Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufspaltung

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.5 Übertragung in ein Betriebsvermögen des jeweiligen Mitunternehmers

Rz. 177m Nach § 16 Abs. 3 S. 2 EStG setzt eine Realteilung – bzw. deren Rechtsfolge – voraus, dass ein Betriebsvermögensteil der real zu teilenden Mitunternehmerschaft in ein Betriebsvermögen eines der Mitunternehmer gelangt. Ein Wirtschaftsgut eines Sonderbetriebsvermögens genügt nicht[1], weil das Gesetz eine Übertragung eines Wirtschaftsguts in ein Betriebsvermögen eines ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.3 Formale Anforderungen bei beherrschenden Gesellschaftern und diesen nahestehenden Personen

Rz. 11 Sonderbedingungen für beherrschende Gesellschafter und diesen Nahestehende Bei beherrschenden Gesellschaftern und diesen nahestehenden Personen (zum Begriff der nahestehenden Person vgl. Rz. 10) kommt der sog. formale Fremdvergleich zur Anwendung. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird in diesem Zusammenhang eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis indiz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.4.2 Ausübung des Wahlrechts nach § 16 Abs. 3b EStG

Rz. 147a § 16 Abs. 3b EStG wurde mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011[1] eingefügt. Damit wird das von der Rspr.[2] entwickelte Wahlrecht bei Betriebsverpachtung (R 16 Abs. 2 EStR 2012) und Betriebsunterbrechung (H 16 Abs. 2 "Betriebsunterbrechung" EStH 2022) erstmals gesetzlich geregelt. Die Regelung ist anwendbar auf Betriebsaufgaben i. S. d. § 16 Abs. 3 EStG, die nach ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 6.4 Pensionszusagen

Rz. 58 Abgrenzung zu bilanzsteuerrechtlichen Anforderungen gem. § 6a EStG Die bilanzsteuerrechtlichen Anforderungen an die Bildung von Pensionsrückstellungen und Zuführungen zu Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz gem. § 6a EStG gelten ungeachtet des Empfängers der Pensionszusage und deshalb auch für Gesellschafter-Geschäftsführer und andere angestellte Gesellschafter. ...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 5.3 Weitere Leistungsbeziehungen

Andere aus der optierenden Personengesellschaft erzielte Einkünfte unterliegen keiner Subsidiarität gegenüber § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG mehr. Soweit diese fremdüblich ausgestaltet sind, unterliegen sie daher den entsprechenden Einkunftstatbeständen der §§ 19 bis 22 EStG.[1] Bei fehlender Fremdüblichkeit haben die Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttung Vorrang.[2] A...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 5 Besteuerung der Anteilseigner

Die optierende Personengesellschaft gilt aus Sicht der Anteilseigner gem. § 1a Abs. 3 Satz 1 KStG materiell- und verfahrensrechtlich als Kapitalgesellschaft.[1] Es kommt also zu einer umfassenden Anwendung des Trennungsprinzips. Die Anteile an der optierenden Personengesellschaft stellen in der Folge eigenständige Wirtschaftsgüter dar und können beispielsweise gem. § 6 Abs. ...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 5.4 Wegfall von Sonderbetriebsvermögen

Durch die Anwendung des Trennungsprinzips entfällt insbesondere der Sonderbetriebsbereich der Personengesellschaft. Entsprechende Wirtschaftsgüter gehen, wenn sie nicht anlässlich der Option auf die Personengesellschaft übertragen werden, in das Betriebs- oder Privatvermögen des Gesellschafters über.[1] Die Überlassung von wesentlichen Betriebsgrundlagen an die optierende Pe...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 2.3.4 Notwendiges Sonderbetriebsvermögen I

Üblicherweise werden folgende Kategorien von Sonderbetriebsvermögen unterschieden: notwendiges und gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen I und notwendiges und gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen II. Hinzu kommt das passive/negative Sonderbetriebsvermögen, d. h. die Verbindlichkeiten; soweit erforderlich, kann auch hier zwischen Sonderbetriebsvermögen I und II zu unterscheiden sei...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 2.3.5 Notwendiges Sonderbetriebsvermögen II

