Fachbeiträge & Kommentare zu Betreuungsrecht

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / h) Regelungen zur Entgegennahme von analoger Post und Zugang zu digitalen Medien

Rz. 24 Anders als ein Betreuer bedarf der Vorsorgebevollmächtigte keiner ausdrücklichen Ermächtigung zur Entgegennahme der Post des Vollmachtgebers, wenn die Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht ausgestaltet ist.[35] Nachdem es teilweise zu praktischen Problemen kam, wenn Vorsorgevollmachten keine ausdrückliche "Postklausel" enthielten, hat nun auch die Rechtsabteilung der...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / b) Ausdrückliche Regelung zur Zulässigkeit von Schenkungen durch den Bevollmächtigten

Rz. 13 Da insbesondere Schenkungen für den Vollmachtgeber wirtschaftlich nachteilig sind, sollte die Befugnis hierzu besonders erörtert werden.[17] Wird der Bevollmächtigte nicht ausdrücklich zur Vornahme von unentgeltlichen Verfügungen befugt, kommt es auch bei entgeltlichen Geschäften immer wieder zu Problemen im Rechtsverkehr, da manche Grundbuchämter dann z.B. auch bei G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 2.1.1 PIA als Einrichtungen der Krankenhäuser

Rz. 2a PIA sind organisatorische Bestandteile psychiatrischer und psychosomatische Krankenhäuser oder sie sind angebunden an Allgemeinkrankenhäuser mit selbständig fachärztlich geleiteten psychiatrischen, psychosomatischen sowie kinder- und jugendpsychatrischen Abteilungen. Psychiatrische Krankenhäuser unterscheiden sich von Allgemeinkrankenhäusern z. B. durch die historisch...mehr

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ZErb 08/2020, Vorsorgevollm... / 1. Auffassung der unbeschränkten Wahrnehmung

Vertreten wird die Auffassung, dass Vorsorgebevollmächtigte im Personengesellschaftsrecht umfassend Organbefugnisse übernehmen können, soweit nur sämtliche Gesellschafter der Erteilung einer Vorsorgevollmacht zugestimmt haben.[7] a) Die Auffassung von Schäfer und Wedemann Schäfer [8] und Wedemann [9] haben gute Argumente herausgearbeitet, welche dafür sprechen, dass sich der ges...mehr

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ZErb 08/2020, Vorsorgevollm... / I. Einleitung

Wird ein Geschäftsführer oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft geschäftsunfähig, führt dies nach § 6 Abs. 2 S. 1 GmbHG bzw. § 76 Abs. 3 S. 1 AktG zum sofortigen Amtsverlust. Einer Abberufung bedarf es nicht.[2] Denn Geschäftsführer oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft kann nur sein, wer unbeschränkt geschäftsfähig ist (vgl. § 6 Abs. 2 GmbHG, § 76 Abs. 3 S. 1 AktG). Im P...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.10 Zusammenarbeit mit Sozialdiensten und vergleichbaren Stellen (Abs. 2 Nr. 10)

Rz. 48 Nach § 26 Abs. 2 Nr. 10 haben die in § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 aufgelisteten Rehabilitationsträger in Gemeinsamen Empfehlungen ihre Zusammenarbeit mit Sozialdiensten und vergleichbaren Stellen zu vereinbaren. In der in diesem Zusammenhang stehenden Gemeinsamen Empfehlung über die Zusammenarbeit mit Sozialdiensten und vergleichbaren Stellen (Gemeinsame Empfehlung Sozialdi...mehr

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AGS 03/2020, MüKo – BGB – Familienrecht II: Kommentar zu den §§ 1589 – 1921 und zum SGB VIII

Band 10. Herausgegeben von Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker, Dr. Roland Rixecker und Dr. Hartmut Oetker. 8. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. LVI, 2606 S., 299,00 EUR Die Neuauflage berücksichtigt die einschneidenden Gesetzesänderungen seit Erscheinung der Vorauflage im Jahr 2017. Mit dem am 1.10.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Eheschließung für alle, knüpft D...mehr

