Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufgabe

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Übertragung und Überführung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen

Kommentar Das BMF hat zur Übertragung und Überführung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen aus einer Mitunternehmerschaft und zum Verpächterwahlrecht bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Stellung bezogen. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen Das BMF hat zu verschiedenen Rechtsfragen rund um die Übertragung und Überführung von landwirtschaftlichem Vermögen ...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 3.4 Nachträgliche Betriebsausgaben

Rz. 35 Nach einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe getätigte Aufwendungen sind i. d. R. nicht mehr betrieblich veranlasst, da regelmäßig die bestehenden Verbindlichkeiten im Rahmen des Veräußerungsgewinnes erfasst werden. Gleichwohl folgt aus § 24 Nr. 2 EStG, dass nachträgliche Einkünfte und damit notwendigerweise auch Verluste entstehen können, sofern BA anfallen, die als ...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.2.2 Veräußerungsgewinne

Rz. 100 Anders als laufende Gewinne sind Veräußerungsgewinne i. S. d. § 14 EStG nicht auf verschiedene Kalenderjahre aufzuteilen, sondern vielmehr dem Gewinn desjenigen Kalenderjahres hinzuzurechnen, in dem sie entstanden sind (§ 4a Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 EStG). Hintergrund dieser Regelung ist, dass Veräußerungsgewinne willentlich entstehen, i. d. R. ermittlungs- und tarifbegün...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 8.3.5 Umfang der Kürzung

Rz. 185 Die Kürzung nach § 9 Nr. 5 S. 1 GewStG ist bei Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke nach den §§ 52 – 54 AO beschränkt auf 20 % des um die Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 9 GewStG erhöhten Gewinns aus Gewerbebetrieb oder auf 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Wirtschaftsjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. Abzustellen ist bei der 20-%-Regelung...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.4 Bildung von Rumpfwirtschaftsjahren

Rz. 75 In Ausnahmefällen darf das Wirtschaftsjahr einen Zeitraum von weniger als 12 Monaten umfassen. Dies ist nach § 8b Satz 2 EStDV der Fall, wenn ein Betrieb eröffnet, erworben (s. u.), aufgegeben oder veräußert wird oder ein Steuerpflichtiger von regelmäßigen Abschlüssen auf einen bestimmten Tag zu regelmäßigen Abschlüssen auf einen anderen bestimmten Tag übergeht (Umstellung...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 5.5 Umfang der Kürzung

Rz. 141 Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen ist zu kürzen um die Gewinne aus Anteilen an den in § 9 Nr. 2a GewStG genannten Gesellschaften. Schwankungen der Beteiligungshöhe sind unbeachtlich. Sie haben keinen Einfluss auf die Höhe der Kürzung. Voraussetzung für die Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG ist, dass die entsprechenden Gewinnanteile bei der Ermittlung des Gew...mehr

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Einwurf von Grundstücken des Privat- und Betriebsvermögens in ein Umlegungsverfahren

Leitsatz 1. Die Betriebsvermögenseigenschaft eines in das Umlegungsverfahren eingeworfenen Grundstücks setzt sich nur insoweit an dem zugeteilten Grundstück fort, als dieses in Erfüllung des Sollanspruchs gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 BauGB zugeteilt wird (s. BFH-Urteil vom 23.09.2009 – IV R 70/06, BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270). 2. Werden Grundstücke des Privat- und des Betri...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Restschuldbefreiung bei Betriebsaufgabe

Leitsatz 1. Die Erteilung der Restschuldbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stellt für die Ermittlung des Gewinns aus einer Betriebsaufgabe auch dann ein rückwirkendes Ereignis dar, wenn der Betrieb erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgegeben worden ist (Fortführung des Senatsurteils vom 13.12.2016 ‐ X R 4/15, BFHE 256, 392, BStBl II 2017, 786). 2. Di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Hauptanwendungsgebiet nachträgliche Schuldzinsen

Rn. 536 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Besonders bei den Schuldzinsen hat sich die Rspr des BFH geändert. Insbesondere hier kann es zur Berücksichtigung nachträglicher WK kommen. Der BFH hat seit seiner Entscheidung v 20.06.2012 (BFH BStBl II 2013, 275) eine neue Bewertung der Frage vorgenommen, inwieweit nachträgliche Schuldzinsen abzugsfähig sind. Nach dieser Rspr sind nun nac...mehr

