Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.2 Grenzen der Kontrollbefugnis

Das Recht des Arbeitgebers, seine Mitarbeiter zu kontrollieren, ist grundsätzlich anerkannt. Es hat seine Grundlage einerseits in dem schutzwürdigen Interesse des Arbeitgebers zu prüfen, ob der Arbeitnehmer die vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten ordnungsgemäß erfüllt. Andererseits auch in der Befugnis des Arbeitgebers, Angriffe auf seine rechtlich geschützten Güter und ...mehr

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Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.7.3 Ortung mittels Mobiltelefonen

Heutzutage ermöglicht auch die weite Verbreitung von Mobiltelefonen eine Mitarbeiterüberwachung. Hier geht es nicht um eine Verpflichtung des Arbeitnehmers, sich in gewissen Abständen zu melden und den Status seiner Tätigkeit durchzugeben; gegen die Zulässigkeit einer solchen Anordnung im Wege des Direktionsrechts[1] bestehen keine Bedenken.[2] Eine elektronische Handy-Ortung...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.4.2 Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 113 Ein einzel- oder tarifvertraglicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung schließt auch eine ordentliche Änderungskündigung aus. Eine wegen eines Betriebsübergangs ausgesprochene Änderungskündigung ist nach § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB unwirksam.[1] Es gelten auch der gesetzliche Sonderkündigungsschutz (§ 17 Abs. 1 MuSchG, § 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG, §§ 168 ff. SGB IX, § 15...mehr

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Rechtsfragen der Mitarbeite... / 4.2 Tat- und/oder Verdachtskündigung

Dem Arbeitgeber, der die Kündigung eines Mitarbeiters wegen einer strafbaren Handlung oder einer anderen schwerwiegenden Vertragsverletzung beabsichtigt, stehen zwei Kündigungsvarianten zur Verfügung: die Tatkündigung und die Verdachtskündigung. Eine Tatkündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Kündigung darauf stützt, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm unzu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.4 Besonderheiten bei besonderem Bestandsschutz, inbs. bei Betriebs- und Personalratsmitgliedern

Rz. 57 Bei Betriebs- und Personalräten und sonstigen nach § 15 Abs. 1-3a KSchG geschützten Arbeitnehmern scheidet ein Auflösungsantrag des Arbeitgebers aus, weil bei der allein möglichen außerordentlichen Kündigung nach § 13 Abs. 1 Satz 3 KSchG nur der Arbeitnehmer einen Auflösungsantrag stellen kann. Gleiches gilt in all den Fällen, in denen die ordentliche Kündigung durch ...mehr

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Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.6.1 Überwachung der Telefonkommunikation

Für die Kontrolle von Dienstgesprächen findet das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung.[1] Nach der ursprünglichen Konzeption des BDSG bedurfte die Überwachung stets einer Einwilligung oder eines sonstigen Erlaubnistatbestands. In der seit dem 25.5.2018 geltenden Fassung hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die Frage der "Einwilligung" jeweils in den dazugehörigen Bereichen z...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2 Ablehnung des Änderungsangebots

Rz. 119 Ohne Vorbehalts- oder vorbehaltlose Annahme des Änderungsangebots durch den Arbeitnehmer tritt die auflösende Bedingung, unter welcher die Kündigung erklärt wurde, nicht ein, sodass diese wie eine "normale" Beendigungskündigung wirkt. Der Arbeitnehmer kann sie mit dem üblichen Feststellungsantrag nach § 4 Satz 1 KSchG gerichtlich angreifen und die soziale Rechtfertig...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Mehrere Unwirksamkeitsgründe

Rz. 10 Häufig wird bei Kündigungsschutzklagen nicht nur über das Vorliegen von Kündigungsgründen nach § 1 KSchG gestritten. Vielmehr werden zugleich weitere Unwirksamkeitsgründe geltend gemacht. Rz. 11 Die Parteien gehen dabei nicht selten von folgendem Verständnis der Auflösungsmöglichkeit aus: In einem 1. Schritt wird die Unwirksamkeit der Kündigung geprüft. Ein Unwirksamkei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.1 Direktionsrecht (§ 106 GewO)

Rz. 17 Der Arbeitgeber kann nach § 106 Satz 1 GewO einseitig Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Das gilt nach § 106 Satz 2 GewO auch hinsichtlich der O...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.4.1 Formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen

Rz. 112 Die Änderungskündigung bedarf wie die Beendigungskündigung der Schriftform (§ 623 BGB) und muss hinreichend bestimmt sein, insbesondere muss sie angeben, zu welchem Zeitpunkt sie wirksam werden soll. Die elektronische Form nach § 126a BGB ist nicht ausreichend. Soll die Änderungskündigung als ordentliche erklärt werden, ist die maßgebliche Kündigungsfrist zu wahren. E...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Anhängiger Kündigungsschutzprozess

