Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / I. Gründung einer SE durch Verschmelzung

Rz. 136 Die Gründung einer SE kann durch Verschmelzung – entweder durch Aufnahme oder zur Neugründung – von mindestens zwei Aktiengesellschaften aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaten bzw. EWR-Staaten erfolgen.[105] Bei einer Verschmelzung durch Aufnahme geht das gesamte Vermögen der übertragenden Aktiengesellschaft (im Land A) auf die übernehmende Aktiengesellschaft (im L...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Vererblichkeit des Kommanditanteils

Rz. 328 Kommanditanteile sind nach § 177 HGB – vorbehaltlich abweichender Regelungen im Gesellschaftsvertrag –von Gesetzes wegen grundsätzlich vererblich.[450] Der Tod eines Kommanditisten bildet also prinzipiell keinen Auflösungsgrund i.S.v. § 133 HGB.[451] Der Anteilsübergang vollzieht sich sozusagen automatisch, also von Gesetzes wegen, ohne dass es hierzu irgendwelcher we...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / I. Unternehmenseigentümer – Verkäufer

Rz. 6 Zu den vornehmsten Rechten der Eigentümer gehört selbstverständlich die Entscheidung, ob das Unternehmen überhaupt verkauft wird. Bei einer Mehrheit von Eigentümern ist für eine Veräußerung des gesamten Unternehmens eine kollektive Entscheidung erforderlich.[1] Bildet nur eine Beteiligung am Unternehmen den Verkaufsgegenstand, ist insoweit mitunter auch eine individuel...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / bb) Fortsetzungsklausel, Möglichkeiten der Abfindungsbeschränkung

Rz. 308 Als Fortsetzungsklauseln, denen im Bereich der Personenhandelsgesellschaften vor allem vor Inkrafttreten des HRefG erhebliche praktische Bedeutung zukam und die für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach wie vor wesentliche Gestaltungsinstrumente bilden, werden solche Regelungen bezeichnet, denen zufolge die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit den übri...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / ff) Besonderheiten bei minderjährigen Beschenkten

Rz. 58 Die bloße Vereinbarung eines Widerrufs- bzw. Rücktrittsrechts ist grundsätzlich nicht als rechtlich nachteilig anzusehen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die Art und Weise der Rückabwicklung allein nach den gesetzlichen Vorgaben richtet, insbesondere dann, wenn – wie beim Widerrufsvorbehalt – die Rückabwicklung nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen eine Beruf...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / V. Rechtliche Schwierigkeiten der Due Diligence-Durchführung

Rz. 84 Soweit es sich beim Zielunternehmen um eine GmbH oder gar eine Personengesellschaft handelt, ist die Durchführung einer Due Diligence rechtlich zumeist problemlos möglich. Denn die Geschäftsführung des Zielunternehmens kann von den Gesellschaftern ohne Weiteres zur Mitwirkung angewiesen werden. Diese Anweisungen sind rechtlich verpflichtend. Problematisch ist die Situ...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Allgemeines

Rz. 139 Die §§ 2303 ff. BGB regeln das Pflichtteilsrecht. Sie sichern den nächsten Angehörigen des Erblassers die verfassungsrechtlich garantierte Mindestteilhabe am Nachlass. Zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehören neben den Abkömmlingen des Erblassers dessen Ehegatte sowie seine Eltern, § 2303 BGB. Auch der Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnersch...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / d) Entgeltliche Einräumung einer atypischen Unterbeteiligung

Rz. 70 Auch bei der entgeltlichen Einräumung einer atypischen Unterbeteiligung gibt es keine Urteile der Finanzgerichte oder Stellungnahmen der Finanzverwaltung und die Literatur ist uneinheitlich. Einige Stimmen in der Literatur vertreten die Ansicht, dass die entgeltliche Einräumung wie auch die unentgeltliche Einräumung einer atypischen Unterbeteiligung eine steuerneutral...mehr

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / 2. Übertragung eines Betriebes, § 10 Abs. 1a Nr. 2 S. 2 Buchst. b EStG

