Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Inhalt der Anzeigepflicht

Rz. 395 Zur Feststellung einer Anzeigepflichtverletzung ist zunächst der Inhalt der Anzeigepflicht zu bestimmen. Anzeigepflichtig sind alle dem Versicherungsnehmer bekannten gefahrerheblichen Umstände i.S.v. § 19 VVG, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Als anzeigepflichtiger Umstand kommen objektive und subjektive Gegebenheiten in Betracht sowie sog. indizie...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / F. Wichtige Ausschlüsse (Ziff. 5)

Rz. 159 Das Modell enthält eine Vielzahl von Ausschlüssen (18 an der Zahl! – vgl. Ziff. 5.1 bis 5.18), die D&O-Versicherer nur teilweise bei konkreten Vertragsgestaltungen (und dazu regelmäßig wesentlich weniger viele) berücksichtigen. Für das Eingreifen der Ausschlüsse trägt der Versicherer die Beweislast. Nachfolgend können – aufgrund der überblickartigen Struktur der hies...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 8. Verschulden und Kausalität, Schaden

Rz. 68 Verletzt der Anwalt eine der zahllosen Pflichten, kann der enttäuschte und möglicherweise wegen des anwaltlichen Versehens zu Schaden gekommene Mandant seinen Anwalt aus § 280 Abs. 1 BGB [267] (Haftung wegen Pflichtverletzung) auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.[268] In einem arbeitsteiligen Büro kann der Anwalt natürlich nicht jede Tätigkeit selbst ausführen, die mit...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / V. Versicherungsvertreter

Rz. 257 Den selbstständigen Versicherungsvertretern werden Angestellte eines Versicherers, die mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Versicherungsverträge betraut sind, gleichgestellt (§ 73 VVG). Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt alle maßgeblichen Erklärungen des Versicherungsnehmers zum Versicherungsvertrag sowie Zahlungen des Versicherungsnehmers entg...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / XII. Allgemeine Regelungen zur Haftpflichtversicherung §§ 100–111 VVG und zur Pflichtversicherung (§§ 113 ff. VVG)

Rz. 188 Bis zum Inkrafttreten des neuen VVG galten ergänzend stets die allgemeinen Regelungen zur Haftpflichtversicherung (§§ 149 ff. VVG a.F.). Dem entsprechen nunmehr die allgemeinen Regeln zur Haftpflichtversicherung, die §§ 100–111 VVG und die besonderen Vorschriften für die Pflichtversicherung (§§ 113–124 VVG). Die Neuregelungen des VVG gelten für Verträge, die ab dem 1...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / bb) Innenhaftung

Rz. 76 Die für die "Innenhaftung" relevanten allgemeinen Haftungsgrundlagen sind für Vorstandsmitglieder und deren Stellvertreter bei der Aktiengesellschaft insbesondere die §§ 93 Abs. 2, 94 AktG. Bei der GmbH gelten insbesondere die §§ 43 Abs. 2, 44 GmbHG [227] in Bezug auf Geschäftsführer und deren Stellvertreter. Daneben kommen für die zitierten versicherten Personen beson...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / II. Zweck der Versicherung

Rz. 3 Ein Reiserücktritt liegt vor, wenn der Reisende vor Antritt der Reise den Reisevertrag gegenüber dem Reiseveranstalter kündigt. Dies ist unabhängig vom Versicherungsschutz jederzeit möglich. Nach § 651i Abs. 1 BGB hat der Pauschalreisende das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Reisevertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn der Reisende eine einzelne Le...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Vorsatz – A 1 Ziff. 7.1 AVB/7.1 AHB

Rz. 80 Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben, sind ausgeschlossen. Aufgrund der ausdrücklichen Bezugnahme auf "den Schaden" geht der versicherungsrechtliche Vorsatzbegriff über den deliktsrechtlichen Vorsatz hinaus. Vorsatz verlangt Wissen und Wollen der objektiven Tatbestandsmerkmale und der Schadensfolgen. Der Schädiger muss...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / I. Grundsätzliche Zulässigkeit einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder

Rz. 25 Die rechtliche Zulässigkeit von D&O-Versicherungen wurde in der Vergangenheit im Wesentlichen aufgrund zweier Argumente in Frage gestellt: Zum einen wurde auf den durch den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einhergehenden Verlust der "verhaltenssteuernden Wirkung" verwiesen, zum anderen bisweilen angeführt, dass die gesellschaftsfinanzierte D&O-...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Übersicht – Gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts

Rz. 9 Der Anwalt haftet nicht nur seinem/seinen Mandanten – den Vertragspartnern –, sondern grundsätzlich jedem Dritten, der nicht Mandant oder Vertragspartner ist (siehe unten Rdn 11). Die Haftung des Rechtsanwalts beurteilt sich im Wesentlichen nach den folgenden Bestimmungen bzw. Rechtsinstituten, die auf gesetzlichen, vertraglichen oder quasivertraglichen Schuldverhältni...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / c) Das Problem der "ernsthaften Inanspruchnahme"

Rz. 88 Im Hinweis unmittelbar vor Beginn der Bedingungen wird explizit erläutert, dass der Versicherungsfall die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen eine versicherte Person während der Dauer des Versicherungsvertrages bedeutet. Entsprechend heißt es wortgleich in Ziff. 2 Satz 1 unter der Überschrift (claims-made-Prinzip). Ferner heißt es in Satz 2 der ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / ff) Stornoabzug bei Verträgen mit Vertragsschluss ab dem 1.1.2008

