Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsausgaben

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.3 Dividenden und vGA

Rz. 219 Dividenden (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG) und verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG) werden beim Gesellschafter identisch behandelt. Bei natürlichen Personen ist 40 % der Ausschüttung einschließlich der Kapitalertragsteuer außerbilanziell zu kürzen, § 3 Nr. 40 Satz 1 d) i. V. m. Satz 2 EStG. Bei einer Körperschaft ist der gesamte Beteiligungs...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.7.3 Fazit zu den außerbilanziellen Korrekturen in der E-Bilanz

Rz. 58 Es ist unglücklich, dass ein Teil der nicht abziehbaren Betriebsausgaben in dem Bereich "Steuerliche Gewinnermittlung" angegeben werden muss und andere dann in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeschlüsselt werden. Die "Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer einschl. anteilige Schuldzinsen" werden schließlich als ein "davon"-Ausweis zum "Ergebnis der gewöhnlich...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.6 Eingeschränkter Schuldzinsenabzug

Rz. 138 Der Abzug von Schuldzinsen wird in vielen Bereichen eingeschränkt. 3.2.6.1 Kontokorrentzinsen Mit § 4 Abs. 4a EStG reagierte der Gesetzgeber auf das sog "Zweikontenmodell". Zinsen, die auf dem geschäftlichen Girokonto anfallen und auf einer Überentnahme beruhen, sind nicht abziehbare Betriebsausgaben.[1] 3.2.6.2 Zinsschranke Rz. 139 Die Grundregel der Zinsschranke (§ 4h ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.8 Parteispenden

Rz. 152 Parteispenden sind im betrieblichen Bereich nicht abziehbar, § 4 Abs. 6 EStG. Es kommt insoweit zu einer außerbilanziellen Korrektur. Privat veranlasste Parteispenden sind nach § 10b Abs. 2 und § 34g EStG zu berücksichtigen.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.6.4 Zinsen als Sonderbetriebseinnahmen/-ausgaben

Rz. 141 Außerdem gibt es die Hinzurechnung von Zinsen bei einer Mitunternehmerschaft, also Sonderbetriebseinnahmen, § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Hs. 2 EStG. Diese Hinzurechnung erfolgt im Sonderbetriebsvermögen. Bei der Mitunternehmerschaft kommt es nicht zu einer außerbilanziellen Korrektur.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1 Korrektur von Gewinnverwendung und Entnahmen

Rz. 109 Die Verwendung des Gewinnes darf den steuerpflichtigen Gewinn nicht mindern. Dieser Grundsatz wird vom Gesetz an verschiedenen Stellen aufgenommen. Es spannt sich ein Bogen von der Entnahme und offenen Gewinnausschüttung über die vGA zu einigen nicht abziehbaren Betriebsausgaben, die der privaten Lebensführung zugeordnet werden. 3.1.1 Entnahmen Rz. 110 Wird der Gewinn ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.11 Hälftige Vergütung für Überwachungsorgane

Rz. 155 Nach § 10 Nr. 4 KStG ist die Hälfte der "Vergütungen jeder Art", die an Mitglieder eines Aufsichtsrates bzw. an eine mit der "Überwachung der Geschäftsleitung" beauftragte Person fließen, nicht abziehbar. Die Hälfte dieser Vergütungen ist also außerbilanziell wieder hinzuzurechnen.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.7.3 Wertaufholung von nicht abziehbaren Teilwertabschreibungen

Rz. 102 Das Problem des Umkehreffekts stellt sich auch im Fall einer Wertaufholung nach einer Teilwertabschreibung, die steuerlich nicht anerkannt wurde. Hierbei ist zunächst an die Teilwertabschreibung auf Anteile an Kapitalgesellschaften zu denken, die seit der Einführung des § 3c Abs. 2 EStG bzw. des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG nur noch zum Teil bzw. gar nicht mehr steuerlich...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1 Allgemeines zu außerbilanziellen Korrekturen

Rz. 1 Der Begriff "außerbilanzielle Korrektur" beschreibt eine Technik. Er bildet die Klammer für eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Vorgänge. Im Gegensatz zur bilanziellen Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz (1. Stufe der Gewinnermittlung) erfolgen die außerbilanziellen Korrekturen außerhalb der doppelten Buchführung durch einfache Hinzurechnung oder Kürzung d...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.6 Behandlung in der Buchführung