Notwendiges Sonderbetriebsvermögen II liegt vor, wenn Wirtschaftsgüter unmittelbar der Begründung oder Stärkung der Beteiligung an der Personengesellschaft dienen.[1] Das ist z. B. bei einer Darlehensschuld der Fall, wenn das Darlehen zum Erwerb oder zur Aufstockung der Beteiligung an der Personengesellschaft aufgenommen worden ist. Bloße mittelbare günstige Wirkungen auf de...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 4 Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben

Sonderbetriebseinnahmen sind zweifelsfrei die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG genannten Sondervergütungen. Sondervergütungen sind die Beträge, die ein Mitunter­nehmer von seiner Personengesellschaft dafür erhält, dass er im Dienst der Gesellschaft tätig wird, der Gesellschaft ein Darlehen gewährt oder ihr Wirtschaftsgüter über­lassen hat. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG hat de...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 2.3.7 Passives Sonderbetriebsvermögen

Neben aktivem Sonderbetriebsvermögen gibt es auch passives/negatives Sonderbetriebsvermögen in Gestalt eines negativen Wirtschaftsguts "Schuld"[1], wobei wie erwähnt auch zwischen Sonderbetriebsvermögen I und II zu unterscheiden sein kann.[2] Notwendiges passives Sonderbetriebsvermögen sind Schulden, die unmittelbar durch den Betrieb der Gesellschaft oder die Beteiligung an d...mehr

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Sonderbetriebsvermögen / 1.5.6 Bilanzierungskonkurrenz bei mitunternehmerischer Betriebsaufspaltung

Schwesterpersonengesellschaften sind gegeben, wenn an 2 Personengesellschaften ganz oder teilweise dieselben Gesellschafter beteiligt sind (sog. ganz oder teilweise "personenidentische Schwesterpersonengesellschaft") oder alle Gesellschafter in gleicher Höhe an beiden Personengesellschaften beteiligt sind (sog. "beteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaft"). Liegt zw...mehr

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Sonderbetriebsvermögen / 1.5.5 Wirtschaftsgüter im Miteigentum als Sonderbetriebsvermögen

Betriebsvermögen können nur solche Wirtschaftsgüter sein, die dem Betriebsinhaber bzw. Mitunternehmer als eigene zuzurechnen sind. Es kommt vor, dass der Personengesellschaft zur Nutzung überlassene Wirtschaftsgüter zum Teil im Miteigentum von anderen Personen stehen, die nicht Mitunternehmer sind. Diese Wirtschaftsgüter gehören nur insoweit zum Sonderbetriebsvermögen, als s...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.4 Miet- und Pachtverhältnisse zur Durchführung der Betriebsaufspaltung

4.4.1 Inhalt der Pachtverträge Rz. 81 Erst durch den Abschluss der Miet- oder Pachtverträge wird die steuerrechtliche Verknüpfung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen hergestellt. Um den steuerlichen Problemen der verdeckten Gewinnausschüttung aus der Betriebs-GmbH zu entgehen, müssen die verpachteten Gegenstände unbedingt genau bezeichnet werden. Dazu kann als Anlage zum...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.4.2 Berechnung angemessener Pachtzinsen

Rz. 83 Eines der schwierigsten Probleme der Betriebsaufspaltung ist die Ermittlung einer richtigen Pachthöhe. Zahlt die GmbH eine unangemessen hohe Pacht, so liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Der Pachtzins muss aus der Sicht des Verpächters vor allem 2 Elemente enthalten: Eine Vergütung für die Abnutzung der überlassenen Gegenstände. Hierfür werden regelmäßig die s...mehr

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Sachanlagen / 2.4 Gewerblicher Grundstückshandel

Zur Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von der privaten Vermögensverwaltung s. im Einzelnen BMF, Schreiben v. 26.3.2004. [1] Zweck des Betriebs eines gewerblichen Grundstückshandels ist regelmäßig die Weiterveräußerung der Grundstücke. Diese gehören daher zum Umlaufvermögen. Das gilt grundsätzlich auch bei zwischenzeitlicher Vermietung[2] Soweit im Rahmen eines sol...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.4.3 Möglichkeiten der Bestimmung der Pachtzinshöhe

Rz. 88 Für die Pachtzinshöhe kommen folgende Möglichkeiten in Betracht: fester Pachtzins, Umsatzpacht, gewinnabhängiger Pachtzins.mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.4.1 Inhalt der Pachtverträge

