Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebliche Übung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / 1 Arbeitgeberzusage als arbeitsrechtliche Grundlage

Arbeitsrechtliche Grundlage für eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung (bKV)[1] ist eine individual- oder kollektivrechtliche Zusage des Arbeitgebers. Konstruktiv handelt es sich zumeist um eine Gruppenversicherung, bei der der Arbeitgeber den Vertrag als Versicherungsnehmer mit dem Versicherungsunternehmen abschließt. Die Arbeitnehmer sind die aus dem ...mehr

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Arbeitsvertrag / 4 Wirkung von Arbeitgebererlassen

Verwaltungsanordnungen (Erlasse, Verfügungen, Rundschreiben, Richtlinien und dgl.) des Arbeitgebers sind keine Rechtsnormen. Es handelt sich hierbei vielmehr um Weisungen einer vorgesetzten Behörde gegenüber nachgeordneten Behörden bzw. mit ihrem Vollzug beauftragten Bediensteten. Als einseitige Verwaltungsanordnungen kommt ihnen keine unmittelbare zivil- und arbeitsrechtlic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.2 Entstehung von Verpflichtungen

Rz. 53 Pensionsverpflichtungen entstehen i. d. R. durch vertragliche Vereinbarungen. Diese sog. Direktzusagen können entstanden sein durch: Einzelzusage (Pensionszusage), Gesamtzusage (Pensions- oder Versorgungsordnung), Betriebsvereinbarung (§ 87 BetrVG), Tarifvertrag, Besoldungsordnung (unmittelbare Versorgungszusage durch den Arbeitgeber), Gesetz (z. B. Beamtenversorgungsgesetz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Zeitgerechte Erfassung (Abs. 2)

Rz. 22 Der Kfm. muss die Eintragungen in seinen Büchern und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen zeitgerecht vornehmen.[1] Rz. 23 Was noch zeitgerecht ist, schreibt das Gesetz nicht ausdrücklich vor. Bei der Auslegung des Begriffs "zeitgerecht" ist deshalb auf den Sinn und Zweck der Vorschrift abzustellen. Die zeitgerechte Buchführung soll sicherstellen, dass der Kfm. sich ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.7.2 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten (Abs. 2 Nr. 7b)

Rz. 122 Unter dem Posten § 275 Abs. 2 Nr. 7b HGB sind Abschreibungen auf das UV gem. § 253 Abs. 4 HGB auszuweisen, die den üblichen Umfang der Abschreibungen auf Gegenstände des UV wesentlich übersteigen (§ 253 Rz 278 ff.), d. h., lediglich die Mehrabschreibungen sind hier zu erfassen. Abschreibungen für Wertpapiere des UV sind auch im Falle einer gegebenen Unüblichkeit nicht...mehr

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Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 5.2 Verhinderung aus persönlichen Gründen

Rz. 7 Der Anspruchsberechtigte muss auf Grund eines subjektiven, persönlichen Leistungshindernisses an der Dienstleistung bzw. Arbeitsleistung verhindert sein. Als persönliche Verhinderungsgründe sind insbesondere familiäre Ereignisse anerkannt. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung gegeben, wenn dem Arbeitnehmer die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtzusage / Zusammenfassung

Begriff Unter einer Gesamtzusage ist die an alle Arbeitnehmer oder einen nach abstrakten Merkmalen bestimmten Teil von ihnen in allgemeiner Form (z. B. Schwarzes Brett) gerichtete Erklärung des Arbeitgebers zu verstehen, zusätzliche Leistungen erbringen zu wollen. Von einer arbeitsvertraglichen Einheitsregelung spricht man dagegen, wenn die Vertragsbedingungen und auch die Zu...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.7 Verhältnis zur Änderungskündigung

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gehalten, von ihm gewünschte Änderungen in der Arbeitsorganisation oder Arbeitsverteilung mithilfe seines Weisungsrechts durchzusetzen. Weitergehende arbeitsrechtliche Schritte sind dann unverhältnismäßig.[1] Einerseits verstößt daher eine Änderungskündigung wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung des Arbeitsverhältnisses gegen den Gr...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.5 Arten der Weisungserteilung

