Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 2.4 Anzuwendende Vorschriften (Satz 3)

Rz. 38 Für die pauschalen Beiträge des Arbeitgebers wird mit Satz 3 u. a. auf den Dritten Abschnitt des SGB IV verwiesen. Durch die damit in Bezug genommenen §§ 28a bis 28r SGB IV werden auch für Arbeitgeber geringfügiger Beschäftigungen Melde- und Aufzeichnungsvorschriften geregelt, wie diese auch sonst für den Arbeitgeber bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 2.1.2 Gesetzlich Versicherte

Rz. 16 Die Pflicht zur Zahlung der pauschalen Beiträge besteht nur für nach dem SGB V Versicherte, also Versicherungspflichtige, freiwillige Mitglieder und Familienversicherte nach § 10. Aus den pauschalen Beiträgen entstehen für diese aber keine über den auch sonst bestehenden Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehenden Ansprüche. Rz. 17 Ein pa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 2.1.2 Beitragsbemessung

Rz. 10 Ausgangsgröße für die Bemessung des Beitrags sind das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt und die Beitragssätze. Maßgebend für den Beitragsanteil des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers sind nunmehr die gesetzliche vorgeschriebenen Beitragssätze nach §§ 241 und 243; (nur) insoweit gilt (noch) die hälftige Beitragstragung. Die Berechnung der Beiträge erfolgt seit de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 2.4 Beitragstragung bei Gleitzone (Abs. 3)

Rz. 38 Mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist mit Wirkung zum 1.4.2003 in § 20 Abs. 2 SGB IV eine Gleitzonenregelung eingefügt worden, die allerdings nicht für zur Berufsausbildung Beschäftigte gilt, was nicht verfassungswidrig ist (vgl. BSG, Urteil v. 15.7.2009, B 12 KR 14/08 R, SGb 2010 S. 489). Nach § 226 Abs. 4 ist das zur Beitragsbemessu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze v. 6.10.1989 (BGBl. I S. 1822) wurde mit Wirk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtsozialversicherungsbe... / 2.1 Mitarbeitende Familienangehörige in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung

Ein zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung zu zahlender Beitrag für einen mitarbeitenden Familienangehörigen gilt allerdings nur dann als Gesamtsozialversicherungsbeitrag, wenn zugleich ein Beitrag zur Renten- bzw. Arbeitslosenversicherung zu entrichten ist. Andererseits gilt ein nach § 39 Abs. 4 KVLG 1989 an die LKK zu zahlender Arbeitgeberanteil zur Krankenversicheru...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 33c Benachte... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 19 Adomeit, Diskriminierung – Inflation eines Begriffs, NJW 2002 S. 1622. Bayreuther, "Quotenbeweis" im Diskriminierungsrecht, NJW 2009 S. 806. Busch, Die Antirassismusrichtlinie, AiB 2006 S. 400. Eichenhofer, Gesetzliche Altersgrenze im Vertrags(zahn)arztrecht – Kann nach dem AGG alles beim Alten bleiben?, SGb 2007 S. 580. ders., Diskriminierungsverbote und Vertragsfreiheit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft die Bestimmung darüber, wer die Beiträge aus dem Arbeitsentgelt für versicherungspflichtig Beschäftigte zu tragen hat, also wirtschaftlich damit belastet ist. Als Grundsatz galt ursprünglich für die Krankenversicherung, wie auch in anderen Zweigen der Sozialversicherung (vgl. § 168 SGB VI, § 346 SGB III), die hälftige Tragung der Beiträge nach dem...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 27 Kündigu... / 2.3 Wiederbegründung des Pflegeversicherungsvertrags nach Kündigung in Sonderfällen (Satz 3)

Rz. 30 Durch Art. 3 des GKV-Gesundheitsreformgesetzes 2000 wurde mit Wirkung zum 1.1.2000 der Satz 3 mit dem Verweis auf die entsprechende Geltung von § 5 Abs. 10 SGB V angefügt. Der inzwischen fehlerhaft gewordene Verweis ist erst mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) und dies auch erst mit Wirkung zum 30.10.2012 durch den Verweis auf § 5 Abs. 9 SGB V berichtigt worde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 2.2 Beiträge aus Kurzarbeitergeld (Abs. 2)

