Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsstätte

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Indonesien

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Mit dem weltgrößten Inselstaat Republik Indonesien gilt seit dem VZ 1992 das DBA vom 30.10.1990 mit Zustimmungsgesetz vom 14.11.1991 (BGBl 1991 II, 1086 = BStBl 1991 I, 1002). Es ist am 28.12.1991 in Kraft getreten (vgl Bekanntmachung vom 04.12.1991 – BGBl 1991 II, 1401 = BStBl 1992 I, 186). Bestandteil des Abkommens sind die Bestimmungen des...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. § 50d Abs 9 EStG (Nichtbesteuerung im Vertragsstaat bei beschränkter Steuerpflicht)

Rz. 363 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 § 50d Abs 9 EStG wurde mit JStG 2007 vom 13.12.2006 (vgl BGBl 2006 I, 2878 [2885 f] = BStBl 2007 I, 28 [35]; Gesetzesbegründung in BT-Drs 16/2712, S 61f) eingeführt und durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungs-RL (ATADUmsG) vom 25.06.2021 (BGBl 2021 I, 2035) erweitert. Die Vorschrift regelt bei in Deutschland unbeschränkt S...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Steuerverstrickung (Rechtslage bis einschließlich 2021)

Korrespondierend zur Behandlung des Verlusts des Besteuerungsrechts als Entnahme wird die Begründung des Besteuerungsrechts Deutschlands als Einlage behandelt (Verstrickung). Dabei ist der Wechsel von einem eingeschränkten zu einem uneingeschränkten Besteuerungsrecht nicht als Einlage zu behandeln, da das Wirtschaftsgut bereits steuerverstrickt war. Dies liegt insbesondere in...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Künstler und Sportler

Rz. 210 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Vergütungen (> Rz 218) an Künstler, die auf Bühnen sowie bei Film-, Rundfunk- und Fernsehproduktionen (selbiges gilt uE heutzutage für entsprechende Online-, Streaming- und Internetproduktionen) mitwirken, können unabhängig von der Aufenthaltsdauer in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sie ihre Tätigkeit persönlich ausüben (Tätigkei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.11.2 Sonderregelungen für den Wegzug oder die Verlegung des Mittelpunkts der Lebensinteressen in einen EU-/EWR-Staat

Bedingt durch die Rechtsprechung des EuGH und ein eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren hat Deutschland mit dem SEStEG[1] § 6 AStG grundlegend überarbeitet und – rückwirkend zum 1.1.2007[2] – Sonderregelungen, insbesondere ein Stundungskonzept eingeführt. Für den Wegzug eines EU-/EWR-Staatsangehörigen in einen EU-/EWR-Mitgliedstaaten erfolgten folgende Korrekturen: Die Ei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. § 50d Abs 10 EStG (Sondervergütungen für Gesellschafter)

Rz. 375 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Vergütungen des Gesellschafters einer PersGes oder des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA, die dieser für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezieht, werden als Einkünfte aus Gewerbebetrieb qualifiziert (§ 15 Abs 1 Satz 1 Nr 2 Satz 1 und Nr...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3.2 Ausweitung des persönlichen Anwendungsbereichs des § 4g EStG

Bei der bisherigen Ausgestaltung von § 4g EStG a. F. war insbes. strittig, ob die Beschränkung des persönlichen Anwendungsbereichs auf unbeschränkt Stpfl. und damit in der Praxis sogenannte Rücküberführungen von Wirtschaftsgütern innerhalb von EU-Mitgliedstaaten zu Recht nicht begünstigt waren. Die EU-Kommission hatte diesbezüglich unter dem Gesichtspunkt der Freizügigkeit e...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.5 Entstrickung nach dem Körperschaftsteuerrecht

Die Ausführungen zu § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG gelten entsprechend für Kapitalgesellschaften nach § 12 Abs. 1 KStG. Zu beachten ist allerdings, dass die Formulierung wesentlich "weiter" ist. Nach dem Wortlaut des § 12 KStG würden auch Fälle der verdeckten Gewinnausschüttung und verdeckten Einlage von der Vorschrift abgedeckt werden, da eine subjektbezogene Sicherstellung der Best...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Veranlagung

