Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 33)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Im Fall der Abwicklung einer GmbH ist der gesamte Abwicklungszeitraum der gewerbesteuerliche Gewinnermittlungszeitraum. Der für diesen Zeitraum ermittelte Gewinn ist ratierlich auf die ei...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.3.5 Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Anlagegüter (Zeilen 44, 45 und Zeilen 51, 52)

Zu den hinzurechnungspflichtigen Aufwendungen gehören auch Aufwendungen des Mieters/Pächters für die Instandsetzung, Instandhaltung und Versicherung des Miet- oder Pachtgegenstands, die er aufgrund vertraglicher Verpflichtungen übernimmt.[1] Hinsichtlich der Hinzurechnung von Nebenkosten bei Leasingverträgen ist auf die gesetzestypische Lastenverteilung abzustellen.[2] Dage...mehr

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Nicht begünstigtes junges Verwaltungsvermögen (4): Begriff, Aktivtausch und Verschmelzung

Leitsatz 1. Zum nicht begünstigten jungen Verwaltungsvermögen i.S. des § 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG i.d.F. des ErbStRG gehört jedes einzelne Wirtschaftsgut des Verwaltungsvermögens, das sich weniger als zwei Jahre vor dem Stichtag durchgehend im Betriebsvermögen befand. Es ist keine gruppenbezogene Betrachtung vorzunehmen. 2. Auf die Herkunft des Vermögensgegenstandes oder der ...mehr

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Nicht begünstigtes junges Verwaltungsvermögen (3): Begriff und Aktivtausch

Leitsatz 1. Zum nicht begünstigten jungen Verwaltungsvermögen i.S. des § 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG i.d.F. des ErbStRG gehört jedes einzelne Wirtschaftsgut des Verwaltungsvermögens, das sich weniger als zwei Jahre vor dem Stichtag durchgehend im Betriebsvermögen befand. Es ist keine gruppenbezogene Betrachtung vorzunehmen. 2. Auf die Herkunft des Vermögensgegenstandes oder der ...mehr

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Nicht begünstigtes junges Verwaltungsvermögen (1): Begriff und Aktivtausch

Leitsatz 1. Zum nicht begünstigten jungen Verwaltungsvermögen i.S. des § 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG i.d.F. des ErbStRG gehört jedes einzelne Wirtschaftsgut des Verwaltungsvermögens, das sich weniger als zwei Jahre vor dem Stichtag durchgehend im Betriebsvermögen befand. Es ist keine gruppenbezogene Betrachtung vorzunehmen. 2. Auf die Herkunft des Vermögensgegenstandes oder der ...mehr

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Nicht begünstigtes junges Verwaltungsvermögen (2): Begriff und Aktivtausch

Leitsatz 1. Zum nicht begünstigten jungen Verwaltungsvermögen i.S. des § 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG i.d.F. des ErbStRG gehört jedes einzelne Wirtschaftsgut des Verwaltungsvermögens, das sich weniger als zwei Jahre vor dem Stichtag durchgehend im Betriebsvermögen befand. Es ist keine gruppenbezogene Betrachtung vorzunehmen. 2. Auf die Herkunft des Vermögensgegenstandes oder der ...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 6.1 Anlage FE 2

Die Anlage FE 2 wird benötigt, sofern sich im betrieblichen Bereich begünstigt zu besteuernde Veräußerungsgewinne im Bereich des Gesamthands- oder Sonderbetriebsvermögens oder sonstige tarifbegünstigte Einkünfte, z. B. Entschädigungen, ergeben, ferner bei übertragenen Veräußerungsgewinnen nach § 6b EStG, bei Gewinnen aus gewerblicher Tierzucht und -haltung, aus gewerblichen ...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 4.2 Beteiligungsart (Zeilen 31/32)

In Zeile 31 wird die Art der Beteiligung kenntlich gemacht, die auch steuerlich von Bedeutung sein kann. Denn insbesondere die Frage der Haftungsbeschränkung, z. B. bei einem Kommanditisten, kann Auswirkung auf Höhe und Verteilung der festzustellenden Besteuerungsgrundlagen[1] haben.[2] In diesem Kontext ist auch die in Zeile 40 erforderliche Eintragung zur Einlage laut Hande...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 2.2 Anlage FG

