Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Überblick und Systematik der Vorschrift

Rn. 6 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Regelung ermöglicht die vorläufige Nichtbesteuerung (Steuerpause) des Arbeitslohns im Falle der durch den ArbG vergünstigten Übertragung von Vermögensbeteiligungen an den ArbN. Dabei besteht (bereits) nach der Übertragung die Verpflichtung des Betriebsstätten-FA, den Vorteil im Rahmen einer Anrufungsauskunft zu bestätigen. Grundlage ist d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Littmann, Allg Grundsätze für die Besteuerung inländischer Gesellschafter einer ausländischen Gesellschaft beim Fehlen von DBA, DStR 1980, 341; Debatin, Zur Behandlung an Beteiligungen an PersGes unter den DBA im Lichte der neueren Rspr des BFH, BB 1992, 1181; Hemmelrath, Besonderheiten bei der Beteiligung von Steuerinländern an PersGes in DBA-Staaten, IStR 1995, 570; Schmidt, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 34a EStG räumt Einzelunternehmern und Mitunternehmern unter bestimmten Voraussetzungen das Wahlrecht ein, nicht entnommene Gewinne auf Antrag mit einem (Sonder-)Steuersatz von 28,25 % (zzgl SolZ und ggf KiSt) zu versteuern. Werden thesaurierte Gewinne zu einem späteren Zeitpunkt entnommen oder ein entnahmeunabhängiger Nachversteuerungstatbe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Halasz/Kloster/Kloster, Die GmbH & Co KGaA, GmbHR 2002, 77; Engel, § 3 Nr 40 EStG und § 8b KStG sind bereits bei der Eink-Ermittlung der MU-Schaft anwendbar, DB 2003, 1811; Griemla, Halb-Eink-Verfahren bei Pers-Ges – Zuständigkeit des Feststellungs- oder des Veranlagungs-FA? FR 2005, 719; Rohrer/Orth, Anwendung des Halb-Eink-Verfahrens auf Ebene einer KGaA, BB 2007, 1594; Kuster...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bühler, Steuerrecht der Gesellschaften und Konzerne, 2 Auflage, 1953; Wassermeyer, Einkünftekorrekturnormen im Steuersystem, IStR 2001, 633; Wilk, Unternehmensteuerreform: Wie effizient ist die Begünstigung nicht entnommener Gewinne von Personenunternehmen?, DStZ 2007, 216; Thiel/Sterner, Entlastung der Personenunternehmen durch Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns, DB 20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.1 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit aus Billigkeitsgründen

Tz. 273 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG greift – da er BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit voraussetzt – grds nur dann, wenn Leistungen an ein anderes Rechtssubjekt erbracht werden, während § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG Leistungen eines BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit an seine Träger-Kö erfasst. Tz. 274 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach Rechts-Auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Briese, Besteuerung der GmbH & Co KG: Vorweggewinn und Sondervergütung der Komplementär-GmbH als verdeckte Einlage? – Anmerkungen zum Urt des BFH v 28.05.2020, IV R 11/18, DB 2020, 1936. Rn. 48a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der BFH v 28.05.2020, BStBl II 2020, 641 (abweichend von FG Münster v 23.02.2018, EFG 2018, 1094 zu I.1. der Begründung, fraglich lt Wacker in Schmidt, § 15...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2 Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 55 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Der Besitz und die Verwaltung von Anteilen an einer Kap-Ges ist keine wirtsch Tätigkeit iSd § 4 KStG (s R 4.1 Abs 2 S 2 KStR 2022), sondern – unabhängig von der Höhe der Beteiligung der jur Pers d öff Rechts – grds Vermögensverwaltung. Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Kap-Ges stellt jedoch dann einen BgA dar, wenn die jur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Anteilsveräußerung (§ 8b Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 161 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Der Grundfall des § 8b Abs 2 KStG ist die Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kö oder Pers-Vereinigung, deren Leistungen bei dem Empfänger zu den Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nrn 1, 2, 9 oder 10 Buchst a EStG gehören. In Tz 32ff ist erläutert, welche Leistungen bei den Empfängern zu Kap-Erträgen der genannten Art führen (s Tz 32ff). We...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6 Verhältnis zu sonstigen Verlustabzugsbeschränkungen

