Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvorrichtung

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 2.2.1 Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 4 Die Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG ist auf abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beschränkt. Dementsprechend muss das Wirtschaftsgut abnutzbar, also i. S. d. § 253 Abs. 3 HGB in der Nutzung zeitlich begrenzt sein und einer wirtschaftlichen oder technischen Abnutzung unterliegen.[1] Rz. 5 Des Weiteren muss es sich um ein bewegliches Wirtschaftsgut han...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Urteil vom 4.5.2023 zur Vermietung von Grundstücken und Betriebsvorrichtungen

EuGH: Mit Urteil vom 4.5.2023 hat der EuGH bestätigt, dass einheitliche wirtschaftliche Vorgänge mehrwertsteuerlich einheitlich zu beurteilen sind.[1] Ist also eine Leistung als Nebenleistung zu einer anderen Leistung, der Hauptleistung, anzusehen, ist erstere ebenso zu behandeln wie letztere.[2] BFH: Der BFH hat die Feststellungen des EuGH in der Nachfolgeentscheidung vom 17...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / b) Besonderheiten bei VuM

Fest installierte VuM (Grundsatz): Bei den VuM sind einige Besonderheiten zu beachten.[25] Wie gesagt unterfällt ein Vorgang der Grunderwerbsteuer, wenn ein Grundstück im Sinne des bürgerlichen Rechts (§§ 94 ff. BGB) übertragen wird (s. oben II.2.a.). Zu den Grundstücken in diesem Sinn gehören daher auch VuM, wenn sie fest installiert sind (also fest mit dem GuB oder einem G...mehr

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Investitionsabzugsbetrag / 2.2 Begünstigte Wirtschaftsgüter

Begünstigt sind allein bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Diese müssen nicht zwingend neu sein. Begünstigt sind damit auch gebraucht erworbene Wirtschaftsgüter. Ebenfalls begünstigt sind geringwertige Wirtschaftsgüter,[1] selbst wenn dafür entweder der Sofortabzug in Anspruch genommen oder ein Sammelposten angesetzt werden kann.[2] Zu den beweglichen Wirtschaftsg...mehr

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Bewertung von Grundstücken ... / II. Grundlegendes zur Vermögensart und zur Bodenwertermittlung (Rz. 1 bis 4)

"Flächen, auf denen eine Windkraftanlage oder eine Freiflächen-Fotovoltaikanlage betrieben wird, sind dem Grundvermögen zuzurechnen. Eine Windkraftanlage ist wie eine Freiflächen-Fotovoltaikanlage regelmäßig als Betriebsvorrichtung gem. § 176 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BewG nicht in das Grundvermögen einzubeziehen (vgl. u. a. ‚Fotovoltaikanlage‘ und ‚Windkraftanlage‘ im Abgren...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 99... / 2.1 Überblick

Rz. 4 Umfasst werden Räume im Betriebsvermögen, solche, die zur Berufsausübung notwendig sind, sowie Räume des Privatvermögens. Werden Teile der Privatwohnung betrieblich genutzt (z. B. Arbeitszimmer, Praxis, o. Ä.), handelt es sich bei diesen um solche des betrieblichen Vermögens. Zu den nach § 99 AO betretbaren Objekten zählen: Grundstücke, d. h. begrenzte Teile der Erdober...mehr

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Bewertung von Grundstücken ... / 3. Umfang der wirtschaftlichen Einheit

Betriebsgrundstücke und das Grundvermögen werden nach wirtschaftlichen Einheiten bewertet. Dabei ist jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BewG). Was als wirtschaftliche Einheit zu gelten hat, richtet sich nach der Verkehrsanschauung (§ 2 Abs. 1 Satz 3 BewG). Bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Einheit sind nach § 2 Abs. 1 Satz 4 BewG die ö...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.6 Hallenboden ist keine Betriebsvorrichtung

