Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvorrichtung

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Tennisplätze und -hallen

Überdachungen von Zuschauerflächen, wenn sie nach der Verkehrsauffassung einen Raum umschließen und Schutz gewähren, Open-Air-Hallen, Duschen usw.: nein; besonders hergerichtete Spielfelder, Spielfeldbefestigungen mit Unterbau bei Freiplätzen, besondere Oberböden bei Hallenplätzen, Drainage, Bewässerungsanlagen der Spielfelder, Netz mit Haltevorrichtungen, Schiedsrichterstüh...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Schwimmbäder

(Frei- und Hallenbäder): Überdachungen von Zuschauerflächen, wenn sie nach der Verkehrsauffassung einen Raum umschließen und Schutz gewähren, nicht transportable Kassenhäuschen, Kioske, allgemeine Wege- und Platzbefestigungen: nein; Schwimmbecken[1], Sprunganlagen, Duschen, die nicht zu den allgemeinen Duschräumen zählen, Kinderspielanlagen, Umkleidekabinen, Zuschauertribüne...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Turn-, Sport- und Festhallen, Mehrzweckhallen

Galerien, Emporen, Schwingböden in Mehrzweckhallen, allgemeine Beleuchtungsanlagen, Duschen, Toiletten, Umkleidekabinen usw. nein; Zuschauertribünen, soweit sie nicht als Gebäudeteil anzusehen sind, Turngeräte, Bestuhlung, Schwingböden in reinen Turn- und Sporthallen, Tribünenbestuhlung, Galerien, Emporen, spezielle Beleuchtungsanlagen, Küchen- und Ausschankeinrichtungen, Bü...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Sportplätze und Sportstadien

Überdachungen von Zuschauerflächen, wenn sie nach der Verkehrsauffassung einen Raum umschließen und Schutz gewähren, Einfriedungen, nicht transportable Kassenhäuschen, Kioske, Saunen, Umkleideräume, Duschräume, Toiletten, Unterrichts- und Ausbildungsräume, Übernachtungsräume für Trainingsmannschaften: nein; besonders hergerichtete Spielfelder, Spielfeldbefestigungen, Drainag...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Beleuchtungsanlagen

im Allgemeinen: nein[1] , [2]; s. a. "Bauten im Inneren von größeren Werkhallen". Beleuchtungsanlagen auf Straßen, Wegen und Plätzen des Grundstücks gehören zu den Außenanlagen und sind damit Teil des Grundstücks. S. aber "Spezialbeleuchtungsanlagen".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Windkraftanlage, Windpark

ja.[1] , [2] Bei einem Windpark stellt zum einen jede einzelne Windkraftanlage einschließlich des dazugehörenden Transformators sowie der verbindenden Verkabelung, und zum anderen die externe Verkabelung einschließlich der Zuwegung ein eigenständiges Wirtschaftsgut dar.[3] Die einzelnen Windkraftanlagen sind zwar aus verschiedenen Gegenständen zusammengesetzt, die aber so auf...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Klimaanlagen

im Allgemeinen: nein; es handelt sich um Zubehör oder Scheinbestandteile des Gebäudes[1] , [2]; dienen sie ganz oder überwiegend betrieblichen Zwecken, z. B. in Küchen von Gaststätten, in Räumen mit klimaempfindlichen Geräten, z. B. Computern oder Präzisionsgeräten, oder in Chemiefaser- oder Tabakfabriken, oder zur Innenverpackung von Erzeugnissen: ja.[3] S. a. "Sammelheizung...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Tankstellen

im Allgemeinen: ja; Feuerwehrumfahrt sowie die Zufahrts- und Abfahrtswege zu der Füllbühne eines Tanklagers: nein, es sei denn, die Wege- und Platzbefestigungen gehören zu einer Betriebsanlage. Tanks, Zapfsäulen, Kompressor, Bodenbefestigungen, Zapfsäulenüberdachung usw.: ja; Tankwärterhäuschen und Wartungsräume: nein; Auto-Waschboxen: nein[1]; s. a. "Bodenbefestigungen".mehr

