Fachbeiträge & Kommentare zu Bestandskraft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.2 Äußere und innere Wirksamkeit

Rz. 13 Wirksamkeit des Verwaltungsakts bedeutet, dass er von dem Zeitpunkt seiner Wirksamkeit (dem Wirksamwerden) an für das Verhältnis zwischen Finanzbehörde und Stpfl. maßgebend ist. Dabei ist zwischen äußerer und innerer Wirksamkeit zu unterscheiden. Äußere (formelle) Wirksamkeit bedeutet, dass der Verwaltungsakt Wirksamkeit gegenüber dem jeweiligen Adressaten entfaltet. D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 61 Gegen Rücknahme und Widerruf eines Verwaltungsakts sowie gegen die Ablehnung eines Antrags auf Rücknahme oder Widerruf ist nach § 347 Abs. 1 AO der Einspruch gegeben. Die Vorschriften über Rücknahme und Widerruf sind auch während eines gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens anwendbar[1] sowie dann, wenn der Rechtsbehelf bereits durch eine außerger...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3 Rücknahme, Widerruf, Aufhebung und Änderung eines durch eine bestandskräftige Rechtsbehelfsentscheidung bestätigten oder geänderten Verwaltungsakts

Rz. 4 Die Frage, ob ein durch eine bestandskräftige Einspruchsentscheidung bestätigter oder geänderter Verwaltungsakt wiederum geändert (zurückgenommen, aufgehoben, widerrufen) werden kann, ist nicht vollständig geregelt. Lediglich § 172 Abs. 1 AO a. E. enthält für Steuerbescheide die Regelung, dass die Änderungsvorschriften grundsätzlich auch auf einen durch Einspruchsentsc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.5 Umfang der Berichtigung

Rz. 36 Eine Berichtigung des Bescheids kommt nur in Betracht, wenn der Bescheid objektiv fehlerhaft ist. Ein korrekter Bescheid, auch wenn er auf Grundlage eines mechanischen Fehlers entstanden ist, kann nicht gem. § 129 AO geändert werden.[1] Nach § 129 AO erfolgt nur eine punktuelle Berichtigung; andere Fehler als offenbare Unrichtigkeiten werden daher nicht beseitigt. Der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.2 Nicht begünstigender Verwaltungsakt

Rz. 18 Nicht begünstigend ist ein Verwaltungsakt, der weder ein Recht noch einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt (vgl. Abs. 2). Er wirkt daher entweder belastend oder ist deklaratorisch (wie eine Anrechnungsverfügung). Von § 130 Abs. 1 AO sind dabei alle nicht begünstigenden Verwaltungsakte erfasst. Begünstigende Verwaltungsakte sind unter den besonder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.2 Unrichtigkeit beim Erlass des Verwaltungsakts

Rz. 27 Die Unrichtigkeit muss beim Erlass des Verwaltungsakts, d. h. der zuständigen Finanzbehörde in der Phase von der Bildung des Entscheidungswillens bis zur Bekanntgabe des Verwaltungsakts, unterlaufen sein. Dabei kann die Unrichtigkeit auch mehrfach unterlaufen, z. B. nochmals bei einer Überprüfung des Verwaltungsakts vor Absendung.[1] Unrichtigkeiten "beim Erlass" sind...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 6 Folgen der Nichtigkeit, Abs. 5

Rz. 11 Ein nichtiger Verwaltungsakt entfaltet keine Wirkung; er kann nicht bestandskräftig werden und ruft keine Wirkungen hervor, die mit einem wirksamen, wenn auch rechtswidrigen Verwaltungsakt bzw. Steuerbescheid verbunden sind. Ein nichtiger Verwaltungsakt wahrt auch nicht die Festsetzungsfrist und unterbricht nicht die Zahlungsverjährung.[1] Ein nichtiger Verwaltungsakt ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1.3 Rücknahme als Freistellung

