Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 4.1.2 Keine Beurteilung von Steuersparmodellen

Verbindliche Auskünfte sollen nicht erteilt werden in Angelegenheiten, bei denen die Erzielung eines Steuervorteils im Vordergrund steht, wie z. B. die Prüfung von Steuersparmodellen oder die Feststellung der Grenzpunkte für das Handeln eines ordentlichen Geschäftsleiters. Die Befugnis, nach pflichtgemäßem Ermessen auch in anderen Fällen die Erteilung verbindlicher Auskünfte...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 6.1 Rechtswidrigkeit einer verbindlichen Auskunft

Eine verbindliche Auskunft ist materiell rechtswidrig und damit rechtswidrig i. S. d. § 2 Abs. 4 StAuskV, wenn sie ohne Rechtsgrundlage oder unter Verstoß gegen materielle Rechtsnormen erlassen wurde oder ermessensfehlerhaft ist. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit kommt es auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens, also der Bekanntgabe der verbindlichen Ausk...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 3.1 Inhalt des Auskunftsersuchens

Als Anträge auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft sind nur diejenigen Schreiben zu werten, die ausdrücklich als solche bezeichnet sind und die alle in der Steuerauskunftsverordnung aufgeführten Angaben enthalten. Bei unvollständigen Anträgen – insbesondere in Fällen von erkennbar unvollständiger Sachverhaltsdarstellung – muss das Finanzamt dem Antragsteller mit dem Hinw...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 4.1.4 Kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft

Eine negative verbindliche Auskunft kann nur eingeschränkt durch das Finanzgericht überprüft werden. Im Rahmen einer verbindlichen Auskunft hat der Steuerpflichtige lediglich den Anspruch auf Mitteilung, wie das Finanzamt den Sachverhalt gegenwärtig beurteilt.[1] Die abschließende materiell-rechtliche Beurteilung, ob eine übernommene Rechtsauffassung des BMF mit dem Gesetz v...mehr

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Geschäftsführung und Haftun... / 2.3 Lösung

Gesellschafter A als Geschäftsführer bei der A & B OHG A kann grundsätzlich als natürliche Person Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG sein. Voraussetzung ist, dass er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht am Markt Leistungen erbringt. Mit der Tätigkeit als Geschäftsführer bei der OHG wird er selbstständig tätig, eine weisungsgebundene Tätigkeit gegenüber de...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.5 OECD

Derzeit besteht die OECD aus den folgenden 38 Mitgliedstaaten[806]: Gründungs-Mitgliedstaaten: Österreich, Belgien, Kanada, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Island, Irland, Italien, Luxemburg, Holland, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, Großbritannien, USA Weitere Mitgliedstaaten (Beitrittsjahr): Japan (1964), Finnland (1969), Australien (1...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 9.5.4.9 Technische Überlegungen

Die Identifizierung und Bestimmung von Werttreibern und die anschließende Zuweisung eines relativen Gewichts zu diesen Werttreibern bleibt zwangsläufig eine subjektive Übung, wie bereits in Kapitel 9.5.4.6 erwähnt. Es sollte jedoch nicht aus den Augen verloren werden, dass bei der Beschreibung eines Funktions- und eines Risikoprofils im Rahmen einer Vergleichbarkeitsanalyse ...mehr

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Verlängerung der Übergangsregelung zu § 2b UStG (zu § 22 Abs. 22a und § 14c Abs. 2 UStG)

Kommentar Juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) waren bis Ende 2016 nur unternehmerisch tätig, insoweit sie einen Betrieb gewerblicher Art unterhielten.[1] Zum 1.1.2017 kam dann die formal schon zum 1.1.2016 in Kraft gesetzte Neuregelung des § 2b UStG zur Anwendung, nach der sich jPöR unter vergleichbaren Bedingungen – wie andere Unternehmer auch – der Umsatzbe...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 8 Sachverhaltsermittlung (tatsächliche Transaktion)

