Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) "Eigener" Hausstand

Rn. 685 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der ArbN muss die Räumlichkeiten des Ersthaushalts aus eigenem oder abgeleiteten Recht nutzen; es muss gesichert sein, dass er die Wohnung nicht nur vorübergehend nutzen kann (BFH v 14.10.2004, VI R 82/02, BStBl II 2005, 98). Ein Vorbehaltsnießbrauch an der vom ArbN genutzten Wohnung schließt einen eigenen Hausstand nicht aus, wenn gesicher...mehr

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AGS 11/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Stefan Lissner mit häufigen Fehlern und Problemen im Rahmen der Beratungshilfeantragstellung (S. 481 ff.). Das LSG München (S. 492) hatte sich mit der Höhe der Verfahrensgebühr in einem sozialgerichtlichen Verfahren zu befassen sowie mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen das Erinnerungsrecht der Landeskasse verwirkt. Der Entscheidung des LG K...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Erforderliche Anhörungen (§ 248 Abs. 2)

Rn 10 Während die §§ 249, 250 und 251 dem Gericht die Prüfung der vorstehend aufgeführten Sachverhalte zwingend auferlegen, bevor der Plan bestätigt werden darf, bestimmt § 248 Abs. 2, dass das Gericht ergänzend vor der Entscheidung über die Bestätigung des Plans den Insolvenzverwalter, den Gläubigerausschuss, falls ein solcher bestellt ist, und den Schuldner anhören soll.[9] Rn...mehr

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ZErb 11/2022, Missglückte V... / dd) Flankierende Inventarpflicht

Neben der Wahl der Berechnungsgrundlage sollte flankierend eine Inventarpflicht mit Wertermittlung aufgenommen werden.[21] Ohne ein geeignetes Inventar sind erhebliche Schwierigkeiten absehbar, wenn der Nachlass erst im Nachhinein – bei Eintritt des Wiederverheiratungsfalls – historisch zu ermitteln ist und die Werte nachträglich zu bestimmen sind.[22] Zum Zwecke der Selbstdi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drenseck, Schuldzinsen nach Zwangsversteigerung eines vermieteten Grundstücks keine nachträglichen WK, FR 1992, 332; Rössler, Nach Zwangsversteigerung entstandene Schuldzinsen als nachträgliche WK, DStZ 1992, 493; Gosch, Schuldzinsenabzug beim Wechsel der Einkunftsart und des Einkunftsobjekts, StBp 1992, 171; Schmidt, Schuldzinsenabzug bei Refinanzierung eines Versorgungsausgle...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Öffentliche Bekanntmachung und Niederlegung (§ 235 Abs. 2)

Rn 4 Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist durch öffentliche Bekanntmachung zu verbreiten (§ 235 Abs. 2 Satz 1), die in der Form des § 9 und damit durch zentrale und länderübergreifende Veröffentlichung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zu erfolgen hat. In der Bekanntmachung müssen Ort, Zeit und Tagesordnung des Erörterungs- und Abstimmungstermins bekan...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 3. Abschaffung des Gesamthandsprinzips

§ 713 BGB n.F. lautet: Zitat § 713 BGB n.F. Gesellschaftsvermögen Die Beiträge der Gesellschafter sowie die für oder durch die Gesellschaft erworbenen Rechte und die gegen sie begründeten Verbindlichkeiten sind Vermögen der Gesellschaft. Dies bedeutet eine Abkehr vom bisher geltenden Gesamthandsprinzip (§§ 718–720 BGB a.F.) durch den Gesetzgeber.[6] Dennoch wird vereinzelt weiter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Vergebliche Werbungskosten

