Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufgabe

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.3.1 Echte Betriebsaufspaltung

Rz. 233 Wird im Rahmen der Begründung einer echten Betriebsaufspaltung (Rz. 16) ein bisher einheitliches Personenunternehmen dergestalt aufgeteilt, dass ein Teil der Wirtschaftsgüter auf eine Betriebskapitalgesellschaft übertragen wird, sodass mindestens eine wesentliche Betriebsgrundlage beim jetzigen Besitzunternehmen verbleibt[1], ist zwischen der Behandlung der beim Besi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 31 Eine sachliche Verflechtung zwischen beiden Unternehmen liegt vor, wenn das Besitzunternehmen der Betriebskapitalgesellschaft materielle oder immaterielle Wirtschaftsgüter i. d. R. unmittelbar auf Basis einer schuldrechtlichen oder dinglichen Grundlage zur Nutzung überlässt, die für die Betriebsgesellschaft eine wesentliche Betriebsgrundlage [1] bilden. Denkbar ist auc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.2 Nachträgliche Erfassung der Betriebsaufspaltung und rückwirkende Korrektur

Rz. 229 Das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung wird oft rechtsfehlerhaft zunächst nicht erkannt. Vielfach wird das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung erst im Anschluss an die Durchführung einer steuerlichen Betriebsprüfung festgestellt und erkannt, sodass nachträglich und damit rückwirkend eine Betriebsaufspaltung angenommen werden muss, soweit die steuerlichen Veranlagung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.3.2 Beteiligungen von Eltern und minderjährigen Kindern

Rz. 122 Nach den Grundsätzen der Gruppentheorie (Rz. 86ff.) sind die Anteile von Eltern und minderjährigen Kindern zusammenzurechnen, wenn sowohl die Eltern (bzw. ein Elternteil) als auch das Kind (bzw. mehrere Kinder) an beiden Unternehmen beteiligt sind.[1] In diesem Fall bilden sie wie fremde Dritte eine geschlossene Personengruppe, die zur personellen Verflechtung führt....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.2 Nutzungsüberlassung

Rz. 64 Der Grund der Nutzungsüberlassung ist unerheblich, er kann einerseits auf schuldrechtlicher, aber auch auf dinglicher Grundlage erfolgen. Regelmäßig wird die Überlassung der Wirtschaftsgüter auf schuldrechtlicher Basis im Wege eines Miet- oder Pachtvertrags erfolgen. Daneben ist aber auch die Überlassung auf dinglicher Basis, z. B. mittels Nießbrauch (Rz. 149f.)[1] od...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5 Besonderheiten bei der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung

Rz. 259 Die von der Rspr. entwickelten Grundsätze für den Grundfall[1] der Betriebsaufspaltung gelten in analoger Weise auch bei Vorliegen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung [2], sodass auf die obigen Ausführungen grundsätzlich verwiesen werden kann. So ist eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung dann gegeben, wenn einerseits eine personelle sowie sachliche V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.8.3 Nießbrauch und Treuhand

Rz. 149 Gem. § 1068 Abs. 1 BGB i. V. m. § 1030 Abs. 1 BGB kann ein Nießbrauch an (mittelbar bzw. unmittelbar nutzungsfähigen) Rechten bestellt werden. Allerdings kommen dazu gem. § 1069 Abs. 2 BGB nur solche Rechte in Betracht, die übertragbar sind. Ein Gesellschaftsanteil, ob an einer OHG, KG oder GmbH bzw. AG, kann mit einem Nießbrauch belastet werden. Aufgrund der Unübert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.1 Begriff und Motive der Betriebsaufspaltung

Rz. 1 Der Begriff der Betriebsaufspaltung (auch Betriebsspaltung, -abspaltung, -teilung oder Doppelgesellschaft genannt) ist weder gesetzlich definiert noch bestehen gesetzliche Bestimmungen, die die Besteuerungsfolgen einer Betriebsaufspaltung beinhalten. Sie ist ein Gebilde, das regelmäßig Folge eines Aufteilungsvorgangs ist. Ein 1985 unternommener Versuch, eine gesetzlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.3.2 Betriebsaufgabe