So trivial es scheinen mag, aber die Sachverhaltsermittlung ist das "A und O" für eine profesionalle und effiziente Beurteilung und Lösungsfindung hinsichtlich folgender Frage: Wie lässt sich die tatsächliche Transaktion (siehe am Ende dieses Kapitels) möglichst gut beschreiben und mit welcher VP-Methode soll man die konzerninterne Lieferung oder Leistung bepreisen, um eine ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 9.5.4 Kritische Betrachtung der Wertbeitragsanalyse

In diesem Abschnitt werden mehrere Beobachtungen und spezifischere Überlegungen zusammengefasst, welche die Herausforderungen beschreiben, die im Zusammenhang mit einer Wertbeitragsanalyse auftreten. Auf diese Weise soll der Leser bei der Beurteilung der Anwendbarkeit und Nützlichkeit des vorgestellten Ansatzes für das eigene Unternehmen unterstützt werden. 9.5.4.1 Praktische...mehr

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / 1 Problematik

Das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen kann in vielschichtiger Weise er­folgen. Von dem einfachen Kauf von Anteilen an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft bis hin zu einem umfangreichen Beteiligungserwerb, verbunden mit einem aktiven Eingreifen in die Tätigkeiten der Gesellschaften, sind alle Zwischenformen denkbar. Dabei muss immer unterschieden werden, ob...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.3 Entsendungen

Die folgende Tabelle fasst die anwendbare VP-Methode für Entsendungen zusammen: Die steuerliche Beurteilung von Entsendungen ist sehr vielschichtig und betrifft die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmereb...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.6.2 Ausgangspunkt der Dokumentation

In der ABC-Konzernsteuerabteilung wurde ein Ordnungsrahmen entwickelt, auf dessen Grundlage interne und externe Informationen zur Auftragsforschung und anderen Intercompany-Transaktionen zwischen verbundenen ABC-Unternehmen gezielter identifiziert, gesammelt, ausgewertet und dokumentiert werden können (vgl. Kapitel 12.6.3). Das erleichtert der Steuerabteilung die interne Komm...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.1.1 Ertragsteuerliche/VP-Aspekte

LRD vertreibt die Waren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Beurteilung des Funktions- und Risikoprofils der Beteiligten, hier: HQ = Strategieträger, LRD = Routinevertriebsgesellschaft/LRD Wahl der geeigneten Verrechnungspreismethode, hier: z. B. Wiederverkaufspreismethode oder TNMM Angemessenheit der Vergütung für LRD bestimmen: oft Erstellung einer Benchmarking-Studie Aus...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.2.1 Ertragsteuerliche/VP-Aspekte

Agent vertreibt im fremden Namen und auf fremde Rechnung von HQ Beurteilung des Funktions- und Risikoprofils der Beteiligten, hier: HQ = Strategieträger, Agent = Routineunternehmen Wahl der geeigneten Verrechnungspreismethode, hier: z. B. umsatzabhängige Provision Angemessenheit der Vergütung für Agent bestimmen: oft Erstellung einer Benchmarking-Studie Ausgestaltung des konzern...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 9.5.4.6 Atomisierungsrisiko

Die Auswahl von R, A und C als maßgebliche wertbildende Faktoren in einer VCA-Analyse scheint vernünftig zu sein, um eine Atomisierung der Wertbeitragsanteile unter den beteiligten Transaktionsparteien zu vermeiden. Ebenso ist die Zuweisung von bestimmten eindeutigen Gewichtungsanteilen (Prozentsätzen) zu den RAC-Faktoren[317] und die Zuordnung dieser Faktoren zu den beitrag...mehr

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / Zusammenfassung

Hält ein Unternehmer Beteiligungen an anderen Gesellschaften, können sich daraus vielfältige umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen ergeben. Von der Annahme eines einheitlichen Unternehmens im Falle der Organschaft über die Frage der Zuordnung der Beteiligung zum Unternehmen und den sich daraus ergebenden Problemen bei einem Verkauf dieser Beteiligungen bis hin zum Vorsteuerabz...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.3 Datenbankanalysen/Benchmark Studien

