Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigung

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.2 Grundsatz

Rz. 13 § 7b regelt keinen Leistungsausschluss kraft Gesetzes bei Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs des Jobcenters ohne dessen Zustimmung, setzt aber Erreichbarkeit nach Maßgabe der Vorschrift bzw. der aufgrund der Ermächtigung in § 13 Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnung für eine Leistungszahlung voraus (Abs. 1 Satz 1). Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten demna...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 150 Dateis... / 2.2 Inhalt der Stammsatzdatei

Rz. 4 Die Zweckbestimmung und damit auch der Inhalt der Stammsatzdatei bestimmt sich in erster Linie nach den in Ziff. 1 bis 10 im Einzelnen aufgezählten Aufgabenbereichen. Weitere personenbezogene Daten dürfen nur dann gespeichert werden, soweit sie zur Aufgabenerfüllung der Deutschen Rentenversicherung Bund erforderlich sind. Zuvor ist jedoch stets zu prüfen, ob nicht auch...mehr

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Jansen, SGB VI § 150 Dateis... / 2.3 EU-Mitgliedstaaten/Vertragsstaaten

Rz. 7 Gemäß Art. 13 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 a. F. unterlag eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaates abhängig beschäftigt wird oder im Gebiet eines Mitgliedstaates eine selbständige Tätigkeit ausübt, grundsätzlich den Sozialrechtsvorschriften dieses Staates. Von diesem Grundsatz waren in der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 a. F. Ausnahmen vorgesehen. In A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 111 Rehabi... / 2.1 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 2 Leistungen zur Rehabilitation gemäß §§ 15 bis 32 i. V. m. §§ 26ff. SGB IX werden bei einem Auslandsaufenthalt nur dann gewährt, wenn für den Berechtigten (vgl. dazu Komm. zu § 110) mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland für den Antragsmonat Pflichtbeiträge gezahlt worden sind. Pflichtbeiträge sind nur solche nach deutschem Recht, also nach dem SGB VI (LSG Baden-Württem...mehr

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Jansen, SGB VI § 150 Dateis... / 2.5 Automatisiertes Abrufverfahren

Rz. 11 In gleichem Maße wie bei einem Austausch zwischen den Rentenversicherungsträgern (§ 148 Abs. 3) soll auch ein automatisiertes Abrufverfahren hinsichtlich der Dateisysteme der Datenstelle genutzt werden können. Entsprechend galt es, den in § 148 Abs. 3 genannten Stellen eine automatisierte Zugriffsmöglichkeit hinsichtlich der Dateisysteme der Datenstelle zu ermöglichen...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.7 Sonderregelungen für Absetzungen

Rz. 37d § 3 Abs. 6 Alg II-V a. F. enthielt eine Zusatzregelung für den Fall der Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt aufgrund vorläufiger Entscheidung nach § 40 Abs. 2 Nr. 1 a. F. i. V. m. § 328 SGB III. Die Regelungen sind durch § 41a überholt und wurden aufgehoben. Rz. 37e § 5 Bürgergeld-V enthält ein Verbot des Verlustausgleichs zwischen verschiedenen Einkommensart...mehr

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Jansen, SGB VI § 148 Datenv... / 2.3 Automatisiertes Abrufverfahren

Rz. 8 Abs. 3 regelt die Einrichtung eines automatisierten Verfahrens zur Datenübermittlung auf Abruf (Online-Verfahren) aus den Dateien der Rentenversicherungsträger. Das Abrufverfahren ist in § 79 SGB X normiert und ermöglicht den in § 35 SGB I genannten Stellen einen sog. Online-Zugriff. Jedoch sind die Regelungen in § 148 Abs. 3 als Spezialnormen vorrangig. Deshalb ist na...mehr

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Jansen, SGB VI § 149 Versic... / 2.1 Versicherungskonto

Rz. 3 Die Regelung in Abs. 1 verpflichtet den Rentenversicherungsträger primär, ein nach der Versicherungsnummer geordnetes Versicherungskonto für alle Versicherten der Rentenversicherung zu führen. Unter "ordnen" ist hierbei nicht eine Aufspaltung im Sinne einer Untergliederung des Kontos gemeint, sondern es wird allein der Auftrag erteilt, das Versicherungskonto mittels Ve...mehr