Rz. 49 Wie sich bereits aus dem Ausdruck der außerbilanziellen Korrektur ergibt, erfolgt ihre Berücksichtigung außerhalb der doppelten Buchführung. Es stellt sich also die Frage, wie das Rechnungswesen sicherstellen kann, dass das für die Erstellung der Steuererklärung erforderliche Datenmaterial zur Verfügung steht. Dies kann grundsätzlich über 2 Techniken erreicht werden. ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.2 Außerbilanzielle Korrekturen bei der Körperschaft

Rz. 116 Die vGA löst Rechtsfolgen beim Gesellschafter und der Gesellschaft aus, die zu trennen sind. Zunächst kommt es zur Gewinnkorrektur bei der Körperschaft. Außerdem ist die Auswirkung auf die Bestände nach § 27, § 37 und § 38 KStG zu prüfen. Schließlich kommt es beim Gesellschafter zu einer Ausschüttung, die nach den Regeln der Abgeltungsteuer (§§ 32d, § 43 Abs. 5 EStG)...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 6 Schrifttum

Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (ADS), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, 6. Aufl., Stuttgart 1995 ff. Althoff, Frank/Arnold, Andreas/Jansen, Arne/Polka, Tobias/Wetzel, Frank, Die neue E-Bilanz, Freiburg, Berlin, München 2011 Arians, Georg, Das Konzept der handelsre...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.6 Veräußerungsverluste/Teilwertabschreibung

Rz. 229 Veräußerungsverluste oder eine Teilwertabschreibung auf die Beteiligung werden bei einer natürlichen Person als Gesellschafter mit Betriebsvermögen nur zu 60 % erfasst, § 3c Abs. 2 EStG. Es kommt zu einer entsprechenden außerbilanziellen Hinzurechnung. Ist der Gesellschafter eine Körperschaft, ist der Veräußerungsverlust bzw. der Aufwand aus einer Teilwertabschreibun...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.10 Aufwendungen für satzungsmäßige Zwecke

Rz. 154 Das Abzugsverbot nach § 10 Nr. 1 KStG steht im systematischen Zusammenhang mit § 8 Abs. 3 Satz 1 KStG und § 12 Nr. 1 EStG. Der gemeinsame Gedanke ist, dass die Einkommensverwendung den steuerpflichtigen Gewinn nicht mindern darf. Praktische Bedeutung hat das Abzugsverbot nur für gemeinnützige Vereine und Stiftungen, da nur diese Satzungszwecke haben. Bei gewerblichen...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.3.3 Verdeckte Gewinnausschüttung

Rz. 238 Die vGA ist eine außerbilanzielle Korrektur, die ihre Wurzeln im Fremdvergleich hat. Sie wurde im Einzelnen unter Abschn. 3.1.3 dargestellt. Die durch die vGA ausgelöste Hinzurechnung auf der Ebene der Körperschaft führt i. d. R. beim Gesellschafter zu einer korrespondierenden Entlastung aufgrund des Teileinkünfteverfahrens/der 95 %-Freistellung.[1] Außerdem kann es ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.2.2 Steuerfreie vGA

Rz. 119 Es gibt Fälle, in denen die Hinzurechnung mit einer Kürzung korrespondiert, es also für die Körperschaft zu einer "steuerfreien" vGA kommt. Beispiel 1: Eine Kapitalgesellschaft erhält Investitionszulage. Die Auszahlung erfolgt auf das Konto des Gesellschafters, da bei der Beantragung der Investitionszulage das Konto des Gesellschafters angegeben wurde. Die Auszahlung a...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.3.1 Steuerliche Wertungen

Handelsrechtlich führen unternehmerisch veranlasste Kosten zu Aufwand. Das Steuerrecht folgt dem nicht immer. Es gibt handelsrechtlichen Aufwand, der das zu versteuernde Einkommen nicht mindern soll, weil er politisch missbilligt wird oder eine Vermischung mit privaten Interessen vermutet wird. Dies gilt insbesondere für die nicht abziehbaren Betriebsausgaben, z. B. für Best...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.7.3 Rückstellung für latente Steuern

