Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.3.1 Nachträgliche Verlängerung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil

Wird durch Arbeitsgerichtsurteil oder arbeitsgerichtlichen Vergleich (z. B. Umwandlung einer fristlosen in eine fristgemäße Kündigung) das Arbeitsverhältnis nachträglich "verlängert", so besteht die versicherungspflichtige Beschäftigung weiter. Das gilt jedoch nur, wenn bis zu dem festgesetzten Ende des Arbeitsverhältnisses die bisherige Vergütung weiterzuzahlen ist. Die Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.2.1 Honorarpflegekräfte

Bei der Beurteilung, ob eine Beschäftigung vorliegt, sind die regulatorischen Vorgaben zu berücksichtigen. Sie führen im Regelfall zur Annahme einer Eingliederung der Pflegefachkräfte in die Organisations- und Weisungsstruktur der stationären Pflegeeinrichtung. Unternehmerische Freiheiten sind bei der konkreten Tätigkeit in einer stationären Pflegeeinrichtung kaum denkbar. S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.8 Vertragsbeziehung mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaft

Stellt sich die Tätigkeit einer natürlichen Person nach deren tatsächlichem Gesamtbild als abhängige Beschäftigung dar, ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht deshalb ausgeschlossen, weil Verträge nur zwischen dem Auftraggeber und einer Kapitalgesellschaft bestehen, deren alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter die natürliche Person ist.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.3.4 Arbeitsgerichtlicher Vergleich

Im Arbeitsgerichtsverfahren wird angestrebt, die Streitigkeiten der Parteien gütlich zu lösen. Wollte man den arbeitsgerichtlichen Vergleich nicht privilegieren und den Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses verneinen, wären die Arbeitnehmer benachteiligt, die die streitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses angefochten haben. Dieses in dem Rechtsstreit zum Ausd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.2 Entscheidungen der Rechtsprechung

Das Bundessozialgericht hat sich immer wieder mit der Frage des Vorliegens einer Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne befasst. In zahlreichen Sachverhalten ging es z. B. um die Fragestellung, ob Pflegekräfte, die als Honorarpflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind oder Ärzte, die als Honorarärzte in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.5 Versicherungsstatus

Im Sinne der Sozialversicherung Beschäftigte sind auch die Personen, die von der Versicherungspflicht ausgenommen sind. Regelungen, die von der Versicherungspflicht freistellen oder bestimmte Personen von den für Beschäftigte geltenden Vorschriften über die Versicherungspflicht ausnehmen, setzen voraus, dass die betreffende Person dem Grunde nach eine unselbstständige Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.3.3 Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird festgelegt

Die Beschäftigung endet auch im Falle des arbeitsgerichtlichen Vergleichs mit dem Zeitpunkt auf den das Ende des Arbeitsverhältnisses festgelegt worden ist. Nach außen hin weist ein arbeitsgerichtlicher Vergleich zwar Einvernehmlichkeit aus. Im Falle eines Arbeitsgerichtsverfahrens geht die Einvernehmlichkeit letztlich aber verloren. Das Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.2.4 Pool-Arzt im vertragsärztlichen Notdienst

Ein Zahnarzt, der als sog. "Pool-Arzt" im Notdienst tätig ist, geht nicht deshalb automatisch einer selbstständigen Tätigkeit nach, weil er insoweit an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnimmt. Maßgebend sind vielmehr – wie bei anderen Tätigkeiten auch – die konkreten Umstände des Einzelfalls. Der Zahnarzt war wegen seiner Eingliederung in die von der Kassenzahnärztlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / Zusammenfassung

Begriff Eine Beschäftigung ist ein persönliches und wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis, in dem sich ein Arbeitnehmer (Angestellter, Arbeiter) seinem Arbeitgeber gegenüber befindet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die gesetzlichen Grundlagen einer Beschäftigung sind in § 7 SGB IV definiert. Die höchstrichterlichen Entscheidungen zu dieser The...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1 Begriff im Arbeitsrecht

Arbeitsrechtlich ist der Begriff der Beschäftigung von allenfalls untergeordneter Bedeutung. Allerdings sprechen zahlreiche neuere Gesetze von "Beschäftigten" – dies ist allerdings regelmäßig der genderbezogenen Ablösung des früher ausschließlich verwendeten Begriffs "Arbeitnehmer" geschuldet. Für die Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Vorschriften kommt es nach wie vor auf da...mehr

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Beschäftigung / 1.2.3 Notärzte

