Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.1.1 Betriebsänderungen

Rz. 16 § 2 Abs. 3 bestimmt, dass Arbeitgeber die Agenturen für Arbeit frühzeitig über betriebliche Veränderungen, die Auswirkungen auf die Beschäftigung haben können, zu unterrichten haben. Dazu gehören auch Mitteilungen über geplante Betriebseinschränkungen oder Betriebsverlagerungen, damit Entlassungen von Arbeitnehmern vermieden oder Übergänge in andere Beschäftigungsverh...mehr

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Entgelt / 3.5.3 Mitbestimmung – Stufenlaufzeit

Die Stufenzuordnung nach Ende der regulären Stufenlaufzeit ist im Bereich des Personalvertretungsrechts nicht mitbestimmungspflichtig, da es sich üblicherweise um Routinevorgänge und nicht um die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe handelt. In diesen Fällen handelt es sich nicht um einen einheitlichen Vorgang der Einordnung in die Entgeltgruppe verbunden mit der Zuordnung d...mehr

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Entgelt / 4.1.5 Mitbestimmung

Der Arbeitgeber trifft in Bezug auf die leistungsbezogene Stufenlaufzeitverkürzung oder Stufenlaufzeitverlängerung eine gestaltende Ermessensentscheidung. Soweit er sein Ermessen ausübt, indem er die Zeit für das Erreichen bestimmter Stufen verkürzt oder verlängert, unterliegt seine Entscheidung nicht der Mitbestimmung des Personal- oder Betriebsrats. Bestehen aber vom Einze...mehr

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Entgelt / 3.6.4 Mitbestimmung bei Gewährung übertariflicher Zulagen

Da die Zulagenzahlung ins Ermessen des Arbeitgebers gestellt ist, ist keine Mitbestimmung durch den Personalrat gegeben. Es handelt sich insoweit um eine Maßnahme der individuellen Lohngestaltung. Etwas anderes gilt, wenn der Arbeitgeber zur Gewährung außertariflicher Zulagen abstrakt-generelle Regelungen aufstellt. Der Personalrat hat dann bei der Erstellung und Anwendung d...mehr

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Entgelt / 3.4.2.7.2 Berücksichtigung förderlicher Zeiten

Bei der Anerkennung der Berufserfahrung, welche für die wahrzunehmende Tätigkeit förderlich/von Nutzen ist (§ 16 [VKA] Abs. 2 Satz 3 bzw. [Bund] Abs. 2 Satz 3 TVöD), hat der Arbeitgeber einen Ermessensspielraum, ob und in welchem Umfang er die Berufserfahrung berücksichtigt. Ermessensausübung kann nicht Gegenstand der Mitbestimmung sein. Das Bundesverwaltungsgericht hat inso...mehr

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Entgelt / 3.4.2.7.3 Berücksichtigung bereits erworbener Stufen

Die Anrechnung von bereits im vorgehenden Arbeitsverhältnis erworbenen Stufen nach § 16 (VKA) Abs. 2a bzw. (Bund) Abs. 3 TVöD liegt ebenfalls im Ermessen des Arbeitgebers, ob und inwiefern er förderliche Zeiten bzw. bereits erworbene Stufen berücksichtigen will. Daher hat der Personalrat bei Bestehen abstrakt genereller Regelungen zur Anwendung dieser Bestimmung ein Mitbestim...mehr

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Entgelt / 3.4.2.7 Mitbestimmung

Die Rechtsprechung hat Kriterien entwickelt, nach denen sich beurteilt, ob bei der Einstellung neben der Eingruppierung auch die damit in Zusammenhang stehende Stufenzuordnung der Mitbestimmung unterliegt. Danach gilt Folgendes: Soweit die Stufenzuordnung nach den einschlägigen Tarifnormen trotz der Auslegungsspielräume, die durch die dort verwandten unbestimmten Rechtsbegri...mehr

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Entgelt / 4.1.6 Verhältnis von leistungsbezogenen Stufenaufstiegen und materiellen Leistungsanreizen