Rz. 331 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die Mitteilung der Freistellung für das Steuerabzugsverfahren hat nur vorläufigen Charakter (> Rz 327). Erst bei der Veranlagung wird abschließend über die Steuerbefreiung entschieden (vgl BMF vom 03.06.1996, BStBl 1996 I, 644, formal aufgehoben). Dabei ist § 50d Abs 7–10 und 12 EStG zu beachten. Zu Einzelheiten > Rz 336 ff. Rz. 332 Stand: E...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Dirigenten

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Dirigenten können abhängig vom Gesamtbild der Verhältnisse selbständig oder nichtselbständig tätig sein (> Arbeitnehmer Rz 15 ff; vgl Wolf, FR 2002, 202). Gastspielverpflichtete Dirigenten bei Theaterunternehmen sind grundsätzlich nichtselbständig tätig. Sie sind ausnahmsweise selbständig, wenn sie nur für kurze Zeit einspringen (BMF vom 05.1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Ortskräfte

Rz. 45 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Für die steuerliche Behandlung nicht entsandter Bediensteter der Auslandsvertretungen und nachgeordneter Dienststellen im Ausland (> Ortskräfte ) gilt Folgendes: Rz. 46 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Verzichten die Kassenstaaten in einem DBA auf die Besteuerung des Arbeitslohns, den ihre Dienststellen den am Dienstort im anderen Vertragsstaat eing...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Steuerliche Praxis

Rz. 75 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Für Mitglieder des Personals einer ausländischen Mission und für private Hausangestellte, die Deutsche sind oder die in Deutschland ständig ansässig sind, besteht Steuerfreiheit nur, soweit besondere Regelungen zB in DBA bestehen (Art 38 Abs 2 WÜD; > Doppelbesteuerung Rz 196; vgl auch H 3.29 Nr 9 EStH; vgl ferner für doppelte Staatsbürgersch...mehr

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Betriebsstätte

Zusammenfassung Begriff Die Umsätze und Vorsteuern einer Betriebsstätte sind als unselbstständiger Teil in der Umsatzsteuererklärung des Gesamtunternehmens zu erfassen. Eine Betriebsstätte hat jedoch Bedeutung u. a. für die Bestimmung des Besteuerungsorts bei sonstigen Leistungen, für die Bestimmung des Umsatzsteuerschuldners, wenn der Erbringer einer sonstigen Leistung oder...mehr

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Betriebsstätte / 1 Umsatzsteuerlicher Begriff der Betriebsstätte

Anstatt des Begriffs der "festen Niederlassung" des Art. 44 MwStSystRL verwendet das deutsche UStG den Begriff "Betriebsstätte". Eine Betriebsstätte i. S. d. Umsatzsteuerrechts ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient (gleiche Definition wie in § 12 AO). Eine solche Einrichtung oder Anlage kann aber nur dann als Betriebsstätt...mehr

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Betriebsstätte / 2 Umsatzsteuerliche Bedeutung der Betriebsstätte

2.1 Umsatzsteuererklärung – Umfang des Unternehmens Umsatzsteuerlich sind Betriebsstätten i. d. R. Bestandteil des Gesamtunternehmens. Die Umsätze und Vorsteuerbeträge sind in die Umsatz­steuer-Voranmeldung bzw. -Jahreserklärung des Gesamtunternehmens aufzunehmen. Leistungen wie Beratung, Datenverarbeitung und Betreuung von Anwendersoftware der Hauptniederlassung an im Auslan...mehr

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Betriebsstätte / 2.3.3 Umsatzsteuerliche Organschaft und Betriebsstätten

Eine umsatzsteuerliche Organschaft liegt vor, wenn eine juristische Person bzw. eine Personengesellschaft (Organgesellschaft) finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein Unternehmen (Organträger) eingegliedert ist.[1] Organgesellschaften sind Teile des einheitlichen Unternehmens des Organträgers. Innerhalb des einheitlichen Unternehmens sind steuerbare Umsätze grund...mehr

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Betriebsstätte / 2.2 Im Ausland ansässiger Unternehmer erbringt eine in Deutschland umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung oder Werklieferung: Steuerschuldner

Erbringt ein Unternehmer, der im Inland weder Wohnsitz, Sitz, Geschäftsleitung noch eine Betriebsstätte hat, eine unter die deutsche Umsatzsteuer fallende sonstige Leistung oder Werklieferung, ist der Leistungsempfänger insoweit Umsatzsteuerschuldner, sofern er ein Unternehmer bzw. eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.[1] Hat ein im Ausland ansässiger Unterneh...mehr