Die Anlage FG dient der Ermittlung der festzustellenden Einkünfte sowie sonstiger Besteuerungsgrundlagen. In den Zeilen 4–24 werden die laufenden Einkünfte, die sich nach den jeweiligen Gewinnermittlungen (Einnahme-Überschussrechnung oder Bestandsvergleich) ergeben, unter Berücksichtigung der Besonderheiten beim Teileinkünfteverfahren (Zeilen 5 und 6), bei Erträgen aus Investme...mehr

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Steuerfreie Entnahme einer Wohnung aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gemäß § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG

Leitsatz Die steuerfreie Entnahme einer Wohnung aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gemäß § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG (nach dem 31.12.1998) ist nur möglich, wenn es sich hierbei um ein Baudenkmal handelt. Normenkette § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG Sachverhalt Die Klägerin erzielte in den Streitjahren (2007 und 2008) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft...mehr

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Keine Bindungswirkung einer für die Gewinnfeststellung getroffenen ­Billigkeitsentscheidung für nachfolgende Veranlagungszeiträume

Leitsatz Die im Rahmen der Gewinnfeststellung (konkludent) getroffene Billigkeitsmaßnahme, von der Aktivierung des Feldinventars abzusehen, ist kein Dauerverwaltungsakt und entfaltet daher für nachfolgende Veranlagungszeiträume keine Bindungswirkung. Normenkette § 13, § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG, R 14 Abs. 2 Satz 3 EStR Sachverhalt Der Kläger ist Land- und Forstwi...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus auf einem dem Steuerpflichtigen bereits langjährig gehörenden Grundstück

Leitsatz Ein bebautes Grundstück, das durch den Steuerpflichtigen langjährig im Rahmen privater Vermögensverwaltung genutzt wird, kann Gegenstand eines gewerblichen Grundstückshandels werden, wenn der Steuerpflichtige im Hinblick auf eine Veräußerung Baumaßnahmen ergreift, die derart umfassend sind, dass hierdurch das bereits bestehende Gebäude nicht nur erweitert oder über ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 2.2.3 Dienen

Rz. 6 Der nicht im Eigentum des Unternehmers stehende, ihm aber möglicherweise gemäß § 39 AO steuerlich zuzurechnende Gegenstand dient dann dem Unternehmen, wenn er im Unternehmen nicht nur kurzfristig und vorübergehend eine Aufgabe erfüllt, eingesetzt, genutzt oder verwertet wird oder eine ähnliche Funktion erfüllt. Wegen des Zwecks der Haftungsvorschrift (vgl. Rz. 1) genüg...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.3 Erfassung des Privatanteils

Die Erläuterungen zur Erfassung des Privatanteils aus der Pkw-Nutzung zu den Zeilen 19 und 85 des Vordrucks unterscheiden zwischen Fahrzeugen, die zu mehr bzw. nicht mehr als 50 % betrieblich genutzt werden: Rechnet ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen, da es zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, kann der Nutzungswert nach der 1 %-Methode oder nach der Fahrtenbuchmethode er...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.1 Erfassung der Kfz-Kosten in der Buchführung

Bei der Erfassung von Kosten für allein betrieblich als auch gemischt genutzte Fahrzeuge des Betriebsvermögens sowie betrieblich genutzte Privatfahrzeuge sollte der Einnahmen-Überschussrechner folgende Konten im Blick haben:mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7 Fahrzeugkosten

Die Behandlung der Fahrzeugkosten wird immer dann kompliziert, wenn sich im Betriebsvermögen ein sowohl betrieblich als auch privat genutztes Fahrzeug befindet. Noch schwieriger wird es, wenn daneben auch nur betrieblich genutzte Fahrzeuge vorhanden sind. Ursache dafür ist die steuerliche Erfassung der Privatnutzung, wenn bei einem zu mehr als 50 % betrieblich genutzten Fahrz...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4 Raum- und Gebäudekosten