Rz. 29 Die Übertragung eines Betriebes oder eines Teilbetriebes eines Einzelunternehmens ist ebenfalls begünstigt, und zwar auch bei bestehender Betriebsverpachtung im Ganzen. Das Vorliegen eines Teilbetriebes verlangt einen mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteten, organisch geschlossenen Teil eines Gesamtbetriebes, der für sich lebensfähig ist und alle Merkmale ...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / bb) Besonderheiten bei GmbH-Anteilen

Rz. 55 Zusätzliche Schwierigkeiten bestanden in der Vergangenheit, wenn die Optionen an GmbH-Anteilen eingeräumt wurden. Im Hinblick darauf, dass eine § 192 AktG entsprechende Regelung im GmbHG fehlte, wurden die zur Bedienung von Management-Optionen erforderlichen Geschäftsanteile oft bereits bei Auflegung des Optionsprogramms[78] geschaffen und für die Dauer bis zur Option...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Grundsätzliche Wertermittlung beim vereinfachten Ertragswertverfahren

Rz. 307 Der nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelte Unternehmenswert setzt sich dabei nach § 200 BewG wie folgt zusammen:[482]mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / 3. Stiftungszweck

Rz. 28 Gesetzliche Einschränkungen hinsichtlich des Stiftungszwecks bestehen kaum, soweit nicht das Gemeinwohl gefährdet ist (§ 80 Abs. 2 BGB). Die diesbezügliche Vorstellung des Gesetzes orientiert sich am Leitbild der gemeinwohlkonformen Allzweckstiftung.[43] Rz. 29 Vor diesem Hintergrund scheint es umso wesentlicher, den Stiftungszweck nach den Vorstellungen des Stifters g...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / (2) Besteuerung des Veräußerungsgewinns

Rz. 174 Die Veräußerung eines ganzen Betriebs bzw. Teilbetriebs unterliegt ebenso wie die Betriebsaufgabe gemäß §§ 16, 34 EStG einer ermäßigten Besteuerung. Voraussetzungen hierfür sind,mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / III. Rechtliche Qualifikation

Rz. 7 Bei der Unterbeteiligungsgesellschaft handelt es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Form einer Innengesellschaft, deren rechtliche Beurteilung grundsätzlich den §§ 705 ff. BGB folgt.[11] Aus diesem Grund ist es dem Wesen der Unterbeteiligungsgesellschaft immanent, dass sie über kein Gesamthandsvermögen verfügt und nicht rechtsfähig ist.[12] Da die Unterbe...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / D. Formwechsel einer GmbH in eine GmbH & Co. KG

Rz. 78 Eine Kapitalgesellschaft kann gemäß § 226 UmwG durch Formwechsel in eine Personengesellschaft umgewandelt werden. Hierunter fällt auch der Formwechsel einer GmbH in eine GmbH & Co. KG. Rz. 79 Im Zuge des Formwechsels werden die Gesellschafter der Kapitalgesellschaft üblicherweise zu Kommanditisten der GmbH & Co. KG. Die Funktion der persönlich haftenden Gesellschafteri...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / XI. Sonstige Verpflichtungen

Rz. 192 Oftmals wird zur Vermeidung komplizierter Garantien vereinbart, dass die wirtschaftlichen Folgen bestimmter noch erwarteter Entwicklungen den bzw. die Verkäufer treffen sollen. Es werden dann für bestimmte Sachverhalte Freistellungsverpflichtungen zu Lasten der Verkäufer vereinbart. Oftmals geschieht dies im Zusammenhang mit Umweltrisiken, Steuerverpflichtungen, Rech...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / d) Die Organisation der Unternehmerfamilie

Rz. 80 Mit zunehmender Komplexität der Familie und des Vermögens wächst die Vielfalt der Themen, denen sich die Unternehmerfamilie stellen will und muss. Analog einem Unternehmen helfen auch ihr Strukturen für Arbeitsteilung und Koordination. Funktionen in der Unternehmerfamilie werden definiert, um Aufgaben zu bewältigen und Ziele zu erreichen. Verantwortlichkeiten für die A...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / II. Erbrechtlich-gesellschaftsrechtliche Lösung

