Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / II. Laufende Besteuerung

1. Besitz-Unternehmen a) Typische Betriebsaufspaltung zu einer Betriebs-GmbH aa) Umqualifizierung von Einkünften und steuerliche Verstrickung (1) Formen von Besitzgesellschaften Rz. 178 Bei der typischen Betriebsaufspaltung bildet das Besitzunternehmen entweder der Alleingesellschafter der Betriebskapitalgesellschaft oder eine Besitz-Mitunternehmerschaft durch beherrschende Pers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 40. Kurzhinweise zur Besteuerung von BV-Mehrungen und bestimmten Einnahmen nach dem Teileinkünfteverfahren ab VZ 2009 (§ 3 Nr 40 EStG)

Schrifttum: Nürnberg, Entwurf eines ATAD-Umsetzungsgesetzes, NWB 5/2020, 330. a) Allgemeines Rn. 1340 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 1 Nr 3, Nr 41 UnternehmensteuerreformG 2008 (vom 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912) führte in § 3 Nr 40 EStG ab VZ 2009 im Zuge der Einführung einer AbgSt für (idR private) Kapitaleinkünfte zu umfangreichen Änderungen. Die bisherige Steuerfreistellung...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Besteuerung des laufenden Unternehmensergebnisses

Rz. 106 Für viele Gesellschaften ist die Frage nach der Besteuerung der laufenden Unternehmensergebnisse zunächst vorrangig. Für alle Personengesellschaften kennzeichnend ist das steuerliche Transparenzprinzip. Ertragsteuerlich gibt es die Personengesellschaft nur insoweit, als sie Anknüpfungspunkt einer gesonderten Feststellung bei der Einkunftsart und der Einkünfteermittlu...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (5) Besteuerung

Rz. 347 Bei der Besteuerung ist eine Differenzierung zwischen obligationsartigen Genussrechten, die steuerlich Fremdkapital darstellen, und beteiligungsähnlichen Genussrechten, die steuerlich Eigenkapital darstellen, notwendig. Die handelsbilanzielle Einordnung als Eigenkapital nach schließt eine Kapitalüberlassung auf Zeit und damit steuerrechtliches Fremdkapital ausdrückli...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Besteuerung der Betriebsgesellschaft

Rz. 199 Die Betriebsgesellschaft, in der Praxis regelmäßig eine GmbH & Co. KG, ist regelmäßig nach § 15 Abs. 2 EStG originär gewerblich tätig und beherrscht zudem die Besitzkapitalgesellschaft. Rz. 200 Anteile an der Besitzkapitalgesellschaft, die sich nicht im Gesamthandsvermögen befinden, sind in der Regel im Sonderbetriebsvermögen II der Gesellschafter bei der Betriebspers...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) Besteuerung der Besitzkapitalgesellschaft

Rz. 198 Die Besitzkapitalgesellschaft erzielt auch bei einer reinen Vermietungs- und Verpachtungstätigkeit gem. § 8 Abs. 2 KStG, § 2 Satz 2 GewStG gewerbliche Einkünfte, welche auch der Gewerbesteuer unterliegen. Ansonsten weichen insb. die gewerbesteuerlichen Folgen der Kürzungen nach § 9 Nr. 4 GewStG und die Bilanzierungsfragen nicht von denen der typischen Betriebsaufspal...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.4 Steuerfreiheit der Beiträge und nachgelagerte Besteuerung

Die zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge zwischen 240 EUR und 960 EUR, für die dem Arbeitgeber der BAV-Förderbetrag gewährt wird, gehören auf der Ebene des Arbeitnehmers zum steuerfreien Arbeitslohn.[1] Praxis-Tipp Verhältnis zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenver...mehr

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BAV-Förderbetrag / 9 Besteuerung der Versorgungsleistungen

