Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Qualifikationskonflikt – AB... / 2.1 Unterschiedliche Regelungen des nationalen Rechts

Ausgehend von der Venezuela-Entscheidung des RFH wird nach Maßgabe des sog. Typenvergleichs entschieden, ob es sich bei einem ausl. "Gebilde" um eine Körperschaft handelt oder nicht.[1] Hierfür ist die (steuerliche) Behandlung im Ausland irrelevant. Entscheidend ist vielmehr, ob eine ausl. Gesellschaft in ihrer Struktur einer deutschen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist. D...mehr

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Subject-to-tax-Klausel – AB... / 4.3 § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 2 EStG

Nach § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 2 EStG fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück, wenn die Einkünfte einer im Inland unbeschränkt stpfl. Person nur deshalb nicht im Ausland besteuert werden, weil der ausl. Staat diese Einkünfte im Rahmen der beschränkten Stpfl. nicht berücksichtigt. Erfasst werden soll damit der Fall, dass die Einkünfte nur deshalb nicht im anderen Staat ...mehr

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Influencer in der Steuerwel... / 2. Steuerausfallrisiko durch digitaluntaugliche Gesetze?

In einer Kleinen Anfrage an den Bundestag aus dem Jahr 2020 zur Besteuerung von Social-Media-Akteuren[7] wurden u.a. Fragen dazu gestellt, ob die derzeit geltende Gesetzeslage der Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuergesetze ausreichen, um die Besteuerungsgrundlagen bei Influencern hinreichend ermitteln zu können. Die Bundesregierung antwortete hierauf[8], dass d...mehr

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Influencer in der Steuerwel... / 1. Beispiel

Beispiel Das Hobby wird zum Beruf: Person A beginnt im Juli 2021 seine gekochten veganen Gerichte zu fotografieren und postet diese auf Instagram. Zu Beginn hat Person A einen Follower. Im Winter 2021 erfährt veganes Kochen einen wahren Boom. Innerhalb kürzester Zeit wächst die Anzahl der Follower auf 100.000. Der regionale Supermarkt B wird auf A aufmerksam und kooperiert sc...mehr

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Ausgleichsposten i. S. d. §... / 2 Inhalt

Mit der Überführungsbesteuerung ("Entstrickungsbesteuerung") ist eine Ungleichbehandlung gegenüber dem Inlandsfall verbunden, weil bei grenzüberschreitenden Überführungen eine Gewinnrealisation erfolgt, während diese bei rein inl. Sachverhalten unterbleibt. Dies gilt unabhängig von der Höhe der jeweils anzuwendenden Steuersätze. Hierin wird seit Einführung der gesetzlichen E...mehr

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Betriebsstätte (Banken) – A... / Literaturtipps

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Ausgleichsposten i. S. d. §... / 3 Praxisfragen

Es ist sehr genau auf die Nachvollziehbarkeit des einzelnen Ausgleichspostens zu achten. Dieser ist für jeden Überführungsposten gesondert zu bilden. Scheidet eine steuerliche Anerkennung aus, wäre damit eine sofortige Besteuerung der stillen Reserven in dem Wirtschaftsgut verbunden. Hieraus resultierte eine Liquiditäts- und Zinsbelastung für den Steuerpflichtigen.mehr

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Betriebsstätte (Versicherun... / Literaturtipps

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Anzeigepflichten, internati... / 2 Inhalt

Anzeigepflichtig sind Stpfl., die ihren Wohnsitz[1], ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2], den Ort ihrer Geschäftsleitung[3] oder ihren Sitz[4] im Inland unterhalten. Die Meldepflicht kann in den Fällen des § 138 Abs. 2 Nr. 2 AO auch von der ausl. Personengesellschaft oder einem Treuhänder wahrgenommen werden.[5] Die Anzeige hat beim nach den §§ 18ff. AO zuständigen FA zu erfolg...mehr

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Dokumentationspflichten (Sa... / Literaturtipps

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Bandbreiten – ABC IntStR / 2.3 Neuregelung mWv Vz 2022

Der Gesetzgeber hat durch die Neuregelung in § 1 Abs. 3a AStG nicht nur anerkannt, dass i. d. R. Bandbreiten von Verrechnungspreisen entstehen, sondern auch Regelungen für deren Einengung getroffen. Hierzu ordnet Abs. 3a S. 2 an, dass eine Einengung der Bandbreite zu erfolgen hat, wenn mehrere Werte vorhanden sind und Unterschiede zwischen den Werten bestehen. Dies entsprich...mehr

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Bandbreiten – ABC IntStR / 2.2 Bestimmung der Bandbreite