Bei Raum- und Gebäudekosten ist wie folgt zu unterscheiden: Kosten für gemietete oder gepachtete Räumlichkeiten sind einschließlich Nebenkosten in Zeile 46 einzutragen. Kosten für zum Betriebsvermögen gehörende Gebäude – ausgenommen Schuldzinsen und Abschreibungen – sind in Zeile 48 zu erfassen. In Zeile 47 sind (Miet-) Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung mit Ausnah...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.2 Erfassung der Kfz-Kosten in der Anlage EÜR

In den Zeilen 81 bis 83 werden sämtliche tatsächlichen Kosten für Fahrzeuge, darüber hinaus aber auch als Reisekosten einzustufende Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und von Mietwagen zusammengefasst. Zeile 84 übernimmt ergänzend Nutzungseinlagen infolge betrieblicher Fahrten mit einem Fahrzeug des Privatvermögens. Die Minderung um Kosten für Fahrten zwische...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3.2 Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG

Rz. 36 § 15a UStG ist keine Verfahrensvorschrift, sondern eine materiell-rechtliche Berichtigungsvorschrift und ergänzt § 15 UStG, der einen Vorsteuerabzug unabhängig von der Verwendungsdauer der für das Unternehmen bezogenen sonstigen Leistung oder Lieferung grundsätzlich im Zeitpunkt der Ausführung dieser Leistung und der Rechnungserteilung ermöglicht. Es wird davon ausgeg...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / 10. Mehrwertsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung

Rz. 459 Wenn der Geschädigte gem. § 15 UStG vorsteuerabzugsberechtigt ist, ist er verpflichtet, den Schädiger in Höhe der Mehrwertsteuer zu entlasten und netto abzurechnen. Das gilt für alle Schadenspositionen, auch für die Anwaltskosten. Ein Nachteil entsteht dem Geschädigten dadurch nicht, da er in Höhe der Mehrwertsteuer seine eigene Steuerlast gegenüber dem Finanzamt dur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kaufpreisraten/-renten / 2.1 Steuerliche Folgen beim Veräußerer

Bei Veräußerung eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils gegen Kaufpreisraten gibt es grundsätzlich kein Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussversteuerung.[1] Der Verkäufer muss seinen Gewinn im Zeitpunkt der Veräußerung versteuern, wann die Raten fällig oder zugeflossen sind, ist steuerlich ohne Bedeutung. Nur bei Zeitrenten oder Kaufpreisraten mit einer Laufzeit von mehr a...mehr

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Kaufpreisraten/-renten / 3 Betriebliche Versorgungsrente

Für eine betriebliche Versorgungsrente – diese verstanden als Gegensatz zu einer privaten Versorgungsrente i. S. d. § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG – ist kennzeichnend, dass ihr Rechtsgrund überwiegend durch das betrieblich veranlasste Bestreben (z. B. Fürsorgeleistungen an einen früher im Unternehmen tätigen Gesellschafter oder Rücksichtnahme auf geschäftliches Ansehen des Betriebs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.1 Allgemeines

Rz. 58 Den Steuerabzug vom Kapitalertrag muss der zum Steuerabzug Verpflichtete (d. h. der Schuldner der Kapitalerträge, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle) in dem Zeitpunkt vornehmen, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger nach den Regeln des § 44 EStG zufließen. Rz. 59 Die Zuflussregeln des § 44 EStG sollen dem zum Ste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung ist durch das Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen v. 22.12.2005[1] in das EStG als neue Vorschrift § 15b EStG eingefügt worden und ersetzt den durch das gleiche Gesetz aufgehobenen § 2b EStG. Rz. 1a Durch das AIFM-StAnpG v. 18.12.2013[2] ist ein § 15b Abs. 3a EStG eingefügt worden, der die steuerliche B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 54 In der KapESt-Bescheinigung ist nicht nur der Name des Gläubigers der Kapitalerträge anzugeben, sondern auch dessen genaue, tatsächliche Anschrift mit Straße, Hausnummer und Wohnort. Rz. 55 Weicht die in der Steuerbescheinigung angegebene Anschrift des Gläubigers der Kapitalerträge von derjenigen ab, unter der er bei dem für ihn zuständigen FA geführt wird, so wird die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.3 Anmeldung nicht oder nicht in voller Höhe einbehaltener KapESt (S. 2 und 3)