Ärzte, die im Nebenjob immer wieder als Notarzt im Rettungsdienst tätig sind, sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ausschlaggebend ist, dass die Ärzte während ihrer Tätigkeit als Notarzt in den öffentlichen Rettungsdienst eingegliedert sind. Sie unterliegen Verpflichtungen, z. B. der Pflicht, sich während des Dienstes örtlich in der Nähe des Notarztfahrze...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.3.2 Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird nicht festgelegt

Wird der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dagegen nicht festgelegt, so endet die Versicherungspflicht mit dem letzten Arbeitstag. Dies gilt auch, wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses zwar nachträglich auf einen Zeitpunkt nach dem letzten Arbeitstag festgelegt wird, eine Verpflichtung zur Zahlung von Arbeitsentgelt seitens des Arbeitgebers aber nicht besteh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 3 Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse (Arbeitszeiten)

Das Fortbestehen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bei einer Unterbrechung der Arbeitsleistung (z. B. während einer Freistellungsphase bei Vereinbarung flexibler Arbeitszeit, während des sog. Sabbatjahres) ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.2 Kündigung während einer Arbeitsunfähigkeit mit Entgeltfortzahlung

Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird nicht dadurch berührt, dass der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer aus einem dort bezeichneten Anlass das Arbeitsverhältnis kündigt.[1] In diesen Fällen ist trotz der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Entgeltfortzahlung weiter zu leisten. Nach Sinn und Zweck des EFZG ist davon auszugehen, dass in solchen Fällen Versi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.3.5 Außergerichtlicher Vergleich

Die Ausführung zum arbeitsgerichtlichen Vergleich[1] gilt dann nicht, wenn sich die Parteien außerhalb des arbeitsgerichtlichen Verfahrens auf eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses einigen. In diesen Fällen richtet sich die versicherungsrechtliche Beurteilung nach den allgemeinen Grundsätzen, die für den Fortbestand der Beschäftigungsverhältnisse bei Auflös...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.7 Scheinselbstständigkeit

Immer wieder taucht die Problematik auf, dass Personen als selbstständige Unternehmer auftreten, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her Arbeitnehmer sind. Dieser Personenkreis wird als Scheinselbstständige bezeichnet. Sie gelten jedoch in der Sozialversicherung als versicherungspflichtige Arbeitnehmer.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / Sozialversicherung

1 Merkmale für eine Beschäftigung Das persönliche Abhängigkeitsverhältnis ergibt sich aus der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber legt Zeit, Ort, Dauer und Art der Beschäftigung fest. Bei Hochqualifizierten und Spezialisten kann sich dies auf eine funktionsgerecht dienende Teilhabe am Arbeitsprozess reduzieren. Auch wenn eines oder mehrere dieser Merkmale zurüc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / Arbeitsrecht

1 Begriff im Arbeitsrecht Arbeitsrechtlich ist der Begriff der Beschäftigung von allenfalls untergeordneter Bedeutung. Allerdings sprechen zahlreiche neuere Gesetze von "Beschäftigten" – dies ist allerdings regelmäßig der genderbezogenen Ablösung des früher ausschließlich verwendeten Begriffs "Arbeitnehmer" geschuldet. Für die Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Vorschriften kom...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2 Einzelfälle

Damit besteht faktisch eine weitgehende Identität mit dem Arbeitsverhältnis. Ohne Weiteres bedeutet ein wirksames Arbeitsverhältnis i. S. d. § 611a BGB zugleich eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung. In Ausnahmefällen kann aber ohne das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung gegeben sein.[1] Dies wird in der Praxis vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.2.5 Lehrer und Dozenten

Für Lehrer, die insbesondere durch Übernahme weiterer Nebenpflichten in den Schulbetrieb eingegliedert sind und nicht nur stundenweise Unterricht erteilen, wird ein Beschäftigungsverhältnis angenommen. Demgegenüber wird für Dozenten/Lehrbeauftragte an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen, Fachschulen, Volkshochschulen, Musikschulen sowie an sonstigen – auch privaten – Bi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sprengarbeiten sicher durch... / 1.1 Erlaubnis nach § 7 SprengG

Die Erlaubnis nach § 7 SprengG gilt für den gewerbsmäßigen oder selbstständigen Umgang oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern. Sie wird auf eine natürliche Person (Betriebsinhaber) oder eine juristische Person (Unternehmen) ausgestellt. Voraus geht ein Antrag bei der zuständige...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 2.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung nach kurzfristiger Beschäftigung

