Fachbeiträge & Kommentare zu Bestandskraft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 5 Erstattungsanspruch (§ 20 Abs. 3 GewStG)

Rz. 12 Übersteigen die GewSt-Vorauszahlungen die GewSt-Schuld, ist der sich daraus ergebende Erstattungsanspruch durch Aufrechnung oder Zurückzahlung auszugleichen. Fällig wird der Erstattungsanspruch nach § 20 Abs. 3 GewStG mit der Bekanntgabe des GewSt-Bescheids. Folglich müssen die Gemeinden die zu viel gezahlte GewSt nach der Bekanntgabe des GewSt-Bescheids unverzüglich ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 5.4 Änderung oder Aufhebung des Verlustfeststellungsbescheids

Rz. 40 Für den Verlustfeststellungsbescheid gelten neben den auch für Steuerbescheide geltenden Änderungs- und Berichtigungsvorschriften der AO die besonderen Änderungsregelungen nach § 35b GewStG.[1] Rz. 41 Verlustfeststellungsbescheide können nach § 35b Abs. 1 GewStG geändert oder aufgehoben werden. In Betracht kommt dies dann, wenn ein ESt-, KSt- oder Gewinnfeststellungsbe...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 4.2 Voraussetzungen

Rz. 16 Ein ESt-, KSt- oder Gewinnfeststellungsbescheid muss geändert oder aufgehoben worden sein. Dies ist zwingende Voraussetzung für die Anwendung von § 35b Abs. 1 GewStG.[1] Aufgrund welcher Vorschrift oder in welchem Verfahren der ESt-, KSt- oder Gewinnfeststellungsbescheid geändert oder aufgehoben wurde, ist ohne Bedeutung.[2] Es kann sich z. B. um eine Änderung oder Au...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3 Verhältnis zu anderen Änderungsvorschriften

Rz. 9 § 35b GewStG ist eine selbstständige Rechtsgrundlage für die Korrektur des GewSt-Messbescheids bzw. des Verlustfeststellungsbescheids und steht selbstständig neben den Änderungsvorschriften der AO. Voraussetzung für die Anwendung von § 35b GewStG ist insbesondere nicht, dass sich die Änderungsbefugnis auch aus einer anderen Vorschrift – z. B. aus § 164 Abs. 2 oder § 17...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3 Antrag des Erwerbers

Rz. 95 Der Erwerber muss den Steuererlass aufgrund der Verschonungsbedarfsprüfung beantragen.[1] Das Antragsrecht steht nur dem Erwerber zu, nicht auch dem Schenker (auch nicht im Falle einer vertraglichen Übernahme der Schenkungsteuer nach § 10 Abs. 2 ErbStG).[2] Rz. 96 Das Gesetz sieht für den Antrag keine bestimmte Form vor. Schriftform ist zweckmäßig, aber nicht zwingend....mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.8 Verfahren

Rz. 279 Der Erwerber muss dem zuständigen FA für Erbschaftsteuer den Eintritt einer auflösenden Bedingung schriftlich anzeigen (§ 28a Abs. 5 ErbStG). Rz. 280 Der Steuererlass ist bei Eintritt einer auflösenden Bedingung ganz oder teilweise zu widerrufen (§ 28a Abs. 4 S. 2 ff. ErbStG). Der Widerruf ist zwingend. Der Widerruf erfolgt mit Wirkung für die Vergangenheit (und nicht...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4 Antrag des Erwerbers

Rz. 53 Der reduzierte Verschonungsabschlag wird nicht von Amts wegen gewährt, sondern nur auf Antrag des Erwerbers.[1] Eine Begründung des Antrags ist nicht erforderlich. Rz. 54 Der Antrag ist unwiderruflich.[2] Rz. 55 Hinweis Der Antrag nach § 13c ErbStG schließt einen Antrag auf Steuererlass aufgrund einer Verschonungsbedarfsprüfung aus.[3] In der Praxis sollte der (unwiderr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Umfang der Anfechtung