Rz. 51 Besser ist es bei freiberuflichen Praxen und Kanzleien, in den Gesellschaftsvertrag eine sogenannte qualifizierte Nachfolgeklausel einzubauen. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass nur bestimmten Personen, z.B. solchen, die eine bestimmte fachliche Eignung besitzen, der Eintritt nach dem Tode des bisherigen Gesellschafters ermöglicht wird.[150] Auch der Erbe/Vermächtn...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / A. Einführung

Rz. 1 Die Unternehmensnachfolge beschäftigt sich mit der Übertragung eines Unternehmens auf die nächste Generation im Rahmen der (vorweggenommenen) Erbfolge. Bei der Unternehmensnachfolge wird die nächste Generation durch die Übertragung eines Anteils am Unternehmen beteiligt. Somit ist die Rechtsform des zu übertragenden Unternehmens auch für die Nachfolge von großer Bedeut...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / bb) Vorbehaltsnießbrauch an Personengesellschaftsanteilen

Rz. 99 Bei Personengesellschaftsanteilen hängt die ertragsteuerliche Beurteilung maßgeblich davon ab, ob der Nießbraucher als Mitunternehmer der Gesellschaft anzusehen ist, ob er also Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative entfalten kann.[124] Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn dem Nießbraucher bezüglich der Beteiligung Mitwirkungs- und Verwaltungsrech...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / II. Beendigung

Rz. 93 Die Betriebsaufspaltung kann auf verschiedene Weise enden: Zunächst endet die Betriebsaufspaltung, wenn deren Voraussetzungen, also die sachliche oder personelle Verflechtung, wegfallen. Ebenso führt die Veräußerung des Besitzunternehmens oder die Veräußerung bzw. Aufgabe des Betriebsunternehmens zur Beendigung der Betriebsaufspaltung. Rz. 94 Wird die Betriebsaufspaltu...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 2. Erbrecht und Gesellschaftsrecht

Rz. 225 So wichtig die sorgfältige Konstruktion und Formulierung des Unternehmertestamentes ist, so wenig kann sie ihre eigentlich beabsichtigte Wirkung entfalten, wenn es an der Abstimmung von Testament und Gesellschaftsvertrag hapert. Insoweit gilt der eherne Grundsatz "Gesellschaftsrecht geht dem Erbrecht vor!" [312] D.h.: Bei Personengesellschaften bestimmt allein der Ges...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / IX. Wirksamwerden/Vollzug/Closing

Rz. 170 Oftmals wird der Übergang des Eigentums an den Gesellschaftsanteilen oder der "Assets" von der vollständigen Zahlung des Kaufpreises abhängig gemacht. Zwischen dem Vertragsschluss (Signing) und dem Übergang der Anteile bzw. der Vermögensgegenstände (Closing) liegt ein mitunter ganz erheblicher Zeitraum. Es ist daher notwendig, Regelungen zu vereinbaren, was in der Ph...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 3. Ertragsteuerliche Behandlung wiederkehrender Leistungen

Rz. 130 In ertragsteuerlicher Hinsicht (Einkommensteuer) besteht die Zielsetzung bei der Vereinbarung wiederkehrender Bezüge in der Regel darin, dem Leistungsverpflichteten einen Sonderausgabenabzug gemäß § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG zu ermöglichen. Der Leistungsberechtigte hat die empfangenen Leistungen dann korrespondierend nach § 22 Nr. 1 EStG als sonstige Einkünfte zu versteu...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / 1. Aufnahme als persönlich haftender Gesellschafter

Rz. 41 Die h.M. sieht in der Aufnahme eines persönlich haftenden Gesellschafters in eine Personengesellschaft selbst dann keine unentgeltliche Zuwendung, wenn sie zu besonders günstigen Konditionen erfolgt oder der neue Gesellschafter überhaupt keine Einlage zu erbringen hat.[66] Begründet wird dies damit, dass der Eintretende – gleichgültig ob er bei seinem Eintritt eigenes...mehr

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§ 17 Familienholding / 1. Einbringung von Privatvermögen