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Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.6 Nicht arbeitslose und nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte

Rz. 51 Die Prüfung der Beeinträchtigung einer Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit entfällt bei dem Personenkreis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ohne Erwerbsobliegenheiten, die weder arbeitslos noch erwerbstätig sind (Abs. 3 Satz 3). Bei diesen Personen ist zwar wegen der Eigenschaft der Erwerbsfähigkeit die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit jederzeit denkbar, jed...mehr

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Jansen, SGB VI § 150 Dateis... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten und durch das Zweite SGB-ÄndG v.13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) mit Wirkung zum 18.6.1994 den Änderungen in § 35 SGB I sowie § 67, § 79 Abs. 3 SGB X angepasst worden. Weitere Änderungen traten durch das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit v. 26.7.1994 (BGBl. I S. 1792), das SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) sow...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 150 Dateis... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung, die keine Vorgängervorschrift hat, betrifft ausschließlich die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie ergänzt somit § 146 und § 148 Abs. 4. Gesetzlich festgeschrieben wird die versicherungsnummernbezogene Speicherungspraxis der Datenstelle, wobei die sog. Stammsatzdatei im Mittelpunkt steht. Die datenschutzrechtliche Bedeutung ergibt sich ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 151a Antra... / 2.1 Umfang des Datenzugriffs

Rz. 3 Die Formulierung "erforderliche Daten" schränkt den Umfang der Daten, die den den Antrag aufnehmenden Stellen zur Verfügung gestellt werden, auf ein Mindestmaß ein. Gleichzeitig wird damit sowohl der Teil erfasst, der aus dem Datenbestand der Datenstelle der Rentenversicherungsträger geliefert wird, als auch der Teil, der aus dem Versicherungskonto bei dem aktuellen Ko...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wiedereingliederung / 3 Organisation

Der behandelnde Arzt gibt im Rahmen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an, welche Tätigkeiten der Arbeitnehmer leisten kann und in welchem zeitlichen Umfang. Dabei ist natürlich die Zusammenarbeit mit dem Betrieb, v. a. mit den zuständigen betrieblichen Vertretern (Vorgesetzte, ggf. Schwerbehindertenvertretung oder Beschäftigtenvertretung), dem Betriebsarzt und der Sicherh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Die Risikoanalyse nac... / 5.1 Katalog der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken

Folgende menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sollten nach dem Katalog des § 2 LkSG betrachtet werden: Menschenrechtliche Risiken: Verstoß gegen das Verbot der Kinderarbeit Verstoß gegen das Verbot von Zwangsarbeit und alle Formen der Sklaverei Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Verstoß gegen das Verbot der Ungleichbehandlung in der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verletztengeld / Zusammenfassung

Begriff Das Verletztengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Es gleicht als Entgeltersatzleistung nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls den Ausfall an Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Das Verletztengeld ist nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei, unterliegt jedoch gem. § 32b EStG dem Progressions...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. WK bei Beschäftigung naher Angehöriger

Rn. 354 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wie in s Rn 56 ff, 63 ff bereits angesprochen, werden insbesondere bei StPfl mit Gewinneinkünften Arbeitsverhältnisse mit der Ehefrau wie auch – idR volljährigen – Kindern, sofern sie ernsthaft vereinbart sind, grundsätzlich anerkannt. StPfl mit Einkünften nach § 19 EStG werden praktisch selten in der Lage sein, ihrerseits aus beruflichen G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff

Rn. 139 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Arbeitslohn ist nach ständiger Rspr schon des RFH grundsätzlich alles, was dem ArbN mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis als Gegenleistung für die zur Verfügungstellung seiner Arbeitskraft vom ArbG oder für diesen von einem Dritten gewährt wird, s zB RFH RStBl 1936, 1158; 1937, 1186; 1939, 299; BFH BStBl III 1959, 230. Mit Offerhaus, BB ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Aufmerksamkeit