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Betriebsstätte / 2.3.2 Sonstige Leistungen an Unternehmer

Wird die sonstige Leistung an die Betriebsstätte eines Unternehmers erbracht, gilt nach § 3a Abs. 2 UStG als Leistungs- bzw. Besteuerungsort die Betriebsstätte des Leistungsempfängers (anstatt dessen Unternehmenssitz). Eine Betriebsstätte kann nur angenommen werden, wenn sie einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie eine Struktur aufweist, die es ihr von der personelle...mehr

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Betriebsstätte / 2.3.4 Unentgeltliche Wertabgaben an den nichtunternehmerischen Bereich

Ebenso maßgeblich ist der Ort der Betriebsstätte auch bei unentgeltlichen Wertabgaben[1], wenn die unentgeltliche Leistung von dieser Betriebsstätte aus abgegeben wird.[2] Praxis-Beispiel Außerunternehmerische Wertabgaben Unternehmer D mit Unternehmenssitz in Deutschland hat auch eine Betriebsstätte in der Schweiz. Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz werden jeweils n...mehr

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Betriebsstätte / 2.3 Leistungs- und Besteuerungsort bei sonstigen Leistungen

2.3.1 Sonstige Leistungen an Nichtunternehmer Bei bestimmten sonstigen Leistungen an Nichtunternehmer bzw. an Unternehmer, die für ihren nichtunternehmerischen Bereich beziehen, oder an nicht unternehmerisch tätige juristische Personen ohne erteilte USt-IdNr. gilt nach § 3a Abs. 1 UStG als Leistungs- bzw. Besteuerungsort der Ort, von dem aus der Leistende sein Unternehmen bet...mehr

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Betriebsstätte / 2.4 Erstattung oder Vergütung der Vorsteuer an ausländische Unternehmer

Nach § 18 Abs. 9 UStG bzw. § 59 UStDV wird die Vergütung der Vorsteuerbeträge an im Ausland ansässige Unternehmer im besonderen Vergütungsverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (anstatt im Veranlagungsverfahen bei einem Finanzamt) durchgeführt. Ein Unternehmer ist nur dann nicht i. S. des § 59 UStG im Ausland ansässig, wenn von einer ggf. vorhandenen inländischen Zweign...mehr

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Betriebsstätte / 2.3.1 Sonstige Leistungen an Nichtunternehmer

Bei bestimmten sonstigen Leistungen an Nichtunternehmer bzw. an Unternehmer, die für ihren nichtunternehmerischen Bereich beziehen, oder an nicht unternehmerisch tätige juristische Personen ohne erteilte USt-IdNr. gilt nach § 3a Abs. 1 UStG als Leistungs- bzw. Besteuerungsort der Ort, von dem aus der Leistende sein Unternehmen betreibt, oder dessen Betriebsstätte, wenn von d...mehr

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Betriebsstätte / 2.1 Umsatzsteuererklärung – Umfang des Unternehmens

Umsatzsteuerlich sind Betriebsstätten i. d. R. Bestandteil des Gesamtunternehmens. Die Umsätze und Vorsteuerbeträge sind in die Umsatz­steuer-Voranmeldung bzw. -Jahreserklärung des Gesamtunternehmens aufzunehmen. Leistungen wie Beratung, Datenverarbeitung und Betreuung von Anwendersoftware der Hauptniederlassung an im Ausland ansässige Betriebsstätten (und umgekehrt) sind ni...mehr

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Betriebsstätte / Zusammenfassung

Begriff Die Umsätze und Vorsteuern einer Betriebsstätte sind als unselbstständiger Teil in der Umsatzsteuererklärung des Gesamtunternehmens zu erfassen. Eine Betriebsstätte hat jedoch Bedeutung u. a. für die Bestimmung des Besteuerungsorts bei sonstigen Leistungen, für die Bestimmung des Umsatzsteuerschuldners, wenn der Erbringer einer sonstigen Leistung oder einer Werklief...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 3.2 Von der Förderung ausgeschlossene Unternehmen

Es werden keine Unternehmen gefördert, bei denen zum 31.12.2019 die Voraussetzungen für die Einleitung eines Insolvenzverfahrens vorlagen, oder der Antragsteller sich gemäß EU-Definition in Schwierigkeiten befunden hat und sich die wirtschaftliche Situation sich vor der Corona-Pandemie nicht nachweislich verbessert hatte. Die EU-Definition erfordert eine genaue Prüfung jedes...mehr

