Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvereinbarung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Betriebsvereinbarung über eine einheitliche Dienstkleidung

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 479 Die Einführung einer einheitlichen Dienstkleidung im Betrieb unterliegt gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats.[1286] Gegenstand dieses Mitbestimmungsrechts ist die Gestaltung des Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb.[1287] Daher sind Maßnahmen mitbestimmungspflichtig, durch die der Arbeitg...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zu (flexibler) Arbeitszeit/Langzeitkonten

Rz. 219 Muster 2.29: Betriebsvereinbarung zu flexibler Arbeitszeit/Langzeitkonten Muster 2.29: Betriebsvereinbarung zu flexibler Arbeitszeit/Langzeitkonten Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat[680] der _________________________ (Name Firma) des Betriebs _________________________, wird zur Regelung flexibler Arbeitszeit/Langzeitkonten folge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung

Rz. 457 Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden – nachfolgend "Betr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Inhaltliche Mindestanforderungen an eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit

Rz. 279 Eine Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit muss mindestens die tatbestandlichen Vorgaben für die vorübergehende Verkürzung der betrieblichen Arbeitszeit regeln.[816] Für eine normative Wirkung müssen in einer Betriebsvereinbarung daher Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Ablösung durch neue Betriebsvereinbarung/einvernehmliche Beendigung

Rz. 135 Für Betriebsvereinbarungen gilt – wie für Tarifverträge und Gesetze – die Zeitkollisionsregel.[413] Danach löst die jüngere, den gleichen Regelungsgegenstand und Adressatenkreis betreffende Regelung, die ältere Betriebsvereinbarung ab.[414] Im Rahmen der Zeitkollisionsregel/Ablöseprinzip findet das Günstigkeitsprinzip keine Anwendung.[415] Allerdings gelten die Grund...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Muster Betriebsvereinbarung zu Internet-, E-Mail- und Social-Media-Nutzung

Rz. 432 Muster 2.41: Betriebsvereinbarung zu Internet-, E-Mail- und Social-Media-Nutzung Muster 2.41: Betriebsvereinbarung zu Internet-, E-Mail- und Social-Media-Nutzung Zwischen der _________________________ (Firma, gesetzliche Vertretung und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem (Gesamt-/Konzern-)Betriebsrat des Betriebs der ________________...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 6. Betriebsvereinbarung zur Betriebsordnung

Rz. 441 In der Praxis werden die Begriffe Arbeits- und Betriebsordnung oft synonym verwendet und dieselben Regelungen mal unter der Bezeichnung Arbeitsordnung, ein anderes Mal im Rahmen einer Betriebsordnung getroffen. Hier wird wie folgt unterschieden: Die Betriebsordnung enthält in erster Linie Regelungen über das (Ordnungs-)Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb; es handel...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung Überstunden

Rz. 252 Muster 2.32: Betriebsvereinbarung Überstunden Muster 2.32: Betriebsvereinbarung Überstunden Der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens, des Betriebs, Adresse) – nachfolgend: Arbeitgeber – und der Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens) des Betriebs _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden __...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Betriebsvereinbarung zur Telefon-Nutzung

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 345 Die U-GmbH beschäftigt 350 Mitarbeiter. Jeder Mitarbeiter verfügt an seinem Arbeitsplatz über ein eigenes Festnetztelefon, welches laut interner Regelung lediglich dienstlich genutzt werden darf. Die 30 Außendienstmitarbeiter verfügen zusätzlich über ein Mobiltelefon. Dieses darf laut Arbeitsvertrag – bei entsprechender Kostenübernahme durch ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / e) Betriebsvereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit

aa) Allgemeines Rz. 237 Vertrauensarbeitszeit kann geeignet sein, Motivation und damit Produktivität von Mitarbeitern zu verbessern.[710] Denn bei diesem Arbeitszeitmodell verzichtet der Arbeitgeber auf die Kontrolle und – nach alter Denkweise – förmliche Erfassung der Arbeitszeit. Durch die Rechtsprechung des BAG ist die Arbeitszeit auch bei der Vertrauensarbeitszeit zu erfa...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / i) Betriebsvereinbarung zu Kurzarbeit

aa) Typischer Sachverhalt (Beispielsfall) Rz. 265 Die im Bereich der Kunststoffproduktion insbesondere als Automobilzulieferer tätige A-GmbH hat einen erheblichen Auftragsrückgang zu verzeichnen. Dieser hängt zum einen mit den erhöhten Ölpreisen und der damit verbundenen Schwächung der Automobilindustrie, zum anderen mit aktuellen Streiks in der Automobilindustrie zusammen. E...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Betriebsvereinbarung über die Vergütung der außertariflichen Angestellten