Rz. 83 Die Einbringung einzelner zum Privatvermögen gehörender Wirtschaftsgüter in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft ist grundsätzlich als tauschähnlicher Vorgang anzusehen. Hinsichtlich der ertragsteuerlichen Konsequenz ist jedoch zu unterscheiden: Erfolgt die Vermögensübertragung im Wege einer (offenen) Einlage, also gegen Gewährung von Gesells...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / V. Gegenleistung/Kaufpreis

Rz. 153 In diesem Kapitel ist neben der Höhe des geschuldeten Kaufpreises auch die Währung, in der er zu bezahlen ist, zu definieren. Neben Bargeld kommt insbesondere auch die Gewährung von Gesellschaftsrechten am erwerbenden Unternehmen als Akquisitionswährung in Betracht. In diesem Fall muss der Umfang der zu gewährenden Anteile selbstverständlich genau definiert werden. S...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / bb) Vertragliche Regelungen

Rz. 31 Wie sich aus den genannten Vorschriften ergibt, haben die Gesellschafter die Möglichkeit, von den gesetzlichen Vorgaben abweichende Vereinbarungen zu treffen. In der Praxis sind vor allem die nachfolgend genannten Gesellschaftsvertragsklauseln anzutreffen, aus denen sich hinsichtlich möglicher Pflichtteilsbelastungen sehr unterschiedliche und beim Vertragsschluss oftm...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / IV. Erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht

Rz. 89 Für die Erbschaftsteuer erweitert § 4 AStG die beschränkte Steuerpflicht gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG, wenn der Erblasser oder Schenker zur Zeit der Steuerentstehung der erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht gem. § 2 AStG unterlag. Ein Erwerber kann nur dann mit seinem Erwerb der erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen, wenn er selbst nic...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / aa) Behaltensregelungen für Betriebsvermögen (Personengesellschaften)

Rz. 188 Die Behaltensfrist ist taggenau zu bestimmen. Sie beträgt fünf Jahre bei Regelverschonung (§ 13a Abs. 6 S. 1 ErbStG) und sieben Jahre bei der Volllverschonung (§ 13a Abs. 6 S. 1 i.V.m. Abs. 10 Nr. 2 ErbStG). Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Abschluss des obligatorischen Geschäfts, nicht der Wirksamkeit oder der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums.[268] ...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Einkommensteuer

Rz. 363 Bei der einfachen Nachfolgeklausel rücken grundsätzlich alle Erben/Vermächtnisnehmer des verstorbenen Gesellschafters in dessen Gesellschafterstellung nach. Es handelt sich um einen unentgeltlichen Erwerb, der sich nach § 6 Abs. 3 EStG steuerneutral[558] vollzieht. Der Gesellschaftsanteil wird jeweils getrennt erworben, etwaiges Sonderbetriebsvermögen gehört – im Ide...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / b) Erbschaftsteuer

Rz. 372 Wie in Fällen der Fortsetzungsklausel wird die Gesellschaft zunächst unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. Der Anteil des Verstorbenen wächst ihnen anteilig an. Somit gelten im ersten Schritt die oben beschriebenen erbschaftsteuerrechtlichen Konsequenzen. Tritt dann später der Eintrittsberechtigte in die Gesellschaft ein, erlangt er seine (neue) Gesell...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / b) Grundsatz der Singularsukzession

Rz. 330 Soweit Personengesellschaftsanteile (sowohl die persönlich haftender Gesellschafter als auch Kommanditanteile) vererbt werden, fallen sie nach h.M. niemals als Ganzes einer etwa an die Stelle des Erblassers tretenden Erbengemeinschaft an.[456] Vielmehr spaltet sich der vererbte Gesellschaftsanteil (automatisch) auf und geht anteilig – entsprechend der jeweiligen Erbq...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Familienunternehmen

Rz. 6 Angesichts der teilweise unvorstellbar hohen Börsenkapitalisierungen von Publikumsgesellschaften wird die Bedeutung von Familienunternehmen für die Volkswirtschaft in der Öffentlichkeit mitunter nicht richtig wahrgenommen. Auch der Umstand, dass eine einheitliche Definition des Begriffs nicht vorhanden ist, mag ein Übriges hierzu beitragen. Rz. 7 Ungeachtet der Definiti...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / 3. Stiftungsvermögen