Versorgungsleistungen aus einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder aus einer Direktversicherung sind in vollem Umfang nachgelagert als sonstige Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung[1] zu versteuern, soweit die Zahlungen auf steuerfreien Beiträgen beruhen, für die der Arbeitgeber den BAV-Förderbetrag in Anspruch genommen hat. Dies gilt für sämtliche Leistun...mehr

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Abmeldung / 9 Angaben zur Besteuerung bei Abmeldungen von geringfügig Beschäftigten

Arbeitgeber ergänzen die Abmeldungen von geringfügig Beschäftigten im gewerblichen Bereich und in privaten Haushalten um die Angaben zum Steuerbezug. In den Entgeltmeldungen für geringfügig entlohnte Beschäftigte sind seit dem 1.1.2022 die Steuernummer des Arbeitgebers sowie die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) des Arbeitnehmers anzugeben. Weiterhin ist die Art d...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (5) Besteuerung

Rz. 337 Die Besteuerung von Wandel- und Optionsanleihen ist insgesamt umstritten.[264] Die damit verbundene Rechtsunsicherheit dürfte sich in vielen Fällen als Hindernis bei der Verwendung als mezzanines Finanzierungsinstrument erweisen. Unstreitig ist, dass der Kapitalnehmer die Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben absetzen kann.[265] Gewerbesteuerlich erfolgt eine Gewinnr...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (e) Besteuerung

Rz. 359 Bei der typisch stillen Gesellschaft sind für das zu finanzierende Unternehmen die Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben absetzbar. Ihre Besteuerung folgt im Wesentlichen der des Nachrangdarlehens. Im Gegensatz zu den meisten anderen Mezzaninen-Finanzierungsinstrumenten findet bei der typisch stillen Gesellschaft in gewerbesteuerlicher Hinsicht keine Gewinnreduzierun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besteuerung beim übertragenden Unternehmen (Freistellungsberechtigten, § 4f Abs 2 EStG)

Rn. 342 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 4f Abs 2 EStG gilt die fünfzehnjährige Verteilung des Differenzaufwands (s Rn 324) für Schuldbeitritte oder Erfüllungsübernahmen mit ganzer oder teilweiser Schuldfreistellung wegen des Verweises auf § 4f Abs 1 S 1 und 2 EStG entsprechend. Die dortige Zusatzbedingung der "teilweisen oder vollständigen Schuldfreistellung" betrifft sowo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besteuerung beim schulbeitretenden bzw erfüllungsübernehmenden Unternehmen (Freistellungsverpflichteten, § 5 Abs 7 S 2 EStG)

Rn. 347 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der § 5 Abs 7 S 2 EStG besagt, dass der S 1 jener Vorschrift (s Rn 336) für das den Schuldbeitritt bzw die Erfüllungsübernahme eingehende Unternehmen, also für den "Freistellungsverpflichteten" iSd § 4f Abs 2 EStG, sinngemäß gilt. Deshalb muss der Freistellungsverpflichtete die zum Ende seines Wj festzustellende positive Differenz zwischen ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Besteuerung der Darlehenszinsen im Besitzunternehmen

Rz. 224 Vereinnahmte Darlehenszinsen sind auf der Ebene des Besitzunternehmens als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (nicht aus Kapitalvermögen, s. § 20 Abs. 8 EStG) zu besteuern und unterliegen somit der Einkommen-/Körperschaftsteuer (im Fall der Besitzkapital-)oder beim Besitz(mit)unternehmer (im Fall der Besitzmitunternehmerschaft) und der Gewerbesteuer bei der Besitzgesellsch...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 2 Besteuerung eines "reinen" E-Dienstwagens

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin erhält von ihrem Arbeitgeber zum 1.4. ein Elektrofahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von 59.500 EUR zur privaten Nutzung. Sie darf das Auto privat sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (einfache Entfernung: 10 km) nutzen. Wie errechnet sich der geldwerte Vorteil? Ergebnis Da der Bruttolistenpreis unter 60.000 EUR lie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcd) Besteuerung auf der Ebene des Anteilseigners (§ 19 REITG)