Rz. 81 Erst durch den Abschluss der Miet- oder Pachtverträge wird die steuerrechtliche Verknüpfung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen hergestellt. Um den steuerlichen Problemen der verdeckten Gewinnausschüttung aus der Betriebs-GmbH zu entgehen, müssen die verpachteten Gegenstände unbedingt genau bezeichnet werden. Dazu kann als Anlage zum Mietvertrag ein besonderes Ve...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.4.4 Steuerrechtliche Folgen

Rz. 89 Ist der von der GmbH gezahlte Pachtzins zu niedrig und führt dies daher zu laufenden Verlusten im Besitzunternehmen, so ist der von einem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft gewährte Nutzungsvorteil, ein Wirtschaftsgut, z. B. ein Grundstück, unentgeltlich nutzen zu können, kein einlagefähiges Wirtschaftsgut.[1] Die Aufwendungen für das zur Nutzung überlassene Wir...mehr

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Sachanlagen / 1 Abgrenzung zum Umlaufvermögen

Das Anlagevermögen ist vom Umlaufvermögen abzugrenzen. Die jeweilige Zuordnung bestimmt sich nach der Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts im Betrieb.[1] Zum Anlagevermögen gehören die Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, auf Dauer dem Betrieb zu dienen. Wirtschaftsgüter, die zur Verarbeitung, Veräußerung oder zum Verbrauch bestimmt sind, wie z. B. Roh-, Hilfs- und Betri...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 5.4 Verpflichtung zum kostenlosen Ersatz des Pachtgegenstands

Rz. 121 Diese Substanzerneuerungspflicht des Pächters muss bei diesem sowohl handelsrechtlich als auch bilanzsteuerrechtlich im Wege einer Rückstellung für Substanzerneuerung berücksichtigt werden. Die noch nicht fällige Verpflichtung zur Erneuerung unbrauchbar gewordener Pachtgegenstände (Gebäudebestandteile, Betriebsvorrichtungen, Maschinen, Inventar) ist eine bewertungsfä...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.5.1 Grundsachverhalte

Rz. 91 Grundsätzlich ist der Gewinn bei Gewerbetreibenden weiterhin durch Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG zu ermitteln. Der Verpächter kann jedoch bei Wegfall der Buchführungspflicht zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG übergehen. In diesem Fall sind die durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart bedingten Hinzurechnungen und Abrechnungen grundsätzlich im erste...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 6.6.2 Gestaltungen im Verhältnis der Gesellschafter zur GmbH

Rz. 48 Eine Verlust-GmbH kann mit ihren Verlusten mangels Verrechnungsmöglichkeiten mit Gewinnen steuerlich zunächst nichts anfangen. Die GmbH-Gesellschafter hingegen unterliegen mit ihren u. U. hohen Einkünften der vollen Einkommensteuerbelastung. Ein unmittelbarer Transfer der Verluste auf Ebene der Gesellschafter ist indes nicht möglich. Denkbar wären in diesem Zusammenha...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 5.2 Betriebsaufspaltung

Eine besondere Form der Verpachtung von Wirtschaftsgütern stellt die Betriebsaufspaltung dar. Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein Unternehmen (Besitzunternehmen) Wirtschaftsgüter, die zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehören, miet- oder pachtweise einer von ihm gegründeten und beherrschten Kapitalgesellschaft (Betriebsunternehmen) zum Zweck der Weiterführung de...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.1.4 Bilanzierung

Rz. 8 Ausleihungen werden zu den Anschaffungskosten bilanziert.[1] Steuerrechtlich kommt es auf die Zuordnung zum notwendigen oder zum gewillkürten Betriebsvermögen an. Sie gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn die Darlehensgewährung auf einem Vorgang beruht, der in die betriebliche Sphäre fällt. Die Herkunft der Mittel ist für diese Beurteilung nicht relevant.[2] Nac...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.3.1 Motive

Rz. 848 Motive der Umwandlung können sein:[1] Ausschluss der unbeschränkten persönlichen Haftung. In Fällen der Betriebsaufspaltung zwecks Vermeidung der Realisierung der stillen Reserven wegen Wegfalls der sachlichen und/oder persönlichen Verpflichtung.mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.2.3 Einbringungsvariante