Weisungen können individuell über Einzelweisungen an einen Beschäftigten oder kollektiv über Dienst- oder Betriebsanweisungen für alle Beschäftigten erteilt werden. Dienst- und Betriebsanweisungen stellen höhere Anforderungen an die Ermessensausübung, da nicht nur die Interessen eines Einzelnen, sondern einer ganzen Gruppe von Beschäftigten zu berücksichtigen sind. Soweit der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 2 Einvernehmlich vereinbartes Freistellungsrecht

Die Freistellung kann auf einer einvernehmlichen Vereinbarung eines Freistellungsrechts zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beruhen, sei es bezahlt oder unbezahlt. In der Praxis weit verbreitet sind arbeitsvertraglich vereinbarte Freistellungsklauseln für den Fall der Kündigung, typischerweise erfolgt die Freistellung unter Anrechnung noch offener Urlaubsansprüche.[1] Fragl...mehr

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Corporate Volunteering / 2.2.2.2 Monetäre Incentivierung

Arbeitgeber können den Mitarbeiter für die Teilnahme auch monetär incentivieren. Hierbei sind die Arbeitgeber im Rahmen der üblichen Möglichkeiten frei. Dies können Gutscheine oder auch eine Sonderzahlung sein. Auch können Sachleistungen, wie bedruckte T-Shirts zugewendet werden. Diese sind entsprechend von der Payroll abzurechnen. Durch eine Vereinbarung sollte klar geregelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hund am Arbeitsplatz / 2.2 Kein Anspruch aus betrieblicher Übung

Hat der Arbeitgeber den Bürohund eines Mitarbeiters jahrelang geduldet und verbietet er diesen nun, besteht kein Anspruch auf Mitnahme dieses Hundes ins Büro aus betrieblicher Übung. Denn es fehlt bei der Duldung des Hundes in der Vergangenheit offensichtlich am Bindungswillen des Arbeitgebers – erkennbar für alle Arbeitnehmer.[1] Der Arbeitgeber wollte mit der Duldung des H...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Übung

Zusammenfassung Begriff Unter einer betrieblichen Übung versteht man die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus der die Arbeitnehmer schließen können, dass ihnen die aufgrund dieser Verhaltensweise gewährten Leistungen oder Vergünstigungen auch künftig auf Dauer gewährt werden sollen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: An...mehr

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Betriebliche Übung / 3 Verhinderung der Entstehung von Ansprüchen aus betrieblicher Übung

Infographic Doppelte Schriftformklauseln Sog. Schriftformklauseln können das Entstehen einer betrieblichen Übung verhindern. Eine einfache Schriftformklausel, nach der Änderungen und Ergänzungen des Vertrags der Schriftform bedürfen, verhindert allerdings nicht, dass eine betriebliche Übung entsteht.[1] Die Vertragsparteien können das für eine Vertragsänderung vereinbarte Schr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Übung / Arbeitsrecht

1 Anspruch Unter einer betrieblichen Übung versteht man die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus der die Arbeitnehmer schließen können, dass ihnen die aufgrund dieser Verhaltensweise gewährten Leistungen oder Vergünstigungen auch künftig auf Dauer gewährt werden sollen. Entscheidend ist allein, wie die Arbeitnehmer als Erklärungsempfänger...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Übung / Zusammenfassung

Begriff Unter einer betrieblichen Übung versteht man die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus der die Arbeitnehmer schließen können, dass ihnen die aufgrund dieser Verhaltensweise gewährten Leistungen oder Vergünstigungen auch künftig auf Dauer gewährt werden sollen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Ansprüche aus bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Übung / 1 Anspruch

