Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigung

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.2.3 Erschleichen von Arbeitsgenehmigungen (Abs. 2 Nr. 5)

Rz. 35 Abs. 2 Nr. 5 nimmt durch Arbeitgeber erschlichene Arbeitsgenehmigungen in den Katalog der Ordnungswidrigkeiten auf und legt i. V. m. Abs. 3 dafür einen Bußgeldrahmen bis zu 30.000 EUR fest. Ordnungswidrig sind Verstöße gegen die Auskunftspflicht nach § 39 Abs. 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes im Vorfeld der Erteilung von Arbeitsgenehmigungen; nach dem ausdrücklichen W...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4.2 Aufgaben

Rz. 14 Die Vorprüfungsämter entfallen. Ihre Aufgaben werden von den Rechnungsprüfungsämtern des Bundesrechnungshofes bzw. dem Zweig "Agenturrevision" in der Internen Revision der Bundesagentur für Arbeit wahrgenommen (vgl. § 77b SGB IV, § 389). Die Zollbehörden nehmen die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung wahr. Die Agenturen für Arbeit verfolgen und ahnden Leistungsmissb...mehr

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Sauer, SGB III § 421d Vorüb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die zunächst einmalige Verlängerung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld (Alg, Abs. 1). Begünstigt werden alle Leistungsfälle, die ansonsten in der Zeit v. 1.5.2020 bis 31.12.2020 auslaufen würden. Rz. 2a Die Gesetzesbegründung führt aus, dass die außergewöhnliche Krisensituation auch für Arbeitslose in gravierender Weise die Möglichkeiten und C...mehr

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Jansen, SGB VI § 207 Nachza... / 2.3 Beitragshöhe/Teilzahlungen

Rz. 15 Die Beitragsberechnungsgrundlagen für eine ordnungsgemäße Beitragszahlung ergeben sich für Nachzahlungsbeiträge lex specialis aus § 209 Abs. 2. Danach sind der Beitragsberechnung die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (§ 167), die Beitragsbemessungsgrenze (§ 159 i. V. m. Anlage 2 zum SGB VI) und der Beitragssatz (§ 158) im Zeitpunkt der Nachzahlung zugrunde zu legen. Die H...mehr

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Jansen, SGB VI § 206 Nachza... / 2.1.1 Berechtigter Personenkreis

Rz. 7 Grundvoraussetzung für die Anwendung der Vorschrift ist die Zugehörigkeit des Versicherten zu dem in Abs. 1 genannten Personenkreis. § 206 Abs. 1 begrenzt die Berechtigung zur Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen auf Versicherte, die als Vertriebene anerkannt sind und im Vertreibungsgebiet eine Beschäftigung oder Tätigkeit i. S. v. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder Nr. 3 a...mehr

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Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 2.4 Zeugnisverweigerungsrecht nach Abs. 3

Rz. 21 Abs. 3 schützt den Sozialleistungsberechtigten und ihm nahe stehende Personen davor, sich durch Angaben im Verwaltungsverfahren unter Hinweis auf die Mitwirkungspflichten der Gefahr der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat auszusetzen. Eine solche Regelung ist in allen Prozessordnungen in Bezug auf den Betroffenen selbst oder einen Angehörigen enthalten. ...mehr

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Sauer, SGB III § 355 Höhe d... / 2.2 Bemessung der Umlage

Rz. 6 Die umlagepflichtigen Betriebe haben die Umlagebeträge nach den lohnsteuerpflichtigen Bruttoarbeitsentgelten einschließlich der nicht pauschal nach § 40 EStG versteuerten Sachbezüge der Arbeitnehmer unabhängig davon abzuführen, ob und in welchem Umfang die Förderung tatsächlich von dem einzelnen Winterbau-Arbeitnehmer in Anspruch genommen wird bzw. in Anspruch genommen...mehr

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Sauer, SGB III § 350 Meldun... / 2.1 Melde- und Duldungspflichten der Einzugsstellen