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Betriebsvorrichtung

Zusammenfassung Begriff Betriebsvorrichtungen sind Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks (Gebäudes) bilden und ihrer Natur nach unbeweglich sind. Dazu gehören alle Vorrichtungen einer Betriebsanlage, die in so enger Beziehung zu einem Gewerbebetrieb als solchem stehen, dass...mehr

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Betriebsvorrichtung / 2.6 Standfestigkeit des Gebäudes

Das Gebäude muss so gebaut sein, dass es nicht einstürzt, wenn die als Betriebsvorrichtungen anzusehenden Teile des Bauwerks entfernt werden.[1] Der Annahme eines Gebäudes steht nicht entgegen, wenn die Umschließung ihre Standfestigkeit durch Bauteile wie Fundamente, Stützen, Mauervorlagen und Verstrebungen erhält, die auch einer Betriebsvorrichtung dienen.[2] Standfest ist ...mehr

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Betriebsvorrichtung / 1.5 Gewerbesteuer

Die Frage, ob es sich bei dem Bauwerk um ein Gebäude oder eine Betriebsvorrichtung handelt, ist im Rahmen der Hinzurechnungsregelungen nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG von Bedeutung. Danach ist die Summe des für die Bemessung der Gewerbesteuer maßgeblichen Gewinns und der Hinzurechnungen um 1,2 v. H. des Einheitswerts des nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes zu kürz...mehr

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Betriebsvorrichtung / 4 Verstärkungen der ­Decken, Fundamente und Mauern­

Decken und Wände sind stets den Gebäuden zuzurechnen, auch wenn sie aus betrieblichen Gründen stärker als üblicherweise ausgelegt sind. Schallschutzmaßnahmen können in Ausnahmefällen Betriebsvorrichtungen sein, wenn z. B. in einem Gewerbebetrieb in besonderem Maße starker Lärm entsteht.[1] Schallschutzvorrichtungen in einem Badepark, die in besonderer Beziehung zur Raumnutzu...mehr

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Betriebsvorrichtung / 7 Be- und Entwässerungsanlagen­

Solche Anlagen gehören im Allgemeinen zum Gebäude. Dienen sie überwiegend dem Betriebsvorgang, wie z. B. bei Färbereien, sind sie Betriebsvorrichtungen. Das gilt auch für die Abwasseranlage einer Brauerei, wenn die Anlage überwiegend unmittelbar der Produktion dient. Die Motive, die zum Bau der Anlage geführt haben, sind nicht maßgebend.[1] Die Anlage eines Systems von (Erd-...mehr

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Betriebsvorrichtung / 1.3 Grundsteuer

Betriebsvorrichtungen unterliegen nicht der Grundsteuer.[1]mehr

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Betriebsvorrichtung / 1.2 Bewertungsrecht

Betriebsvorrichtungen werden bewertungsrechtlich nicht im Sachwert-(Ertragswert-)verfahren bewertet,[1] sondern mit dem Steuerbilanzwert angesetzt;[2] sie sind nicht in das Grundvermögen einzubeziehen.[3]mehr

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Betriebsvorrichtung / 1 Steuerliche Auswirkungen­

Die zutreffende Abgrenzung zwischen Betriebsvorrichtungen und Grundbesitz ist in vielen steuerlichen Bereichen von Bedeutung. 1.1 Ertragsteuern Betriebsvorrichtungen sind keine Gebäude.[1] Sie sind bewegliche Wirtschaftsgüter, getrennt vom Gebäude zu aktivieren und wie das übrige bewegliche Anlagevermögen abzuschreiben.[2] Bei Leistungen an Betriebsvorrichtungen kann es sich au...mehr

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Betriebsvorrichtung / 1.6 Grunderwerbsteuer

Bei einer Grundstücksveräußerung ist Grunderwerbsteuer nur für den Teil des Kaufpreises zu erheben, der auf den Grund und Boden sowie das Gebäude entfällt; Betriebsvorrichtungen gehören nicht dazu.[1]mehr

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Betriebsvorrichtung / 9 Abgrenzung zu den Außenanlagen