Rz. 151 Der mit der Bildung einer Rückstellung für latente Steuern nach § 274 Abs. 1 HGB verbundene handelsrechtliche Aufwand ist steuerlich unbeachtlich. Aus § 12 Nr. 3, § 4 Abs. 5b EStG, § 10 Nr. 2 KStG ergibt sich eine Korrektur des mit der Rückstellungsbildung verbundenen Aufwands.[1] Die steuerliche Korrektur der Rückstellungen für latente Steuern erfolgt durch eine auße...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.7.1 Personensteuern und Gewerbesteuer

Rz. 144 Eine Personensteuer liegt vor, wenn die individuellen Verhältnisse des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Dies zeigt sich insbesondere in persönlichen Steuerbefreiungen und einem progressiven Tarif. Personensteuern sind daher die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, der Solidaritätszuschlag, die Vermögensteuer und die Erbschafts- und Schenkungsteuer. Zu den nic...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.13.1 Gesellschafterdarlehen an eine Personengesellschaft/Mitunternehmerschaft

Rz. 158 Gewährt ein Mitunternehmer seiner Personengesellschaft ein Darlehen und verliert dieses Darlehen an Wert, realisiert der Mitunternehmer diesen Wertverlust erst, wenn er aus der Gesellschaft ausscheidet bzw. wenn die Gesellschaft liquidiert wird. Das handelsrechtliche Imparitätsprinzip wird durch den Grundsatz der korrespondierenden Bilanzierung zwischen Mitunternehme...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.4 Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

Rz. 34 Einzelunternehmer und natürliche Personen, die als Mitunternehmer an einer Personengesellschaft beteiligt sind, können nach § 34a EStG ihre nicht entnommenen Gewinne mit einem Einkommensteuersatz i. H. v. 28,25 % versteuern. Zusätzlich kann die Gewerbesteuer nach § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Die Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) und die ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2 Teileinkünfteverfahren

Rz. 210 Das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40, § 3c II EStG) bzw. die 95 %-Freistellung (§ 8b KStG) versuchen, eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung von Körperschaft und Gesellschafter zu vermeiden, indem die Körperschaft nur[1] Körperschaftsteuer mit SolZ und Gewerbesteuer zahlt und beim Gesellschafter eine 40- bzw. 95 %ige Befreiung von Dividendenerträgen und Gewinnen au...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.3.2 Verrechnungspreise

Rz. 168 In einem international tätigen Konzern stellt sich die Problematik der Einkünfteabgrenzung zwischen der Muttergesellschaft und den einzelnen Tochtergesellschaften in verschieden Ländern. Ungefähr 90 % dieser Sachverhalte werden über die Figur der verdeckten Gewinnausschüttung und 7 % über die verdeckte Einlage korrigiert.[1] In den verbleibenden Fällen der Nutzungsei...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.2.1 Wirkung der Korrektur

Rz. 5 Die außerbilanziellen Korrekturen können sich erhöhend oder mindernd auf den steuerpflichtigen Gewinn auswirken. Eine außerbilanzielle Hinzurechnung findet insbesondere bei den nicht abziehbaren Betriebsausgaben Anwendung (z. B. § 4 Abs. 5 EStG, § 10 KStG) und führt zu einer Erhöhung des steuerpflichtigen Gewinns. Außerbilanzielle Kürzungen reduzieren den steuerpflicht...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.13.2 Gesellschafterdarlehen im Kapitalgesellschaftskonzern

Rz. 160 Mit § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG ist ein steuerliches Abzugsverbot für Wertminderungen aus Gesellschafterdarlehen und der Inanspruchnahme von Sicherheiten eingeführt worden, wenn der Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft ist. Erfasst werden Darlehensforderungen und "Forderungen aus Rechtshandlungen, die einer Darlehensgewährung vergleichbar" sind, § 8b Abs. 3 Satz 7...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.7 Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Rz. 42 Insbesondere im Erbschaftsteuerrecht sind Unternehmen mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Seit 2009 wird der gemeine Wert für Einzelunternehmen, für Anteile an Mitunternehmerschaften und für Anteile an Kapitalgesellschaften nach den gleichen Regeln ermittelt, § 11 Abs. 2 und § 109 BewG. Vorrangig ist der gemeine Wert aus Verkäufen unter fremden Dritten, die weniger als...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.13.3 Gesellschafterdarlehen einer natürlichen Person an eine Kapitalgesellschaft