Gleiches gilt umgekehrt, wenn sich an die befristete kurzfristige Beschäftigung unmittelbar eine – für sich betrachtet – geringfügig entlohnte Beschäftigung anschließt. Versicherungsfreiheit wegen Vorliegens einer kurzfristigen Beschäftigung kommt in solchen Fällen nur in Betracht, wenn es sich bei den einzelnen Beschäftigungen um völlig voneinander unabhängige Beschäftigung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 2.1 Kurzfristige Beschäftigung nach geringfügig entlohnter Beschäftigung

Sofern im unmittelbaren Anschluss an eine geringfügig entlohnte (Dauer-)Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber eine auf längstens 3 Monate befristete Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von mehr als 538 EUR[1] vereinbart wird, handelt es sich um die Fortsetzung der bisherigen (Dauer-)Beschäftigung. Dies hat zur Folge, dass vom Zeitpunkt der Vereinbarung der befristeten B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 3.2 Auf ständige Wiederholung gerichtete Beschäftigung

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt hingegen nicht vor, wenn die Beschäftigung bei vorausschauender Betrachtung von vornherein auf ständige Wiederholung gerichtet ist und über mehrere Jahre hinweg ausgeübt werden soll. Eine hinreichende Vorhersehbarkeit von Dauer und Zeitpunkt der einzelnen Arbeitseinsätze besteht nicht. In diesem Fall handelt es sich um eine regelmäßige Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 3.4 Kalenderjahrüberschreitende Beschäftigung

Die versicherungsrechtliche Beurteilung wird immer vorausschauend für die gesamte Beschäftigungsdauer vorgenommen. Das gilt insbesondere dann, wenn diese über den Jahreswechsel hinaus andauert und mit Beginn des neuen Kalenderjahres dem Grunde nach ein neuer Beurteilungszeitraum beginnt. Anzurechnen sind alle befristeten Beschäftigungen desselben Kalenderjahres, sowohl in de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 3.1 Gelegentlich ausgeübte kurzfristige Beschäftigung

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur dann vor, wenn sie nicht regelmäßig, sondern gelegentlich ausgeübt wird. Hierzu gehören auch Beschäftigungen, die z. B. durch eine längstens für ein Jahr befristete Rahmenvereinbarung mit Arbeitseinsätzen von maximal 70 Arbeitstagen ausgeübt werden. Bei Rahmenvereinbarungen mit sich wiederholenden Arbeitseinsätzen über mehrere Jahre ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 2.2 Merkmale einer gelegentlichen Beschäftigung

Eine gelegentliche, nicht regelmäßig wiederkehrende Beschäftigung liegt vor, wenn der kurzfristig Beschäftigte bzw. die Aushilfskraft ohne feste Wiederholungsabsicht tätig wird. Unschädlich ist, wenn es tatsächlich zu Wiederholungen der Tätigkeit kommt. Entscheidend ist, dass die erneute Tätigkeit nicht bereits von vornherein vereinbart worden ist. Es kommt dann nicht darauf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 1 Zeitliche Befristung

Normale Regelung Kurzfristige Beschäftigungen liegen vor, wenn die Beschäftigung längstens auf 3 Monate oder 70 Tage begrenzt ist. Oft werden sie auch als Aushilfsjob oder Minijob bezeichnet. Darüber hinaus werden kurzfristige Beschäftigungen auch von Studenten ausgeübt. Die besonderen Regelungen für Studenten werden nachfolgend jedoch nicht dargestellt.[1] Wichtig Kurzfristig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 3.4.1 Anrechnung der Vorbeschäftigungszeit

Ist die Dauer von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen bei Beginn einer kalenderjahrüberschreitenden Beschäftigung unter Hinzurechnung von Vorbeschäftigungen noch nicht erreicht, bleibt die kalenderjahrüberschreitende Beschäftigung versicherungsfrei, wenn sie auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Praxis-Beispiel Vorbeschäftigungszeiten führen zur Versicherungspflicht Eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 3.4.2 Mehrere Vorbeschäftigungszeiten

Werden Arbeitnehmer wiederholt von ein und demselben Arbeitgeber beschäftigt, ohne dass eine Rahmenvereinbarung besteht, liegt eine regelmäßige Beschäftigung so lange nicht vor, als im laufenden Kalenderjahr die maßgebende Zeitgrenze nicht überschritten wird. Achtung Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen Bei der Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungszeiten treten an die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 4 Bedeutung der Berufsmäßigkeit