Der Hallenboden einer Logistikhalle ist keine Betriebsvorrichtung, wenn der Boden eine sog. Doppelfunktion hat. In einem derartigen Fall ist er in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer mit einzubeziehen.[1] Im entschiedenen Fall ging es um den Kaufpreis, der auf einen 50.000 qm großen Hallenboden mit besonderer Tragfähigkeit entfiel. Die Betonplatten aus Stahlfaserbe...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 5 Besonderheiten bei Solar- und Fotovoltaikanlagen

§ 1 GrEStG bezieht sich auf Rechtsvorgänge mit inländischen Grundstücken. Zu einem Grundstück gehören auch dessen Bestandteile. Bestandteile, die zu einem Grundstück gehören sind u. a. Heizungsanlagen, fest eingebaute Bad- und Sanitäreinrichtungen, Versorgungsleitungen für Strom, Wasser und Heizung sowie die Dacheindeckung. Solaranlagen dienen der Gewinnung von Wärme durch Sonnen...mehr

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Kündigung und Niederlegung ... / 6 Zusammenfassung

Unter welchen Voraussetzungen ein Steuerberatungsvertrag gekündigt werden kann, hängt davon ab, ob es sich dabei um einen Werkvertrag oder einen Dienstvertrag handelt. In der Regel wird ein Steuerberatungsvertrag als Dienstvertrag eingestuft, und zwar als ein Dienstvertrag höherer Art, der aufgrund besonderen Vertrauens der Mandantschaft zu den mit der Steuerberatung beauftr...mehr

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Leistungsbezug für Immobili... / 2. V. Senat des BFH zur Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

Dem Begriff des einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des EuGH kam im Rahmen der aktuellen BFH-Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Vorgehensweise bei der gleichzeitigen Vermietung von Grundstücken und Betriebsvorrichtungen eine wichtige Bedeutung zu[21]. Gemäß § 4 Nr. 12 S. 2 UStG ist die Vermietung von Betriebsvorrichtungen, auch ...mehr

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Leistungsbezug für Immobili... / 3. Einordnung der Urteile des V. Senats

Weitere Auslegung des BFH im Gegensatz zur FinVerw.: Ähnlich wie das Urteil zur Mitvermietung von Einrichtungsgegenständen scheint auch diese Entscheidung zunächst dafür zu sprechen, dass der umsatzsteuerrechtliche Begriff "Vermietung von Grundstücken" unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Leistung nach Ansicht des BFH nunmehr recht umfassend auszulegen ist. In bei...mehr

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Roscher, BewG § 218 Vermöge... / 2.2 Grundvermögen (S. 1 Nr. 2)

Rz. 10 Der Begriff des Grundvermögens wird in § 243 BewG bestimmt. In negativer Abgrenzung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (s. Rz. 8) ordnet § 243 Abs. 1 BewG in enumerativer Aufzählung bestimmte Vermögensgegenstände dem Grundvermögen zu. Soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen nach §§ 232-242 BewG handelt, gehören hiernach der Grund und B...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 3.2.4 Finanzierungsvorteile

Erhebliche Finanzierungsvorteile ergeben sich bei Maßnahmen, die langlebige bewegliche Anlagegüter oder den Geschäftswert betreffen. Beispiele: Wird ein Fabrikschornstein (Betriebsvorrichtung), der nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2023 oder nach dem 31.3.2024 und vor dem 1.1.2025 hergestellt wurde bzw. wird, mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 25 Jahren nicht ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Herstellungskosten

Tz. 8 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Begriff der Herstellungskosten ist handelsrechtlich, betriebswirtschaftlich und steuerrechtlich nicht einheitlich definiert und zum Teil auch umstritten. Tz. 9 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Steuerrechtlich rechnen zu den Herstellungskosten alle Aufwendungen, die eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft tätigt, um das betreffende ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2 Betroffene Bauleistungen

Rz. 62 Unter § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG fallen Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Damit hat sich der Gesetzgeber bei der Formulierung des Tatbestands vom Begriff der "Bauleistungen" in § 48 Abs. 1 S. 3 EStG leiten lassen, ohne freilich ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.9.2 Gebäude und Gebäudeteile