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Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / 1. Erwerb einer gebrauchten Immobilie

Eine höhere Abschreibung aufgrund einer kürzeren ND kommt jedoch nicht etwa bereits deshalb in Betracht, weil ein Gebäude gebraucht erworben wurde und von der ND deshalb bereits ein Teil "verbraucht" wurde. Beim Erwerb einer solchen Immobilie richtet sich die Abschreibung – unabhängig davon, ob dafür bereits Abschreibungen vorgenommen wurden – somit erneut nach der typisiert...mehr

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Liebhaberei / 1.3 Beginn und Ende der Liebhaberei

Eine Tätigkeit kann von Anfang an Liebhaberei im steuerlichen Sinne sein. Liegt eine Gewinnerzielungsabsicht erst später vor oder entfällt sie zu einem späteren Zeitpunkt, ist erst dann eine einkommensteuerrechtlich relevante Tätigkeit zu bejahen oder zu verneinen. Danach können auch nur einzelne Verlustphasen zur Liebhaberei führen, wenn der Steuerpflichtige in diesem Zeitr...mehr

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Liebhaberei – ABC / Strukturwandel zur Liebhaberei

Der Strukturwandel zur Liebhaberei stellt keine gewinnrealisierende Betriebsaufgabe dar. Die weiterhin in dem – nun nicht mehr einkommensteuerrelevanten – Betrieb genutzten Wirtschaftsgüter bleiben Betriebsvermögen. Wertänderungen dieses Betriebsvermögens, die während der Zeit der Liebhaberei eintreten, sind einkommensteuerrechtlich allerdings irrelevant.[1] Die Veräußerung ...mehr

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Liebhaberei / 1.1 Steuerfolgen

Dienen Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen auf eine größere Zahl von Jahren gesehen nicht der Erzielung positiver Einkünfte oder Überschüsse ­fallen die wirtschaftlichen Ergebnisse selbst dann nicht unter eine Einkunftsart, wenn sie sich ihrer Art nach unter § 2 Abs. 1 EStG einordnen ließen. Insbesondere für die Annahme eines Gewerbebetriebs ist die Gewinnerzielungsabsicht n...mehr

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KG: Rechnungslegungsbesonde... / 5.3 Gegenstand der elektronischen Übermittlung

Rz. 17 Zu übermitteln ist in erster Linie die periodische Bilanz (nebst Gewinn- und Verlustrechnung). Aber auch eine anlässlich einer Betriebsveräußerung, einer Betriebsaufgabe, der Änderung der Gewinnermittlungsart oder eine in Umwandlungsfällen aufzustellende Bilanz ist durch Datenfernübertragung zu übermitteln; des Weiteren zu übermitteln sind Zwischenbilanzen, die auf de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 4.3 Betriebsvermögensminderungen oder Betriebsausgaben

Rz. 97g Von der Vorschrift werden betrieblich veranlasste Sanierungsaufwendungen erfasst, die ansonsten zu einer Gewinnminderung führen würden. Dabei beziehen sich Betriebsvermögensminderungen auf den Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG und Betriebsaufgaben auf die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Beide Begriffe entsprechen den in § 3c Abs. 2 S. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.9 (Teil-)Betriebsaufgabe, Realteilung (§ 16 EStG)

Tz. 86 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Verlegung eines Betriebs oder Teilbetriebs ins Ausl unterfällt grds dem Anwendungsbereich des § 12 Abs 1 KStG und stellt keine (Teil-)Betriebsaufgabe iSd § 16 Abs 3 EStG dar, sofern die wirtsch Tätigkeit im Ausl fortgesetzt wird. Nach der bisherigen Rspr des BFH zur finalen Entnahmetheorie war die Betriebsverlegung von unbeschr KStpfl un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Fiktive Betriebsaufgabe nach § 16 Abs 3a EStG