Neben der Möglichkeit des leistungsbezogenen Stufenaufstiegs sieht der TVöD auch die Zahlung eines Leistungsentgelts vor. In der Protokollerklärung zu § 17 Abs. 2 TVöD haben die Tarifvertragsparteien klargestellt, dass beide Instrumente unabhängig voneinander bestehen und unterschiedlichen Zielen dienen. Das Leistungsentgelt (§ 18) ist gegenwärtiger und dient der unmittelbare...mehr

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Entgelt / 3.4.2.7.1 Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung

Das BVerwG[1] hat die Zuordnung zu den Stufen in den Fällen des § 16 Abs. 2 Sätze 1 und 2 TVöD nach den Regelungen des Personalvertretungsrechts der Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg als mitbestimmungspflichtig angesehen. Die zwingenden Regelungen in § 16 (VKA) Abs. 2 Satz 2 bzw. (Bund) Abs. 2 Satz 2 TVöD, welche die Anrechnung einschlägiger Berufse...mehr

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Entgelt / 3.7.6 Mitbestimmung – Höher- und Herabgruppierung

Bei einer Höher- wie Herabgruppierung erstreckt sich das Mitbestimmungsrecht des Personalrats/Betriebsrats nicht nur auf die Entgeltgruppe, sondern auch auf die Stufenzuordnung nach § 17 Abs. 4 Sätze 1 und 5 TVöD. Die Einordnung in die höhere oder niedrigere Entgeltgruppe einschließlich der dazugehörigen Stufenzuordnungen stellt eine einheitliche Zuordnung in ein kollektives...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.2.2.2 Der nichtrechtsfähige Verein

Rz. 9 In der Praxis gibt es viele Organisationen, die auf die Rechtsfähigkeit verzichten und die Form eines nichtrechtsfähigen Vereins wählen. Dazu gehören insbesondere bestimmte Berufsverbände (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände), politische Parteien, Kartelle u.Ä. Soweit diese nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen Vermögen besitzen, wird vielfach eine sog. Vermögensver...mehr

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Psychische Belastung am Arb... / 4.4.3 Pausengestaltung

Auch die Pausengestaltung innerhalb eines Arbeitstags kann deutlich zum Wohlbefinden beitragen: regelmäßige kurze Pausen können Ermüdung verhindern und die Produktivität steigern. Wenn umgekehrt keine oder unzureichende Pausen eingelegt werden, wirkt sich das negativ auf das körperliche, emotionale und mentale Wohlbefinden aus. Auf Dauer kann es zu ausgeprägten Erschöpfungsz...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Wird der Insolvenzplan nicht zurückgewiesen, so leitet das Insolvenzgericht ihn zur Stellungnahme, insbesondere zur Vergleichsrechnung zu:mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Notwendigkeit der Zustellung

Rn 5 Wie einleitend bereits ausgeführt, sieht die InsO an zahlreichen Stellen ausdrücklich eine besondere Zustellung an Beteiligte vor. Im Übrigen ergibt sich aus der über § 4 angeordneten entsprechenden Anwendbarkeit der ZPO aus § 329 Abs. 2 und Abs. 3 ZPO, wann eine besondere Zustellung an die Beteiligten zu erfolgen hat.[11] Rn 6 Eine Zustellung ist mithin immer erforderlic...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Pflicht zur Einholung von Stellungnahmen (§ 232 Abs. 1)

Rn 3 Weist das Gericht den Plan nicht zurück, hat es den Insolvenzplan den in § 232 Abs. 1 Nr. 1–3 genannten Personen/Institutionen zuzuleiten. Das Gericht ist verpflichtet, den Plan gemäß § 232 Abs. 1 Nr. 1 an den Gläubigerausschuss (§§ 67 ff.), den Betriebsrat (§§ 87 ff., 92 ff. und 106 ff. BetrVG) und den Sprecherausschuss der leitenden Angestellten (SprAuG) zur Stellungna...mehr

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Personalakten richtig führen / 7.4 Betriebsrat

§ 83 Abs. 1 BetrVG enthält bezüglich der Personalakten eine das allgemeine Persönlichkeitsrecht des einzelnen Arbeitnehmers berücksichtigende und schützende Sonderregelung, die hinsichtlich der Personalakten grundsätzlich einem eigenständigen und jederzeitigen Vorlageanspruch des Betriebsrats gemäß § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG entgegensteht. Der Arbeitgeber hat es zu unterlasse...mehr

