Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Internationales Steuerrecht... / Literaturtipps

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.7.2 Vorabprüfung der Ermittlung der Grundstücksquote anhand des DBA

Immobilienkapitalgesellschaften haben regelmäßig in ihrem Betriebsvermögen nicht nur Grundbesitz oder Anteile an Grundstücksgesellschaften sondern insbesondere bei Umschichtungen (Verkäufen) auch Kapitalanlagen. Anhand des jeweiligen DBA ist sowohl die Quote (die zwischen 50 % und 75 % liegen kann), der maßgebende Bezug (nur unmittelbarer Grundbesitz oder auch nachgeordnete ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.8 Ausgleichsposten nach § 4g EStG

Auf unwiderruflichen Antrag (wohl nicht bis zur Bestandskraft änderbar) können unbeschränkt Steuerpflichtige in den Fällen der Entnahme von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG in Höhe des Gewinns einen gewinnmindernden Ausgleichsposten bilden, soweit das Wirtschaftsgut einer Betriebsstätte desselben Steuerpflichtigen in einem anderen EU-Mitglied...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 9. Konsultationsvereinbarungen

Rz. 98 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 In den DBA, die auf dem OECD-MA aufbauen, verpflichten sich die Vertragsstaaten nicht nur dazu, Besteuerungsfälle, bei denen gegen Regelungen des DBA verstoßen wird, einer befriedigenden Lösung zuzuführen (Art 25 Abs 1 und 2 OECD-MA), sondern auch dazu, Schwierigkeiten oder Zweifel, die bei der Auslegung oder Anwendung des DBA entstehen, in ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1 Überblick

Die Wegzugs- (Vermögenszuwachs)besteuerung nach § 6 AStG für Stpfl. mit Anteilen i. S. d. § 17 EStG, die entweder wegziehen oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen ins Ausland verlegen (Ansässigkeitswechsel) oder den Anteil ins Ausland verschenken oder den Anteil ins Ausland vererben wurde umfassend durch das ATAD-UmsG geändert. Die Änderungen greifen i. d. R. ab 2022 (vgl. aber...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 2.5 Definition der Umsatzerlöse

Als Umsatz im Sinne der ÜH III ist grundsätzlich der steuerbare Umsatz nach § 1 UStG definiert. Bei Reiseleistungen i. S. v. § 25 UStG kann als steuerbarer Umsatz wahlweise auch der Umsatzerlös zugrunde gelegt werden, der vom Leistungsempfänger an den Reiseveranstalter entrichtet wurde. Der Leistungszeitpunkt (Monat, in dem die Leistung ausgeführt wurde) ist für die Umsatzrea...mehr

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Überbrückungshilfe IV: Antr... / 2.4 Umsatzdefinition

Als Umsatz i. S. d. ÜH IV gilt der steuerbare Umsatz nach § 1 UStG. Die Periodenzuordnung folgt dem Grundsatz der Leistungserbringung: Ein Umsatz wurde in dem Monat erzielt, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Im Falle der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) existiert ein Wahlrecht. Der Antragsteller kann alternativ auch auf den Zeitpunkt der Ent...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 21a [Forschungstätigkeit]

Rz. 1 § 4 Nr. 21a UStG war durch Art. 1 des Umsatzsteuer-Änderungsgesetzes 1997 (UStÄndG 1997) v. 12.12.1996[1] in das UStG eingefügt worden. Die Bestimmung trat am 1. Januar 1997 in Kraft. Mit § 4 Nr. 21a UStG wurden die Umsätze der Hochschulen aus Forschungstätigkeit steuerbefreit. Nicht zur begünstigten Forschungstätigkeit gehörten Tätigkeiten, die sich auf die Anwendung ...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 3.1 Antragsberechtigte

Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen (inklusive landwirtschaftlicher Urproduktion), soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und soweit sie ihre Geschäftstätigkeit infolge der Corona-Krise anhaltend vollständig, oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Frei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entgelt als Bemessungsgrundlage