Rz. 10 Umstritten ist, ob die Rücknahme eines belastenden Verwaltungsakts über die Beseitigung der Wirkungen des ursprünglichen, belastenden Verwaltungsakts hinaus auch die Wirkung hat, dass nunmehr eine erneute Regelung des Sachverhalts nicht ergehen kann (Freistellungswirkung). Vom reinen Begriff her enthält die Rücknahme eine solche Freistellungswirkung nicht; die Rücknah...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 4 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 4 Dem Schutz des Beteiligten dient Abs. 3, der bestimmt, dass bei der Heilung der in Abs. 1 Nr. 2 und 3 aufgeführten Mängel des Verwaltungsakts Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, § 110 AO, zu gewähren ist, wenn durch diesen Mangel die rechtzeitige Anfechtung versäumt wurde. Systematisch bedeutet dies, dass das Fehlen des Verschuldens im Rahmen des § 110 AO unwiderleg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 128 Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsakts

Rz. 1 Diese Vorschrift entspricht § 47 VwVfG, § 43 SGB X. Der UZK enthält keine entsprechende Regelung, sodass § 128 AO nicht überlagert wird, sondern auf Einfuhr- und Ausfuhrabgaben anwendbar ist. Die Vorschrift dient, ebenso wie §§ 126 und 127 AO, dazu, nur formelle Aufhebungen von Verwaltungsakten zu verhindern. Es soll vermieden werden, dass ein Verwaltungsakt wegen eines ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.2 Verletzung von Verfahrensvorschriften

Rz. 4 Die Verletzung von Verfahrensvorschriften kann darin bestehen, dass an der Entscheidung eine nach § 82 Abs. 1 AO ausgeschlossene Person mitgewirkt hat, dass der erforderliche Beschluss eines Ausschusses nicht vorliegt oder dass eine Behörde, deren Mitwirkung erforderlich war, nicht mitgewirkt hat. In diesen Fällen ist die Anwendung des § 127 AO i. d. R. unbedenklich, w...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Widerstreitende Steuerfestsetzung (§ 174 AO)

Rz. 30 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Steuerlich bedeutsame Sachverhalte können gelegentlich mehrere, je nach Gestaltung aber uU auch nur eine von mehreren möglichen Steuern auslösen. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass derselbe Sachverhalt in unterschiedlichen VA mehrfach oder auch gar keinen Niederschlag findet. Der Beseitigung derartiger Fehler dient § 174 AO. Dabei ist...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Neue Tatsachen und Beweismittel (§ 173 AO)

Rz. 14 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Das FA muss einen > Steuerbescheid aufheben oder ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden,mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Eintritt eines Ereignisses mit Wirkung für die Vergangenheit (§ 175 Abs 1 Satz 1 Nr 2 AO)

Rz. 44 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Tritt ein Ereignis ein, das steuerlich Wirkung für die Vergangenheit hat, so muss das FA davon betroffene Steuerbescheide (oder gleichgestellte VA; > Rz 4 ff) aufheben oder ändern, ohne dass es eines Antrags bedarf (§ 175 Abs 1 Satz 1 Nr 2 AO). Dabei sind auch die bei der ursprünglichen Entscheidung unterlaufenen Rechtsfehler zu korrigieren;...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Der Streitwert der Klag... / I. Die Kündigungsschutzklage, hilfsweise Nachteilsausgleich

Rz. 47 Der Gesetzgeber hat zum Schutze des Arbeitnehmers mit § 42 Abs. 2 GKG [41] für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses eine Norm geschaffen, die den Streitwert auf einen Quartalsverdienst begrenzt. Ein Quartalsverdienst ist etwas anderes als ein dreifacher Monatsverdienst. Bei dem Quartalsverdienst werden ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.6.2.3.1 Allgemeines

Rz. 407 Nach § 24 Abs. 1 StGB wird wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Folglich sind Fälle des misslungenen Rücktritts und des fehlgeschlagenen Versuchs auszuscheiden, in denen eine Strafbefreiung durch Rücktritt ohnehin nicht infrage kommt. Ein misslungener Rücktritt liegt vor, wenn der tatbes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3 Rechtsnatur des Freistellungsbescheids

