Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.3 Tatbestand und Rechtsfolge des Abs. 9 S. 1 Nr. 2

Rz. 167 Der Tatbestand des Abs. 9 S. 1 Nr. 2 erfasst in der Form einer Subject-to-tax-Klausel die Fälle, in denen die Einkünfte einer im Inland unbeschränkt stpfl. Person nur deshalb nicht im Ausland besteuert werden, weil der ausl. Staat diese Einkünfte im Rahmen der beschr. Steuerpflicht nicht erfasst. Der Gesetzeswortlaut ist nicht an das internationale Begriffsverständni...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 13 § 50d Abs. 3 EStG soll sicherstellen, dass "funktionslosen" oder "funktionsschwachen" Gesellschaften die Entlastung von den Abzugsteuern, die ihnen nach dem Wortlaut eines DBA zusteht, nicht gewährt werden muss. Aufgrund von Verweisungen ist die Regelung auch auf die Entlastung nach der Mutter-Tochter-Richtlinie, der Zins- und Lizenzrichtlinie sowie nach § 44a Abs. 9 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.2 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 192 § 50d Abs. 10 EStG ist eine besondere Vorschrift zur Auslegung der DBA, die die Besteuerung bestimmter grenzüberschreitend gezahlter Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbs. 2 EStG regeln soll. Erfasst wird der Fall, dass eine Personengesellschaft Sondervergütungen an einen Gesellschafter zahlt. Dem Wortlaut nach gilt die Vorschrift sowohl für di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2 Internationales Schachtelprivileg bei hybriden Gesellschaftsformen

6.2.1 Problemstellung Rz. 254 Die Vorschrift setzt voraus, das Gewinnausschüttungen nach einem DBA bei dem unbeschränkt stpfl. Zahlungsempfänger von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, also steuerfrei zu stellen sind. Sie erfasst daher nur den Fall, dass die Gewinnausschüttung im Inland zur Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer gehört und dass hierauf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2.4 Zusammenfassung

Rz. 264 Das Gesetz sieht also eine dreistufige Qualifizierung vor. Auf der ersten Stufe erfolgt die Qualifizierung aufgrund der autonom auszulegenden Vorschriften des DBA. Ist danach der Zahlungsempfänger eine Kapitalgesellschaft, ist das internationale Schachtelprivileg unabhängig von besonderen Zuordnungskriterien des nationalen Rechts DBA-rechtlich anwendbar. Dann hat jed...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.1 Allgemeines

Rz. 252 § 50d Abs. 11 EStG enthält eine besondere Regelung für den Fall, dass ein DBA die Steuerfreistellung einer Gewinnausschüttung vorsieht, diese aber nach nationalem Recht einem anderen als dem Zahlungsempfänger zugerechnet wird, der nach seiner Rechtsform diese Steuerfreistellung nicht in Anspruch nehmen kann. Die Vorschrift gilt nur für im Inland ansässige Gesellschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 10.2 Ausschluss der Entlastung bei Gewinnausschüttungen, Abs. 14 S. 1

Rz. 331 § 50d Abs. 14 S. 1 EStG schließt die Entlastung von der KapESt in bestimmten Fällen aus. Betroffen sind Auskehrungen, die eine in Deutschland ansässige Personengesellschaft, die nach § 1a KStG zur KSt optiert hat, an ihre im Ausland ansässigen Gesellschafter leistet. Voraussetzung ist, dass zwischen Deutschland und dem Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters ein DBA b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2.2 Nichtanwendbarkeit des internationalen Schachtelprivilegs, Abs. 11 S. 1

Rz. 259 Nach § 50d Abs. 11 S. 1 EStG ist das internationale Schachtelprivileg nur insoweit anwendbar, als die Gewinnausschüttung nach nationalem Recht nicht einer anderen Person als dem Zahlungsempfänger zugerechnet wird. Die Steuerfreistellung erfolgt also nicht, soweit die Ausschüttung nicht bei dem Zahlungsempfänger, sondern bei einer anderen Person, dem Komplementär der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.3 Buchwert der Beteiligung bei Erwerb der Beteiligung oder bei nachträglichen Anschaffungskosten in der Interimszeit