Rz. 17 Im Gegensatz zu der seit dem UStG 1968 geltenden Rechtslage ist mWv 1.1.1993 (Art. 1 Nr. 14 Buchst. d, Art. 12 Abs. 1 Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz v. 25.8.1992, BGBl I 1992, 1548, BStBl I 1992, 552) das Entgelt nicht mehr Bemessungsgrundlage für die EUSt; mit Ausnahme von § 11 Abs. 2 UStG für Veredelungen im Drittlandsgebiet (Rz. 231ff.) wird die EUSt nur noch aufgr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Beförderungskosten (§ 11 Abs. 3 Nrn. 3 und 4 UStG)

Rz. 273 Zur Bemessungsgrundlage der EUSt gehören nach § 11 Abs. 3 Nr. 3 und 4 UStG u. a. die auf den Gegenstand entfallenden Beförderungskosten bis zum ersten und ggf. einem weiteren Bestimmungsort im Unionsgebiet. Da EUSt nur für die Einfuhr im Inland anfällt (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG), bedeutet die Regelung des § 11 Abs. 3 Nr. 3 UStG, dass die Beförderungskosten bis zum betre...mehr

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Betriebsstätte (Gewinnzuord... / Literaturtipps

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Betriebsstätte (Gewinnzuord... / 1 Systematische Einordnung

Das Vorliegen einer Betriebsstätte wird als Anknüpfungspunkt für eine beschränkte Stpfl. verwendet. Nach § 34d Nr. 2 Buchst. a EStG vermittelt eine ausl. Betriebsstätte einem inl. Unternehmen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die zur Anrechnung nach § 34c Abs. 1 EStG berechtigen. Nach Art. 7 Abs. 2 OECD-MA kann ein Staat die Unternehmensgewinne ("Unternehmensgewinne") besteuern,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5 Andere sonstige Leistungen (§ 11 Abs. 3 Nrn. 3 und 4 UStG)

Rz. 291 Unter den gleichen Voraussetzungen wie für die Vermittlungs- und Beförderungsleistungen bis zu dem ersten bzw. einem weiteren Bestimmungsort sind auch die Kosten für andere sonstige Leistungen in die Bemessungsgrundlage der EUSt einzubeziehen. Die Vorschrift wurde mWv 1.1.1996 durch Art. 20 Nr. 11 des JStG 1996 (BGBl I 1996, 1250; BStBl I 1996, 438) neu gefasst. Nach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Vorsteuerabzug, Zusammenfallen mit anderen Befreiungen

Rz. 10 Umsätze nach § 4 Nr. 6 Buchst. a UStG schließen den Vorsteuerabzug nicht aus. [1] Dies hat zur Folge, dass die in Rede stehenden Leistungen vollkommen von der Umsatzsteuer entlastet werden. Erst im Bestimmungsstaat unterliegen die Leistungen ggf. der Besteuerung (Einfuhrumsatzsteuer bei Drittstaaten, innergemeinschaftlicher Erwerb bei anderen EU-Mitgliedstaaten). Rz. 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 12 § 4 Nr. 6 Buchst. c UStG beruhte bis 31.12.1992 auf Art. 7 der 17. EG-Richtlinie. [1] Nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. c der 6. EG-Richtlinie in der bis zum 31.12.1992 geltenden Fassung war die Einfuhr von Gegenständen, die für ein Verfahren der vorübergehenden Einfuhr angemeldet wurden und für die aufgrund dieses Verfahrens eine Zollbefreiung galt oder – wenn sie aus einem...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Bedeutung des Vorsteuerabzugs für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage

Rz. 30 Anders als bei der ASt spielt seit der Einführung der Mehrwertsteuer die Höhe der Bemessungsgrundlage der EUSt für unternehmerische Einfuhren eine nur untergeordnete Bedeutung, weil insoweit die EUSt nicht zu einer bleibenden Steuerbelastung eingeführter Gegenstände führt, wie es im System der Mehrphasensteuer der Fall war. Die EUSt wirkt sich bei Unternehmern, die hi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Lieferungen von eingeführten Gegenständen