Tz. 28 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Im Verhältnis zu § 10d EStG und anderen ertragstlichen Verlustabzugsbeschränkungen (etwa §§ 2a, 15a, 15b EStG; §§ 8c, 8d, 8 Abs 9 KStG) ist die Zinsschranke vorrangig anzuwenden. § 4h EStG ist eine Gewinnermittlungsvorschrift. Die genannten Verlustabzugsbeschränkungen aber setzen iRd Einkommensermittlung nach den gem § 4h EStG um die nabzb Z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Möllmann/Zantopp, Reform der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen durch das "Fondsstandortgesetz", DStR 2020, 2817; Dibbert/Dorn, "FoStoG": Mitarbeiterbeteiligungen werden durch die Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen attraktiver!, Ubg 2021, 405; Fahsel/Bergan, Mitarbeiterbeteiligung reloaded – der neue § 19a EStG, Darstellung und erste Einschätzung, FR 2021, 729; H...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Outboundfall

Rn. 316 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Beispiel 1 (Outboundfall): Der inländische StPfl A mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland bzw eine inländische vermögensverwaltende PersGes oder Stiftung hält sämtliche Anteile an der niederländischen A-BV. Er/sie überlässt ihr ein dort belegenes Grundstück, das für die A-BV eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellt. Für ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Steuerbelastungen ab 2009

Tz. 724 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das System der Besteuerung von vGA bleibt durch die UntStRef 2008 grds unberührt. VGA führen nach wie vor zu einer (außerbilanziellen) Einkommenskorrektur nach § 8 Abs 3 S 2 KStG. Es ist jeweils auch im Abflussjahr zu prüfen, ob eine Verwendung des Einlagekontos und / oder des EK 02-Bestands erfolgt. Aufgrund der Änderung des § 38 KStG durch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.6 Rechtsfolgen

Tz. 338 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch die Anordnung in § 8b Abs 6 S 1 KStG "Die Abs 1–5 gelten auch für ..., die dem Stpfl iRd Gewinnanteils aus der MU-Schaft zugerechnet werden" werden im Ergebnis bei MU in der Rechtsform einer nach § 8b Abs 1 oder 2 KStG begünstigten Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen iSd Abs 1–5 des § 8b KStG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Systematische Einordnung der vGA in das Ertragsteuerrecht

Tz. 4 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 § 8 Abs 3 S 2 KStG ist eine Einkommensermittlungsvorschrift. Sie dient der Abgrenzung zwischen Einkommenserzielung und -verteilung. Im Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vorgänge dürfen sich nicht einkommensmindernd auswirken. Für offene GA ist dies eigentlich selbstverständlich; solche GA werden idR bereits bilanziell erfolgsneutral (über da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Allgemeines zum Begriff des Hoheitsbetriebs

Tz. 83 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Jur Pers d öff Rechts unterliegen nach § 1 Abs 1 Nr 6 KStG nur mit ihren BgA der unbeschr Stpfl, nicht jedoch mit den Tätigkeiten iR ihres Hoheitsbereichs. Die Definition des Begriff des BgA in § 4 Abs 1 KStG enthält einen Vorbehalt hinsichtlich der nach § 4 Abs 5 KStG nicht stpfl Hoheitsbetriebe. Diese werden in § 4 Abs 5 KStG jedoch nicht a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.1 Anwendung der Abs 1 bis 6 des § 8b KStG

Tz. 452 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 15 S 1 Nr 2 S 1 KStG idF des UntStFG ist § 8b Abs 1–6 KStG (nicht angesprochen ist Abs 7–10; wegen der Änderung durch das JStG 2009, s Tz 460ff) bei einer OG nicht anzuwenden. Sind in dem dem OT zugerechneten Organeinkommen Bezüge, Gewinne oder Gewinnminderungen iSd § 8b Abs 1–3 KStG oder mit solchen Beträgen zusammenhängende Ausgabe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.7 Verhältnis zu § 41 AO