8.4.3.3.1 Erwerb der Beteiligung in der Interimszeit Tz. 52 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 § 4 Abs 4 S 1 UmwStG geht von einer am stlichen Übertragungsstichtag bestehenden 100 %-igen Beteiligung der Übernehmerin an der übertragenden Kap-Ges aus. Wird die Beteiligung an der übertragenden Kö hingegen erst nach dem stlichen Übertragungsstichtag erworben, enthält § 5 Abs 1 UmwStG für ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.3 Beteiligung der übertragenden Kapitalgesellschaft an der übernehmenden Personengesellschaft

Tz. 64 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Ist die übertragende Kap-Ges als MU an der übernehmenden Pers-Ges beteiligt, fällt durch die Verschmelzung neben dieser MU-Beteiligung auch die gegenläufige Beteiligung der Pers-Ges (oder ihrer Gesellschafter) an der übertragenden Kap-Ges weg. In der Übertragungs-Bil der Kap-Ges ist die MU-Beteiligung mit dem anteilig auf die Überträgerin ent...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.3.1 Erwerb der Beteiligung in der Interimszeit

Tz. 52 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 § 4 Abs 4 S 1 UmwStG geht von einer am stlichen Übertragungsstichtag bestehenden 100 %-igen Beteiligung der Übernehmerin an der übertragenden Kap-Ges aus. Wird die Beteiligung an der übertragenden Kö hingegen erst nach dem stlichen Übertragungsstichtag erworben, enthält § 5 Abs 1 UmwStG für den Fall, dass Erwerberin die Übernehmerin ist, eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6 Beteiligung der übertragenden Körperschaft an anderen Personengesellschaften

Tz. 142 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Nach Verw-Auff (s UmwSt-Erl 2011 Rn 03.10) sind Beteiligungen der übertragenden Kö an anderen als der übernehmenden Pers-Ges in der Schluss-Bil der übertragenden Kö nach der sog Spiegelbildmethode zu erfassen. Dh, die Beteiligung ist mit dem Betrag zu bilanzieren, der dem Kap-Konto der Kö als MU bei der Pers-Ges entspr. Ebenso s Birkemeier (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.9 Auswirkung gesellschaftsrechtlich veranlasster bzw eigenkapitalersetzender Darlehen auf die Anschaffungskosten der wegfallenden Beteiligung

Tz. 70 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die AK der (wegfallenden) Beteiligung der Übernehmerin an der Überträgerin haben sich bei dem Verzicht auf ein Darlehen der Übernehmerin an die Überträgerin uU erhöht: Nach dem Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307) erhöhen sich durch den gesellschaftsrechtlich veranlassten Verzicht beim AE die AK der Kap-Beteiligung um den ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Unangemessene Beteiligung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Rn 25 Der Ausschluss der Zustimmungsersetzung in Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 soll die in der Insolvenzordnung geltende Gleichbehandlung aller Gläubiger und Verteilungsgerechtigkeit sichern und ähnelt der Regelung zum Insolvenzplan in § 245 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2. Maßstab zur Bestimmung einer angemessenen Beteiligung ist die Beteiligung rechtlich und tatsächlich gleichgestellter Gläubi...mehr

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Inobhutnahme / 7 Beteiligung freier Träger der Jugendhilfe

Der Vorrang des freien Trägers nach § 4 Abs. 2 SGB VIII erfasst auch die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII. § 76 SGB VIII erlaubt die Beteiligung freier Träger.[1] Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe kann die Aufgabe der Inobhutnahme einem Träger der freien Jugendhilfe zur Ausführung übertragen oder ihn daran beteiligen.[2] Der freie Träger kann aber keinen Eingriff durch ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Bereitschaft zur Übernahme von Beteiligungen am sanierten Unternehmen als Tilgung der Forderung (§ 230 Abs. 2)

Rn 7 Im Rahmen der Gläubigerautonomie kann im Plan vorgesehen werden, dass die Gläubiger statt einer Befriedigung in Geld die Übertragung von Anteils- oder Mitgliedschaftsrechten oder Beteiligungen erhalten. Diese Übertragung wird sich i.d.R. auf die Anteile des zu sanierenden Unternehmens beziehen, kann aber auch Anteile an einem dritten Unternehmen betreffen (vgl. § 221 Rd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften iSd § 8b Abs 2 KStG