Gibt es den einen "richtigen" VP? Nein. Im Bereich der Angemessenheitsanalyse von VP gibt es nicht den einen "richtigen" VP, sondern es gilt zu prüfen, ob der tatsächliche VP bzw. die tatsächliche Marge innerhalb einer Bandbreite von fremdüblichen Preisen oder Margen liegt, die unabhängige fremde Dritte untereinander vereinbaren würden. Bei welchen VP Methoden kann/muss man au...mehr

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / 2 Fall: Das gute Investment

Sachverhalt Einzelunternehmer E betreibt in Düsseldorf einen gutgehenden Filialhandel mit Weinen. Von einem Zulieferer erfährt E, dass ein Investor aus der Import-GmbH aussteigen möchte, die sich auf den Import von Lebensmitteln aus Südeuropa spezialisiert hat. Da E davon überzeugt ist, dass sich in Zukunft für die Import-GmbH gute Absatzmöglichkeiten für ihre Produkte im Inl...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 9.4 Dokumentation der Funktions- und Risikoanalyse

Die erhaltenen Informationen über die Funktionen, Risiken, Entscheidungen, Kontrollen, finanziellen Möglichkeiten und eingesetzten materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter werden schriftlich dokumentiert. In der Dokumentation wird erläutert, was unter den für die Transaktion relevanten Funktionen und Risiken zu verstehen ist und wem von beiden Parteien sie zuzuordnen s...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.5 Indirekte Umlagenabrechnung

Das folgende Schaubild zeigt unterschiedliche Arten der indirekten Umlagenabrechnung[420] sowie die Abgrenzung zu "Pools": Abb. 105: Unterschiedliche Arten der indirekten Umlagenabrechnung und Abgrenzung zu "Pools" Umlagen sind in der steuerlichen, aber auch in der Controllingwelt umstritten, weil die Verrechnungen zwar relativ wenig administrativen Aufwand verursachen, aber d...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5 Einführung

Autor: Jörg Hanken Im Teil A dieses Buchs ist bereits erläutert worden, welche Bedeutung VP aus steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht haben und welche Zielkonflikte resultieren können. Um sich diese bewusst zu machen, um praxistaugliche Lösungen zu entwickeln, die zur Reduzierung von VP-Risiken und zur Etablierung von effizienten Prozessen führen, ist der sog. VP-Zy...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 9.5.3 Analyse der Beiträge der Gesellschaftstypen

Im dritten und letzten Schritt wird der Beitrag der beteiligten X-Gesellschaftstypen zu den definierten Geschäftsprozessen auf der Grundlage einer sogenannten RACI-Matrix bestimmt. Um dieses Ziel zu erreichen, werden zunächst die Rollen und Verantwortlichkeiten jeder Gesellschaft für jeden Hauptprozess bestimmt. Dann wird das Gewicht des Beitrags jeder Gesellschaft zum Gesch...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.1 BMF-Schreiben

Schreiben des Bundesfinanzministeriums werden auch als Erlasse bezeichnet. Sie sind zwingend für die Finanzverwaltung bindend und in Betriebsprüfungen von den Betriebsprüfern anzuwenden. Da die BMF-Schreiben jedoch die Auslegung der Steuergesetze aus Sicht der Finanzverwaltung zusammenfassen, sind sie weder für Steuerpflichtige noch für Gerichte bindend. Ein Steuerpflichtige...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.4.1 Grundlagen

Die folgende Tabelle fasst die anwendbare VP-Methode für die Überlassung immaterieller Wirtschaftsgüter zusammen: Für Ausführungen zu den akt...mehr

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Geschäftsführung und Haftun... / 1 Problematik

Unternehmer ist grundsätzlich derjenige, der nach § 2 Abs. 1 UStG selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Für die Frage der nachhaltigen Tätigkeit mit Einnahmeerzielungsabsicht besteht keine weitergehende gesetzliche Definition, die selbstständige Tätigkeit wird hingegen in § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG negativ abgegrenzt. Nichtselbstständig ist danach...mehr

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / 4 Fall: Das Organ

Sachverhalt Die A & B-oHG ist in Süddeutschland im Fensterbau (Produktion, Handel, Einbau) tätig. Um jederzeit preisgünstig an Kunststoff-Profile kommen zu können, hatte sich die A & B-oHG schon vor Jahren an der in Hamburg ansässigen Kunststoffe-GmbH mit 60 % beteiligt. Seit dieser Zeit ist die A & B-oHG größter Abnehmer der Kunststoff-Profile der GmbH. Der Gesellschafter A ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.1.1.1 Welche Möglichkeiten gibt es in Deutschland?

