Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Finanzverwaltung konzipiert... / b) Unterste Beteiligungsebene anstatt Konzernspitze entscheidend

Es ist nicht erforderlich, dass der an der Umwandlung als herrschendes Unternehmen beteiligte Rechtsträger ein Unternehmer i.S.d. § 2 UStG ist. Unerheblich ist auch, ob das herrschende Unternehmen die Beteiligung an der abhängigen Gesellschaft im Privat- oder im Betriebsvermögen hält. Auch der Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann herrschendes Unternehmen i.S.d...mehr

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Finanzverwaltung konzipiert... / 2. Begrifflichkeit des "herrschenden Unternehmens"

Die Vorschrift des § 6a GrEStG gilt für alle Rechtsträger i.S.d. GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. Herrschendes Unternehmen können wirtschaftlich tätige natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften sein. An den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des herrschenden Unternehmens sind hierbei keine hohen Anforderungen zu stellen. Es reicht aus, wenn das he...mehr

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Der Familienkonzern in der ... / 2. "Organgesellschaftsverlust": Verlustübernahmeforderung als junge Finanzmittel

Die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Besonderheiten der Verlustübernahmeforderung beim Organgesellschaftsverlust soll am folgenden Fallbeispiel veranschaulicht werden: Beispiel 1 A überträgt schenkweise seinen Kommanditanteil an der OT GmbH & Co. KG (Organträger) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge m.W. zum 1.2.2003. Im Wirtschaftsjahr 2022 ergab sich bei der OG-1 GmbH ...mehr

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Finanzverwaltung konzipiert... / a) Aktuelle BFH-Judikatur

Der BFH hat in jüngster Rspr. (BFH v. 28.9.2022 – II R 13/20, BFH/PR 2023, 85 = ErbStB 2023, 30 [E. Böing]) entspr. Anlass zur Konzipierung neuer Anwendungserlasse zur Anwendung der Steuervergünstigung bei Umstrukturierung im Konzern nach § 6a GrEStG gegeben. Welches Unternehmen hierbei als sog. "herrschendes Unternehmen" und welche Gesellschaft sog. "abhängige Gesellschaft"...mehr

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Finanzverwaltung konzipiert... / III. Fazit

Die Finanzverwaltung setzt durch Neukonzeption der Anwendungserlasse zur Steuervergünstigung bei Umstrukturierung im Konzern nach § 6a GrEStG aktuelle BFH-Rspr. praktisch um. Hierbei erfolgen u.a. Änderungen zur wirtschaftlichen Tätigkeit. Die Vorschrift des § 6a GrEStG gilt nämlich für alle Rechtsträger i.S.d. GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. Hierfür ist erforderlich,...mehr

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Der Familienkonzern in der ... / 4. "Mehrabführung": Mehrabführung als nachsteuerrelevanter veräußerungsgleicher Vorgang gem. § 14 Abs. 4 Satz 5 KStG?

Mögliche Besteuerungsbesonderheiten zu nachsteuerrelevanten Auswirkungen von Mehrabführungen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer werden anhand folgenden Fallbeispiels skizziert: Beispiel 3 A übertrug schenkweise seinen Kommanditanteil an der OT GmbH & Co. KG (Organträger) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge m.W. zum 1.2.2020. Im Wirtschaftsjahr 2021 haben sich Meh...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 3 Aufhebungsverträge mit besonderen Personengruppen

Minderjährige können Aufhebungsverträge grundsätzlich nur mit Einwilligung bzw. Genehmigung ihrer gesetzlichen Vertreter wirksam abschließen.[1] Hatte der gesetzliche Vertreter jedoch den Minderjährigen ermächtigt, das Arbeitsverhältnis zu begründen, kann er auch einen Aufhebungsvertrag ohne Zustimmung abschließen.[2] Nach allgemeiner Meinung umfasst die wirksame Ermächtigun...mehr

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Sommer, SGB V § 217b Organe / 2.6 Abberufung des Vorsitzenden (Abs. 1e)