Tz. 141 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 UE ist auf den Teil des Übertragungsgewinns iSd § 3 UmwStG, der auf (inl und ausl) Beteiligungen iSd § 8b KStG entfällt, § 8b Abs 2 KStG entspr anzuwenden, auch wenn der UmwSt-Erl 2011 hierzu keine ausdrückliche Aussage enthält (ebenso hierzu s § 11 UmwStG Tz 51). GlA s Brinkhaus/Grabbe (in H/M, 4. Aufl, § 3 UmwStG Rn 181), s Schmitt (in S/H...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.3 Inlandsumwandlungen mit und ohne Auslandsbezug

Tz. 99 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Inl-Umwandlungen (ohne ausl BV) können auch nach Inkrafftreten des SEStEG in aller Regel ohne Gewinnrealisierung zum Bw erfolgen und zwar auch dann, wenn neben unbeschr stpfl auch beschr stpfl Gesellschafter beteiligt sind (s Tz 82). GlA s Hagemann/Jakob/Ropohl/Viebrock (NWB Sonderheft 1/2007, 20). Tz. 100 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nitzschke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.7 Übersicht zur Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf gewerblich tätige Personengesellschaften mit Auslandsbezug

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nachstehend werden in tabellarischer Form die Auswirkungen bei Umwandlungen dargestellt, und zwar getrennt danach, ob eine Ausl-Berührung vorliegt oder nicht. Dabei kann sich der Ausl-Bezug dadurch ergeben, dassmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.2 Buchwert der Anteile

Tz. 49 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 1 Abs 5 Nr 4 UmwStG ist der Bw (der Beteiligung) der Wert, mit dem die Anteile nach den stlichen Gewinnermittlungsvorschriften in einer auf den stlichen Übertragungsstichtag aufzustellenden St-Bil anzusetzen sind oder anzusetzen wären. Das ist uE auch der maßgebende Wert nach § 4 Abs 4 S 1 UmwStG, auch wenn dieser nicht ausdrücklich v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.1 Ausscheiden eines Anteilseigners im Rückwirkungszeitraum durch Veräußerung seiner Anteile

Tz. 92 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach Verw-Auff (s UmwSt-Erl 2011, Rn 02.17 und 02.18) sind AE der übertragenden Kö, die in der Zeit zwischen dem stlichen Übertragungsstichtag und der Eintragung der Umwandlung im H-Reg (Rückwirkungszeitraum) aus der übertragenden Kö durch Veräußerung ihrer Beteiligung ausscheiden, von der stlichen Rückwirkung nach § 2 Abs 1 UmwStG ausgenomm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Verschmelzung einer Mutter- auf ihre Tochtergesellschaft (downstream-merger)

Ausgewählte Literaturhinweise: Hannemann, Downstream-Merger einer Kap-Ges auf eine Pers-Ges, DB 2000, 2497; Pluskat, Akquisitionsmodelle beim Erwerb einer Kap-Ges nach der UntStRef, DB 2001, 2216; Bruski, Step-Up-Modelle beim Unternehmenskauf, FR 2002, 181. Tz. 116 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die Verschmelzung einer Mutter-Kap-Ges auf ihre Tochter-Pers-Ges ist in Inl-Fällen eine U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.2 Eigene Anteile der übertragenden Kapitalgesellschaft

Tz. 63 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Besitzt die übertragende Kö vor Inkrafttreten des BilMoG (idR vor dem 01.01.2010 endende Wj) am stlichen Übertragungsstichtag eigene Anteile, gehen diese nicht auf die übernehmende Pers-Ges oder natürliche Person über. Die Pers-Ges oder natürliche Person übernimmt nur die auf sie übergegangenen WG mit dem in der stlichen Schluss-Bil der Übert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.8 Fremdfinanzierung bei Anteilen an der übertragenden Kapitalgesellschaft

Tz. 69 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Durch die Umwandlung werden die Darlehenszinsen zu Sonder-BA (s Tz 75), wenn nicht die Übenehmerin selbst, sondern deren AE die Beteiligung an der Überträgerin halten. Hält die Übernehmerin selbst die Beteiligung an der Überträgerin, waren die Darlehenszinsen vor dem stlichen Übertragungsstichtag ggf aufgrund des § 3c Abs 2 EStG nur zu 60 % (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.7 Gesellschafterbezogene Ermittlung und Verteilung des Übernahmegewinns/-verlusts bei Umwandlung auf eine Personengesellschaft

