in Sachen Datenschutz wirklich und wo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schweigepflicht / 2.1.3 DSGVO und BDSG nF

Eine weitere generelle gesetzliche Verschwiegenheit ergibt sich durch die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung. Dies betrifft vorrangig den Schutz persönlicher Daten. Nach der Legaldefinition des Art. 4 Nr. 1 Datenschutz-Grundverordnung sind dies alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Der Beschäftigtendaten...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berücksichtigung des Arbeit... / 1 Beschäftigtendatenschutz seit dem 25.5.2018

1.1 Allgemeines Seit dem 25.5.2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbindlich. Um das bisher in der Bundesrepublik geltende Datenschutzrecht an diese Verordnung anzupassen, wurde am 5.7.2017 eine Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verkündet, das zeitgleich mit der DSGVO in Kraft getreten ist. Weder durch die DSGVO noch durch die Neufassung des BSDG h...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berücksichtigung des Arbeit... / Zusammenfassung

Überblick Maßnahmen des Arbeitsschutzes greifen immer auch in Rechte des Arbeitnehmers ein. Auch die Daten des Arbeitnehmers sind betroffen, sodass auch hier der Beschäftigtendatenschutz seine Geltung entfaltet. Mit der seit Mai 2018 in Kraft getretenen Neuregelung auch des Beschäftigtendatenschutzes sind bislang ausgeübte, wie auch zukünftig geplante Arbeitsschutzmaßnahmen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berücksichtigung des Arbeit... / 1.2 Änderungen durch § 26 BDSG-neu gegenüber § 32 BDSG-alt

Den Kern des neuen BDSG bezüglich des Beschäftigtendatenschutzes stellt dessen § 26 dar, der im Grunde für die Verarbeitung personenbezogener Daten § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG a. F. übernimmt, diesen jedoch um den Rechtfertigungsgrund der Erfüllung einer gesetzlichen oder kollektivrechtlichen Pflicht erweitert. Bekannt aus dem alten Datenschutzrecht ist, dass personenbezogene Daten...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berücksichtigung des Arbeitnehmerdatenschutzes bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes

Zusammenfassung Überblick Maßnahmen des Arbeitsschutzes greifen immer auch in Rechte des Arbeitnehmers ein. Auch die Daten des Arbeitnehmers sind betroffen, sodass auch hier der Beschäftigtendatenschutz seine Geltung entfaltet. Mit der seit Mai 2018 in Kraft getretenen Neuregelung auch des Beschäftigtendatenschutzes sind bislang ausgeübte, wie auch zukünftig geplante Arbeitss...mehr

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Berücksichtigung des Arbeit... / 1.1 Allgemeines

Seit dem 25.5.2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbindlich. Um das bisher in der Bundesrepublik geltende Datenschutzrecht an diese Verordnung anzupassen, wurde am 5.7.2017 eine Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verkündet, das zeitgleich mit der DSGVO in Kraft getreten ist. Weder durch die DSGVO noch durch die Neufassung des BSDG hat sich etwas a...mehr

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Berücksichtigung des Arbeit... / 2 Maßnahmen des Arbeitsschutzes und ihre datenschutzrechtliche Relevanz

2.1 Allgemeines Arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen sind stets mit der Erhebung, Verwendung und Speicherung von Arbeitnehmerdaten verbunden. Das liegt in der Natur der Sache. Da der Arbeitsschutz die Gesundheit des Arbeitnehmers betrifft, liegt auf der Hand, dass höchst sensible Daten betroffen sind. Die breite Diskussion, die mit der Einführung des neuen Datenschutzrechts auch...mehr

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Berücksichtigung des Arbeit... / 3 Fazit

Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ohne Datenerfassung nicht zu gewährleisten. Allen im Betrieb an diesem Prozess Beteiligten muss jedoch bewusst sein, dass sie Daten erfassen, die sehr sensibel sind und die selbst bzw. der Grad ihrer Erfassung nach den Grundsätzen des Datenschutzrechts zu behandeln sind. Faktisch sind alle Maßnahmen des Arbeitsschutzes mit dem betrieblichen Dat...mehr

