Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 1. Der Vorlagebeschluss des BFH vom 22.5.2002 – II R 61/99

Rz. 198 [Autor/Stand] In seinem an das BVerfG gerichteten Vorlageschluss v. 22.5.2002[2] hatte der BFH § 19 ErbStG i.d.F. des JStG 1997[3] i.V.m. § 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 6 Satz 4 ErbStG, § 12 ErbStG sowie die §§ 13a und 19a ErbStG, dabei § 12 ErbStG i.V.m. den dort in Bezug genommenen Vorschriften des BewG, wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Beteiligungen an Personengesellschaften

Rz. 182 [Autor/Stand] Nach 157 Abs. 5 BewG richtet sich die Ermittlung des Werts eines Anteils am Betriebsvermögens nach §§ 11 Abs. 2 und 109 Abs. 2 BewG. Danach ist der Wert eines Anteils am Betriebsvermögen einer in § 97 BewG genannten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 109 Abs. 2 Satz 1 BewG). Zur Wertermittlung ist §...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 36 [Autor/Stand] § 218 Sätze 2 und 3 BewG enthalten in Bezug auf die (gemäß § 218 Satz 1 BewG keiner eigenständigen Vermögensart "Betriebsvermögen" angehörenden) Betriebsgrundstücke sowohl Zuordnungsregelungen (s. Rz. 46) als auch Bewertungsanweisungen (s. Rz. 50). Rz. 37 [Autor/Stand] Das unterscheidet diese Norm von der ebenfalls die Betriebsgrundstücke betreffenden Vor...mehr

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Einführung BewG / II. Die Neuregelungen im Überblick

Rz. 238 [Autor/Stand] Im Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2], das am 1.1.2009 in Kraft trat,[3] versuchte der Gesetzgeber, die Vorgaben des BVerfG im Beschluss v. 7.11.2006[4] (vgl. dazu oben, Rz. 211 ff.) umzusetzen. Inwieweit ihm dies gelungen war, wurde unterschiedlich beurteilt (vgl. dazu weiter im Text). Rz. 239 [Autor/Stand] Die bewertungsrechtlichen Änderungen...mehr

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Einführung BewG / f) Änderungen durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997

Rz. 150 [Autor/Stand] Die in den "alten" Bundesländern bis einschließlich 1997 erhobene Gewerbekapitalsteuer wurde durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. 29.10.1997[2] abgeschafft. Durch Art. 6 dieses Gesetzes wurden deshalb die die Gewerbekapitalsteuer betreffenden §§ 12 f. GewStG a.F. ersatzlos aufgehoben. Das System der laufenden Feststellung von...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Maßgebende Bewertungsvorschriften

Rz. 185 [Autor/Stand] Die Bewertung des Betriebsvermögens ist nicht in einer geschlossenen Vorschriftenkette geregelt. Vielmehr gelten folgende gesetzlichen Regelungen:mehr

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Einführung BewG / a) Aufbau und Gliederung des Bewertungsgesetzes 1965

Rz. 64 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz 1965 lehnte sich in Aufbau und Gliederung an das Bewertungsgesetz 1934 an. Es war in drei Teile untergliedert. Der Erste Teil enthielt die "Allgemeinen Bewertungsvorschriften" (§§ 1 bis 16 BewG). Dieser galt grundsätzlich "für alle öffentlich-rechtlichen Abgaben, die durch Bundesgesetz geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehö...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zuordnungsregelungen

Rz. 46 [Autor/Stand] Die in § 218 Sätze 2 und 3 BewG normierten Zuordnungsanweisungen bestimmen in ihrem systematischen Kontext mit § 218 Satz 1 BewG, dass die Betriebsgrundstücke weder für sich genommen noch als Bestandteile einer wirtschaftlichen (Organisations-)Einheit "Gewerbebetrieb" oder "Betriebsvermögen" eine eigenständige Vermögensart "Betriebsgrundstück" oder "Betr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Freiberuflich Tätige

Rz. 177 [Autor/Stand] Nach 157 Abs. 5 BewG richtet sich die Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens nach §§ 11 Abs. 2 und 109 Abs. 1 BewG. Danach ist das Betriebsvermögen von freiberuflich Tätigen i.S.d. § 96 BewG mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 109 Abs. 1 BewG). Zur Wertermittlung ist § 11 Abs. 2 BewG maßgebend, so dass insoweit das vereinfachte Ertragswertverfahren ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 160 [Autor/Stand] Der Ansatz des gemeinen Werts ist – wie bei allen anderen Vermögensgegenständen – auch beim Betriebsvermögen das angestrebte Bewertungsziel. Der Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, den in § 11 Abs. 2 BewG auf die Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften beschränkten Geltungsbereich des so genannten vereinfachten Ertragswertverfahrens auf die ...mehr