Rn. 249 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Keinen Arbeitslohncharakter besitzen Zuwendungen des ArbG an den ArbN von geringem Wert, die auch im gesellschaftlichen Verkehr, insbesondere auch unter Arbeitskollegen ausgetauscht werden, zB Blumen, Pralinen oder ein Buch aus besonderen persönlichen Anlässen des ArbN wie einem Geburtstag. Solche Zuwendungen sind zwar geldwerte Vorteile (a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Art und Dauer der Tätigkeit

Rn. 89 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Werden überwiegend einfache, zB manuelle Arbeiten ohne hohe Berufsqualifikation ausgeführt, wirkt sich das Weisungsrecht wegen des geringen verbleibenden eigenen Gestaltungsspielraumes stärker aus, sodass regelmäßig Nichtselbstständigkeit anzunehmen ist. Das ist beispielsweise bei Reinemachefrauen der Fall, s BFH BStBl II 1975, 297; FG BdW E...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 28 & Zu 1. Gewinnt der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage, so muss der Arbeitgeber aufgrund des Annahmeverzuges den (eventuell seit dem Ablauf der Kündigungsfrist nicht gezahlten) Lohn nachzahlen. Bis zum Erlass des Urteils befindet sich der Arbeitgeber im Annahmeverzug, weil in der Erhebung der Kündigungsschutzklage gleichzeitig das wörtliche Angebot der Arbeitsleist...mehr

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AGS 09/2023, Fahrtkostenpau... / II. PKH-Überprüfungsverfahren, § 120a ZPO

1. Allgemeines Das Verfahren gem. § 11a Abs. 1 ArbGG, § 120a ZPO ermöglicht es dem Arbeitsgericht, nach Bewilligung der PKH die für die PKH maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu überprüfen. Die Partei muss jederzeit auf Verlangen des Gerichts gem. § 120a Abs. 1 S. 3 ZPO erklären, wenn eine Veränderung ihrer Verhältnisse eingetreten ist. Wegen nachträgl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rauser/Wurzberger, LSt-Erstattung bei Direktversicherung, BB 1983, 758; B. Meyer, Einkommensteuerliche Behandlung von Bauspar-Todesfallrisikoversicherungen, DB 1984, 692; Koewius, Die ertragssteuerliche Behandlung von Beiträgen zu Rechtsschutzversicherungen, FR 1986, 584; Kottke, Versicherungsprämien und Versicherungsleistungen, DStZ 1987, 585, 605; Beiser, Betriebsunterbrechnun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Person des ArbN

Rn. 38 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Begriff "ArbN" wird im EStG oft verwendet, jedoch nur in § 1 Abs 1 LStDV definiert. Der Bezug von Arbeitslohn ist nicht Tatbestandsmerkmal des ArbN-Begriffs, sondern nur Folge der Tätigkeit des ArbN, nämlich Empfang der Gegenleistung für eine durch das Dienstverhältnis veranlasste Beschäftigung. Verzichtet der ArbG auf die Arbeitsleistung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gesetzliche Grundlagen

Rn. 205 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach § 8 Abs 1 EStG unterliegen der Besteuerung Einnahmen, die im Rahmen einer Einkunftsart zufließen. Einnahmen setzen einen Zufluss von geldwerten Gütern voraus. Das Gesetz nennt in § 8 Abs 2 EStG neben Geld Wohnung, Kost, Waren und sonstige Sachbezüge. Sachbezüge, also Einnahmen, die nicht in Geld bestehen, sind mit den um übliche Preisn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bayer, Die Liebhaberei im Steuerrecht, 1981; Schneider-Danwitz, Das Beschäftigungsverhältnis in der sozialgerichtlichen Rspr, in: Entwicklung des Sozialrechts, Aufgabe der Rspr, Festgabe aus Anlass des 100-jährigen Bestehens der Sozialgerichtlichen Rspr, 1984, 541; Giloy, Zum Begriff des ArbN im steuerrechtlichen Sinne, DB 1986, 822; Lang, Die Einkünfte des ArbN – Steuerrechtss...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 43 & Zu 2. Da der Vergleich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bewirkt, gilt für ihn die zwingende Schriftform (§ 623 BGB). Die Einhaltung der Schriftform richtet sich nach § 126 Abs. 2 BGB, sodass grundsätzlich die Unterschriften beider Parteien auf derselben Urkunde erforderlich sind. Die Schriftform wird ersetzt durch die Form des gerichtlichen Protokolls (§§ 126 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. BMF, Schr. v. 9.11.2001 – IV B 4 - S 1341 - 20/01, BStBl. I 2001, 796 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der Arbeitnehmerentsendung [Verwaltungsgrundsätze – Arbeitnehmerentsendung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendung im Unternehmensverbund Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG

Rn. 31a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Beteiligt sich ein ArbN kapitalmäßig an seinem ArbG, etwa im Rahmen einer Managementbeteiligung, kann diese Beteiligung eigenständige Erwerbsgrundlage sein, sodass im Falle einer Veräußerung der Beteiligung Einkünfte gemäß § 20 EStG oder – bei einer Beteiligung von mindestens 1 % – Einkünfte gemäß § 17 EStG erzielt werden. Andererseits kann...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entschädigung – Schadensersatz

Rn. 163 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses durch den ArbG kommt bis Kj 2005 einschließlich Steuerfreiheit nach § 3 Nr 9 EStG aF in Betracht. Das gilt auch für Vorruhestandsleistungen, s BFH BStBl II 1980, 205; BMF BStBl I 1984, 498. Ab Kj 2006 ist die Steuerbefreiung aufgehoben. Bis zum 31.12.2007 gilt eine Übergangsvorschrift, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 192 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ausgaben für die Zukunftssicherung des ArbN, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung geleistet werden, oder diesen gleichgestellte Ausgaben gehören nicht zum Arbeitslohn. Die ArbG-Anteile zur gesetzlichen Sozialversicherung sind gemäß § 3 Nr 62 EStG steuerfrei, desgleichen nach § 3 Nr 65 EStG die Beiträge zur Insolvenzsicherung. Als erstere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Eigenbetriebliches Interesse und Annehmlichkeits-Rspr

Rn. 208 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Obgleich die Rspr das Tatbestandsmerkmal "für" eine Beschäftigung in § 19 Abs 1 Nr 1 EStG nicht mehr gegen den Begriff der Annehmlichkeit abgrenzt, sondern die Veranlassung des Zuflusses durch das individuelle Dienstverhältnis untersucht und stpfl Zuwendungen mit dem Ziel der Entlohnung, die vom ArbN als Frucht seiner Dienstleistung aufgefa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zivilrechtliche Wirksamkeit

Rn. 44 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ob das Dienstverhältnis bürgerlich-rechtlich wirksam begründet wurde, hat – abgesehen von Vereinbarungen unter Angehörigen, s Rn 56ff – keine wesentliche Bedeutung. Maßgebend ist vielmehr die tatsächliche Gestaltung des Verhältnisses, die Verkehrsauffassung und ggf die Auffassung der beteiligten Kreise. Wie die Beteiligten das Verhältnis, in...mehr

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FF 09/2023, Ausschluss der ... / 2 Anmerkung

Alea iacta est – mit dem vorstehenden Beschluss hat der BGH die kurze Kontroverse um die Reichweite des zum 1.7.2017 neu eingeführten § 7a UVG beendet und die erstmals in einer Beschwerdeentscheidung vom OLG Düsseldorf vertretene Auffassung bestätigt, dass sich aus § 7a UVG ein zugleich dem Schuldnerschutz dienendes Verfahrenshindernis ergebe. Erst aus dem Rückblick auf die E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Eigenständiger Begriff des steuerlichen Dienstverhältnisses