Rz. 842 Die vorstehend angesprochene Problematik der verdeckten Einlage kann bei Einbringung der Kommanditanteile in die Komplementär-GmbH im Wege der Kapitalerhöhung vermieden werden. Steuerrechtlich liegt eine Einbringung i. S. v. § 20 UmwStG vor; dabei handelt es sich jedoch nicht um die Einbringung eines "Betriebes" i. S. v. § 20 Abs. 1 UmwStG, sondern um den Fall der Ei...mehr

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Konzerninterne Vermietung n... / 3. § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG auf Basis des § 4h EStG a.F. vor dem 1.1.2024

Nachfolgend wird das (junge) sonstige Verwaltungsvermögen betrachtet mit dem Schwerpunkt der Nutzungsüberlassung von Grundstücken an Dritte sowie der Rückausnahme im Fall konzerninterner Vermietungen i.V.m. dem Konzernbegriff des § 4h EStG vor dem 1.1.2024. Welche Wirtschaftsgüter des Unternehmensvermögens zum sonstigem Verwaltungsvermögen gehören, ist abschließend in § 13b A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Einheitlicher Betrieb oder zwei getrennte Betriebe

Rn. 140d Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Liegt eine teils gewerbliche und teils landwirtschaftliche Betätigung vor, so sind die beiden Betriebe selbst dann getrennt zu beurteilen, wenn eine zufällige, vorübergehende wirtschaftliche Verbindung zwischen ihnen besteht, die ohne Nachteil für diese Betriebe gelöst werden kann, wenn also jede der beiden Tätigkeiten eingestellt werden k...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.8.1 Finanzielle Eingliederung

Rz. 76 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unter der finanziellen Eingliederung ist der Besitz der entscheidenden Anteilsmehrheit an der Organgesellschaft zu verstehen, die es dem Organträger ermöglicht, durch Mehrheitsbeschlüsse seinen Willen in der Organgesellschaft durchzusetzen. Entsprechen die Beteiligungsverhältnisse den Stimmrechtsverhältnissen, war nach der bisherigen BFH-Rech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Biedermann, Die Betriebsteilung in der Landwirtschaft, INF 1983, 438; Freudenberg, Betriebsteilungen in der LuF, INF 1989, 177; Märkle, Die Betriebsunterbrechung u der ruhende luf Betrieb in der Ertragsbesteuerung, BB 2002, 17. Verwaltungsanweisungen: OFD Han v 25.07.2008, ESt-Kartei LuF ND § 13 EStG, Nr 1.28. Rn. 186 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Betriebsteilungen bisher einheitlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Energieerzeugung durch Wind-, Solar- und Wasserkraft bzw durch ein Blockheizkraftwerk

Rn. 59a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Verwertung der mittels Wind-, Solar- bzw Wasserkraft erzeugten Energie stellt grundsätzlich eine gewerbliche Betätigung dar, weil insoweit keine planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens erfolgt (R 15.5 Abs 12 S 1 EStR 2012). Dementsprechend kann sie auch nicht im Rahmen eines luf Nebenbetriebs erfolgen, weil Wind-, Solar- un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Be- und Verarbeitungsbetriebe

Rn. 54a Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Be- oder Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse erfolgte nur dann im Rahmen eines luf Nebenbetriebs, wenn in diesem überwiegend im eigenen luf Hauptbetrieb erzeugte (Roh-)Stoffe be- oder verarbeitet werden (R 15.5 Abs 3 S 1 Nr 1 EStR 2012 sowie BFH v 07.03.1957, BStBl III 1957, 165; BFH v 27.11.1997, BStBl II 1998, 359 zu einer B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Rechtslage ab 1.1.2009

a) Allgemeines Rz. 908 [Autor/Stand] Zur Zugehörigkeit von Schulden und sonstigen Abzügen i.S.v. § 103 BewG zum Betriebsvermögen dem Grunde nach vgl. Rz. 556 ff. Rz. 909 [Autor/Stand] Die Ansätze der Betriebsschulden und sonstigen betrieblichen Abzugsposten der Höhe nach, also ihre Bewertung, richten sich seit dem 1.1.2009 nicht mehr an den ertragsteuerrechtlichen (d.h. bei bi...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.4.1 Herleitung des Jahresertrags aus dem regelmäßigen Ermittlungszeitraum