Rz. 6 Ein Auflösungsantrag kann nur im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses gestellt werden und setzt nach ständiger Rechtsprechung des BAG die Sozialwidrigkeit der ordentlichen Kündigung voraus.[1] Beispiel Ein Arbeitnehmer macht in einer nach § 4 Satz 1 KSchG erhobenen Klage nur die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 102 BetrVG geltend. In diesem Fall kann ein Auflösungsa...mehr

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Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.5.2 Nicht öffentlich zugängliche Räume

Die Zulässigkeit der präventiven Videoüberwachung nicht öffentlich zugänglicher Arbeits- und Betriebsräume richtet sich grundsätzlich nach dem Maßstab des § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG (sowie der Art. 6 und 9 DSGVO).[1] Eine dauerhafte Überwachung in nicht öffentlichen Räumen wurde vom BAG aber wegen seiner Intensität als reine Präventivmaßnahme für unzulässig erklärt.[2] Es gelten...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3 Auflösungsgründe des Arbeitgebers

Rz. 49 Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers setzt voraus, dass aufgrund konkreter Vorkommnisse eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit nicht zu erwarten ist. Da das KSchG ein Bestandsschutzgesetz ist, weist das BAG in ständiger Rechtsprechung darauf hin, dass die Auflösung auf Antrag des Arbeitgebers nur ausnahmsweise in Betrac...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.3.1 1. Stufe: Kündigungsgrund i. S. d. § 1 Abs. 2 KSchG

Rz. 83 In der 1. Stufe bedarf es nach der Verweisung in § 2 Satz 1 KSchG eines Kündigungsgrundes i. S. v. § 1 Abs. 2 KSchG. Danach ist eine Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Insoweit gilt grundsätzlich der gleiche Prüfun...mehr

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Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.3 Taschenkontrollen und persönliche Durchsuchungen

Taschenkontrollen sowie Kontrollen des persönlichen Spinds des Arbeitnehmers und persönliche Durchsuchungen (z. B. Leibesvisitation) bedeuten einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des betroffenen Arbeitnehmers.[1] Nach der herrschenden arbeitsrechtlichen Ansicht sind diese Mitarbeiterkontrollen grundsätzlich zulässig, allerdings je nach Art der Ko...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 132 In-Kraft-Treten

Diese Vorschrift bezog sich auf das In-Kraft-Treten des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 am 19.01.1972. Nach Art. 14 ist am 28.07.2001 das Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes in Kraft getreten.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 128 Bestehende abweichende Tarifverträge

Nach § 20 Abs. 3 BetrVG 1952 konnten unter bestimmten Voraussetzungen Tarifverträge abgeschlossen werden zur Errichtung von Arbeitnehmervertretungen, die von den Bestimmungen des damaligen Betriebsverfassungsgesetzes abwichen. § 128 soll sicherstellen, dass diese Tarifverträge auch nach In-Kraft-Treten des BetrVG 1972 aufrechterhalten bleiben. Die Regelung ist bei der Reform...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 12 Abweichende Verteilung der Betriebsratssitze

§ 12 wurde durch das BetrVerf-Reformgesetz vom 23.7.2001 (BGBl. I S. 1852) aufgehoben. Die Aufhebung ist Folge der Aufhebung des Gruppenprinzips (vgl. im Kommentar zu § 6).mehr

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Sprecherausschuss / 3 Wahl

Wahlen finden nur in Betrieben der Privatwirtschaft, nicht jedoch in Betrieben und Verwaltungen des öffentlichen Dienstes statt.[1] Wahlberechtigt sind alle leitenden Angestellten des Betriebs. Wählbar sind alle leitenden Angestellten, die 6 Monate dem Betrieb oder Unternehmen angehören. Eine vorherige 6-monatige Tätigkeit als leitender Angestellter ist nicht erforderlich, e...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.12 Schulungsteilnahme

Rz. 75 Erkrankt der Arbeitnehmer während einer Schulungsveranstaltung, ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung davon abhängig, ob der Arbeitnehmer während der Schulung Arbeitsentgelt erhalten hätte.[1] Nimmt ein Betriebsratsmitglied unter den Voraussetzungen des § 37 Abs. 6 oder 7 BetrVG an einer Fortbildungsveranstaltung teil, besteht ein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sprecherausschuss / 7 Mitwirkungsrechte