Rz. 17 In die KapESt-Anmeldung sind auch diejenigen Kapitalerträge einzubeziehen, die nicht oder nicht in voller Höhe dem KapESt-Abzug unterworfen wurden. Rz. 18 Nach § 43 Abs. 2 S. 1 EStG ist der Steuerabzug vom Kapitalertrag dann nicht vorzunehmen, wenn Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge bzw. Gläubiger und die die Kapitalerträge auszahlende Stelle im Zeitpunkt des Z...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Pensionskasse

Rz. 100 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Eine Pensionskasse ist gewissermaßen Lebensversicherer für einen bestimmten Personenkreis, idR die ArbN eines oder mehrerer Unternehmen; sie unterliegt der Versicherungsaufsicht (§ 1 Abs 1 VAG). Die Versorgung durch eine Pensionskasse ist eine Alternative zum Abschluss einer Direktversicherung oder der Direktzusage einer Pension. Pensionska...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Abschreibungsgrundsätze

Rz. 5 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die Inanspruchnahme von AfA setzt voraus, dass der Stpfl oder sein Rechtsvorgänger Anschaffungs- oder Herstellungskosten getragen hat. Deshalb kann der Gewinner eines von einem Unternehmen im eigenen betrieblichen Werbeinteresse verlosten WG mangels eigener Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung keine AfA in Anspruch nehmen (BFH 21...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Pensionszusage

Rz. 35 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 ArbG können ihren ArbN vertraglich eine Versorgung für Invalidität, Alter oder Tod versprechen, ohne dem ArbN schon in der Gegenwart > Arbeitslohn zuzuwenden. Erst wenn der Versorgungsfall eingetreten ist, wird der ArbG an seinen ArbN oder dessen Hinterbliebene leisten. Mit der Zusage einer Versorgung (vgl § 1 Abs 1 Satz 1 BetrAVG) versprich...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 8. Bewertung von Betriebsvermögen

Rz. 287 Den Umfang des Betriebsvermögens im erbschaftsteuerrechtlichen Sinne[277] definiert § 151 Abs. 1 Nr. 2 BewG, der seinerseits auf die §§ 95, 96 und 97 BewG verweist. Das Betriebsvermögen umfasst demzufolge alle Teile eines Gewerbebetriebes i.S.d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Das der Ausübung eines frei...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / b) Betriebsvermögen und Mitunternehmeranteile

Rz. 344 Als weitere Begünstigungsgegenstände nennt § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG das Betriebsvermögen i.S.v. §§ 95–97 BewG. Dies gilt allerdings nur beim Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs oder Teilbetriebs sowie beim Erwerb eines Anteils an einer (originär) gewerblichen oder gewerblich geprägten Personengesellschaft (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 oder Abs. 3 EStG), einer mitunternehm...mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / II. Vermächtnisse von Grundstücken aus dem Betriebsvermögen des landwirtschaftlichen Betriebes

Rz. 42 Verfügt der Erblasser, dass ein weichender Erbe, durch ein Grundstücksvermächtnis abgefunden werden soll und befindet sich das Grundstück in dem Betriebsvermögen des landwirtschaftlichen Betriebes, welcher vom Erblasser auf den Erben übergeht, so scheidet dieses Grundstück mit Erfüllung des Vermächtnisses aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögens aus, mit der Fol...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / c) Betriebsvermögen