Rz. 30 Durch Art. 5 Nr. 11 AFRG v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) war mit Wirkung zum 1.1.1998 in Abs. 2 die Nr. 3 angefügt worden, wonach der Arbeitgeber allein die aus dem Kurzarbeiter- und Winterausfallgeld zu berechnenden und zu zahlenden Beiträge zu tragen hat. Dies entsprach der früheren Regelung des § 163 AFG und war seit dem 1.8.2003 alleinige Regelung des Abs. 2 (Gesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 21 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Entwurf des PflegeVG (BT-Drs. 12/5262 S. 15/16, dort in § 18 Abs. 1 Nr. 4, 20 und 22) war nur für einen Teil des (jetzt) von § 21 erfassten Personenkreises eine Pflegeversicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung vorgesehen, dies zudem nur dann, wenn auch eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand. Im Gesetzgebungsverfahren wurde d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 3.3 Betriebssteuer

Rz. 86 Der Gedanke einer Betriebssteuer ist besonders in den ersten Jahren nach der Währungsreform eingehend erörtert worden. Ein im Jahr 1948 eingesetzter "Betriebssteuer-Ausschuss" hat drei Modelle aufgezeigt (vgl. StuW 1949, 929ff.). Ein Modell sah vor, die Doppelbelastung für Körperschaftsgewinne auf alle betrieblichen Gewinne auszudehnen, auch soweit sie von Einzelunter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 58 Bress, Freiwillige Krankenversicherung, SVFang 2003 Nr. 136 S. 51 und Nr. 137 S. 49. Klose, Das Mitgliedschaftsrecht der Ersatzkassen im SGB V, SGb 1995 S. 477. Krön/Krön, Verfahrenshinweise für die Fälle der Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung wegen Beitragsrückständen, ZfS 2006 S. 261 (zu Abs. 1 Nr. 3 a. F.). Preisner, Die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 21 Versich... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 33 Biere, Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung nach § 21 Nr. 1 SGB XI, WzS 1995 S. 295. Erdmann, Die Versicherungspflicht von Soldaten in Beschäftigungen während und nach beendetem Dienstverhältnis, Die Beiträge 1999 S. 449. Hodeck, Mitgliedschaft, Beitragszahlung und Meldeverfahren für sonstige Personen (§ 21 SGB XI), SdL 1995 S. 57. Krasney, Versicherter Persone...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtsozialversicherungsbe... / 1 Vorliegen eines Gesamtsozialversicherungsbeitrags

Neben der Pflichtabführung der Sozialversicherungsbeiträge liegt auch bei folgenden Sachverhalten ein Gesamtsozialversicherungsbeitrag vor, wenn der Arbeitnehmer nur in einem Versicherungszweig versicherungspflichtig ist oder ein älterer Arbeitnehmer seinen Beitragsanteil zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen hat, der Arbeitgeber von der Tragung des Arbeitgeberanteils aber na...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: St... / 1.1 Beschäftigung mit Strategie – Luxus oder Notwendigkeit?

Nimmt man allein die Nachfrage nach Steuerberatungsdienstleistungen als Erfolgskriterium, müsste man sagen, der Branche geht es ausgesprochen gut! Der Bedarf insbesondere nach fundierter Beratung ist gerade in Krisenzeiten seitens der Unternehmen und Selbstständigen hoch. Z. B. in der Corona-Krise waren die Mandanten auf Steuerkanzleien angewiesen, was die Unterstützung von ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: Ta... / 4 Steuerberater als Führungskräfte: Flaschenhals vorprogrammiert bei falschem Delegieren

Nur wer gut führt, kann langfristig immer wieder den täglichen Kampf für sich entscheiden, ausreichend Aufgaben zu delegieren. Führen heißt, die Fähigkeit zu besitzen, dass andere Menschen einem folgen. Nur wer sich selbst gut führt, kann auch andere führen – es ist also ein gewisses Maß an Selbstmanagement Voraussetzung. Praxis-Beispiel Selbstmanagement und delegieren Für Mil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: St... / 3.2.1 Strategische Positionierung – Ein detailliertes Zukunftsbild zeichnen

Nach der Entscheidung für ein Zukunftsszenario geht es darum, dieses Zukunftsbild zu verfeinern und weitere Details auszuarbeiten. Es bietet sich an, für verschiedene Themenbereiche auch gesonderte Projektpläne zu erarbeiten, um den Überblick über verschiedene strategische Initiativen zu behalten und Verantwortung für unterschiedliche Themen auf mehrere Schultern zu verteile...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.2 Stillschweigend geschlossene Verträge

Rz. 177 Ist aus dem Gesetz kein Vergütungsanspruch herzuleiten und fehlt es darüber hinaus an einer ausdrücklichen Vereinbarung, so ist zu prüfen, ob vielleicht ein stillschweigend geschlossener Vertrag, aufgrund dessen ein Vergütungsanspruch besteht, angenommen werden kann. Hier ist an unterschiedliche stillschweigend geschlossene Verträge zu denken. Rz. 178 Dies könnte einer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 8.4.3 Voraussetzungen