Tz. 639 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Mit Urt des BFH v 17.07.2008, BStBl II 2009, 464 (Nichtanwendungserl s BMF-Schr v 20.05.2009, BStBl I 2009, 671), hat der I. Senat seine bisherige langjährige Rspr zur sog finalen Entnahmetheorie "aufgegeben" (s Tz 226ff). Die dort aufgestellten Grundsätze hat er anschließend auf die finale Entnahmetheorie bei Betriebsverlegung übertragen (...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen

Rz. 93 Der Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung bzw. Aufgabe eines Gewerbebetriebs oder eines Teilbetriebs i. S. d. § 16 EStG gehört nicht zum Gewerbeertrag des Einzelunternehmens.[1] Rz. 94 Eine Betriebsveräußerung i. S. d. § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG liegt vor, wenn in einem einheitlichen Vorgang alle wesentlichen Betriebsgrundlagen an einen Erwerber veräußert werden.[2]...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Übergabe oder Übertragung des Betriebs

Tz. 244 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Gem § 4h Abs 5 S 1 EStG gehen nicht verbrauchte EBITDA-Vorträge und ein Zinsvortrag bei Aufgabe oder Übertragung des Betriebs unter. Grotherr (IWB Gr 3 F 3, 1489, 1505) weist zutr darauf hin, dass unter Übertragung des Betriebs sowohl die entgeltliche als auch die unentgeltliche Übertragung zu verstehen ist (ebenso s Blumenberg/Lechner, in B...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 4.1 Allgemeines

Rz. 85 Die GewSt erfasst bei Personenunternehmen nur die Einkünfte aus einem bestehenden Gewerbebetrieb. Das ergibt sich zwar nicht aus § 7 GewStG, wohl aber aus dem Charakter der GewSt als Objektsteuer. Folglich sind diejenigen Vorschriften, die mit dem Charakter der GewSt als Objektsteuer nicht im Einklang stehen, bei der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb als Grund...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 6 Gewerbeertrag bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr (§ 7 S. 3 Halbs. 1 GewStG)

Rz. 117 Nach § 7 S. 3 Halbs. 1 GewStG gilt der nach § 5a EStG ermittelte Gewinn als Gewerbeertrag nach § 7 S. 1 GewStG. § 5a EStG erlaubt der Seeschifffahrt, den Gewinn nach der in dem Betrieb der Handelsschiffe geführten Tonnage zu ermitteln (Tonnagebesteuerung). Diese besondere Gewinnermittlung kommt nur in Betracht, soweit der Gewinn auf den Betrieb von Handelsschiffen im...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.6 Ereignisse, die zur vorgezogenen Fälligkeit des Stundungsbetrags führen

Tz. 649 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 36 Abs 5 S 4 EStG enthält einen an Art 5 Abs 4 ATAD-RL angelehnten Katalog an Ereignissen, die zur vorgezogenen Fälligkeit der gestundeten St führen. In den in § 36 Abs 5 S 4 Nr 1 bis 5 genannten Fällen, ist die gestundete St innerhalb 1 Monats vollständig ("wenn": Nr 2 bis 4) oder ggf. anteilig ("soweit": Nr 1) nach Eintritts eines der d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Materieller Kern der Regelung des durch das Ges über stliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften (SEStEG) v 07.12.2006 (BGBl I 2006, 2872, berichtigt BGBl I 2007, 68; BStBl I 2007, 4) neugefassten § 12 KStG ist die Sicherstellung des St-Aufkommens bei Ausschluss oder Be...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.2 Ermittlung des Gewinns

Rz. 26 Die Ermittlung des Gewinns für gewerbesteuerliche Zwecke erfolgt nach § 7 S. 1 GewStG unter Heranziehung der einkommen- oder körperschaftsteuerlichen Vorschriften. Damit gelten auch für gewerbesteuerliche Zwecke die allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätze. Auf die Erfassung innerhalb der Bilanz kommt es nicht an. Auch außerbilanzielle Korrekturen sind gewerbesteuerlic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.1 Besteuerungsrecht an einem Wirtschaftsgut