Rn. 93 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Führen Aufwendungen entgegen den Planungen des StPfl nicht zu Einnahmen – etwa weil die geplante Einkunftsquelle nicht geschaffen wird (zB geplantes Mietshaus wird nicht errichtet oder die Prüfung zum Abschluss der Umschulungsmaßnahme wird nicht bestanden) oder weil der erhoffte Erfolg nicht eintritt (zB Reparatur gelingt nicht) –, bleibt hi...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rn 10 Mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13.04.2006[24] wurde § 21 um eine den Bedürfnissen der Praxis entsprechende weitere Sicherungsmaßnahme ergänzt. Danach kann das Gericht Fremdrechtsgläubigern untersagen, die mit Fremdrechten belasteten Vermögensgegenstände aus dem Unternehmen des Schuldners abzuziehen und umgekehrt dem vorläufigen Verwalter e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 275 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zwar enthält der Gesetzeswortlaut insoweit eine speziellere Regelung gegenüber § 9 Abs 1 S 1 EStG, weil er den Abzug von Schuldzinsen als WK nur zulässt, "soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen". Da jedoch auch für die Abzugsfähigkeit nach § 9 Abs 1 S 1 EStG vom BFH in st Rspr gefordert wird, dass ein wirt...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 2. KG

Auch im Recht der KG bleiben die nachfolgerelevanten Änderungen überschaubar. Kommanditisten werden künftig nicht mehr nur im Handelsregister eingetragen. Da die Vorschrift des § 162 Abs. 2 HGB gestrichen wird, wonach bei öffentlichen Bekanntmachungen keine Angaben zu den Kommanditisten zu machen sind, beinhalten öffentliche Bekanntmachungen künftig auch Angaben zu den Komman...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Aufwendungen auf Vermögen eigentlich keine WK

Rn. 51 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das deutsche ESt-Recht ist durch den sog Einkünftedualismus geprägt: Während bei den Gewinneinkunftsarten des § 2 Abs 1 Nr 1–3 EStG der Gewinn als der Unterschiedsbetrag zwischen dem BV zu zwei Stichtagen (§ 4 Abs 1 EStG), also als Wertveränderung definiert wird, wird für die übrigen Einkunftsarten iSd § 2 Abs 1 Nr 4–7 EStG der Überschuss de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.5 Begrenzung des Regelungsbereichs

Rz. 32 § 48 Abs. 1 S. 1 EStG sieht vor, dass Empfänger von Bauleistungen einen Steuerabzug vornehmen müssen, wenn sie Unternehmer i. S. d. § 2 UStG sind (Rz. 14). Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinn ist auch derjenige, der Grundstücke vermietet oder verpachtet. Der Anwendungsbereich des Steuerabzugs wird durch die Einführung der Zwei-Objekt-Grenze durch das Steueränderung...mehr

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Steuerbefreiung für Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG

Leitsatz Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob dem Kläger die Regelverschonung nach § 13a ErbStG für auf ihn schenkweise übertragene Anteile an einer OHG zu gewähren sind. Sachverhalt Der Vater des Klägers schloss mit dem Sohn (Kläger) im Jahr 2018 einen Übergabevertrag. Vater und Sohn waren an der B.A.- OHG beteiligt. Sie vereinbarten, dass der Vater seine OHG-Beteiligun...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / h) Veräußerung einer privaten, das gesamte Nennkapital umfassenden Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Auf die Veräußerung einer das gesamte Nennkapital umfassenden Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die im Privatvermögen gehalten wird, sind die §§ 16, 34 EStG nicht – auch nicht wahlweise – anwendbar. Im Streitfall unterfiel die Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen 100 %-Anteilen an einer Kapitalgesellschaft der Vorschrift des § 17 EStG. FG Düsseldorf v. 26.1.20...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.3.2.1 Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine Beteiligung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei der Zwangsversteigerung eines Dritten sind mit denen bei einem Eigenantrag nicht identisch. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss allerdings auch in diesem Fall gegen einen Wohnungseigentümer über titulierte Forderungen verfügen. Fallen die Forderungen unter § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG, dar...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Verrechenbare Verluste nach § 15a EStG bei Umwandlung einer KG in eine Kapitalgesellschaft

Wird eine Personengesellschaft formwechselnd in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt, können nicht verbrauchte verrechenbare Verluste des Kommanditisten nicht mit einem Veräußerungsgewinn verrechnet werden, den der – vormalige – Kommanditist bei Veräußerung der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft erzielt. Hess. FG v. 26.1.2022 – 9 K 844/20, EFG 2022, 944, Rev. eingelegt, A...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Bezugsgröße für prozentuale Beteiligungshöhe nach § 17 Abs. 1 S. 1 EStG