Eine Bandbreite setzt die Bestimmung sowohl einer Unter- als auch einer Obergrenze von zulässigen Werten voraus. Diese Aufgabe obliegt der Finanzverwaltung, nicht dem Stpfl. Er muss seinen Verrechnungspreis bestimmen und darlegen, warum er diesen für fremdvergleichskonform hält. Hierzu kann es sinnvoll sein, zunächst die gesamte Bandbreite zu bestimmen, um zu gewährleisten, ...mehr

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Ausgleichsposten i. S. d. §... / 1 Systematische Einordnung

Der Gesetzgeber fingiert bei der Überführung von Wirtschaftsgütern aus einer inl. in eine ausl. Betriebsstätte entweder eine Entnahme nach § 4 Abs. 1 S. 3f. EStG oder einen Veräußerungstatbestand nach § 12 KStG. Die Vorschriften des UmwStG sind vorrangig.[1] Dies soll zur Aufdeckung und Versteuerung der in den Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Reserven führen. Die Regelu...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 1 Abgrenzung von anderen Prüfungen

Rz. 1 Die folgenden Ausführungen befassen sich mit externen, periodischen (jährlichen) Unternehmensprüfungen der Rechnungslegung (z. B. Einzel-Jahresabschluss und Einzel-Lagebericht) privatrechtlicher Unternehmen. Es stehen vor allem privat organisierte Prüfungen, insbesondere solche mit gesetzlicher Grundlage, im Zentrum des Interesses, deren Träger nur Wirtschaftsprüfer, v...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.1 Kreis der prüfungspflichtigen Unternehmen

Rz. 16 Abbildung 2 gibt einen Überblick über die wichtigsten privatrechtlichen Unternehmensformen.[1] Die im Gesellschaftsrecht existierenden Grundtypen privater Unternehmen lassen sich nach dieser Darstellung in Personenunternehmen, körperschaftlich organisierte Unternehmen und rechtsfähige Stiftungen unterscheiden.[2] Die Wahl einer bestimmten Unternehmensform zieht unmitt...mehr

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Sozialversicherungsrente und Art. 19 Abs. 4 DBA-Italien 1989

Leitsatz Nach Art. 19 Abs. 4 DBA-Italien 1989 können Ruhegehälter und alle anderen wiederkehrenden oder einmaligen Bezüge, die auf Grund der Sozialversicherungsgesetzgebung eines Vertragsstaates von diesem Staat, einem seiner Länder, einer ihrer Gebietskörperschaften oder einer ihrer juristischen Personen des öffentlichen Rechts gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert ...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen: Das BMF gibt die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen mit dem Stand vom 1.1.2022 neu bekannt (BMF v. 11.3.2022 – III C 3 - S 7492/19/10001 :004, BStBl. I 2022, 346). Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Notwendiger Ausschluss von Wettbewerbsverzerrungen

Rz. 47 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 29 UStG für die Leistung des Personenzusammenschlusses steht unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass diese Befreiung nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führt. Anders als in § 2b Abs. 1 UStG ist in § 4 Nr. 29 UStG nicht von "größeren Wettbewerbsverzerrungen" die Rede. Das Ausmaß der Wettbewerbsverzerrung ist für Zwecke des § 4 Nr. ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.4 Angaben zum Erwerber (Zeilen 9 bis 16)

Der begünstigte Erwerber muss das Familienheim unverzüglich zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Hinweis Schuldhaftes Zögern Unverzüglich bedeutet hier ohne schuldhaftes Zögern (R E 13.4 Abs. 2 Satz 4 ErbStR 2019). Befreiungsunschädlich ist es, wenn der überlebende Ehegatte oder überlebende eingetragene Lebenspartner pflegebedürftig wird oder sogar verstirbt. In Zeile 9 ist anzugeben,...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 2.1 Zum Begriff des Konzerns

Rz. 8 Konzerne bestehen aus 2 oder mehr rechtlich selbstständigen Unternehmen, die sich aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen zu einem Verbund zusammengeschlossen haben.[1] Sämtliche Unternehmen, die von sog. Mutterunternehmen beherrscht werden oder für die zumindest aufgrund der dem Mutterunternehmen direkt oder indirekt zustehenden Rechte die Möglichkeit der Beherr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.7 Wettbewerbsklausel

Rz. 21 Die Befreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL ist u. a. ausgeschlossen, wenn eine reale Gefahr besteht, dass die Befreiung für sich genommen unmittelbar oder in der Zukunft zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann.[1] Fraglich ist, ob eine typisierende Beurteilung der Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen für bestimmte "Berufssparten" durch den nationalen Gesetzg...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 6.4 Außenprüfung