Tz. 78 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Nach der – uE zutr – Ansicht der Fin-Verw (s UmwSt-Erl 2011, Rn 04.19) sind die Ermittlung des Übernahmegewinns/-verlusts (1. und 2. Stufe) idR gesellschafter- und nicht gesellschaftsbezogen vorzunehmen. MaW: Das nach § 4 Abs 4 S 1 UmwStG übergehende BV der übertragenden Kö ist nach Maßgabe der Beteiligungsverhältnisse an der übernehmenden Pe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.1 Allgemeines

Tz. 48 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Der Erhöhung des BV der Übernehmerin durch die übergegangenen WG steht die BV-Verringerung durch den Wegfall des Bw der Beteiligung an der Überträgerin gegenüber, wenn die Beteiligung an der Überträgerin im Gesamthands- oder Sonder-BV der Übernehmerin erfasst ist. Hierzu s Tz 83. Aber auch in den Fällen des § 5 bzw des § 27 Abs 3 Nr 1 UmwStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Keine Gegenleistung oder nur in Gesellschaftsrechten (§ 3 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG)

Tz. 120 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die in § 3 UmwStG Abs 2 S 1 Nr 3 enthaltene Regelung ist durch das SEStEG eingefügt worden. Danach kommt es zwingend zur Gewinnrealisierung, soweit für den Vermögensübergang eine nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung gewährt wird. Eine solche Regelung war vorher nur in § 11 Abs 1 S 1 Nr 2 UmwStG enthalten. Hierzu s § 11 UmwS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Ansatz der Anteile an der Überträgerin bei der Ermittlung des Übernahmeergebnisses (§ 4 Abs 1 S 2 und 3 UmwStG)

Tz. 14 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Der durch das SEStEG eingefügte § 4 Abs 1 S 2 UmwStG regelt eine Ausnahme von der Bewertung nach § 6 EStG hinsichtlich der Anteile der Übernehmerin an der Überträgerin. Danach sind die Anteile an der Überträgerin mit dem Bw, erhöht um Tw-Abschr, die in früheren Jahren (ganz oder tw) stwirksam vorgenommen (und nicht zwischenzeitlich rückgängig...mehr

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Zurechnung von Grundstücken einer Untergesellschaft

Leitsatz 1. Ein inländisches Grundstück "gehört" einer Gesellschaft i.S. des § 1 Abs. 2a GrEStG nur dann, wenn es ihr im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für den nach § 1 Abs. 2a GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegenden Vorgang aufgrund eines zuvor unter § 1 Abs. 1 bis 3a GrEStG fallenden und verwirklichten Erwerbsvorgangs grunderwerbsteuerrechtlich zuzurechnen i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umwandlung von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Klingebiel, SE...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2.2 Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Tz. 82 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 3 Abs 2 S 1 Nr 1, 2. HS UmwStG erlaubt den Bw-Ansatz nur, soweit sichergestellt ist, dass die in dem übergehenden Vermögen enthaltenen stillen Reserven (dh die Wertsteigerungen, s UmwSt-Erl 2011 Rn 03.17) später bei dem übernehmenden Rechtsträger der ESt oder KSt unterliegen. Sichergestellt ist die Besteuerung der stillen Reserven grds bei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.3.2 Nachträgliche Anschaffungskosten in der Interimszeit

Tz. 53 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Fraglich erscheint, inwieweit nach dem stlichen Übertragungsstichtag entstehende nachträgliche AK bei der Ermittlung des Übernahmeergebnisses zu berücksichtigen sind. UE sind nachträgliche AK, die durch offene oder verdeckte Einlagen nach dem stlichen Übertragungsstichtag entstehen, bei der Ermittlung des Übernahmegewinns/-verlusts grds nicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.4.2 Anteile, bei deren Veräußerung ein Verlust nach § 17 Abs 2 S 6 EStG nicht zu berücksichtigen ist (§ 4 Abs 6 S 6 Hs 1 UmwStG)