Rn. 2586 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Behandlung von Ausschüttungen uÄ: Die Ausschüttungen der REIT-AG ua (= ausländische, s Legaldefinition in § 19 Abs 5 REITG) REIT-Körperschaften, -Personenvereinigungen oder -Vermögensmassen sowie sonstige Vorteile, die neben oder anstelle dieser gewährt werden, sind (§ 19 Abs 1 S 1 REITG) vorrangig BE des Anteilseigners, ansonsten Einkünft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besteuerung beim übertragenden Unternehmen (§ 4f Abs 1 S 3 EStG 1. Alt sowie S 4–6 EStG)

Rn. 335 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die obligatorische Fünfzehnjahresverteilung des Differenzaufwandes (s Rn 324) unterbleibt ebenfalls, also nicht nur bei der Übertragung von einzelnen Pensionsverpflichtungen (s Rn 331ff), wenn der gesamte Betrieb oder der gesamte Mitunternehmeranteil veräußert oder aufgegeben wird (§ 4f Abs 1 S 3 1. Alt EStG). Der Differenzaufwand ist im Ja...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 1 Individuelle oder pauschale Besteuerung

Arbeitsentgelt aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis ist lohnsteuerpflichtig. Der Arbeitgeber muss den Lohnsteuerabzug grundsätzlich nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen vornehmen. Alternativ kann er auf den Abruf verzichten. In diesem Fall muss er die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer mit einem einheitlichen Pauschsteue...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 4 Besteuerung bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze

Ab einem monatlichen regelmäßigen Arbeitsentgelt von mehr als 538 EUR (2023: 520 EUR) ist die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % oder 20 % nicht mehr möglich. Der Arbeitgeber muss das Arbeitsentgelt dann nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen individuell besteuern. Kriterium für die Einstufung als Minijob ist das zu erwartende bzw. vom Arbeitgeber prognostizierte En...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 1 Besteuerung eines Hybrid-Dienstwagens

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin erhält von ihrem Arbeitgeber zum 1.2. einen Plug-in-Hybrid mit einem Bruttolistenpreis von 69.500 EUR zur privaten Nutzung. Sie darf das Auto privat sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (einfache Entfernung: 10 km) nutzen. Die Reichweite laut Übereinstimmungsbescheinigung weist eine elektrische Mindestreichweite i...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / II. Besteuerung des Nacherben

Rz. 128 Mit dem Tod des Erblassers erwirbt der Nacherbe ein Anwartschaftsrecht. Dieser Erwerb wird nicht besteuert. Die Steuer entsteht erst mit dem Eintritt der Nacherbfolge (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h ErbStG). 1. Eintritt der Nacherbfolge durch den Tod des Vorerben Rz. 129 Mit dem Eintritt des Nacherbfalls durch den Tod des Vorerben hat derjenige, auf den das Vermögen überge...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Besteuerung der Ausschüttungen

Rz. 438 Kern der Unternehmensteuerreform 2001 war die Neuordnung der deutschen Kapitalgesellschaftsbesteuerung, d.h. der Ersatz des seit 1977 geltenden Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens durch ein modifiziertes klassisches Körperschaftsteuersystem mit Anteilseignerentlastung, das sog. Halbeinkünfteverfahren bei natürlichen Personen und eine technische vollständige Freis...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.3.3 Besteuerung der Versorgungsleistungen

Versorgungsleistungen aus einer umlagefinanzierten Pensionskasse werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung als sonstige Einkünfte [1] versteuert. Soweit die Leistungen auf steuerfreien Beiträgen beruhen, sind die Einnahmen in vollem Umfang steuerpflichtig. Wurden die Beiträge pauschal oder nach den ELStAM vom Arbeitgeber versteuert, sind Rentenzahlungen nur in Höhe des E...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Besteuerung vorweggenommener Erbfolgen und Erbfälle nach dem ErbStG