Rz. 3 Einzugsstellen sind die in § 28i SGB IV definierten Stellen. Die Funktion der Einzugsstelle nimmt regelmäßig die Krankenkasse wahr. Abs. 1 Satz 1 verpflichtet die Einzugsstellen zur monatlichen Meldung der Anzahl der in der Arbeitslosenversicherung versicherten Personen in Ergänzung zu den nach der Datenerfassungs- und Datenübermittlungsverordnung von den Rentenversich...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.8 Übertragung weiterer Aufgaben durch Verwaltungsvereinbarung

Rz. 19 Abs. 3 Satz 2 ermöglicht die Übertragung weiterer Aufgaben auf die Bundesagentur für Arbeit durch Verwaltungsvereinbarung. Eine solche Verwaltungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Vertragspartner sind die Bundesregierung und die Bundesagentur für Arbeit. Das fachlich zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zum Abschluss einer Verein...mehr

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Jansen, SGB VI § 206 Nachza... / 2.1.2 Vertriebeneneigenschaft

Rz. 8 Neben der Zugehörigkeit zu dem oben genannten Personenkreis setzt die Berechtigung zur Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen nach § 206 Abs. 1 voraus, dass der Versicherte als Vertriebener anerkannt ist (sog. Vertriebeneneigenschaft). Dabei dient das im Jahre 1953 in Kraft getretene Bundesvertriebenengesetz (BVFG) als Grundlage für die Feststellung der Vertriebeneneige...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.7 Pflegetätigkeiten (Abs. 2b)

Rz. 28a Versicherungspflichtige Pflegezeiten nach Abs. 2b richteten sich bis zum 31.12.2016 nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Pflegezeitgesetz. Danach waren Beschäftigte von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung während einer Pflegezeit von längstens 6 Monaten pflegen. Pflegezeit konnte ni...mehr

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Sauer, SGB III § 345b Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift konkretisiert die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen in Fällen der freiwilligen Weiterversicherung durch ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag nach § 28a. Sie legt fest, wie hoch der Beitrag ist, der für eine freiwillige Weiterversicherung zu zahlen ist. § 349a bestimmt dazu ergänzend, dass der Versicherte den Beitrag allein zu tragen und an ...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 1 Arbeitsförderung nach dem Arbeitsförderungs-Reformgesetz (Eingliederung der Arbeitsförderung in das SGB III)

Rz. 1 Mit der Einordnung des Arbeitsförderungsrechts als Drittes Buch in das Sozialgesetzbuch wollte der Gesetzgeber ungelöste Probleme angehen: ungünstige Erwerbschancen für Arbeitslose, kaum sichtbare Strategien zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit, unübersichtliches, komplexes und kaum anwendbares Arbeitsförderungsrecht im Arbeitsförderungsgesetz, nicht ausgeschöpftes Potenzi...mehr

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Lieferketten: So erkennen S... / 3 Eigene Überwachung aufbauen: Diese 10 Punkte sollten Sie beachten

Der Aufbau einer eigenen systematischen Überwachung globaler Lieferketten beginnt damit, dass der Einkäufer für die unterschiedlichen Informationen öffentlich zugängliche Quellen findet. Gemeinsam mit der IT-Abteilung wird versucht, diese Quellen über digitale Schnittstellen automatisch für die Bewertung an das System anzubinden. Im Einkauf werden zu Preisen und Verfügbarkei...mehr

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Lieferketten: So erkennen S... / 1 Kennzeichen drohender Störungen

Die große Verletzlichkeit globaler Lieferketten zwingt den Einkäufer dazu, die Situation rund um die Versorgung mit Gütern aus fernen Teile der Welt intensiv zu beobachten. Nur wenn frühzeitig erkannt wird, dass der Lieferfluss gestört sein könnte, kann ebenso frühzeitig reagiert werden. Wer dies schneller tut als seine Mitbewerber, der hat auf dem Markt bessere Chancen. Die...mehr

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Klose, SGB I § 64 Leistunge... / 2.1 Personenkreis