Der Arbeitgeber hat den Sprecherausschuss rechtzeitig über Änderungen der Gehaltsgestaltung und sonstiger allgemeiner Arbeitsbedingungen sowie über die Einführung oder Änderung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze zu unterrichten. Zur "Gehaltsgestaltung" gehören (wie bei der Lohngestaltung in § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) kollektive und abstrakte Regelungen über die Gehaltsfindun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2.2 Teilarbeitsunfähigkeit

Rz. 46 Es gibt Fallgestaltungen, in denen der Arbeitnehmer aufgrund seiner Erkrankung nur teilweise nicht in der Lage ist, seine geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Zu unterscheiden sind folgende Fälle: Der Arbeitnehmer ist nicht in der Lage, die geschuldete Leistung in vollem zeitlichen Umfang zu erbringen (quantitative Teilarbeitsunfähigkeit). Der Arbeitnehmer kann ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sprecherausschuss / 8 Geheimhaltungspflichten

Mitglieder und Ersatzmitglieder des Sprecherausschusses sind verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Sprecherausschuss bekannt geworden und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet worden sind, nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten; dies gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Sprecherausschuss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sprecherausschuss / 1 Errichtung

Nach dem Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten (SprAuG) können in Betrieben mit in der Regel mindestens 10 leitenden Angestellten Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten gewählt werden. Wegen des Begriffs des leitenden Angestellten verweist das Sprecherausschussgesetz auf § 5 Abs. 3 BetrVG.[1] Leitende Angestellte eines Betriebs mit in der Regel wen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sprecherausschuss / 4 Gesamt-, Unternehmens-, Konzernsprecherausschuss

Auf Unternehmensebene sollen – im Gleichlauf mit dem BetrVG – Gesamtsprecherausschüsse[1] (entsprechend den Gesamtbetriebsräten) und auf Konzernebene freiwillige Konzernsprecherausschüsse[2] errichtet werden. Anstelle von Betriebs- und Gesamtsprecherausschüssen kann ein ausschließlicher Unternehmenssprecherausschuss gewählt werden, wenn die Mehrheit der leitenden Angestellte...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2 Entgeltfortzahlung im gekündigten Arbeitsverhältnis

Rz. 25 § 3 EFZG findet auch im gekündigten Arbeitsverhältnis Anwendung, sodass der Arbeitgeber bei einer Erkrankung während der Kündigungsfrist bis zum Beendigungszeitpunkt Entgeltfortzahlung leisten muss. Ist die Kündigung wegen der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen worden, kann auch über den Beendigungszeitpunkt hinaus ein Entgeltfortzahlungsanspruch bes...mehr

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Abmahnung / 9.1 Beteiligung des Personalrats/Betriebsrats

Die Abmahnung ist im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) mitbestimmungsfrei. Es handelt sich hierbei nicht um eine Maßnahme i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.[1] Gleiches gilt im Rahmen des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG). Auch dort bedarf eine Abmahnung nicht der vorherigen Beteiligung des Personalrats nach § 80 Abs. 1 Nr. 18 BPersVG.[2] Nach...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 9.3 Abmahnung von Personalrats-/Betriebsratsmitgliedern

Auch die Abmahnung von Personalrats- und Betriebsratsmitgliedern ist grundsätzlich zulässig, sofern die Verletzung von allgemeinen Arbeitspflichten gerügt wird, da insoweit Mandatsträger wie alle anderen Beschäftigten ohne entsprechende Funktionen und Ämter zu behandeln sind.[1] Dies gilt selbst dann, wenn das vom Arbeitgeber beanstandete Fehlverhalten zugleich auch als Verl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 9.2 Information des Personalrats/Betriebsrats

Es ist allgemein anerkannt, dass der Arbeitgeber im Rahmen des Beteiligungsverfahrens dem Personalrat (Betriebsrat) alle wesentlichen Kündigungsgründe mitzuteilen hat und dazu auch vorangegangene Abmahnungen gehören.[1] Nach dem Grundsatz der sog. subjektiven Determination der Kündigungsgründe braucht der Arbeitgeber dem Personalrat (Betriebsrat) nur die Gründe mitzuteilen, a...mehr

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Mitarbeiterbefragungen konz... / 5.2 Rolle des Betriebsrats

Wenn Sie eine anonyme Mitarbeiterbefragung durchführen, unterliegt diese selbst grundsätzlich nicht der erzwingbaren Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), da es sich bei diesen Fragebögen nicht um einen Personalfragebogen im Sinne des BetrVG handelt. Der Betriebsrat kann insofern kein unmittelbares Mitbestimmungsrecht geltend machen. Es besteht allerding...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.2.4 Besonderer Kündigungsschutz