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 291 Als außertarifliche Angestellte werden diejenigen Arbeitnehmer bezeichnet, deren Vergütung nicht durch den Tarifvertrag geregelt wird, weil ihre Tätigkeit höher zu bewerten ist als die Tätigkeit in der obersten Tarifgruppe.[834] Die Vergütung der nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer erfährt zwar ebenfalls keine Regelung durch den Tarifvertrag, ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Muster: Betriebsvereinbarung Provision (Verkauf/Vertrieb/Außendienst)

aa) Allgemeines Rz. 305 Die Provisionsgewähr ist insbesondere im Vertrieb eine klassische, erfolgsbezogene Vergütungsform. Diese knüpft an den Wert des vom Mitarbeiter abgeschlossenen oder vermittelten Geschäfts oder Vertrags an. Denkbar ist auch die Bezugnahme auf eine bestimmte Stückzahl oder Menge des vom Mitarbeiter vermittelten Produkts, ebenso denkbar ist die Anknüpfung...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Muster: Betriebsvereinbarung Dienstpläne/Schichtarbeit/Rufbereitschaft

aa) Allgemeines Rz. 253 Dienst- und Schichtplangestaltungen finden sich in den verschiedensten Branchen: im Gesundheitswesen, in Produktionsbetrieben, im Dienstleistungsbereich. Im Rahmen der Gestaltung ist entscheidend, welche Schichten geleistet werden müssen, wie deren Festlegung erfolgt und wie die Mitarbeiter im Schichtsystem den konkreten Schichten zugewiesen werden sol...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Muster: Betriebsvereinbarung zu Zielvereinbarungen/Zielvorgaben

aa) Allgemeines Rz. 317 Bei Zielvereinbarungen handelt es sich um Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über bestimmte betriebliche oder auch persönliche Ziele, die innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens zu erreichen sind. Eine Zielvorgabe liegt vor, wenn die zu erreichenden Ziele einseitig vom Arbeitgeber festgelegt werden.[922] Typischerweise wird in einer Ziel...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 35. Bezugnahme (Tarifverträge, Betriebsvereinbarung, Richtlinien etc.)

Rz. 685 Ausführungen hierzu finden sich unter dem Stichwort Tarifvertrags-Öffnungsklausel (siehe unten Rdn 946 ff.).mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Beendigung der Betriebsvereinbarung

Rz. 646 Zwar unterfällt der Bereich des betrieblichen Vorschlagswesens grundsätzlich der erzwingbaren Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG, so dass im Falle der Kündigung die Nachwirkung des § 77 Abs. 6 BetrVG in Betracht kommt. Da in der Praxis jedoch häufig Betriebsvereinbarungen über das Vorschlagswesen auch freiwillige Regelungen (§ 88 BetrVG) enthalten, stellt s...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit

Rz. 238 Muster 2.30: Betriebsvereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit Muster 2.30: Betriebsvereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat[717] der _________________________ (Name Firma) des Betriebs _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird zur Regelun...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung Provision (Verkauf/Vertrieb/Außendienst)

Rz. 308 Muster 2.37: Betriebsvereinbarung Provision Muster 2.37: Betriebsvereinbarung Provision Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat[888] der _________________________ (Name Firma), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird zur Regelung von Provisionszahlungen ( ggf .: unter Beachtung der tariflichen Vorga...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung Dienstpläne/Schichtarbeit/Rufbereitschaft/Bereitschaftsdienst

Rz. 254 Muster 2.33: Betriebsvereinbarung Dienstpläne/Schichtarbeit/Rufbereitschaft/Bereitschaftsdienst Muster 2.33: Betriebsvereinbarung Dienstpläne/Schichtarbeit/Rufbereitschaft/Bereitschaftsdienst Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat[764] der _________________________ (Name Firma), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zu Zielvereinbarungen