Rz. 63 Die Entscheidung über die Erstattung ist bei vollständiger Erstattung ein vollständiger, bei teilweiser Erstattung ein partieller Freistellungsbescheid nach § 155 Abs. 1 S. 3 AO. Der Freistellungsbescheid ist eigenständiger Rechtsgrund der Erstattung. [1] Er ist damit, anders als die Freistellungsbescheinigung, Steuerbescheid und unterliegt den Regeln über Steuerbesche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Das Wahlrecht zwischen linearer und degressiver Gebäude-AfA

Rn. 455 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Der StPfl konnte wählen (s Rn 2a, 2b), ob er sein Gebäude(-teil) linear oder degressiv abschrieb, falls die Tatbestandsvoraussetzungen auch der degressiven AfA gegeben waren (BFH BStBl II 2005, 51; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 461). Dieses Wahlrecht musste er zum Beginn des AfA-Zeitraums ausüben (bis zur Bestandskraft des Steu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Das Kumulationsverbot (§ 7a Abs 5 EStG)

Rn. 51 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das Kumulationsverbot will verhindern, dass mehrere Abschreibungsvergünstigungen für dasselbe WG (= WG-bezogene Betrachtung, glA Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7a EStG Rz 25b) kumuliert genommen werden. Dabei gilt:mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Verzinsungsregelungen der AO verfassungswidrig

Frage: Das BVerfG hat im Juli dieses Jahres entschieden, dass die Vollverzinsung in fixer Höhe von 0,5 % pro Monat (6 % p. a.) mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist. Bedeutet dies, dass damit alle in der AO normierten Verzinsungsregelungen vom BVerfG "gekippt" wurden und welche Folgerungen ergeben sich für den Gesetzgeber, die Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit – mithi...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.1 Grundlagen

Rz. 233 Soweit ein Steuerpflichtiger nicht zur Führung von Büchern verpflichtet ist, räumt ihm § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG grundsätzlich ein Wahlrecht ein, seinen Gewinn mittels Einnahmenüberschussrechnung oder Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln.[1] In formaler Hinsicht bestimmt das Gesetz keinen Zeitpunkt zur Ausübung des Wahlrechts, weshalb dieses prinzipiell unbefristet a...mehr

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Verfahrensrecht und Verzins... / 2. Anwendung der Vorschriften der Abgabenordnung

Das Forschungszulagengesetz nimmt bezüglich des Verfahrensrechts nur allgemein Stellung und erklärt die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der AO mit Ausnahme des § 163 AO für anwendbar (vgl. § 12 S. 1 FZulG). Die für die Steuerfestsetzung geltenden Vorschriften sind auf die Festsetzung einer Steuervergütung sinngemäß anzuwenden (vgl. § 155 Abs. 5 AO). Eine Forschun...mehr

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Verfahrensrecht und Verzins... / 6. Anrechnung der Forschungszulage auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer

Verhältnis der Forschungszulagenbescheid zum Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah in § 9 FZulG-E eine direkte Auszahlung der Forschungszulage vor (vgl. BT-Drucks. 19/10940, 10). Nach der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung führte die Ausgestaltung der Forschungszul...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 6 Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen

Rz. 23 Ob und in welchem Umfang eine Nebenbestimmung fehlerhaft ist, richtet sich nach den allgemeinen Regeln. Befristung, Bedingung und Widerrufsvorbehalt sind unselbstständige Teile des Verwaltungsakts, dem sie beigefügt sind und können nur zusammen mit diesem Verwaltungsakt angefochten werden.[1] Sind diese Nebenbestimmungen fehlerhaft, ergreift die Fehlerhaftigkeit der N...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.9 Rechtswidrige und teilrechtswidrige Verwaltungsakte

Rz. 19 Ein Verwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn er mit dem geltenden Recht nicht in Einklang steht. Ein rechtswidriger Verwaltungsakt ist grundsätzlich wirksam, solange er nicht angefochten und von der Behörde oder dem Gericht aufgehoben oder geändert worden ist; hierin unterscheidet er sich von einem nichtigen Verwaltungsakt (vgl. Rz. 18). Rechtswidrige Verwaltungsakte kön...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.11 Sonderfall: Anforderung von Unterlagen