Rn. 43 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Begriff des steuerlichen Dienstverhältnisses stimmt nicht notwendig mit dem überein, was als Dienst- oder Arbeitsverhältnis iSd Bürgerlichen Rechts, des Arbeits- oder Sozialrechts gilt, s BFH BStBl II 1979, 188; 1980, 303, s Lang, DStJG Bd 9 (1986), 15, 22ff. § 19 EStG enthält eine eigenständige Begriffsbestimmung. Zwar weisen die Bsp Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Zum Zusammenhang zwischen Arbeit und Lohn, DStZ 1975, 199; Dietrich, Entgeltlichkeit als Kriterium steuerbaren Arbeitslohns, DB 1976, 309; Labus, Steuerlicher Fragen zum Versorgungsausgleich bei Ehescheidung, BB 1977, 1041; Borggräfe, Betriebliche Sozialleistungen – ihre lohn- und umsatzsteuerrechtliche Behandlung auf der Grundlage arbeitsrechtlicher Überlegungen, DB 197...mehr

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ZErb 09/2023, Rechtsanwalt Michael Rudolf - Gratulation zum 75. Geburtstag

Am 24.9.2023 feiert Michael Rudolf seinen 75. Geburtstag. Einen Großteil dieses Dreiviertel-Jahrhunderts hat er dem Erbrecht und – besonders bedeutsam für Zerberus – der Verbreitung des Wissens um das Erbrecht gewidmet. Die Anfänge hiervon gehen wahrscheinlich bis an den Beginn seines Berufslebens, also die Zeit als selbstständiger Repetitor, zurück. Die wirkliche Spezialisi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriffsbestimmung

Rn. 35 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der steuerrechtliche ArbN-Begriff ist ein Typusbegriff, der sich nicht durch Aufzählung feststehender Merkmale abschließend bestimmen lässt, s BFH BStBl II 2008, 981; 2009, 374. Das Gleiche gilt für den Begriff des Dienstverhältnisses. Eine Definition der nichtselbstständigen Arbeit fehlt in § 19 EStG. Die Abgrenzung zwischen selbstständiger...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Rn. 80 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit gehören auch die Einnahmen aus einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst, § 19 Abs 1 Nr 1 EStG. Danach sind Beamte – auch in Ausbildung –, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten ArbN. Grundsätzlich gilt nichts anderes bei hoheitlicher Verpflichtung zur Dienstleistung. So waren auch bis zur Auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Krebs, Zur Abzugsfähigkeit von Schadensaufwendungen nach dem EStG; Versicherungsrecht 1963, 20; Seithel, Behandlung von Schadensfällen bei den Überschußeinkünften, DStR 1970, 585; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Schadensersatz" (November 2021). Rn. 375 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Schadensersatz ist grundsätzlich ein nicht der ESt unterliegender Vorgang, s Rn 164. Das gilt g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 179 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zu den anderen Bezügen und Vorteilen iSd § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG gehören vor allem die Beiträge des ArbG für Versicherungen der ArbN für Alter und Invalidität sowie Tod, § 2 Abs 2 Nr 3 LStDV, nicht jedoch bei Arbeitslosigkeit zum Arbeitslosengeld. Die Zukunftssicherungsleistungen sind gemäß § 3 Nr 62 EStG steuerfrei, soweit der ArbG hierzu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

E. Schmidt, Zur steuerlichen Behandlung von Studienbeihilfen, FR 1982, 609; Klatt, "Steuervermeidungskunst" für Kleinverdiener, DStZ 1986, 348; Dilthey, Hochschulaufwendungen als vorab entstandene WK und BA, FR 1984, 333; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Unterhaltszuschüsse" (Dezember 2015), "Studienbeihilfen" (August 2017). Rn. 171 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Unterhaltszusch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sonstige Angehörige

Rn. 63 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Für Arbeitsverträge zwischen Eltern und ihren minderjährigen Kindern gelten die zum Ehegattenarbeitsverhältnis wiedergegebenen Grundsätze entsprechend, s BFH BStBl III 1958, 294; BStBl II 1987, 121; 1993, 834; 1998, 149. Arbeitsverträge mit Kindern unter 15 Jahren, die noch in vollem Umfang schulpflichtig sind (§§ 2, 5, 7 ArbSchG), sind zivi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. ABC der Arbeitnehmerschaft