Tz. 145 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Nach § 4 Abs 6 S 6 Hs 1 UmwStG ist ein Übernahmeverlust – abw von § 4 Abs 6 S 4 und 5 UmwStG – nicht (dh auch nicht iHd voll/hälftig/zu 60 % stpfl Bezüge iSd § 7 UmwStG) zu berücksichtigen, soweit bei (einer unterstellten) Veräußerung der Anteile ein dabei entstehender Verlust nach § 17 Abs 2 S 6 EStG nicht zu berücksichtigen wäre. Bisher ent...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.8 Übernahmegewinn-/Übernahmeverlust-Ermittlung nicht zwingend für das gesamte übergehende Vermögen (§ 4 Abs 4 S 3 UmwStG)

Tz. 83 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Wie vorstehend erläutert, ergibt sich der Übernahmegewinn bzw -verlust aus dem Unterschiedsbetrag, um den sich das BV der übernehmenden Pers-Ges erhöht bzw verringertmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.2 Ausscheiden eines Anteilseigners im Rückwirkungszeitraum gegen Barabfindung gemäß §§ 29, 125, 207 bzw § 15 UmwG

Tz. 94 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Das UmwG (s §§ 29, 125 und 207 UmwG ) räumt bisherigen AE der Kap-Ges bei einer Verschmelzung oder bei einem Formwechsel die Möglichkeit ein, gegen den Umwandlungsbeschl Widerspruch einzulegen. Der übernehmende Rechtsträger muss diesen AE den Erwerb ihrer Anteile gegen eine angemessene Abfindung anbieten. Nach den §§ 31, 209 UmwG kann der AE ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenbeteiligung (Kinder- ... / 1 Formen der Kostenbeteiligung

Eine Kostenbeteiligung kann in 5 Formen erfolgen durch pauschalierten Kostenbeitrag nach § 90 SGB VIII individualisierten Kostenbeitrag nach §§ 91 bis 94 SGB VIII pauschalierten Kostenbeitrag nach der Kostenbeitragsverordnung gemäß § 94 Abs. 5 SGB VIII Vorwegeinsatz zweckidentischer Leistungen nach § 93 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII oder Anspruchsüberleitung nach § 95 SGB VIII. Ebenso un...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Bestrittene Forderungen (Abs. 3)

Rn 64 § 309 Abs. 3 betrifft einen Sonderfall der unangemessenen Bevorzugung eines Gläubigers bzw. Benachteiligung der übrigen Gläubiger, nämlich den vorgeschobenen Gläubiger (sog. Scheingläubiger).[136] Eine letztgültige Klärung, ob der Schuldner bewusst Forderungen bestimmter Gläubgier zu hoch angesetzt oder ganz erfunden hat, kann im Schuldenbereinigungsplanverfahren nicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Mayer, Ergänzungs-Bil bei der Verschmelzung von Kap-Ges auf Pers-Ges, FR 2004, 698; Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umwandlung von Kap-Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7 Exkurs: § 50i EStG

Tz. 131a Stand: EL 93 – ET: 06/2018 § 50i EStG kann iRd §§ 3ff UmwStG in folgenden Fallkonstellationen von Bedeutung sein: Aus einer Umwandlung bis zum 28.06.2013 ist ein Anteil iSd § 50i EStG entstanden (s Tz 100a und 131b). IR einer Umwandlung wird ein von der Überträgerin gehaltener Anteil iSd § 50i EStG übertragen (s Tz 131c). Tz. 131b Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Der durch da...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beseitigungsansprüche: Proz... / 1 Leitsatz

Der Verwalter hat eine Vertretungsmacht, bei Altverfahren ohne Beteiligung der Wohnungseigentümer für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu entscheiden, ob ein Altkläger weiterhin prozessführungsbefugt ist.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.3 Natürliche Personen als Mitunternehmer der Übernehmerin bzw als Übernehmerin (§ 4 Abs 6 S 4 und 5 UmwStG)

Tz. 138 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Nach § 4 Abs 6 S 4 UmwStG ist der Übernahmeverlust, soweit er auf natürliche Personen als MU der übernehmenden Pers-Ges bzw als Übernehmerin entfällt (bis zum VZ 2008: zur Hälfte) ab dem VZ 2009: zu 60 %, höchstens jedoch iHd hälftigen/60%igen Bezüge iSd § 7 UmwStG abzb (s UmwSt-Erl 2011, Rn 04.42). Durch das JStG 2009 wurde die bis dahin fe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenbeteiligung (Kinder- ... / Zusammenfassung