Tz. 630 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 41 Abs 1 AO ist die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts für die Besteuerung unerheblich, solange die Beteiligten das wirtsch Ergebnis gegen sich gelten lassen. Demggü verlangt das KStR für die Anerkennung einer Vereinbarung zwischen einer Kö und ihrem beherrschenden AE ua die zivilrechtliche Wirksamkeit (sog Rückwirkungsverbot; s Tz ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / ii) Steuern, § 9

Rz. 681 Natürliche Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland entweder ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind im Inland unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Eine Person hat ihren Wohnsitz dort, wo sie eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lässt, dass sie die Wohnung beibehalten und benutzen wird (§ 8 AO). Der gewöhn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übertragung der Vermögensbeteiligung (§ 19a Abs 4 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 106 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Nach § 19a Abs 4 S 1 Nr 1 EStG führt zunächst die (ganz oder teilweise entgeltliche oder unentgeltliche) Übertragung der Vermögensbeteiligung zur nachträglichen Besteuerung, wobei der Gesetzgeber hierbei beispielhaft ausdrücklich auch die Fälle der §§ 17 Abs 4 und 20 Abs 2 S 2 EStG (s § 17 Rn 330ff (Karrenbrock) und s § 20 Rn 1393ff (Möllen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise zu § 8c KStG allgemein:

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 190 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach UmwSt-Erl 2011, Rn 03.30 und 20.24 lösen nachträgliche Änderungen der Ansätze in der stlichen Übertragungsbil, insbes durch eine stliche Außenprüfung, eine Folgeänderung bei der Übernehmerin aus. Dh, diese hat ihre Übernahmebil entspr zu ändern. In aller Regel werden die an den übertragenden und übernehmenden Rechtsträger erteilten St-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.2.1 Veräußerung einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 UmwStG 1995

Tz. 344 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Veräußert eine jur Pers d öff Rechts einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG 1995, so führt der Gewinn iSd § 21 Abs 3 UmwStG 1995 zu Eink der Träger-Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 letzter Hs EStGaF. Der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile gilt nach § 21 Abs 3 Nr 1 UmwStG 1995 als in einem BgA entstanden (s Tz 56 ). § 8b Abs 2 und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Abgrenzung zur Vermögensverwaltung

Tz. 48 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 13 S 3 AO ist Vermögensverwaltung idR gegeben, wenn Vermögen genutzt, zB KapV verzinslich angelegt wird. Anders als zB § 14 AO, der bei der Definition eines stpfl wG die Vermögensverwaltung ausdrücklich ausklammert, enthält § 4 KStG keine entspr Regelung. Das Absehen von der Besteuerung der Vermögensverwaltung der jur Pers d öff Recht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2.1 Überhöhter Kaufpreis für Anschaffungen durch die Kapitalgesellschaft

Tz. 985 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Erwirbt eine Kap-Ges ein Grundstück von ihrem Gesellschafter zu einem unangemessen hohen Entgelt, liegen uE AK nur iHd angemessenen Kaufpreises vor. § 255 Abs 1 HGB definiert AK als Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Die Aufwendungen werden in d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6 Verhältnis zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Tz. 624 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach uE zutr Auff der FinVerw ergeben sich die Gewinnabgrenzungsregelungen aus dem nationalen Recht; s Tz 1.5 des Schr des BMF v 06.06.2023 (BStBl I 2023, 1093; sog Verw-Grds Verrechnungspreise). Dies gilt zunächst unabhängig davon, ob mit dem ausl Staat, in dem entweder die Kap-Ges ihren Sitz/ihre Geschäftsleitung hat oder in dem der AE an...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sorgenfrei, Zur Neuregelung der Besteuerung von Verlusten aus betrieblichen Termingeschäften, DStR 1999, 1928; Bogenschütz/Tibo, Erneute Änderung des § 8b KStG und weiterer Vorschriften betreffend den Eigenhandel von Banken und Finanzdienstleistern – Auswirkungen auf Unternehmen außerhalb der Kreditwirtschaft, DB 2001, 8; Tibo, Die Besteuerung von Termingeschäften im BV gem § ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.1 Ergebnisermittlung bei Kapitalgesellschaften