Rz. 11b Systematisch ungeklärt ist die Rechtsqualität von Auskunftsersuchen und Anforderungen von Belegen und Unterlagen oder um einen Datenzugriff durch die Finanzverwaltung zu ermöglichen, insbesondere während einer Betriebsprüfung. Der Stpfl. ist verpflichtet, nach §§ 93ff. AO auf Anforderung der Finanzbehörde Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Durch diese A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5 Wirkung des Verwaltungsakts

Rz. 22 Die Regelung des Verwaltungsakts wird mit Wirksamwerden[1] maßgebend für das Verwaltungsrechtsverhältnis. Das bedeutet, dass sowohl die erlassende Behörde als auch der Betroffene sich nach der Regelung des Verwaltungsakts richten müssen und sich dieser Wirkung nur auf bestimmtem, gesetzlich vorgeschriebenem Weg entziehen können (Rücknahme, § 130 AO, oder Widerruf, § 1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4 Bestandteile des Verwaltungsakts

Rz. 20 Die AO enthält keine umfassende Regelung der Bestandteile eines Verwaltungsakts. Aus dem Wesen des Verwaltungsakts als Regelung mit Rechtswirkung nach außen ist jedoch auch ohne ausdrückliche gesetzliche Vorschrift zu schließen, dass er eine"Regelung" enthalten muss, also eine bindende Entscheidung. Diese Regelung ist der Kern des Verwaltungsakts und erwächst allein i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.4.2 Anträge bei anderen Behörden oder Gerichten, Wissenserklärungen

Rz. 7b Keine Regelung und damit kein Verwaltungsakt liegt vor, wenn die Finanzbehörde die Rechtswirkungen nicht selbst hervorbringen kann, sondern hierfür einen Antrag bei einer anderen Behörde oder einem Gericht stellen muss. Lediglich die Entscheidung der anderen Behörde ist dann Verwaltungsakt. Zum Antrag auf Gewerbeuntersagung vgl. FG Baden-Württemberg v. 23.10.1980, X 3...mehr

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Rückwirkende Korrektur der ... / 3. Bei Anwendung der Verzinsung: Rückwirkung

Im Folgenden soll dargestellt werden, dass – zumindest solange die FG § 233a AO auf mehrwertsteuerliche Verbindlichkeiten anwenden – die Versagung der rückwirkenden Korrektur der Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG nicht dem Unionsrecht entspricht.[24]mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2.4 Abgabeform und -frist, Änderungen, Rechtsbehelfsbefugnis

Rz. 45 Die steuerliche Schlussbilanz ist in elektronischer Form beim FA einzureichen.[1] Eine gesetzliche Grundlage hierfür existiert nicht, da § 5b EStG die eigenständige (Rz. 43) steuerliche Schlussbilanz i. S. d. § 11 UmwStG nicht erwähnt. § 5b EStG kann daher nach m. E. zutreffender Auffassung nur gelten, wenn im Fall der Buchwertfortführung die reguläre Steuerbilanz zur...mehr

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Trennungsunterhalt / 5.1 Begrenztes Realsplitting

Wer an den getrenntlebenden Ehepartner Unterhalt bezahlt, kann diese Zahlungen gem. § 10 Abs. 1a Satz Nr. 1 EStG bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr als Sonderausgaben geltend machen (begrenztes Realsplitting). Falls der Unterhaltszahler noch Beiträge zurr Kranken- und Pflegeversicherung für den Ehepartner übernimmt, entweder an den Ehepartner unmittelba...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) ErbSt: Antrag auf Optionsverschonung nur bis zum Eintritt der Bestandskraft zulässig

Unselbständiger Teil der Steuerfestsetzung: Über eine vom Steuerpflichtigen beantragte Optionsverschonung (Vollverschonung) nach § 13a Abs. 8 ErbStG 2009 (jetzt: § 13a Abs. 10 ErbStG) ist nur im Zusammenhang mit der Steuerfestsetzung zu entscheiden. Die Entscheidung bildet daher einen unselbständigen, der Bestandskraft nicht zugänglichen Bestandteil der Steuerfestsetzung. Ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4 Rückabwicklung und Anrechnung