Rz. 103 Auch im Rahmen der steuerrechtlichen Außenprüfung oder Betriebsprüfung werden Prüfungshandlungen durchgeführt, die in engem Zusammenhang mit der Konzernrechnungslegung stehen.[1] Das Ziel von Außenprüfungen besteht darin, die tatsächlichen und die rechtlichen Verhältnisse in Bezug auf die Steuern aufzuklären (§ 199 Abs. 1 AO). Grundsätzlich ist jedes Unternehmen einz...mehr

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Die EuGH-Entscheidungen 202... / [Ohne Titel]

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 25 Besteuerung bei Nutzungs- und Rentenlast (aufgehoben)

1 Allgemeines Rz. 1 § 25 ErbStG wurde mit Wirkung vom 1.1.2009 aufgehoben. Rz. 2 § 25 ErbStG betraf den Erwerb von Vermögen, dessen Nutzungen dem Schenker oder dem Ehegatten des Schenkers bzw. Erblassers zustehen oder das mit einer Rentenverpflichtung bzw. der Verpflichtung zu sonstigen wiederkehrenden Leistungen zugunsten dieser Personen belastet war. § 25 ErbStG ordnete unte...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Wesentliche Änderungen ab 1.1.2009

Rz. 6 Ist ein Erwerb mit einer Nutzungs-, Rentenlast oder mit der Verpflichtung zu sonstigen wiederkehrenden Leistungen belastet, ist der Kapitalwert der Belastung nun bei der Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs abzuziehen, unabhängig davon, zu wessen Gunsten die Last zu erbringen ist.[1] Der Vorbehaltsnießbrauch bietet sich nunmehr wieder als Gestaltungsinstrument bei ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Rechtswirkungen bleiben bestehen

Rz. 5 Für Erwerbe, für die die Steuer vor dem 1.1.2009 entstanden ist, bleiben gem. § 37 Abs. 2 S. 2 ErbStG die Regelungen des § 25 Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 ErbStG zur zinslosen Stundung, deren Ablösung und Fälligkeit weiterhin anwendbar, es sei denn, der Erwerber hat einen Antrag auf rückwirkende Anwendung des ab 1.1.2009 geltenden Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts nach A...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 25 ErbStG wurde mit Wirkung vom 1.1.2009 aufgehoben. Rz. 2 § 25 ErbStG betraf den Erwerb von Vermögen, dessen Nutzungen dem Schenker oder dem Ehegatten des Schenkers bzw. Erblassers zustehen oder das mit einer Rentenverpflichtung bzw. der Verpflichtung zu sonstigen wiederkehrenden Leistungen zugunsten dieser Personen belastet war. § 25 ErbStG ordnete unter näheren Vor...mehr

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Implikationen des MoPeG auf die Besteuerung von Personengesellschaften (GmbHStB 2022, Heft 8, S. 248)

Einzelsteuergesetzliche Implikationen sowie mögliche Auswirkungen des MoPeG auf ausgewählte Verwaltungsanweisungen Dipl.-Finw. (FH) Sergej Müller, M.A. Taxation, StB, FBf Internationales Steuerrecht[*] Im ersten Teil des vorliegenden Beitrags (Müller, GmbH-StB 2022, 184) wurde das MoPeG samt Abschaffung des Gesamthandsvermögens dargestellt. Zudem wurden mögliche Auswirkungen ...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / I. Auswirkung des MoPeG auf Einzelsteuergesetze

Fraglich ist, ob es durch das MoPeG zu Folgeänderungen in den Einzelsteuergesetzen kommen kann, die auf den Terminus des Gesamthandsvermögens rekurrieren. Nach der zugrunde liegenden Gesetzesbegründung[1] sollen jedenfalls keine Änderungen an den (ertragsteuerlichen) Grundsätzen der Besteuerung von Personengesellschaften mit dem MoPeG einhergehen. Zur Validierung dieser Auss...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / II. Weitere Auswirkungen des MoPeG auf ausgewählte Verwaltungsvorschriften

Nachfolgend sollen weitere Implikationen des MoPeG auf ausgewählte[62] Verwaltungsvorschriften analysiert werden, die sich auf die Besteuerung von Personengesellschaften auswirken können. 1. Einbringung in Gesamthand Die Finanzverwaltung nimmt in ihrem BMF-Schreiben v. 11.7.2011 [63] zu der Frage Stellung, wann die Einbringung einzelner zum Privatvermögen gehörender Wirtschafts...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / III. Fazit