Rz. 94 Die Voraussetzungen einer Betriebsaufgabe bestimmen sich nach den allgemeinen Grundsätzen zu § 16 EStG. [1] Die Betriebsaufgabe erfordert eine Willensentscheidung oder Handlung des Stpfl., die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbstständigen Organismus nicht mehr in seiner bisherigen Form bestehen zu lassen. Eine Betriebsaufgabe im Ganzen setzt voraus, dass alle w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.5 Zeitraum von 5 Jahren nach der Umwandlung

Rz. 111 Die Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils muss innerhalb von 5 Jahren nach der Umwandlung erfolgen. Nur dann führt sie zu einem Veräußerungs- oder Aufgabegewinn, der der GewSt unterliegt. Dabei liegt eine Veräußerung innerhalb von 5 Jahren nach der Umwandlung auch dann vor, wenn der Verschmelzungsvertrag und der Vertrag über d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.3.1 Betriebsveräußerung

Rz. 80 Die Veräußerung des Betriebs der Personengesellschaft oder natürlichen Person liegt vor, wenn dieser mit seinen wesentlichen Grundlagen entgeltlich in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass er als geschäftlicher Organismus weitergeführt werden kann.[1] Maßgebend sind die zu § 16 EStG entwickelten Grundsätze.[2] Ob die Veräußerung freiwillig oder aufgrund e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung durch den Mieter / 2.1 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Der Mieter kann das Mietverhältnis gem. § 543 Abs. 1 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Mieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens des Vermieters und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes im Erbfall

Leitsatz Die Einkommensteuer und die damit in Zusammenhang stehenden Nebensteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer), welche aufgrund einer durch die Erben nach § 16 Abs. 3b Satz 2 und § 14 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes rückwirkend erklärten Betriebsaufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes entstehen, können nicht als Nachlassverbindlichkeiten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Thesaurierungsbegünstigung / 4.2 Durchführung der Nachversteuerung

Die Nachversteuerung erfolgt in allen genannten Fällen[1] nach § 34a Abs. 4 Satz 2 EStG mit dem Steuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Denn die Nachsteuer erhöht die festzusetzende Einkommensteuer und damit die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag.[2] Sie ist auf den nachversteuerungspflichtigen Betrag begrenzt, der nach § 34a Abs. 3, 4 EStG wie folg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Thesaurierungsbegünstigung / 4.1 Nachversteuerungstatbestände und -ausnahmen

Die Nachversteuerung des nicht entnommenen, tarifbegünstigten Gewinns ist vorzunehmen, wenn[1] die Entnahmen die Einlagen und den Gewinn eines Wirtschaftsjahres übersteigen bzw. in einem Verlustjahr die Einlagen übersteigende Entnahmen getätigt werden; der Verlust selbst löst keine Nachversteuerung aus. Das gilt auch dann, wenn den "Überentnahmen" des Wirtschaftsjahres höhere...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.2.1 Ertrags- und Aufwandszuschüsse

Betriebseinnahmen sind alle Zuflüsse in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind und dem/der Steuerpflichtigen im Rahmen seines/ihres Betriebs zufließen.[1] Das können auch unentgeltliche Zuwendungen sein, mit denen weder ein zuvor begründeter Rechtsanspruch, noch eine in der Vergangenheit erbrachte Leistung vergütet werden soll. Ein Rechtsanspruch auf die...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Gewillkürtes Betriebsvermög... / 4.1 Worauf bei Gebäuden geachtet werden muss