Rz. 265 Näher betrachtet werden hier die erbschaftsteuerlichen Folgen von Schenkungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolgen und im Rahmen von Erbfällen unter der Prämisse, dass die personelle Verflechtung und damit Betriebsaufspaltung erhalten bleibt. Dies kann bei einer gekoppelten Übertragung der Anteile an der Betriebs-GmbH unter gleichzeitiger Übertragung des Betriebsgrun...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (e) Besteuerung

Rz. 369 Die Qualifizierung der atypisch stillen Gesellschaft als steuerliche Mitunternehmerschaft führt dazu, dass die Ausschüttungen an den Kapitalgeber für den Kapitalnehmer Gewinnverwendung darstellen und nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig sind.[308] Der atypisch stille Gesellschafter erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Die Abzugsfähigkeit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besteuerung beim übernehmenden Unternehmen (§ 5 Abs 7 S 1–3 iVm S 5 EStG)

Rn. 336 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 5 Abs 7 S 1 EStG sind übernommene Verpflichtungen, die beim ursprünglich Verpflichteten (dem übertragenden Unternehmen) Ansatzverboten, -beschränkungen oder Bewertungsvorbehalten unterlegen haben, zu den auf die Übernahme folgenden Abschlussstichtagen bei dem Übernehmer und dessen Rechtsnachfolger so zu bilanzieren, wie sie beim ursp...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (5) Besteuerung

Rz. 329 Zinsaufwendungen für das Nachrangdarlehen kann das zu finanzierende Unternehmen aufgrund des Fremdkapitalcharakters des Nachrangdarlehens als Betriebsausgabe geltend machen. In gewerbesteuerlicher Hinsicht erfolgt eine Gewinnreduzierung nur um die Hälfte, da es sich regelmäßig um eine langfristige Verbindlichkeit i.S.d. § 8 Nr. 1 GewStG handelt. Darüber hinaus hat da...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Besteuerung eines Betriebsaufgabegewinns

Rz. 249 Liegen keine Auffangtatbestände vor und kommt es zu den Rechtsfolgen einer Betriebsaufgabe ist zunächst eine Schlussbilanz (ggf. nach Übergang von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Betriebsvermögensvergleich aufzustellen, vgl. § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG) und anschließend gem. § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG das Betriebsvermögen des Besitzunternehmens zu gemeinen Werten abzü...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Saarland

Schrifttum: Bräutigam, Grundsteuerreform – von der künftigen Diversität einer Steuerart, DStR 2021, 1330; Esser, Reform der Grundsteuer – Abschied von einer einheitlichen Bemessungsgrundlage?, WPg 2020, 346; Grootens, Die Reform der Grundsteuer, NWB-EV 2019, 228;Grootens, Umsetzung der Grundsteuerreform in den Ländern – Der Flickenteppich kommt!, ErbStB 2021, 80; Hey, Stellun...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Steuerliche Behandlung der KGaA

(1) Körperschaftsteuer Rz. 470 Nach § 1 Abs. 1 KStG und § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG ist die KGaA eigenständiges Steuersubjekt für die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer. Damit besteht die Gefahr einer Doppelerfassung von Erträgen sowohl bei der KGaA als auch beim Komplementär. Auf der Ebene der KGaA werden bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens für Körperschaft...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Steuerliche Behandlung des Komplementärs (natürliche Person)

Rz. 473 Die persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA sind zwar – anders als die persönlich haftenden Gesellschafter einer KG – im Gesetz nicht als Mitunternehmer bezeichnet. Sie sind aber nach der BFH-Rspr.[839] "wie Mitunternehmer zu behandeln". Nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStG werden die von der KGaA gezahlten Gewinnanteile und Vergütungen nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStG im R...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / d) Behandlung von Verlusten

aa) Mindestbesteuerung Rz. 432 Auf Ebene der Kapitalgesellschaft sind die Vorschriften zur Mindestbesteuerung wie bei den Einzelunternehmern und Mitunternehmerschaften anzuwenden. Der Verlustabzug der Kapitalgesellschaft gem. § 10d EStG wird auf einen Sockelbetrag und einen verrechenbaren Betrag beschränkt. Dies gilt auch bei der Gewerbesteuer in § 10a GewStG (s.a. oben Rdn 3...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Untergang von Verlusten nach § 8c KStG