Rz. 3 Die Vorschrift betrifft sowohl Antragsteller auf Sozialleistungen als auch Personen, die bereits eine Sozialleistung beziehen. Sie fokussiert allerdings einschränkend auf den Personenkreis, der wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit, anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit leistungsberechtigt ist. Unter Erwerbsfähigkeit ist ganz allgemein die Fähigkeit ...mehr

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Klose, SGB I § 64 Leistunge... / 2.3 Berufsfördernde Maßnahmen

Rz. 12 § 64 geht wie schon § 63 weit über die Mitwirkungsregelungen im Rahmen der Amtsermittlungspflichten der Behörde nach den §§ 60 bis 62 hinaus. Gefordert werden nicht nur mehr oder weniger umfassende Formalitäten, die zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens durch Entscheidung über Zuerkennung oder Ablehnung der begehrten Leistung beitragen sollen (vollständige Angaben, ...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Abs. 1 und 3 listen inländische und ausländische Leistungen auf, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) zum Ruhen bringen. Die Aufzählung in Abs. 1 ist abschließend, sie kann nicht im Verwaltungswege erweitert werden. Davon sind Leistungen betroffen, die jedenfalls im Grundsatz dazu geeignet sind, wie das Alg den Lebensunterhalt zu sichern, also als Entgeltersatz...mehr

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Sauer, SGB III § 347 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nr. 1 bezieht sich auf Einrichtungen für behinderte Menschen, die nach ihrer Ausstattung eine behindertengerechte Förderung gewährleisten können. Die Beitragsbemessungsgrundlage regelt § 345 Nr. 1. Rz. 4 Der Bund trägt nach Nr. 2 die Beiträge für sämtliche versicherungspflichtigen Wehr- und Zivildienstleistenden. Durch die besonderen Regelungen wird der Beitrag vom Bund...mehr

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Jansen, SGB VI § 205 Nachza... / 2.7 Nachzahlung bei Erfüllung der Voraussetzungen für den Bezug einer Rente

Rz. 12 Nach § 205 Abs. 1 Satz 4 steht die Erfüllung der Voraussetzungen für den Bezug einer Rente der Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen nicht entgegen. Dies hat z. B. für laufende Renten wegen Erwerbsminderung (§§ 43, 45, 240 Abs. 2) zur Folge, dass bei Berechnung dieser Renten auch Entgeltpunkte für Nachzahlungsbeiträge (§ 70 Abs. 5) zu berücksichtigen sind, wenn diese ...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fasst die Ordnungswidrigkeiten gegen Regelungen im SGB III zusammen. Abs. 1 der Bußgeldvorschriften bestimmt die mittelbare illegale Ausländerbeschäftigung als Ordnungswidrigkeit. Betroffen sind Unternehmen, die ausländische Arbeitnehmer nicht selbst beschäftigen, sondern Aufträge oder Teile davon an ein oder mehrere andere Unternehmen vergeben, die wiede...mehr

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Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 2.2 Freiwilliges soziales und ökologisches Jahr als Jugendfreiwilligendienst sowie Bundesfreiwilligendienst (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 bestimmt ein Entgelt in Höhe der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV als beitragspflichtige Einnahme, wenn im Anschluss an ein Versicherungspflichtverhältnis ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr als praktischer Helfer nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten bzw. eine Zeit im Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwillig...mehr

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Klose, SGB I § 65a Aufwendu... / 2.4 Notwendige Auslagen und Verdienstausfall

Rz. 13 Auslagen sind die Summe der Aufwendungen, um dem Verlangen zum persönlichen Erscheinen bzw. der Untersuchung nachzukommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund größerer Entfernungen und ungünstiger Verkehrswege eine persönliche Vorsprache aufgrund unverhältnismäßiger eigener Aufwendungen unzumutbar für den Betroffenen sein könnte. Das würde sich auch auf die Zu...mehr

