Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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§ 1 Aktienrecht / III. Muster: Einladung zur Hauptversammlung (Tagesordnung)

Rz. 62 Muster 1.12: Einladung zur Hauptversammlung (Tagesordnung) Muster 1.12: Einladung zur Hauptversammlung (Tagesordnung) (1) Beschlussfassung über die Umwandlung der Nennbetragsaktien in nennbetragslose Stückaktien. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die 50.000 Nennbetragsaktien der Gesellschaft im Nennbetrag von je einem EUR werden in ne...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 71 Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG (Fallkonstellation: Familiengesellschaft mit einem Fremdgeschäftsführer und Beteiligung einer Minderjährigen als Kommanditistin) Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG ohne Beteiligungsidentität Zwischenmehr

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§ 40 Stiftungsrecht / a) Arten

Rz. 44 Es sind ausgehend von der Zweckrichtung und den Motiven des Stifters zwei Grundtypen der unternehmensverbundenen Stiftung (siehe auch Rdn 91 ff., 117) zu unterscheiden.[89]mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Mitwirkender Notar muss "anstelle der Geschäftsführer" Gesellschafterliste zum Handelsregister einreichen

Rz. 175 Gem. § 40 Abs. 2 GmbHG muss jeder Notar, der an Veränderungen in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung i.S.d. § 40 Abs. 1 S. 1 GmbHG mitgewirkt hat, nach Wirksamwerden der Veränderungen ohne Rücksicht auf etwaige später eintretende Unwirksamkeitsgründe die Gesellschafterliste "anstelle der Geschäftsführer" unterschreiben, zum Handelsregis...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 4. Normenkontrolle nach § 47 VwGO

Rz. 23 Für Normenkontrollanträge gegen Bebauungspläne ist das Oberverwaltungsgericht zuständig (§ 47 VwGO). Der Normenkontrollantrag ist seit dem 1.1.2007 innerhalb von einem Jahr nach Rechtsverbindlichkeit, dh Bekanntgabe des Bebauungsplans, zu stellen (§ 47 Abs. 2 VwGO). Für Bebauungspläne, die vor dem 1.1.2007 bekannt gemacht wurden, bleibt es gem. § 195 Abs. 7 VwGO bei d...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft

Rz. 43 Muster 32.4: Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft Muster 32.4: Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft § 1 Grundlagen (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: A Offset-Team KG. (2) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Druckerei, die Beteiligung an Druckereien und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. (3) Sitz ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / g) Sanierungsprivileg

Rz. 306 § 39 Abs. 4 S. 2 InsO privilegiert Darlehensgeber, die in der Krise der GmbH zu deren Überwindung Geschäftsanteile erwerben: Dies führt für ihre bestehenden und zusätzlichen Kredite nicht zur Anwendung der Regeln zum Gesellschafterdarlehen, soweit sie nach drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Beteiligung "zum Zweck" der Sanierung de...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / XII. Muster: Formwechselbeschluss mit aufschiebend bedingtem Beitritt der künftigen Komplementär-GmbH und Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts

Rz. 65 Muster 43.18: Formwechselbeschluss mit aufschiebend bedingtem Beitritt der künftigen Komplementär-GmbH und Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts Muster 43.18: Formwechselbeschluss mit aufschiebend bedingtem Beitritt der künftigen Komplementär-GmbH und Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts UR-Nr. _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 6. Rechtsschutz bei der Vertretung von Verletzten

Rz. 146 Vertritt der Verteidiger den Verletzten, z.B. in einem Nebenklageverfahren oder in einem Adhäsionsverfahren, kann ebenfalls die Beteiligung von Rechtsschutz in Frage kommen, je nachdem ob der Verletzte selber auf der aktiven Seite tätig ist, also der verletzte Versicherungsnehmer z.B. selbst eine Nebenklage erhebt oder aber ob es um die Kosten einer passiven Vertretu...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Unterrichtung des Betriebsrats vor Vertragsabschluss

Rz. 81 Obwohl nach der Rechtsprechung des BAG unter der Einstellung i.S.v. § 99 BetrVG die tatsächliche Beschäftigung im Betrieb zu verstehen ist, nicht der Abschluss eines Arbeitsvertrages, verlangt das BAG bei Beschäftigung aufgrund eines Arbeitsvertrages die Unterrichtung des Betriebsrats vor Abschluss des Vertrages und Einholung der Zustimmung zu der aufgrund des Arbeits...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Vorab: Checkliste zur Mandantenberatung

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Weitere Mitwirkungspflichten

Rz. 80 Mitwirkungspflichtig sind ferner auch nach der erstmaligen Einstellung:mehr