Unter einer betrieblichen Übung versteht man die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus der die Arbeitnehmer schließen können, dass ihnen die aufgrund dieser Verhaltensweise gewährten Leistungen oder Vergünstigungen auch künftig auf Dauer gewährt werden sollen. Entscheidend ist allein, wie die Arbeitnehmer als Erklärungsempfänger das Verha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Übung / 2 Rechtsfolgen

Aufgrund einer Willenserklärung, die von den Arbeitnehmern stillschweigend angenommen wird[1], erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Vergünstigungen.[2] Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber mit Verpflichtungswillen gehandelt hat oder nicht. Für die Bindungswirkung der betrieblichen Übung entscheidend ist vielmehr die Frage, wie die Arbeitne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Günstigkeitsprinzip / 3 Grenzen

Einschränkungen des Günstigkeitsprinzips ergeben sich durch zweiseitig zwingende gesetzliche Regelungen, von denen auch durch günstigere Regelungen nicht abgewichen werden darf. Individualvertragliche Ansprüche sind durch das Günstigkeitsprinzip nicht geschützt, wenn sie von vornherein unter den Vorbehalt einer entsprechenden Kollektivvereinbarung gestellt werden. § 4 Abs. 3...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschenke / 4 Geschenke des Arbeitgebers

Geschenke des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind eine besondere Form des Entgelts. Sofern keine sonstige Anspruchsgrundlage besteht (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag), können solche Leistungen durch betriebliche Übung Anspruchscharakter bekommen. Der Arbeitgeber ist dann zur kontinuierlichen Gewährung auch in der Zukunft verpflichtet. Praxis-Beispiel Regelmäßige Zahlungen an...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 2.2 Reiserichtlinien

Auch wenn Dienstreisen reduziert werden, bleiben diese ein wichtiges Mittel für die Pflege von Kundenbeziehungen, die Verbesserung zwischenmenschlicher Beziehungen in standortübergreifenden Teams oder die Mitarbeiterbindung. Um sie nachhaltiger zu gestalten, können die Reiserichtlinien des Unternehmens überarbeitet werden. Hier kommt es nicht nur darauf an, wann ein Meeting ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Benefits: Arbeitsrechtliche... / 2.3 Risiko betriebliche Übung

Die Gesamtzusage ist abzugrenzen von der betrieblichen Übung. Unter einer betrieblichen Übung versteht man die regelmäßige Wiederholung und Gewährung bestimmter Leistungen des Arbeitgebers, aus denen die Mitarbeiter schließen können, dass ihnen die gewährten Leistungen oder Vergünstigungen auch künftig auf Dauer gewährt werden sollen. So auch die ständige Rechtsprechung des B...mehr

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Benefits: Arbeitsrechtliche... / 3 Änderung oder Aufhebung von Benefits

Ob und wie ein Benefit geändert oder aufgehoben werden kann, hängt davon ab, wie er eingeführt wurde. Bei einer Einführung mittels einer Klausel im Arbeitsvertrag kann der Benefit mittels einer Änderungskündigung geändert oder entzogen werden. Bei einem Anspruch des Arbeitnehmers, dessen Grundlage in einer Betriebsvereinbarung festgehalten wurde, muss die Betriebsvereinbarun...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 132 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Anordnung [Rdn 1862]

Rdn 1863 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Allgemeines, Teil A Rdn 1850. Rdn 1864 1. Die Anordnungspflicht besteht für jeden Einzelfall. ☆ Fehlt jegliche Anordnung, ist die gleichwohl bewirkte Zustellung unwirksam (BGH StV 1986, 89; NJW 2014, 1686).unwirksam (BGH StV 1986, 89; NJW 2014, 1686). Rdn 1865 Eine Heilung tritt nicht über §...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.1.1 Tarifvorrang

Rz. 181a Gegenüber dem Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG besteht – wie gegenüber allen anderen Mitbestimmungsrechten in sozialen Angelegenheiten – auch der Vorrang von Gesetzen und Tarifverträgen. Bei Tarifverträgen kommt es alleine auf die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an. Ob Arbeitnehmer tarifgebunden sind, ist unerheblich.[1] Bislang wurde angenommen, ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Verhältnis zu § 77 Abs. 3 BetrVG

Rz. 39 Umstritten war das Verhältnis zwischen § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG und § 77 Abs. 3 BetrVG. Das Bundesarbeitsgericht vertritt dazu die sogenannte Vorrangtheorie. Danach schließt § 77 Abs. 3 BetrVG Betriebsvereinbarungen nur in Angelegenheiten aus, in denen dem Betriebsrat kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zusteht. Soweit es aber um die in § 87 Abs. 1 Satz 1 Nr....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Betriebliche Übung.