(1) Tatbestandsmerkmale/Rechtsfolgen Rz. 433 Das KStG schränkt bei einem Wechsel der Anteilseigner einer Körperschaft den Abzug von Verlustvorträgen aus der Vergangenheit unter gewissen Voraussetzungen ein. Zunächst sah § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG a.F. als "Grundstufe" einen quotalen Untergang des Verlustabzugs bei Übertragung von mehr als 25 % bis 50 % der Anteile oder Stimmrecht...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / e) Teileinkünfteverfahren

aa) Dividenden- und Veräußerungsgewinnbefreiung beim Anteilseigner für Zwecke der Einkommensteuer/Körperschaftsteuer (1) Besteuerung der Ausschüttungen Rz. 438 Kern der Unternehmensteuerreform 2001 war die Neuordnung der deutschen Kapitalgesellschaftsbesteuerung, d.h. der Ersatz des seit 1977 geltenden Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens durch ein modifiziertes klassisches...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Trennungsprinzip

Rz. 427 In Anlehnung an die zivilrechtliche Rechtslage ist das Trennungsprinzip das Grundkonzept der Kapitalgesellschaftsbesteuerung.[774] Die Körperschaftsteuer ist die "Einkommensteuer der juristischen Person" und besteuert die eigene Leistungsfähigkeit der Gesellschaft.[775] Folglich ist die Kapitalgesellschaft Steuerschuldnerin der Körperschaftsteuer (vgl. § 1 Abs. 1 KSt...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Verdeckte Gewinnausschüttungen

(1) Voraussetzungen und Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung (Grundfall) Rz. 453 Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Kapitalgesellschaften ist gesetzlich nicht definiert. Das KStG sieht lediglich in § 8 Abs. 3 KStG vor, dass vGA das Einkommen nicht mindern. Der BFH[806] definiert die Tatbestandsmerkmale einer vGA als:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Rechtsgrundlagen

Rz. 458 Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung von "wesentlichen" Anteilen an Kapitalgesellschaften von privaten Anteilseignern gem. § 17 EStG sind nach dem Teileinkünfteverfahren zu besteuern (§ 3 Nr. 40c EStG), also nur zur 60 % bei der Einkommensteuer zu erfassen. Die Beteiligungsgrenze für die Annahme einer "wesentlichen" Beteiligung beläuft sich auf mind. 1 % am Nenn...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Steuerliche Behandlung der Kommanditaktionäre

Rz. 472 Die Kommanditaktionäre versteuern nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 EStG die auf die Kommanditaktien ausgeschütteten Dividenden als Einkünfte aus Kapitalvermögen.mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Dividenden- und Veräußerungsgewinnbefreiung beim Anteilseigner für Zwecke der Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

(1) Besteuerung der Ausschüttungen Rz. 438 Kern der Unternehmensteuerreform 2001 war die Neuordnung der deutschen Kapitalgesellschaftsbesteuerung, d.h. der Ersatz des seit 1977 geltenden Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens durch ein modifiziertes klassisches Körperschaftsteuersystem mit Anteilseignerentlastung, das sog. Halbeinkünfteverfahren bei natürlichen Personen und ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Ertragsteuerrecht

Rz. 594 Die Gründung eines Stimmrechtspools in Form einer Innen-GbR ohne Gesellschaftsvermögen hat meist keine ertragsteuerlichen Auswirkungen. Die Gesellschafter der Familiengesellschaft bleiben selbst Inhaber der Anteile, die auf Ebene des Pools eingegangenen Bindungen berühren die Einkünfteerzielung durch diese Personen grds. nicht. Nicht abschließend geklärt ist allerdin...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / hh) Einbringungen gem. § 24 UmwStG und Realteilungen