Ein deutscher Steuerpflichtiger kann über die Klärung von Steuerrechtsfragen grundsätzlich eine sogenannte unilaterale "verbindliche Auskunft" beantragen, die ihm dann Rechtssicherheit verschafft, soweit der zukünftig tatsächlich umgesetzte Sachverhalt dem bei der Antragstellung zugrunde gelegten Sachverhalt entspricht. Die verbindliche Auskunft ist in § 89 Abs. 2 AO wie fol...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.1 Hintergrund

"BEPS" ist die Abkürzung, die die OECD und die G20[101] für "Base Erosion and Profit Shifting" gewählt haben. Hierbei geht es um die Bekämpfung von zu niedrigen Steuerbemessungsgrundlagen sowie um die Verhinderung von Gewinnverlagerungen internationaler Konzerne. Die BEPS-Diskussion entstand vor dem Hintergrund der Finanz- und Schuldenkrise und der Frage, ob Unternehmen verg...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.1 Betriebsstätten

Autoren: Jörg Hanken, Daniel Retzer Die Besteuerung von Betriebsstätten ist äußerst komplex, insbesondere in der Bau- und Maschinen-/Anlagenbauindustrie sowie im Banken- und Versicherungsbereich. Eine ausführliche Darstellung würde den Rahmen dieses Buchs sprengen. Daher werden nachfolgend einzelne aktuelle Aspekte beleuchtet, zunächst auf Basis der bisherigen Rechtslage[715]...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.4 Country-by-Country-Reporting

Als weitere Komponente des dreistufigen VP-Dokumentationsansatzes hat die OECD im Rahmen des BEPS Aktionspunktes 13 das sogenannte "Country-by-Country-Reporting" ("CbCR") vorgeschlagen, in dem künftig verschiedene Finanzinformationen der Unternehmensgruppe auf Landesebene anzugeben sind. Was ist der Hintergrund dieser Regelung? Die OECD möchte dadurch zum einen eine Transparen...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.2 Funktionsverlagerung

Autoren: Jörg Hanken, Isabel Ruhmer-Krell, Ron Dorward Aus den folgenden Gründen sind Funktionsverlagerungen für internationale Firmengruppen von erheblicher Bedeutung: Aus strategischen, geschäftspolitischen und/oder betriebswirtschaftlichen Gründen sind Unternehmen zumeist gezwungen, bestimmte Teile ihrer Wertschöpfungskette in das Ausland zu verlagern. Zum einen mag der Druc...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.2.1 "Normale" Außenprüfung

Im Rahmen einer Außenprüfung (= "Betriebsprüfung") wird vonseiten des für das jeweilige Unternehmen zuständigen Finanzamtes (vgl. §§ 16 ff. AO) nachträglich überprüft, ob die in der Steuererklärung gemachten Angaben im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen. Die Prüfung ist dabei regelmäßig auf bestimmte Steuerarten und Veranlagungs- bzw. Erhebungszeiträume beschränkt...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.1 Praxisrelevante Fragen zu Fristen, Sanktionen, Sprache, Wesentlichkeit, Verwertbarkeit und Konzeptionierung

Dieses Kapitel greift typische Fragen aus der Praxis auf, die die Autoren nachfolgend aus Sicht der deutschen VP-Dokumentationsregelungen beantworten. Sofern es relevante Unterschiede gibt, wird jeweils eine Differenzierung für den Vor- sowie Nach-BEPS-Zeitraum vorgenommen. Welche Aufzeichnungen sind für die Erstellung der VP-Dokumentation eines deutschen Unternehmens im Vor-...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.2.2 Gemeinsame Betriebsprüfung ("Joint Audit")