Rn 43 Betriebliche Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des ArbG, aus denen die ArbN schließen können, dass ihnen aufgrund dieser Verhaltensweisen gewährte Leistungen oder Vergünstigungen künftig auf Dauer gewährt werden sollen (stRspr, BAG NJW 18, 3666). So begründet die mindestens dreimalige vorbehaltlose Gewährung einer Gratifikation (auch be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Betriebliche Übung.

Rn 24 Ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des ArbG kann Ansprüche der ArbN auf eine Leistung begründen, wenn die ArbN aus dem Verhalten des ArbG schließen können, ihnen werde die Leistung auch künftig gewährt (BAG NZA 97, 664, 665 [BAG 16.07.1996 - 3 AZR 352/95], stRspr). Bei Gratifikationen ist dies grds nach dreimaliger Zahlung anzunehmen (BAG NZA 97, 1008; 98, 4...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich 24 VersAusglG 4; 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleichswert einzelner...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Maßnahmen.

Rn 2 ›Maßnahmen‹ können Einzelentscheidungen sein, ebenso individuelle (zB Arbeitsvertrag, Mietvertrag) oder kollektive Vereinbarungen (zB Betriebs- oder Dienstvereinbarungen (BAG NZA 10, 327 [BAG 13.10.2009 - 9 AZR 722/08]), Integrationsvereinbarungen, Auswahlrichtlinien, Tarifverträge) oder Einzelmaßnahmen mit kollektivem Bezug (zB Gesamtzusagen, betriebliche Übung, Hausor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 § 243 enthält Regelungen für die häufig vorkommende Gattungsschuld als Gegenbegriff zur das Grundmodell des Schuldrechts bildenden Stückschuld. Ergänzende Vorschriften finden sich in §§ 300 II, 524 II, 2155, 2182 f und für das Handelsrecht in §§ 360, 373 ff HGB. Ihre Funktion erhält diese Begrifflichkeit insbes bei der Verteilung der Leistungsgefahr nach § 275: Diese tr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 45 ist eine Sondervorschrift, die die Berechnung des Ehezeitanteils von Anrechten aus betrieblicher Altersversorgung (betrAV) regelt. Die Bestimmung ist nach dem Willen des Gesetzgebers unmittelbar nur auf Anrechte anzuwenden, die sich im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung noch im Anwartschaftsstadium befinden, während bereits laufende Betriebsrenten nach § 41 i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) AGB-Kontrolle.

Rn 59 Die AGB-Kontrolle (BLDH/Lingemann Kap 2 Rz 2, 82 ff; Preis/Preis Arbeitsvertrag, 96 ff) gilt für seit dem 1.1.02 geschlossene oder geänderte (BAG NZA 10, 170; s aber BAG DB 11, 2783) Verträge (Neuverträge) und seit dem 1.1.03 auch für Altverträge (Art 229 § 5 EGBGB), für letztere zT mit Vertrauensschutz (BAG NJW 07, 536; auf einen Anpassungsversuch bis 31.12.02 kommt e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Venire contra factum proprium.

Rn 55 Die Rechtsordnung verlangt von den Teilnehmern am Rechtsverkehr keine Widerspruchsfreiheit des eigenen Handelns. Diese dürfen insbes ihre eigene Rechtsauffassung ändern (BGH NJW 05, 1354, 1356 [BGH 17.02.2005 - III ZR 172/04]; BAG AP Nr 32 zu § 1 TVG Vorruhestand; BVerwG BeckRS 14, 58444 Rz 31) und dies auch noch nach Beginn eines Rechtsstreits (Grüneberg/Grüneberg § 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Benachteiligungsgegenstände, Abs 1.