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Einführung BewG / d) Änderungen durch das Steueränderungsgesetz 1992 vom 25.2.1992, das Zinsabschlagsgesetz vom 9.11.1992 und das Standortsicherungsgesetz vom 13.9.1993

Rz. 70 [Autor/Stand] Die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens wurden bis dato bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens grundsätzlich – mit wenigen Ausnahmen – mit ihren Teilwerten (§ 10 BewG) angesetzt. Das Steueränderungsgesetz 1992 v. 25.2.1992[2] brachte insoweit einen Paradigmenwechsel: Art. 13 des StÄndG 1992 vom 25.2.1992 [3] führte mit Wirkung ab 1.1.1993 zu ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Verhältnis des § 218 Satz 2 und 3 zu § 99 BewG

Rz. 26 [Autor/Stand] Ebenso wie § 99 BewG handeln auch § 218 Sätze 2 und 3 BewG von "Betriebsgrundstücken". Dabei verzichten die letztgenannten Regelungen auf eine eigenständige Definition des Begriffs "Betriebsgrundstück" und verweisen insoweit auf die auch im Rahmen des § 218 BewG maßgebliche Umschreibung in § 99 Abs. 1 BewG (näher zum Begriff des Betriebsgrundstücks unten...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ertragsabhängige Unternehmensbewertung

Rz. 136 [Autor/Stand] Die Neufassung des § 11 Abs. 2 BewG i.d.F. des Erbschaftsteuerreformgesetzes [2] regelt die Ermittlung des gemeinen Werts von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die nicht unter § 11 Abs. 1 BewG fallen. Das bedeutet, der Anteilswert wird nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 BewG ermittelt, wenn die Anteile nicht an der Börse gehandelt werden. Rz. 137 [Autor/Stand]...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anwendungszeitpunkt

Rz. 3 [Autor/Stand] § 157 BewG regelt, welche konkreten Vorschriften des Bewertungsgesetzes zur Bewertung bestimmter Vermögensgegenstände anzuwenden sind. Dabei ist ebenfalls zu entscheiden, ab wann die jeweiligen Vorschriften anzuwenden sind. Nach § 265 BewG gilt § 157 BewG erstmals für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 (vgl. § 265 BewG Rz. 63 ff.). Rz. 4 [Autor/Stand]...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Überblick über die Vorschrift

Rz. 50 [Autor/Stand] § 157 Abs. 1 BewG regelt, dass bei der Grundbesitzbewertung sowohl die tatsächlichen Verhältnisse als auch die Wertverhältnisse zum Bewertungsstichtag maßgebend sind. Die Vorschrift bezieht sich sowohl auf die Bewertung der wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens als auch auf die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermög...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Anteilswert

Rz. 145 [Autor/Stand] Die Ermittlung des gemeinen Werts der Kapitalgesellschaft ist bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer nicht das Ziel der Wertermittlung, weil lediglich der gemeine Wert der Anteile an der Kapitalgesellschaft förmlich nach § 151 Abs. 1 Nr. 3 BewG festzustellen ist. Dennoch wird vom gemeinen Wert der Kapitalgesellschaft auf den gemeinen Wert des Anteils geschl...mehr

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Einführung BewG / aa) Vorbemerkungen

Rz. 172 [Autor/Stand] Durch Art. 18 JStG 2007 v.13.12.2006[2] sind die im Wesentlichen auf das Jahressteuergesetz 1997 zurückzuführenden Regelungen über die Bedarfsbewertung mit Wirkung ab 1.1.2007 reformiert worden. Dabei wurde der vorstehend skizzierten Kritik an den bisherigen Vorschriften in weiten Teilen Rechnung getragen (zu diesen Neuerungen im Einzelnen vgl. Rz. 184 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Funktion des § 157 BewG

Rz. 25 [Autor/Stand] § 157 BewG übernimmt für die neuen Bewertungsmethoden die Funktion, allgemein geltende Regelungen voranzustellen. Dies entspricht im Wesentlichen dem bereits bisher für die Bewertung des Grundbesitzes seit 1996 geltenden § 138 BewG . Rz. 26 [Autor/Stand] Mit der Einführung des § 138 BewG durch das Jahressteuergesetz 1997[3] hatte der Gesetzgeber vor einer...mehr