Rz. 7 Weiteres konstitutives Merkmal der Stiftung ist das Stiftungsvermögen. Die Stiftung muss gem. § 80 Abs. 2 BGB bereits bei ihrer Errichtung in einem solchen Umfang mit Vermögen ausgestattet sein, dass "die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes gesichert erscheint".[17] Auch wenn gesetzliche Mindestgrenzen nicht vorgeschrieben sind, wird man – je nach S...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / II. Wahlrecht nach § 139 HGB

Rz. 95 Rückt der Vorerbe aufgrund einer Nachfolgeklausel in die Gesellschafterstellung eines persönlich haftenden Gesellschafters (einer Personengesellschaft) nach, steht ihm das Wahlrecht nach § 139 HGB zu.[181] Auch wenn die Vorerbschaft nur bis zum Eintritt des Nacherbfalles andauert und daher die Gesellschafterstellung des Vorerben nicht unbefristet ist, führt das Nachrü...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / g) Umwandlung einer atypischen Unterbeteiligung in eine Direktbeteiligung

Rz. 74 Insbesondere bei Familienunternehmen werden die Kinder häufig zur Heranführung an das elterliche Unternehmen zunächst nur unterbeteiligt. Da die Rechtsform der GmbH & Co. KG bei mittelständischen Unternehmen sehr verbreitet ist, ist daher die häufigste Erscheinungsform die atypische Unterbeteiligung an einem Kommanditanteil. Wenn die Kinder älter werden, soll die Unte...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / 1. Gewinne

Rz. 98 Bekanntlich stehen dem Vorerben die Nutzungen des Nachlasses nach § 2111 Abs. 1 S. 1 BGB zu. Die Substanz der Vorerbschaft, also das Unternehmen als solches, gebührt indes dem Nacherben. Bei einem Unternehmen bzw. einer Gesellschaftsbeteiligung hat der Vorerbe demzufolge Anspruch auf diejenigen Gewinne, bei denen es sich um Nutzungen im Sinne von §§ 2111 Abs. 1, 99, 10...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / 2. Schenkungsverbot

Rz. 108 Gem. § 2113 Abs. 2 BGB sind unentgeltliche Verfügungen des Vorerben über der Vor- und Nacherbschaft unterliegende Nachlassgegenstände dem Nacherben gegenüber mit Eintritt des Nacherbfalls grundsätzlich unwirksam. Diese Regelung geht – gerade in Bezug auf Unternehmen – weit über ein bloßes Schenkungsverbot hinaus. Es kann auch Auswirkungen auf die Art und Weise, in de...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / 2. Perspektive

Rz. 58 Neben dem gemeinsamen Fundament benötigt die Familie eine gemeinsame Perspektive, um das Unternehmen nach dem Generationswechsel gemeinsam steuern zu können. Hier wird geklärt, was die Familie künftig erreichen will. Das vereinheitlicht die Erwartungen. Wollen wir den Zusammenhalt in der Familie wahren? Was verlangt das von dem Einzelnen? Was gilt es zu verbessern? Wo...mehr

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§ 17 Familienholding / 2. Tatsächlicher Vollzug

Rz. 53 Die getroffenen vertraglichen Vereinbarungen müssen anschließend auch in der Praxis vollzogen werden.[104] Dies sollte auch angemessen dokumentiert werden, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass das Gesellschaftsverhältnis auch tatsächlich "gelebt" wurde bzw. wird. Insoweit kommt es nicht allein auf den Vollzug der Gewinnverteilungsabrede an, auch die Einhaltun...mehr

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / 1. Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft, § 10 Abs. 1a Nr. 2 S. 2 Buchst. a EStG

Rz. 20 Das Gesetz lässt nicht jeden Anteil an einer Personengesellschaft genügen. Es muss sich vielmehr um einen Mitunternehmeranteil an einer Personengesellschaft handeln, die eine Tätigkeit i.S.d. §§ 13, 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 18 Abs. 1 EStG ausübt. Die Personengesellschaft muss daher im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft, originär gewerblich oder selbstständig tätig sein...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / A. Pflichtteilsansprüche als (weiterer) "Störfaktor" der Unternehmensnachfolge