Rn 3 Nach Nr 1 ist geschützt Zugang und Aufstieg, nach Nr 2 Durchführung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Nr 2 gilt nicht für selbstständige Erwerbstätigkeit oder Organmitglieder (§ 6 III; § 6 Rn 6). Das Verbot gilt jeweils von Anbahnung bis Beendigung des Vertragsverhältnisses (Grüneberg/Ellenberger § 2 Rz 11). Rn 4 Nr 1 schützt Zugang zur und Aufstieg innerha...mehr

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Ausschlussfrist / 2.5 Vereinbarung über eine Bezugnahmeklausel

Wird in einem Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag derart Bezug genommen, dass alle Regelungen auch Inhalt des Arbeitsverhältnisses sein sollen, ist auch eine dort enthaltene Ausschlussklausel wirksam zwischen den Vertragsparteien vereinbart, auch wenn sie nicht tarifgebunden sind.[1] Die Vertragsparteien sind dann so gestellt, als wenn sie unmittelbar tarifgebunden wären (...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.2 Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 16 Die mit dem Betriebsrat verabredete Betriebsvereinbarung gilt räumlich für den Betrieb, in dem dieser gewählt wurde. Betriebsvereinbarungen für den Hauptbetrieb gelten auch nicht für einen Betriebsteil, der wegen seiner Eigenständigkeit oder weiten Entfernung als eigenständiger Betrieb gilt. Dies gilt auch dann, wenn für diesen Betriebsteil kein eigener Betriebsrat ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.7.1 Unmittelbare und zwingende Wirkung

Rz. 26 Betriebsvereinbarungen wirken unmittelbar auf das Arbeitsverhältnis ein. Es bedarf keinerlei Umsetzung in den Arbeitsvertrag. Dies gilt auch für Betriebsvereinbarungen, die den Arbeitnehmern Pflichten auferlegen. Praxis-Beispiel Eine Betriebsvereinbarung sieht ein Rauchverbot in bestimmten Bereichen des Betriebs vor. Die Arbeitnehmer müssen sich daran halten, auch wenn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1.1 Bundesurlaubsgesetz

Rz. 3 Das BUrlG bildete seit Inkrafttreten die alleinige Rechtsgrundlage zur Begründung eines gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs eines Arbeitnehmers von nunmehr 24 Werktagen.[1] Durch den Einigungsvertrag vom 31.8.1990[2] sind die im Gebiet der ehemaligen DDR geltenden Urlaubsregelungen im Arbeitsgesetzbuch der DDR (§§ 189 ff. AGB-DDR) mit Wirkung zum 3.10.1990 außer Kraft...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2.2.2 Unternehmensweite Prämien

Im Gegensatz dazu kann der Arbeitgeber auch unternehmensweite Prämien auszahlen. Hierzu kann der Arbeitgeber ein bestimmtes nachhaltiges Handeln insgesamt belohnen. Möglich ist dabei auch, nachhaltiges Handeln der Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit zu unterstützen. Hierin liegt keine unzulässige Regelung des privaten Verhaltens der Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit....mehr

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Wie die Digitalisierung die... / 1 Wie die Digitalisierung die Geschäftsmodelle der Unternehmen verändert

Wikipedia definiert: "Der Begriff Digitale Revolution bezeichnet den durch Digitaltechnik und Computer ausgelösten Umbruch, der seit Ausgang des 20. Jahrhunderts einen Wandel nahezu aller Lebensbereiche bewirkt und der in eine Digitale Welt führt, ähnlich wie die industrielle Revolution 200 Jahre zuvor in die Industriegesellschaft führte". Betroffen davon sind nahezu alle Le...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.2.2 Betriebsübergang