Grundstücke können gewillkürtes Betriebsvermögen darstellen, wenn sie nicht betrieblich genutzt werden, eine Nutzung aber künftig in Betracht kommt oder das Grundstück ansonsten dem Betrieb dienen kann. Dies ist der Fall, wenn die Vermietung zu fremdbetrieblichen oder fremden Wohnzwecken erfolgt. Werden sie als gewillkürtes Betriebsvermögen ausgewiesen, kann das aufstehende ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.3 Minderung bzw. Erhöhung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Rz. 178 Bei einer Erhöhung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, z. B. infolge einer Nachzahlung auf den Kaufpreis, werden die zusätzlichen Aufwendungen vom Zeitpunkt der Aufwendungen an als zusätzliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten berücksichtigt.[1] Eine Änderung auf den Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung erfolgt nicht. Hinsichtlich der steuerlichen Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.10 Fiktive Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 209 Um den zur Erzielung von Einkünften aufgewendeten Wertverzehr abnutzbarer Anlagegüter korrekt zu erfassen und damit eine systemgerechte Besteuerung zu gewährleisten, ist in bestimmten Fällen anstelle der tatsächlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf Hilfswerte in Form von fiktiven Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzustellen. Rz. 210 Bei Wirtschaftsgüte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.4.2.1 Wirtschaftsgebäude

Rz. 415 Bei Wirtschaftsgebäuden findet nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG ein AfA-Satz von 3 % Anwendung. Als Wirtschaftsgebäude anzusehen ist ein Gebäude, das zum Betriebsvermögen gehört und nicht Wohnzwecken dient, sofern der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 31.3.1985 gestellt worden ist (Rz. 399ff.). Weitere Voraussetzung ist, dass der Stpfl. nach § 52 Abs. 21b EStG a. F. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 14 Wechsel der AfA-Methode (§ 7 Abs. 3 EStG)

Rz. 360 § 7 Abs. 3 EStG regelt die Zulässigkeit des Methodenwechsels bei der AfA. Danach ist nach § 7 Abs. 3 S. 1 EStG der Übergang von der degressiven AfA zur linearen AfA zulässig. Die AfA bemisst sich nach § 7 Abs. 3 S. 2 EStG in diesen Fällen vom Zeitpunkt des Übergangs an nach dem noch vorhandenen Restwert und der Restnutzungsdauer des einzelnen Wirtschaftsguts. Dagegen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.5.2 AfA nach Staffelsätzen (§ 7 Abs. 5 S. 1 EStG)

Rz. 452 Die degressive Gebäude-AfA kann geltend machen der Bauherr bei Neubauten im bautechnischen Sinne und der Erwerber, wenn die Anschaffung spätestens bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erfolgt und der Bauherr im Herstellungsjahr noch keine degressive AfA, erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen in Anspruch genommen hat. Es gelten folgende AfA-Sätze: Wirtsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebsaufgabe

Rn. 60 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Aufgabe eines ganzen Betriebes oder Teilbetriebes erfolgt im Regelfall nicht in einem einheitlichen Vorgang, sondern erstreckt sich über einen gewissen Zeitraum durch Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen an verschiedene Erwerber und/oder Überführung in das PV. Die der Betriebsveräußerung gleichgestellte begünstigte Betriebsaufg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begünstigte Veräußerungsgewinne

Rn. 141 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Begünstigt sind ausschließlich Veräußerungsgewinne iSd § 34 Abs 2 Nr 1 EStG, die im zvE enthalten sind, und nicht der Halbeinkünfte-/Teileinkünftebesteuerung unterliegen. Zum Umfang der in Betracht kommenden Veräußerungs- bzw Aufgabegewinne s Rn 56. Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter nach § 89b HGB sind nicht nach § 34 Abs 3 HGB begünsti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Veräußerungsgewinne iSd §§ 14, 14a Abs 1 EStG

Rn. 76 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Begünstigt sind nach § 34 Abs 2 Nr 1 EStG iVm § 14 EStG Gewinne aus der Veräußerung eines luf Betriebs, Teilbetriebs oder eines Anteils an einem luf BV. Gleiches gilt für einen Betriebsaufgabegewinn, s § 14 Rn 245 (Mitterpleininger). Gewinne aus der Veräußerung/Aufgabe kleinerer luf Betriebe waren bis einschließlich VZ 2000 durch die Gewährun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Zu den Voraussetzungen für eine Zusammenballung von ArbG-Entschädigungsleistungen, DB 1993, 651; Kanzler, Anmerkungen zum BFH-Urteil v 12.06.1996 – XI R 56, 57/96, FR 1996, 678; Hannes, Zu Telos und Anwendungsbereich der §§ 16 und 34 EStG, DStR 1997, 685; Richter, Vorteile bei Anwendung der geplanten Neuregelung des § 34 EStG für betriebliche Veräußerungsgewinne und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Personenbezogene Voraussetzungen