Tz. 160 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Für die Umw auf Kap-Ges richtet sich die Ergebnisermittlung nach § 12 Abs 2 UmwStG. Der Übernahmegewinn bleibt zwar gem § 12 Abs 2 S 1 UmwStG grds außer Ansatz. Aus § 12 Abs 2 S 2 UmwStG ergibt sich jedoch, dass auf den Übernahmegewinn § 8b KStG anzuwenden ist: Nach § 8b Abs 3, 5 KStG ist ein Übernahmegewinn iHv 5 % stpfl, soweit der überne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2 Vor- und Nachteile einer GmbH & Still

Tz. 1268 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Mögliche Vorteile einer GmbH & Still: Verluste des Betriebs können zumindest tw auf den/die Gesellschafter verlagert werden. Dies gilt sowohl für eine typisch als auch für eine atypisch stille Gesellschaft. Allerdings ist auch für diese beiden Gesellschaftsformen § 15a EStG zu beachten. Stfreie Einnahmen (vor allem ausl Eink) können bei eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scholtz, Pensionsrückstellungen bei Mitunternehmerschaften, DStZ 1985, 211; Flume, Die Pension für den ausgeschiedenen Gesellschafter-Geschäftsführer einer PersGes oder eine Witwe und die nach dem Entwurf eines GeprägerechtsprechungsG beabsichtigte steuerliche Regelung, DB 1985, 2370; Brandenberg, Versorgungsleistungen einer PersGes an die Witwe eines Gesellschafters, wenn die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Antragsveranlagung für Lebens- und Rentenversicherungsleistungen nach § 20 Abs 1 Nr 6 S 2 EStG (§ 50 Abs 2 S 2 Nr 6 EStG)

Rn. 44a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Ein weiteres Wahlrecht zur Veranlagung mit der Folge einer Ausnahme von der Abgeltungswirkung des § 50 Abs 2 S 1 EStG besteht für Einkünfte aus KapVerm iSd § 49 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst a EStG, auf die § 20 Abs 1 Nr 6 S 2 EStG anzuwenden ist. § 20 Abs 1 Nr 6 S 2 EStG regelt die Freistellung der hälftigen Bemessungsgrundlage für bestimmte Rente...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rn. 10 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 19a EStG ist verfassungsgemäß. Er stellt eine Lenkungsnorm (zum Begriff s Hey in Tipke/Lang, § 3 Rz 3.21f (25. Aufl 2024)) dar, die darauf abzielt, junge ArbG-Unternehmen bestimmter Größenklassen bei der Mitarbeitergewinnung zu unterstützen bzw die Mitarbeiterbindung zu stärken, s Rn 1 und BT-Drs 19/27631, 109. Gleichzeitig trägt die Regel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Verhältnis zum Europarecht

Tz. 31 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Zu berücksichtigen sind die Niederlassungsfreiheit des Art 49 AEUV (Art 43 EGV) sowie die Kap-Verkehrsfreiheit gem Art 63 AEUV (Art 56 EGV). In der Lit wird die Auff vertreten, die Zinsschranke verstoße gegen diese Grundfreiheiten (zB s Körner, Ubg 2011, 610, 616; s Homburg, FR 2007, 717, 723; s Musil/Volmering, DB 2008, 12, 15ff; s Knopf/Br...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 "Von den Bezügen iSd Abs 1, die bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben"

Tz. 314 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Durch das sog Korb II-Ges v 22.10.2003 (BGBl I 2003, 2840) ist der Anwendungsbereich des § 8b Abs 5 KStG auch auf Inl-Dividenden ausgedehnt worden und bezieht sich damit mit Geltung ab dem VZ 2004 (also auch bereits für in einem abw Wj 2003/2004 vereinnahmte Dividenden) auf alle Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG, egal ob diese von einer inl oder e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 UmwStG von 1934 bis 1969