Eine kurzfristige Beschäftigung ist nicht mehr versicherungsfrei, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Arbeitsentgelt im Monat 538 EUR[1] überschreitet. Gleiches gilt, wenn das Arbeitsentgelt bei einer Rahmenvereinbarung, die die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung erfüllt, die Arbeitsentgeltgrenze von 538 EUR im Kalendermonat nicht übersteigt. Die Anzahl ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 5 Meldungen für kurzfristig Beschäftigte

Für kurzfristig Beschäftigte sind grundsätzlich die gleichen Meldungen zu erstatten wie für versicherungspflichtig Beschäftigte. Darüber hinaus ist in der Anmeldung bzw. bei gleichzeitiger An- und Abmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung verpflichtend anzugeben, wie der Arbeitnehmer für die Beschäftigungsdauer krankenversichert ist. Zudem meldet die Minijob-Zentrale bei Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 3 Rahmenvereinbarungen bei kurzfristigen Beschäftigungen

3.1 Gelegentlich ausgeübte kurzfristige Beschäftigung Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur dann vor, wenn sie nicht regelmäßig, sondern gelegentlich ausgeübt wird. Hierzu gehören auch Beschäftigungen, die z. B. durch eine längstens für ein Jahr befristete Rahmenvereinbarung mit Arbeitseinsätzen von maximal 70 Arbeitstagen ausgeübt werden. Bei Rahmenvereinbarungen mit sic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 3.3 Neue Rahmenvereinbarung

Werden Arbeitnehmer wiederholt von ein und demselben Arbeitgeber beschäftigt, ohne dass eine regelmäßige Beschäftigung besteht, liegt eine kurzfristige Beschäftigung so lange vor, wie die Zeitgrenze von 70 Arbeitstagen oder 90 Kalendertagen nicht überschritten wird. Liegt zwischen den beiden Rahmenvereinbarungen aber ein Zeitraum von mindestens 2 Monaten, ist rechtlich von ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 4.2 Zeitgrenze zur Bestimmung der Berufsmäßigkeit

Beschäftigungen, die nur gelegentlich ausgeübt werden, sind grundsätzlich von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung und daher nicht berufsmäßig. Wiederholen sich allerdings solche Beschäftigungen, ist Berufsmäßigkeit ohne weitere Prüfung anzunehmen, wenn die Beschäftigungszeiten im Laufe eines Kalenderjahres insgesamt mehr als 3 Monate oder 70 Arbeitstage betragen. Folg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 4.1 Bestreitung des Lebensunterhalts

Eine zeitlich befristete Beschäftigung wird berufsmäßig ausgeübt, wenn der Beschäftigte damit seinen Lebensunterhalt überwiegend oder in einem solchen Umfang erzielt, dass seine wirtschaftliche Stellung zu einem erheblichen Teil auf der Beschäftigung beruht. Hierbei ist nicht allein auf die Verhältnisse während der Dauer der befristeten Beschäftigung abzustellen, sondern es s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 2.1 Voraussetzungen im Überblick

Der an kurzfristig Beschäftigte gezahlte Arbeitslohn kann mit 25 % pauschal besteuert werden[1], wenn der Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkehrend beschäftigt wird, die Dauer der Beschäftigung über 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht hinausgeht und der Arbeitslohn während der Beschäftigungsdauer durchschnittlich 150 EUR je Arbeitstag nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 3 Pauschalierung unabhängig von der Tageslohngrenze

Wird der Einsatz von kurzfristig Beschäftigten (Aushilfskraft) zu einem unvorhersehbaren Zeitpunkt sofort erforderlich, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer ebenfalls mit 25 % pauschal erheben, wenn der Beschäftigungszeitraum 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht übersteigt[1] und der durchschnittliche tägliche Stundenlohn höchstens 19 EUR beträgt. Dagegen ist die Tageslohngr...mehr

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Minijob: Kurzfristige Beschäftigungen in der Entgeltabrechnung

Zusammenfassung Überblick Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer vom Arbeitslohn kurzfristig Beschäftigter (Aushilfskräfte) pauschal mit 25 % erheben. Das Steuerrecht unterscheidet für die Frage der Steuerpflicht nicht nach der Beschäftigungsform. Für Dienstverhältnisse kurzfristig Beschäftigter sind grundsätzlich dieselben steuerlichen Vorschriften anzuwenden wie für übliche Di...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer vom Arbeitslohn kurzfristig Beschäftigter (Aushilfskräfte) pauschal mit 25 % erheben. Das Steuerrecht unterscheidet für die Frage der Steuerpflicht nicht nach der Beschäftigungsform. Für Dienstverhältnisse kurzfristig Beschäftigter sind grundsätzlich dieselben steuerlichen Vorschriften anzuwenden wie für übliche Dienstverhältniss...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 6.1 Entgeltunterlagen

