Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Beurteilungs- und Einschätzungsspielraum.

Rn 23 § 558 III 3 räumt dem Verordnungsgeber bei der Beurteilung und Ermittlung für den Erlass der für eine VO maßgeblichen Umstände einen weiten wohnungsmarkt- und sozialpolitischen Beurteilungs- und Einschätzungsspielraum ein, der anhand der örtlichen Gegebenheiten ausgefüllt werden muss (BGH NJW 16, 476 Rz 103). Dies gilt für die Festlegung der relevanten Gebiete nebst de...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Betreuung von Vereinsmitgliedern

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Mitglieder eines Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten, damit nicht gegen das Gebot der Selbstlosigkeit (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b) verstoßen wird. Aufwendungen zur Betreuung von Mitgliedern durch einen steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Verein sind daher nur zulässig, wenn e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Stellungnahme zur Lagebeurteilung, insbesondere Fortbestand und zukünftige Entwicklung (Abs. 1 Satz 2)

Rn. 21 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Im Prüfungsbericht hat der AP nach § 321 Abs. 1 Satz 2 zur Beurteilung der Lage der KapG oder des Konzerns durch die gesetzlichen Vertreter Stellung zu nehmen, wobei insbesondere auf die Analyse des Fortbestands und der künftigen Entwicklung einzugehen ist. Die herausgehobene Bedeutung dieser Stellungnahme wird darin deutlich, dass der Gesetz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Wesentlichkeit.

Rn 17 Für die Beurteilung der Wesentlichkeit gelten dieselben Grundsätze wie für die Beurteilung der Unwesentlichkeit (Rn 12 ff). Auf das subjektive Empfinden des Beeinträchtigten kommt es somit nicht an, sondern auf das eines verständigen Durchschnittsbenutzers des betroffenen Grundstücks. Damit wird ein Gleichlauf zwischen privatrechtlichem und öffentlich-rechtlichem Immis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Tatfrage/Rechtsfrage.

Rn 2 Da das Revisionsgericht auf die Überprüfung der Rechtsanwendung beschränkt ist, kommt der Unterscheidung dessen, was Tatfrage und was Rechtsfrage ist, hohe Bedeutung zu. Da jedoch auch prozessuale Normen Recht iSd § 546 sind und eine Verfahrensrüge gem § 551 III Nr 2 lit b im Falle ihres Erfolges dazu führt, dass das Revisionsgericht an die tatsächlichen Feststellungen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Privatrecht.

Rn 13 Grds beruft IPR Privatrecht. Die internationalprivatrechtliche Gerechtigkeit blickt nicht in erster Linie auf Staats- sondern auf Parteiinteressen. Dennoch sollen Vorschriften des öffentlichen Rechts nicht von vornherein von der Anwendung ausgeschlossen sein (Grüneberg/Thorn Rz 4). Berufen sein können sie aber nur, wenn sie aus Sicht der lex fori Privatrecht funktional...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Prüfungsausschluss nach Abs 2.

Rn 7 Nach § 545 II ist jede Feststellung der nationalen örtlichen, sachlichen und – anders als nach § 549 II ZPO aF, an dessen Stelle § 545 II getreten ist – funktionellen Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts der Prüfung durch das Revisionsgericht entzogen. Im Interesse der Verfahrensbeschleunigung und der Entlastung des Rechtsmittelgerichts sollen Rechtsmittelstreit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Abs. 2 Satz 3)

Rn. 54 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 321 Abs. 2 Satz 3 ist auch darauf einzugehen, ob der Abschluss insgesamt unter Beachtung der GoB oder sonstiger maßgeblicher RL-Grundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der VFE-Lage vermittelt. Gefordert ist eine ausdrückliche Feststellung zur Übereinstimmung des JA oder KA mit der Generalnorm des § 264 Abs. 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Distanz gegenüber den Beweismitteln.

Rn 12 Das Gericht hat die erhobenen Beweise stets krit und sorgfältig zu würdigen, selbst wenn ihm im Einzelfall die Sachkunde zur Beurteilung einer entscheidungserheblichen Frage fehlt. So darf das Gericht die Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens nicht ungeprüft übernehmen, sondern muss feststellen, ob der Sachverständige von der zutreffenden Tatsachengrundlage ausge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 16 Brüssel IIb-VO – Vorfragen.