Die im "Certificate of Incorporation" eingetragenen "authorized shares" sind i.R.d. § 17 Abs. 1 S. 1 EStG nicht für die Bezugsgröße "Kapital der Gesellschaft" maßgeblich, da das "authorized shares capital" nicht mit dem Begriff des Grundkapitals nach deutschem Aktienrecht vergleichbar ist. Die maßgebliche Bezugsgröße für die Bestimmung einer wesentlichen Beteiligung gem. § 17...mehr

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Die für den Investitionsabz... / 7. Überlassung von WG an "eigene" Kapitalgesellschaft

Es ist ebenfalls begünstigt, wenn ein WG an eine Kapitalgesellschaft entgeltlich überlassen (vermietet) wird, an dem der Unternehmer beteiligt ist. Unerheblich ist hierbei, ob die vereinbarte Miete angemessen ist. Entscheidend ist vielmehr, dass überhaupt ein Entgelt vereinbart und dieses als Betriebseinnahme erfasst wird. Beispiel Die EasyDrive-GmbH betreibt eine Fahrschule....mehr

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Umsatzsteuer für Feinschmecker / 2.3 Lösung

Homarus ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist[1]; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehört der Feinschmecker-Imbiss. Die Kunden zahlen auch – je nach Angebot – 30 oder 40 EUR, sodass ein Leistungsaustausch gegeben ist. Für die weiteren Ergebnisse muss unterschieden werden, ob die Speisen zum Mitnehmen ode...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.2 Ertragshoheit

Rz. 10 Die Ertragshoheit hinsichtlich des vom FA festgesetzten Verspätungszuschlags liegt nach § 14b S. 1 GewStG bei der hebeberechtigten Gemeinde. Keine Bedeutung hat die Regelung wegen der Identität von Verwaltungs- und Ertragshoheit für die Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie für das Bundesland Bremen.[1] Der Hebesatz der Gemeinde ist nach § 14b S. 4 GewStG auf den Vers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgericht / 4 Verfahrensablauf

Das Urteilsverfahren erster Instanz beginnt mit der Einreichung der Klageschrift beim Arbeitsgericht. Die Klage kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage wird dem Beklagten durch das Gericht zugestellt. Darauf folgt eine Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden der Kammer und, falls sie erfolglos bleibt, eine weitere Verhandlung vor der...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Antragsgemäße Fristverlänge... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, bis wann die Berufungsbegründungsfrist lief und ob B ggf. Wiedereinsetzung zu gewähren ist. Berufungsbegründungsfrist Die Frage mit der Frist ist leicht zu beantworten. Sie lief ursprünglich am 23.2.2020 ab und konnte vom LG ohne die Beteiligung des K nur bis zum 23.3.2020 verlängert werden. Dass B eine Verlängerung bis zum 24.3.20...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.5.1 Vermögens- und Einkünftebindung während des Bestehens der Kasse

Rz. 84 Die Steuerfreiheit der Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen sowie der Unterstützungskassen setzt nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG voraus, dass die ausschließliche und unmittelbare Verwendung des Vermögens und der Einkünfte der Kasse für die begünstigten Zwecke dauernd gesichert ist. Diese Vermögens- und Einkünftebindung muss durch die Satzung und die tatsächliche ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.18 Wirtschaftsförderungsgesellschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 18 GewStG)

Rz. 264 Wirtschaftsförderungsgesellschaften sind Gesellschaften, die der Verbesserung der Regionalstruktur oder der allgemeinen Wirtschaftsstruktur dienen. Die Steuerbefreiung solcher Gesellschaften als gemeinnützig[1] konnte zweifelhaft sein, weil es etwa an der Unmittelbarkeit fehlen konnte.[2] Durch das Gesetz v. 13.9.1993[3] wurde daher ab Vz 1993 eine eigenständige Steu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.4.1 Persönliche Steuerpflicht und Steuerbefreiung