Rz. 214 Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Vertrages über die Art und Weise der Kooperation sind nach den genannten Entscheidungen des BGH[281] daher Folgende: Die Mitarbeit muss über die bloße Gefälligkeit und über das im Rahmen der Unterhaltspflicht Geschuldete hinausgehen. Die Mitarbeit muss von gewisser Dauer und von gewissem Bestand sein. Die Mitarbeit muss zu ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E III Der Katalog zur Vergü... / 8 Controlling

Rz. 8 Gelegentlich erwarten Klein- oder Mittelbetriebe vom StB, als Controller im Unternehmen zu fungieren, weil die Beschäftigung eines entsprechenden Mitarbeiters aus Kostengründen nicht möglich ist. Die Controllingfunktion des StB kann eine einmalige, als auch eine dauernde Tätigkeit darstellen und ist für die Einsatzbereitschaft des StB anspruchsvoll und zeitaufwändig. I...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 1 Personalaufwendungen mit der Lohnbuchhaltung abstimmen

Sofern die Abstimmung von Lohnverbindlichkeiten auf der Passivseite der Bilanz und des Lohnverrechnungskontos in einem vorherigen Schritt erfolgte, ist bereits ein Teil der Lohnbuchungen überprüft worden. Es bleiben dann noch Lohn- und Gehaltsaufwendungen, Sachbezüge/Lohnersatz und Aushilfslöhne auf den Aufwandskonten zu betrachten.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Zu Absatz 1 "Ratgebühr"

Rz. 3 Gebühren für Rat oder Auskunft dürfen nur berechnet werden, wenn sie nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen. Dies gilt auch für die Erstberatungsgebühr. Ergibt sich ein solcher Zusammenhang erst später, erfolgt Anrechnung der Erstgebühr. Beispiele: Beratung über die Erfordernisse bei einem Stundungsantrag. Später wird der Antrag vom StB ges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 34 Lohnbuchführung

Rz. 1 Die Tätigkeiten der Lohnbuchführung dienen der Erfüllung der Aufzeichnungspflichten für den Lohnsteuerabzug (§§ 41–41c EStG, § 7 LStDV) und der ordnungsgemäßen Ermittlung und Erfassung der sozialversicherungsrechtlichen Beiträge. Sie werden mit einer Betrags-Rahmengebühr pro Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum vergütet. Als Abrechnungszeitraum gilt der Zeitraum, für d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachvertragliches Wettbewer... / 3 Form und Inhalt

Schriftliche Vereinbarung Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot muss auch heute noch schriftlich vereinbart werden. Es muss also ein Vertrag geschlossen werden, der von beiden Vertragsparteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, im Original unterschrieben wird. Die Schriftform bedeutet auch, dass es sich um ein Originalschriftstück mit Originalunterschrift handelt, E-Mail und Tel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.1.3 Mitgliedschaftsbeginn versicherungsfreier Beschäftigter (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 17a Der (jetzige) Satz 2 wurde in Abs. 2 mit dem Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung mit Wirkung zum 1.8.2013 eingefügt und führt nunmehr bei den nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 und 5 Beitrittsberechtigten und in einer aufgenommenen Beschäftigung versicherungsfreien Beschäftigten, wenn diese ab dem 1.8.2013 aufgenommen werd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt die Grundgedanken der §§ 310, 313 RVO. Sie knüpft an die Ausübung der Versicherungsberechtigung zur Begründung einer freiwilligen Mitgliedschaft durch Beitrittserklärung nach § 9 oder sonstiger Übergangsvorschriften an. Sie trifft zwingende Regelungen über den Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft mit Wirkung für die Zukunft (Abs. 1) oder die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.5 Sonderregelung für Saisonarbeitnehmer (Abs. 4 Satz 4)

Rz. 45 Nach der mit Wirkung zum 1.1.2018 angefügten Regelung des Abs. 4 Satz 4 wird für Saisonarbeitnehmer eine Ausnahme von der obligatorischen Weiterversicherung des Satzes 1 gemacht. Endet deren Versicherungspflicht mit der Beendigung der Saisonarbeitnehmertätigkeit, soll sich die obligatorische Anschlussversicherung nur dann nach Abs. 4 Satz 1 richten, wenn diese Persone...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe am ... / 1 Leistungsumfang