Rn. 144 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Wie bei der Gewährung des Freibetrags nach § 16 Abs 4 EStG auch, wird der Durchschnittssteuersatz des § 34 Abs 3 EStG nur gewährt, wenn der StPfl das 55. Lebensjahr vollendet hat oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist. Insoweit kann auf die zu § 16 Abs 4 EStG vorliegende Rspr bzw Kommentierung verwiesen werden, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Veräußerungsgewinne iSd § 18 Abs 3 EStG

Rn. 77 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die folgenden Vorgänge fallen unter § 18 Abs 3 EStG und gelten als außerordentliche Einkünfte iSd § 34 Abs 2 Nr 1 EStG: Veräußerung/Aufgabe eines (ganzen) Vermögens, das der selbstständigen Tätigkeit dient Veräußerung/Aufgabe eines Teilvermögens, das der selbstständigen Arbeit dient Veräußerung/Aufgabe eines Anteils an einer PersGes mit Einkünf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anwendungsbereich

Rn. 65 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Dieser Ausnahmetatbestand betrifft den Fall, dass Anteile an KapGes im BV gehalten werden, die im Zuge der Betriebsveräußerung (mit-)veräußert oder bei der Betriebsaufgabe in das PV überführt werden. Der Veräußerungsgewinn iSd §§ 14, 14a, 16, 18 Abs 3 EStG enthält somit den Gewinn (oder Verlust) aus der Veräußerung der Anteile. Mit Einführung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Veräußerung von Mitunternehmeranteilen

Rn. 61 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Mitunternehmeranteil umfasst nach st Rspr und hM sowohl die (dinglichen) Anteile an den WG des Gesamthandsvermögen als auch WG des Sonder-BV (Sonder-BV I und Sonder-BV II), vgl zB BFH v 24.11.2005, BFH/NV 2006, 717; BFH v 06.12.2000, BStBl II 2003, 194; Wacker in Schmidt § 16 EStG Rz 407 (41. Aufl); aA Storg, DStR 2002, 1384; Sieker in K...mehr

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Unternehmer / 4.2 Ende der unternehmerischen Tätigkeit

Die unternehmerische Betätigung endet – unabhängig von der Rechtsform – mit dem letzten nach außen erkennbaren Tätigwerden.[1] Die Unternehmereigenschaft einer Kapitalgesellschaft ist nicht von der Eintragung im Handelsregister abhängig.[2] Die letzte Tätigkeit ist i. d. R. dann abgeschlossen, wenn alle Gegenstände des Unternehmens verkauft, entsorgt oder entnommen sowie alle ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.1 Nachwirkungen der Unternehmereigenschaft

Rz. 312 Die Unternehmereigenschaft wirkt aber über die eigentlichen Handlungen zur Beendigung der unternehmerischen Betätigung hinaus. Auch Rechtsfolgen der früheren unternehmerischen Betätigung müssen noch als Folgewirkung der unternehmerischen Betätigung zugeordnet werden, unabhängig von der zeitlichen Distanz zur eigentlichen Einstellung der unternehmerischen Betätigung. ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1 bis 8 hat der Steuerpflichtige in den Zeilen 1 und 2 seinen Namen und Vornamen anzugeben; in Zeile 3 die Steuernummer des Betriebs einzutragen; dieser Eintrag hat vor allem dann Bedeutung, wenn dem Steuerpflichtigen für den Betrieb eine andere Steuernummer als diejenige für die Einkommensteuer zugeteilt wurde oder wenn mehrere Betriebe vorliegen; in Zeile 4 ein ...mehr