Rz. 24 Die Befreiung gilt nur für Lieferungen eingeführter Gegenstände. Der Einfuhrbegriff wird im UStG nicht definiert. Was unter Einfuhr zu verstehen ist, ergibt sich über § 21 Abs. 2 S. 1 UStG aus der sinngemäßen Anwendung der Zollvorschriften bzw. aus Art. 30 MwStSystRL. Danach gilt als "Einfuhr eines Gegenstands" die Verbringung eines Gegenstands, der sich nicht im freie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Vermittlungskosten (§ 11 Abs. 3 Nr. 3 UStG)

Rz. 287 Aufgrund der durch das UStG 1980 eingeführten Regelung in § 11 Abs. 3 Nr. 3 UStG sind neben den Beförderungskosten auch die Kosten für die Vermittlung der Lieferung in die Bemessungsgrundlage der EUSt mit einzubeziehen. Besorgungskosten für die Lieferung, d. h. Kosten, die durch die Beauftragung Dritter zur Leistung im Namen des Unternehmers entstehen, teilen nach § ...mehr

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Verrechnungspreise – ABC In... / 2.2 Steuerliche Verrechnungspreise

Im steuerlichen Bereich wird von Verrechnungspreisen üblicherweise nur im Verhältnis zwischen rechtlich selbstständigen Gesellschaften, also im Kapitalgesellschafts-Konzern, gesprochen. Hingegen erfolgt zwischen Stammhaus und Betriebsstätte eine Einkünfteabgrenzung. Entscheidend für diese Differenzierung ist, dass schuldrechtliche Beziehungen zwischen Gesellschaft und Gesell...mehr

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Verrechnungspreise – ABC In... / 1 Systematische Einordnung

Verrechnungspreise sind die Entgelte, mit denen konzerninterne Lieferungen und Leistungen bepreist werden. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht besteht das Problem, die aus dem Zusammenwirken von Konzerngesellschaften resultierenden Synergieeffekte für steuerliche Zwecke auf die beteiligten Gesellschaften aufzuteilen. Schließlich unterliegt nicht der Konzern als Ganzes der Bes...mehr

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Verstrickungsbesteuerung – ... / 4 Beratungshinweise

Bei Umwandlungen kann es zu Problemen (etwa bei einer grenzüberschreitenden Hineinverschmelzung oder Einbringung) kommen, da das UmwStG keinen gesonderten Verstrickungstatbestand kennt. Grundsätzlich kann das Buchwertprivileg nur einheitlich in Anspruch genommen werden. Daher muss bereits vor der Umwandlung dafür gesorgt werden, dass im Ausland entstandene Reserven nicht lat...mehr

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Familienstiftungen – ABC In... / 2.2 Besteuerungsfolgen

Liegen die o. g. Voraussetzungen vor, wird das Einkommen der Stiftung den in Deutschland unbeschränkt Stpfl. für Zwecke der ESt bzw. KSt zugerechnet, als seien ihnen diese Beträge bereits zugeflossen. Hierbei erfolgt die Einkünfteermittlung nach deutschen Vorschriften. Sind an der Stiftung auch Bezugsberechtigte beteiligt, die nicht der Besteuerung nach § 15 AStG unterliegen...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Steuerentstehung bei Pflichtteilsansprüchen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG)

Rz. 40 Abweichend vom Erbrecht, wonach der Pflichtteilsanspruch mit dem Tod des Erblassers entsteht[1], sieht bereits § 3 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 ErbStG den Anspruch so lange als nicht vorhanden an, als er nicht geltend gemacht wird. Daran anknüpfend bestimmt § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG, dass die Steuer in diesem Fall auch erst mit der Geltendmachung des Pflichtteils entst...mehr

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Fiktive Steueranrechnung – ... / 4 Beratungshinweise

Da sich die Höhe der anzurechnenden Steuer bereits aus dem DBA ergibt, entfällt im Inland der Nachweis, inwieweit die Einkünfte im Ausland einer Besteuerung unterlagen. Dies gilt jedoch nicht für den Nachweis nach § 50d Abs. 9 EStG. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn das DBA die Gewährung der höheren Quellensteueranrechnung von einer Mindestbesteuerung im Quellenstaat abhä...mehr

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Fiktive Steueranrechnung – ... / Literaturtipps