Tz. 83 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Das erste dt UmwStG war das von 1934 (RGBl I 1934, 572, 354); ihm folgten das UmwStR des DM-BilG 1950 (BGBl I 1950, 811) und das UmwStG 1957 (BStBl I 1957, 1713). Diese drei Ges regelten nur die Umw von Kap-Ges. Auf den heutigen Regelungsumfang wurde das UmwStG erst durch das UmwStG 1969 (BGBl I 1969, 1163) gebracht. Tz. 84 Stand: EL 116 – ET...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Steuerliche Aspekte

Rn. 51c Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Für eine GmbH & typisch Still geltende Grundsätze Wird die stille Beteiligung an einer GmbH steuerlich als typisch qualifiziert (dazu allg s Rn 50c), so mindern die Gewinnanteile der stillen Gesellschafter als BA in voller Höhe die KSt und beschränkt (§ 8 Nr 1 Buchst c GewStG: + 25 %, Freibetrag EUR 100 000) die GewSt bei der GmbH. Bei den st...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift fasst die Sondervorschriften für die Besteuerung der beschränkt StPfl zusammen. § 50 EStG gilt für beschränkt stpfl natürliche Personen, wobei die Antragsveranlagungen gem § 50 Abs 2 S 2 Nr 4 Buchst b und Abs 2 S 2 Nr 5 EStG gem Abs 2 S 7 lediglich EU- und EWR-Bürgern offenstehen. Über die Verweisung des § 8 Abs 1 KStG erlangt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Zweiter bis Fünfter Teil des UmwStG

Tz. 154 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Beim übertragenden Rechtsträger vorhandene verrechenbare Verluste, verbleibende Verlustvorträge, vom übertragenden Rechtsträger nicht ausgeglichene negative Eink, ein Zinsvortrag nach § 4h Abs 1 S 5 EStG und ein EBITDA-Vortrag nach § 4h Abs 1 S 3 EStG gehen bei den vom Zweiten bis Fünften Teil des UmwStG erfassten Umw nicht mehr auf den übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Geringfügige Beschäfti... / I. Wahlrecht des Arbeitgebers bei Entgeltgeringfügigkeit

Rz. 100 Für die Besteuerung entgeltgeringfügiger Beschäftigungsverhältnisse bestehen drei verschiedene Möglichkeiten:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.2 Ergebnisermittlung bei Personengesellschaften

Tz. 163 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Für die Umw auf Pers-Ges sieht § 4 Abs 4 S 3 UmwStG vor, dass der Wert der übergegangenen WG bei der Ermittlung des Übernahmegewinns oder -verlusts außer Ansatz bleibt, soweit er auf Anteile an der übertragenden Kö entfällt, die am stlichen Übertragungsstichtag nicht zum BV des übernehmenden Rechtsträgers gehören. Eine tats vorherige Beteil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Steuerfreie Gewinne

Rn. 88 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Steuerfreie Gewinnanteile sind Bestandteil des Steuerbilanzgewinns, jedoch können sie selbst nicht Gegenstand der Tarifbegünstigung nach § 34a EStG sein. Unter steuerfreie Gewinne können ua die steuerfreien Gewinnanteile nach § 3 Nr 40 EStG als auch Gewinne aus Freistellungsbetriebsstätten subsumiert werden. Sie sind zwar zunächst als Teil d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4 Umwandlungen mit Auslandsbezug

Tz. 184 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Eine Sonderregelung zur stlichen Rückwirkung grenzüberschreitender oder ausl Vorgänge enthält § 2 Abs 3 UmwStG. Danach sind § 2 Abs 1 und 2 UmwStG nicht anzuwenden, soweit Eink auf Grund abw Regelungen zur Rückbeziehung eines in § 1 Abs 1 UmwStG bezeichneten Vorgangs in einem anderen Staat der Besteuerung entzogen werden. Tz. 185 Stand: EL 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.5 Rückausnahme zu § 8b Abs 1 S 2 KStG bei verdeckten Gewinnausschüttungen in sog Dreiecksfällen (§ 8b Abs 1 S 5 KStG)