Rn. 74 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der BFH hat zu Haftungsbescheiden, in denen zu mehreren Sachverhaltskomplexen LSt nachgefordert worden ist, entschieden, dass es sich um eine äußerliche Zusammenfassung einer Mehrzahl von VA handle, die getrennt voneinander beurteilt werden und die rechtlich eigene Wege gehen können (Sammelhaftungsbescheid), BFH v 04.07.1986, BStBl II 1986, ...mehr

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Entlastung des Verwalters (... / 5 Anfechtung des Entlastungsbeschlusses

Der Beschluss über die Entlastung des Verwalters kann wie jeder andere Wohnungseigentümerbeschluss angefochten werden. Bei kombinierter Beschlussfassung über die Festsetzung der Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge auf Grundlage der Jahresabrechnung einerseits und die Verwalterentlastung andererseits, kann der Beschluss insoweit angefochten werden, als er die Entlastung des Ve...mehr

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Bestellung und Abberufung d... / 3.4.4 Verhältnis zur Anfechtung

Soweit ein Beschluss nicht an Nichtigkeitsgründen leidet, muss er innerhalb der Monatsfrist des § 45 Satz 1 WEG angefochten werden, ansonsten erwächst er in Bestandskraft und bindet sowohl die Wohnungseigentümer als auch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Rechtsfolge von Verstößen gegen AGB-rechtliche Vorschriften führen hingegen nach § 306 BGB zur Unwirksamkeit der Kla...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 1.5 Ordnungsmäßigkeit und Bestandskraft der Beschlüsse

Auch wenn ein Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 und/oder § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG nicht ordnungsmäßig ist, bindet er nach seiner Rechtsnatur und nach den allgemeinen Grundsätzen den Verwalter und sämtliche an- und abwesenden Wohnungseigentümer, wenn er nicht nichtig ist.[1] Ist der Beschluss Grundlage einer Hausgeldklage und ist er daneben im Wege der Anfechtungsklage angegrif...mehr

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Hausgeldinkasso: Versorgung... / 2.3.4 Entziehungsklage und Veräußerungsurteil

Veräußert der vom Ausschließungsbeschluss betroffene Wohnungseigentümer sein Wohnungseigentum nicht freiwillig, so kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in einem zweiten Schritt gegen ihn Klage erheben. Durch den Beschluss nach § 17 Abs. 1 WEG wird für einen Wohnungseigentümer eine Verpflichtung zur Veräußerung begründet, nicht aber die Wirkung der Entziehung erzeugt....mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.4.1 Ordnungsmäßigkeit des Hausgeldbeschlusses

Gegen den Anspruch auf Zahlung von Hausgeld wird von beklagten Wohnungseigentümern häufig geltend gemacht, dass der entsprechende Beschluss angefochten wurde oder anfechtbar bzw. nicht ordnungsmäßig sei. Diese Einwände müssen in einer Hausgeldklage erfolglos bleiben. Einwendungen gegen das formelle Zustandekommen und den sachlichen Inhalt des zugrunde liegenden Eigentümerbes...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 4.3 Ausschluss der Steuerbefreiungen bei beschränkt Stpfl. (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 KStG)

Rz. 352 Da die Steuerbefreiungen des § 5 Abs. 1 KStG ihren Grund darin haben, dass die begünstigten Tätigkeiten auch im öffentlichen Interesse liegen, gelten sie nicht für beschränkt Stpfl. im Inland. Es besteht kein Interesse, ausl. Körperschaften, die im Inland weder Sitz noch Geschäftsleitung haben, zu fördern, auch wenn sie eine begünstigte Tätigkeit ausüben. Dieser Auss...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.3.5 Klagebegründung

Mit der Klagebegründung muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mindestens darlegen – und soweit der Hausgeldschuldner eine oder mehrere der dargelegten Tatsachen bestreiten wird – Beweis anbieten, dass: der Beklagte Wohnungseigentümer in der betreffenden Wohnungseigentumsanlage ist, gegen den Beklagten Hausgeldrückstände bestehen, und zwar: aus welchen Gründen (Vorschuss ...mehr