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Personalakten richtig führen / 1 Begriff der Personalakte

Eine gesetzliche Definition der Personalakte gibt es nur für den öffentlichen Dienst. Danach umfasst sie "alle Unterlagen einschließlich der in Dateien gespeicherten Daten, (…), soweit sie mit dem Dienstverhältnis in einem unmittelbaren inneren Zusammenhang stehen".[1] Das BetrVG 1972 brachte in § 83 erstmals eine – auch in Betrieben ohne Betriebsrat zu beachtende – gesetzlic...mehr

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Personalakten richtig führen / 7.2.1 Einsicht während des bestehenden Arbeitsverhältnisses

Gegenstand des Einsichtsrechts Das Einsichtsrecht erstreckt sich nur auf solche Akten, die einen bestimmten Arbeitnehmer in seinem individuellen Arbeitsverhältnis unmittelbar berühren. Deshalb ist keine Einsicht in Gemeinschaftsakten zu gewähren, die ausschließlich im betrieblichen Interesse und zu betrieblichen Zwecken angelegt sind und dabei auch Mitarbeiter namentlich erwä...mehr

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Personalakten richtig führen / 5 Die elektronische Personalakte

Die Umstellung auf elektronische Personalakten ist im Rahmen des § 26 BDSG zulässig und bedarf nicht der Zustimmung der Arbeitnehmer. Jedoch kann nach Maßgabe des § 34 BDSG i. V. m. Art. 15 DSGVO der Arbeitnehmer Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Ob bei Einführung und Anwendung elektronischer Personalakten das Mitbestimmungsrecht des Betriebsra...mehr

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Personalakten richtig führen / 4 Datenschutz

Der Arbeitnehmer bedarf zur Wahrung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts[1] des Schutzes vor der Personaldatenverarbeitung durch den Arbeitgeber. Diesem Schutz dienen: individualrechtlich das Vertrags- und Deliktsrecht, das Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verbietet; die DSGVO, die unmittelbar geltendes Recht in den Mitgliedsstaaten der Eu...mehr

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Personalakten richtig führen / 8.2 Entfernung aus der Personalakte

Ein unzutreffender Vermerk in der Personalakte ist auf Verlangen des Mitarbeiters aus der Akte zu entfernen. Bei der Geltendmachung des aus § 78 Satz 1 BetrVG folgenden Anspruchs auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht. Der Betriebsrat kann daher keine Ansprüche für ein betroffenes Betriebsratsmitglied geltend machen...mehr

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§ 6 Vertretung des Betriebs... / A. Der Betriebsrat als Mandant

Rz. 1 Wenn der Rechtsanwalt einen Betriebsrat beraten oder vertreten soll, muss dieser tatsächlich existieren und gegenüber dem Rechtsanwalt wirksam vertreten werden. Meist ist dies unproblematisch. In manchen Fällen aber werden die Probleme gerade bei der Mandatsannahme nicht zu lösen sein, so dass der Rechtsanwalt ein erhebliches Honorarrisiko eingeht. Rz. 2 Kommt ein Betri...mehr

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§ 6 Vertretung des Betriebs... / B. Der angefochtene Betriebsrat als Mandant

Rz. 14 Es gibt Betriebsratswahlen, bei denen gegen unwesentliche Vorschriften verstoßen wird. Diese Wahlen sind nach § 19 Abs. 1 BetrVG nicht anfechtbar. Dann gibt es Wahlen, bei denen gegen wesentliche Wahlvorschriften verstoßen wird, wodurch das Wahlergebnis jedoch nicht geändert oder beeinflusst werden kann. Auch diese Wahlen sind nicht anfechtbar. Wahlen, bei denen gegen...mehr

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§ 6 Vertretung des Betriebs... / F. Vergütungsvereinbarung mit dem Betriebsrat

Rz. 35 Sofern der Arbeitgeber nicht von sich aus dem Rechtsanwalt des Betriebsrates eine Vergütungsvereinbarung anbietet, sollte der Rechtsanwalt des Betriebsrates die gesetzlichen Gebühren akzeptieren. Die Stundensätze eines Rechtsanwaltes sind für die meisten Arbeitnehmer nur schwer nachzuvollziehen. Wenn die anwaltlichen Kosten auf einer Vereinbarung beruhen, muss man die...mehr