Rz. 43 Geht ein Betrieb oder Betriebsteil unter Wahrung seiner bisherigen Identität durch Rechtsgeschäft auf einen Betriebserwerber über, tritt dieser betriebsverfassungsrechtlich an die Stelle des früheren Betriebsinhabers. Mit dem vom BetrVG verwandten Begriff des Arbeitgebers wird der jeweilige Inhaber des Betriebs als Organ der Betriebsverfassung bezeichnet. Der neue Bet...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Naturalleistungen – § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. b UStG

Rz. 73 Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. b UStG auch die Beherbergung, Beköstigung und die üblichen Naturalleistungen, die die nach § 4 Nr. 25 UStG begünstigten Einrichtungen den Empfängern der Jugendhilfeleistungen und Mitarbeitern in der Jugendhilfe sowie den bei den Leistungen nach § 4 Nr. 25 S. 1 UStG (also den Leistungen der Jugendhilfe und der Inobhutnahme) tät...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Vorschlagswes... / 3.1 Ideen-Workshops und -labore

Hauptziel von Ideen-Workshops oder -laboren ist es, Innovationen zu fördern und Konzepte für die Realisierung zu entwickeln. In den Workshops arbeiten mehrere Beschäftigte zusammen. Sie sollen Ideen offen diskutieren und sich austauschen, möglichst ohne diese zu bewerten. Je nach Ausgestaltung und Vorstellungen im Betrieb geht es zunächst "nur" darum, Ideen zu finden und zu ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Abwehrender Brandschutz: Au... / 1 Aufbau der Brandschutzorganisation

Step by Step 10 Schritte zum Aufbau der Brandschutzorganisation Der Aufbau einer betrieblichen Organisation zum abwehrenden Brandschutz kann in folgenden Schritten erfolgen: Notfallorganisation festlegen, die den örtlichen und betrieblichen Gefährdungspotenzialen Rechnung trägt. Verantwortliche bestimmen und deren Aufgaben und Befugnisse im Rahmen der Notfallorganisation festle...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Abwehrender Brandschutz: Au... / 2.6 Evakuierungshelfer

Die Benennung und Ausbildung von betrieblichen Evakuierungshelfern (gelegentlich auch als Räumungshelfer, bzw. Räumungs- oder Stockwerkbeauftragte bezeichnet) hat als rechtliche Grundlage § 10 ArbSchG. Ihre Aufgabe ist die Kontrolle der Evakuierung eines festgelegten Verantwortungsbereichs im Alarm- und Gefahrenfall. Sie kontrollieren die Vollständigkeit der Evakuierung und v...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Abwehrender Brandschutz: Au... / 2.5 Brandschutzhelfer

Betriebliche Brandschutzhelfer werden in Abschn. 7.3 ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände", aber z. B. auch in den Verkaufsstättenverordnungen der Bundesländer gefordert. Gemäß Abschn. 7.3 Abs. 2 ASR A2.2 ergibt sich die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern aus der Gefährdungsbeurteilung. I. d. R. ist ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ausreichend. Eine größere Anzahl von B...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Abweichungen in Ausnahmefällen

Rn. 116 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Grds. ist davon auszugehen, dass auf Produktion, Vertrieb und Verwaltung entfallende "operative Zinsen" (abgegrenzt von den Finanzierungszinsen) und "Kosten- bzw. Betriebsteuern" (abgegrenzt von den "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag") auch in einer funktionsorientierten GuV aufgrund der diesbezüglichen Identität der GuV-Schemata des § 27...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Abwehrender Brandschutz: Ei... / 2.5 Einbindung von Feuerwehren in betriebliche Strukturen

Freiwillige Feuerwehren sind die am häufigsten in Deutschland vertretenen Feuerwehren. Da der Großteil dieser FFWen nur aus ehrenamtlich tätigen Einsatzkräften besteht, sind sie nur schwer in der Lage, eine präventive Beratung von Unternehmen und Betrieben durchzuführen. Insofern darf man nicht erwarten, dass es in jeder Kommune Ansprechpartner gibt, die gezielte Fragestellu...mehr