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Grobes Verschulden des Steu... / c) Zeitpunkt des Verschuldens

Vor Steuerfestsetzung: Aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen und Beweismittel kann eine niedrigere Steuer nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO festgesetzt werden, wenn den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder die Beweismittel erst nachträglich bekannt werden (so auch AEAO zu § 173 AO Abschn. 2.1. unter Bezugnahme auf BFH v. 18.3....mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2022 ... / 2 Veranlagungsarten und Steuertarif

Rz. 363 [Familienstand → Zeilen 18 und 29] Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt. Rz. 364 Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tarifliche...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 4.6 Veräußerungsverluste

Rz. 978 [Veräußerungsverluste/Verrechnung → Zeile 52] Veräußerungsverluste werden zunächst mit Veräußerungsgewinnen saldiert. Ergibt sich danach ein Gesamtverlust, darf dieser nicht mit anderen erzielten Einkünften verrechnet werden. Auch eine Berücksichtigung im Rahmen des allgemeinen Verlustrück- oder -vortrags nach § 10d EStG (→ Tz 354) scheidet aus. Allerdings ist ein einj...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 336 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.5 Veranlagungsoptionen

Rz. 755 [Günstigerprüfung → Anlage KAP Zeile 4] Erträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben bei der Einkommensteuerveranlagung grds. außer Betracht. Der Steuerpflichtige kann jedoch beantragen, dass diese Einkünfte in die Veranlagung einzubeziehen sind (Günstigerprüfung). Der Antrag muss spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden (BFH, Urteil ...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2022 ... / 2.7 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting)

Rz. 425 [Unterhaltsleistungen lt. Anlage U → Zeilen 38–45] Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können steuerlich entweder als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG oder als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden. Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug Unterhaltsleistungen an den...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 471 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigungen (direkter Steuerabzug von der tariflichen ESt) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen möglich. Die Ermäßigungsgründe lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen: Sämtliche Höchstbeträge sind Jahresbeträge und können nebeneinander in Anspruch genom...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 3 Leistungen

Rz. 955 [Leistungen → Zeilen 8–9] Unter die Vorschrift des § 22 Nr. 3 EStG fallen Einkünfte aus Leistungen, soweit diese nicht zu anderen Einkunftsarten gehören. Eine derartige Leistung können z. B. Einnahmen aus gelegentlichen Vermittlungen, Vermietung beweglicher Gegenstände oder auch Entschädigungen sein. Ebenso gehört die Blockerstellung von Kryptowährungen dazu, sofern d...mehr

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Beschlussfeststellungskompetenz des Versammlungsleiters bei der GmbH – reicht ein Mehrheitsbeschluss?

Zusammenfassung Die Kompetenz des Versammlungsleiters zur Feststellung von Gesellschafterbeschlüssen kann dem Versammlungsleiter durch Mehrheitsbeschluss zugewiesen werden. Es ist weder eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag noch ein einstimmiger Beschluss erforderlich. Mit dieser Aussage leistet das OLG Köln in seinem Urteil vom 21.7.2022 einen wichtigen Beitra...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Umfang der materiellen Bestandskraft eines Steuerbescheides

Streitig ist, ob der Klägerin – eine in den Niederlanden ansässigen B.V. – die beantragte KapErtrSt-Erstattung für die Dividendenzahlung ihrer deutschen Tochter-GmbH zusteht oder ob dem von ihr geltend gemachten Anspruch die materielle Bestandskraft des bereits ergangenen (Teil-)Erstattungsbescheids entgegensteht. Das FG entschied, dass der Umfang der materiellen Bestandskraft...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Unzulässigkeit einer gegen einen Nullbescheid zur Berücksichtigung höherer Verluste erhobenen Klage

Sind infolge negativer Einkünfte die KSt bzw. der GewSt-Messbetrag auf 0 EUR festgesetzt worden und will die GmbH die Berücksichtigung noch höherer Verluste erreichen, so ist über die Höhe des Verlustes im Falle einer Nullfestsetzung – wegen der Regelung in § 10d Abs. 4 S. 5 EStG i.V.m. § 31 Abs. 1 S. 1 KStG bzw. § 35b Abs. 2 S. 3 GewStG – ausschließlich im Rahmen eines gege...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 4.2.2 Beschränkung des Abzugs der Abschreibungsverluste