Durch die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen Menschen mit Behinderungen möglichst auf Dauer am Arbeitsleben teilnehmen können.[1] Dabei wird die Gleichstellung von Frauen mit Behinderungen besonders berücksichtigt.[2] Zu den Leistungen gehören insbesondere[3] Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Aktivierung und ber...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.6 Tragung durch geistliche Genossenschaft (Abs. 4b)

Rz. 33 Abs. 4b ist durch Art. 1 Nr. 68 GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) mit Wirkung ab 1.1.2000 eingefügt worden. Danach hat die geistliche Genossenschaft oder ähnliche religiöse Gemeinschaft die Beiträge für die nach § 5 Abs. 4a als zur Berufsausbildung Beschäftigten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 geltenden Personen (Postulanten und Novizen) allein zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.1.1 Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1)

Rz. 7 Die Verpflichtung des Rehabilitationsträgers zur Zahlung der Beiträge zur Krankenversicherung bezieht sich nur auf Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, an Berufsfindung oder Arbeitserprobung, bei denen Krankenversicherungspflicht gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 besteht. Der Begriff der berufsfördernden Maßnahme war schon bisher nicht klar definiert. Der Katalo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.1.2 Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen

Rz. 10 Bei Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation wird keine Versicherungspflicht begründet. Vielmehr wird lediglich die zuvor bestehende versicherungspflichtige Mitgliedschaft erhalten (§ 192 Abs. 1 Nr. 3). Auch für diese Beiträge gilt seit dem 1.1.1995, dass die Beiträge nach 80% des Regelentgeltes berechnet werden, das der Berechnung des Übergangsgeldes, Verletztengel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsschuldner / 1.1 Pauschalbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Der Arbeitgeber ist Beitragsschuldner für den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 % bzw. 5 %[1] des Arbeitsentgelts für geringfügig entlohnt Beschäftigte, die in einer vor dem 1.1.2013 aufgenommenen Beschäftigung auch über den 31.12.2012 hinaus versicherungsfrei sind oder bei einer nach dem 31.12.2012 aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 25.3.2.6 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Nach der Rechtsprechung des BFH fällt der Besuch einer auswärtigen Bildungseinrichtung im Rahmen einer Bildungsmaßnahme, die nicht Ausfluss aus einem bestehenden Dienstverhältnis ist, als berufliche Auswärtstätigkeit unter die Reisekosten.[1] Die Bildungsmaßnahme wird nach der Rechtsauffassung des BFH auch bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die einen längeren Zeitraum in An...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 1.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die Folgen des Versicherungsfalls können neben den persönlichen Beeinträchtigungen direkte Auswirkung auf den Arbeitsplatz haben. Deshalb sind in diesem Bereich folgende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vorgesehen.[1] Die Leistungen umfassen insbesondere Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Ei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Trennungsgeld / 4 Begünstigte dienstliche Maßnahmen und Anlässe

§ 1 Abs. 2 TGV sieht die Gewährung von Trennungsgeld insbesondere vor bei Versetzungen aus dienstlichen Gründen und Abordnungen (die immer im dienstlichen Interesse liegen), Beschäftigungen bei einem anderen Behördenteil oder einer Stelle außerhalb des öffentlichen Dienstes sowie bei Einstellungen, wobei die Wohnung nicht im Einzugsgebiet des neuen Dienstorts (also nicht inn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Erbteilungsklage / b) Gesetzliche Sondererbfolge

Rz. 323 Abweichend von der in § 1922 BGB angeordneten Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) sieht § 4 HöfeO eine Sondererbfolge vor: Der Hof geht mit dem Erbfall kraft Gesetzes auf einen einzigen Erben, den Hoferben, über. Der Rechtsübergang kraft Sondererbfolge erstreckt sich gem. §§ 2, 3 HöfeO auf das gesamte Zubehör, auf die Grundstücke, die vom Hof aus bewirtschaft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 5. Berufungsverfahren

Rz. 259 Die Berufungssumme bei einem klagestattgebenden Urteil bezüglich der Auskunftsstufe nach § 511 ZPO [289] wird wie folgt bestimmt: Der Wert des Beschwerdegegenstandes für ein Rechtsmittel gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft ist nach freiem Ermessen festzusetzen. Für die Bemessung des Wertes der Beschwer ist das Interesse des Rechtsmittelführers maßgeben...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Private K... / 2 Beitragszuschuss, Höhe und Anspruchsdauer