Bei einem Joint Audit werden im Rahmen einer gemeinsamen und koordinierten steuerlichen Außenprüfung unter Beteiligung von mindestens zwei betroffenen Staaten die steuerlichen Verhältnisse auf dem Gebiet der direkten Steuern zeitgleich untersucht. Die Besonderheit ist hierbei, dass neben den nationalen Behörden auch ausländische Prüfer Ermittlungshandlungen im Inland durchfü...mehr

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ZErb 02/2023, Zur Beurteilung der Wirksamkeit einer Erbausschlagung im grundbuchrechtlichen Verfahren

Leitsatz Die Frage der Wirksamkeit der Erbausschlagung kann aufgrund der Möglichkeit einer vorherigen Annahme im Regelfall nicht im grundbuchrechtlichen Verfahren durch Auslegung abschließend entschieden werden. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 30.8.2022 – 3 W 61/22 1 Gründe I. Hinsichtlich des im Rubrum näher bezeichneten Grundbesitzes ist die Antragstellerin und Beschwerdeführerin j...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Beurteilung abhängig von der Definition der WG

Rn. 277 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 HK sind nur im Zusammenhang mit einem WG denkbar (s § 255 Abs 2 S 1 HGB, dort als Vermögensgegenstand bezeichnet). Die Frage im konkreten Fall geht dann dahin, wo sich die Schnittstelle vom einen zum anderen WG befindet oder anders ausgedrückt: Liegt ein unselbstständiger Teil vor oder bereits ein anderes WG? Eine Gesetzesdefinition für WG b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Beurteilung

Rn. 1118 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Gesetzesregel (sog 1 %-Regel) ist ein Musterfall der Typisierung im Steuerrecht, und zwar in ausgesprochen grober Form. Die Bemessungsgrundlage – der Listenpreis des Kfz – hat nur eingeschränkt mit den tatsächlichen Kosten und noch weniger mit denjenigen für die private Nutzung einerseits und die betriebliche andererseits zu tun. Gleich...mehr

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ZErb 02/2023, Zur Beurteilu... / Leitsatz

Die Frage der Wirksamkeit der Erbausschlagung kann aufgrund der Möglichkeit einer vorherigen Annahme im Regelfall nicht im grundbuchrechtlichen Verfahren durch Auslegung abschließend entschieden werden. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 30.8.2022 – 3 W 61/22mehr

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ZErb 02/2023, Zur Beurteilu... / 1 Gründe

I. Hinsichtlich des im Rubrum näher bezeichneten Grundbesitzes ist die Antragstellerin und Beschwerdeführerin jeweils als Eigentümerin eingetragen. In der Zweiten Abteilung des Grundbuchs ist jeweils vermerkt: Zitat "Die B. ist Vorerbin; Nacherben des A. sind C., D. und E.; Eintritt der Nacherbfolge beim Tod des Vorerben; gemäß Erbvertrag vom 17.3.1998 (…) eingetragen am 10.8.2...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Hochinflation

Tz. 20 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Eine Definition des Begriffs Hochinflation (auch als Hyperinflation bezeichnet) findet sich weder in IAS 29 noch in anderen IFRS Standards oder Interpretationen. Die Inflation wird im Allgemeinen als der anhaltende Anstieg des Preisniveaus einer Volkswirtschaft mit Folge des hieraus resultierenden Schwunds der Kaufkraft der Währung definiert;...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Grundlagen

Tz. 134 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Enthält ein Abschluss wesentliche Fehler (zur Definition von Wesentlichkeit vgl. Tz. 12f.) oder absichtlich herbeigeführte unwesentliche Fehler, um eine bestimmte Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu erreichen, steht ein Abschluss nicht im Einklang mit sämtlichen IFRS iSv. IAS 1.16 (IAS 8.41). Insofern sind zwingend Korrekt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 22.2.3 Modell 2: 1-Preis-System, VP gem. Steuern, LE-EBIT-Steuerung