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3.2 Schenkung unter Auflage (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 121 § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG regelt bei der Schenkung unter Auflage die Besteuerung des Auflagenbegünstigten.[1] Die Steuer entsteht mit Vollziehung der Auflage. Allerdings wird der Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG in Bezug auf die Besteuerung der Zweitschenkung durch den BFH eingeschränkt, weil sich die Steuerpflicht des Auflagenbegünstigten bereits aus § 7 ...mehr

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Gewinnvergleichsmethode – A... / 2 Inhalt

Die Gewinnvergleichsmethode vergleicht den von einem konzernverbundenen Unternehmen erzielten Betriebsgewinn mit dem Betriebsgewinn unabhängiger Unternehmen, die unter vergleichbaren Bedingungen tätig sind. Hierbei wird der Grundidee gefolgt, dass über einen längeren Zeitraum betrachtet vergleichbare Leistungen unter vergleichbaren Bedingungen auch zu einem vergleichbaren Ge...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift knüpft an die Tatbestände der Steuerpflicht eines Erwerbs von Todes wegen[1], einer Schenkung unter Lebenden[2], einer Zweckzuwendung[3] und der Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen[4] an und konkretisiert bzw. ergänzt diese im Hinblick auf den Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung. Systematisch steht § 9 ErbStG im Zusammenhang mit § 38 AO, wonach di...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Steuerentstehung bei sonstigen Erwerben von Todes wegen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c–j)

Rz. 48 § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c ErbStG regelt den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer bei der Errichtung einer Stiftung bzw. Vermögensmasse ausländischen Rechts nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 ErbStG. Wenn die Stiftung beim Tod des Erblassers noch nicht bestanden hat, muss sie nach dessen Versterben vom beschwerten Erben oder Vermächtnisnehmer durch besonderes Stiftungsgeschäft...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.1 Allgemeines

Rz. 80 Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuer gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG im Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Die Zuwendung ist das Ergebnis einer Vermögensverschiebung im Rechtssinne.[1] Daran zeigt sich das enge systematische Zusammenspiel der Steuerbarkeit nach § 7 ErbStG und der Steuerentstehung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG. Besteuerungsgegenstand der...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die in dieser Vorschrift bestimmte Kleinbetragsgrenze dient der Verwaltungsvereinfachung.[1] Die Kleinbetragsgrenze gilt sowohl bei Erwerben von Todes wegen als auch bei Schenkungen unter Lebenden. § 22 ErbStG begründet einen Rechtsanspruch darauf, dass das FA von der Festsetzung einer Steuer von nicht mehr als 50 EUR absieht.[2] Ein Ermessen steht dem FA insoweit nich...mehr

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Fiktive Steueranrechnung – ... / 2 Inhalt

Einige deutsche DBA, insbesondere mit sog. Entwicklungsländern, ordnen für die Quellensteuern auf Dividenden, auf Zinsen und teilweise auf Lizenzen die Anrechnung eines bestimmten Steuersatzes auf den Bruttobetrag der Zahlungen an. Dieser Satz gilt auch dann, wenn im Ausland eine niedrigere oder ggf. gar keine Quellensteuer erhoben wird. Beispielhaft sei auf folgende Regelun...mehr

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Familienstiftungen – ABC In... / 3 Praxisfragen

Da die Stiftung im Ausland i. d. R. ebenfalls der Besteuerung unterliegt, kann über die Anrechnung nach § 15 Abs. 5 i. V. m. § 12 AStG eine Doppelbesteuerung vermieden werden. Hierfür gelten die allgemeinen Grundsätze des § 34c Abs. 1 EStG ("Anrechnungsmethode") entsprechend, bei Anwendung der Abgeltungsteuer ist § 32d Abs. 5 und 6 EStG zu beachten. Durch § 15 Abs. 3 AStG wer...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Ausführung der Grundstücksschenkung

Rz. 100 Der Eigentumserwerb bei Grundstücksschenkungen tritt nicht allein mit der dinglichen Einigung (Auflassung) ein, sondern es bedarf zusätzlich der Eintragung des Erwerbers im Grundbuch. Die Eintragung seitens des Grundbuchamtes setzt voraus, dass ein entsprechender Antrag vom Übertragenden oder Erwerber gestellt wird und der im Grundbuch als Berechtigter Eingetragene d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Grundregel (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 1. Halbs. ErbStG)

