Betriebsrente
Die betriebliche Altersversorgung, die im Betriebsrentengesetz geregelt ist, stellt die zweite Säule des dreistufigen deutschen Altersvorsorgemodells (neben der gesetzlichen und der privaten Altersversorgung) dar. Begrifflich wird auch von Ruhegeld oder Betriebsrente gesprochen.
Sie stellt eine besondere Entgeltform dar: Der Arbeitgeber erbringt seinem Arbeitnehmenden aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Eintritt eines vorher festgelegten Versorgungsfalls – Alter, Invalidität, Tod. Zwingend erforderlich ist die Absicherung eines biometrischen Risikos. Die betriebliche Altersversorgung kann vom Arbeitgeber und/oder vom Arbeitnehmenden finanziert werden. In den persönlichen Geltungsbereich des Gesetzes fallen nicht nur echte Arbeitnehmende, sondern auch zur Berufsausbildung Beschäftigte, arbeitnehmerähnliche Personen sowie Fremdgeschäftsführer und u. U. auch Minderheitsgesellschafter, soweit sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Nicht erfasst sind grundsätzlich Selbstständige und (Mehrheits-)Gesellschafter.