Gesetzestext (1) Hängt der Ausgang eines Verfahrens in einer nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallenden Sache vor einem Gericht eines Mitgliedstaats von der Beurteilung einer Vorfrage zur elterlichen Verantwortung ab, so kann ein Gericht in dem betreffenden Mitgliedstaat diese Vorfrage für die Zwecke dieses Verfahrens beurteilen, selbst wenn dieser Mitglieds...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Mehrere Erbengemeinschaften

Rn. 3081 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Es gibt grds nur eine Erbengemeinschaft. Jede(r), der im Rahmen der gesetzlichen oder gewillkürten Erbfolge als Miterbe/Miterbin eingesetzt wird, ist Mitglied dieser einen Erbengemeinschaft. Soweit es bei Anteilen an PersGes zu einer Sonderrechtsnachfolge kommt (s Rn 2781), fällt der Anteil nicht in die Erbengemeinschaft, sondern unmittelba...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bindung anderer Staatsorgane.

Rn 22 Die materielle Rechtskraft einer zivilgerichtlichen Entscheidung nach § 322 ist nicht allein auf zivilprozessuale Verfahren beschränkt. Rechtskräftige Entscheidungen der streitigen Gerichtsbarkeit binden auch die freiwillige Gerichtsbarkeit und umgekehrt (BGHZ 40, 338, 341 = NJW 64, 863; Frankf ZEV 16, 275, 276; München NJW 16, 2512). Die materielle Rechtskraft ist auc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Berichtswahrheit

Rn. 13 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der Grundsatz der Berichtswahrheit verlangt, dass der Inhalt des Prüfungsberichts nach der Überzeugung des AP den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen muss (vgl. IDW PS 450 (2021), Rn. 9). Seine Missachtung ist nach § 332 strafrechtlich sanktioniert (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 321, Rn. 105). Dieser Grundsatz beinhaltet auch das Erfordernis e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Sachdienlichkeit.

Rn 12 Sachdienlich ist eine Änderung des Streitstoffs, wenn durch die Zulassung ein neues Verfahren vermieden werden kann und der prozessuale Aufwand bei Einbeziehung in das laufende Verfahren geringer ist, als bei Beginn eines neuen Verfahrens (BGH NJW 07, 2414, 2415 [BGH 27.09.2006 - VIII ZR 19/04]). Dies ist regelmäßig der Fall bei Entscheidungsreife der Klageerweiterung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unerhebliche Mieterhöhung.

Rn 24 Ob eine Mieterhöhung unerheblich ist, ist vom konkreten Mieter aus zu beurteilen (arg § 559 IV 1; aA Abramenko § 2 Rz 46). Steigt die Miete für diesen auf ein Maß, das seine Lebensführung berührt, ist die Mieterhöhung erheblich. Absolute Beträge müssen für diese Beurteilung stets ausscheiden. Bezieht der Mieter Arbeitslosengeld II (›Hartz IV‹) und damit einen Regelsatz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bindung der Vorinstanz an Urteile des Rechtsmittelgerichts.

Rn 8 Die Vorinstanz ist an Urteile des Rechtsmittelgerichte, die das angefochtene Urt aufheben und zurückverweisen, gem § 563 II gebunden; diese Regel findet als allgemeiner Grundsatz auch zwischen Berufungsgericht und 1. Instanz Anwendung (BGHZ 51, 131, 135; NJW 92, 2831, 2832). Die Bindung erfasst insoweit unabhängig von § 318 auch die rechtliche Beurteilung der Sache, sel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung.

Rn 17 Wenn der Antragsteller die fehlerhafte Beurteilung der objektiven Voraussetzungen der Bewilligung mit der Beschwerde geltend machen will, muss er nach bereits ergangener Hauptsacheentscheidung auch die Hauptsache anfechten. Die Zulässigkeit der Beschwerde nach Beendigung der Instanz ist im Einzelnen streitig. Einigkeit besteht insoweit, als dann, wenn das Gericht 1. In...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fortbildung des Rechts.