Rz. 20 Bei den Erwerben von Todes wegen entsteht die Steuer nach der Grundregel des § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG mit dem Tode des Erblassers.[1] Der Tod des Erblassers ist zeitlich maßgebend für die beiden wichtigsten Grundtatbestände des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (Erwerb durch Erbanfall, Erwerb durch Vermächtnis und Vorvermächtnis)[2] sowie für Erwerbsvorgänge nach § 3 Abs. 1 Nrn....mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.3 Betagter Erwerb

Rz. 34 Ein sog. betagter Erwerb liegt zivilrechtlich vor, wenn der Anspruch zwar bereits entstanden, seine Fälligkeit aber hinausgeschoben ist.[1] Nach der Rspr. des BFH ist allerdings nicht jeder betagte Anspruch i. S. d. Zivilrechts auch erbschaftsteuerrechtlich als betagt i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG anzusehen. Aus der bewertungsrechtlichen Behandlung noch n...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Durchschnittssatzbesteuerung für Ersatzaufforstung

Leitsatz Führt ein Land- und Forstwirt auf eigenen oder gepachteten Grundstücken entgeltlich eine Wiederaufforstung gegenüber Auftraggebern durch, die behördlich zur Ersatzaufforstung verpflichtet worden sind, unterliegen diese Leistungen dem Regelsteuersatz. Sachverhalt Der Kläger hatte in den Streitjahren einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Im Rahmen dieses Betri...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 26 Abweichend von der Grundregel des § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG entsteht die Steuer bei aufschiebend bedingten, aufschiebend befristeten oder betagten Erwerben nicht schon mit dem Tod des Erblassers, sondern erst mit Eintritt der Bedingung oder des vergleichbaren Ereignisses. Dabei kann ein entsprechender Erwerbsgrund nach deutschem Erbrecht nur auf einer Vermächtnisanordnu...mehr

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Subject-to-tax-Klausel – AB... / 3 Regelungen in DBA

In einigen DBA oder in den diese ergänzenden Protokollen wird vereinbart, dass die Freistellung nur dann zu erfolgen hat, wenn der andere Staat tatsächlich eine Besteuerung vornimmt. In Art. 23A Abs. 4 OECD-MA ist eine entsprechende Rückfallklausel verankert. Danach darf der Wohnsitzstaat trotz genereller Freistellung eine Besteuerung vornehmen, wenn der Quellenstaat infolge...mehr

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Switch-over-Klausel – ABC I... / 2.1 Abkommensrechtliche Regelungen

Auch wenn diese Regelungen sehr unterschiedlich ausgestaltet sind, lässt sich folgende Grundformulierung erkennen[1]: „Die Bundesrepublik Deutschland vermeidet die Doppelbesteuerung durch Steueranrechnung nach Art. 23B OECD-MA, und nicht durch Steuerbefreiung nach Art. 23A OECD-MA, a) wenn in den Vertragsstaaten Einkünfte oder Vermögen unterschiedlichen Abkommensbestimmungen z...mehr

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Subject-to-tax-Klausel – AB... / 2 Regelungshintergrund

Die DBA verteilen die Besteuerungsrechte. Weisen die Verteilungsnormen der Art. 6–22 OECD-MA oder die Vermeidungsregelungen in Art. 23A OECD-MA das Besteuerungsrecht ausschließlich dem Quellenstaat zu, kann es zu einer Keinmalbesteuerung (auch sog. doppelte Nichtbesteuerung) kommen. Nutzt dieser Staat sein Besteuerungsrecht nicht aus, so wird der andere Staat aufgrund des DB...mehr

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Subject-to-tax-Klausel – AB... / 4.2 § 50d Abs. 8 EStG

Nach Art. 15 OECD-MA steht das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dem Tätigkeitsstaat zu, wenn die Arbeit in seiner Steuerhoheit ausgeübt wurde und die 183-Tage-Regelung des Art. 15 Abs. 2 OECD-MA nicht erfüllt ist. Ist dies der Fall, sehen die deutschen DBA vor, dass diese Einkünfte von der inl. Besteuerung freizustellen sind. Diese Vorgabe wird...mehr