Rz. 1 Die Unternehmensnachfolge, gerade in Familienunternehmen, stellt nicht nur aus der Sicht des Unternehmers eine der schwierigsten Aufgaben dar. Neben allgemeinen zivil- bzw. gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen und vielfältigen steuerrechtlichen Problemen ist insbesondere die Herausforderung zu bewältigen, einen wirtschaftlich sinnvollen Übergang der Verantwortung i...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / bb) Haftungsfolgen der Anteilsübertragung

Rz. 266 Bei Übertragung einer Kommanditbeteiligung in Form der echten Anteilsabtretung (also nicht durch Kombination von Austritt bzw. Eintritt von Gesellschaftern), übernimmt der Eintretende den Anteil des Ausscheidenden. Ist dessen Einlage wenigstens in Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme tatsächlich erbracht (und wird sie auch nicht zurückgezahlt), wirkt d...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / c) Überlassung des Wirtschaftsguts

Rz. 29 Die wesentliche Betriebsgrundlage muss vom Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen überlassen werden. Da nur die Überlassung zur Nutzung, nicht aber die Veräußerung von Wirtschaftsgütern eine sachliche Verflechtung begründet, müssen beide Sachverhalte voneinander abgegrenzt werden. Maßgebend ist hier allein, ob nach den vertraglichen Vereinbarungen[45] wirtschaft...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / II. Gemeinnützige Stiftungen

Rz. 66 Soweit die Stiftung sämtliche Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt, insbesondere ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken dient, kann sie von der Körperschaftsteuer befreit sein (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG). Unter denselben Voraussetzungen besteht nach § 3 Nr. 6 GewStG auch Gewerbesteuerfreiheit. Rz. 67 Ausgenommen von der Körperschaftsteuerbefreiung...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / VI. Auflagenanordnungen

Rz. 72 Mit Hilfe von Auflagen hat der Erblasser die Möglichkeit – zeitlich unbefristet – auf das Verhalten des mit der jeweiligen Auflage beschwerten Erben oder Vermächtnisnehmers Einfluss auszuüben. Er kann ihn auf diese Weise zu beinahe jeder Art von Leistung (Tun oder Unterlassen) verpflichten (§§ 1940, 2192 ff. BGB).[84] Um Unsicherheiten zu vermeiden, sollte der Erblass...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / I. Alleinerbenmodell

Rz. 52 Die konzeptionell sicherste Lösung für ein Unternehmertestament ist – gerade im Bereich der Personenunternehmen – die Alleinerbeneinsetzung des Nachfolgers (Alleinerbenlösung). Der Erblasser bestimmt ihn/sie zum Alleinerben und setzt zugunsten der weichenden Erben Vermächtnisse aus. Sollen mehrere Personen die Unternehmensnachfolge antreten, können diese ohne weiteres...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / c) Unentgeltliche Einräumung einer atypischen Unterbeteiligung

Rz. 66 Die Frage, wie die unentgeltliche Einräumung einer atypischen Unterbeteiligung steuerrechtlich zu bewerten ist, ist in der Literatur umstritten. Rechtsprechung und Finanzverwaltung haben sich bisher dazu noch nicht geäußert. Ein Teil der Literatur vertritt die Ansicht, dass die unentgeltliche Einräumung einer atypischen Unterbeteiligung gemäß § 6 Abs. 3 S. 1 EStG zu B...mehr

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§ 16 Vollmachten / X. Handelsrechtliche Vollmacht

Rz. 64 Wer ein Handelsgeschäft betreibt, haftet grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen. Darüber hinaus muss beachtet werden, dass der Testamentsvollstrecker aufgrund seines Amtes kein Handelsgeschäft führen kann. Das hat seinen Grund darin, dass das Handelsrecht bestimmte Haftungsgrundsätze kennt, die mit denen des Erbrechts nicht vereinbar wären. So haftet der Einzelkau...mehr