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Überbrückungshilfe IV: Antr... / 2.2 Wer explizit nicht gefördert wird

Folgende Unternehmen sind explizit nicht antragsberechtigt, es handelt sich dabei um Ausschlusskriterien: Unternehmen, die nicht bei einem deutschen Finanzamt geführt werden, Unternehmen ohne inländische Betriebsstätte oder Sitz, Unternehmen, die sich bereits zum 31.12.2019 in (wirtschaftlichen) Schwierigkeiten befunden haben (EU-Definition) und diesen Status danach nicht wiede...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 2.4 Wer wird nicht gefördert?

Nicht gefördert im Rahmen der ÜH III werden hingegen Unternehmen, die nicht bei einem deutschen Finanzamt geführt werden, Unternehmen ohne inländische Betriebsstätte oder Sitz, Unternehmen, die sich bereits zum 31.12.2019 in (wirtschaftlichen) Schwierigkeiten befunden haben (EU- Definition) und diesen Status danach nicht wieder überwunden haben, Unternehmen, die ihren Geschäftsb...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 10.2 Mecklenburg-Vorpommern

"MV-Härtefallfonds" Das Land ergänzt, aufgrund der nur marginalen Berücksichtigung der Personalkosten, die Überbrückungshilfe des Bundes mit monatlichen Festbeträgen für Personalaufwendungen, die nicht durch Kurzarbeitergeld abgedeckt sind, wie folgt: 600 EUR pro Vollzeitäquivalent bei einem Umsatzrückgang zwischen 40 % und unter 50 %, 700 EUR pro Vollzeitäquivalent bei einem U...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 2.9 Pflicht zur Eintragung ins Transparenzregister

Bei der Antragstellung auf Überbrückungshilfe III ist unter anderem durch den Antragsteller zu erklären, dass die tatsächlichen Eigentümerverhältnisse der Antragsteller durch Eintragung ihrer wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister (www.transparenzregister.de) im Sinne von § 20 Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG) offengelegt sind. Der prüfende Dritte hat zu bestätig...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 4 Förderhöhe

Der maximale Förderhöchstbetrag beträgt 10 Mio. EUR pro Fördermonat – auch für verbundene Unternehmen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt bis zu den durch das europäische Recht vorgegebenen beihilferechtlichen Obergrenzen und nur soweit diese noch nicht verbraucht sind. Die maximale Gesamthöhe der Überbrückungshilfe auf Grundlage der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausg...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 2.3 Umsatzeinbruch muss coronabedingt sein

Das Kriterium des coronabedingten Umsatzrückgangs wird im Rahmen der FAQ umfangreich erläutert und in den Fokus gerückt. Es soll durch die Präzisierungen und Erläuterungen in erster Linie verhindert werden, dass bewusste Verschiebungen stattfinden, die keinen Grund in der Corona-Pandemie haben, sondern rein der Fördermitteloptimierung dienen. So hat der Antragsteller zu vers...mehr

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Überbrückungshilfe IV: Antr... / 2.1 Rechtsform, Branchen, etc.

Grundsätzlich sind Unternehmen (Einzelunternehmen bzw. Unternehmensverbünde) bis zu einem weltweiten Umsatz von 750 Mio. EUR im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen für den Förderzeitraum Januar 2022 bis Juni 2022 antragsberechtigt, die in einem Monat des Förderzeitraums einen coronabedingten Umsatzeinbruch v...mehr

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Betriebsstätte (Gewinnzuord... / 1 Systematische Einordnung

Das Vorliegen einer Betriebsstätte wird als Anknüpfungspunkt für eine beschränkte Stpfl. verwendet. Nach § 34d Nr. 2 Buchst. a EStG vermittelt eine ausl. Betriebsstätte einem inl. Unternehmen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die zur Anrechnung nach § 34c Abs. 1 EStG berechtigen. Nach Art. 7 Abs. 2 OECD-MA kann ein Staat die Unternehmensgewinne ("Unternehmensgewinne") besteuern,...mehr

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Betriebsstätte (Gewinnzuordnung) – ABC IntStR