Rz. 318 Muster 2.38: Betriebsvereinbarung zu Zielvereinbarungen Muster 2.38: Betriebsvereinbarung zu Zielvereinbarungen Betriebsvereinbarung zu Zielvereinbarungen Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat des Betriebs _________________________ der _________________________ (Name Firma), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _____________...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Betriebsvereinbarung zur Verlängerung des Übergangsmandats gemäß § 21a Abs. 1 S. 4 BetrVG

Rz. 64 Muster 2.17: Betriebsvereinbarung zur Verlängerung des Übergangsmandats Muster 2.17: Betriebsvereinbarung zur Verlängerung des Übergangsmandats Zwischen dem Betriebsrat am Standort _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________ – im Folgenden: Betriebsrat – und 1. der A-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer ___________...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung Gleitzeit

Rz. 240 Muster 2.31: Betriebsvereinbarung Gleitzeit Muster 2.31: Betriebsvereinbarung Gleitzeit Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat[728] der _________________________ (Name Firma) des Betriebs _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird zur Regelung der gleitenden Arbeitszeit die...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / f) Betriebsvereinbarung zu Sprechstunden

Rz. 21 Muster 2.5: Betriebsvereinbarung zu Sprechstunden Muster 2.5: Betriebsvereinbarung zu Sprechstunden Zwischen dem Betriebsrat der X-GmbH, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________ – im Folgenden: Betriebsrat – und der X-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer _________________________ – im Folgenden: Arbeitgeber – wird folgende Betriebsvereinbaru...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / i) Betriebsvereinbarung zur Budgetierung der Betriebsratskosten

Rz. 45 Muster 2.14: Betriebsvereinbarung zur Budgetierung der Betriebsratskosten Muster 2.14: Betriebsvereinbarung zur Budgetierung der Betriebsratskosten Zwischen dem Betriebsrat der X-GmbH, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________ – im Folgenden: Betriebsrat – und der X-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer _________________________ – im Folge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Betriebsvereinbarung über die Gewährung einer außertariflichen/übertariflichen Zulage

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 298 Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern mehr bezahlen, als der Tarifvertrag vorsieht, etwa durch eine Zulage. Der Grund dafür kann sein, dass der Arbeitgeber einen Anreiz für besonders qualifizierte Arbeitnehmer setzen möchte, er eine engere Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen herbeiführen will oder er die tarifliche Vergütung aus an...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / g) Betriebsvereinbarung Überstunden

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 241 Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG besteht ein Mitbestimmungsrecht bei der "vorübergehenden … Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit." Damit sind hauptsächlich Überstunden gemeint. Von Überstunden ist Mehrarbeit begrifflich abzugrenzen. Überstunden sind die vorübergehende Verlängerung der vertraglichen Arbeitszeit, Mehrarbeit ist die Arbei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Betriebsvereinbarung zu (flexibler) Arbeitszeit, Langzeitkonten

aa) Allgemeines Rz. 218 Flexible Arbeitszeitmodelle sollen auf Seiten des Arbeitgebers einen bedarfsgerechten Einsatz der Mitarbeiter ermöglichen. Dies sieht das Arbeitszeitgesetz ausdrücklich vor, § 1 Nr. 1 ArbZG. Zum Schutz der Arbeitnehmerinteressen bei der Ausgestaltung der Lage der Arbeitszeit besteht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrV...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Betriebsvereinbarung zu Internet-, E-Mail- und Social Media-Nutzung

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 381 Beispiel Die A-GmbH ist ein Unternehmen mit ca. 500 Arbeitnehmern, von denen sämtliche Arbeitnehmer, mit Ausnahme derjenigen in der Produktion, über einen Arbeitsplatzrechner/Laptop mit Internetzugang und einer persönlichen dienstlichen E-Mail-Adresse verfügen. Bei Einrichtung des Internetzuganges und der E-Mail-Adressen wurden keine Regelung...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / f) Betriebsvereinbarung Gleitzeit

aa) Allgemeines Rz. 239 Zum "Ob" und "Wie" der Einführung eines Arbeitszeitmodells, welches das Verschieben der Arbeitszeit innerhalb eines Arbeitstages[726] und unterschiedlich lange Arbeitszeiten an den einzelnen Tagen der Arbeitswoche[727] ermöglicht (Gleitzeit), steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zu. Die wesentlichen Entscheidunge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Muster: Betriebsvereinbarung über die Altersteilzeit (ATZ)