Rn. 136 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Abgeordneter ist in seiner Eigenschaft als Mitglied des Parlaments kein ArbN. Amateursportler ist dann kein ArbN des Vereins, wenn er nur unregelmäßige Zuschüsse zu den ihm entstandenen Aufwendungen erhält (FG Köln EFG 1987, 524 rkr). Sind die für den Trainings- und Spieleinsatz gezahlten Vergütungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht ...mehr

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Vertretung / 3.2.2 Anscheins- und Duldungsvollmacht

Es gibt Fälle, in denen es an einer tatsächlichen Bevollmächtigung des Vertreters fehlt, in denen der Vertretene zu keiner Zeit – weder ausdrücklich noch konkludent – eine Vollmacht erteilt hat. Dennoch muss er das Verhalten des Vertreters, der in seinem Namen nach außen auftritt, gegen sich gelten lassen, wenn er "den Rechtsschein einer wirksamen Vertretung zurechenbar vera...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.1.2 Vorübergehende Beschäftigung

Rz. 15 Um zu verhindern, dass die Abweichung von den arbeitszeitrechtlichen Vorgaben zur Dauereinrichtung wird, darf die Beschäftigung lediglich vorübergehend sein. Das ist der Fall, wenn sie auf einzelne Stunden oder Tage beschränkt ist, wobei die Beschäftigung auch an mehreren Tagen hintereinander erfolgen kann. Entscheidend ist, dass keine Regelmäßigkeit eintritt.[1]mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.6 Beschränkung auf einzelne Tage (Nr. 2)

Rz. 24 Alle Fälle von Abweichungen nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 sind nur an einzelnen Tagen zulässig. Es besteht keine gesetzlich fixierte Grenze. Nach dem Wortlaut der Norm kommen jedoch nur wenige Tage des Jahres in Frage, auch wenn gelegentlich die Arbeiten an mehreren Tagen hintereinander (etwa bei Notfällen) ausgeführt werden können.[1] Nicht zulässig ist eine Beschäftigung ü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.1 Vorübergehende Mehrarbeit (Nr. 1)

Rz. 13 § 14 Abs. 2 Nr. 1 erlaubt die vorübergehende Beschäftigung einer verhältnismäßig geringen Zahl von Arbeitnehmern mit Arbeiten, deren Nichterledigung das Ergebnis der Arbeiten gefährden oder einen unverhältnismäßigen Schaden zur Folge haben würde. 3.1.1 Verhältnismäßig geringe Zahl von Arbeitnehmern Rz. 14 Voraussetzung für die Ausnahmeregelung ist, dass nur eine verhält...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2 Notfälle und außergewöhnliche Fälle (Abs. 1)

Rz. 3 In Not- und außergewöhnlichen Fällen darf der Arbeitgeber von den Vorschriften des ArbZG zur werktäglichen Arbeitszeit (§ 3), Ruhepausen (§ 4), Ruhezeit (§ 5), Nachtarbeit (§ 6 Abs. 2) und zur Sonn- und Feiertagsruhe (§§ 9–11) abweichen. Gelten bereits abweichende tarifvertragliche Regelungen, darf auch von diesen abgewichen werden, soweit sie die §§ 3–6 betreffen (§ 7...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3 Weitere Ausnahmen in besonderen Fällen (Abs. 2)

Rz. 11 Weitere Ausnahmen ordnet das Gesetz in Abs. 2 an, wobei hier zum einen nicht erforderlich ist, dass die Situation unvorhergesehen eingetreten ist.[1] Zum anderen jedoch erlauben die hier genannten Ausnahmen keine Abweichung vom grundsätzlichen Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen (§ 9).[2] Abweichungen sind auch von § 12 in d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.1.3 Ergebnisgefährdung/Schadensverhütung

Rz. 16 Eine Abweichung von den arbeitszeitrechtlichen Vorgaben ist nur bei der Beschäftigung mit Arbeiten zulässig, deren Nichterledigung das Ergebnis der Arbeiten gefährden oder einen unverhältnismäßigen Schaden zur Folge haben würde. Eine Gefährdung des Ergebnisses ist dann anzunehmen, wenn der mit der Arbeit verfolgte Zweck bei einem Abbruch bzw. bei einer Unterbrechung u...mehr