1 Systematische Einordnung Das Vorliegen einer Betriebsstätte wird als Anknüpfungspunkt für eine beschränkte Stpfl. verwendet. Nach § 34d Nr. 2 Buchst. a EStG vermittelt eine ausl. Betriebsstätte einem inl. Unternehmen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die zur Anrechnung nach § 34c Abs. 1 EStG berechtigen. Nach Art. 7 Abs. 2 OECD-MA kann ein Staat die Unternehmensgewinne ("Untern...mehr

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Betriebsstätte (Gewinnzuord... / Literaturtipps

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Betriebsstätte (Gewinnzuord... / 2.2 Funktions- und Risikoanalyse

Im Rahmen der Funktions- und Risikoanalyse erfolgt die Zuordnung der Rechte und Pflichten, die aus den Transaktionen zwischen dem Unternehmen, zu dem die Betriebsstätte gehört, und Dritten entstehen. Grundannahme ist, dass die Zuordnung der Risiken zu den einzelnen Unternehmensteilen auf Grundlage der handelnden Personen erfolgt. Damit sollen die Gestaltungsmöglichkeiten der...mehr

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Betriebsstätte (Gewinnzuord... / 2 Inhalt

2.1 Grundlagen Die OECD hat im Rahmen der Revision des OECD-MA 2010 den Art. 7 des OECD-MA geändert und darin den sog. AOA (= Authorized OECD-Approach) umgesetzt. Der deutsche Gesetzgeber hat hierauf reagiert und durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz[1] den § 1 AStG ergänzt. Dieser sieht in Abs. 5 Regelungen zur Betriebsstättenbesteuerung vor. Allerdings bleiben dies...mehr

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Betriebsstätte (Gewinnzuord... / 2.4 Steuerliche Anerkennung von Dealings

Das wesentlich Neue an dem Ansatz der OECD besteht darin, dass Innentransaktionen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte et vice versa (sog. Dealings) anerkannt werden. Die OECD weist darauf hin, dass die Betriebsstätte keine Tochtergesellschaft ist, sondern zivilrechtlich Teil des Einheitsunternehmens bleibt. Aus den "Dealings" ergeben sich keine juristischen Konsequenzen fü...mehr

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Betriebsstätte (Gewinnzuord... / 4 Beratungshinweise

Die Finanzverwaltung hat bei nicht zeitnaher Vorlage von im Rahmen einer Betriebsprüfung angeforderten Unterlagen die Möglichkeit, gem. § 146 Abs. 2b AO ein Verzögerungsgeld zu verhängen. Hiervon wird in der Praxis häufig Gebrauch gemacht, wobei insbesondere die Androhung genutzt wird, um die Stpfl. zu einer aktiveren Mitwirkung und schnelleren Vorlage anzuhalten. Daher soll...mehr

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Betriebsstätte (Gewinnzuord... / 3 Praxisfragen

Der Wechsel vom bisherigen Verständnis der Betriebsstättenbesteuerung hin zum sog. AOA ("Authorized OECD Approach") ist mit einer Vielzahl von Zweifelsfragen verbunden. Daher sollte sehr stark auf aktuelle Entwicklungen in diesem Bereich geachtet werden. Die Finanzverwaltung muss vor diesem Hintergrund die Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze grundlegend überarbeiten, nachd...mehr

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Betriebsstätte (Gewinnzuord... / 2.1 Grundlagen

Die OECD hat im Rahmen der Revision des OECD-MA 2010 den Art. 7 des OECD-MA geändert und darin den sog. AOA (= Authorized OECD-Approach) umgesetzt. Der deutsche Gesetzgeber hat hierauf reagiert und durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz[1] den § 1 AStG ergänzt. Dieser sieht in Abs. 5 Regelungen zur Betriebsstättenbesteuerung vor. Allerdings bleiben diese vergleichswe...mehr

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Betriebsstätte (Gewinnzuord... / 2.3 Zuordnung des Vermögens

Bei der Zuordnung des Vermögens wird der bisherige Grundsatz des wirtschaftlichen Eigentums fortgeschrieben. Die OECD meint, dass ein Wahlrecht für die Steuerpflichtigen zur freien Zuordnung von Vermögen zu gestaltungsanfällig wäre. Um dies zu vermeiden, soll an die ausgeübten Funktionen angeknüpft werden, sodass festzustellen ist, in welchem Umfang – gänzlich oder ggf. auch...mehr

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Verstrickungsbesteuerung – ... / 2 Inhalt