Ob Bauwerke als Außenanlagen (stets beim Grundstück zu erfassen) oder als Betriebsvorrichtung anzusehen sind, hängt davon ab, ob sie der Benutzung des Grundstücks dienen oder in einer besonderen Beziehung zu einem auf dem Grundstück ausgeübten gewerblichen Betrieb stehen. Wege und Platzbefestigungen, Tore, Stützmauern, Gartenanlagen und Umzäunungen sind regelmäßig als Außena...mehr

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Betriebsvorrichtung / 1.4 Umsatzsteuer

Bei einer Vermietung des Grundstücks ist der auf Betriebsvorrichtungen entfallende Teil nicht umsatzsteuerfrei. Das gilt auch dann, wenn die Betriebsvorrichtungen wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind.[1] Wird das Grundstück veräußert, unterliegen mitveräußerte Betriebsvorrichtungen der Umsatzsteuer.[2] , Der umsatzsteuerrechtliche Begriff des "Grundstücks" richtet sic...mehr

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Betriebsvorrichtung / 3 Abgrenzung zu Gebäudeteilen sowie Gebäudezubehör

Ob einzelne Bestandteile des Gebäudes nach Bewertungsrecht als Gebäudeteile oder als Betriebsvorrichtungen zu behandeln sind, hängt davon ab, ob sie der Benutzung des Gebäudes ohne Rücksicht auf den gegenwärtig ausgeübten Betrieb dienen oder ob sie in einer besonderen Beziehung zum Gewerbebetrieb stehen. In das Bauwerk eingebaute Anlagen sind nur dann Bestandteil des Bauwerk...mehr

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Betriebsvorrichtung / 5 Aufzüge, Rolltreppen und Beleuchtungsanlagen

Entscheidend ist, ob solche Anlagen zu dem Gebäude in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen und damit der Benutzung des Gebäudes oder ob sie unmittelbar dem Gewerbebetrieb dienen. Personenaufzüge und Rolltreppen dienen in erster Linie der Benutzung des Gebäudes, auch wenn die Aufzüge und Rolltreppen von den Kunden in Kaufhäusern zum Zwecke des Einkauf...mehr

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Betriebsvorrichtung / 6 Sammelheizungs-, ­Klima- und Warmwasseranlagen

Solche Anlagen sind im Allgemeinen Teile des Gebäudes.[1] Sie rechnen aber zu den Betriebsvorrichtungen, wenn sie ganz oder überwiegend betrieblichen Zwecken dienen, wie z. B. Klimaanlagen in chemischen Faserfabriken und in Tabakfabriken sowie zur Möbellagerung erforderliche, in ein Gebäude eingefügte Lüftungs- und Befeuchtungsanlagen.[2] Auch das Wasserversorgungs-Rohrleitu...mehr

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Betriebsvorrichtung / 8 Bäder

Bäder, die der Körperpflege dienen, rechnen zum Gebäude. Das gilt auch für die Bäder und Duschen in einem Hotel.[1] Bäder, die Heilzwecken dienen, z. B. in Kur- und Krankenhäusern, sind Betriebsvorrichtungen.[2] Schwimmbecken in Hotels sind unselbstständige Gebäudeteile und keine Betriebsvorrichtungen.[3]mehr

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Betriebsvorrichtung / 1.8 Bauabzugssteuer

Keine Bedeutung hat die Abgrenzung zwischen Gebäuden und Betriebsvorrichtungen für die Vornahme der Bauabzugssteuer. Diese legt die Begriffe "Bauleistungen" und "Bauwerk" zugrunde, die beides abdecken.[1] Hinweis Anhängiges Verfahren beim BFH Beim BFH ist die Frage anhängig, ob Scheinbestandteile i. S. des § 95 BGB bzw. Betriebsvorrichtungen i. S. des Bewertungsgesetzes, die s...mehr

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Betriebsvorrichtung / 1.1 Ertragsteuern

Betriebsvorrichtungen sind keine Gebäude.[1] Sie sind bewegliche Wirtschaftsgüter, getrennt vom Gebäude zu aktivieren und wie das übrige bewegliche Anlagevermögen abzuschreiben.[2] Bei Leistungen an Betriebsvorrichtungen kann es sich auch um Bauleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück handeln. Der Begriff der Bauleistung ist unter Berücksichtigung der Auslegung des Gru...mehr

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Betriebsvorrichtung / 2.1 Grundsatz