Rn 13 Dieser Zulassungsgrund deckt sich weitgehend mit dem der Grundsatzbedeutung (vgl Ahrens/Bornkamm Der Wettbewerbsprozess 9. Aufl, Kap 29 Rz 18; MüKo/Krüger § 543 Rz 11). Zur Fortbildung des Rechts (§ 543 II 1 Nr 2 1. Alt) ist die Zulassung der Revision geboten, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ständige Rechtsprechung.

Rn 7 Nach einer in der stRspr verwendeten, noch auf die Motive zurückgehenden Formel ist das Vorbehaltsurteil insoweit für das Nachverfahren bindend, als es nicht auf den eigentümlichen Beschränkungen der Beweismittel im Urkundenverfahren beruht (etwa BGHZ 82, 115, 117 f; 158, 69, 72). Hergeleitet wird diese Bindung aus § 318 (BGHZ 82, 115, 120; BAG NJW 72, 1216). Allerdings...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nachhaltigkeit.

Rn 24 Der berufstätige Unterhaltsgläubiger trägt das Risiko des Arbeitsplatzverlustes nur, wenn seine Erwerbstätigkeit nachhaltig gesichert ist (BGH FamRZ 85, 791). Maßgebend ist, ob die Erwerbstätigkeit im Zeitpunkt ihrer Aufnahme nach objektiven Maßstäben und allg Lebenserfahrung mit einer gewissen Sicherheit als dauerhaft angesehen werden kann oder ob befürchtet werden mu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Handeln der interessierten Partei.

Rn 3 Erfasst ist jedes Verhalten der interessierten Partei. Ob bei einem Unterlassen eine Rechtspflicht zum Handeln bestand, ist iRd Treuwidrigkeit zu erörtern (vgl LG Gießen NJW-RR 97, 1081 [LG Gießen 18.09.1996 - 1 S 146/96]). Welche Partei durch Bedingungseintritt oder -ausfall einen Vorteil erlangt, ist nur bei Verfügungen eindeutig. Bei gegenseitigen Verträgen ist die B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Merkmale der Bösgläubigkeit.

Rn 10 Die Abhängigkeit der Beurteilung von Gut- und Bösgläubigkeit von den jeweiligen Einzelumständen des Falles schließt eine echte Systematisierung der Kriterien aus. Benennen lassen sich allerdings typische Merkmale, die auf grobe Fahrlässigkeit hinweisen oder diese umgekehrt noch nicht erfüllen. So kann insb die konkrete Veräußerungssituation grobe Fahrlässigkeit nahe le...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff des Teilbetriebs

Rn. 201 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Ein Teilbetrieb ist jede mit gewisser Selbstständigkeit ausgestattete, organisch geschlossene Einheit eines Gesamtbetriebs, die für sich allein lebensfähig ist (BFH v 18.10.1999, GrS 2/98, BStBl II 2000, 123). Ein unselbstständiger Betriebsteil liegt hingegen vor, wenn eine Unterteilung des Gesamtbetriebs lediglich organisatorisch nach Leis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Verbundene, akzessorische und gemischte Streitigkeiten.

Rn 18 Bei verbundenen und akzessorischen Streitigkeiten ist zwischen den verschiedenen Streitgegenständen zu unterscheiden, etwa früher zwischen einer Ehescheidungsklage und der damit verbundenen Unterhaltsklage. Grundsätzlich ist die Anwendbarkeit der VO für jeden dieser Gegenstände gesondert zu beurteilen. Namentlich akzessorische Streitigkeiten sind nicht an die rechtlich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Tanz- und Unterhaltungsorchester

Tz. 12 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Darbietungen eines Tanz- und Unterhaltungsorchesters stellen nach dem Urteil des BFH vom 19.08.1982, BStBl II 1983, 7 eine "künstlerische Tätigkeit" i. S. v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG (und keine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit) dar, wenn sie einen bestimmten Qualitätsstandard erreichen. Dabei kommt es in erster Linie auf die bei den Darbi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 4 Die dem Richter übertragene Rechtsfindung ist kein singulärer Akt, sondern das Erg einer Kommunikation zwischen allen am Prozess Beteiligten. Diese Kommunikation besteht nicht nur im Austausch von Schriftsätzen und dem Erlass gerichtlicher Verfügungen oder Beschlüsse. Hinzu treten verbale und nonverbale Äußerungen in und außerhalb der mündlichen Verhandlung. Kommunikati...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtslage bis 31.12.2020