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§ 26 Kartellrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 81 Das vom Bundeskartellamt erstmals im Jahre 2000 eingeführte und nunmehr in den §§ 81h–81n GWB kodifizierte Kronzeugenprogramm bestimmt, dass einem Kartellteilnehmer, der durch seine Kooperation dazu beiträgt, ein Kartell aufzudecken, die Geldbuße erlassen oder reduziert wird (§ 81h Abs. 1 GWB). Das Kronzeugenprogramm unterscheidet in die Fälle, dass die Geldbuße erlas...mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) § 20 AktG

Rz. 126 § 20 AktG bestimmt Mitteilungspflichten, die gegenüber jeder AG und KGaA bestehen, die nicht Emittenten i.S.d. § 33 Abs. 4 (früher § 21 Abs. 2) WpHG (vgl. Rdn 125) sind. Mitteilungspflichtig ist der Erwerb einer Beteiligung von mehr als 25 % (Schachtelbeteiligung); außerdem (ggf. mit der Folge einer neuerlichen Mitteilungspflicht) der Erwerb einer Mehrheitsbeteiligun...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 2. Verflechtung

Rz. 47 Der Provisionsanspruch erfordert, dass der Hauptvertrag mit einem Dritten zustande kommt, also ein "Dreiecksverhältnis" Makler-Auftraggeber-Vertragspartner vorliegt, bei dem der Makler als nachweisender oder vermittelnder Dritter zwischen den Parteien des Hauptvertrages steht.[148] Ist der Makler mit einer der Parteien so verbunden, dass diese ihre Entscheidung nicht ...mehr

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§ 1 Aktienrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 125 Gesetzliche Mitteilungspflichten im Hinblick auf die Beteiligung von und an einer AG oder KGaA bestehen nach §§ 20, 21 AktG [144] und nach den §§ 33 ff. (früher §§ 21 ff.) WpHG.[145] Der Adressatenkreis der Bestimmungen und ihre Tatbestandsvoraussetzungen sind unterschiedlich. Die gesetzlichen Regelungen sind allerdings aufeinander abgestimmt: Für AG und KGaA, die Emi...mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) § 21 AktG

Rz. 127 § 21 AktG begründet Mitteilungspflichten von einer AG und KGaA gegenüber anderen Unternehmen. Die Bestimmung will die Offenlegung der Beteiligungsverhältnisse im Interesse der Aktionäre, der Gläubiger und der Öffentlichkeit sicherstellen.[147] Danach hat eine AG bzw. KGaA den Erwerb einer Schachtelbeteiligung von mehr als 25 % an einer anderen Kapitalgesellschaft unv...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / III. Muster: Anmerkungen zum Muster

Rz. 189 Zur Zuständigkeit: Gericht der 1. Instanz des Hauptprozesses, vgl. § 64 ZPO.mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / III. Rechtsfolgen

Rz. 11 Rechtsfolge einer schuldhaften Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten ist ein Schadensersatzanspruch des Anlegers aus positiver Vertragsverletzung bzw. culpa in contrahendo. Seit der Schuldrechtsreform ergibt sich somit ein Anspruch regelmäßig aus §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB. Im Unterschied zu den speziellen Prospekthaftungsansprüchen kann im...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 83 Muster 17.13: Gesellschaftsvertrag Muster 17.13: Gesellschaftsvertrag § 1 Firma und Sitz, Dauer, Geschäftsjahrmehr

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§ 40 Stiftungsrecht / a) Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit

Rz. 54 Grundsätzlich sind die Errichtung und die Tätigkeit einer Stiftung mit unterschiedlichen steuerlichen Belastungen verbunden (Schenkungsteuer, Körperschaftsteuer etc.). Gemeinnützige Stiftungen (siehe Rdn 55 ff.) oder andere Stiftungen, die sonstige steuerbegünstigte Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO verfolgen, d.h. etwa mildtätig sind, sind im Gegensatz dazu nach den einschl...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Sondervereinbarungen

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 34 Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesellsch...mehr

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§ 8 Bankrecht / 1. Verbraucherdarlehen

Rz. 1 Herr B. beabsichtigt, eine größere Anschaffung für seine Familie zu tätigen und zusammen mit einem Freund aus steuerlichen Gründen die Beteiligung an einer Publikumsfondsgesellschaft (BGB-Gesellschaft) zu erwerben, die sich an Windkraftanlagen beteiligt. Da er nicht über ausreichende Barmittel verfügt, bittet er seine Bank um eine Darlehensgewährung. Diese ist bereit, ...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / III. Anmerkungen zum Muster