Auch im Ausbildungs- und Studienverhältnis sind die besonderen Kündigungsschutzvorschriften zu beachten (z. B. § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 168 SGB IX, § 15 KSchG, § 2 Abs. 1 ArbPlSchG). Besteht beim Ausbildenden eine Interessenvertretung (z. B. Betriebsrat), ist diese vor Ausspruch der Kündigung durch den Ausbildenden zu hören (vgl. §§ 102, 103 BetrVG).mehr

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Vorgesetztenbeurteilung zie... / 13 Die Mitwirkung des Betriebsrats

Arbeitgeber sind bei ihrer Entscheidung über die Einführung eines Beurteilungsverfahrens grundsätzlich frei, soweit das Beurteilungsverfahren nicht bereits tarifvertraglich vereinbart wurde. Das gilt erst recht für die Einführung einer Vorgesetztenbeurteilung. Hat sich der Arbeitgeber jedoch für die Einführung entschieden, dann hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.10 Befristungen nach § 14 Abs. 2 TzBfG mit Betriebsratsmitgliedern

Rz. 362 § 14 Abs. 2 TzBfG gilt auch für Mitglieder des Betriebsrats. Deren nach § 14 Abs. 2 TzBfG sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse enden ebenso wie diejenigen anderer Arbeitnehmer mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Unionsrechtliche Vorgaben gebieten insoweit keine einschränkende Auslegung der Vorschrift[1] Die unionsrechtlichen Vorgaben von Art. 7 und Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.3.2 Neu gegründete Unternehmen; 4-Jahresfrist

Rz. 366 Die erleichterte Befristungsmöglichkeit nach § 14 Abs. 2a TzBfG gilt nur für neu gegründete Unternehmen in den ersten 4 Jahren nach der Gründung. Rz. 367 Der Zeitpunkt der Gründung des Unternehmens ist nach § 14 Abs. 2a Satz 3 TzBfG die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die nach § 138 AO der Gemeinde oder dem Finanzamt anzuzeigen ist. Für die Berechnung der 4-Jahresfri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 5.2 Anwendungsbereich

Rz. 420 § 14 Abs. 4 TzBfG gilt für kalendermäßige Befristungen, Zweckbefristungen [1] und nach der ausdrücklichen Bezugnahme in § 21 TzBfG auch für auflösende Bedingungen. Dabei spielt es keine Rolle, auf welche Rechtsgrundlage die Befristung gestützt wird. Rz. 421 Deshalb bedürfen auch Befristungen und auflösende Bedingungen, die nicht nach § 14 Abs. 1 bis Abs. 3 TzBfG, sonde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.9.4 Personelle Kontinuität des Betriebsrats

Rz. 306 Steht ein Betriebsratsmitglied in einem befristeten Arbeitsverhältnis, das während der Amtszeit des Betriebsrats endet, kann der Arbeitsvertrag befristet verlängert werden, wenn der weitere befristete Arbeitsvertrag zur Sicherung der personellen Kontinuität des Betriebsrats geeignet und erforderlich ist.[1] Dies kommt i. d. R. nur dann in Betracht, wenn die befristet...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.3.2 Bezug von Transferkurzarbeitergeld

Rz. 400 Die Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem älteren Arbeitnehmer nach § 14 Abs. 3 TzBfG ist auch zulässig, wenn der Arbeitnehmer unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens 4 Monate lang Transferkurzarbeitergeld bezogen hat. Transferkurzarbeitergeld wird nach § 111 SGB III (früher: § 216b SGB III) zur Vermeidung von Entlassungen und zur ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 2.3 Befristung einzelner Vertragsbedingungen

Rz. 15 § 14 TzBfG findet weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung auf die Befristung einzelner Vertragsbedingungen.[1] Denn die Vorschrift bezieht sich nur auf die Befristung des gesamten Arbeitsvertrags, nicht auf die Befristung einzelner Vertragsbestandteile. Deshalb führte das Inkrafttreten des TzBfG am 1.1.2001 nicht zu einer Änderung der Rechtslage in Bezug auf die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung am Arb... / 1 Rechtliche Grundlagen zur Beurteilung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz

Das Arbeitsschutzgesetz zielt darauf ab, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern (§ 1 ArbSchG). Dabei sollen nicht nur Unfälle bei der Arbeit und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhütet werden, es sollen auch Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit ergriffen werden (§ 2 ArbSchG). Der G...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing im Unternehmen / Zusammenfassung