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Qualifikationskonflikt – AB... / 2.2 Abkommensrechtliche Qualifikationskonflikte

Es lassen sich als unterschiedliche Formen von Qualifikationskonflikten unterscheiden[1]: Positiver Qualifikationskonflikt: Beide Vertragsstaaten beanspruchen das Recht zur Besteuerung eines Sachverhalts. Im Ergebnis kommt es trotz des Vorliegens eines DBA zu einer Doppelbesteuerung. Negativer Qualifikationskonflikt: Jeder der Vertragsstaaten billigt das Besteuerungsrecht dem ...mehr

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Qualifikationskonflikt – AB... / 1 Systematische Einordnung

Ein Qualifikationskonflikt liegt vor, wenn die Vertragsstaaten eines DBA auf einen Sachverhalt unterschiedliche Regelungen anwenden. Dies kann dazu führen, dass einzelne Einkünfte in keinem der beiden Staaten besteuert werden, weil sich jeder Vertragsstaat durch das DBA an der Besteuerung gehindert sieht. Umgekehrt kann die Anwendung von unterschiedlichen Regelungen auch daz...mehr

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Switch-over-Klausel – ABC I... / 2.2.3 § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 1 EStG

Hingegen knüpft § 50d Abs. 9 EStG an das Vorliegen eines Qualifikationskonflikts an. Dieser Qualifikationskonflikt muss dazu führen, dass die Einkünfte entweder gar nicht oder "nur zu einem durch das Abkommen begrenzten Steuersatz" besteuert werden können. Erfasst werden Fälle, in denen der Quellenstaat zwar aus deutscher Sicht das unbeschränkte Besteuerungsrecht hat, das Ab...mehr

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Qualifikationsverkettung – ... / 2 Inhalt

Eine Qualifikationsverkettung hieße, dass die Wertungen des anderen Staats zu übernehmen sind. Dies würde z. B. bedeuten, dass die Qualifizierung einer Gesellschaft als Kapitalgesellschaft durch den anderen Vertragsstaat auch für Zwecke seiner Besteuerung zu übernehmen wäre. Eine solche Qualifikationsverkettung erfolgt grundsätzlich nicht. Vielmehr trifft jeder Staat seine e...mehr

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Switch-over-Klausel – ABC I... / 2.2.2 § 20 Abs. 2 AStG

§ 20 Abs. 2 AStG setzt – neben der im Verhältnis zwischen Stammhaus und Betriebsstätte stets gegebenen Beherrschung durch inl. Stpfl.[1] – eine niedrige Besteuerung i. S. v. § 8 Abs. 5 AStG und das Nichtvorliegen der in § 8 Abs. 1 AStG genannten "aktiven" Einkünfte voraus. Durch Gesetz v. 20.12.2007[2] wurde die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7ff. AStG in Fällen von K...mehr

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Ständiger Vertreter – ABC I... / 4 Beratungshinweise

Nach § 9 Nr. 3 GewStG ist der inl. Gewerbeertrag um die Anteile zu kürzen, die auf ausl. Betriebsstätten entfallen. Hierbei richtet sich der Betriebsstättenbegriff nach § 12 AO und nicht nach Abkommensrecht.[1] Daraus folgt, dass keine Kürzung zu erfolgen hat, wenn im Ausland ein ständiger Vertreter i. S. v. § 13 AO tätig ist. Vielmehr unterliegt der auf den ständigen Vertre...mehr

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Transaktionsbezogene Netto-... / 2.3 Vorgehensweise

Das BMF[1] trifft keine konkreten Vorgaben für die Ausgestaltung der transaktionsbezogenen Netto-Margen-Methode, sondern verweist lediglich auf Tz. 3.26ff. der OECD-Guidelines[2] und schließt sich damit den Empfehlungen der OECD an. Die OECD-Guidelines enthalten keine Definition der Nettogewinnspanne ("net profit margin"). Bei dieser Größe kann es sich nur um das auf die betr...mehr