Rz. 12j Der Verwaltungsrat kann seinen Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter abberufen, wenn bestimmte Tatsachen das Vertrauen der Mitglieder des Verwaltungsrates zu der Amtsführung des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden ausschließen (Satz 1). Das ist insbesondere der Fall, wenn der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende seine Pflicht als Wille...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 17 Zahlung rückständiger Vergütung

Macht eine tarifliche Regelung den Anspruch auf eine Jahreszahlung [1] davon abhängig, dass das Arbeitsverhältnis an einem Stichtag "ungekündigt" ist, dann steht ein vor dem Stichtag abgeschlossener Aufhebungsvertrag einer Kündigung nicht gleich. Dies gilt schon deshalb, weil die Interessenlage der Partei eine andere ist. Besteht gegenseitiges Einvernehmen über die Beendigung...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.5.3 Heilmittel-Richtlinien

Rz. 67 Die Änderung der Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie) v. 19.1.2023 ist am 12.4.2023 in Kraft getreten. Die mit Wirkung zum 11.5.2019 erfolgte Änderung in Abs. 6 geht auf die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) zurück. Damit hat der Gemeinsame Bundesauss...mehr

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Sommer, SGB V § 41 Medizini... / 2.3 Anspruchsumfang (Abs. 2)

Rz. 9 Leistungen nach § 41 sind Sachleistungen, auf die hinsichtlich des "Ob" der Leistung kein Ermessen der Kasse, sondern bei Erfüllung der Voraussetzungen, also insbesondere bei der medizinischen Notwendigkeit einer derartigen Kur, ein Rechtsanspruch besteht. Der ursprünglich in der Regelung enthaltene Verweis auf § 41 Abs. 2 ist durch das GKV-WSG entfallen. Leistungen be...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 1 Vorteile des Aufhebungsvertrags

Im Vergleich zur Kündigung bietet der Aufhebungsvertrag im Wesentlichen folgende Vorteile: Der Abschluss des Aufhebungsvertrags entbindet von der Einhaltung der Kündigungsfristen. Der gesamte allgemeine und besondere Kündigungsschutz findet keine Anwendung. Dies bedeutet, dass ein Aufhebungsvertrag beispielsweise mit einer Schwangeren, einem sich in Elternzeit befindlichen Arb...mehr

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Personalentwicklung im Para... / 4 Ordnung ins "Chaos" bringen

Die Vielfalt der neuartigen Themen sind in ihrer Gesamtheit mit den Ressourcen einer durchschnittlichen Personalentwicklung (neben dem Tagesgeschäft) kaum bis gar nicht zu stemmen. Erschwerend kommt hinzu, dass die praktische Umsetzung als originäre Aufgabe der Führungskräfte realisiert werden sollte, welche aufgrund der Arbeitsverdichtung und den Anforderungen anderer Fachbe...mehr

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Personalentwicklung im Para... / 5 HR Development professionalisieren – Ideen für diePraxis

Panta rei (alles fließt) – so auch die aktuellen Entwicklungen. Eine zeitgemäße Personalentwicklungsarbeit sollte sich regelmäßig – mindestens einmal im Jahr – systematisch mit den aktuellen Trends beschäftigen, diese diskutieren und systematisieren. Ihre Vorteile: Größere Passgenauigkeit der priorisierten Themen durch den Blick auf die unternehmensspezifischen Erfordernisse. Du...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 3. Beteiligung des Betriebsrats

a) Unterrichtung Rz. 124 § 17 Abs. 2 KSchG verpflichtet den (vorläufigen) Insolvenzverwalter, den Betriebsrat im Vorfeld anzeigepflichtiger Entlassungen rechtzeitig und schriftlich die zweckdienlichen Auskünfte zu erteilen und ihn nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 Nr. 1–6 KSchG zu unterrichten. Nach dem Katalog des § 17 Abs. 2 KSchG sind anzugeben, die Gründe für die geplanten Ent...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 1. Beteiligung des Betriebsrats – Konsultationsverfahren

a) Unterrichtung des Betriebsrats Rz. 866 Sollen in einem Betrieb, in dem ein Betriebsrat besteht, anzeigepflichtige Massenentlassungen vorgenommen werden, ist der Betriebsrat nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 bis 3a KSchG an dem Anzeigeverfahren zu beteiligen. Die genaue Einhaltung dieser Vorschriften ist zwingend zu beachten. Anderenfalls ist eine im Rahmen einer Massenentlassun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. § 15a Abs 2 EStG: Verlustverrechnung mit Gewinnen aus der Beteiligung