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FF 02/2020, Keine Anordnung... / 2 Anmerkung

Die beiden vorstehenden, ein- und denselben Familienkonflikt betreffenden Beschlüsse des BGH (XII ZB 511/18 und XII ZB 512/18) sind in drei Punkten v.a. für die anwaltliche Familienrechtspraxis erläuterungsbedürftig (1. bis 3.) und illustrieren den dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf beim Sorge- und Umgangsrecht (4.). 1. Bedeutung des (beeinflussten) Kindeswillens Im ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Vergütung

Rz. 79 Gem. §§ 1915 Abs. 1 S. 1, 1836 Abs. 1 S. 1 BGB wird die Nachlasspflegschaft grundsätzlich unentgeltlich geführt.[207] Dieser Grundsatz gilt allerdings nicht uneingeschränkt. Rz. 80 Gem. § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB wird die Nachlasspflegschaft entgeltlich geführt, wenn das Nachlassgericht bei der Bestellung[208] des Pflegers feststellt, dass der Nachlasspfleger die Nachlassp...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2274 ff.... / Literaturtipps

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zfs 01/2020, Notwendigkeit ... / 2 Aus den Gründen:

"… [17] 1. Das BG hat zutreffend angenommen, dass die Kl. den Bekl. gem. § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB auf Rückzahlung der Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen kann." [18] a) Der Bekl. hat diese ohne rechtlichen Grund erlangt. Ihm stand keine Bezugsberechtigung für die Leistungen aus den Lebensversicherungen zu, da er die ursprünglich zugunsten der geschiedenen Ehefrau...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Hemmung d... / c) Systematischer Vergleich zum Schutz des Betreuten

Während der gerichtlich bestellte Betreuer zumindest gegenüber dem Betreuungsgericht Informations- und Rechenschaftspflichten wahrzunehmen hat, ist der Vorsorgebevollmächtigte in der Regel keinem außenstehenden Dritten gegenüber rechenschaftspflichtig. Es bestünde dann nicht einmal das Korrektiv, dass etwaige Schadenersatzansprüche, weil sie während der Tätigkeit des Vorsorg...mehr

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§ 1 Vermögensnachfolge / VIII. Vollmachten

Rz. 31 Da die durchschnittliche Lebenserwartung steigt und damit auch die Dauer der eingeschränkten oder gar fehlenden Handlungsfähigkeit immer länger wird, erfahren Vollmachten und insbesondere das Betreuungsrecht eine wachsende Bedeutung. Aber auch die Vollmacht für die Zeit nach dem Tod (postmortale) oder über den Tod hinaus (transmortale) ist dann von besonderer Wichtigk...mehr

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§ 9 Familienrecht / IV. Betreuer

Rz. 58 Als Betreuer soll grundsätzlich eine natürliche Person , d.h. kein Amt oder kein Verein, bestellt werden. Der Betreuer soll insbesondere auch zu einer persönlichen Betreuung des Betreuten in der Lage sein. Dies stellt eine erhebliche Abweichung von der früheren Rechtslage dar, da das neue Betreuungsrecht die häufig unpersönliche Amtsvormundschaft oder -pflegschaft zugu...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2.2 Nicht sorgeberechtigte Väter

Rz. 46 Vätern, die nicht sorgeberechtigt sind, kommt rechtlich in erster Linie eine Auffangfunktion zu. Kann die Mutter die elterliche Sorge nicht länger ausüben, hat das Familiengericht die elterliche Sorge auf den Vater zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Das gilt insbesondere für den Fall des Todes der Mutter (§ 1680 Abs. 2 Satz 2 BGB), des Ruhens der Sorg...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.1.2.1 Inhalt der Personensorge

Rz. 13 Der Inhalt der Personensorge ist in §§ 1631 f. BGB näher bestimmt. Danach umfasst die Personensorge das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, gewaltfrei zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt und Wohnsitz zu bestimmen (§ 1631 Abs. 1 und 2 BGB, § 11 BGB), die mit Ausbildung und Berufswahl einhergehenden Entscheidungen unter Beachtung von Fähigkeiten...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.1.1 Personensorge