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§ 57 Zivilprozessrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 183 Haupt- und Nebenintervention sowie Streitverkündung sind sowohl im Hauptsacheverfahren als auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zulässig. 1. Hauptintervention Rz. 184 Gem. § 64 ZPO kann ein Dritter, der eine Sache oder ein Recht für sich in Anspruch nimmt, worüber zwischen anderen Personen ein Rechtsstreit anhängig ist, bis zur rechtskräftigen Entscheidun...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / l) Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 378 Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist mit Zustimmung des Arbeitnehmers das sog. betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM) [661] durchzuführen (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Diese Vorschrift gilt für alle Arbeitnehmer.[662] Der Arbeitgeber klärt mit der zuständigen Interessenvertretung i.S.d. § 176...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Unwiderlegbare Vermutung: Gesellschafter nur die in Gesellschafterliste eingetragene Person

Rz. 176 Nach § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG gilt[732] im Verhältnis zur GmbH "im Falle einer Veränderung in der Person der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung" als Inhaber des Geschäftsanteils nur, wer als solcher in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist.[733] Die Vermutung ist nach wohl h.M. unwiderleglich.[734] Die Regelung ähnelt d...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / d) Einmann-GmbH & Co. KG

Rz. 51 Eine Einmann-GmbH & Co. KG liegt dann vor, wenn dieselbe natürliche Person alleiniger Kommanditist der GmbH & Co. KG ist und gleichzeitig sämtliche Geschäftsanteile an der Komplementär-GmbH hält. Gegenüber der personengleichen GmbH & Co. KG ist hier die Beteiligungsidentität gewährleistet, so dass die Abstimmung der Gesellschaftsverträge der GmbH und der KG nicht erfo...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 9. Normenkontrollantrag

Rz. 33 Für Normenkontrollanträge ist das OVG zuständig (§ 47 VwGO). Der Normenkontrollantrag ist seit dem 1.1.2007 innerhalb von einem Jahr nach Rechtsverbindlichkeit, dh Bekanntgabe des Bebauungsplanes, zu stellen (§ 47 Abs. 2 VwGO). Für Bebauungspläne, die vor dem 1.1.2007 bekannt gemacht wurden, bleibt es gem. § 195 Abs. 7 VwGO bei der bisherigen Frist von zwei Jahren. Nac...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 5. Rechtsschutz bei Auslandsunfällen

Rz. 145 Gem. § 5 Abs. 1 lit. b) ARB 2008/2000/94 trägt der Rechtsschutzversicherer bei einem Rechtsschutzfall im Ausland die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen ausländischen oder eines im Inland zugelassenen Rechtsanwaltes.mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Alternativer Sachverhalt (2)

Rz. 169 Herr Tobias Trakel möchte sich zur Ruhe setzen und seine Gesellschaft seiner Ehefrau Marie Trakel schenken. Tobias Trakel soll ein lebenslängliches Nießbrauchrecht an der Beteiligung erhalten. Mit der Ausübung von Gesellschafterrechten möchte Tobias Trakel nichts mehr zu tun haben.mehr

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§ 27 Kaufrecht / c) Shill Bidding

Rz. 167 Ein Vertragsschluss setzt die Beteiligung personenverschiedener Rechtssubjekte voraus. Eigengebote des Anbieters, die dieser über ein anderes Bieterkonto tätigt, um den Preis manipulativ in die Höhe zu treiben (sog. shill bidding), sind daher grundsätzlich als unwirksam zu behandeln und bleiben in der Reihe der abgegebenen Gebote unberücksichtigt.[315]mehr

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§ 32 Personengesellschaften / III. Checkliste

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Verteidigervergütung

Rz. 140 § 5 Abs. 1a ARB 2008/2000/94 ist Rechtsgrundlage für die Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren durch den Rechtsschutzversicherer. Hiernach trägt der Versicherer bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Inland die Vergütung eines Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichtes tätigen Rechtsanwaltes.mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / III. Checkliste: Ablauf des Formwechsels

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Hauptintervention

Rz. 184 Gem. § 64 ZPO kann ein Dritter, der eine Sache oder ein Recht für sich in Anspruch nimmt, worüber zwischen anderen Personen ein Rechtsstreit anhängig ist, bis zur rechtskräftigen Entscheidung dieses Rechtsstreits seinen Anspruch durch eine gegen beide Parteien gerichtete Klage bei dem Gericht geltend machen, vor dem der – ursprüngliche – Rechtsstreit im ersten Rechts...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Streitwert und Kosten

Rz. 82 Der Wert für die Ausarbeitung des Vertrages bemisst sich nach dem Wert aller Bezüge während der gesamten Vertragszeit, höchstens jedoch nach dem dreifachen Jahresbetrag der Bezüge. Für die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit entsteht ein allgemeiner Gebührenanspruch nach §§ 13, 14 RVG.mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / IV. Muster: Kooperationsvertrag