Rn. 7 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Es gelten die Grundsätze zu § 7i EStG entsprechend. Die Reichweite der Bindungswirkung der behördlichen Bescheinigung hängt vom jeweiligen konkreten Inhalt der Bescheinigung ab. Ihr Regelungsinhalt ist erforderlichenfalls im Wege der Auslegung unter ergänzender Heranziehung der Vorschriften des BGB zu ermitteln. Das bedeutet, dass empfangsbedü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Tatbestandsvoraussetzungen

Rn. 27 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Anspruchsberechtigt aus § 323 sind das geprüfte UN und ein mit ihm nach den §§ 271 Abs. 2, 290 verbundenes UN, sofern dieses geschädigt wurde. Voraussetzungen für das Entstehen eines Schadensersatzanspruchs sind (vgl. ADS (2000), § 323, Rn. 76): Rn. 28 Stand: EL 39 – ET: 06/2023mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Der steuerliche Entgeltbegriff

Rz. 69 [Autor/Stand] Soweit die Gegenleistung des Erwerbers Entgelt der Leistung des Schenkers und der Erwerb daher nicht nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG schenkungsteuerbar ist, kann der Vorgang – unter weiteren Voraussetzungen – der Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1 UStG) und der Grunderwerbsteuer (§ 1, § 8 Abs. 1 GrEStG) unterliegen.[2] Während das GrEStG die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Unzumutbare Beeinträchtigungen.

Rn 35 Ausgleichspflichtig ist nur eine über das zumutbare Maß hinausgehende Beeinträchtigung. Ob diese Voraussetzung vorliegt, bestimmt sich nicht nach der konkreten Grundstücksnutzung. Vielmehr ist auf einen verständigen durchschnittlichen Benutzer dieses Grundstücks in seiner konkreten Beschaffenheit, Ausgestaltung und Zweckbestimmung abzustellen. Damit gilt hier derselbe ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 199 GVG – [Strafverfahren].

Gesetzestext (1) Für das Strafverfahren einschließlich des Verfahrens auf Vorbereitung der öffentlichen Klage ist § 198 nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 anzuwenden. (2) Während des Verfahrens auf Vorbereitung der öffentlichen Klage tritt die Staatsanwaltschaft und in Fällen des § 386 Absatz 2 der Abgabenordnung die Finanzbehörde an die Stelle des Gerichts; für das Verfahren ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Bindung des Berufungsgerichts.

Rn 7 Ausgehend von diesem Grundsatz ist das Berufungsgericht an die der Aufhebung zugrunde liegende Rechtsauffassung selbst dann gebunden, wenn nach seiner Ansicht ein Rechtssatz übersehen oder ein solcher irrtümlich falsch ausgelegt worden ist (BGH NJW 94, 2956, 2957 [BGH 04.05.1994 - XII ARZ 36/93]). Die Bindung an das zurückweisende Urt besteht auch bei verfassungsrechtli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kausalität.

Rn 8 Unrichtige Angaben zum Streitverhältnis rechtfertigen die Aufhebung der PKH nur dann, wenn sie für die PKH-Bewilligung auch ursächlich waren. Eine rechtsmissbräuchliche Eheschließung rechtfertigt damit die Aufhebung der PKH nicht, wenn nicht zugleich die Stellung eines Scheidungsantrages ins Auge gefasst wurde (Ddorf OLGR 96, 258). Eine Aufhebung der Bewilligung findet ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtskräftige Entscheidung in der Hauptsache.

Rn 5 Bei seiner Beurteilung, ob die Anordnung der einstweiligen Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt iSd § 945 Alt 1 war, ist der Schadensersatzrichter an eine Entscheidung in der Hauptsache im Umfang ihrer Rechtskraft gebunden (BGHZ 122, 172, 175 – Verfügungskosten = NJW 93, 2685; NJW 88, 3268, 3269; NJW-RR 92, 998, 1001 – Roter mit Genever; Karlsr GRUR 84, 156, 157...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kritik.