Rz. 31 Der Inhalt der Personensorge ist in § 1631 f. BGB näher bestimmt. Danach umfasst die Personensorge das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, gewaltfrei zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt und Wohnsitz zu bestimmen (§ 1631 Abs. 1 und 2 BGB, § 11 BGB), die mit Ausbildung und Berufswahl einhergehenden Entscheidungen unter Beachtung von Fähigkeiten ...mehr

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zfs 10/2019, Kein Schmerzen... / 2 Aus den Gründen:

"… [8] I. Das OLG, dessen Entscheidung in FamRZ 2018, 723, veröffentlicht ist, hat dem Kl. das Schmerzensgeld aus ererbtem Recht des Patienten zugesprochen. Zur Begründung seiner Entscheidung hat es, soweit im Revisionsverfahren noch erheblich, ausgeführt, der Bekl. sei im Rahmen seiner Aufklärungspflicht gehalten gewesen, mit dem Betreuer die Frage der Fortsetzung oder Been...mehr

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FF 09/2019, Stellungnahme d... / 3. Erstreckung auf die Amtsgerichte zumindest im Erbrecht

Im Erbrecht sollte die Spezialisierung auch auf die Amtsgerichte ausgeweitet werden. Die Amtsgerichte sind streitwertunabhängig in FamFG-Sachen (wie dem Erbscheinsverfahren) als Nachlassgerichte tätig und streitwertabhängig in erster Instanz für streitige Erbsachen (wie etwa im Erbprätendenten- oder Pflichtteilsstreit). Gleichwohl werden – anders als im Familien- oder Betreu...mehr

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ZErb 09/2019, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2019

Am 24. und 25. Mai 2019 fand die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. in Karlsruhe statt. Frühankommer hatten bereits am 23. Mai die Gelegenheit, den Bundesgerichtshof zu besuchen. In elf Vorträgen wurden aktuelle Aspekte des Vorsorgerechts und ihre Bedeutung für die anwaltliche Tätigkeit dargestellt und mit den Teilnehmern diskutiert. Zu Beginn der Tagung am Freitag, den 24....mehr

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Klose, SGB I § 36 Handlungs... / 2.2 Unterrichtung der gesetzlichen Vertreter (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 20 Der zuständige Leistungsträger hat den gesetzlichen Vertreter von der Antragstellung und über die erbrachten Sozialleistungen zu unterrichten. Bei den 15-Jährigen kommen als gesetzliche Vertreter die Eltern oder ein Elternteil (§§ 1626 ff., 1671 BGB), eine Pflegeperson (§ 1688 BGB) oder ein Vormund (§ 1773 BGB) in Betracht. Damit soll einerseits die elterliche Persone...mehr

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ZErb 03/2019, Einführung in das luxemburgische Recht

João Nuno Pereira/Dr. Jochen Zenthöfer C.H. Beck, 2017, 1. Auflage; 223+XX Seiten, JuS-Schriftenreihe Band 202; 49,80 EUR ISBN 978-3-406-69539-1 Es gibt viele Gründe, das Erscheinen dieses Buches zu loben. Der wohl wichtigste Aspekt ist, dass bislang kein systematischer Überblick zum luxemburgischen Recht in deutscher Sprache erhältlich war. Die JuS-Schriftenreihe, die bereits...mehr

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§ 10 Das Zustellungsrecht i... / Literaturtipps

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§ 10 Das Zustellungsrecht i... / 3. Der Adressat der Zustellung

Rz. 30 Als Zustellungsadressat, d.h. als Person, der das zuzustellende Schriftstück bekannt gemacht werden soll, kommen prozessfähige natürliche und juristische Personen in Betracht. Rz. 31 Vom Adressaten zu unterscheiden sind mögliche andere Empfänger des zuzustellenden Schriftstückes. Adressat ist die Person, der das Schriftstück zugestellt werden soll. Empfänger ist die Pe...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / A. Kommentare