Den Entgeltunterlagen für kurzfristig Beschäftigte sind Nachweise über den Status des Arbeitnehmers (z. B. Student, freiwillig Wehrdienstleistender, Rentner) sowie über dessen Krankenversicherungsschutz beizufügen. Außerdem gehören zu den Entgeltunterlagen die Rückmeldung der Minijob-Zentrale zu den Vorbeschäftigungszeiten des kurzfristig Beschäftigten, die Erklärung des Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 2.3 Berechnung des 18-Tage-Zeitraums

Für die Berechnung des 18-Tage-Zeitraums sind nur die hintereinander gelegenen Arbeitstage der kurzfristigen Beschäftigung zu berücksichtigen. Dies gilt unabhängig von der täglichen Arbeitszeit. Arbeitsfreie Wochenenden, Feiertage, Krankheitstage usw. ohne Lohnzahlung führen nicht zu einer Unterbrechung 18-Tage-Zeitraums. Achtung "Arbeitstag" entspricht nicht immer dem Kalend...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 1.2 Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

Arbeitgeber dürfen bei gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkehrend beschäftigten Arbeitnehmern mit der Steuerklasse VI bei einer Beschäftigungsdauer von bis zu 24 Arbeitstagen einen sog. permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführen.[1] Voraussetzung für die Anwendung des Verfahrens ist, dass der Arbeitnehmer vor Aufnahme der Beschäftigung unter Angabe seiner Identifikat...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 6 Prüfung der Versicherungspflicht

Für die richtige sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungen ist es notwendig, dass beim Arbeitgeber zahlreiche Angaben und Daten des Arbeitnehmers vorliegen. Die Arbeitnehmer sind aufgefordert, ihrem Arbeitgeber gegenüber alle für eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung notwendigen Angaben zu machen. Dazu gehört insbesondere, dass sie ihrem...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 2 Pauschalbesteuerung mit 25 %

2.1 Voraussetzungen im Überblick Der an kurzfristig Beschäftigte gezahlte Arbeitslohn kann mit 25 % pauschal besteuert werden[1], wenn der Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkehrend beschäftigt wird, die Dauer der Beschäftigung über 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht hinausgeht und der Arbeitslohn während der Beschäftigungsdauer durchschnitt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 2 Geringfügige Anschlussbeschäftigungen

2.1 Kurzfristige Beschäftigung nach geringfügig entlohnter Beschäftigung Sofern im unmittelbaren Anschluss an eine geringfügig entlohnte (Dauer-)Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber eine auf längstens 3 Monate befristete Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von mehr als 538 EUR[1] vereinbart wird, handelt es sich um die Fortsetzung der bisherigen (Dauer-)Beschäftigung. D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 1 Besteuerung nach den ELStAM

1.1 Laufender Abzug Der an kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer (sog. Aushilfskräfte, Gelegenheitsarbeiter) gezahlte Arbeitslohn ist nach den allgemeinen steuerlichen Vorschriften lohnsteuerpflichtig. Die Lohnsteuererhebung richtet sich grundsätzlich nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers. 1.2 Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich Arbeitgeber dürf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 5 Nebenbeschäftigung während des Wehrdienstes

Eine Nebenbeschäftigung[1] während des Wehrdienstes ist nur dann versicherungsfrei, wenn es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie beim bisherigen oder einem anderen Arbeitgeber ausgeübt wird. Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt, sind diese zusammenzurechnen. Auch Versicherungsfreiheit im Rah...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 6.2 Beginn der Versicherungspflicht bei nachträglicher Feststellung

Um das Risiko von Beitragsnachforderungen zu vermeiden, beginnt die Versicherungspflicht in solchen Fällen nicht rückwirkend, sondern immer erst dann, wenn der Sozialversicherungsträger dem Arbeitgeber die Überschneidung mitteilt. Dabei teilen die Sozialversicherungsträger den Arbeitgebern den genauen Termin über den Beginn der Versicherungspflicht schriftlich mit. Diese Rege...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 1.1 Laufender Abzug

Der an kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer (sog. Aushilfskräfte, Gelegenheitsarbeiter) gezahlte Arbeitslohn ist nach den allgemeinen steuerlichen Vorschriften lohnsteuerpflichtig. Die Lohnsteuererhebung richtet sich grundsätzlich nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers.mehr