Bei der Abgrenzung der Gebäude von den Betriebsvorrichtungen ist vom Gebäudebegriff auszugehen, da diese grundsätzlich zum Grundvermögen gehören und demgemäß ein Bauwerk, das als Gebäude zu betrachten ist, nicht Betriebsvorrichtung sein kann.[1] , [2] Entsprechend sind für die Abgrenzung die Merkmale eines Gebäudes nach dem Bewertungsrecht zugrunde zu legen.[3] , [4] Nicht entsch...mehr

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Betriebsvorrichtung / 2 Abgrenzung zu den Gebäuden­

2.1 Grundsatz Bei der Abgrenzung der Gebäude von den Betriebsvorrichtungen ist vom Gebäudebegriff auszugehen, da diese grundsätzlich zum Grundvermögen gehören und demgemäß ein Bauwerk, das als Gebäude zu betrachten ist, nicht Betriebsvorrichtung sein kann.[1] , [2] Entsprechend sind für die Abgrenzung die Merkmale eines Gebäudes nach dem Bewertungsrecht zugrunde zu legen.[3] , [4...mehr

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Betriebsvorrichtung / Zusammenfassung

Begriff Betriebsvorrichtungen sind Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks (Gebäudes) bilden und ihrer Natur nach unbeweglich sind. Dazu gehören alle Vorrichtungen einer Betriebsanlage, die in so enger Beziehung zu einem Gewerbebetrieb als solchem stehen, dass dieser unmitte...mehr

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Betriebsvorrichtung / 1.7 Investitionszulage

Bei der Gewährung von Investitionszulagen gelten für Gebäude und Gebäudeteile einerseits und Betriebsvorrichtungen andererseits unterschiedliche Regelungen.[1] , [2]mehr

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Betriebsvorrichtung / 2.3 Möglichkeit des Aufenthalts von Menschen

Das Gebäude muss so beschaffen sein, dass man sich in ihm nicht nur vorübergehend aufhalten kann.[1] Es muss durch normale Eingänge (Türen) betreten werden können. Behelfsmäßige Eintrittsmöglichkeiten wie Luken, Leitern und schmale Stege reichen nicht aus. Nicht erforderlich ist, dass das Bauwerk zum Aufenthalt von Menschen bestimmt ist. Es muss so beschaffen sein, dass Mensc...mehr

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Betriebsvorrichtung / 2.5 Beständigkeit des Bauwerks

Die Annahme eines Gebäudes setzt eine Beständigkeit des Bauwerks voraus. Sie richtet sich nach seiner Beschaffenheit (Material). Ohne Bedeutung ist, ob das Bauwerk nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet wurde.[1] Hinweis Bürocontainer Bürocontainer, die auf festen Fundamenten ruhen, sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung als Gebäude anzusehen. Ruhen sie nicht auf Fund...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvorrichtung / 2.2 Schutz gegen Witterungseinflüsse durch räumliche Umschließung

Der Schutz gegen Witterungseinflüsse durch räumliche Umschließung erfordert nicht, dass das Gebäude an allen Seiten Außenwände hat.[1] Fehlen diese, kann ein Gebäude vorliegen, wenn es nach der Verkehrsauffassung dem Schutz gegen Witterungseinflüsse dienen soll. Freistehende schmale Überdachungen und vergleichbare Schutzdächer sind keine Gebäude, wenn ihre Breite nicht mindes...mehr

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Betriebsvorrichtung / 2.4 Feste Verbindung mit dem Grund und Boden

Zur Annahme eines Gebäudes muss das Bauwerk mit Grund und Boden fest verbunden sein.[1] Es muss auf einzelne oder durchgehende Fundamente gegründet sein. Ein Fundament setzt eine feste Verankerung durch eine Verbindung mit Grund und Boden voraus, die nicht durch bloßen Abtransport beseitigt werden kann.[2] Eine feste Verbindung mit dem Grund und Boden ist auch anzunehmen, we...mehr

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Gemischt genutzte Gebäude / 2 Gebäudeabschreibung