Überblick Mobbing verursacht menschliches Leid und enorme Kosten. Es ist die Aufgabe von Führungskräften, den Mitarbeitern zu helfen, die gemobbt werden. Doch was genau ist Mobbing? Und was können Führungskräfte dagegen unternehmen? Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu schütze...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 2.4 Betriebs-/Personalrat

Sofern vorhanden, nimmt die Beschäftigtenvertretung am BEM-Verfahren im Rahmen ihrer Aufgaben nach dem Betriebsverfassungsgesetz teil. Mitbestimmungspflichtig ist die Ausgestaltung des BEM-Verfahrens. Das BEM als solches ist hingegen eine gesetzliche Verpflichtung und kann von der Beschäftigtenvertretung nicht abgelehnt werden. Im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber können auch ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 5 Kontrolle der Arbeitszeit

Flexible Arbeitszeitmodelle setzen häufig, die elektronische Zeiterfassung voraus, da die manuelle Erfassung der verschiedenen, immer wieder wechselnden Arbeitszeiten sehr aufwendig wäre. Wird eine entsprechende Software in der Firma eingeführt, so steht dem Betriebs-, bzw.Personalrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bzw. § 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG– Leis...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing im Unternehmen / 7 Unterstützung durch den Betriebsrat

Führungskräfte sollten das Gespräch mit dem Betriebsrat suchen, wenn im Unternehmen gemobbt wird. Die Betriebsräte müssen eine Vorstellung bekommen, in welchem Ausmaß die Mitarbeiter von Mobbing betroffen sind. Nur so können sie ein Problembewusstsein für das Thema und die Motivation für angemessene Gegenmaßnahmen entwickeln. Ein betroffener Arbeitnehmer kann sich auch selbst...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 6.1 Grundsätzliches

Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall In einer Zeit knapper Haushaltsmittel des öffentlichen Dienstes sowie starken Konkurrenzdrucks durch privatrechtlich organisierte Betriebe gewinnt das Thema "Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall" zunehmend an Bedeutung. Feste Arbeitszeiten bedeuten, dass der Mitarbeiter für seine Anwesenheit auch dann bezahlt wird, wenn ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 1.2 Formel zur Berechnung des Urlaubsentgelts

Bei der Ermittlung des Urlaubsentgelts unterscheidet die Rechtsprechung zwischen dem sog. Zeitfaktor und dem sog. Geldfaktor.[1] Der Zeitfaktor betrifft die Anzahl der am jeweiligen Urlaubstag infolge der Freistellung ausfallenden Arbeitsstunden. Der Geldfaktor beschreibt hingegen den nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 BUrlG berechneten Durchschnittsarbeitsverdienst des Bezugszeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 1.3 Zu berücksichtigende Entgeltbestandteile

Für die Höhe des Urlaubsentgelts spielt es eine Rolle, welche Vergütungsbestandteile in den zugrunde zu legenden Arbeitsverdienst einfließen. Urlaubsbedingt ausfallende Zeit der Betriebsratsarbeit außerhalb der individuellen Arbeitszeit des Betriebsratsmitglieds, für die nach § 37 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 2 BetrVG eine Abgeltung vom Arbeitgeber zu leisten wäre, ist bei der Bem...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Stelle... / 3.3 Mitbestimmung des Betriebsrats

Nach § 93 BetrVG kann der Betriebsrat verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden. Nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG kann der Betriebsrat seine Zustimmung zu einer personellen Maßnahme verweigern, wenn eine nach § 93 BetrVG erforderliche Ausschreibung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2.2.1 Allgemeine Hinweise

Rz. 71 Die Hinnahme einer arbeitgeberseitigen Kündigung durch einen schwerbehinderten Beschäftigten, die mit Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochen wurde, deutet an, dass der Arbeitnehmer sich gegen die Kündigung auch nicht erfolgreich hätte zur Wehr setzen können. Ein Tatbestand für eine Leistungsminderung kann dennoch vorliegen, wenn der arbeitgeberseitigen Kündigu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.1 Grundsatz – Beschränkung (Satz 1)

Rz. 51 Die Befreiung erstreckt sich gemäß Abs. 5 Satz 1 nur auf die jeweilige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit. Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist auf die ihrer Erteilung zugrundeliegende "jeweilige" Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit beschränkt (BSG, Urteil v. 31.10.2012, B 12 R 3/11 R; BSG, Urteil v. 31...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 3.2 Vorteile für die Arbeitnehmervertretung

Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften unterliegen nach § 87 BetrVG der Mitbestimmung. Sie wird daher verbesserte und zusätzliche Sozialleistungen für Mitarbeitende uneingeschränkt begrüßen und kann aus den Auswertungen der ganzheitlichen Vor...mehr