§ 4 Abs. 1 S. 8 Halbs. 2 EStG [1] enthält hierzu eine Regelung, die auch für Körperschaften (infolge von § 8 Abs. 1 KStG) Bedeutung hat. Wird ein Wirtschaftsgut in eine inl. Betriebsstätte überführt oder erfolgt ein Wechsel von einer Freistellungs- in eine Anrechnungsbetriebsstätte, so wird dieser Vorgang als fiktive Einlage angesehen. Nach den allgemeinen Bewertungsgrundsätz...mehr

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Verrechnungspreise – ABC In... / 2.2 Steuerliche Verrechnungspreise

Im steuerlichen Bereich wird von Verrechnungspreisen üblicherweise nur im Verhältnis zwischen rechtlich selbstständigen Gesellschaften, also im Kapitalgesellschafts-Konzern, gesprochen. Hingegen erfolgt zwischen Stammhaus und Betriebsstätte eine Einkünfteabgrenzung. Entscheidend für diese Differenzierung ist, dass schuldrechtliche Beziehungen zwischen Gesellschaft und Gesell...mehr

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Verstrickungsbesteuerung – ... / 1 Systematische Einordnung

Von einer Verstrickung wird gesprochen, wenn das Besteuerungsrecht Deutschlands an dem Gewinn aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts begründet wird. Dies ist u. a. gegeben, wenn das Wirtschaftsgut einem inl. Betriebsvermögen – einer Betriebsstätte oder einer Gesellschaft – zugeordnet wird. Hierbei handelt es sich um das Gegenstück zu einer Steuerentstrickung.mehr

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Verstrickungsbesteuerung – ... / 3 Praxisfragen

Die Regelung ist unabhängig davon anzuwenden, welche steuerlichen Konsequenzen sich im Ausland ergeben. Folglich kann dieser Tatbestand auch dann einschlägig sein, wenn im Ausland keine steuerlichen Konsequenzen aus diesem Vorgang gezogen werden. Dies gilt insbesondere, wenn der ausl. Staat keine Entstrickungsbesteuerung vorsieht. Dies ist sachgerecht, weil bei einer Veräuße...mehr

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Ständiger Vertreter – ABC I... / 1 Systematische Einordnung

In § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG wird als Anknüpfungspunkt für die beschränkte Stpfl. gewerblicher Einkünfte neben der Betriebsstätte der ständige Vertreter genannt. Hierbei ist der ständige Vertreter subsidiär zur Betriebsstätte.[1] Für diesen Begriff findet sich in § 13 AO eine Definition. Im Abkommensrecht wird der ständige Vertreter als Sonderfall der Betriebsstätte ...mehr

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Switch-over-Klausel – ABC I... / 2.2.2 § 20 Abs. 2 AStG

§ 20 Abs. 2 AStG setzt – neben der im Verhältnis zwischen Stammhaus und Betriebsstätte stets gegebenen Beherrschung durch inl. Stpfl.[1] – eine niedrige Besteuerung i. S. v. § 8 Abs. 5 AStG und das Nichtvorliegen der in § 8 Abs. 1 AStG genannten "aktiven" Einkünfte voraus. Durch Gesetz v. 20.12.2007[2] wurde die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7ff. AStG in Fällen von K...mehr

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Ständiger Vertreter – ABC I... / 4 Beratungshinweise

Nach § 9 Nr. 3 GewStG ist der inl. Gewerbeertrag um die Anteile zu kürzen, die auf ausl. Betriebsstätten entfallen. Hierbei richtet sich der Betriebsstättenbegriff nach § 12 AO und nicht nach Abkommensrecht.[1] Daraus folgt, dass keine Kürzung zu erfolgen hat, wenn im Ausland ein ständiger Vertreter i. S. v. § 13 AO tätig ist. Vielmehr unterliegt der auf den ständigen Vertre...mehr

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Schiedsverfahren (allgemein... / 3 Praxisfragen

Besteht mit einem EU-Staat ein DBA, das eine entsprechende Schiedsklausel enthält, stellt sich die Frage nach dem Verhältnis zwischen dem EU- und dem DBA-Schiedsverfahren. Die EU-Schiedskonvention bezieht sich inhaltlich nur auf Verrechnungspreiskorrekturen ("Verrechnungspreise") und die Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätten ("Betriebsstätte (Gewinnzuordnun...mehr