Rz. 36 Abs. 3 S. 2 a. F. schließt grundsätzlich die Geltendmachung des Abschreibungsverlusts aus der Vermietung und Verpachtung derjenigen Gebäude und Gebäudeteile aus, die in der Anfangsbilanz zum Zeitpunkt des Übergangs in die Steuerpflicht mit dem Teilwert (= Ausgangswert) angesetzt worden sind. Die Durchführung der Regelung erfordert daher eine getrennte Ermittlung des G...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 6. Allgemeine Regelungen zur Günstigerprüfung (Rz. 149)

§ 32d Abs. 6 EStG regelt die Wahlmöglichkeit des Stpfl., seine Einkünfte aus Kapitalvermögen abweichend von § 32d Abs. 1 EStG den allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Regelungen zur Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer zu unterwerfen. Damit wird für Stpfl., deren Belastung mit der tariflichen Einkommensteuer auf Kapitaleinkünfte niedriger ist als der Abgeltungsteuers...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 3.2 Übergangsregelung für Kapitalgesellschaften (Abs. 5a)

Rz. 26 Die Neuregelung in § 6 Abs. 5 S. 2 KStG kann Unterstützungskassen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft benachteiligen. Zur Überdotierung kann es in der Leistungsphase der Unterstützungskasse kommen. Dann sind nach § 6 Abs. 5 S. 2 KStG die Versorgungsleistungen nicht mehr einkommensmindernd zu berücksichtigen. In der vor dem Vz 2016 liegenden Ansammlungsphase wa...mehr

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FoVo 10/2022, Auch die Eint... / Leitsatz

1. Da die Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers (GV) Bestandteil des durch den Vollstreckungsauftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft eingeleiteten Vollstreckungsverfahrens ist, unterliegen die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen bis zur Bestandskraft der Eintragungsanordnung der Disposition der Parteien. 2. Nimmt der Gläubiger vor Bestandskraft der Eintragungsa...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Anrechnung und Abzug von Steuern auf Zuwendungen (Satz 2)

Rz. 511 [Autor/Stand] Allgemeines. Der neue Satz 2 bestimmt – neben Abs. 5 – eine weitere indirekte Anrechnung ausländischer Steuern. Betroffen sind jene Steuern, die im Ausland auf die Zuwendungen der Stiftung nach Satz 1 erhoben werden. Eine direkte Anrechnung diese ausländischen (Quellen-) Steuern in Deutschland scheitert daran, dass die Zuwendungen durch Satz 1 steuerfre...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 1.3 Änderungen im Recht der Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG)

Auf die OHG und die KG sind die Vorschriften des BGB zur GbR entsprechend anzuwenden (§ 105 Abs. 3 HGB n. F.). Obschon die GbR durch das MoPeG deutlich der OHG angenähert wurde, hat der Gesetzgeber aus Gründen der besseren Lesbarkeit darauf verzichtet, alle entstandenen Doppelungen zwischen HGB und BGB zu beseitigen. Neu eingeführt durch das MoPeG wurde in § 107 Abs. 1 HGB n....mehr

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FoVo 10/2022, Auch die Eint... / 2 II. Die Entscheidung

Rechtsbeschwerde ist nur teilweise zulässig Soweit sich die Rechtsbeschwerde gegen die Eintragungsanordnung der GV richtet, ist sie aufgrund ihrer Zulassung durch das Beschwerdegericht nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Dagegen ist die Rechtsbeschwerde unstatthaft, soweit die Schuldnerin die Löschung ihrer Eintragung in das Schuldnerverze...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Gesetzeszweck und Systematik