Rz. 19 Eine gegenständliche Aufteilung ist auch bei der Auseinandersetzung über Betriebsvermögen (bzw. Mitunternehmeranteile) möglich. Auch hier kann eine Steuerneutralität erreicht werden, wenn den Miterben im Rahmen der Teilung nicht nur einzelne Wirtschaftsgüter zugewiesen werden, sondern sie stattdessen jeweils einen (oder mehrere) Betrieb, einen (für sich lebensfähigen)...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / c) Auseinandersetzung über Betriebsvermögen

Rz. 35 Auch im Bereich des Betriebsvermögens werden nicht selten Spitzenausgleiche vereinbart. Das gilt insbesondere, wenn ein ganzer Betrieb (Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil) im Zuge der Auseinandersetzung als solcher erhalten und auf einen der Miterben übertragen werden soll. Dies lässt sich häufig ohne Spitzenausgleich bzw. Zahlungen an die weichenden Erben (die aus...mehr

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Notwendiges Betriebsvermögen bei einem land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetrieb

Leitsatz 1. Ein vom Verpächter eines ruhenden land‐ und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs erworbenes verpachtetes landwirtschaftliches Grundstück ist nur dann dem notwendigen Betriebsvermögen des Verpachtungsbetriebs zuzuordnen, wenn es innerhalb eines überschaubaren Zeitraums (zwölf Monate) in das bestehende Pachtverhältnis des landwirtschaftlichen Betriebs bzw. be...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / Literaturtipps

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / d) Realteilung über einen Mischnachlass

Rz. 28 Besteht der Nachlass sowohl aus Privat- als auch aus Betriebsvermögen, handelt es sich um einen sog. Mischnachlass. Wird dieser in der Weise geteilt, dass einzelne Miterben das (gesamte) Betriebsvermögen erhalten und andere das Privatvermögen, kommt es zu keiner Betriebsaufgabe i.S.v. § 16 Abs. 3 EStG. Denn Gegenstand der Teilung ist hier der Nachlass als solcher.[23]...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / (4) Wohnraumvermietung

Rz. 385 Ein weitere Ausnahme regelt § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. d ErbStG für Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten vor, die zu Wohnzwecken vermietet sind und zum Betriebsvermögen eines sog. Wohnungsunternehmens gehören. Von der Ausnahmeregelung erfasst werden sämtliche überlassenen Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte un...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 1. Grundsätzliches

Rz. 103 Der einfachste und damit auch sicherste Weg, Abwicklungsprobleme bei der Überleitung des Unternehmens(-vermögens) und steuerliche Risiken zu vermeiden, ist die Alleinerbeneinsetzung des Nachfolgers (Alleinerbenlösung). Die wirtschaftliche Beteiligung der weichenden Erben bzw. weiterer Angehöriger erfolgt hier durch Vermächtnisse. Rz. 104 Gegenstand dieser Vermächtniss...mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / I. Muster

Rz. 43 Muster 23.2: Testament Landwirt mit landwirtschaftlichem Betrieb außerhalb der Gültigkeit der HöfeO Muster 23.2: Testament Landwirt mit landwirtschaftlichem Betrieb außerhalb der Gültigkeit der HöfeO Testament Hiermit bestimme ich _________________________, geboren am _________________________, in _________________________, wohnhaft in _________________________, meinen ...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / (1) Personenunternehmen

Rz. 439 Nach § 13a Abs. 6 ErbStG fallen Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 ErbStG) und Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2 ErbStG) mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erwerber innerhalb der Behaltensfrist von 5 bzw. 7 Jahren gegen verschiedene Fortführungsbedingungen verstößt. Rz. 440 Schädlich ist insoweit zunächst die Veräußerung des begünstigt erworbenen Vermögens. Au...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 3. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 84 Die beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG kommt immer nur denn in Betracht, wenn nicht bereits eine unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt. Der beschränkten Steuerpflicht unterliegt nur der Erwerb von Inlandsvermögen im Sinne des § 121 BewG. Hierbei handelt es sich nicht um sämtliches (mehr oder weniger zufällig) im Inland befindliches Vermögen,[83] son...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / bb) Rechtsfolgen