Schrifttum: Pyszka, Ernstliche Zweifel am Saldierungsverbot des § 15a EStG – Anmerkung zum Beschluss des BFH vom 12.09.1996, BB 1997, 2153; Resing/Gröning, Ernstliche Zweifel am Saldierungsverbot des § 15a EStG? – Anmerkung zum BFH-Beschluss vom 12.09.1996, DStR 1997, 769; Theisen, Gewinne der dritten Art? – Anmerkungen zum Saldierungsverbot nach § 15a Abs 2 EStG, DStR 1998, 18...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 403 Beteiligung der Finanzbehörde

Schrifttum: Duda/Schubert, Die Stellung der Finanzbehörde im gerichtlichen Verfahren – Rechte und Pflichten in den einzelnen Verfahrensabschnitten, NWB 2020, 1624; Franzen, Das Steuerstrafverfahren nach dem AOStrafÄndG, DStR 1967, 564; Henneberg, Die Neuregelung des Steuerstrafrechts, BB 1968, 906; Irmer, Die Neuregelung des Steuerstrafrechts (2. AOStraf-ÄndG), INF 1968, 479;...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 1045 Der Betriebsrat ist nach § 92 Abs. 1 BetrVG anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend über die Personalplanung zu unterrichten. Der Arbeitgeber hat ihm hierbei die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die er selbst für seine Planung verwendet. Der Betriebsrat soll zu einem möglichst frühen Zeitpunkt über die personelle Situation des Betriebes und deren Entwick...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Beteiligung eines Betriebsratsmitglieds

Rz. 826 Gem. § 82 Abs. 2 S. 2 BetrVG kann der Arbeitnehmer bei der Ausübung des Erörterungsrechtes ein Mitglied des Betriebsrates hinzuziehen, das nach S. 3 eine Schweigepflicht über den Inhalt der Verhandlungen trifft (BAG v. 20.4.2010 – 1 ABR 85/08, NZA 2010, 1307 = DB 2010, 1646). Hinsichtlich der Person des zuzuziehenden Betriebsratsmitgliedes hat der Arbeitnehmer ein Wa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

1. FinMin. NRW, Erlass v. 3.11.1972 – S 1300 - 2/5 - VB 2, DB 1972, 2235 Rz. 1 [Autor/Stand] Einkommens- und Vermögensverlagerungen in sog. Steueroasenländer: Zurechnung von Einkünften und Vermögenswerten Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil v. 21.5.1971 – III R 125 – 127/70 (BStBl. 11, 721) für Zwecke der Vermögensteuer entschieden, daß eine schweizerische Basisgesellschaft unt...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / 4. Streitigkeiten unter Beteiligung von Arbeitnehmern oder ihren Hinterbliebenen

Rz. 26 "Hilfsweise" ausschließlich zuständig, nämlich nur soweit nicht eine speziellere ausschließliche Zuständigkeit eines anderen Gerichts besteht, sind die ArbGe nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 ArbGG zum einen für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern oder ihren Hinterbliebenen und Arbeitgebern über Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in rechtlichem oder unmi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Beteiligungsrechte der FinB im Ermittlungsverfahren der StA

I. Teilnahmerecht (§ 403 Abs. 1 Satz 1 AO) Rz. 14 [Autor/Stand] § 403 Abs. 1 Satz 1 AO räumt den FinB die Befugnis ein, an den Ermittlungen von StA und Polizei teilzunehmen. Hierzu zählen die Vernehmung des Beschuldigten, der Zeugen und Sachverständigen, Durchsuchungen und Beschlagnahmen, Identifizierungen oder Augenscheinseinnahmen[2]. Zum Zweck dieser Vorschrift s. Rz. 5 ff...mehr