Andres/Leithaus, Insolvenzordnung: InsO, Kommentar, 3. Auflage 2014 Bamberger/Roth, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 3. Auflage 2012 Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 76. Auflage 2018 Beuthien, Kurzkommentar Genossenschaftsgesetz, 16. Auflage 2018 Bienwald/Sonnenfeld/Harm, Betreuungsrecht, Kommentar, 6. Auflage 2016 Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG Freiwillige Gerich...mehr

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§ 13 Betreuung und Vorsorge... / A. Einleitung

Rz. 1 Das Betreuungsgesetz [1] trat am 1.1.1992 in Kraft. Der Begriff der "Vorsorgevollmacht" hat es gerade erst geschafft, anerkannt und seit dem 1.7.2005 das erste Mal im BGB genannt zu werden.[2] Von der Warte des Erbrechtlers aus steckt das, was man unter dem Begriff des "Vorsorgerechts" zusammenfassen kann, vielleicht nicht mehr in den Kinderschuhen, aber noch in einem f...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / d) Kündigung eines Mietverhältnisses

Rz. 55 Im Betreuungsrecht sieht das Gesetz für die Kündigung des Mietverhältnisses an der Wohnung des Betreuten in § 1907 BGB ein Genehmigungserfordernis vor. Vom Schutzzweck dieser Vorschrift ist jedoch die Kündigung des Mietverhältnisses an der Wohnung des Erblassers nicht umfasst. Im Gegenteil: Es ist im Interesse der unbekannten Erben, dass für die nicht mehr genutzte Wo...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / a) Entsprechende Anwendung des Vormundschaftsrechts

Rz. 114 Die Vorschriften über die Vergütung des Vormunds und Ersatz seiner Auslagen finden über die Verweisung des § 1915 BGB entsprechende Anwendung, also die §§ 1835 ff. BGB. Wird die Nachlasspflegschaft nicht von einem Berufspfleger ausgeübt, so ist sie grundsätzlich ehrenamtlich, d.h. unentgeltlich zu führen, §§ 1915, 1836 Abs. 1 S. 1 BGB. In den weit überwiegenden Fälle...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 4. Untervollmacht – Doppelvollmacht

Rz. 687 Für den Fall, dass der Hauptbevollmächtigte beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen ausfällt, sollte der Vollmachtgeber den Hauptbevollmächtigten ermächtigen, zumindest in vermögensrechtlichen Angelegenheiten seinerseits einen Ersatzbevollmächtigten oder Unterbevollmächtigten [763] zu benennen. Rz. 688 Die Vorsorgevollmacht kann auch als Doppelvollmacht erteilt wer...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 12. Verfügungen des Betreuten zugunsten des Betreuers

Rz. 122 Das BayObLG[147] und das LG Hamburg[148] kamen zu dem Ergebnis, § 14 HeimG sei auf eine Verfügung des Betreuten zugunsten des Betreuers nicht analog anzuwenden. Auch die Sittenwidrigkeit einer solchen Verfügung wurde vom BayObLG verneint. Rz. 123 Dies sieht – zumindest im Ergebnis – das OLG Braunschweig anders. Nach dessen Meinung kann eine Erbeinsetzung des Betreuers...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / Literaturtipps

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / Literaturtipps

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FF 9/2018, Das Gesetz zur E... / I. Historischer Ursprung des familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehalts für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern nach § 1631b Abs. 2 BGB

Der BGH[3] hat die in Rechtsprechung und Literatur bislang kontrovers diskutierte Frage, ob eine Genehmigungspflicht für die freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Minderjährigen auch im Rahmen des § 1631b BGB der familiengerichtlichen Genehmigung bedarf, in dem Sinn entschieden, dass Zitat "die nächtliche Fixierung eines Kindes in einer offenen heilpädagogischen Einrichtung kein...mehr

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FF 7+8/2018, Familienrecht – quo vadis?