Tz. 317 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Das dt Besteuerungsrecht muss hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines WG bestehen. Eine St-Entstrickung kann nur bezogen auf WG eintreten. Dabei ist der Tatbestand objektbezogen (Besteuerungsrecht an einem WG) und subjektbezogen (Besteuerungsrecht bei der Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse) ausgestaltet. Tz. 31...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 162 [Autor/Stand] Der Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag fallen mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit innerhalb von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung (Behaltensfrist) gegen eine der Behaltensregelungen verstoßen wird, § 13a Abs. 6 ErbStG. Rz. 163 [Autor/Stand] § 13a Abs. 6 ErbStG entspricht bis auf notwendige Änderungen bei einzelnen Verwe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Behaltensregelung für Betriebsvermögen (Abs. 6 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 176 [Autor/Stand] Die Veräußerung eines Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs oder eines Anteils an einer Gesellschaft i.S.d. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG, eines Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder eines Anteils daran innerhalb der Behaltensfrist ist ein Verstoß gegen die Behaltensregelungen, § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 ErbStG. R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Zur "bisherigen" finalen Entnahmetheorie

Tz. 203 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Trotz Fehlens eines allg Rechtsgrundsatzes für eine St-Entstrickung hatte der BFH in Einzelfällen dennoch das Vorliegen einer Entnahme "für betriebsfremde Zwecke" (s § 4 Abs 1 S 2 EStG) oder einer Betriebsaufgabe (s § 16 Abs 3 EStG) bejaht und die sog finale Entnahmetheorie entwickelt. Tz. 204 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Mit Hilfe der finalen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.6.2 Sofortige gewinnerhöhende Auflösung bei Ereignissen iSd § 36 Abs 5 Satz 4 EStG (§ 4g Abs 2 S 2 erste Alternative EStG)

Tz. 620 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Abw von der Regel in § 4g Abs 2 S 1 EStG sieht § 4g Abs 2 S 2 erste Alt EStG eine sofortige vollständige Auflösung des AP vor, wenn ein Ereignis iSd § 36 Abs 5 S 4 EStG eintritt (s hierzu Tz 649ff). Tz. 621 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ausscheiden des WG aus dem BV des Stpfl oder Verlagerung des WG in Drittstaaten (§ 36 Abs 5 S 4 Nr 1 EStG): Na...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 5 Entschädigungen, Ausgleichszahlungen nach § 89b HGB und nachträgliche Einkünfte

Rz. 111 Im Rahmen einer Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe i. S. d. § 16 EStG gehört zum Veräußerungspreis alles, was der Veräußerer im Zusammenhang mit der Veräußerung bzw. Aufgabe des Betriebs erhält. Somit gehören auch Entschädigungen i. S. d. § 24 Nr. 1 Buchst. a und b EStG , die anlässlich einer Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe gezahlt werden, grundsätzlich zum nicht der...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 4.3 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Mitunternehmerschaften (§ 7 S. 2 GewStG)

Rz. 100 Der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe einer Beteiligung an einer Personengesellschaft i. S. d. §§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bzw. 16 Abs. 3 S. 1 EStG unterliegt grundsätzlich nicht der GewSt.[1] Ein solcher Veräußerungsgewinn rechnet auch dann nicht zum Gewerbeertrag, wenn die Beteiligung zum Betriebsvermögen eines anderen gewerblichen Betriebs gehört. Für die Begrif...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kennerknecht, Komm zum KStG, Köln 1926; Evers, Komm zum KStG, Berlin 1927; Kennerknecht, Komm zum KStG, 5. Aufl, Köln 1937; Vogel, Das StÄndG 1961, BB 1961, 685; Baranowski, Gewinnverwirklichung bei der Überführung von WG in eine ausl BetrSt?, DB 1962, 881; Jung, Die Verlegung der Geschäftsleitung und des Sitzes dt Kap-Ges oder von BetrSt ins Ausl unter besonderer Berücksichtigun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.1 Allgemeines

Rz. 15 § 7 GewStG setzt einen inl. Gewerbebetrieb voraus (§ 2 Abs. 1 S. 1 GewStG). Es kann sich dabei sowohl um einen stehenden Gewerbebetrieb als auch um einen Reisegewerbebetrieb handeln. Bei Mitunternehmerschaften gilt § 7 GewStG auch hinsichtlich des Sonderbetriebsvermögens. Geltung hat dies auch für das Sonderbetriebsvermögen II.[1] Rz. 16 Grundlage des Gewerbeertrags is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Einzelheiten (Konkretisierung des Zusammenhangs)