Rz. 162 Gewährt eine natürliche Person einer Kapitalgesellschaft, an der er beteiligt ist, ein Gesellschafterdarlehen, ist zunächst festzustellen, ob dieses Darlehen zum Privat- oder Betriebsvermögen des Gläubigers gehört. Da im Privatvermögen nicht bilanziert wird, wird nur auf die betrieblichen Gesellschafterdarlehen eingegangen. Rz. 163 Eine zu § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.8.1 Keine Steuerabgrenzung für außerbilanzielle Korrekturen

Rz. 45 Für die Abgrenzung von latenten Steuern nach § 274 HGB ist es von entscheidender Bedeutung, ob der Unterschied zwischen dem handelsrechtlichen Bilanzansatz und dem steuerlichen auf einer zeitlichen, quasi-permanenten oder permanenten Differenz beruht. Zeitliche und quasi-permanente Unterschiede zwischen der Handelsbilanz und Steuerbilanz gleichen sich in der Totalperi...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.1 Anwendungsbereich: Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 211 Die 40- bzw. 95 %ige Freistellung unterscheidet nicht zwischen Beteiligungen und Portefeuilleanteilen/Streubesitz. Das geltende Recht sieht keine Mindestbeteiligung für die Anwendung von § 3 Nr. 40 EStG/§ 8b KStG vor. Rz. 212 Das JStG 2013 wird dies wahrscheinlich ändern.[1] Nach § 8b Abs. 4 KStG i. d. F. d. JStG 2013 wird die 95 %-Freistellung nur noch gewährt, wenn ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.2.2.2 Außerbilanzielle Korrekturen

Rz. 10 Kennzeichen der außerbilanziellen Korrektur ist, dass ein Ertrag oder Aufwand der doppelten Buchführung für steuerliche Zwecke außerhalb dieses Systems, also außerhalb der Bilanz, "korrigiert" wird. Diese Korrekturen wirken sich sowohl in der Einkommen- und Körperschaftsteuer als auch in der Gewerbesteuer aus. Die "Korrektur" kann die Neutralisierung eines handelsrech...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.5 Veräußerungsgewinne

Rz. 225 Der Gewinn aus der Realisierung der stillen Reserven in den Anteilen einer Kapitalgesellschaft ist bei einer natürlichen Person als Gesellschafter mit Betriebsvermögen nur zu 40 % steuerpflichtig, § 3 Nr. 40 a) i. V. m. § 3c Abs. 2 EStG. Rz. 226 Der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft ist, wenn der Gesellschafter eine Körperschaft ist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerbilanzielle Korrekturen / 5.1.1.2 Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellschafter

Rz. 250 Die körperschaftsteuerliche Organschaft setzt nicht voraus, dass der Organträger Inhaber aller Anteile an der Organgesellschaft ist. Da nach dem Gewinnabführungsvertrag der Organgesellschaft aber der gesamte Jahresüberschuss an den Organträger abgeführt werden muss, verlangt das Gesellschaftsrecht eine jährliche Ausgleichszahlung für Minderheitsgesellschafter, § 304 ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.1 Festsetzungsverjährung/Bestandskraft gegenüber Bilanzzusammenhang

Rz. 28 Das Zusammenspiel der verfahrensrechtlichen Vorschriften der Festsetzungsverjährung (§§ 169ff. AO) und der Bestandskraft (§§ 172ff. AO) einerseits und der bilanziellen Vorschrift des Bilanzzusammenhangs (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB) andererseits ist seit langem umstritten.[1] Nach der Rechtsprechung des BFH wird dem Bilanzzusammenhang der Vorrang eingeräumt.[2] Dies führt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 18.1.2 Inhalt der gesonderten Feststellung

18.1.2.1 Es sind alle Steuerbemessungsgrundlagen festzustellen, die für das Besteuerungsverfahren des Inlandsbeteiligten selbständig von Bedeutung sein können. Eine besondere Feststellung für die Gewerbesteuer ist nicht erforderlich, soweit sich die Besteuerungsgrundlagen für diese Steuer aus festgestellten Beträgen ergeben. 18.1.2.2 Im Bescheid über die gesonderte Feststellu...mehr