Rz. 74 Der Gesetzgeber will durch § 398a Abs. 4 AO sicherstellen, dass eine Rückabwicklung gezahlter Beträge nicht stattfindet [1], sondern allenfalls eine Anrechnung auf eine verhängte Geldstrafe.[2] Die gesetzliche Regelung entspricht § 153a Abs. 1 S. 6 StPO, wonach etwaig erbrachte Teilleistungen nicht erstattet werden. Dasselbe gilt, wenn das Verfahren aus anderen Gründen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die Voraussetzungen der Übertragung

Rn. 930 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Bei minderjährigen Kindern (zu volljährigen Kindern s Rn 934 ) wird der dem Elternteil, in dessen Wohnung das Kind nicht gemeldet ist, zustehende Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) auf Antrag des anderen Elternteils auf diesen übertragen, BMF v 28.06.2013, BStBl I 2013, 845 Rz 6f; die bishe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Antrag

Rn. 851 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Antrag auf Übertragung ist an das für den Antragsteller zuständige Wohnsitz-FA zu richten, eine Erklärung gegenüber der Familienkasse ist nicht bindend, Selder in Blümich, § 32 EStG Rz 135 (Februar 2019); Wendl in H/H/R, § 32 EStG Rz 181 (April 2019). Der Antragsteller muss darlegen, dass die Voraussetzungen für die Übertragung des Kind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die Voraussetzungen der Übertragung

Rn. 980 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Regelung in § 32 Abs 6 S 11 EStG nF entspricht der bisherigen Regelung in § 32 Abs 6 S 7 Hs 2 EStG aF. Eine Übertragung der den Eltern nach § 32 Abs 6 S 1–9 EStG zustehenden Freibeträgen auf einen Stiefelternteil oder einen Großelternteil nach § 32 Abs 6 S 10 EStG kann gemäß § 32 Abs 6 S 11 EStG auch mit Zustimmung des berechtigten Elte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 136 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag nach § 33b Abs 4 EStG beträgt 370 EUR. Der StPfl kann beim Hinterbliebenen-Pauschbetrag nicht alternativ einen Abzug von ag Belastungen nach § 33 EStG wählen. Es handelt sich um eine Sozialzwecknorm (Schüler-Täsch in H/H/R, § 33b EStG Rz 5). Von einer Anhebung des Pauschbetrages bei der Steuerreform 1974 wur...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Korrektur von Steuerbescheiden

a) Widerstreitende Steuerfestsetzungen in Kaskadenfällen Rz. 83 [Autor/Stand] Anwendungsbereich der §§ 174 Abs. 1, 3 AO . Sollte es in Kaskadenfällen entgegen § 4j Abs. 1 Satz 2 2. Halbs. EStG zur mehrfachen Versagung des Betriebsausgabenabzugs kommen, indem mehrere in diesem Kontext involvierte Finanzbehörden den Betriebsausgabenabzug versagen, sollte der Tatbestand des § 174...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Wiederaufleben der Selbstanzeigemöglichkeit

Rz. 517 [Autor/Stand] Davon zu unterscheiden ist die Frage nach der Dauer bzw. dem Ende der durch das Erscheinen des Amtsträgers hervorgerufenen Sperrwirkung. Nach dem Wortlaut des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO befreit eine Selbstanzeige nur dann von Strafe, wenn sie erstattet wird, bevor ein Amtsträger zur Prüfung erscheint. Damit bleibt offen, ob durch die Außenpr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Dauernder Grad der Behinderung (§ 33b Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 88 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 33b Abs 3 S 1 EStG richten sich die Pauschbeträge nach dem dauernden Grad der Behinderung. Dauernd idS ist eine Behinderung, die nicht nur vorübergehend ist (BFH BStBl III 1967, 459; BStBl II 1985, 129). In Anknüpfung an die Definition des Begriffs "Mensch mit Behinderungen" in § 2 Abs 1 SGB (s auch BFH BStBl II 2020, 558) ist ein Zei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- u Erziehungs- o Ausbildungsbedarf auf den anderen Elternteil (§ 32 Abs 6 S 6 Hs 2 EStG aF)