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin, 1 Kind, ist von der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung befreit und seit Jahren privat kranken- und pflegeversichert. Ihre Versicherungen sind zuschussberechtigt, die erforderlichen Bescheinigungen liegen dem Arbeitgeber vor. Der Beschäftigungsort liegt nicht in Sachsen. Die Arbeitnehmerin wendet für ihre private Krankenv...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Krankenversicherung / 1 Versicherter Personenkreis

Die gesetzliche Krankenversicherung ist im Ursprung eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Die Versicherungspflicht wird durch eine Jahresarbeitsentgeltgrenze begrenzt. Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt diese Grenze überschreitet, sind vom Beginn der Beschäftigung an oder mit dem Ablauf des Kalenderjahres ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.4.2.2 Handel mit Wertpapieren und Devisen

Großzügiger ist der BFH hingegen, was den Handel mit Wertpapieren betrifft: Vor dem Hintergrund, dass die Bestandsveränderung bei Wertpapieren in der Natur der Sache liegt, um insbesondere zur Realisierung von Kursgewinnen verlustträchtige Papiere wieder zu verkaufen und gewinnträchtige Papiere zu erwerben, ist nach der Verkehrsauffassung die Umschichtung von Wertpapieren au...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Sonderfälle be... / 1 Mehrfachbeschäftigte

Bei Mehrfachbeschäftigten ist für jedes Beschäftigungsverhältnis eine getrennte Krankengeldberechnung vorzunehmen.[1] Das gilt auch in den Fällen, in denen das Regelentgelt sowohl aus Arbeitsentgelt als auch aus Arbeitseinkommen ermittelt wird. Da die "individuelle kalendertägliche Brutto-/Nettolohnrelation" in den jeweiligen Beschäftigungsverhältnissen unterschiedlich hoch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 5.2.8 Wartezeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

In vielen Fällen entstehen zwischen 2 Ausbildungsabschnitten zeitliche Lücken, insbesondere wenn ein Kind nach dem Abitur eine praktische Berufsausbildung oder ein Studium aufnimmt. In der Übergangszeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiterführenden Ausbildung oder eines Studiums besteht in der Regel keine Erwerbsobliegenheit des Kindes, soda...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Doppelte Haushaltsführung in einem sogenannten Wegverlegungsfall

Leitsatz Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung kann auch dann vorliegen, wenn ein Steuerpflichtiger seinen bisherigen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und daraufhin in der dort beibehaltenen Wohnung einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung nachzugehen. Sachverhalt Die Kläger sind ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 2 Elternzeit

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange Versicherte Elternzeit in Anspruch nehmen.[1] Die Ruhenswirkung tritt nicht ein, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor dem Beginn der Elternzeit eingetreten ist oder das Krankengeld aus dem Arbeitsentgelt zu berechnen ist, das in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung während der Elternzeit erzielt worden ist. Tritt nach der Erklärung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 3.3 Belegbeibringungsverpflichtung

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für alle Beteiligten auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Bei Nicht-Selbstständigen bezieht sich diese Belegbeibringungsverpflichtung regelmäßig auf die letzten 12 Gehaltsnachweise und den letzten St...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 3.6 Der Beleganspruch

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für Auskunftsschuldner auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Der Anspruch ergibt sich aus § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB. Der Auskunfts- und der Beleganspruch sind zwei getrennte Ansprüche, die einzeln geltend gemacht werden können. Die gewünschten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 2.5.1 Arbeitslosengeld I

ALG I ist Ersatz für infolge Arbeitslosigkeit fehlendes Arbeitseinkommen und bei der Unterhaltsbemessung voll zu berücksichtigen.[49] Dies gilt selbst für den Fall, dass das bisherige Erwerbseinkommen aus überobligatorischer Beschäftigung erzielt wurde.[50] Ein Erwerbstätigenbonus ist nicht in Abzug zu bringen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 2.5.1 Arbeitslosengeld I

ALG I ist Ersatz für infolge Arbeitslosigkeit fehlendes Arbeitseinkommen und bei der Unterhaltsbemessung voll zu berücksichtigen.[1] Dies gilt selbst für den Fall, dass das bisherige Erwerbseinkommen aus überobligatorischer Beschäftigung erzielt wurde.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 7 Freistellung von der Arbeitsleistung

Der Anspruch auf Krankengeld ruht für die Zeit einer Freistellung von der Arbeitsleistung.[1] Dabei handelt es sich um Zeiten der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt, für die die Arbeitsleistung vor oder nach der Freistellung erbracht wurde.[2] Die Ruhenswirkung entfällt, wenn die Freistellungsphase zum Zeitpunkt der vorgesehenen Arbeitswiederaufnahme endet. Die Ruhenswirkung...mehr