Rz. 5 Muster 45.1: Kooperationsvertrag Muster 45.1: Kooperationsvertrag Kooperationsvertrag über die Regelung der Zusammenarbeit im Rahmen des Gemeinschaftsunternehmens XYZ zwischen Firma X, _____ und Firma Y, _____ Präambel Die Vertragspartner haben unter dem Firmennamen "XYZ" ein Gemeinschaftsunternehmen errichtet. Gegenstand des Unternehmens sind die _____ (nachfolgend "Projekt...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / III. Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / ii) Anrechenbarkeit von Vorausempfängen/Berücksichtigung unbenannter Zuwendungen

Rz. 92 Nach § 1380 BGB muss sich F auf eine in Betracht kommende Zugewinnausgleichsforderung anrechnen lassen, was ihr von M mit einer entsprechenden Anrechnungsbestimmung zugewandt worden ist oder was M an Zuwendungen an sie vorgenommen hat, die den Wert von Gelegenheitsgeschenken übersteigen. Als Zuwendungen i.S.d. § 1380 BGB sind nach der Rspr. des BGH auch die sog. unben...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Steuerfragen

Rz. 6 In der Praxis sind steuerrechtliche Erwägungen von großer Bedeutung. Zwar wird mit gutem Grund davor gewarnt, Steuertarife zur ausschließlichen Grundlage einer Rechtsformwahl zu machen.[13] Gleichwohl stellt sich die Frage der steuerlichen Optimierung in allen Unternehmen. Daher muss der anwaltliche Berater – ggf. in Zusammenwirken mit dem steuerlichen Berater – im Ein...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Gesellschaftereigenschaft

Rz. 21 (Gründungs-)Gesellschafter können sein: alle natürlichen[85] und juristischen Personen, Personenhandelsgesellschaften, sonstige Gesamthandgemeinschaften – u.a. auch die GbR[86] (zur zulässigen Umgehung des Beurkundungserfordernisses bei Verwendung einer GbR vgl. Rdn 171) – Partnerschaftsgesellschaften[87] sowie Erbengemeinschaften.[88] Bei einer GmbH in Trägerschaft e...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 3. Ehegatten, Minderjährige

Rz. 9 Bei verheirateten Vertragsparteien sollte im Hinblick auf § 1419 BGB (Gesamtgut bei Gütergemeinschaft) bzw. § 1365 BGB (Verfügung über das Vermögen im Ganzen bei Zugewinngemeinschaft) der Güterstand geprüft werden. Bei Beteiligung von Minderjährigen ist auf die ordnungsgemäße Vertretung und ggf. Einholung der vormundschaftsgerichtlichen bzw. familiengerichtlichen Geneh...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 3. Ehegatten, Minderjährige

Rz. 26 Bei verheirateten Vertragsparteien sollte im Hinblick auf § 1419 BGB (Gesamtgut bei Gütergemeinschaft) bzw. § 1365 BGB (Verfügung über das Vermögen im Ganzen bei Zugewinngemeinschaft) der Güterstand geprüft werden. Bei Beteiligung von Minderjährigen ist auf die ordnungsgemäße Vertretung und ggf. Einholung der vormundschaftsgerichtlichen bzw. familiengerichtlichen Gene...mehr

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§ 26 Kartellrecht / III. Muster: Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens (§ 39 GWB)

Rz. 71 Aufbau und Inhalt der Anmeldung richten sich nach dem Formular zur Anmeldung eines Zusammenschlusses beim Bundeskartellamt, das umfängliche Erläuterungen enthält. Die Verwendung des Formulars ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber vom Bundeskartellamt ausdrücklich unter Hinweis darauf erbeten, dass so eine vollständige Anmeldung erreicht werden kann. Daran...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 14. Vertragssprache und anwendbares Recht

Rz. 37 Sind an einem Unternehmenskauf ausländische Parteien beteiligt, so wird häufig eine Fremdsprache (meist englisch) als Vertragssprache gewünscht. Auch die Beurkundung vor einem deutschen Notar kann in einer Fremdsprache erfolgen, sofern der Notar dieser Fremdsprache mächtig ist. Es ist anzustreben, dass alle Beteiligten die Vertragssprache beherrschen, da anderenfalls ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 4. Rechtsnachfolge

Rz. 76 Da es sich bei der stillen Gesellschaft um eine Personengesellschaft handelt, bedarf es für die Übertragung der Beteiligung einer ausdrücklichen Zulassung im Vertrag (vgl. § 8 Abs. 1).[160] § 8 Abs. 3 (Fortsetzung mit den Erben) entspricht dem Gesetz (§ 234 Abs. 2 HGB im Gegensatz zu § 727 BGB; ansonsten weitestgehende Gestaltungsfreiheit.[161] Handelt es sich um ein E...mehr