Rn 8 In der Lehre findet die Rspr Zustimmung (ua Bilda NJW 83, 144; Musielak/Voit/Voit § 600 Rz 9f), aber auch verbreitet Kritik, die eine fehlende Rechtsgrundlage für die Bindungswirkung geltend macht und diese ganz oder doch weitgehend ablehnt (ua Stürner ZZP 85, 424; MüKoZPO/Braun/Heiß § 600 Rz 19 ff; St/J/Berger § 600 Rz 26 f; Zö/Greger § 600 Rz 20). Daran ist richtig, d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vorfragen.

Rn 46 Nicht vom Umfang der Verweisung erfasst sind Vorfragen (Erman/Hohloch Einl Art 3–47 Rz 47, 52). Vorfragen iwS tauchen immer dann auf, wenn eine Norm die Rechtsfolge einer anderen Norm als Voraussetzung verwendet. Es handelt sich um Rechtsverhältnisse, zu denen inzidenter Feststellungen zu treffen sind, zB die Frage der wirksamen Ehe iRd Beurteilung des Ehegattenerbrech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Zusammenleben mit neuem Lebenspartner oder im Falle der Wiederheirat.

Rn 38 Auch wenn eine Ersparnis von Mietaufwendungen nicht gegeben ist, kann das Zusammenleben mit einem neuen Lebenspartner weitere Ersparnisse mit sich bringen. Dies beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls (BGH FamRZ 95, 344). Da sich der neue Lebenspartner im Falle der Leistungsfähigkeit an den Kosten der Haushaltsführung beteiligen muss, ergeben sich Ersparnisse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Keine oder unwesentliche Beeinträchtigung.

Rn 11 Einwirkungen, welche die Benutzung des von ihm betroffenen benachbarten (nicht notwendig unmittelbar angrenzenden) Grundstücks nicht beeinträchtigen, müssen hingenommen werden. Entgegen der aus § 903 folgenden negativen Befugnis des Grundstückseigentümers, andere von jeder Einwirkung auszuschließen, wird hier eine die Eigentümerbefugnisse einschränkende Duldungspflicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Begründungszwang.

Rn 10 Beschlüsse, gegen die gem § 1065 iVm § 1062 I Nr 2 und 4 die Rechtsbeschwerde zulässig ist, sind so zu begründen, dass dem BGH eine eigene rechtliche Beurteilung möglich ist. Das Gericht muss sie daher mit den hierfür erforderlichen tatsächlichen Feststellungen versehen (BGHZ 142, 204, 205f). Ein gesonderter Tatbestand ist jedoch nicht erforderlich. Es genügt, wenn sic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entstehung und Inhalt des Nacherfüllungsanspruchs.

Rn 3 Der Anspruch des Verbrauchers auf Nacherfüllung setzt gem §§ 327i Nr 1, 327l I 1 zunächst die Mangelhaftigkeit des digitalen Produkts iSd §§ 327e, 327g voraus. Für die Fälligkeit des Anspruchs ist ferner ein ausdrückliches Nacherfüllungsverlangen ggü dem Unternehmer erforderlich, wobei die Mitteilung derjenigen Tatsachen ausreicht, aus denen sich – für den Unternehmer n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Keine unverhältnismäßigen Kosten.

Rn 8 Ist die bauliche Veränderung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, scheidet eine Kostentragung der überstimmten Minderheit aus. In diesem Falle ist § 21 III anwendbar. Maßgeblich für die Frage, ob unverhältnismäßige Kosten vorliegen, sind die zu erwartenden Bau- (BTDrs 19/22634, 44), aber auch die zu erwartenden Folgekosten für Gebrauch und Erhaltung (BTDrs 19/22634...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Übernahme der GoA muss dem Interesse und dem Willen des Geschäftsherrn entsprechen, anderenfalls findet § 684 Anwendung. Die Genehmigung des Geschäftsherrn führt zu § 683 zurück (§ 684 2). Das Risiko einer falschen Beurteilung im Hinblick auf Interesse und Willen des Geschäftsherrn liegt beim Geschäftsführer. Auf Verschulden kommt es nicht an. Rn 3 Die Übernahme der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bewilligungsreife.