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zfs 11/2016, Unwirksamkeit ... / 2 Aus den Gründen:

[13] "… 1. Entgegen der Auffassung des BG ergibt sich eine unangemessene Benachteiligung des VN allerdings nicht bereits daraus, dass § 4 Abs. 4 MB/KT keinen Zeitpunkt benennt, zu dem der VR sein Anpassungsrecht spätestens ausüben muss, nachdem er von einer Minderung des Nettoeinkommens Kenntnis erlangt hat." [14] a) Zwar kann der VR nach dem Wortlaut dieser Bestimmung Tagess...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Beteiligung einer ausländischen Obergesellschaft an einer inländischen REIT-AG – Fassung für Wirtschaftsjahre ab 2007 (Absatz 2)

Rz. 158 [Autor/Stand] Sinn und Zweck des § 14 Abs. 2. Durch § 14 Abs. 2 werden die niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte einer nachgeschalteten inländischen REIT-AG, die nach § 16 REITG in der Person der REIT-AG körperschaft- und gewerbesteuerfrei sind, der jeweils vorgeschalteten ausländischen Obergesellschaft zugerechnet, von wo sie gem. § 7 Abs. 8 einer Hinzurechnungsbest...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Sonstige Rechtsfolgeprobleme der Zurechnung (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 101 [Autor/Stand] Ertragsteuern der Untergesellschaft. Die Tatsache, dass nach § 14 Abs. 1 nur Einkünfte oder ggf. Zwischeneinkünfte Gegenstand der Zurechnung sind (vgl. Anm. 83), wirft die Frage auf, ob bei der Anwendung der §§ 7–12 auf der Ebene der Obergesellschaft auch die Steuern der Untergesellschaft gem. § 10 Abs. 1 abziehbar bzw. gem. § 12 Abs. 1 anrechenbar sind...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Funktion

Rz. 21 [Autor/Stand] Ausgangslage. Für das Verständnis von § 14 sollte man sich vor Augen führen, dass die §§ 7–12 nur die sog. ausländische Obergesellschaft betreffen. Das ist die ausländische Gesellschaft, an der Steuerinländer unmittelbar beteiligt sind. Würde sich das System der Hinzurechnungsbesteuerung nur mit der Erfassung der Obergesellschaften begnügen, so wäre es u...mehr

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Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen (Entgelt für die Überlassung von Ausstellungsflächen in Messehallen)

Leitsatz Die Hinzurechnung von Mietzinsen zur Ermittlung des Gewerbeertrages (§ 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG) setzt voraus, dass sich jene Entgelte auf die Benutzung solcher unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beziehen, die im Eigentum eines anderen stehen. Die aus diesem Gesetzeswortlaut abzuleitende fiktionale Annahme von Anlagevermögen als Tatbestandsvoraussetz...mehr

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Schadensersatzleistungen als Erwerbsaufwendungen

Leitsatz 1. Auch strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit stehen, können Erwerbsaufwendungen begründen (Anschluss an das Senatsurteil vom 9. Dezember 2003 VI R 35/96, BFHE 205, 56, BStBl II 2004, 641). 2. Die Annahme von Erwerbsaufwendungen setzt allerdings auch in diesen Fällen voraus, dass die – die Aufwendungen auslösende...mehr

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Abzugsbeschränkung bei Goldbeständen

Leitsatz Bei einer Gesellschaft, deren Gesellschaftszweck der Aufbau, die Verwaltung und die Nutzung eines Portfolios aus Edelmetallen, Rohstoffen und Wertpapieren ist, was auch den Erwerb und Verkauf von Edelmetallen beinhaltet, sind Goldbestände als Umlaufvermögen anzusehen. Der Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen die Bank als Besitzer der Goldbestände nach §§ 985 BGB...mehr

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Doppelstöckige Personengesellschaft – Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen II eines im Ausland ansässigen Gesellschafters

Leitsatz 1. Die Gleichstellung des mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligten Gesellschafters mit dem unmittelbar beteiligten Gesellschafter gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG bezieht sich nicht nur auf Sondervergütungen und das Sonderbetriebsvermögen I, sondern auch auf das Sonderbetriebsvermögen II. 2. Negative Einkünfte des Organträgers i.S...mehr

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Offenbare Unrichtigkeit bei der Erstellung einer Einkommensteuererklärung