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Einführung BewG / c) Änderungen durch das Steueränderungsgesetz 1991 vom 24.6.1991

Rz. 69 [Autor/Stand] Art. 8 des StÄndG 1991 vom 24.6.1991 [2] führte zur Aufhebung des § 134 BewG a.F. Eingefügt wurden die inzwischen ebenfalls weggefallenen §§ 135 und 136 BewG a.F., durch die für 1991 und 1992 eine sachliche Befreiung für Betriebsvermögen in den fünf neuen Bundesländern eingeführt wurde. Art. 9 StÄndG 1991 befreite natürliche Personen mit Wohnsitz oder gew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bewertungsanordnungen

Rz. 50 [Autor/Stand] § 218 Sätze 2 und 3 BewG statuieren über die Zuordnungsregeln hinaus auch – damit korrespondierende – Bewertungsanordnungen. Danach sind Betriebsgrundstücke i.S.d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG "wie" (besser: "als") "Grundvermögen" und Betriebsgrundstücke i.S.v. § 99 Abs. 1 Nr. 2 BewG "wie" (besser: "als") land- und forstwirtschaftliches Vermögen zu bewerten. §...mehr

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Einführung BewG / 4. Stellungnahme von Ausschüssen des Bundesrats

Rz. 337 [Autor/Stand] Zwecks Verstopfens der vom BFH in seinem Beschluss v. 5.10.2011 – II R 9/11 [2] aufgezeigten "Schlupflöcher" (s. dazu oben, Rz. 327) empfahlen die Bundesratsausschüsse, dass "Wertpapiere sowie vergleichbare Forderungen, Zahlungsmittel, Sichteinlagen, Bankguthaben und andere Forderungen, soweit deren Wert nicht geringfügig ist", künftig nicht mehr zum beg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis des § 218 BewG zu § 18 BewG

Rz. 23 [Autor/Stand] Anders als § 18 BewG, der zwischen drei Vermögensarten, nämlich 1. dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, 2. dem Grundvermögen und 3. dem Betriebsvermögen unterscheidet, differenziert § 218 BewG lediglich zwischen zwei, namentlich den ersten beiden der in § 18 BewG erwähnten Vermögensarten. Rz. 24 [Autor/Stand] Der Grund für diese Reduzierung der Vermö...mehr

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Einführung BewG / cc) Geänderte Gliederung des Bewertungsgesetzes i.d.F. des JStG 1997

Rz. 131 [Autor/Stand] Durch das Jahresteuergesetz 1997 vom 20.12.1996 [2] wurde insb. die Gliederung des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes neu gefasst. Die bisherigen beiden Abschnitte "Erster Abschnitt: Einheitsbewertung" (unterteilt in A. Allgemeines, B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen, C. Grundvermögen und D. Betriebsvermögen) und "Zweiter Abschnitt: Sonstiges ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Vermögensarten (Satz 1)

Rz. 31 [Autor/Stand] § 218 Satz 1 BewG enthält eine abschließende (enumerative) Aufzählung der beiden (für die Bewertung des inländischen Grundbesitzes zu Zwecken der Grundsteuer) in Betracht kommenden Vermögensarten, namentlich das "land- und forstwirtschaftliche Vermögen" (§ 218 Satz 1 Nr. 1 BewG i.V.m. § 232 BewG) und das "Grundvermögen" (§ 218 Satz 1 Nr. 2 BewG i.V.m. § ...mehr

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ZErb 06/2020, Corona-Krise ... / aa) Aufgabe des Gewerbebetriebs (§ 13a Abs. 6 Nr. 1 ErbStG)

In einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung hat der BFH am 7.7.2004 zu dem Nachsteuertatbestand in Form der Aufgabe eines Kommanditanteils durch Insolvenz nach § 13a Abs. 5 S. 1 ErbStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1997,[12] noch Bedenken an der Berechtigung der Nachsteuer geäußert.[13] So hat er es als ernstlich zweifelhaft angesehen, ob der Wegfall der Steu...mehr

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Einführung BewG / aa) Vorgeschichte und verfassungsrechtliche Problematik des Bewertungsgesetzes in den Fassungen vor In-Kraft-Treten des Jahressteuergesetzes 1997