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Sauer, SGB III § 421d Vorüb... / 2.1 Verlängerung der Anspruchsdauer auf Alg (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift ist ursprünglich recht einfach und gut nachvollziehbar formuliert gewesen. Die wiederholte zeitraumbezogene Anschlussregelung in Abs. 3 hat die Übersichtlichkeit deutlich erschwert. Die Schwierigkeiten treten zudem bei der effizienten Umsetzung auf. Rz. 4 Mit der Regelung des Abs. 1 soll der Versicherungsschutz für Personen verbessert werden, die in der K...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.12 Vorruhestandsleistungen

Rz. 29 Das Ruhen bei Bezug von Vorruhestandsgeld regelt Abs. 4. Dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben i. S. d. Ruhensvorschrift steht nicht entgegen, dass der Arbeitslose dennoch wieder ins Erwerbsleben eintritt bzw. sich arbeitslos meldet, solange er weiterhin die Vorruhestandsleistung von seinem ehemaligen Arbeitgeber bezieht. Umgekehrt entfällt das Ruhen mit dem Wegfall de...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 9 Weitere Änderungen des SGB III in den Jahren 2011 und 2012

Rz. 52 Mit Wirkung zum 3.5.2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst als Nachfolge des Zivildienstes durch das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes v. 28.4.2011 (BGBl. I S. 687) den Tatbeständen hinzugefügt, deren Zeiten bei der Ermittlung des Bemessungszeitraumes außer Betracht bleiben. Rz. 53 Durch das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicher...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.6 Kindererziehungszeiten (Abs. 2a)

Rz. 23 Abs. 2a ordnet Versicherungspflicht für Zeiten der Erziehung von Kindern in den ersten 3 Lebensjahren an. Das 3. Lebensjahr wird mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag des Kindes vollendet. Eine erweiternde Auslegung des Abs. 2a für Zeiten über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus ist nicht möglich (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.8.2016, L 1 AL 61/14). Der Gesetzge...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.7 Auslandsvermittlung (Abs. 2 Nr. 10)

Rz. 45 Abs. 2 Nr. 9 zielt auf Verstöße gegen Regelungen in gegenüber dem Gesetz nachrangigem Recht. Ein mit einem Rahmen von bis zu 30.000 EUR versehener Bußgeldtatbestand darf danach mit Verweisung auf Abs. 2 Nr. 9 in der Rechtsverordnung nach § 292 durch das BMAS normiert werden. Die Vorgehensweise ist rechtssystematisch konsequent. Ermächtigt ein Gesetz zu einer Rechtsver...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.4 Geistliche Genossenschaften

Rz. 14 Nicht satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften (etwa der Johanniterorden) sind Postulanten in der dem Noviziat vorausgehenden Probezeit und Novizen in der Einführungszeit für das Leben im Kloster, also eine Art Vorbereitungsdienst für die satzungsmäßige Mitgliedschaft, bei der dann allerdings Versicherungsfreiheit besteht. Das beruht darauf, dass satzung...mehr

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Sauer, SGB III § 353 Ermäch... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 353 bezieht sich auf die Meldepflicht der Sozialversicherungsträger nach § 350 Abs. 1. § 350 Abs. 1 bestimmt eine Meldepflicht der nach § 28i SGB IV zuständigen Einzugsstelle. Das ist mit Ausnahme von geringfügigen Beschäftigungen (seit 1.4.2003 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Rentenversicherung, Regionaldirektion Cottbus als Minijob-Z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 345 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 345 trifft Regelungen zur Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur Arbeitsförderung in Fällen sonstiger Versicherungspflicht nach § 26. Das sind insbesondere versicherungspflichtige Zeiten außerhalb von abhängigen Beschäftigungen, die hauptsächlich aus sozialpolitischen Gründen der Arbeitslosenversicherungspflicht unterworfen worden sind. Es wird ein Arbeitsentgelt f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Bundesagentur für Arbeit als den für die Arbeitsförderung zuständigen Leistungsträger und eröffnet weitere Möglichkeiten zur Übernahme und Übertragung zusätzlicher Aufgaben und den Eingang von Kooperationen. Die Regelung erfasst nicht die Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit für die Grundsicherung für Arbeitsuchende, diese ist in § 6 SG...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4.4 Versicherungsrecht und Entgeltersatzleistungen