Die Unterscheidung zwischen unselbstständigen und selbstständigen Gebäudeteilen wird nach dem Nutzungs- und Funktionszusammenhang getroffen. Wird ein Gebäude teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu eigenen und teils zu fremden Wohnzwecken genutzt, hat jedes dieser besonderen Wirtschaftsgüter eine eigenständige AfA-Bemessungsgrundlage, für die eine eigenständi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abgrenzung zu Betriebsvorrichtungen

Rn. 528 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nicht zu den Gebäudebestandteilen gehören sog Betriebsvorrichtungen (s §§ 4,5 Rn 162 (Briesemeister)), ebenfalls ein aus der Einheitsbewertung von Grundstücken stammender Begriff (§§ 68 Abs 2 Nr 2, 99 Abs 1 Nr 1 BewG sowie der Ländererlass v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734). Betriebsvorrichtungen müssen einer Betriebsanlage zugehören, also ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

R 4.2 Abs 5 EStR 2012 und H 4.2 Abs 5 EStH 2022; Gleichlautende Ländererlasse v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734 (Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen). Rn. 527 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Alarmanlage, BFH BStBl II 1993, 544; anders (Betriebsvorrichtung) bei Einbruchsmeldeanlage einer Bank (BFH BFH/NV 1999, 360); Bäder und Duschen eines Hotels, BFH BStBl II 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hottmann, HK von Gebäuden, StBp 1991, 265; IDW, RS HFA 31: Aktivierung von HK, WPg 2010, 798; Rodermond, Aktivierungswahlrecht für HK in der StB, WPg 2016, 818. Verwaltungsanweisungen: H 6.4 EStH 2022. Rn. 600 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruch s Rn 591 ff Abbruchmaterial führt bei Wiederverwendung für den Neubau zu HK s Rn 591ff. Abfindung Abfindungen anlässlich der Errichtung eines...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Umfang und Sonderprobleme der Gebäudeherstellungskosten

Rn. 547 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Der Umfang der HK des Gebäudes bestimmt sich nach § 255 Abs 2 HGB (s Rn 256). Zitat "Die HK umfassen alle Aufwendungen, die unmittelbar bestimmt und geeignet sind, das Gebäude für den ihm gesetzten Zweck nutzbar zu machen (BFH v 15.10.1965, BStBl III 1966, 12), und jene, die ‚zwangsläufig im Zusammenhang mit der Herstellung des Gebäudes anfal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die selbstständige Nutzungsfähigkeit

Rn. 1330 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Der eigentliche Problembereich der Rechtsnorm liegt in der "selbstständigen Nutzungsfähigkeit" und damit in den Abgrenzungsregeln des § 6 Abs 2 S 2 und 3 EStG. Diese Vorschriften sollen verhindern, dass der StPfl zur Gewährleistung der Sofortabschreibung ein einheitliches WG etwa bei der Anschaffung (insb) künstlich in verschiedene Bestand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Regelbeispiele (Satz 2)

[2] Zu den Vermögenswerten gehören insbesondere Rz. 2955 [Autor/Stand] Konkretisierung des Vermögenswertbegriffs. Die Aufzählung in § 2 Abs. 6 Satz 2 BsGaV konkretisiert den Begriff der Vermögenswerte anhand einer beispielhaften...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Das Bewertungsobjekt "Gebäude": Bestandteile und Abgrenzungen

Rn. 524 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Das Gebäude ist zunächst v Grund und Boden als selbstständiges WG abzugrenzen (GrS BFH BStBl II 1969, 108; s Rn 637). Beide stellen ein eigenständiges WG der bürgerlich-rechtlichen Gesamtheit "Grundstück" dar. Deshalb existiert bilanzrechtlich auch ein WG "Gebäude auf fremdem Grund und Boden" (abgesehen v Gebäude auf einem Erbbaugrundstück)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Definition Wirtschaftsgut