Rz. 217 Muster 2.28: Betriebsvereinbarung Altersteilzeit (ATZ) Muster 2.28: Betriebsvereinbarung Altersteilzeit (ATZ) Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Firma) am Standort _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird folgende Vereinbarung gesc...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (8) Betriebsvereinbarung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Rz. 619 Muster 2.53: Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG Muster 2.53: Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG Zwischen dem Betriebsrat -im Folgenden Betriebsrat – und der Arbeitgeberin – im Folgenden Arbeitgeberin – wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 6. Betriebsvereinbarungen in der Insolvenz

Rz. 1141 Die Insolvenzeröffnung berührt nicht die Wirksamkeit von bestehenden Betriebsvereinbarungen. Allerdings regelt § 120 Abs. 1 InsO, dass der Insolvenzverwalter und der Betriebsrat über eine einvernehmliche Herabsetzung der Leistungen verhandeln sollen, die in einer Betriebsvereinbarung geregelt sind und die Insolvenzmasse belasten. Zudem ist der Insolvenzverwalter nac...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (aa) Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen

Rz. 1046 Im Falle eines identitätswahrenden Übergangs eines Betriebs(teils) ist eine kollektivrechtliche Fortgeltung beim Erwerber ohne Transformation der Normen möglich.[2419] Von einer solchen Wahrung der betrieblichen Identität ist zumindest auszugehen, wenn der Betrieb als Ganzes übergeht und nicht in eine fremde Betriebsorganisation eingegliedert wird;[2420] im Falle vo...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Betriebsvereinbarungen

Rz. 1078 Die normative Geltung von Betriebsvereinbarungen gem. § 77 Abs. 4 S. 1 BetrVG bleibt auch nach der Umwandlung grundsätzlich bestehen, da diese nur die Unternehmensebene und nicht die Betriebsebene tangiert. Insofern fehlt es am Einfluss auf die für die Betriebsvereinbarung maßgebliche betriebliche Einheit.[2602] Bedeutung für Betriebsvereinbarungen erlangt die Umwan...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen

Rz. 1647 Die Weisungen des Arbeitgebers müssen die kollektivrechtlichen Vorgaben bindender Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, etwa zu Fragen von Umfang, Lage und Verteilung der Arbeitszeit, sowie die tarifliche Vergütungs- und Eingruppierungssystematik beachten. So darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nur seiner Vergütungsgruppe entsprechende Tätigkeiten zuweisen, da...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (7) Checkliste: Vorbereitung der Verhandlung über eine Betriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung und deren Durchführung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 448 In der Praxis werden die Begriffe Arbeits- und Betriebsordnung oft synonym verwendet und dieselben Regelungen mal unter der Bezeichnung Arbeitsordnung, ein anderes Mal im Rahmen einer Betriebsordnung getroffen. Hinsichtlich der Regelungsgegenstände und deren Mitbestimmungspflichtigkeit ist aber zwischen einer Arbeits- und einer Betriebsordnung zu unterscheiden. Rz. 4...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 32. Öffnungsklauseln für Betriebsvereinbarungen

a) Allgemeines Rz. 666 Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend für alle Arbeitnehmer des Betriebs, ausgenommen leitende Angestellte. Dies legt § 77 Abs. 4 BetrVG fest. Uneingeschränkt gilt dies für Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, welche die arbeitsvertragliche Position des jeweiligen Arbeitnehmers verbessern. Auch Bestimmungen einer Betriebsvereinbarun...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Exkurs: Wegfall Betriebsrat, Betriebsstilllegung, Betriebs-(teil-)übergang, Änderung der Betriebsorganisation, Zusammenfassung von Betrieben