Rz. 16 Seit 1.2.2006 sind auch Schüler bei anschließendem Wehr- oder Zivildienst in die Arbeitslosenversicherung einbezogen (§ 26). Gesetzlicher Wehrdienst ist stets versicherungspflichtig. Beschäftigungen in geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind versicherungsfrei (§ 27). Ausländische Besatzungsmitglieder auf deutschen Seeschiffen sind gemäß § 28 versicherungsfrei. Sei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 2.1 Beitragstragung im Regelfall und bei außerbetrieblicher Ausbildung

Rz. 3 Die Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit werden je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Damit stimmt die Beitragstragung zur Arbeitsförderung mit dem Grundsatz der hälftigen Teilung in der gesamten Sozialversicherung (ohne die Unfallversicherung) überein. Der Beitragssatz beträgt bis zum 31.12.2022 2,4 % der Beitragsbemessungsgrundlage (§ 341 Abs. 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung

Zusammenfassung Begriff Eine Beschäftigung ist ein persönliches und wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis, in dem sich ein Arbeitnehmer (Angestellter, Arbeiter) seinem Arbeitgeber gegenüber befindet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die gesetzlichen Grundlagen einer Beschäftigung sind in § 7 SGB IV definiert. Die höchstrichterlichen Entscheidunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 4.2 Ruhen der Beschäftigung oder Zeiten mit Entgeltersatzleistungen

Während ruhender Arbeitsverhältnisse (z. B. bei Eltern- oder Pflegezeit, Wehrdienst) in denen es an der Pflicht zur Arbeitsleistung und Vergütung fehlt, besteht die Fiktion der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt jedoch nicht fort. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer bei Fortdauer der Beschäftigung folgende Entgeltersatzleistungen erhält[1]: Krankengeld, Krankentagegeld, Verle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.1 Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung

Grundsätzlich endet die Versicherungspflicht der Arbeitnehmer mit dem Ende der Beschäftigung. Sie endet auch, wenn eine Voraussetzung für die Versicherungspflicht wegfällt, obwohl das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht. Dies kann z. B. der Fall sein bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung oder dem Eintreten eines sonstigen Umst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.4 Beschäftigung von Angehörigen

Die Beschäftigung von nahen Angehörigen schließt ein Beschäftigungsverhältnis nicht aus.[1] Achtung Zuständigkeit für das Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlinge des Arbeitgebers Das Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlinge des Arbeitgebers wird durch die Clearingstelle der DRV Bund durchgeführt.[2] Im Anfrageve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.3 Beschäftigung von Gesellschaftern und Geschäftsführern

Für die versicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern, Fremdgeschäftsführern, mitarbeitenden Gesellschaftern und Geschäftsführern einer Familien-GmbH gelten besondere Regelungen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 4.1 Unterbrechung der Beschäftigung

Eine Unterbrechung der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt, die nicht länger als einen Monat andauert, unterbricht die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt nicht.[1] Es handelt sich dabei insbesondere um Zeiten bei unbezahltem Urlaub, Arbeitsbummelei, Streik und Aussperrung. Entsprechend bleibt auch die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung und die Versicherungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1 Merkmale für eine Beschäftigung

Das persönliche Abhängigkeitsverhältnis ergibt sich aus der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber legt Zeit, Ort, Dauer und Art der Beschäftigung fest. Bei Hochqualifizierten und Spezialisten kann sich dies auf eine funktionsgerecht dienende Teilhabe am Arbeitsprozess reduzieren. Auch wenn eines oder mehrere dieser Merkmale zurücktreten oder fehlen, zeichnet sic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.6 Beschäftigungsfiktion bei illegaler Beschäftigung