Rz. 97 § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG erfasst nur Reinigungsleistungen an Gebäuden und Gebäudeteilen. Nach Verwaltungsauffassung müssen Gebäude und Gebäudeteile mit dem Grund und Boden auf Dauer fest verbunden sein. Es muss sich danach um wesentliche Bestandteile eines Grundstücks i. S. d. BGB handeln. Zu den Gebäudeteilen zählt die Verwaltung insbesondere Stockwerke, Wohnungen und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.9.3 Betroffene Leistungen

Rz. 98 Nach Verwaltungsauffassung fallen insbesondere folgende Leistungen unter § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG [1]: die Reinigung sowie die pflegende und schützende (Nach)Behandlung von Gebäuden und Gebäudeteilen (innen und außen); die Hausfassadenreinigung (einschließlich Graffitientfernung). Dies gilt nicht für Reinigungsarbeiten, die bereits unter § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG falle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 8 Durch Gesetz v. 15.12.2003[1] wurden mWv 1.1.2004 die Ausnahmen von der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers um die grenzüberschreitende Personenbeförderung im Luftverkehr durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer erweitert (§ 13b Abs. 3 Nr. 3 UStG a. F.; jetzt Abs. 6 Nr. 3; Rz. 178). Rz. 9 Durch Gesetz v. 29.12.2003[2] wurde die Steuerschuldnerschaft des L...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Windkraftanlagen (Abs. 1)

Rz. 13 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung ist die Verwaltung und die Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Fläche, auf der eine Windkraftanlage steht, grundsätzlich nicht mehr land- und forstwirtschaftlich genutzt wird und daher dem Grundvermögen zuzurechnen ist. Dabei wurde, zumindest wenn zwischen den Anlagen innerhalb eines Windparks keine Wegverbindung bestand ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches

Rz. 136 [Autor/Stand] In der Praxis haben sich bei der Bewertung von Grundstücken mit Windkraftanlagen oder Freiflächen-Photovoltaikanlagen immer wieder Probleme und Fragen zur Ermittlung des Bodenwerts ergeben. Die Länder haben hierauf mit gleich lautenden Erlassen vom 6.3.2024[2] zur Bewertung von Grundstücken mit Windkraftanlagen oder Freiflächen-Fotovoltaikanlagen und zu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 137 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen i.S.d. § 218 Satz 1 BewG richtet sich grundsätzlich nach den §§ 232 und 233 BewG. Die Vorschrift des § 234 BewG ist lediglich hilfsweise heranzuziehen. Zu berücksichtigen ist allerdings auch noch § 240 BewG, in dem die Zuordnung von Kleingartenland und Dauerkleingartenland zu...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Betriebsvorrichtungen i.R.d. erweiterten Kürzung bei Betriebsverpachtung

Die Mitvermietung eines Lastenaufzugs kann sich als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung darstellen, die der Gewährung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG nicht entgegen steht. Fest mit dem Gebäude verbundene Rampen, die mit Verbindungsblechen zum Ausgleich etwaiger Höhenunterschiede zu anliefernden L...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.2.1 Betriebsvorrichtungen

Rz. 35 Die Definition der Betriebsvorrichtung ergibt sich aus dem § 68 Abs. 2 Nr. 2 BewG i. V. m. R 7.1 (3) EStR 2012. Betriebsvorrichtungen sind demnach Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind. Die Abgrenzung der Betriebsvorrichtung vom Gebäude erfolgt nach den gleich ...mehr

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Sachanlagen / 3.1 Begriff

Zum beweglichen Sachanlagevermögen gehören technische Anlagen, Maschinen, Betriebsvorrichtungen, wie z. B. Hochöfen, selbst wenn sie wesentliche Bestandteile des Betriebsgrundstücks sind.[1] Voraussetzung ist, dass die Vorrichtung in einer besonderen Beziehung zu dem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb steht. Daher können nur solche Gegenstände als Betriebsvorrichtungen...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.3 Handelsrecht

Rz. 44 Mieterein- und -umbauten, die dem besonderen betrieblichen oder beruflichen Zweck des Mieters dienen, unterliegen handelsrechtlich grundsätzlich als selbstständige Vermögensgegenstände der Aktivierungspflicht. Diese Aussage gilt für sämtliche Arten von Mieterein- oder -umbauten, die sich als Scheinbestandteil oder Betriebsvorrichtung klassifizieren lassen. Für die per...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.4 Steuerrecht