Kurzbeschreibung: Die VP werden aus steuerlicher Sicht gebildet und gebucht (›Legal Books‹); d. h., es wird die R- oder die TNMM-Methode (im obigen Beispiel) angewendet. Die Incentivierung und Performancemessung erfolgt anhand des LE-EBITs der lokalen Vertriebsgesellschaft (das durch diese steuerlichen VP beeinflusst ist). Vgl. Teil D, Kapitel 21 für ausführliche Erläuterunge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 22.2.5 Modell 4: 1-Preis-System, VP gem. Steuern, konsolidierte KPI-Steuerung

Kurzbeschreibung: Die VP werden aus steuerlicher Sicht gebildet und gebucht (›Legal Books‹); d. h., es wird die R- oder die TNMM (gemäß obigem Beispiel) angewendet. Die Incentivierung und Performance-Messung erfolgt anhand von konsolidierten Kennzahlen (›Management Reporting‹) sowie bereits vorhandener Controllingsysteme/-reportings, die dann systemimmanent nicht mehr durch d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. (Negative) Teilwertabschreibung – Teilwertzuschreibung

Rn. 973 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Verbindlichkeiten sind nach § 6 Abs 1 Nr 3 EStG unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Nr 2 anzusetzen. Damit gelten für Verbindlichkeiten die Regelungen, welche auf das nicht abnutzbare AV und UV anzuwenden sind. Eine Teilwertabschreibung ist nicht zulässig, weil es sich bei Verbindlichkeiten um einen Passivposten handelt. Eine T...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung des IAS 29

Tz. 1 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 IAS 29 findet Anwendung auf Einzel- und Konzernabschlüsse von Unternehmen, deren funktionale Währung die eines Hochinflationslandes ist. Eine ausdrückliche Zielsetzung (objective) enthält IAS 29 zwar nicht, doch wird im Abschnitt "Anwendungsbereich" unter IAS 29.2 offenbar als Begründung für IAS 29 darauf hingewiesen, dass in hochinflationären...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 22.2.4 Modell 3: 1-Preis-System, VP gem. Steuern, LE-KPI-Steuerung außer EBIT

Kurzbeschreibung: Die VP werden aus steuerlicher Sicht gebildet und gebucht (›Legal Books‹); d. h., es wird die R- oder die TNMM (im obigen Beispiel) angewendet. Die Incentivierung und Performance-Messung erfolgt anhand von Kennzahlen der lokalen Vertriebsgesellschaft, die nicht durch diese steuerlichen VP beeinflusst sind. Vgl. Teil D, Kapitel 21 für ausführliche Erläuterung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ib) Die Herstellungs-"Typen"

Rn. 561 Stand: EL 133 – ET: 01/2019 In S 1 von § 255 Abs 2 HGB sind drei "Typen" der Herstellung und damit des Entstehens von HK abzuleiten (s Rn 263): Herstellung iSv Neuschaffung, Erweiterung, über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung. Auf dieser Gesetzesgrundlage beruht die ganze umfangreiche BFH-Rspr (s Rn 285) zur Abgrenzung von Herstellungs- und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung / 1. Grunderwerbsteuer

Rz. 63 [Autor/Stand] Erbschaft- und Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus.[2] Nach § 3 Nr. 2 GrEStG sind nämlich der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden i.S. des Erbschaftsteuergesetzes von der Besteuerung – im Rahmen der Grunderwerbsteuer – ausgenommen. Rz. 64 [Autor/Stand] Ob ein Grundstück...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Durchführung von Karnevalssitzungen mit Erhebung von Eintrittsgeldern

Tz. 3 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Karnevalssitzungen sind wegen der durch Büttenreden sowie tänzerische und musikalische Darbietungen karnevalistischer Art zum Ausdruck kommenden Brauchtumspflege als steuerbegünstigte Zweckbetriebe zu behandeln. Soweit für die Veranstaltung von traditionellen Karnevalssitzungen Eintrittsgelder erhoben werden, wird damit ein Zweckbetrieb "Brau...mehr