Rz. 227 Genossenschaften sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG unbeschränkt steuerpflichtig. Bestimmte Genossenschaften, die sich auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft betätigen, sind jedoch nach § 5 Abs. 1 Nr. 14 KStG von der KSt befreit. Zweck dieser Steuerbefreiung ist die agrarpolitische Förderung land- und forstwirtschaftlicher, insbesondere kleinbäuerlicher Betriebe, ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.2 Besteuerung bei Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Rz. 149 Ein Berufsverband ist nur steuerbefreit, wenn sein Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.[1] Der Zweck des Berufsverbands ergibt sich aus seiner Satzung; er fällt daher nur unter die Steuerbefreiung, wenn er nach seiner Satzung die allgemeine Förderung seiner Mitglieder in dem oben (Rz. 135) umschriebenen Sinn fördert, nicht aber selbs...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.4.2 Steuerliche Besonderheiten bei dem Träger

Rz. 119 Zuwendungen des Trägers an die Pensions- oder Unterstützungskasse sind grundsätzlich als Betriebsausgaben zu behandeln.[1] Nicht erforderlich für die Abzugsfähigkeit der Zuwendungen ist, dass die Pensionskasse ihren Sitz oder ihre Geschäftsführung im Geltungsbereich des KStG hat. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Zuwendungen in der in den §§ 4c, 4d EStG bezeich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.3 Besteuerung bei Mittelverwendung zur Unterstützung oder Förderung politischer Parteien

Rz. 162 § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG enthält eine doppelte steuerliche Belastung von Berufsverbänden, die mittelbar oder unmittelbar politische Parteien fördern.[1] Die Regelung ist durch Gesetz v. 28.1.1994[2] eingeführt worden und zum Vz 1994 in Kraft getreten. Rz. 163 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 Buchst. b KStG ist die Steuerbefreiung ausgeschlossen, wenn der Berufsverband Mittel i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 3.2 Steuerbefreiung für REITs

Rz. 305 § 16 Abs. 1 REITG [1] befreit deutsche REIT-AG (Real Estate Investment Trusts) von der KSt und GewSt.[2] Eine REIT-AG ist eine börsennotierte AG, deren Unternehmensgegenstand sich darauf beschränkt, inl. unbewegliches Vermögen (mit Ausnahme von Mietimmobilien), ausl. unbewegliches Vermögen sowie dieser Tätigkeit dienende Vermögensgegenstände i. S. d. § 3 Abs. 7 REITG ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.8 Politische Parteien (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG)

Rz. 180 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG sind politische Parteien von der KSt befreit. Die Fassung der Vorschrift geht zurück auf das Gesetz v. 21.3.1983[1] und gilt seit Vz 1984. Bis zu dieser Gesetzesänderung waren nach Nr. 7 auch politische Vereine steuerbefreit; diese sind jetzt steuerpflichtig (Rz. 184). Aufgrund der Änderung durch das Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindli...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.6 Weitere Voraussetzungen für Unterstützungskassen als soziale Einrichtungen

Rz. 80 Nach § 3 Nr. 1 KStDV dürfen bei Unterstützungskassen die Leistungsempfänger nicht zu laufenden Beiträgen oder sonstigen Zuschüssen verpflichtet sein. Die Finanzierung der Unterstützungskasse hat daher durch Beiträge des Trägerunternehmens und durch eigene Einkünfte der Kasse (Zinsen) zu erfolgen. Entscheidend ist das Bestehen einer Verpflichtung für die Leistungsempfä...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.6.5 Inhaber isolierter Miteigentumsanteile

Auf die Rechte und Pflichten der Inhaber isolierter Miteigentumsanteile ist das Wohnungseigentumsgesetz anzuwenden.[1] Zu den danach anwendbaren Vorschriften werden auch die Vorschriften über die Beteiligung an den Kosten der ordnungsmäßigen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gerechnet. Dafür spricht auch, dass sich der Inhaber eines sondereigentumslosen Miteigentum...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.1 Staatsbetriebe, Erdölbevorratungsverband (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 KStG)