Interview mit Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose Schnitzler/FF: Herr Dose, Sie sind seit dem 18.6.2012 Vorsitzender des für das gesamte Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH. Zuvor hatten Sie das Familienrecht bereits in allen Instanzen kennengelernt: Nach Ihrer Proberichterzeit (damals durften Proberichter noch keine Fa...mehr

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zerb 6/2018, Ausschlagung d... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde gegen die vom Rechtspfleger getroffene Entscheidung ist gemäß §§ 58 ff. FamFG, § 11 Abs. 1 RPflG statthaft, sie ist form- und fristgerecht in der Frist von 2 Wochen gemäß § 63 Abs. 2 Ziff. 2 FamFG eingelegt (Keidel/Sternal, FamFG, 19. Aufl., § 63 Rn 14 c). Bei einer Erteilung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung gemäß § 1908 i Abs. 1 BGB, 1822 Ziff. 2 ...mehr

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zerb 6/2018, Anordnung eine... / Aus den Gründen

Die Beschwerden sind nach §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 1 FamFG statthaft und nach den §§ 63, 64 FamFG form- und fristgerecht eingelegt. Die Beschwerdeberechtigung der Ehefrau des Betroffenen folgt aus § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG. Im Wesentlichen ist die Beschwerde jedoch unbegründet. I. Nach § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB ist einem Volljährigen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder ...mehr

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Sommer, SGB V § 43b Nichtär... / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen und -inhalt

Rz. 3 Der Regelungsgehalt der Norm lehnt sich im wesentlichen an die für Kinder geltende Regelung in § 43a an. Anspruchsberechtigt für die ambulant zu erbringende Leistung sind nur versicherte Erwachsene. Zu dieser Klarstellung sah sich der 14. Ausschuss veranlasst, um die Norm ausschließlich für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung zu öffnen (BT-Drs. 18/5123 S. ...mehr

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zerb 2/2018, Einer flog übe... / IV. Berechtigung des Betreuers oder Bevollmächtigten

Die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme kann durch einen Betreuer oder einen Bevollmächtigten erfolgen. Der Betreuer muss vom Betreuungsgericht mit dem entsprechenden Aufgabenkreis ausgestattet sein. Wenn dieser nicht mit "Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen und Verbringung" beschrieben ist, kann nach der Neuregelung in Zukunft eine Differenzierung erforderli...mehr

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Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 2.1 Grundsatz

Rz. 5 Urteile sind stets zuzustellen (§ 135 SGG). Für nicht aufgrund mündlicher Verhandlung ergehende Urteile ordnet § 133 Satz 1 SGG dies nochmals ausdrücklich an. Rz. 6 Nicht aufgrund mündlicher Verhandlung ergehende Beschlüsse sind zuzustellen (§ 133 Satz 2 SGG), auch wenn sie unanfechtbar sind. Aufgrund mündlicher Verhandlung ergehende Beschlüsse müssen nach §§ 142, 135 S...mehr

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zerb 5/2017, Handbuch Betreuungsrecht

Sybille M. Meier/Horst Deinert C.F. Müller, 2. Auflage 2016, 473 Seiten, 79,99 EUR ISBN 978-3-8114-5202-2 Das Handbuch gibt auf 473 Seiten einen detaillierten Überblick über das Betreuungsrecht und liefert nützliche Hinweise für das Führen von Betreuungen. Es ist von Praktikern für Praktiker geschrieben und überzeugt durch wertvolle Tipps und Erläuterungen, die auch über das Be...mehr

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FF 5/2017, Forum Familienrecht: Einblicke und Ausblicke

Interview mit Gabriele Ey, Vors. Richterin am OLG Köln Gabriele Ey Schnitzler: Sie sind seit 2004, nach dem Rücktritt von Dieter Miesen, Mitglied der Redaktion der FF. Dr. Büttner, das langjährige Beiratsmitglied der Zeitschrift, hat den Kontakt zwischen uns hergestellt. Wie sehen Sie mit Blick auf das Jubiläumsjahr die vergangenen Jahre? Ey: Im Mai 2004 war ich bei der Sitzung...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / f) Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