Rz. 335 Der für die Schätzung des künftigen Jahresertrags maßgebliche Durchschnittsertrag ist nach § 201 Abs. 2 S. 1 BewG möglichst aus den Betriebsergebnissen der letzten 3 vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahre herzuleiten. Anstelle des drittletzten abgelaufenen Wirtschaftsjahres ist nach § 201 Abs. 2 S. 2 BewG das gesamte Betriebsergebnis eines am Bewert...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 520 Die Regelung des § 10 Abs. 5 UStG über die Mindestbemessungsgrundlage zielt wie die Regelungen über die Steuerbarkeit der als entgeltlich geltenden Lieferungen und sonstigen Leistungen gem. § 3 Abs. 1b und Abs. 9a UStG und über den innergemeinschaftlichen Erwerb mittels Verbringen von Gegenständen aus einem Mitgliedstaat in das Inland bzw. umgekehrt (§ 1a Abs. 2 sowi...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 1.5 Voranmeldung bei Beginn der unternehmerischen Tätigkeit

Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf (sog. Neugründungsfall), ist im laufenden und im folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum grundsätzlich der Kalendermonat. Dies gilt auch für ehemalige Organgesellschaften nach Wegfall der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG.[1] Nicht unter diese Regelung fallen dagegen[2] Unternehmer, die aufgrund...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.3 Begünstigte Unternehmen

Grundsätzlich kann jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Rechtsform (Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder auch Körperschaft), einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG in Anspruch nehmen.[1] Bei einer Betriebsaufspaltung kann sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen den Investitionsabzugsbetrag geltend machen. Gleiches gilt für ertragsteue...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 3.4 Betriebsaufspaltung, Organschaft

Rz. 33 Bei einer Betriebsaufspaltung gehören die Besitzpersonengesellschaft und die Betriebskapitalgesellschaft verschiedenen Stpfl. Veräußerungsgewinne, die im Rahmen eines der Betriebe entstehen, können nicht auf Reinvestitionsgüter übertragen werden, die zu dem anderen Betrieb gehören. Weil Besitz- und Betriebsunternehmen verschiedene Stpfl. sind, sind andererseits Veräuß...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.3.4 Vorbesitzzeit (Sechsjahresfrist)

Rz. 107 Bei Veräußerungen nach dem 31.12.1998 ist es für die Übertragung oder Rücklage des Veräußerungsgewinns aller in Betracht kommender Wirtschaftsgüter erforderlich, dass das veräußerte Wirtschaftsgut 6 Jahre ununterbrochen zum Anlagevermögen gehört hat. Zweck dieser Bestimmung ist es, die Begünstigung von Spekulationsgewinnen zu vermeiden. Die Frist gilt auch dann, wenn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.3.1 Regelung für Wirtschaftsjahre, die vor 2024 beginnen

Rz. 64 Die Regelung über eine fehlende Konzernzugehörigkeit ist durch Gesetz v. 22.12.2023[1] durch Verweis auf § 1 Abs. 2 AStG neu gestaltet worden. Die bisherige Regelung ist nach § 52 Abs. 8b EStG weiter anwendbar für Wirtschaftsjahre, die nach dem 14.12.2023 beginnen und vor dem 1.1.2024 enden. In der für diesen Zeitraum geltenden Fassung war § 1 Abs. 1 S. 1 AStG nicht a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.2 Betriebsbegriff

Rz. 25 Nach § 4h Abs. 1 EStG ist die Regelung auf Zinsaufwendungen eines "Betriebs" anzuwenden. Das Gesetz definiert den Begriff "Betrieb" nicht. Der Begriff "Betrieb" wird auch in § 20 UmwStG verwandt, doch ist dieser Begriff nicht unmittelbar im Rahmen des § 4h EStG anwendbar, da die Regelung einen anderen Zweck verfolgt. Außerdem erscheint der Begriff z. B. in der Zusamme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.3 Konzernzugehörigkeit, Abs. 3 S. 4 (bisher S. 5, 6)