Das MoPeG soll ausweislich der Gesetzesbegründung[83] keine Auswirkung auf die Besteuerung haben. In Bezug auf den Dualismus der Besteuerung und die damit verbundene Frage nach der Besteuerung von Personengesellschaften im Kontext einer Steuersubjekteigenschaft sowie der additiven Gewinnermittlung ergeben sich keine Auswirkungen auf die Besteuerung:[84] Dies ergibt sich nach ...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Sergej Müller, M.A. Taxation, StB, FBf Internationales Steuerrecht[*] Im ersten Teil des vorliegenden Beitrags (Müller, GmbH-StB 2022, 184) wurde das MoPeG samt Abschaffung des Gesamthandsvermögens dargestellt. Zudem wurden mögliche Auswirkungen des MoPeG auf den Dualismus der Besteuerung untersucht. Dem MoPeG konnte insoweit kein Einfluss auf das dualistisch...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / 1. Einkommensteuergesetz

a) § 6 Abs. 5 S. 3 EStG Verschiedene Konstellationen einer Übertragung im Zusammenhang mit Gesamthandsvermögen: Nach § 6 Abs. 5 S. 1 EStG kann ein einzelnes Wirtschaftsgut von einem Betriebsvermögen (BV) in ein anderes BV desselben Steuerpflichtigen überführt werden, ohne die darin enthaltenen stillen Reserven zu realisieren. Dies gilt entsprechend § 6 Abs. 5 S. 3 EStG, soweit...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / 2. Grunderwerbsteuergesetz

a) § 1 Abs. 2a S. 7 GrEStG Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von zehn Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 90 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies gem. § 1 Abs. 2a S. 1 GrEStG als ein auf die Übereignung eines Gru...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / 3. Weitere Gesetze

a) § 97 Abs. 1a BewG Wie bereits im ersten Teil des Beitrages dargestellt,[48] beinhaltet § 97 Abs. 1a BewG eine Legaldefinition[49] des Gesamthandsvermögens. Danach handelt es sich bei Gesamthandsvermögen um das BV einer Personengesellschaft.[50] Der Sinn und Zweck der Vorschrift des § 97 Abs. 1a Nr. 1 BewG besteht laut zugrunde liegender Gesetzesbegründung[51] darin, das Ges...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / a) § 97 Abs. 1a BewG

Wie bereits im ersten Teil des Beitrages dargestellt,[48] beinhaltet § 97 Abs. 1a BewG eine Legaldefinition[49] des Gesamthandsvermögens. Danach handelt es sich bei Gesamthandsvermögen um das BV einer Personengesellschaft.[50] Der Sinn und Zweck der Vorschrift des § 97 Abs. 1a Nr. 1 BewG besteht laut zugrunde liegender Gesetzesbegründung[51] darin, das Gesamthandsvermögen der...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / d) § 44b Abs. 7 S. 1 EStG

§ 44b EStG regelt die Erstattung von Kapitalertragsteuer. In § 44b Abs. 7 S. 1 EStG findet sich die Regelung, dass eine Gesamthandsgemeinschaft für ihre Mitglieder eine Erstattung der Kapitalertragsteuer bei dem für die gesonderte Feststellung ihrer Einkünfte zuständigen Finanzamt beantragen kann. Die Vorgängerregelung in § 45b Abs. 2a EStG a.F. verwandte anstelle des Terminu...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / d) § 19 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG

In § 19 GrEStG werden die Anzeigepflichten der Beteiligten eines grunderwerbsteuerlich relevanten Vorganges benannt. Eine Anzeigepflicht trifft insoweit auch die Änderungen im Gesellschafterbestand einer Gesamthand bei Gewährung der Steuervergünstigung nach §§ 5, 6 GrEStG. Sollten nach der hier vertretenen Auffassung die Nichterhebungsvorschriften der §§ 5, 6 GrEStG künftig n...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / 1. Einbringung in Gesamthand

Die Finanzverwaltung nimmt in ihrem BMF-Schreiben v. 11.7.2011 [63] zu der Frage Stellung, wann die Einbringung einzelner zum Privatvermögen gehörender Wirtschaftsgüter in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft als tauschähnlicher Vorgang qualifiziert wird. Ein unentgeltlicher Vorgang – und damit kein tauschähnliches Geschäft – soll danach nur dann anz...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / c) § 7g Abs. 7 S. 2 EStG

§ 7g EStG regelt die Bildung und Berücksichtigung von Investitionsabzugsbeträgen. Bei Personengesellschaften und Gemeinschaften ist diese Vorschrift gem. § 7g Abs. 7 S. 1 EStG mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Steuerpflichtigen die Gesellschaft oder die Gemeinschaft tritt. Vom Gewinn der Gesamthand oder Gemeinschaft abgezogene Investitionsabzugsbeträge könne...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / a) § 1 Abs. 2a S. 7 GrEStG

Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von zehn Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 90 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies gem. § 1 Abs. 2a S. 1 GrEStG als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Per...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / c) § 7 Abs. 2, 3 GrEStG

§ 7 GrEStG regelt die grunderwerbsteuerliche Behandlung der Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Flächeneigentum. Soweit dabei ein Grundstück, das einer Gesamthand gehört, von den an der Gesamthand beteiligten Personen flächenweise geteilt wird, so wird die Steuer anteilig i.S.d. § 7 Abs. 2 Satz 1 GrEStG nicht erhoben. Beachten Sie: Dabei ist nach § 7 Abs. 3 S. 1 Gr...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / b) § 10 Abs. 1 S. 4 ErbStG

Das Erbschaftsteuergesetz enthält in § 10 Abs. 1 S. 4 ErbStG Regelungen in Bezug auf den unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb einer Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft oder einer anderen Gesamthandsgemeinschaft. Ziel der Vorschrift ist eine Bruchteilsbetrachtung unter Versagung einer Verrechnung von Besitzposten und Gesellschaftsschulden.[53] Vorl...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / c) § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. d ErbStG

§ 13b Abs. 4 ErbStG enthält Regelungen zum Verwaltungsvermögen. Ausweislich des Gesetzestextes sollen dabei inter alia Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren sein (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 1 ErbStG). Ausnahmen von der Qualifikation als Verwaltungsvermögen: § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. ...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / d) Optionsmodell § 1a KStG

Auch wenn § 1a KStG nicht den Terminus des Gesamthandsvermögens verwendet, so soll an dieser Stelle dennoch die Auswirkung des MoPeG – insbesondere der damit eingeführten eGbR – auf die Frage der Körperschaftsteueroption skizziert werden. § 1a Abs. 1 S. 1 KStG findet seiner Formulierung folgend auf optierende Gesellschaften Anwendung. Die dort enthaltene Legaldefinition lässt...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / a) § 6 Abs. 5 S. 3 EStG

Verschiedene Konstellationen einer Übertragung im Zusammenhang mit Gesamthandsvermögen: Nach § 6 Abs. 5 S. 1 EStG kann ein einzelnes Wirtschaftsgut von einem Betriebsvermögen (BV) in ein anderes BV desselben Steuerpflichtigen überführt werden, ohne die darin enthaltenen stillen Reserven zu realisieren. Dies gilt entsprechend § 6 Abs. 5 S. 3 EStG, soweit inter alia ein Wirtsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / 2. Rechtstypenvergleich

Entsprechend der Ausführungen zum Dualismus der Besteuerung ist für deutsche steuerliche Zwecke die Abgrenzung zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft von eklatanter Bedeutung.[69] Für die Frage der vorgenannten Abgrenzung hat die deutsche Finanzverwaltung mit dem sog. LLC-Erlass [70] verschiedene Kriterien definiert. Abgrenzungskriterien: So sollen die folgenden Kriterien ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / b) § 6b Abs. 10 S. 10 EStG

§ 6b EStG erlaubt die Übertragung stiller Reserven aus der Veräußerung bestimmter Anlagegüter. Dabei sieht § 6b Abs. 10 S. 1 EStG eine Übertragung von stillen Reserven aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften vor. § 6b Abs. 10 S. 10 EStG schränkt in diesem Kontext die Übertragbarkeit der stillen Reserven aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / b) §§ 5 und 6 GrEStG

Nichterhebungsvorschriften: Die §§ 5 und 6 GrEStG sind Vergünstigungsvorschriften, die in Bezug auf die Übertragung von einer Gesamthand respektive auf eine Gesamthand eine Nichterhebung der Grunderwerbsteuer anordnen. Aus grunderwerbsteuerlicher Sicht führt die Übertragung eines Grundstücks von einem Gesellschafter auf eine Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Katalogleistung / 2.4 Sonderregelung für elektronische Dienstleistungen, Telekommunikationsdienstleistungen und Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen nach § 3a Abs. 5 UStG

Bis zum 31.12.2014 war als Sonderfall in § 3a Abs. 5 UStG nur eine Verlagerung des Orts der sonstigen Leistung in den Fällen geregelt, in denen ein im Drittlandsgebiet ansässiger Unternehmer eine elektronisch ausgeführte sonstige Leistung an einen Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet ausgeführt hatte. In diesem Fall wurde der Ort der sonstigen Leistung an den Sitzort bzw....mehr