Tz. 128 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach der in § 8b Abs 1 S 5 KStG geregelten Rückausnahme ist die StFreiheit nach § 8b Abs 1 S 1 KStG bei einer vGA doch zu gewähren, soweit diese das Einkommen einer dem AE nahestehenden Person erhöht hat und bei der nahestehenden Person § 32a KStG nicht anzuwenden ist. Mit der Rückausnahme soll eine sonst wegen § 8b Abs 1 S 2 KStG drohende D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.2 Ersparte Ausgaben des Gesellschafters

Tz. 438 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Erspart ein Gesellschafter dadurch Ausgaben, dass ihm die Kö für eine Leistung ein zu niedriges Entgelt berechnet, liegt bei der Kö eine vGA in Form einer verhinderten Vermögensmehrung vor, die bei der Kö als vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG zu korrigieren ist und gleichzeitig eine Leistung iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG darstellt. Beispiel 1: An der AB-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Örtlich zuständiges FA (§ 37a Abs 3 S 1 und 2 EStG)

Rn. 46 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Entscheidung über den Antrag auf Pauschalierung trifft nach § 37a Abs 3 S 1 EStG das Betriebsstätten-FA des Prämien gewährenden Unternehmens (§ 41a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG). Durch den in § 41a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG enthaltenen Verweis auf § 40 Abs 2 EStG gilt der lohnsteuerliche Betriebsstättenbegriff (Ettlich in Brandis/Heuermann, § 37a EStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.8 Erstmalige Anwendung des § 8b Abs 4 KStG

Tz. 302 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 34 Abs 7a S 2 KStG idF vor der Neufassung durch das Kroatien-StAnpG ist die Regelung für Streubesitzdividenden erstmals auf Bezüge anzuwenden, die nach dem 28.02.2013 zufließen. Es kommt somit nicht auf den Zeitpunkt des GA-Beschl oder der Einbuchung der Forderung, sondern auf den Zufluss der GA an. In den Fällen, in denen der Beteili...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Verhältnis zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Tz. 30 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach Art 7 OECD-MA sollen Unternehmensgewinne dort besteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden, dh im BetrSt-Staat. Dagegen sieht Art 11 OECD-MA eine Besteuerung für Zinsen im Ansässigkeitsstaat des FK-Gebers vor. Durch Art 9 OECD-MA wird den Vertragsstaaten die Berechtigung zur Gewinnberichtigung bei verbundenen Unternehmen (Verhältnis M...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Anlässe zur Erstellung von Ergänzungsbilanzen

Rn. 64a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur Erstellung besonderer (Wert)-Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter zur StB der PersGes kommt es in folgenden Fällen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lüdicke, SteuerentlastungsG 1999/2000/2002, Änderungen bei beschränkt StPfl, IStR 1999, 193; Schnitger, Das Ende der Bruttobesteuerung beschränkt StPfl, FR 2003, 745; Endres, Die Fußball-WM einmal aus anderer Sicht: Steuerfragen rund um das runde Leder, PIStB 2006, 143; Lüdicke, Probleme der Besteuerung beschränkt StPfl, DStR 2008, Beiheft zu Heft 17, 25; Hartmann, Neuregelung d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ablauf der Haltefrist (§ 19a Abs 4 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 113 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Zur nachträglichen Besteuerung kommt es zudem ab 2024, wenn seit der Übertragung der Vermögensbeteiligung fünfzehn Jahre vergangen (die idF des FoStoG noch geltende Frist von 12 Jahren wurde mit ZuFinG entsprechend verlängert) sind, § 19a Abs 4 S 1 Nr 2 EStG, und der ArbG keine Erklärung gem § 19 Abs 4a EStG abgegeben hat (s Rn 128a). Für di...mehr