Rn. 67 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zur Verwirklichung des Einzelbewertungsgrundsatzes bedarf es zweierlei (s Rn 40): einer Einzelerfassung des konkreten WG (Mengengerüst), konkrete Wertzuordnung zu dieser Mengenkomponente. Rn. 68 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Das Bewertungssubstrat wird weder im HGB noch im EStG definiert. Es bedarf der sinnvollen Gesetzesauslegung. Diese hat zur n...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Negativabgrenzung (Nr. 1)

a) Allgemeines Rz. 2694 [Autor/Stand] Negativabgrenzung. Die weitere Eingrenzung in § 1 Abs. 3c Satz 2 Nr. 1 erfolgt durch eine Negativabgrenzung von materiellen Wirtschaftsgütern und Beteiligungen und Finanzanlagen. Dies folgt insoweit der Aufzählung in § 2 Abs. 6 Satz 2 BsGaV. b) Von materiellen Wirtschaftsgütern 1. die weder materielle Wirtschaftsgüter oder ... Rz. 2695 [Auto...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Betrieb – wesentliche Betriebsgrundlage

Rn. 1404 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils setzt inhaltlich die Übertragung sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen voraus (Aufgabe des sog Zustandstatbestands s Rn 1401, wegen der teilweise geänderten Rechtslage ab VZ 2002 s Rn 1439). Umstritten ist, was unter "wesentlich" zu verstehen ist. Dabei stehen sich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Teilwertabschreibung und Teilwertzuschreibung

Rn. 612 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Wegen der idR relativ schnellen Abschreibung entsprechend dem Werteverzehr nach § 7 EStG stellt sich häufig die Frage einer Teilwertabschreibung wegen des ohnehin schon verminderten Buchwertes nicht (s Rn 512). Die Frage ist dann, wann eine "dauernde Wertminderung" iSd § 253 Abs 3 S 5 HGB und iSd § 6 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG vorliegt. Das BMF v ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Ständiger Vertreter (Abs. 1)

(1) Diese Verordnung ist sinngemäß auf ständige Vertreter im Sinne des § 13 der Abgabenordnung anzuwenden. Rz. 3801 [Autor/Stand] Sinngemäße Anwendung der BsGaV. Nach § 1 Abs. 5 Satz 5 ist der AOA auch auf ständige Vertreter anzuwenden (Anm. 2887). § 39 Abs. 1 BsGaV sieht ausdrücklich vor, dass die BsGaV sinngemäß für ständige Vertreter i.S.d. § 13 AO gilt. Die analoge Anw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erhaltungsaufwand / 1 Steuerrechtliche ­Grundsätze

Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an ­einem bestehenden Gebäude, das der Erzielung von Einkünften dient, sind als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzugsfähig. Bei diesen Aufwendungen ist allerdings zwischen Er­haltungsaufwendungen und (nachträg­lichen) Herstellungskosten zu unterscheiden. Erhaltungsaufwand kann auch bei anderen Wirtschaftsgü...mehr

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EuGH-Vorlagen zum Aufteilun... / [Ohne Titel]

StB Dr. Eduard Forster[*] Angefangen mit dem EuGH-Urteil "Stadion Amsterdam" vom 18.1.2018, aber spätestens seit dem EuGH-Verfahren "Finanzamt X" (mit Urteil vom 5.5.2023 und dem BFH-Folgebeschluss vom 17.8.2023) zur Verneinung des vermeintlichen Aufteilungsgebots in § 4 Nr. 12 UStG bei Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks mit Betriebsvorrichtungen, sind verstärkt au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Von der Steuerbefreiung der Verwaltungsleistungen begünstigte Investmentfonds nach dem Investmentsteuerrecht

Rz. 42 Aufgrund der Regelung in § 1 Abs. 1b S. 2 InvStG i. d. F. bis 31.12.2017 ist wegen des allgemeinen Bezugs auf das InvStG in § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG die Verwaltung von Investmentfonds unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei: Der Investmentfonds ist ein OGAW oder ein AIF, der folgende Anlagebestimmungen erfüllt (die Anlagebestimmungen sind somit nicht nur auf AIF, s...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.4.3 Verbesserung von Anlagen

Rz. 110 Wird lediglich eine einzelne Anlage im Gebäude über den ursprünglichen Zustand hinaus wesentlich verbessert, so ist dies in der Regel keine wesentliche Verbesserung des Gebäudes insgesamt. Ist daher die Anlage ein unselbstständiger Gebäudeteil, so sind die Bauaufwendungen laufende Aufwendungen und damit sofort als Betriebsausgaben abzusetzen. Ist aber die Anlage ein ...mehr