Begriff Kostenbeteiligung ist die Beteiligung vor allem von Eltern und Kindern an den Kosten der Jugendhilfe. Sie erfolgt durch Erhebung eines Kostenbeitrags in Form eines Leistungsbescheids. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Eine pauschalierte Kostenbeteiligung ist in § 90 SGB VIII für die dort genannten Angebote der Jugendhilfe geregelt. Die Erheb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Entsprechende Anwendung der Abs 1–6 auf PersGes und Gemeinschaften (§ 7g Abs 7 S 1 EStG)

Rn. 249 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Bereits seit § 7g EStG idF UntStRefG 2008 ordnet § 7g Abs 7 S 1 EStG unverändert an, dass anstelle des StPfl bei PersGes und Gemeinschaften diese an seine Stelle treten. Das zeigt die Betriebsbezogenheit der Vorschriften in § 7g EStG. Rn. 250 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Halten einer Beteiligung an einer PersGes ist kein "Betrieb", vielmeh...mehr

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ZErb 12/2021, Das Behindert... / I. Eigene Wertung

Nach Auffassung der Verfasserin stellt das Behindertentestament in der Vor- und Nacherbenlösung infolge der gefestigten Rechtsprechung des BGH immer noch die rechtssicherste Methode zur Nachfolgegestaltung dar. Gleichwohl darf diese Lösung keinesfalls apodiktisch verstanden werden. Es gibt Konstellationen, in denen jedenfalls die klassische Vermächtnislösung vorzugswürdig er...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Normzweck

Rn 1 Während die nach § 229 dem Insolvenzplan beizufügenden Anlagen der Information der Gläubiger über ihre Befriedigung aus den Erträgen des fortgeführten Unternehmens dienen, ergänzen die Anlagen gemäß § 230 den gestaltenden Teil (§ 221), indem sie die für die geplante Änderung der Rechtsstellung notwendigen Erklärungen der Beteiligten verbindlich festschreiben. Die Anlage...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Garantenstellung (strafrech... / 1 Begründung für natürliche Person

Eine Garantenstellung kann nicht für eine Institution, sondern immer nur für eine natürliche Person begründet werden. Dies folgt aus dem Wesen des Strafrechts, das persönliche Vorwerfbarkeit voraussetzt. Die fallzuständige Fachkraft im Jugendamt hat eine Garantenstellung,[1] zum einen aus Gesetz, nämlich aus dem staatlichen Wächteramt nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zum anderen a...mehr

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zfs 12/2021, Die allgemeine... / C. Irrglaube der Vorrangigkeit der Leistungsklage

Aufgrund eines vermeintlichen Vorrangs der Leistungsklage wird von der Erhebung der allgemeinen Feststellungsklage abgesehen, weil sie als unzulässig angesehen wird. Zu tief sitzt offensichtlich der schon im Studium erlernte Grundsatz, dass die Leistungsklage Vorrang hat, weil nur sie eine vollstreckungsfähige Entscheidung herbeiführen kann. Wenn der Verfasser gleichwohl ent...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.4 Abfindungen an der Verschmelzung widersprechende Anteilseigner

Tz. 65 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Widerspricht ein AE dem Verschmelzungsbeschl des übertragenden Rechtsträgers, hat der übernehmende Rechtsträger bei einer unter das UmwG fallenden Umwandlung ihm nach § 29 Abs 1 Nr 1 UmwG eine angemessene Barabfindung anzubieten. Obwohl der widersprechende AE hr-lich aus der übernehmenden Pers-Ges ausscheidet, wird er nach Verw-Auff (s UmwSt-...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 6.2 Der gemeinsame Vertreter als rechtsgeschäftlicher Vertreter

Rn 24 Der gemeinsame Vertreter wird bei der Vertretung der Gläubiger nach Ansicht des Bundesgerichtshofs weder als gesetzlicher noch als organschaftlichen Vertreter tätig. Stattdessen übt er eine rechtsgeschäftliche Vertretung aus. Damit tritt er im Prozess weder als Partei kraft Amtes[52] noch – entgegen der bisher h.M. im Schrifttum – als Prozessstandschafter auf. Er ist d...mehr