Rz. 51 In dem Urteil des BFH vom 28.7.1993[1] wurde zur Problematik der Mietereinbauten ausführlich Stellung genommen. Demnach können Mietereinbauten in der Bilanz des Mieters aktiviert werden, wenn es sich um Herstellungsaufwand handelt und die Einbauten gegenüber dem Gebäude als selbstständige Wirtschaftsgüter zu qualifizieren sind und die Wirtschaftsgüter dem Betriebsverm...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.2.3 Sonstige Mieterein- bzw. -umbauten

Rz. 40 Mieterein- und -umbauten, die weder Scheinbestandteil noch Betriebsvorrichtung sind, können vorbehaltlich einer Einstufung als immaterielles Wirtschaftsgut als sonstige Mieterein- oder -umbauten zu behandeln sein. Solche Aufwendungen führen zur Herstellung eines materiellen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens, wenn entweder der Mieter wirtschaftlicher Eigentümer der v...mehr

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Anlagevermögen / 3.3.1 Arten/Bestandsverzeichnis

Der Begriff des beweglichen Wirtschaftsguts und damit auch des beweglichen Sachanlagevermögens als Unterschied zu den unbeweglichen Wirtschaftsgütern bzw. dem unbeweglichen Sachanlagevermögen wird unter Zuhilfenahme der Definitionen im bürgerlichen Recht[1] und im Bewertungsrecht[2] bestimmt.[3] Zum beweglichen Sachanlagevermögen gehören danach z. B. technische Anlagen, Masch...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.2.4 Immaterielle Posten

Rz. 43 Liegen bei Baumaßnahmen weder die Voraussetzungen für einen Scheinbestandteil, eine Betriebsvorrichtung oder einen sonstigen Mietereinbau vor, kann auch wegen des fehlenden Ersatzanspruchs kein wirtschaftliches Eigentum des Mieters angenommen werden. Haben die angefallenen Aufwendungen keine unmittelbare sachliche Beziehung zum Betrieb des Mieters, d. h., handelt es s...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.5 IFRS

Rz. 56 Wenn wirtschaftliches Eigentum vorliegt, sind Mietereinbauten und Mieterumbauten als Vermögenswerte (assets) anzusehen, sodass eine Aktivierungspflicht als separater Vermögenswert gegeben ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob es sich bei den Mietereinbauten und Mieterumbauten um Betriebsvorrichtungen, Scheinbestandteile, sonstige Mietereinbauten und Mieterumbauten o...mehr

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Anlagevermögen / 3.2 Unbewegliches Sachanlagevermögen

Zum unbeweglichen Sachanlagevermögen gehören Grundstücke (Grund und Boden), grundstücksgleiche Rechte, Bauten auf eigenem Grund und Boden und Bauten auf fremdem Grund und Boden. Grundstück und aufstehendes Gebäude sind unterschiedliche Wirtschaftsgüter.[1] Gebäudeteile sind je nach ihren unterschiedlichen Nutzungen und Funktionen selbstständige Wirtschaftsgüter. Für die Zuordnung...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.1 Grundsätzliches

Rz. 32 Mietereinbauten und Mieterumbauten (auch Mieterausbauten) sind Baumaßnahmen auf fremdem Grund und Boden an oder in Gebäuden, die ein Mieter oder Pächter auf eigene Rechnung auf, an oder im gemieteten oder gepachteten Objekt selbst durchführt oder durch fremde Dritte in seinem Namen ausführen lässt. Die Aufwendungen dürfen weder den Instandhaltungs- oder Instandsetzung...mehr

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Sachanlagen / 2.6 Bauten auf fremdem Grund und Boden

Bauten auf fremdem Grund und Boden sind Bauwerke, die der Hersteller aufgrund eines Erbbaurechts oder eines Nutzungsrechts im eigenen Interesse und ohne Zuwendungsabsicht errichtet hat.[1] Handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen, gehören sie – unabhängig vom zivilrechtlichen Eigentum – zu den Sachanlagen.[2] Dem Hersteller steht regelmäßig bei Beendigung der Nutzung ...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.2 Klassifikation