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Berücksichtigung des Arbeit... / 2.3 Unterweisungen

Die Unterweisung nach § 12 Abs. 1 ArbSchG ist ebenfalls eine Verpflichtung des Arbeitgebers, die mit der Verpflichtung des Arbeitnehmers korrespondiert, daran teilzunehmen. Um diese Teilnahme nachzuweisen, wird üblicherweise eine Teilnehmerliste geführt oder Teilnahmebestätigungen eingefordert. Auch Listen dieser Art sind "Daten" und der Umgang mit ihnen ist entsprechend zu ...mehr

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Berücksichtigung des Arbeit... / 2.6 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 PSA-BV muss der Arbeitgeber die PSA den ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten anpassen. Das kann er nur dann, wenn er insbesondere die gesundheitlichen Erfordernisse kennt. Daten, die hierfür erfasst sind, dürfen nur mit einer entsprechenden Zweckbindung verwendet werden.mehr

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Berücksichtigung des Arbeit... / 2.5 Belegschaftsbefragungen

Belegschaftsbefragungen sind datenschutzrechtlich einer der sensibelsten Bereiche überhaupt: Befragungen werden erstellt, um Daten zu sammeln und diese auszuwerten. Hier versteht es sich von selbst, dass der betriebliche Datenschutzbeauftragte in enger Kooperation mit dem Initiator der Befragung zusammenarbeitet, um die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze penibel zu überwac...mehr

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Berücksichtigung des Arbeit... / 2.2 Gefährdungsbeurteilungen

Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 ArbSchG, § 3 ArbStättV sind arbeitsplatzbezogen durchzuführen. Handelt es sich dabei um eine Beurteilung eines Platzes anstelle einer Vielzahl weiterer vergleichbarer Arbeitsplätze und ist damit eine Individualisierbarkeit auf bestimmte Arbeitnehmer nicht mehr möglich, reicht das grundsätzliche Einverständnis des Arbeitnehmers zu Maßnahmen d...mehr

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Berücksichtigung des Arbeit... / 2.4 Arbeitsschutzrechtliche Überwachung

Arbeitsschutzrechtliche Überwachung, sei es durch den Arbeitgeber und seine Beauftragten, sei es durch die Aufsichtsbehörde oder durch die Berufsgenossenschaft, ist ohne Erfassung von Arbeitnehmerdaten schlechterdings undenkbar. Hier kommen allerdings die Zweckbindung (Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO) und das Gebot der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO) ins Spiel. Das ...mehr

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Berücksichtigung des Arbeit... / 2.8 Der Betriebsrat als "Arbeitsschützer"

Für Betriebsräte ist das Thema Arbeitsschutz u. a. wegen der Mitbestimmungsnorm des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG von großer Bedeutung. Zentrales Regulierungselement auf betrieblicher Ebene ist die Betriebsvereinbarung nach § 77 BetrVG. Betriebsvereinbarungen nach § 77 BetrVG können nach der Neuregelung des § 26 Abs. 4 BDSG zur Folge haben, dass Beschäftigtendaten zu deren Durchf...mehr

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Berücksichtigung des Arbeit... / 2.7 Unfallmeldungen

Der Unternehmer hat jeden Unfall in seinem Betrieb der Berufsgenossenschaft anzuzeigen, wenn durch den Unfall ein im Betrieb Beschäftigter getötet oder so verletzt wird, dass er stirbt oder für mehr als 3 Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig ist. Die Anzeige ist binnen 3 Tagen, nachdem der Unternehmer von dem Ereignis erfahren hat, von ihm zu erstatten und die Anzeige v...mehr

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Berücksichtigung des Arbeit... / 2.1 Allgemeines

Arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen sind stets mit der Erhebung, Verwendung und Speicherung von Arbeitnehmerdaten verbunden. Das liegt in der Natur der Sache. Da der Arbeitsschutz die Gesundheit des Arbeitnehmers betrifft, liegt auf der Hand, dass höchst sensible Daten betroffen sind. Die breite Diskussion, die mit der Einführung des neuen Datenschutzrechts auch in den Medien ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Das Bundesdatenschutzgesetz und die DSGVO

Rz. 69 Im August 2010 war ein Gesetzesentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes (BDSG-E) von der Bundesregierung beschlossen worden, der das deutsche Bundesdatenschutzgesetz um einen Abschnitt zum Beschäftigtendatenschutz ergänzen sollte.[151] Der Gesetzesentwurf wurde zwar in den Bundestag eingebracht, jedoch nicht in der vorgesehenen Form verabschiedet. Zunächst ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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Literaturverzeichnis

Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl/Imping, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 5. Aufl. 2020 Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, Großkommentar, 5. Aufl. 2017 Bader/Dörner/Mikosch/Schleusener/Schütz/Vos...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Social Media Guidelines

Rz. 430 Viele Internetnutzer schließen sich beruflich wie privat in virtuellen Gemeinschaften zusammen. Die Tatsache, dass Arbeitgeber über ihre Arbeitnehmer in den sozialen Netzwerken partizipieren, birgt Probleme im Hinblick auf den Beschäftigtendatenschutz und Compliance, aber nicht nur in dieser Hinsicht bestehen Risiken. Zur besseren Abgrenzung von privater und kommerzi...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses (§ 26 Abs. 1 BDSG)

Rz. 742 § 26 BDSG ist der zentrale Erlaubnistatbestand des Arbeitnehmerdatenschutzes. § 26 BDSG regelt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses. Nach § 26 Abs. 1 BDSG dürfen personenbezogene Daten der Arbeitnehmer dann verarbeitet werden, wenn dies (bb) für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Inhaltliche Kontrolle

Rz. 348 Die Kontrollmöglichkeiten eines Arbeitgebers gliedern sich in eine Kontrolle der Telefondaten einerseits sowie in eine (Gesprächs-)Inhaltskontrolle. Inhaltskontrolle bedeutet, dass der Arbeitgeber Kenntnis vom konkreten Gesprächsinhalt der Arbeitnehmer erlangt. Diese Kontrolle kann zum einen durch Mithören in Echtzeit erfolgen. Zum anderen ist an das Aufzeichnen und S...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Datenübermittlung an Dritte

Rz. 752 Eine Datenübermittlung liegt vor, wenn die verantwortliche Stelle gespeicherte oder durch Datenverarbeitung gewonnene personenbezogene Daten an einen Dritten bekannt gibt. Dritter ist gemäß Art. 4 Ziff. 10 DSGVO jede Person oder Stelle außerhalb der verantwortlichen Stelle. Dies ist innerhalb eines Konzerns jeder andere Rechtsträger. Ein Konzernprivileg kennt der Arb...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Einzelfälle/Beispiele

Rz. 1733 In der betrieblichen Praxis kommt ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers bezüglich der Arbeitsleistung in folgenden Fallgestaltungen zur Anwendung: Zurückbehaltungsrechte des Arbeitnehmersmehr

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AGS 12/2020, Beck´sches Formularbuch IT-Recht

Herausgegeben von Wolfgang Weitnauer und Tilman Mueller-Stöfen. 5., überarbeitete und erweiterte Aufl., 2020, C.H. Beck, München. XXXII, 1102 S., 179,00 EUR Das Beck’sche Formularbuch IT-Recht erfasst die wichtigsten Bereiche des Informationstechnologie- und Multimediarechts. Es enthält eine Vielzahl von Vertragsmustern und sonstigen Mustertexten, z.B. zu Hardware- und Softwa...mehr

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§ 9 Das Beschäftigungsdaten... / I. Aktuelle Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz im BDSG