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§ 6 Vertretung des Betriebsrates

A. Der Betriebsrat als Mandant Rz. 1 Wenn der Rechtsanwalt einen Betriebsrat beraten oder vertreten soll, muss dieser tatsächlich existieren und gegenüber dem Rechtsanwalt wirksam vertreten werden. Meist ist dies unproblematisch. In manchen Fällen aber werden die Probleme gerade bei der Mandatsannahme nicht zu lösen sein, so dass der Rechtsanwalt ein erhebliches Honorarrisiko...mehr

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§ 6 Vertretung des Betriebs... / C. Der nichtige Betriebsrat als Mandant

Rz. 18 In ständiger Rechtsprechung wird anerkannt, dass es neben anfechtbaren Betriebsratswahlen auch Gründe gibt, die zur Nichtigkeit einer Betriebsratswahl führen. Allerdings kann Nichtigkeit nur in eng begrenzten Ausnahmefällen angenommen werden. Das Bundesarbeitsgericht stellt fest, dass weder die Voraussetzungen für eine Nichtigkeit noch die Rechtsfolgen einer nichtigen...mehr

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§ 6 Vertretung des Betriebs... / E. Kostentragung nach § 80 BetrVG

Rz. 32 Neben der Zuziehung eines Rechtsanwaltes im Rahmen von § 40 BetrVG kann der Betriebsrat einen Rechtsanwalt als Sachverständigen i.S.v. § 80 Abs. 3 BetrVG hinzuziehen. Die Ausübung dieses Rechts bedarf der näheren Vereinbarung mit dem Arbeitgeber (Thema, Person, Kosten, Zeitpunkt). Bei Betrieben mit mehr als 300 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat zu seiner Unterstützun...mehr

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§ 6 Vertretung des Betriebs... / D. Kostentragung nach § 40 BetrVG

Rz. 20 Der Arbeitgeber trägt nach § 40 Abs. 1 BetrVG die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten. Rz. 21 Dazu gehören auch Anwaltskosten, wenn der Betriebsrat die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Wahrnehmung seiner Interessen nach pflichtgemäßer und verständiger Beurteilung aller Umstände als notwendig erachten konnte.[35] Ob die Beauftragung des Rech...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / A. Beauftragung

Rz. 1 Die Beauftragung eines Anwalts im Beschlussverfahren kann durch den Betriebsrat oder den Arbeitgeber erfolgen oder durch einen anderen Beteiligten (z.B. das betroffene Betriebsratsmitglied, § 103 Abs. 2 S. 3 BetrVG). Rz. 2 Der Betriebsrat als Mandant ist vermögensunfähig (siehe oben § 6 Rdn 4). Von seinem Mandanten erhält der Rechtsanwalt seine Gebühren also nicht. § 12...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / B. Gebühren im Beschlussverfahren

Rz. 14 Die Gebühren des Rechtsanwalts für das Beschlussverfahren im ersten Rechtszug richten sich nach Teil 3 Abschnitt 1 VV. Dies ergibt sich aus Vorbemerkung 3.1 Abs. 1 VV. Es entstehen also regelmäßig eine Verfahrens- und Terminsgebühr gemäß Nrn. 3100, 3104 VV. Mit Einverständnis der Beteiligten kann das Arbeitsgericht allerdings gemäß § 83 Abs. 4 S. 3 ArbGG ohne mündlich...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / C. Streitwerte im Beschlussverfahren

Rz. 23 Da Gerichtskosten im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nicht entstehen, werden keine Gegenstandswerte von Amts wegen festgesetzt. Nur wenn Rechtsanwälte als Verfahrensbevollmächtigte im Beschlussverfahren tätig geworden sind, kann der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag gemäß § 33 Abs. 1 RVG durch Beschluss des Arbeitsgerichts festgesetzt ...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / E. Durchsetzung der Gebühren

Rz. 43 Im Beschlussverfahren wird keine Kostenentscheidung getroffen.[27] Rz. 44 Dies ist im Allgemeinen nicht erforderlich, weil Kosten entweder nicht entstehen oder der Arbeitgeber sie ohnehin zu tragen hat. Wenn der Betriebsrat jedoch anwaltlich vertreten ist, könnte mit einer Kostenentscheidung ein gesondertes Beschlussverfahren über die Kostentragungspflicht (siehe oben ...mehr