Rz. 14 [Autor/Stand] Intention des Gesetzgebers. Der Gesetzgeber beabsichtigte mit dem UntStRefG[2] seinerzeit u.a. die Sicherung des deutschen Steuersubstrats. Hierzu führte er neben der Zinsschranke (§ 4h EStG, § 8a KStG) und anderen Vorschriften auch die Besteuerung von Funktionsverlagerungen ein (§ 1 Abs. 3 Sätze 9–10 a.F., § 1 Abs. 3b n.F.). Die Regelungen zur Funktions...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Rechtsschutzfragen

Rn. 80 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Verfahrensrechtlich sind Vorauszahlungsbescheide eigenständige Steuerfestsetzungsbescheide (§§ 155 Abs 1 S 1, 164 Abs 1 S 2 AO; s Rn 4). Der Vorauszahlungsbescheid kann – wie jeder Steuerbescheid – mit Einspruch und nachfolgend Anfechtungsklage angefochten werden. Die Anfechtung des Jahressteuerbescheids, auf dem die Bemessung der Vorauszahlu...mehr

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Abzugsmethode – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Um eine nachträgliche Änderung des Wahlrechts zu erreichen, ist die ursprüngliche Steuererklärung zu ändern. Für die anderen Feststellungs- bzw. Steuerbescheide handelt es sich dann um rückwirkende Ereignisse i. S. d. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO. Dies ist jedoch nur solange möglich, wie die Bestandskraft noch nicht eingetreten ist oder nach den §§ 164ff. oder den §§ 172ff. AO...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Währungsumrechnung – ABC In... / 3 Beratungshinweise

Es sollte die Bestandskraft von allen Bescheiden vermieden werden, in denen ausl. Verluste in Deutschland nicht berücksichtigt werden konnten und ein Abzug oder Ausgleich auch im Ausland nicht erfolgen kann.mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.9.2 Erwerber

Rz. 67 Erwerber sind in den 3 Konstellationen des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der Erbe, der Begünstigte bzw. Vermächtnisnehmer und der Pflichtteilsberechtigte, in den Konstellationen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG die Stiftung und die Vermögensmasse ausländischen Rechts. Der Erbschaftsbesitzer ist als Scheinerbe weder zivilrechtlich noch erbschaftsteuerrechtlich als Erbe zu behande...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neufassung des Auslandstäti... / d) Neue Antragsfrist bis zum Ablauf der Bestandskraft

Der Antrag auf Anwendung des ATE 2022 ist spätestens bis zum Eintritt der Bestandskraft des ESt-Bescheids zu stellen (Rz. 19 des ATE 2022). Dies war im ATE 1983 noch nicht ausdrücklich geregelt, weshalb der BFH davon ausging, dass der Antrag auf Anwendung des ATE 1983 zeitlich durch die Festsetzungsverjährung und nicht bereits durch die Bestandskraft der Steuerfestsetzung be...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Schreib- oder Rechenfehler im Sinne des § 173a AO bei fehlerhafter Übernahme von Steuerdaten

Leitsatz Nach § 173a AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit dem Steuerpflichtigen bei der Erstellung seiner Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind und er deshalb der Finanzbehörde bestimmte, nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Erlasses des Steuerbescheids rechtserhebliche Tatsachen unzutreffend mitgeteilt hat. Die versehentlich er...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.4.1 Betriebsverpachtung

Rz. 230 Voraussetzung für das Vorliegen einer Betriebsverpachtung ist, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vom Verpächter an den Pächter verpachtet werden. Dabei muss der land- und forstwirtschaftliche Betrieb nach Ablauf der Pachtzeit durch den Verpächter oder dessen Rechtsnachfolger fortgeführt werden können. Des Weiteren ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 116a Rückna... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt eine Ausnahmeregelung zu § 44 SGB X dar, der eine Möglichkeit schafft, einen belastenden Verwaltungsakt trotz dessen Bestandskraft 4 Jahre rückwirkend noch zu überprüfen (zu den Voraussetzungen einer Überprüfung vgl. die Komm. zu § 44 SGB X). § 116a begrenzt den Anwendungsbereich des § 44 SGB X auf eine rückwirkende Überprüfung von grundsätzlich n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Änderung von Grundlagenbescheiden