Rz. 9 Aktuell finden sich Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz in § 32 BDSG, der aufgrund von § 27 BDSG vornehmlich im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen bei nicht-öffentlichen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 4 BDSG zu beachten ist. Aufgrund der Regelung in § 12 Abs. 4 BDSG (hier heißt es: "Werden personenbezogene Daten für frühere, bestehende oder zukünftige Beschäftig...mehr

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§ 9 Das Beschäftigungsdaten... / A. Einführung

Rz. 1 Die "Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext" wird innerhalb der DSGVO nicht gesondert geregelt. Gem. Art. 88 DSGVO wird den Mitgliedstaaten jedoch die Befugnis eingeräumt, die Datenverarbeitung über nationalstaatliche Rechtsvorschriften oder durch Kollektivvereinbarungen zu spezifizieren und insoweit von den allgemeinen Vorgaben der DSGVO abzuweichen. Rz. 2 Mit Erla...mehr

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§ 9 Das Beschäftigungsdaten... / II. Internet-, E-Mail und Telefon- und Handynutzung am Arbeitsplatz

Rz. 65 In nahezu allen Unternehmen hat die Telekommunikationstechnik zwischenzeitlich Einzug gehalten. Neben Telefon und Fax sind die Verwendung von E-Mail, Intranet und Internet zur Selbstverständlichkeit geworden. Welche datenschutzrechtlichen Regelungen der Arbeitgeber im Rahmen der Verwendung von E-Mail und Internetkommunikation am Arbeitsplatz zu beachten hat, richtet s...mehr

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Vorabkontrolle im Datenschu... / 5.8 Schritt 8: Beurteilung der möglichen Folgen bei missbräuchlicher Verwendung der Daten

Gefahren und mögliche Nachteile für Betroffene Hier sind nun die möglichen Folgen einer missbräuchlichen Verwendung der Daten für die Betroffenen zu ermitteln. Naturgemäß sind auch hier die tatsächlichen Folgen für die Betroffenen von den Umständen vor Ort abhängig. Zunächst ist auf die Verfahrensbeschreibung zurückzugreifen. Dort wiederum ist die bei den Daten vorkommende höc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Compliance-Management: Bede... / 3.6.1 Ein Beispiel für möglichen Handlungsbedarf

Bußgeld- oder strafbewehrte Themenfelder im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht: Anti-Diskriminierungsrecht Arbeitnehmerüberlassungsrecht Werk-/Dienstverträge Beschäftigtendatenschutz Schutz von Persönlichkeitsrechten Mitarbeiterüberwachung, -kontrolle Betriebsverfassungsrecht Sozialversicherungs-/Lohnsteuerrecht Scheinselbstständigkeit Reisekosten, Aufwendungsersatz Arbeitsschutz Arb...mehr

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ZAP 10/2018, Datenschutzgrundverordnung: Beschäftigtendatenschutz in einer Arbeitswelt 4.0

I. Einleitung "Wer nicht für seine Privatsphäre kämpft, wird sie verlieren" und "Technologie bedarf der leitenden Hand des Menschen, um Positives zu bewirken" sind zwei Kernaussagen von Ex-Google-Chairman Eric Schmidt und des Politikberaters und Managers Jared Cohen in ihrem Buch "Die Vernetzung der Welt". Weite Teile der digitalen Arbeitswelt (Arbeit 4.0) sind bislang kaum r...mehr

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ZAP 10/2018, Datenschutzgru... / VI. Beschäftigtendatenschutz (§ 26 BDSG n.F.)

Der Beschäftigtendatenschutz richtet sich zunächst nach den Regelungen der DSGVO, die für jedes Rechtsverhältnis gelten. Nach Art. 88 Abs. 1 DSGVO können die Mitgliedstaaten durch Rechtsvorschriften oder durch Kollektivvereinbarungen spezifischere Vorschriften zur Gewährleistung des Schutzes der Rechte und Freiheiten hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Beschäftig...mehr