Rz. 73 [Autor/Stand] Bereits mit Beschluss v. 12.5.1978 [2] hatte der BFH dem BVerfG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Einheitsbewertung von Wohngrundstücken auf der Grundlage der preisrechtlich zulässigen Miete gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße. Der BFH führte in seinem Vorlagebeschluss u.a. aus, aus Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BewG 1965 folge, dass für die Einheitsbewertu...mehr

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Einführung BewG / 3. Der Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006 – 1 BvL 10/02

Rz. 211 [Autor/Stand] Wie nicht anders zu erwarten war, hat sich das BVerfG in seinem Beschluss v. 7.11.2006[2] der Auffassung des BFH in dessen Vorlagebeschluss v. 22.5.2002[3] (vgl. dazu oben, Rz. 198 ff.) im Ergebnis und im Wesentlichen auch in der Begründung angeschlossen. Das BVerfG hat entschieden, dass die durch § 19 Abs. 1 ErbStG a.F. angeordnete Erhebung der Erbscha...mehr

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Einführung BewG / bb) Wesentliche Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2007 vom 13.12.2006 im Einzelnen

Rz. 184 [Autor/Stand] Im Wesentlichen sind durch das Jahressteuergestz 2007[2] die folgenden materiell-rechtlichen Änderungen der Bedarfsbewertung herbeigeführt worden: (1) Abrücken von der Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 Rz. 185 [Autor/Stand] Die bislang in § 138 Abs. 1 Satz 2 BewG a.F. angeordnete Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 entfiel. Die...mehr

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Einführung BewG / IV. Überblick über die Neuregelung der Bewertung des Grundbesitzes durch GrStRefG vom 26.11.2019

Rz. 428 [Autor/Stand] Nach monatelangen Verhandlungen hat der Bundesrat am 8.11.2019 das am 26.11.2019 im Bundesgesetzblatt[2] verkündete GrStRefG v. 26.11.2019[3] verabschiedet. Dies versetzt die Kommunen in die Lage, die Grundsteuer ab 2025 nach dem neuen Regelungsregime und bis 31.12.2024 weiterhin auf der Basis des bisherigen Rechts zu erheben.[4] Rz. 429 [Autor/Stand] Im...mehr

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Einführung BewG / 2. Hinausschieben weiterer Hauptfeststellungen der Einheitswerte für den Grundbesitz

Rz. 13 [Autor/Stand] Wie bereits ausgeführt (s. oben Rz. 12), wäre an sich nach Ablauf von sechs Jahren, d.h. auf den 1.1.1941, eine erneute Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes zu treffen gewesen. Hierzu kam es jedoch infolge der Kriegsereignisse nicht. Durch die Verordnung vom 22.11.1939 [2] wurde § 1 Abs. 2 BewDV dahin abgeändert, dass eine Hauptfeststellu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Grundbesitzwerte beim Grundvermögen (Abs. 3)

Rz. 122 [Autor/Stand] Für Grundstücke des Grundvermögens sind Grundbesitzwerte zu ermitteln und förmlich festzustellen. Der Umfang der wirtschaftlichen Einheit bestimmt sich nach § 2 BewG. Rz. 123 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung der Grundbesitzwerte des Grundvermögens sind für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 die §§ 176 bis 198 BewG maßgebend. Die Bewertungsvorschrift...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundbesitzwerte beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Abs. 2)

Rz. 111 [Autor/Stand] Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind Grundbesitzwerte zu ermitteln und förmlich festzustellen. Die Schaffung einer gesetzlichen Regelung zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist seit jeher eine diffizile Aufgabe. Ursächlich hierfür ist u.a. zweifellos die Vielfalt der in unterschiedlichen Sparten tätigen Betriebe der La...mehr

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Einführung BewG / j) Änderungen durch das Steueränderungsgesetz vom 20.12.2001

Rz. 171 [Autor/Stand] Durch Art. 14 Ziffer 14 Buchst. a Doppelbuchst. bb und Buchst. b des Steueränderungsgesetzes v. 20.12.2001[2] wurde insb. die die Bewertung des Betriebsvermögens betreffende Fassung des § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und Abs. 1a BewG geändert, und zwar betreffend die Schulden eines oder mehrerer Personengesellschafter gegenüber der Personengesellschaft.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 157 Feststellung von Grundbesitzwerten, von Anteilswerten und von Betriebsvermögenswerten