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§ 8 Einigungsstelle / B. Die Vergütung der Mitglieder der Einigungsstelle

Rz. 4 Neben einer Vertretung des Arbeitgebers oder des Betriebsrats kann der Rechtsanwalt auch selbst Rechtsträger sein, wenn er zu einem Mitglied der Einigungsstelle berufen wird. Fraglich ist, ob und ggf. welche Vergütung er für diese Tätigkeit beanspruchen kann. Rz. 5 Der Vorsitzende und die betriebsfremden Beisitzer der Einigungsstelle haben nach § 76a Abs. 3 BetrVG gegen...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / I. Die Kündigungsschutzklage, hilfsweise Nachteilsausgleich

Rz. 47 Der Gesetzgeber hat zum Schutze des Arbeitnehmers mit § 42 Abs. 2 GKG [41] für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses eine Norm geschaffen, die den Streitwert auf einen Quartalsverdienst begrenzt. Ein Quartalsverdienst ist etwas anderes als ein dreifacher Monatsverdienst. Bei dem Quartalsverdienst werden ...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / D. Rechtsmittelverfahren

Rz. 41 Der Betriebsrat soll grundsätzlich für jede Instanz gesondert entscheiden müssen, ob er die (weitere) Hinzuziehung eines Rechtsanwalts wünscht.[25] Wegen einer besonderen Bedeutung kann der Betriebsrat aber auch von vornherein den Anwalt für mehrere Instanzen hinzuziehen oder für den Fall, dass der Arbeitgeber ein Rechtsmittel einlegt. In eiligen Fällen kann der Betri...mehr

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§ 8 Einigungsstelle / C. Die Vergütung von Verfahrensbevollmächtigten

Rz. 13 Der Betriebsrat kann seine Interessen nicht nur von einem betriebsfremden anwaltlichen Beisitzer in der Einigungsstelle wahrnehmen lassen, sondern auch einen Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigten vor der Einigungsstelle beauftragen.[17] Über die Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Anwalts als Verfahrensbevollmächtigten entscheidet der Betriebsrat nach pflich...mehr

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§ 9 Muster / I. Muster: Klage mit allgemeinem Feststellungsantrag

Rz. 19 Muster 9.17: Klage mit allgemeinem Feststellungsantrag Muster 9.17: Klage mit allgemeinem Feststellungsantrag Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer _________________________ – Beklagte – wegen Kündigung wird namens und in Vollmacht des Kläge...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / VI. Verfassungsbeschwerden

Rz. 160 Gemäß § 34a Abs. 2 BVerfGG sind dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen ganz oder teilweise zu erstatten. Hierbei sind allerdings die dem Anhörungsberechtigten entstehenden Kosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Erhebt der Arbeitgeber erfolgreich Verfassungsbeschwerde und wurde sein Betriebsrat im Rahmen des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht ang...mehr

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§ 9 Muster / IV. Muster: Gesetzestexte für Mandanten im Wortlaut

Rz. 6 Muster 9.4: Gesetzestexte für Mandanten im Wortlaut Muster 9.4: Gesetzestexte für Mandanten im Wortlaut Hinweisblatt Kündigungsschutzgesetz (KSchG) § 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen (1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestand...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / F. Prozesskostenhilfe

Rz. 49 Sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat[35] können Prozesskostenhilfe beantragen.[36]mehr

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§ 8 Einigungsstelle / D. Anfechtung des Spruchs der Einigungsstelle

Rz. 15 Auch für die Anfechtung eines Spruchs der Einigungsstelle kann der Betriebsrat einen Rechtsanwalt beauftragen. Der Anwalt erhält für die erstinstanzliche Vertretung Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV und für die zweitinstanzliche Vertretung nach Nrn. 3200 ff. VV, worauf die Vorbemerkung 3.2.1 Abs. 1 VV verweist. Rz. 16 Der Gegenstandswert richtet sich nach dem Inhalt des S...mehr

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§ 8 Einigungsstelle / A. Besetzung