Rz. 137 Die Betriebsstilllegung führt grds. dazu, dass Betriebsvereinbarungen, die das aktive Arbeitsverhältnis betreffen, durch Zweckerreichung enden.[424] Etwas anderes gilt für solche Vereinbarungen, die auch oder gerade für den Fall der Stilllegung Wirkung zeigen[425] – hierzu gehört v.a. der Sozialplan, der anlässlich der Betriebsstilllegung geschlossen wird. Auch Betri...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Inkrafttreten, Beendigung und Nachwirkung

Rz. 10 Da es an einer gesetzlichen Regelung fehlt, ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens von den Betriebsparteien in der Betriebsvereinbarung selbst festzulegen. Haben diese keinen Zeitpunkt bestimmt, tritt die Betriebsvereinbarung am Tag ihres Abschlusses in Kraft.[30] In Betracht kommt auch der Abschluss einer Betriebsvereinbarung unter einer aufschiebenden Bedingung. Dies ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Muster

Rz. 647 Muster 2.54: Betriebsvereinbarung über die Einführung eines betrieblichen Vorschlagswesens Muster 2.54: Betriebsvereinbarung über die Einführung eines betrieblichen Vorschlagswesens zwischen _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" – und dem Betriebsrat des Betriebs der _________________________ – nachfolgend "Betriebsrat" – Präambel In der Vergangenheit haben V...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 329 Der Einsatz von modernen EDV-Systemen in den Betrieben wirft eine Vielzahl von Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und den Schutz von Arbeitnehmerdaten. Rz. 330 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats werden nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ausgelöst, wenn der Einsatz der EDV-Systeme die Möglichkeit einer Überwachung des Verhalten...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Präambel

Rz. 6 Die Bedeutung einer – nicht gesetzlich vorgeschriebenen – Präambel ist nicht zu unterschätzen. Sie dient zum einen dazu, den von der Betriebsvereinbarung betroffenen Arbeitnehmern die Zielsetzung der Betriebsparteien sowie deren Motive und Interessenlagen zu erläutern. Denn bei der Betriebsvereinbarung handelt es sich um den auf dieser Grundlage getroffenen Kompromiss....mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Muster

Rz. 380 Muster 2.40: Betriebsvereinbarung über die Nutzung der betrieblichen Telefonanlage/der Mobiltelefone Muster 2.40: Betriebsvereinbarung über die Nutzung der betrieblichen Telefonanlage/der Mobiltelefone Zwischen der _________________________ (Firma, gesetzliche Vertretung und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem (Gesamt-/Konzern-)Betri...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / hh) Schlussbestimmungen

Rz. 11 In die Schlussbestimmungen sollte eine salvatorische Klausel aufgenommen werden für den Fall, dass sich einzelne Bestimmungen der Betriebsvereinbarung im Nachhinein als unwirksam erweisen. Gleichzeitig können sich die Betriebsparteien verpflichten, in diesem Fall eine angemessene Ersatzregelung zu treffen. Auch eine Nachverhandlungspflicht der Betriebsparteien sollte ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Verhältnis zu individualvertraglichen Regelungen

Rz. 159 Die Regelungsmacht der Betriebspartner ist durch den Individualschutz der Arbeitnehmer begrenzt, § 75 Abs. 2 S. 1 BetrVG.[496] Rz. 160 Hinweis So sind bspw. Lohnverwendungsbestimmungen [497] oder Regelungen zur außerbetrieblichen Lebensgestaltung [498] in Betriebsvereinbarungen unzulässig. Die Vereinbarung eines Lohnabtretungsverbots in einer Betriebsvereinbarung ist in...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Regelungsgegenstand

Rz. 8 Kern der Betriebsvereinbarung ist immer der jeweilige Regelungsgegenstand, der sich an dem Mitbestimmungstatbestand aus dem Katalog des § 87 Abs. 1 BetrVG oder anderer Mitbestimmungstatbestände und den dazu von den Betriebsparteien getroffenen Festlegungen ergibt. Neben diesen erzwingbaren Betriebsvereinbarungen können freiwillige Betriebsvereinbarungen abgeschlossen w...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 666 Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend für alle Arbeitnehmer des Betriebs, ausgenommen leitende Angestellte. Dies legt § 77 Abs. 4 BetrVG fest. Uneingeschränkt gilt dies für Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, welche die arbeitsvertragliche Position des jeweiligen Arbeitnehmers verbessern. Auch Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, welche Gege...mehr