Rz. 410 [Autor/Stand] Konkretisierung des wesentlichen Zusammenhangs. Wie bereits dargelegt (vgl. Rz. 405 f.), ist der erforderliche Zusammenhang nach dem Veranlassungsprinzip im Wege einer wirtschaftlich-funktionalen Betrachtungsweise zu konkretisieren. Dabei sind die Kriterien für das Bestehen eines solchen wesentlichen Zusammenhangs am normspezifischen und unionsrechtlich...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Vertrauensschutz im Steuerrecht bei unecht rückwirkenden Gesetzen

Leitsatz 1. Bei bilanzierenden Steuerpflichtigen ist Vertrauensschutz gegenüber unecht rückwirkenden Gesetzen nicht über mindestens zwei Veranlagungszeitraumwechsel hinweg zu gewähren. Der BVerfG-Beschluss Rückwirkung im Steuerrecht III vom 07.07.2010 – 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06 (BVerfGE 127, 31, BGBl I 2010, 925 –Entscheidungsformel–) ist nicht nur auf Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haustechnik – Schlüsselfunk... / Zusammenfassung

Überblick In jedem Betrieb müssen Funktionen im praktisch-technischen Bereich abgedeckt werden, die nicht direkt mit den übrigen Betriebsaufgaben verknüpft sind, sondern der inneren Organisation dienen. Selbst in Kleinstbetrieben müssen Betriebseinrichtungen beschafft und unterhalten werden, es muss transportiert, verteilt und entsorgt werden. In größeren Betrieben kommen da...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.8 Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe

Rz. 44 Nach § 16 Abs. 1 EStG führen Gewinne auch der Veräußerung eines Betriebs, Teilbetriebs oder des gesamten Mitunternehmeranteils zu gewerblichen Einkünften. Als Teilbetrieb gilt auch eine 100 %-ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft. Auch infolge der Aufgabe eines Betriebs, Teilbetriebs[1] oder Mitunternehmeranteils[2] fallen einkommensteuerrechtlich Einkünfte aus...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 11.2 Beendigung des Gewerbebetriebs

Rz. 145 Die Beendigung des Gewerbebetriebs hängt ebenso wie dessen Aufnahme gewerbesteuerlich von der werbenden Tätigkeit des Stpfl. ab. Ebenso wie der Gewerbebetrieb gewerbesteuerlich bei einer Personengesellschaft und einem Einzelunternehmer erst mit Aufnahme der werbenden Tätigkeit beginnt, endet er mit Aufgabe der werbenden Tätigkeit. Da auch eine Personengesellschaft Ge...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 13 Betriebsunterbrechung (§ 2 Abs. 4 GewStG)

Rz. 160 Eine vorübergehende Betriebsunterbrechung aufgrund der Art des Betriebs stellt keine Betriebsaufgabe dar. Gem. § 2 Abs. 4 GewStG besteht die GewSt-Pflicht während einer solchen Betriebsunterbrechung fort. Damit können Verluste, die vor der Unterbrechung entstanden sind, nach der Wiederaufnahme des Betriebs unter den allgemeinen Voraussetzungen abgezogen werden. Das G...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.7 Betriebsverpachtung

Rz. 37 Eine Betriebsverpachtung liegt bei der Verpachtung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Unternehmens vor, das der Verpächter nach Beendigung des Pachtverhältnisses selbst fortsetzen kann. Die Betriebsverpachtung zeichnet sich dadurch aus, dass der Schwerpunkt der Überlassung nicht auf den einzelnen Wirtschaftsgütern eines Unternehmens liegt, sondern auf der Übe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5.1 Lieferung von Gegenständen

Rz. 107 Art. 14 MwStSystRL regelt den Begriff der Lieferung von Gegenständen. Abs. 1 enthält die Grundsatzdefinition, wonach als Lieferung eines Gegenstands die Übertragung der Befähigung gilt, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen. Bei einer Lieferung muss nicht das rechtliche Eigentum an dem Gegenstand übertragen werden.[1] Die Lieferung eines G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 Steuerpflichtiger (Unternehmer)