Rz. 34 Für die Behandlung der Mietereinbauten und Mieterumbauten in der Rechnungslegung ist zunächst eine Abgrenzung dahingehend vorzunehmen, ob es sich bei den Einbauten/Umbauten um Betriebsvorrichtungen, Scheinbestandteile, sonstige Mieterein- bzw. -umbauten oder immaterielle Wirtschaftsgüter/Vermögensgegenstände/Vermögenswerte handelt.[1] Zuvor ist auszuschließen, dass bloßer ...mehr

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Sachanlagen / 5 Anlagen im Bau

Zu den Anlagen im Bau gehören Gebäude auf eigenem Grund und Boden, Betriebsvorrichtungen, Maschinen sowie sonstige Bauten und Anlagen, deren Herstellung zum Abschlussstichtag noch nicht beendet ist. Es handelt sich nur um solche Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb auf Dauer zu dienen. Unerheblich ist, ob der Steuerpflichtige sie selbst herstellt oder fremde...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 5.4 Verpflichtung zum kostenlosen Ersatz des Pachtgegenstands

Rz. 121 Diese Substanzerneuerungspflicht des Pächters muss bei diesem sowohl handelsrechtlich als auch bilanzsteuerrechtlich im Wege einer Rückstellung für Substanzerneuerung berücksichtigt werden. Die noch nicht fällige Verpflichtung zur Erneuerung unbrauchbar gewordener Pachtgegenstände (Gebäudebestandteile, Betriebsvorrichtungen, Maschinen, Inventar) ist eine bewertungsfä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachanlagen / 2.2 Gebäude

Gebäude sind entsprechend ihren unterschiedlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen (eigenbetriebliche oder private Nutzung, Fremdnutzung) in mehrere selbstständige Wirtschaftsgüter aufzuteilen.[1] Hinsichtlich der Zuordnung zum Betriebsvermögen ist bei selbstständigen Gebäudeteilen auf den Raum als Ganzes abzustellen.[2] Mehrere freistehende Baulichkeiten auf einem Grund...mehr

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Parkplatz / 3 Parkplätze als Gebäudebestandteil oder Betriebsvorrichtung

Anderes gilt, wenn der Parkplatz in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit einem Gebäude steht, z. B. Tiefgarage unter einem Gebäude. In diesem Fall sind die Herstellungskosten dem Gebäude zuzurechnen und zusammen mit diesem zu aktivieren und entsprechenden den Vorschriften zur Gebäude-AfA abzuschreiben. In Ausnahmefällen kann ein Parkplatz auch als Betri...mehr

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Parkplatz / 1 So kontieren Sie richtig

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuervergütung / 2.2 Voraussetzungen

Nach den für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlichen Regeln der 2008/9/EG [1] haben ausländische Unternehmer aus der EU, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat für Zwecke ihres Unternehmens Gegenstände erwerben oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ohne dort ansässig zu sein und ohne dort selbst Umsätze ausgeführt zu haben (zu den Ausnahmen s. u.), Anspruch auf Erstattung (V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Altanlagen (Erwerb bis 31.12.2022)

Rz. 97 Vor dem 1.1.2023 gelieferte und installierte Fotovoltaikanlagen (Altanlagen) haben seinerzeit dem allgemeinen Steuersatz von 19 % unterlegen. Der Nullsteuersatz ist nämlich nur auf nach dem 31.12.2022 gelieferte Anlagen anzuwenden (Rz. 7). Insbesondere Privatpersonen mussten sich bei der Anschaffung von Fotovoltaikanlagen bis zum 31.12.2022 entscheiden, ob sie die Kle...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, degressive / 3 Zielsetzung und Anwendungsvoraussetzung für die degressive AfA nach § 7 Absatz 2 EStG