Rz. 210 [Autor/Stand] Grundlagenbescheide werden ungeachtet ihrer Bestandskraft mit ihrer Wirksamkeit für Folgebescheid verbindlich. Diese Bindungswirkung ergibt sich auch bei Änderungen eines Grundlagenbescheides wobei auf die Bestandskraft des Folgebescheides keine Rücksicht genommen wird. Die Korrektur des Folgebescheides wird über § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ermöglicht....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Antrag (Form und Frist, § 21 Abs 2 S 3 und 4 UmwStG)

Tz. 64 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Der Antrag auf Bewertung der erhaltenen Anteile abweichend von dem Grundsatz des § 21 Abs 2 S 2 UmwStG mit einem Wert unterhalb des gW steht allein dem Einbringenden zu (Umkehrschluss aus § 21 Abs 2 S 4, Abs 3 S 1 UmwStG und § 22 Abs 2 S 3 UmwStG; einhellige Auff zB s H/M, 4. Aufl, § 21 UmwStG Rn 301; s S/H/S, 7. Aufl, § 21 UmwStG Rn 104; s R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anwendung der für Steuerbescheide geltenden Vorschriften

Rz. 70 [Autor/Stand] Über den Grundsteuerwert ergeht ein Feststellungsbescheid. Der auch in hier und in der Praxis gebrauchte Ausdruck "Grundsteuerwertbescheid", ist der AO und dem BewG an sich fremd. Die AO spricht vielmehr vom "Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert". Beim Grundsteuerwertbescheid handelt es sich um einen Grundlagenbescheid i.S. des § 171 Abs. 10 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Besonderheiten bei der Bekanntgabe

a) Rechtsnachfolge Rz. 180 [Autor/Stand] Der mit der gesonderten Feststellung von Grundsteuerwerten verfolgte Zweck würde nicht erreicht, wenn die Grundsteuerwertfeststellung im Fall der Rechtsnachfolge wirkungslos wäre. § 182 Abs. 2 AO schreibt deshalb vor, dass ein Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert auch gegenüber dem Rechtsnachfolger wirkt, auf den der Gegens...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4 Verfahren

Tz. 73 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Formwechsel einer mitunternehmerischen Pers-Ges Der Einbringungsgewinn gehört zum Gesamtgewinn der Pers-Ges des letzten Wj und ist in die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung für die Pers-Ges (s § 180 Abs 1 Nr 2 a AO) aufzunehmen und den jeweiligen MU als bezogener Gewinnanteil zuzurechnen (s § 20 UmwStG Tz 259; Ausnahme: Einbringun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Einbringungsgewinn bei der ESt/KSt

Tz. 83 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Gewinn oder Verlust aus dem MU-Anteil an der formgewechselten Pers-Ges wird gem seiner Entstehung, Höhe und Zeitpunkt gesondert festgestellt (s Tz 73; Ausnahme nur Formwechsel einer vermögensverwaltenden Pers-Ges, s Tz 74). Der MU hat diesen Gewinn bezogen und damit iSd § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG (ggf iVm §§ 14 S 2, 18 Abs 3 EStG) "erzielt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Wahlrecht; Antragserfordernis

Rz. 48 Die "statt" der Sofortbesteuerung mögliche Jahresversteuerung erfolgt "nach Wahl" des Stpfl. und ist mithin von einem entsprechenden Antrag abhängig. Dieser kann noch bis zur Bestandskraft des auf der Grundlage des Kapitalwerts ergangenen Steuerbescheids – ggf. auch noch in einem soweit anhängigen Klage- oder Revisionsverfahren – gestellt werden[1] und auch zurückgeno...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Auslandstätigkei... / VI. Verfahrensvorschriften

Rz. 16 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Der Verzicht auf die Besteuerung im Steuerabzugsverfahren ist vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer beim Betriebsstättenfinanzamt zu beantragen (Freistellungsbescheinigung). Dabei ist glaubhaft zu machen, dass die nach deutschem Recht ermittelten Einkünfte im Tätigkeitsstaat voraussichtlich einer der deutschen Einkommensteuer entsprechenden Steu...mehr