Rz. 83 Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL enthält die grundsätzliche Begriffsbestimmung des Steuerpflichtigen (Unternehmer). Von zentraler Bedeutung ist hierbei der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten. Dies sind alle Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden einschließlich der Tätigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtsfolgen der Betriebsaufgabe

Rn. 650 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Betriebsaufgabe gilt als Veräußerung (§ 18 Abs 3 S 2 EStG iVm § 16 Abs 3 EStG). Sie führt zu Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit, die ggf nach § 16 Abs 4, § 34 Abs 1 u 3 EStG begünstigt sind. Zur Realteilung s Rn 643c, 658 sowie s § 16 neu Rn 1651ff (Schacht)). Rn. 651 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Auch nach der Betriebsaufgabe können ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff

Rn. 643 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Betriebs-/Praxisaufgabe ist die endgültige Einstellung der bisherigen selbstständigen Tätigkeit aufgrund eines Entschlusses des StPfl, den Betrieb aufzugeben, und Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen oder deren äußerlich erkennbare Zuführung zu betriebsfremden Zwecken/in das PV in einem einheitlichen Vorgang, sodass – im Gege...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Erbfall

Rn. 648 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Da der Erbe eines selbstständig tätigen Gesamtrechtsnachfolgers in die Rechtsstellung des Erblassers eintritt (§ 1922 BGB), führt der Tod eines Freiberuflers nicht ohne weiteres zur Betriebsaufgabe. Vielmehr bezieht der Erbe weiterhin laufende betriebliche, ggf bei Fehlen der persönlichen Qualifikation, gewerbliche Einkünfte (BFH BStBl II 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sonderfall Betriebsverpachtung

Rn. 647 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Zur Mandantenverpachtung eines Freiberuflers an eine von ihm beherrschte GmbH (Betriebsaufspaltung) ausführlich s § 15 Rn 351 (Bitz). Die nicht nur vorübergehende Verpachtung eines freiberuflichen Unternehmens führt trotz der Personenbezogenheit der Tätigkeit mE nicht ohne weiteres zur Betriebsaufgabe. Auch wenn die persönliche Arbeitsleistu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff

Rn. 603 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Unter Veräußerung von freiberuflichem Vermögen ist dessen entgeltliche Übertragung auf einen anderen Rechtsträger zu verstehen, die einhergehen muss mit der gleichzeitigen Beendigung der selbstständigen Tätigkeit am bisherigen Tätigkeitsort. Ob und wie der Übernehmer das Vermögen für Erwerbszwecke einsetzt, ist unerheblich. Die Veräußerung ...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / a) Sonderbetriebsvermögen und qualifizierte Nachfolgeklausel

Ertragsteuerliche Regelungen, jedenfalls soweit sie das Betriebsvermögen (i.S.v. § 12 Abs. 5 ErbStG) betreffen, haben auch ggf. unmittelbare Auswirkungen für die Erbschaftsteuer, im Hinblick auf die verlängerte Maßgeblichkeit der Steuerbilanz und die an die Bestandsidentität von Betriebsvermögen im ErbStG mit dem Betriebsvermögen im EStG anknüpfende Begünstigungsfähigkeit vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 500 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 BA sind die durch die selbstständige Tätigkeit veranlassten Aufwendungen, dh, soweit sie mit dieser Tätigkeit in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (§ 4 Abs 4 EStG; BFH BStBl II 2000, 670; 2021, 14; BFH/NV 2002, 188; 2003, 1576). Erforderlich ist ein Veranlassungszusammenhang mit einer inländischen stpfl Tätigkeit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Felix, Steuerberaterpraxis und Erbauseinandersetzung, DStZ 1990, 620; Groh, Die Erbauseinandersetzung im ESt-Recht, DB 1990, 2135; Herzig/Müller, Wichtige Konsequenzen des Wandels der Rspr zur Erbauseinandersetzung und vorweggenommener Erbfolge, DStR 1990, 359; Söffing, Vererbung eines Mitunternehmeranteils mittels einfacher und qualifizierter Nachfolgeklausel in zivil- und ste...mehr