Durch die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung in der Steuerbilanz durch das 2. und 4. Corona-Steuerhilfegesetz sollte eine steuerliche Entlastung erreicht werden, da die degressive Abschreibung in bestimmten Fällen Aufwendungen im Vergleich zur linearen Abschreibung vorverlagert. Der Gesetzgeber erwartete, dass die Unternehmen die erhöhten Abschreibungsmöglichkeite...mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 7 Bilanzausweis und steuerliche Folgen der Abgrenzung Gebäude oder Betriebsvorrichtung

Die Einordnung als Gebäude oder Betriebsvorrichtung hat bei den einzelnen Steuerarten gravierende Folgen. 7.1 Bilanzausweis und Abschreibung Im Unterschied zu den Gebäuden werden Betriebsvorrichtungen regelmäßig den technischen Anlagen gem. § 266 Abs. 2 A. II. 2 HGB zugewiesen. Hier ist die Abgrenzung insbesondere wegen der Abschreibung von grundlegender Bedeutung. Denn Betrie...mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 4.2 Liegen die Voraussetzungen für eine Betriebsvorrichtung vor?

Unter Betriebsvorrichtungen sind alle Vorrichtungen einer Betriebsanlage zu verstehen, die in einer so engen Beziehung zu dem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb stehen, dass dieser unmittelbar mit ihnen betrieben wird. Hierunter können auch selbstständige Bauwerke oder Teile davon fallen, z. B. Schornsteine oder Backöfen.mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 4.4 Wie werden Betriebsvorrichtungen und Gebäudebestandteile voneinander abgegrenzt?

Die Entscheidung, ob gewisse Bestandteile im Sinne des BGB dennoch als Betriebsvorrichtungen einzustufen sind, richtet sich danach, ob die betreffenden Gebäudebestandteile der Benutzung des Gebäudes dienen oder ob sie in einer engen Beziehung zum Betrieb stehen.[1] Betriebsvorrichtungen sind sie nur dann, wenn das Gewerbe unmittelbar mit ihnen betrieben wird. Bauten im Inneren ...mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 3.1 Zu Betriebsvorrichtungen gehören nicht nur Maschinen

Alle Vorrichtungen, die unmittelbar dem Betrieb dienen und zu einer Betriebsanlage gehören, sind Betriebsvorrichtungen. In diesem Sinne können auch Wirtschaftsgüter den Betriebsvorrichtungen zuzuordnen sein, wenn diese Grundstücks- oder Gebäudeteile sind. Abzugrenzen ist hier regelmäßig nach dem zivilrechtlichen Gebäudebegriff. Es ist regelmäßig eine Prüfung des Wirtschaftsg...mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 7.6 Investitionszulagengesetz: Betriebsvorrichtungen können begünstigt sein

Zur Abgrenzung für Zwecke der Investitionszulage ist zu beachten, dass bewegliche Wirtschaftsgüter – und damit auch Betriebsvorrichtungen – nur dann begünstigt sind, wenn sie u. a. zum Anlagevermögen eines Betriebs oder einer Betriebsstätte eines begünstigten Betriebs des Anspruchsberechtigten selbst gehören. Hinweis Verwendung des Gebäudes im Betrieb als Begünstigungsgrund Ei...mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 6 Außenanlagen zählen zum Grundvermögen

Außenanlagen gehören stets zum Grundvermögen .[1] Das bedeutet: Sie werden bei der Wertermittlung von Grundstücken mit erfasst. Unter Außenanlagen versteht man alle solche auf dem Grundstück befindlichen Bauwerke, die weder als Gebäude bzw. Gebäudebestandteil noch als Betriebsvorrichtung einzustufen sind. Außenanlagen sind insbesondere Einfriedungen, Bodenbefestigungen, Be- ...mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 7.5 Erbschaft- und Schenkungsteuer: Abgrenzungsnotwendigkeit für Begünstigungen

Nach § 12 Abs. 5 ErbStG sind Betriebsvorrichtungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer als selbstständige Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens zu erfassen, auch wenn sie wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind. Hinsichtlich der Bewertung gilt Folgendes: Kommt ein Gesamtbewertungsverfahren, z. B. das vereinfachte Ertragswertverfahren[1] zur Anwendung, sind di...mehr