Rz. 59 Liegt eine Betriebsaufspaltung vor, stellt sämtliches Vermögen des Besitzunternehmens zwingend Betriebsvermögen im einkommensteuerrechtlichen Sinne dar.[53] Dies gilt auch (gerade) dann, wenn das Besitzunternehmen sich eigentlich auf die Vermietung bzw. Nutzungsüberlassung der in Rede stehenden wesentlichen Betriebsgrundlagen beschränkt und selbst keiner operativen Tä...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / dd) Betriebsaufspaltung im Erbfall

Rz. 62 Der Erbfall und insbesondere die Erbteilung können den Bestand einer Betriebsaufspaltung – mitunter unbeabsichtigt – in erheblichem Maße gefährden. Kommt es nämlich durch den Erbfall selbst oder im Rahmen der anschließenden Erbauseinandersetzung zu einer Auflösung der personellen und/oder der sachlichen Verflechtung zwischen dem Besitzunternehmen und dem Betriebsunter...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 1. Ertragsteuerliche Aspekte

Rz. 13 Unter Ertragsteuerlichen Gesichtspunkten gilt es zunächst, versehentliche (also ungeplante) Gewinnrealisierungen zu vermeiden. Auch dies setzt die oben (vgl. Rdn 10 ff.) bereits angesprochene klare Abgrenzung des (steuerlichen) Betriebsvermögens vom steuerlichen Privatvermögen voraus. Nur auf dieser Grundlage kann gewährleistet werden, dass die beiden Vermögensarten j...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / a) Allgemeines

Rz. 223 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte können verschiedenen Vermögensarten i.S.d. BewG zugeordnet werden, nämlich einerseits dem Grundvermögen und andererseits dem land- und forstwirtschaftlichen oder dem Betriebsvermögen. Rz. 224 Eine Zugehörigkeit zum Grundvermögen im bewertungsrechtlichen Sinne ist (bei privaten Grundstücken) immer dann gegeben, wenn sie nicht d...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / a) Grundsätzliches

Rz. 29 In der Praxis kommt es äußerst selten vor, dass eine gegenständliche Aufteilung des Nachlasses zu den Erbquoten entsprechenden Wertzuweisungen an die einzelnen Miterben führt. In dieser Situation einigen sich die Beteiligten oftmals darauf, dass kleinere (oder auch größere) Wertdifferenzen hingenommen werden sollen und diesbezüglich kein Ausgleich erfolgt. Wenn eine s...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / aa) Mindestbeteiligung des Erblassers/Schenkers

Rz. 352 Nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG können auch Kapitalgesellschaftsanteile begünstigt übertragen werden, wenn der Erblasser oder Schenker am Nennkapital der Gesellschaft mit mehr als 25 % unmittelbar beteiligt war (Mindestbeteiligung).[350] Dies gilt nicht nur für Anteile an inländischen sondern auch für solche an ausländischen Kapitalgesellschaften, wenn diese ihren Sit...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / hh) Finanzmittel

Rz. 394 Gemäß § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG stellt schließlich der positive Saldo der am Stichtag vorhandenen Finanzmittel abzüglich der Schulden insoweit Verwaltungsvermögen dar, als er über das – typisiert betrachtet – betriebsnotwendige Maß hinausgeht. Um den entsprechenden Betrag (schädliche Finanzmittel) zu ermitteln (sog. Finanzmitteltest), ist wie folgt vorzugehen: Rz. 39...mehr

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§ 1 Vermögensnachfolge / II. Vermögenszusammensetzung und zukünftige Entwicklung des Vermögens

Rz. 13 Neben der Personen- und Vermögenserfassung spielen auch die Zusammensetzung und die Entwicklung des Vermögens eine wesentliche Rolle. So ist im Rahmen der Gestaltung einer letztwilligen Verfügung darauf zu achten, dass das Vermögen nicht einseitig strukturiert ist – sprich, dass z.B. nicht nur Immobilienvermögen vorhanden ist. Andererseits ist bei größeren Vermögen da...mehr