Rz. 154 § 4h Abs. 3 S. 5, 6 EStG definiert, wann ein Betrieb zu einem Konzern gehört. Ab Vz 2024 ist S. 6 ersatzlos gestrichen worden, während der bisherige S. 5 zu S. 4 geworden ist.[1] Diese Regelung ergänzt bis Vz 2023 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG, wonach die Zinsschranke nicht anwendbar ist, wenn der Betrieb nicht (oder nur anteilsmäßig) zu einem Konzern gehört (Rz. 64...mehr

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Wertpapiere / 2.2 Bilanzielle Zuordnung im Anlage- oder Umlaufvermögen

Wertpapiere sind dem Umlaufvermögen zuzuordnen, wenn sie kurzfristig zum Betrieb gehören und eine zeitnahe Veräußerung oder die Realisierung von kurzfristigen Wertsteigerungen im Vordergrund steht. Wertpapiere, die dem Anlagevermögen zuzuordnen sind, dienen im Gegensatz dazu einer langfristigen Kapitalanlage. Diese kann bspw. bei Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie bei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.13 Teilbetriebe bei der Betriebsaufspaltung

Tz. 114 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Hat ein einheitlicher Betrieb eine eigengew Tätigkeit und überlässt auch WG iR einer Betriebsaufspaltung (sog überlagerte Betriebsaufspaltung), ist die Tätigkeit als Besitzgesellschaft ein Teilbetrieb, wenn eine gewisse Selbständigkeit gegenüber dem anderen Betriebsbereich besteht. Die Nutzungsüberlassung iR einer Betriebsaufspaltung ist auc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.10 Sonderproblem Betriebsaufspaltung

Tz. 69 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Besitzunternehmen als Einbringungsgegenstand iSd § 20 Abs 1 UmwStG Überlässt eine natürliche Pers entgeltlich oder unentgeltlich eine wes Betriebsgrundlage an eine Kap-Ges, in der die natürliche Pers ihren geschäftlichen Betätigungswillen bestimmen kann, liegt eine gew qualifizierte Nutzungsüberlassung iRd Betriebsaufspaltung vor (s Wacker, i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4.1 Sonderbetriebsvermögen I

Tz. 128 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Als Sonder-BV I werden die einem MU gehörenden oder stlich zuzuordnenden WG bezeichnet, die unmittelbar dem Betrieb der MU-Schaft dienen (zB s Urt des BFH v 14.04.1988, BStBl II 1988, 667, 668; v 19.02.1991, BStBl II 1991, 789, 790 und v 30.03.1993, BStBl II 1993, 864, 866; s Schneider, in H/H/R, § 15 EStG Rn 722). Das folgt daraus, dass nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.6.1 Einführung einer Entstrickungsbesteuerung nach Wegzug ins Ausland (§ 50i EStG idF des AmtshilfeRLUmsG)

Tz. 227a Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Durch das AmtshilfeRLUmsG ist zur Verhinderung von St-Ausfällen von in gew geprägten oder infizierten Pers-Ges stneutral überführten WG und anschließendem Wegzug ins Ausl (mit DBA) die spezielle "Entstrickungsbesteuerung" des § 50i EStG eingeführt worden. Geregelt werden Fälle, in denen vor Gesetzesverkündung WG des BV oder wes Beteiligunge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.6 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Tz. 60 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Kap-Beteiligung als notwendiges BV Die Beteiligung an einer Kap-Ges ist notwendiges BV eines Einzel-Gew, wenn sie entweder dazu bestimmt ist, die gew (branchengleiche) Tätigkeit des Betriebsinhabers entsch zu fördern (zB s Urt des BFH v 12.06.2019, BStBl II 2019, 518 unter Rn 33 mwNachw) oder die Beteiligung dazu dient, den Absatz von Produkten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Rechtsformwahl nach der Systemumstellung/Unternehmenssteuerreform

Tz. 48 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Infolge der Neuordnung der Besteuerung von Kö (insbes Kap-Ges) und Pers-Unternehmen durch das StEntlG 1999/2000/2002 und StSenkG (Abschaffung des sog Anrechungsverfahrens und Einführung eines Halb-/Teileink-Verfahrens) stellte sich die Frage, ob die Einbringungsvorschriften der §§ 20–23 UmwStG durch eine Zunahme der Umstrukturierungen von Ei...mehr