Rz. 13 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 KStG sind bestimmte Unternehmen und Anstalten, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben Betriebe gewerblicher Art unterhalten, aus Gründen des öffentlichen Interesses von der KSt befreit. Dies sind das Bundeseisenbahnvermögen sowie der Erdölbevorratungsverband.[1] Die Monopolverwaltungen des Bundes sind ausgelaufen[2] und seit dem Vz 2019 nicht me...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.3.5 Nebengeschäfte

Rz. 223 Nebengeschäfte sind alle Geschäfte, die weder Zweck- noch Gegen- oder Hilfsgeschäfte sind, insbesondere also alle außerhalb des Zwecks der Genossenschaft liegende Geschäfte, die über den Bereich der Hilfsgeschäfte hinausgehen. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Vermietung von Wohnräumen an Nichtbetriebsangehörige ist immer ein Nebengeschäft; aus Billigkeitsgründen tritt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.11 Wohnungsunternehmen (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG)

Rz. 197 Die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG betrifft Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Genossenschaft oder des Vereins. Nach der Beseitigung der Steuerbefreiung für gemeinnützige Wohnungsunternehmen[1] zu Beginn des Vz 1990 bzw. 1991 wurde die Vorschrift durch das Steuerreformgesetz 1990 v. 25.7.1989[2] neu gefasst. Danach sind Genossenschaften sowie Verei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.4.1 Besteuerung der Kasse bei Steuerpflicht

Rz. 115 Verstößt die Kasse gegen die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG (ist sie etwa keine soziale Einrichtung), so ist sie mit ihren Einkünften und ihrem Vermögen steuerpflichtig.[1] Es gelten die allgemeinen Regeln über die Ermittlung der Bemessungsgrundlage. Hat die Kasse die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder eines VVaG, sind nach § 8 Abs. 2 KStG sämtliche Ei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.10 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG)

Rz. 189 Die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erfasst alle Rechtsformen, die KSt-Subjekte sind. Die Vorschrift verweist für die Voraussetzungen der Steuerbefreiung auf die §§ 51–68 AO. Nach § 51 Abs. 1 S. 2 AO können alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. KStG begünstigt sein. Erfasst werden damit alle Rechtsformen, die § 1 Abs. 1 KS...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 3.3 Steuerfreiheit des Finanzmarktstabilisierungsfonds

Rz. 329 Durch Gesetz v. 17.10.2008[1] wurde der Finanzmarktstabilisierungsfonds zur Überwindung von Liquiditätsengpässen und zur Stärkung des Eigenkapitals von Unternehmen des Finanzsektors (insbesondere Finanzinstituten, Versicherungen, Kapitalanlagegesellschaften) gegründet. Der Fonds kann Garantien und Kredite gewähren und Beteiligungen übernehmen. Nach § 14 FMStFG ist de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.17 Bürgschaftsbanken (§ 5 Abs. 1 Nr. 17 KStG)

Rz. 258 Die Steuerbefreiung für Bürgschaftsbanken (Kreditgarantiegemeinschaften) in § 5 Abs. 1 Nr. 17 KStG wurde durch Gesetz v. 25.2.1992[1] mit Wirkung ab Vz 1992 eingefügt. Bis dahin wurden Bürgschaftsbanken als gemeinnützig angesehen. Da aber Bedenken bestanden, ob die Voraussetzungen der §§ 51ff. AO tatsächlich erfüllt waren, wurde eine eigenständige Steuerbefreiung ein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 34 Schlussvorschriften

Rz. 1 Die KSt ist wie die ESt (§ 2 Abs. 7 S. 1 EStG) eine Jahressteuer. Der Gesetzgeber kann die Besteuerungsvoraussetzungen und -folgen nach dem Abschnittsprinzip für jedes Steuerjahr neu bestimmen. Eine rückwirkende Änderung, insbesondere Verschärfung, ist zwar nach der gefestigten Rückwirkungs-Rechtsprechung des BVerfG[1] innerhalb des Jahres bis zum 31.12. jeweils zuläss...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / I. Baden-Württemberg