Leitsatz Ein mechanischer Fehler bei der Erstellung einer Einkommensteuererklärung kann als offenbare Unrichtigkeit auch nach Bestandskraft korrigiert werden. Sachverhalt Die Kläger waren Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer für das Streitjahr 2011 veranlagt wurden. Neben anderen Einkünften erklärte der steuerliche Berater in einer ersten Einkommensteuererklärung für de...mehr

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Keine doppelte Haushaltsführung nach Verlagern des Lebensmittelpunkts der Familie

Leitsatz Verlegen die beiderseits berufstätigen Eltern zusammen mit den gemeinsamen Kindern ihren Lebensmittelpunkt an den neuen Beschäftigungsort bzw. in dessen Nähe, ist eine doppelte Haushaltsführung auch dann nicht anzunehmen, wenn die frühere, weit entfernte Familienwohnung beibehalten und in regelmäßigen Abständen aufgesucht wird. Sachverhalt Ein Freiberufler hatte wege...mehr

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Betrieblicher Schuldzinsenabzug bei Mitunternehmerschaften

Kommentar Die OFD Nordrhein-Westfalen äußert sich in einer Verfügung zum betrieblichen Schuldzinsenabzug bei Mitunternehmerschaften nach § 4 Abs. 4a EStG im Zusammenhang mit Investitionsdarlehen. Betrieblich veranlasste Schuldzinsen sind teilweise nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt werden. Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden typisiert mit ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Berücksichtigung von Aufwendungen für einen mit Büromöbeln und einer Küchenzeile ausgestatteten Raum

Leitsatz 1. Aufwendungen für einen in die häusliche Sphäre eingebundenen Raum, der sowohl zur Erzielung von Einnahmen als auch zu privaten Wohnzwecken eingerichtet ist und entsprechend genutzt wird, können weder insgesamt noch anteilig als Betriebsausgaben berücksichtigt werden (Anschluss an den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 27. Juli 2015 Grs 1/14, BFHE 251, 408, B...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zurechnung von Wirtschaftsgütern und AfA-Berechtigung beim Sale-and-lease-back-Verfahren

Leitsatz Ein Leasingobjekt ist steuerlich dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn der Leasingnehmer den Leasinggeber und zivilrechtlichen Eigentümer für die gewöhnliche Nutzungsdauer und bei gewöhnlichem Ablauf des Sale-and-lease-back-Geschäfts von der Einwirkung auf das Leasingobjekt wirtschaftlich ausschließen kann und zudem die vertraglichen und tatsächlichen Abläufe darauf a...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / cc) Werbungskosten, berufsbedingte Aufwendungen

Bei Aufwendungen, die zur Erzielung des Einkommens erforderlich sind, handelt es sich im Wesentlichen um Werbungskosten. Bei Einkünften aus abhängiger Arbeit werden die Werbungskosten auch berufsbedingte oder ausbildungsbedingte Aufwendungen genannt. Der Abzug berufsbedingter Aufwendungen setzt voraus, dass die betreffenden Kosten notwendigerweise mit der Ausübung der Erwerb...mehr

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Inkrafttreten des § 15b EStG bei geschlossenen Fonds

Leitsatz 1. Der zeitliche Anwendungsbereich des § 15b EStG ergibt sich für geschlossene Fonds aus § 52 Abs. 33a Sätze 1 bis 3 EStG 2005. 2. Als geschlossener Fonds in diesem Sinn ist ein Fonds anzusehen, der mit einem festen Anlegerkreis begründet wird. Ein Außenvertrieb ist nicht notwendiger Bestandteil geschlossener Fonds. Normenkette § 15b, § 52 Abs. 33a EStG 2005 Sachverha...mehr

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Ärztliche Teilgemeinschaftspraxen: Steuerliche Behandlung im Fokus

Kommentar Schließen sich mehrere Ärzte zusammen, um in einer Berufsausübungsgemeinschaft lediglich einen bestimmten Ausschnitt des ärztlichen Leitungsspektrums zu erbringen, begründen sie damit eine sog. Teilgemeinschaftspraxis. Die OFD Frankfurt am Main hat nun die steuerliche Behandlung solcher Kooperationen beleuchtet. Wollen Ärzte ihre Einzelpraxen beibehalten und nur für...mehr