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§ 29 Kündigung / III. Beteiligung des Betriebsrats aufgrund Betriebsvereinbarung (§ 102 Abs. 6 BetrVG)

Rz. 189 § 102 Abs. 6 BetrVG sieht vor, dass Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbaren können, dass Kündigungen nicht nur der vorherigen Anhörung, sondern zusätzlich der Zustimmung des Betriebsrates bedürfen und dass bei Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Verweigerung der Zustimmung die Einigungsstelle entscheidet. Rz. 190 Für die Wirksamkeit einer solchen Verei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines

I. Zur Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift geht im Wesentlichen auf den durch die in den Jahren 1967 und 1968 in Kraft getretenen AO-Strafänderungsgesetze geschaffenen § 438 RAO zurück. § 403 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 AO hat seinen Ursprung im AOStrafÄndG vom 12.8.1967 [2]. Der Gesetzgeber[3] verfolgte mit der neuen Vorschrift den doppelten Zweck "die steue...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Anwendungsbereich

Rz. 12 [Autor/Stand] Der Anwendungsbereich des § 403 AO deckt sich mit dem des § 402 AO (s. § 402 Rz. 3)[2]. Während § 402 AO die allgemeine Rechtsstellung der FinB im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und deren Mitwirkungsrechte und -pflichten umschreibt, regelt § 403 AO besondere Beteiligungsrechte der FinB. Die Vorschrift gilt nur im laufenden Ermittlungsverfa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Teilnahmerecht (§ 403 Abs. 1 Satz 1 AO)

Rz. 14 [Autor/Stand] § 403 Abs. 1 Satz 1 AO räumt den FinB die Befugnis ein, an den Ermittlungen von StA und Polizei teilzunehmen. Hierzu zählen die Vernehmung des Beschuldigten, der Zeugen und Sachverständigen, Durchsuchungen und Beschlagnahmen, Identifizierungen oder Augenscheinseinnahmen[2]. Zum Zweck dieser Vorschrift s. Rz. 5 ff. Rz. 15 [Autor/Stand] Die Beteiligungsrech...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Mitteilung über verfahrensabschließende Entscheidungen (§ 403 Abs. 3 AO)

Rz. 26 [Autor/Stand] Die in § 403 Abs. 3 AO vorgeschriebene Mitteilung der Anklageschrift (§ 170 Abs. 1 StPO) und des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls (§§ 407 ff. StPO; s. dazu die Erl. zu § 400 AO) soll die FinB über den Gegenstand des Strafverfahrens und die Auffassung der StA unterrichten. Dadurch soll die FinB in die Lage versetzt werden, von ihren Mitwirkungsrechte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Fragerecht (§ 403 Abs. 1 Satz 3 AO)

Rz. 20 [Autor/Stand] § 403 Abs. 1 Satz 3 AO räumt dem Vertreter der FinB ein Fragerecht an Beschuldigte, Zeugen und Sachverständige ein. Die Vorschrift enthält lediglich eine Klarstellung, da sich das Fragerecht bereits aus dem in Abs. 1 Satz 1 vorgesehenen Anwesenheitsrecht ergibt[2]. Die FinB erhält hierdurch die Möglichkeit der aktiven Mitwirkung. Rz. 21 [Autor/Stand] Das ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Die "sonst zuständige Finanzbehörde"

Rz. 11 [Autor/Stand] Die in § 403 AO vorgesehenen Mitwirkungs- und Informationsrechte werden der "sonst zuständigen" FinB eingeräumt. Das ist funktional die FinB im strafverfahrensrechtlichen Sinne des § 386 Abs. 1 Satz 2 AO (s. § 386 Rz. 31 ff.). Das ist mithin die BuStra, die ansonsten das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren zu führen hätte (s. § 386 Rz. 38; § 387 R...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Anwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen (§ 403 Abs. 2 AO)