Rn. 1148 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bei minderjährigen Kindern wird der zustehende Freibetrag für den Betreuungs- u Erziehungs- o Ausbildungsbedarf dem Elternteil, in dessen Wohnung das Kind nicht gemeldet ist, auf Antrag des anderen Elternteils auf diesen übertragen. Der Elternteil kann den Antrag bis zur materiellen Bestandskraft des ESt-Bescheids zurücknehmen, FG BdW v 29....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1 § 32f Abs. 1 AO

Rz. 5 Die Regelung formuliert für das Recht auf Berichtigung in Abweichung von Art. 16 DSGVO eine bereichsspezifische Einschränkung. Danach besteht das Recht der betroffenen Person auf Berichtigung oder Vervollständigung zu ihr gespeicherter Daten gegenüber einer Finanzbehörde dann nicht, soweit die steuerpflichtige Person die Richtigkeit sie betreffender personenbezogener D...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.3 Entstehung und Festsetzung der Einkommensteuer

Rz. 13 Von der Entstehung der ESt zu unterscheiden sind die Festsetzung der ESt durch Steuerbescheid (§§ 155 bis 192 AO), die Fälligkeit des Steueranspruchs (§ 220 AO) und die Verwirklichung des Steueranspruchs im Erhebungsverfahren (§§ 218 bis 248 AO). Rz. 14 Die ESt entsteht unabhängig von ihrer Festsetzung dem Grunde nach mit Ablauf des Vz – gleich, in welcher Höhe sie unter ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jubiläumszuwendung als Arbe... / 3.3 Wann Zuwendungen von Sachleistungen bei Betriebsveranstaltungen kein Arbeitslohn sind

Übliche Sachleistungen des Arbeitgebers anlässlich eines runden Arbeitnehmerjubiläums[1] bei Betriebsveranstaltungen sind nicht als Arbeitslohn zu qualifizieren. Übliche Zuwendungen in diesem Sinne sind u. a. Geschenke.[2] Das gilt aber nur dann, wenn die Bruttoaufwendungen pro Arbeitnehmer je Geschenk nicht mehr als 60 EUR und die Kosten der Veranstaltung nicht mehr als 110...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Verwaltungspraxis zur Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen ab dem Jahr 2014

Kommentar Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Höhe des Zinssatzes nach § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO für Zeiträume ab 2014 beanstandet hat, legt die Finanzverwaltung nun die Folgen für die Besteuerungspraxis fest. Verzinsung von Steuernachzahlungen und Steuererstattungen Die Zinsregelung nach § 238 Abs. 1 AO i. V. m. § 233a AO – die sog. Vollverzinsung – soll ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 2 Veranlagungsarten und Steuertarif

Rz. 366 [Familienstand → Zeilen 18 und 29] Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt. Rz. 367 Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tarifliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 4.6 Veräußerungsverluste

Rz. 990 [Veräußerungsverluste/Verrechnung → Zeile 52] Veräußerungsverluste werden zunächst mit Veräußerungsgewinnen saldiert. Ergibt sich danach ein Gesamtverlust, darf dieser nicht mit anderen erzielten Einkünften verrechnet werden. Auch eine Berücksichtigung im Rahmen des allgemeinen Verlustrück- oder -vortrags nach § 10d EStG (→ Tz 356) scheidet aus. Allerdings ist ein einj...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.5 Veranlagungsoptionen

Rz. 769 [Günstigerprüfung → Anlage KAP Zeile 4] Erträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben bei der Einkommensteuerveranlagung grds. außer Betracht. Der Steuerpflichtige kann jedoch beantragen, dass diese Einkünfte in die Veranlagung einzubeziehen sind (Günstigerprüfung). Der Antrag muss spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden (BFH, Urteil ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 3.4 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 1137 [Geschenke → Zeile 67] Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summ...mehr