Rz. 1 Beauftragt der Betriebsrat einen Rechtsanwalt mit seiner außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber, weil zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber die Besetzung einer Einigungsstelle streitig ist, erhält der Anwalt eine Vergütung nach dem RVG. Für die außergerichtliche Tätigkeit berechnen sich die Gebühren nach Nr. 2300 ff. VV. Für d...mehr

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§ 3 Die Gebühren des RVG / 1. Bedeutung der Vorschriften

Rz. 51 Zur außergerichtlichen Vertretung gehört das Anschreiben der Gegenseite (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer), das Schreiben an Dritte (z.B. Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Integrationsamt[18]), die Korrespondenz mit dem Betriebsrat und auch das Entwerfen von Erklärungen[19] (Kündigung, Zurückweisung) und Verträgen (Abwicklungsvertrag, Aufhebu...mehr

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§ 5 Vergütungsvereinbarungen / B. Rechtlicher Rahmen

Rz. 7 Grundsätzlich muss der Rechtsanwalt kein Mandat annehmen.[9] Das gilt auch für eine angetragene Auftragserweiterung. Wenn ein Arbeitnehmer einen Rechtsanwalt beauftragt, gegen eine fristgerechte Kündigung zu klagen und der Rechtsanwalt diesen Auftrag annimmt, kann der Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist den Anwalt auch bitten, sein Arbeitsentgelt im Wege einer...mehr

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§ 3 Die Gebühren des RVG / 6. Besondere Verfahren

Rz. 74 Eine typische Angelegenheit, die der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht nach Nr. 2300 VV abzurechnen hat, ist die Mitwirkung auf Seiten des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers bei den Verfahren zur Anhörung des Betriebsrates. Bei betriebsbedingten Kündigungen kann auf Seiten des Arbeitnehmers fraglich sein, ob die Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist (insoweit is...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / II. Bedeutung im Arbeitsrecht

Rz. 10 Für den im Arbeitsrecht tätigen Anwalt bedeutet dies folgendes: Kommt der Arbeitgeber zu einem Rechtsanwalt, weil er einen Mitarbeiter kündigen will, ist dies eine Angelegenheit. Wenn es sich dabei um eine schwangere Betriebsrätin handelt, die einen dem Arbeitgeber bekannten anerkannten Grad der Behinderung von 50 besitzt, muss der Rechtsanwalt den Arbeitgeber darauf ...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / IV. Obliegenliegenheiten

Rz. 39 Unmittelbar nach der Mandatsannahme sollte die Rechtsschutzversicherung um Deckungsschutz gebeten werden. Die Internetplattform drebis[71] mag dieses vereinfachen, allerdings steht das Einhalten der Rechtsordnung vielen Vereinfachungen entgegen. So benötigt der Anwalt schriftliche Einwilligungen von Mandanten und Dritten.[72] Zu diesen Dritten dürften auch die Gegense...mehr

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§ 3 Die Gebühren des RVG / 3. Erstberatung

Rz. 32 Kommt gemäß § 34 Abs. 1 S. 1 RVG eine Vergütungsvereinbarung zustande, ergibt sich auch im Falle einer Erstberatung die Höhe der Vergütung aus dieser Vereinbarung. Kommt eine solche Vergütungsvereinbarung nicht zustande, verweist § 34 Abs. 1 RVG auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts.[14] § 34 Abs. 1 RVG enthält ferner Regelungen zum Verbraucherschutz. Ist der M...mehr

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§ 9 Muster / A. Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit (Fassung v. 9.2.2018)

Rz. 1 Vorbemerkung Auf der Basis der ersten Fassung eines einheitlichen Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit aus dem Jahre 2013 hat die Streitwertkommission unter Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge aus der Anwaltschaft, von Seiten der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, von Seiten der Versicherungswirtschaft und aus der Richterschaft eine übera...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / III. Rechte des Betriebsrats

Rz. 251 Das Betriebsratsgesetz räumt dem Betriebsrat einige Rechte ein. So hat der Betriebsrat nach Art. 25 ein sog. Beratungsrecht. Dies bedeutet, dass der Unternehmer verpflichtet ist, dem Betriebsrat die Gelegenheit zu geben, bei bestimmten wichtigen sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens ein Gutachten vorzulegen. Diese Angelegenheiten werden in Ar...mehr