Rz. 23 [Autor/Stand] In den Fällen, in denen im Vorverfahren auf Antrag der StA richterliche Vernehmungen durchgeführt werden, ist die FinB zur Mitwirkung nach § 403 Abs. 1 AO berechtigt, wenn auch der StA die Anwesenheit gesetzlich gestattet ist (§ 403 Abs. 2 AO). Zum historisch bedingten missverständlichen Gesetzeswortlaut dieser Regelung s. Tormöhlen [2]. Rz. 24 [Autor/Stan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Mitteilung über Ort und Zeit der Ermittlungshandlungen (§ 403 Abs. 1 Satz 2 AO)

Rz. 16 [Autor/Stand] Um die FinB in den Stand zu setzen, von den ihr zustehenden Rechten Gebrauch zu machen, "sollen" Ort und Zeit der Ermittlungshandlungen der FinB rechtzeitig mitgeteilt werden (§ 403 Abs. 1 Satz 2 AO). Es handelt sich hierbei um eine Sollvorschrift, die für den Regelfall gilt und der StA kein Ermessen einräumt[2]. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn eine Mi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Rechtsschutz bei Verstößen

Rz. 38 [Autor/Stand] Bei Nichtbeachtung der Beteiligungsrechte der FinB aus § 403 AO durch die StA stehen der FinB keine förmlichen Rechtsbehelfe zu. Sie kann allenfalls Gegenvorstellungen (z.B. mit dem Antrag auf Terminverlegung) und Dienstaufsichtsbeschwerde[2] erheben (s. grundlegend § 385 Rz. 863, 864)[3]. Ein eigenes Vetorecht der FinB gegen Entscheidungen der StA kennt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 5 [Autor/Stand] Durch § 403 AO wird der FinB ein Recht auf Mitwirkung und Information in (Steuerstraftaten betreffenden) Ermittlungsverfahren eingeräumt, die von der StA oder der Polizei durchgeführt werden. Damit soll die Sach- und Rechtskunde der FinB möglichst frühzeitig in dem von einer anderen Behörde betriebenen Strafverfahren nutzbar gemacht werden[2] (s. Rz. 1). ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift geht im Wesentlichen auf den durch die in den Jahren 1967 und 1968 in Kraft getretenen AO-Strafänderungsgesetze geschaffenen § 438 RAO zurück. § 403 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 AO hat seinen Ursprung im AOStrafÄndG vom 12.8.1967 [2]. Der Gesetzgeber[3] verfolgte mit der neuen Vorschrift den doppelten Zweck "die steuerliche Sach- und Rechtskunde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Referentenentwurf v. 10.12.2019

Rz. 76 [Autor/Stand] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) ... „ § 7 Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft (1) Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland hat und die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Anhörungsrecht bei Verfahrenseinstellung (§ 403 Abs. 4 AO)

Rz. 30 [Autor/Stand] Dagegen ist die StA verpflichtet, die sonst zuständige FinB zu hören, wenn sie eine Einstellung des Verfahrens erwägt. Die FinB kann damit aus ihrer Sicht etwaige gegen die Einstellung sprechende rechtliche oder tatsächliche Bedenken geltend machen[2]. Zur entsprechenden Regelung im gerichtlichen Verfahren gem. § 407 Abs. 1 Satz 2 AO s. § 407 Rz. 14. Rz....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. KabE v. 30.6.1971

Rz. 5 [Autor/Stand] § 7 Steuerpflicht inländischer Gesellschafter (1) Sind unbeschränkt Steuerpflichtige an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat und die nicht gemäß § 3 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuerpflic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pyszka, Ernstliche Zweifel am Saldierungsverbot des § 15a EStG – Anmerkung zum Beschluss des BFH vom 12.09.1996, BB 1997, 2153; Resing/Gröning, Ernstliche Zweifel am Saldierungsverbot des § 15a EStG? – Anmerkung zum BFH-Beschluss vom 12.09.1996, DStR 1997, 769; Theisen, Gewinne der dritten Art? – Anmerkungen zum Saldierungsverbot nach § 15a Abs 2 EStG, DStR 1998, 1896. Verwaltu...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderteneigenschaft

Rz. 1122 Der besondere Kündigungsschutz tritt bereits dann ein, wenn die Behinderung objektiv vorhanden ist und auch die weiteren Voraussetzungen des § 151 SGB IX erfüllt sind. Auf den subjektiven Kenntnisstand des Arbeitgebers kommt es grds. nicht an. Wird die Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochen, ist sie unwirksam, wenn die Voraussetzungen des § 15...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Nickel/Bodden, Verlustausgleich und Verlustverrechnung nach § 15a EStG bei doppelstöckigen KG, FR 2003, 391; Ley, Die Anwendung von § 15a EStG auf doppelstöckige PersGes, DStR 2004, 1498; Rogall, Die Funktionsweise des § 15a EStG – Zur Notwendigkeit, Anzahl und Fortentwicklung von Korrektur- und Merkposten, BB 2004, 1819; Ley, Anwendbarkeit von § 15a EStG auf doppelstöckige Per...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Eingliederung und/oder Vertragsabschluss

Rz. 1111 Nach st. Rspr. liegt eine Einstellung vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen. Auf das Rechtsverhältnis, in dem diese Personen zum Betriebsinhaber stehen, kommt es nicht an. Maßgebend ist, ob die zu verrichtend...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1110 Die Stellung der schwerbehinderten Menschen im Arbeitsrecht ist durch das SGB IX neu geregelt worden. Das Gesetz ist am 1.7.2001 in Kraft getreten. Ein Kernelement des neuen Rechtes ist die Neufassung des Behindertenbegriffes in § 2 Abs. 1 SGB IX . Danach sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Persönlicher/sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 2 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 4a EStG ist auf unbeschränkt und beschränkt StPfl anzuwenden, § 50 Abs 1 EStG schränkt insoweit nicht ein. Die Vorschrift gilt auch für PersGes einschließlich Gewinnermittlung durch Sonder- und Ergänzungsbilanzen (einheitliche Gewinnermittlung). Für buchführungspflichtige Körperschaften geht die Spezialvorschrift § 7 Abs 4 KStG vor. Greift ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Dritter RefE v. 20.4.1971

Rz. 4 [Autor/Stand] § 7 Steuerpflicht inländischer Gesellschafter (1) Sind unbeschränkt Steuerpflichtige an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 2 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland hat und die nicht gemäß § 3 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuerpfli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verhältnis der Bewertungsmaßstäbe

Rz. 31 [Autor/Stand] Aufgrund seiner Bestimmung zum allgemeinen Bewertungsmaßstab ist bei der Bewertung eines Wirtschaftsgutes stets der gemeine Wert zugrunde zu legen, soweit nicht im Bewertungsgesetz selbst oder in anderen Regelungen ein spezieller Bewertungsmaßstab ausdrücklich vorgeschrieben wird. Bestehen gesetzliche Vorschriften mit gesonderten Wertbegriffen oder geson...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Zweiter RefE von Mitte März 1971

Rz. 3 [Autor/Stand] § 7 Steuerpflicht inländischer Gesellschafter (1) Sind unbeschränkt Steuerpflichtige an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 2 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland hat und die nicht gemäß § 3 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuerpfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (zu BT-Drucks. VI/3537)

Rz. 7 [Autor/Stand] Steuervorteile durch den Einsatz steuergünstig errichteter Gesellschaften, die Einkünfte wie Dividenden, Zinsen, Patenterträge und ähnliches auffangen und damit vor der deutschen Besteuerung abschirmen, werden beseitigt. Die in solchen Auslandsbasen thesaurierten Einkünfte werden künftig bei den Inländern zur deutschen Besteuerung herangezogen, die sich s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Erster RefE v. 23.12.1970

Rz. 2 [Autor/Stand] § 7 Steuerpflicht inländischer Gesellschafter (1) Sind unbeschränkt Steuerpflichtige an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 2 Abs. 1 Ziff. 1 des Körperschaftsteuergesetzes, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland hat (ausländische Gesellschaft), zu mehr als der Hälfte beteiligt, so hat jeder von ihne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 14/6882) – Auszug § 7 AStG -

Rz. 19 [Autor/Stand] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) vom 23.10.2000 (BGBl. I S. 1433), wird wie folgt geändert: 1. § 7 wird wie folgt geä...mehr