Rz. 1 Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei (VwV-VkSA) [1] Az.: 3–1132.0/68 – Vom 9. Dezember 2019 (GABl 2020, S. 2) [1] Die VwV tritt am 31.12.2026 außer Kraft, vgl. Nr. 10. 1. Ziel und Leitlinien Verkehrssicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Inneren Sicherheit. Primäres Ziel polizeilicher Verkehrssicherheitsarbeit ist...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / X. Nordrhein-Westfalen

Rz. 10 1. Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums – 41 – 61.02.01 – 3 – v. 19.10.2009 (MBl. NRW 2009, S. 502) 1 Allgemeines Die Verkehrssicherheitsarbeit umfasst präventive, repressive und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Förderung regelkonformen Verhaltens von Verkehrsteilnehmern. Eine Kombination dieser Handlungsfelder lässt ...mehr

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§ 1 Messverfahren / 7. Anforderungen an eine korrekte Auswertung

Rz. 1029 Eine Messung mit dem Einseitensensormessgerät ist in der Auswertung dann als korrekt zu bewerten, wenn im Einzelnen die Punkte der folgenden Checkliste erfüllt sind. Rz. 1030 Checkliste: Korrekte Auswertung der Messung bei "ES1.0"mehr

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§ 1 Messverfahren / 4. Anforderungen an eine korrekte Auswertung

Rz. 942 Eine Messung mit der Lichtschranke ESO µP 80 VIII/4 ist in der Auswertung dann als korrekt zu bewerten, wenn im Einzelnen die Punkte der folgenden Checkliste erfüllt sind. Checkliste: Korrekte Messungmehr

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§ 1 Messverfahren / k) Auswertung der Rohmessdaten

Rz. 1189 Die Messtechnik ist grundsätzlich die gleiche wie die des ES3.0. Von daher sei auf die dortigen Fallbeispiele verwiesen (s. Rdn 1099 ff.) Rz. 1190 Die PTB erteilt jedoch mittlerweile keine Baumusterprüfbescheinigungen mehr, wenn die vorgestellten Messgeräte Rohmessdaten abspeichern. Rz. 1191 Eine bemerkenswerte rechtliche Betrachtung dazu hat J. Thiele im Beitrag "Die...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / XIV. Sachsen-Anhalt

Rz. 14 Grundsätze für die Verkehrsüberwachung durch Polizei und Kommunen (Verkehrsüberwachungserlass) RdErl. des MI vom 6.3.2009 (MBl. LSA S. 208) – 23.3–12320 I. Verkehrsüberwachung durch die Polizei Die vom Straßenverkehr ausgehenden vielfältigen Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer erfordern permanent höchste Anstrengungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Hohe poliz...mehr

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§ 1 Messverfahren / bb) Fazit zur Auswertung der Rohmessdaten

Rz. 1147 Durch die Speicherung der Rohmessdaten wird beim ES3.0 eine nachträgliche und vom Messgerät unabhängige Überprüfung der Messung nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik ermöglicht. Die Auswertung der Position des Fahrzeuges in Bezug zur Fotolinie ist nicht ausreichend, um den vorgeworfenen Messwert bei vorhandenen Zweifeln technisch zu belegen. Dies auch im ...mehr

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§ 1 Messverfahren / b) Parallel fahrende Fahrzeuge

Rz. 924 Besondere Messkonstellationen sind auch dann möglich, wenn eine niedrige Messhöhe i.V.m. einer hohen Bodenfreiheit bei Lkw eine Beteiligung eines vom Lkw verdeckten Fahrzeugs an der Messwertbildung in ähnlicher Form zulässt. Abbildung 6 – Verkehr auf mehreren Fahrstreifen, Überholverkehr, Messwertzuordnung Rz. 925 Im folgenden Bild wurde durch Überlagerung die Messlini...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / VI. Hamburg

Rz. 6 SPL-Anweisung 2022–1 Leitlinie der Geschwindigkeitsüberwachung – Überwachung des Straßenverkehrs Stand: 29.3.2022 Vorwort Verkehrssituation und -entwicklung in Hamburg Hamburg hat aufgrund seiner geographischen Lage und verkehrlichen Bedeutung eine besondere Gewichtung in der Metropolregion. Die vorliegenden Prognosen zum Mobilitätsverhalten signalisieren dabei eine steige...mehr