Rz. 108 Dieses Thema ist immer noch weitgehend tabuisiert; Gerichtsentscheidungen finden sich hierzu selten. Allerdings hat sich das BVerfG im Jahr 2007 mit einem Fall befasst, in dem sich ein vierjähriges Kind in einem Wachkoma – einem apallischen Zustand – befand. Die Eltern wollten ihr Kind nach fünfmonatiger Behandlung nach Hause holen, wo es unter ärztlicher Aufsicht du...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / d) Freiheitsentziehende Maßnahmen

Rz. 92 Aus § 1631b BGB folgt, dass eine mit einer Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung des Kindes nur auf der Grundlage einer entsprechenden familiengerichtlichen Genehmigung zulässig ist (zur jugendhilferechtlichen, mit Freiheitsentziehung verbundenen Inobhutnahme siehe § 12 Rdn 107 ff.).[306] Erfasst wird hiervon primär die Unterbringung in einem Heim, einem Kranke...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 2. Anlass der Inobhutnahme

Rz. 112 Praktische Bedeutung[320] erlangt die Inobhutnahme vor allem in Fällenmehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 4. Sachverständigengutachten

Rz. 394 Das Gericht ist verfassungsrechtlich nicht stets gehalten, ein Sachverständigengutachten einzuholen. In den vom Amtsermittlungsgrundsatz des § 26 FamFG beherrschten Verfahren muss dem Gericht auch insoweit überlassen bleiben, welchen Weg es im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für geeignet hält, um zu den für seine Entscheidung notwendigen Erkenntnissen zu gelange...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / b) Beteiligtenstellung und Anhörung des Kindes (§§ 7, 159 FamFG)

Rz. 424 Nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht hatte das Kind grundsätzlich keine Beteiligtenstellung. Das neue Recht ordnet in § 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG an, dass als Beteiligte diejenigen hinzuzuziehen sind, deren Recht durch das Verfahren unmittelbar betroffen wird. Dies wird in nahezu allen denkbaren Kindschaftssachen auch das Kind sein; dieses ist daher formell als Bete...mehr

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§ 5 Der Verfahrensbeistand / V. Die Vergütung des Verfahrensbeistandes

Rz. 43 Der Verfahrensbeistand erhält seine Vergütung aus der Staatskasse und nicht von dem Kind, mit dessen Interessenwahrnehmung er beauftragt ist.[123] Im Gesetzgebungsverfahren zum FGG-RG wurde darauf verwiesen, dass die an den Verfahrensbeistand gezahlten Vergütungen als Verfahrensauslagen gelten, die von den Beteiligten nach § 137 Abs. 1 Nr. 17 (Nr. 16), § 93a Abs. 2 Ko...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 2. Vormundschaft und Pflegschaft

Rz. 156 Während die Beistandschaft ausschließlich durch das Jugendamt wahrgenommen wird, sieht § 53 Abs. 1 SGB VIII für die Vormundschaft und Pflegschaft eine Obliegenheit des Jugendamtes vor,[528] dem Familiengericht geeignete Personen oder Vereine vorzuschlagen, die sich im Einzelfall als Pfleger oder Vormund eignen,[529] ohne dass allerdings das Familiengericht verpflicht...mehr

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FF 12/2016, Entziehung des ... / 1 Aus den Gründen:

[1] A. Das Verfahren betrifft die teilweise Entziehung der elterlichen Sorge. Die Rechtsbeschwerdeführer sind die Eltern des betroffenen Kindes, ihres 2008 geborenen Sohnes David, und seiner 2004 geborenen Schwester. [2] Den Eltern wurde wegen bei ihnen bestehender intellektueller Minderbegabungen und daraus resultierender kognitiver und sozialer Defizite seit 2007 Hilfe zur ...mehr

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§ 27 Haftung des Nachlasspf... / D. Haftung gegenüber Dritten

Rz. 34 Der Nachlasspfleger handelt als gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben. Gibt er rechtsgeschäftliche Erklärungen ab, wirken diese daher unmittelbar für und gegen den Vertretenen, soweit der Nachlasspfleger die Vertretung hinreichend klar zum Ausdruck bringt, § 164 BGB. Rz. 35 Eine eigene Verpflichtung des Nachlasspflegers kommt zum einen bei Missachtung des stellv...mehr