(1) Anwendungsbereich des § 24 UmwStG Rz. 401 Die steuerlichen Regelungen zur Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs und eines Mitunternehmeranteils in § 24 UmwStG decken verschiedene Sachverhalte ab:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Behandlung der Veräußerungs- und Liquidationsverluste bei privaten Anteilseignern

(1) Rechtsgrundlagen Rz. 458 Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung von "wesentlichen" Anteilen an Kapitalgesellschaften von privaten Anteilseignern gem. § 17 EStG sind nach dem Teileinkünfteverfahren zu besteuern (§ 3 Nr. 40c EStG), also nur zur 60 % bei der Einkommensteuer zu erfassen. Die Beteiligungsgrenze für die Annahme einer "wesentlichen" Beteiligung beläuft sich a...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ii) Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG

(1) Systematik Rz. 307 § 6b EStG eröffnet die Möglichkeit der Übertragung von stillen Reserven aus der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter auf gesetzlich definierte Reinvestitionsobjekte, um in ausgewählten Sachverhalten die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bei Reinvestition zu verhindern. Es gilt der allgemeine steuerliche Veräußerungsbegriff. Demgegenüber sind Buch...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Besonderheiten der Gewinnermittlungsstufen

(1) Erste Gewinnermittlungsstufe Rz. 355 In der Steuerbilanz sind Ansatz- und Bewertungswahlrechte einheitlich für die Mitunternehmerschaft auszuüben. Personenbezogene Steuervergünstigungen z.B. nach § 6b EStG sind demgegenüber in den Ergänzungsbilanzen der einzelnen Gesellschafter abzubilden. Die zur Ermittlung des Steuerbilanzgewinns auf der ersten Stufe notwendigen außerbi...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / c) Anforderungen an den Organträger

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Ermittlung des Gewerbeertrags

(1) Laufende Erträge Rz. 415 Die Personengesellschaft ist nach § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG Steuerschuldnerin der Gewerbesteuer. Insofern ist sie trotz eigentlicher ertragsteuerlicher Transparenz eigenständiges Steuersubjekt. Rz. 416 Bei der Personengesellschaft ist zu beachten, dass der gesamte einkommensteuerliche Gewinn aus Gewerbebetrieb, d.h. unter Einbeziehung der Sonderbetr...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Verallgemeinerte Empfehlungen

Rz. 276 Für profitable, inlandsorientierte Unternehmen, für die nach den vorstehenden Grundsätzen eine Besteuerung nach den Regeln der Körperschaftsteuer vorteilhaft ist, zieht die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft häufig außersteuerliche Nachteile im Bereich Offenlegung von Jahresabschlüssen oder unternehmerische Mitbestimmung von Arbeitnehmern nach MitbestG oder Drittel...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Typische und atypisch stille Gesellschaft

Rz. 464 Eine stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft, bei der sich der stille Gesellschafter am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt.[814] Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts Besonderes vereinbart ist, ist der stille Gesellschafter an Gewinnen und ggf. an Verlusten der tätigen Gesellschaft beteiligt, nicht jedoch an den stillen Reserven ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Steuerwirkungen

Rz. 457 Umstritten war lange Zeit die Behandlung von vGAs im Schenkungsteuerrecht. Mit Urt. v. 30.1.2013 hat der BFH entschieden, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung im Verhältnis Kapitalgesellschaft zum Gesellschafter oder durch die Gesellschaft an eine dem Gesellschafter nahestehende Person nicht zu einer freigiebigen Zuwendung gem. § 7 Abs. 1 ErbStG führen kann.[810] D...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Gewerbesteuer

aa) Steuerschuldner Rz. 315 Die Betriebe des Einzelunternehmers und – anders als bei der Einkommensteuer – der Personengesellschaft als solche unterliegen der Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 1 GewStG), wenn die Einkünfte einkommensteuerlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG zu qualifizieren sind. Freiberufliche Betriebe [549] sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ...mehr