Wird ein illegales Beschäftigungsverhältnis[1] festgestellt, werden die Beiträge festgesetzt und nachgefordert. Zur Vereinfachung wird das Bestehen der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt für einen Zeitraum von 3 Monaten unterstellt. Dies gilt, wenn ein Arbeitgeber ausländische Arbeitnehmer beschäftigt, die nicht die erforderliche Arbeitsgenehmigung[2] oder keine nach § 4 Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2 Fortbestehen der Beschäftigung bei Freistellung von der Arbeit

Grundsätzlich ist das Bestehen der Versicherungspflicht von einer tatsächlichen Arbeitsleistung abhängig. Eine versicherungspflichtige Beschäftigung besteht aber fort, wenn die Dienstbereitschaft des Arbeitnehmers und die Verfügungsbefugnis des Arbeitgebers dem Grunde nach erhalten bleiben und das Arbeitsentgelt weitergezahlt wird.[1] Danach kann eine Beschäftigung auch dann vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 4 Fortbestehen der Beschäftigung ohne Entgeltzahlung

4.1 Unterbrechung der Beschäftigung Eine Unterbrechung der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt, die nicht länger als einen Monat andauert, unterbricht die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt nicht.[1] Es handelt sich dabei insbesondere um Zeiten bei unbezahltem Urlaub, Arbeitsbummelei, Streik und Aussperrung. Entsprechend bleibt auch die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pfleg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.1.1 Ende der "Verfügungsgewalt" des Arbeitgebers

Die Beschäftigung endet mit dem Zeitpunkt, zu dem die "Verfügungsgewalt" des Arbeitgebers über den Arbeitnehmer wirtschaftlich und tatsächlich endet. Haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis an einem bestimmten Tage als beendet anzusehen ist, so endet mit dem letzten Tag der Arbeit auch die Versicherungspflicht. Das gilt auch dann, wenn die B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.3 Wirkung einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung

2.3.1 Nachträgliche Verlängerung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil Wird durch Arbeitsgerichtsurteil oder arbeitsgerichtlichen Vergleich (z. B. Umwandlung einer fristlosen in eine fristgemäße Kündigung) das Arbeitsverhältnis nachträglich "verlängert", so besteht die versicherungspflichtige Beschäftigung weiter. Das gilt jedoch nur, wenn bis zu dem festgesetzten Ende des Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.4 Freistellung des Arbeitnehmers vor Ende des Arbeitsverhältnisses

Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer von ihrer Arbeit freigestellt werden, obwohl das (arbeits)rechtliche Ende des Arbeitsverhältnisses noch gar nicht erreicht ist. Die Auswirkungen auf die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung sind dabei – je nach Vereinbarung und Sachverhalt – unterschiedlich. Freistellung von der Arbeitsleistung Hat der Arbeitgeber ein "Rüc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.1.2 Entgeltanspruch des dienstbereiten Arbeitnehmers

Nach der Beendigung der tatsächlichen Beschäftigung des Arbeitnehmers besteht Versicherungspflicht solange das der Beschäftigung zugrunde liegende Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis und der sich daraus ergebende vertragsmäßige Entgeltanspruch des dienstbereiten Arbeitnehmers weiter bestehen. Wichtig Entscheidung des Arbeitsgerichts für Versicherungspflicht maßgeblich Solan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.2.2 Honorarärzte

Bei einer Tätigkeit als Arzt ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht von vornherein wegen der besonderen Qualität der ärztlichen Heilkunde als Dienst "höherer Art" ausgeschlossen. Entscheidend ist, ob die Betroffenen weisungsgebunden beziehungsweise in eine Arbeitsorganisation eingegliedert sind. Letzteres ist bei Ärzten in einem Krankenhaus regelmäßig geg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.1 Berücksichtigung tatsächlicher Verhältnisse

Für das Bestehen einer Beschäftigung kommt es wesentlich auf die objektiven tatsächlichen Verhältnisse der Ausgestaltung der Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und deren Gesamtwürdigung an. In diese Gesamtwürdigung ist der Schutzzweck der Sozialversicherung einzubeziehen. Das Vorliegen eines Arbeitsvertrags ist nicht Voraussetzung für die Begründung einer Besc...mehr