Literaturhinweise Drosdzol, Aktuelle Entwicklungen der erbschaftsteuerlichen Grundstücksbewertung, ZEV 2012, 17–21; Fraedrich, Die neuen erbschaftsteuerlichen Bewertungsregeln im Überblick, SAM 2009, 42–47; Fumi, Verkehrswertnachweis durch Gutachten, Anmerkung zu FG München v. 12.10.2011 – 4 K 1840/08, EFG 2012, 301–302; Krause/Grootens, Die neue Grundbesitzbewertung nach dem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / bb) Vermögensteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 45 [Autor/Stand] Für diese Steuern enthielt das BewÄndG 1965 keine der Grundsteuer entsprechende Vorschrift. Nach § 121a BewG i.d.F. des Vermögensteuerreformgesetzes 1974[2] waren während der Geltungsdauer der auf den Wertverhältnissen am 1.1.1964 beruhenden Einheitswerte des Grundbesitzes die Grundstücke (§ 70 BewG 1965) und die Betriebsgrundstücke i.S. des § 99 Abs. 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 1. Maßnahmen zur Vorbereitung des Bewertungsgesetzes 1965 und Vorbemerkungen

Rz. 16 [Autor/Stand] Das BMF hatte schon 1950 Vorarbeiten für die Neubewertung des Grundbesitzes eingeleitet. Während sich die Vorschriften zur Bewertung des Betriebsvermögens und des Sonstigen Vermögens nach dem Bewertungsgesetz 1934 im Großen und Ganzen bewährt hatten, blieben die Vorschriften zur Bewertung des Grundvermögens, insb. bei den bebauten Grundstücken, hinter de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnrealisierung bei Abspaltung eines Teilbetriebs von einer Kapitalgesellschaft, deren Anteile im notwendigen Sonderbetriebsvermögen II bei einer Personengesellschaft gehalten werden

Leitsatz 1. Befinden sich bei einer Abspaltung i.S. des § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG die Anteile an dem übertragenden Rechtsträger im notwendigen Sonderbetriebsvermögen II des Gesellschafters einer Personengesellschaft und werden diesem infolge der Abspaltung Anteile an dem übernehmenden Rechtsträger zugeteilt, bleiben diese Anteile bis zu ihrer Entnahme gleichfalls notwendiges S...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erwerb in Abbruchabsicht im Wege vorweggenommener Erbfolge bei einer Mitunternehmerschaft

Leitsatz 1. Die Rechtsgrundsätze zur Behandlung von Abbruchkosten beim Erwerb eines Gebäudes in Abbruchabsicht gelten auch für den unentgeltlichen Erwerb eines Mitunternehmeranteils im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. 2. § 6 Abs. 3 EStG bewirkt eine Rechtsnachfolge nur in einzelnen vom Gesetz ausdrücklich bestimmten Beziehungen, begründet aber keine umfassende "Fußstapfent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbausgleichszahlung / 1 Teilung von Betriebsvermögen

Einkommensteuerlich ist die Erbengemeinschaft zwingend als Mitunternehmerschaft einzustufen, soweit zum Nachlass Betriebsvermögen gehört. Das Gesetz ordnet an, dass bei der Realteilung einer Mitunternehmerschaft nach § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG zwingend die Buchwerte anzusetzen sind, wenn die Wirtschaftsgüter in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer übertrag...mehr

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Erbausgleichszahlung / 2 Teilung von Betriebsvermögen mit Ausgleichszahlung

2.1 Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäft Wird bei der Erbauseinandersetzung der nur aus Betriebsvermögen bestehende Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr als ihm nach seiner Erbquote zusteht, und zahlt er für dieses "Mehr" an den oder die anderen Miterben eine Abfindung, liegt insoweit ein Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäft vor. In Höhe der Abfindu...mehr

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Erbausgleichszahlung / 2.2 Ermittlung des Veräußerungsgewinns

Erhalten Miterben bei der Auseinandersetzung Wirtschaftsgüter, für die sie Ausgleichszahlungen erbringen, weil der Wert der zugeteilten Wirtschaftsgüter die Erbquote überschreitet, werden der einkommensteuerrechtlichen Beurteilung 2 rechtlich völlig getrennte Geschäfte zu Grunde gelegt: Ein unentgeltlicher Erwerb in Höhe der Erbquote (Fortführung der bisherigen Buchwerte) un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbausgleichszahlung / 2.1 Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäft

Wird bei der Erbauseinandersetzung der nur aus Betriebsvermögen bestehende Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr als ihm nach seiner Erbquote zusteht, und zahlt er für dieses "Mehr" an den oder die anderen Miterben eine Abfindung, liegt insoweit ein Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäft vor. In Höhe der Abfindungszahlung liegen Anschaffungskosten vor. ...mehr

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Erbausgleichszahlung / 3 Teilung eines Mischnachlasses mit Ausgleichszahlung

Gehört zum Nachlass sowohl Betriebsvermögen als auch einkommensteuerlich relevantes Privatvermögen, liegt ein sog. Mischnachlass vor. Auch beim Mischnachlass gilt, dass Entgeltlichkeit nur insoweit gegeben ist, als Ausgleichszahlungen geleistet werden.[1] Hat daher bei der Realteilung eines Mischnachlasses ein Miterbe an andere Miterben Abfindungszahlungen zu leisten, führt ...mehr

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Erbausgleichszahlung / 5 Begleichung von Pflichtteils- und ­Vermächtnisschulden

Muss ein Alleinerbe oder eine Erbengemeinschaft Pflichtteilsschulden begleichen, gilt Folgendes: Der Pflichtteilsberechtigte hat lediglich einen schuldrechtlichen Geldanspruch gegen den Erben oder die Erbengemeinschaft. Die Erfüllung dieser Verbindlichkeit führt weder beim Erben zu Anschaffungskosten noch beim Pflichtteilsberechtigten zu einem Veräußerungserlös. Entsprechend...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.2.4 Anteile an der Betriebsgesellschaft

Rz. 36 Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft kann die Beteiligung des Gesellschafters an einer Personengesellschaft dadurch stärken, dass sie für das Unternehmen der Personengesellschaft wirtschaftlich vorteilhaft ist. Dementsprechend hat der BFH eine Kapitalbeteiligung dem Sonderbetriebsvermögen II zugeordnet, wenn zwischen dem Unternehmen der Personengesellschaft un...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.3 Beendigung

Rz. 40 Der Wegfall der Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung infolge personeller und/oder sachlicher Entflechtung führt regelmäßig zu einer Betriebsaufgabe des Besitzunternehmens mit der Folge, dass dessen Betriebsvermögen grundsätzlich in das Privatvermögen des bisherigen Besitzunternehmers übergeht; die Folge ist, dass die in den Buchwertansätzen ruhenden stillen Reserve...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.1.2 Disquotale Übertragung – Beteiligung von nahen Angehörigen

Rz. 25 Folgende Fallgestaltung: Der (bisherige) Einzelunternehmer und jetzige Besitzunternehmer überträgt auf die Betriebskapitalgesellschaft, die er zuvor im Wege der Bargründung mit einem nahen Angehörigen – z. B. Sohn – errichtet hatte, Teile seines Betriebsvermögens teilunentgeltlich (gegen Buchwertentgelt). Die nahe stehende Person (Sohn) wird nicht am Besitzunternehmen...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 4 Erbschaft und Schenkung

Rz. 41 Sowohl für das Besitzunternehmen als auch für die Betriebsgesellschaft ist eine Vermögensaufstellung zu erstellen. Grundsätzlich umfasst das Betriebsvermögen gem. § 95 Abs. 1 BewG alle Teile eines Gewerbebetriebes i. S. d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Insbesondere gilt daher bei der Betriebsaufspaltung...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.1 Wesen und Hauptformen

Rz. 1 Betriebsaufspaltung bedeutet die Aufteilung eines einheitlichen Unternehmens auf 2 selbstständige Rechtsträger bei Fortbestand bestimmter sachlicher und personeller Gegebenheiten/Verbindungen. Um letzteren Gesichtspunkt zu verdeutlichen, sind die beiden Hauptformen der Betriebsaufspaltung zu nennen; einmal die Betriebsaufspaltung in der Form der Besitz- und Betriebsges...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.2.5 Eigenkapital ersetzendes Darlehen

Rz. 38 Ein Eigenkapital ersetzendes Darlehen, das die Besitzgesellschaft der Betriebsgesellschaft gewährt, kann bei dieser nur dann als verdeckte Einlage behandelt werden, wenn das zugeführte Kapital dauerhaft in das Vermögen der Betriebsgesellschaft übergehen soll und eine Rückzahlung nicht beabsichtigt ist. Für den Regelfall ist das Eigenkapital ersetzende Darlehen nicht b...mehr