Rn 21 Von der Frage des Beginns der Wirkungen der PKH zu unterscheiden ist die Frage, auf welchen Zeitpunkt das Gericht bei der Beurteilung der Bedürftigkeit und der Erfolgsaussicht abzustellen hat. Für die Bedürftigkeit kommt es grds auf den Zeitpunkt der Entscheidung an (BGH FamRZ 06, 548). Die Änderung der Bedürftigkeit könnte ohnehin ansonsten gem § 124 korrigiert werden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Eigentliche Ermittlung.

Rn 21 Absolute Beträge oder Prozentsätze scheiden – wie bei § 555c IV (§ 555c Rn 24) – für eine Beurteilung der Leistungsfähigkeit als grds ungeeignet aus, da sie zum konkreten Fall nichts aussagen (BGH NZM 14, 193 Rz 3; KG NJW 81, 2307, 2308; LG Berlin ZMR 22, 302; aA LG Berlin IMR 14, 104: 22,8 %; GE 02, 930: 20–30 %; NJW-RR 92, 144: 30 %; LG Hamburg WuM 89, 174 [LG Hambur...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Grundsätze der Konzernlageberichterstattung

Tz. 36 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Grundsätze der Konzernlageberichterstattung dienen der Zielsetzung des Konzernlageberichts als Instrument einer wert- und zukunftsorientierten Berichterstattung (vgl. Buchheim/Knorr, WPg 2006, S. 416). So sollen Ermessensspielräume hinsichtlich der formalen und inhaltlichen Gestaltung des Konzernlageberichts eingeschränkt bzw. konkretisie...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Analysephase

Tz. 61 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Analysephase schließt sich an die Entscheidungsphase an und stellt den Beginn des eigentlichen Prozesses des Implementierens eines Tax CMS dar. Zu Beginn muss stets der status quo des Vereins ermittelt werden, d. h. wo dieser steuerlich eigentlich steht und welchen Aufwandes es künftig bedarf, um eine steuerkonforme Organisation aufzubau...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abhängigkeit der Entscheidung von den geltend gemachten Feststellungszielen.

Rn 2 Der BGH hat sich für ein sehr enges Verständnis der ›Abhängigkeit‹ iSd Abs 1 S 1 ausgesprochen: Diese solle nur dann vorliegen, wenn aus Sicht des Prozessgerichts feststeht, dass es für die Entscheidung auf bestimmte im Musterverfahren zu klärende Feststellungsziele konkret ankommen wird, ggf sei vorher zu anderen Fragen auch eine Beweisaufnahme durchzuführen (BGH NJW 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Umfang.

Rn 4 Die Auskunft muss alle Positionen enthalten, die für die Beurteilung der Bedürftigkeit bzw Leistungsfähigkeit von Bedeutung sein können. Es sind sämtliche Einkünfte, auch Steuererstattungen anzugeben (Ddorf FamRZ 91, 1315). Die Auskunftsverpflichtung bezieht sich auch auf das Vermögen. Wegen der laufenden Veränderungen muss allerdings ein Stichtag festgelegt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Sonstige Einkünfte.

Rn 31 Leibrenten sind sowohl mit ihrem Zins- als auch dem Tilgungsanteil unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen (BGH FamRZ 94, 228). Der damit verbundene Verbrauch des Vermögens führt zu keiner anderen Beurteilung, weil in der Veräußerung gegen wiederkehrende Leistungen die Absicht zum Ausdruck kommt, diese in der Vergangenheit geschaffenen Werte für die Deckung des laufen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Vorwegnahme der Hauptsache.

Rn 28 Durch die PKH-Entscheidung darf eine Hauptsache nicht vorweggenommen werden. Dies gilt insb, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Beurteilung höchstrichterlich noch ungeklärter Rechtsfragen abhängt (BFH/NV 08, 1669; s zur Rspr des BVerfG Rn 2).mehr