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Umlaufvermögen / 6.1 Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung

Gewinne aus der Veräußerung von zum Umlaufvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern während oder nach einer Betriebsaufgabe sind als laufender Gewinn zu behandeln[1] und unterliegen ggf. der Gewerbesteuer.[2] Sie sind nicht nach §§ 16, 34 EStG begünstigt, wenn mit den Wirtschaftsgütern die bisherige unternehmerische Tätigkeit fortgesetzt wird. Die Veräußerung von Wirtschaftsgüte...mehr

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Umlaufvermögen / 6.2 Strukturwandel zur Liebhaberei

Der Strukturwandel zur Liebhaberei stellt keine gewinnrealisierende Betriebsaufgabe dar. Die weiterhin in dem – nun nicht mehr einkommensteuerrelevanten – Betrieb genutzten Wirtschaftsgüter (Anlage- und Umlaufvermögen) bleiben Betriebsvermögen. Wertänderungen dieses Betriebsvermögens, die während der Zeit der Liebhaberei eintreten, bleiben einkommensteuerrechtlich grundsätzl...mehr

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Umlaufvermögen / 2.3.2 Gewerblicher Grundstückshandel

Ein bebautes Grundstück, das durch den Steuerpflichtigen langjährig im Rahmen privater Vermögensverwaltung genutzt wird, kann Gegenstand eines gewerblichen Grundstückshandels werden, wenn der Steuerpflichtige im Hinblick auf eine Veräußerung Baumaßnahmen ergreift, die derart umfassend sind, dass hierdurch das bereits bestehende Gebäude nicht nur erweitert oder über seinen ur...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.2 Vermeidung der Betriebsaufgabe

4.2.1 Betriebsverpachtung im Ganzen Die Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Wegfall der sachlichen oder personellen Verflechtung führt beim Besitzunternehmen nicht zu den Folgen einer Betriebsaufgabe, wenn außer den Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung auch die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung im Ganzen i. S. d. § 16 Abs. 3b EStG vorliegen. In einem solchen...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.1 Betriebsaufgabe

Die Betriebsaufspaltung endet, wenn die sachlichen[1] oder personellen[2] Voraussetzungen hierfür entfallen. Ein solches Ende kann beabsichtigt sein, wenn das Besitzunternehmen veräußert wird oder wenn die Betriebsgesellschaft ihre gewerbliche Tätigkeit einstellt. Wird eine Betriebsaufspaltung aufgrund der Auflösung der sachlichen oder personellen Verflechtung beendet, ob ge...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.2.2 Beendigung des Pachtverhältnisses mit der Betriebs-GmbH

Gibt die Betriebs-GmbH ihre werbende Geschäftstätigkeit endgültig auf und endet das Pachtverhältnis zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen, kommt es zu einer sachlichen "Entflechtung", weil das überlassene Wirtschaftsgut seine Eigenschaft als wesentliche Betriebsgrundlage des Betriebsunternehmens verliert. Liegen die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung im Ganzen nich...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.2.1 Betriebsverpachtung im Ganzen

Die Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Wegfall der sachlichen oder personellen Verflechtung führt beim Besitzunternehmen nicht zu den Folgen einer Betriebsaufgabe, wenn außer den Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung auch die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung im Ganzen i. S. d. § 16 Abs. 3b EStG vorliegen. In einem solchen Fall lebt das dem Betriebsverpächt...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.2.3 Gewerblich geprägte Personengesellschaft

Zu einer Betriebsaufgabe kommt es auch nicht, wenn die Besitzpersonengesellschaft den Tatbestand einer gewerblich geprägten Personengesellschaft erfüllt. Deren Tätigkeit gilt infolge der einkommensteuerlichen Fiktion des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG als Gewerbebetrieb, obwohl sie keine originär gewerblichen Einkünfte erzielt.[1] Der Betrieb einer gewerblich geprägten Personengesel...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 2.3 Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung

Eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung ist gegeben, wenn sowohl die Besitz- als auch die Betriebsgesellschaft eine Personengesellschaft ist. Eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn eine Personengesellschaft an eine andere Personengesellschaft mindestens eine – funktional – wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlässt (sachliche Verflechtung)...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.2.4 Eigenständige gewerbliche Tätigkeit des Besitzunternehmens

Trotz des Wegfalls der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung kann das Besitzunternehmen die Realisie­rung von stillen Reserven auch dadurch vermeiden, dass es selbst wieder eine eigenständige gewerbliche Tätigkeit ausübt, also weiterhin gewerbli­che Einkünfte erzielt. Dazu ist nicht erforderlich, dass das Besitzunternehmen die bisherige geschäftliche Tätigkeit der Betrie...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 1.1 Echte Betriebsaufspaltung

Unter einer echten Betriebsaufspaltung versteht man die willentliche Aufteilung eines bisher einheitlichen Unternehmens auf 2 selbständige Rechtsträger. Durch die Aufspaltung entstehen 2 Unternehmen, die nach ihrer Funktion Besitz- und Betriebsunternehmen genannt werden. Die Funktion des Besitzunternehmens erschöpft sich darin, das Anlagevermögen des bisher einheitlichen Unte...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 6.1 Unentgeltliche Übertragung des gesamten Mitunternehmeranteils

Rz. 30 Die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils ist in § 6 Abs. 3 EStG geregelt. Bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Mitunternehmers sind die Wirtschaftsgüter in der Folge der Übertragung zwingend mit den Werten anzusetzen, die sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergeben, d. h. mit den Buchwerten. Rz. 31 Der Mitunternehmeranteil um...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.1.2 Entnahmehandlung und Entnahmewille

Rz. 14 Die Wirtschaftsgüter müssen entnommen werden. Die Entnahme ist regelmäßig ein tatsächlicher Vorgang,[1] der eine ausdrückliche oder schlüssige Entnahmehandlung voraussetzt, die von einem Entnahmewillen getragen ist.[2] Entnahmehandlung Rz. 15 Der Steuerpflichtige entscheidet im Rahmen seiner Willensfreiheit, welche Wirtschaftsgüter er für seinen Betrieb nutzen (Einlage)...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.2.3 Bewertung der Entnahme mit dem gemeinen Wert

Rz. 38 Nach § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG gilt die Aufgabe eines Gewerbebetriebes als Veräußerung i. S. d. § 16 Abs. 1 Satz 1 EStG. Gleichwohl sieht die Rechtsprechung die Betriebsaufgabe als Sonderfall der Entnahme an, als sog. Totalaufgabe. Eine Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 EStG liegt auch vor, wenn eine gewerblich geprägte Personengesellschaft ihre gewerblich Prägung verlie...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.2.1 Allgemeines

Rz. 33 Durch die Entnahme scheidet das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen aus und ist daher beim Betriebsvermögensvergleich nicht mehr zu berücksichtigen. Die Buchung der Entnahme ist in Höhe des Buchwertes gewinnneutral. Durch den Ansatz des Teilwertes [1] oder gemeinen Werts[2] werden die stillen Reserven realisiert und sind zu versteuern. Einnahmen und Ausgaben, die du...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.1.3 Betriebsfremde Zwecke

Rz. 29 Die Entnahme muss zu betriebsfremden Zwecken erfolgen, der Gegenstand der Entnahme muss den betrieblichen Bereich verlassen, sodass der betriebliche Zusammenhang gelöst wird.[1] Die Rechtsprechung des BFH hatte den Begriff der betriebsfremden Zwecke nach dem Zweck des Entnahmetatbestandes ausgelegt,[2] der darin zu sehen war, die Erfassung der stillen Reserven und die ...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.2.4 Buchwertprivileg bei Entnahmen

Rz. 39 Die Entnahme kann wahlweise mit dem Buchwert angesetzt werden, wenn das entnommene Wirtschaftsgut unmittelbar nach seiner Entnahme einer nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke i. S. d. § 10b A...mehr