Rz. 383 Für Versicherungsverträge mit Vertragsschluss ab dem 1.1.2008 regelt § 169 Abs. 5 S. 1 VVG, dass ein Stornoabzug nur dann zulässig ist, wenn dieser vereinbart, beziffert und angemessen ist. Die Beweislast dafür, dass der Stornoabzug die Voraussetzungen des § 169 Abs. 5 VVG erfüllt, trägt der Versicherer.[563] Unwirksam ist die Vereinbarung eines Stornoabzugs für noch...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 3. Kausalität

Rz. 168 Kausalität zwischen der Gefahrerhöhung und dem Eintritt des Versicherungsfalles wird vermutet; dies ergibt sich aus § 26 Abs. 3 S. 1 VVG, der bestimmt, dass der Versicherer zur Leistung verpflichtet ist, "soweit die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistung war".mehr

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§ 5 Feuerversicherung / a) Schadenanzeige

Rz. 276 § 13 Nr. 1 a AFB 87 und B § 8 Nr. 2 AFB 2010 verpflichten den Versicherungsnehmer bei Eintritt eines Versicherungsfalles dazu, den Schaden dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Dadurch soll die beiderseitige Beweisführung für die Ursache des Schadens und dessen Umfang erleichtert werden. Gleichfalls beugt sie Manipulationen über den Schadenumfang durch den Versich...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Gesundheitliche Verbesserung

Rz. 334 Es muss eine objektive gesundheitliche Verbesserung bei der versicherten Person kausal zu einem Wegfall der Berufsunfähigkeit oder zumindest einer nach den AVB relevanten Verminderung des Grades der Berufsunfähigkeit geführt haben. Die gesundheitliche Verbesserung ist konkret daraufhin zu untersuchen, ob sie dazu führt, dass nun wieder die ehemalige Tätigkeit oder (e...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Prämien-/Leistungsanpassung

Rz. 168 Die Vorschrift des § 163 Abs. 1 VVG sieht in bestimmten Fällen die Möglichkeit einer Prämienanpassung durch den Versicherer vor.[184] Eine Prämienanpassung durch den Versicherer setzt voraus, dass sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen der vereinbarten Prämie geändert hat und, dass die nach den berich...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / d) Beweisfragen

Rz. 120 Der VN muss darlegen und beweisen, dass er einen Unfall erlitten hat, während den VR die Beweislast für das Vorliegen des Ausschlusstatbestandes trifft. Aufgrund der Systematik des § 4 (3) a) AUB 61 gilt hier, dass der VN die Eigenschaft als Fluggast eines Propeller- oder Strahlflugzeuges zu beweisen hat und Unklarheiten zu seinen/ihren Lasten gehen.[248]mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Mitwirkung von Agenten oder Ärzten bei Antragstellung

Rz. 422 Besonderheiten gelten, wenn ein Vertreter des Versicherers den Antrag aufnimmt. Schon nach altem VVG waren dessen Kenntnisse nach der sog. "Auge und Ohr"-Rechtsprechung dem Versicherer zuzurechnen.[939] Diese Grundsätze sind bedeutsam, weil das Rücktritts-, Kündigungsrecht bzw. das Recht auf Vertragsanpassung gemäß § 19 Abs. 5 S. 2 VVG ausgeschlossen ist, wenn der Ve...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / b) Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 284 Verletzt der Versicherungsnehmer seine Rettungsobliegenheit grob fahrlässig, ist der Versicherer berechtigt "seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen". Grobe Fahrlässigkeit wird vermutet: "Der Versicherungsnehmer trägt die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit" (§ 82 Abs....mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Voraussetzungen der Anfechtung

Rz. 462 Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem Versicherer wissentlich verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrags bee...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / (2) Erwerbslosigkeit

Rz. 687 In den AVB wird oft der Wegfall der beruflichen Tätigkeit, also die Erwerbslosigkeit, als Wegfall der Versicherungsfähigkeit definiert. Dabei ist bislang in Rechtsprechung und Literatur danach unterschieden worden, ob die Erwerbslosigkeit bzw. die zur Erwerbslosigkeit führende Kündigung auf der Erkrankung des Versicherten beruht oder ob sie hiervon unabhängig erfolgt ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Abgrenzung selbstständiger/nichtselbstständiger Tätigkeit

Rz. 285 Der in § 25 Abs. 3 ARB vorgesehene Versicherungsschutz wird gewährt, wenn sich der Versicherungsfall auf den privaten oder beruflichen (nichtselbstständigen) Bereich des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen bezieht. Diese Abgrenzung wird gerade bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus Personenversicherungen kontrovers diskutiert.[254] Der Ausschlus...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / c) Beweislastverteilung

Rz. 199 Der Versicherungsnehmer muss sich vom Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, die vermutet wird, entlasten (§ 28 Abs. 2 S. 2 VVG). Der Versicherer muss die Voraussetzungen für die von ihm vorgenommene Kürzung beweisen.[201] Soweit es um Umstände geht, die in der Sphäre des Versicherungsnehmers liegen, insbesondere um die Willensbildung bei der Obliegenheitsverletzung, ist v...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / II. Abtretung und Verpfändung des Anspruchs (Ziff. 10.2)

Rz. 199 Viele D&O-Versicherungspolicen in der Praxis beinhalten insofern jedoch (mehr oder weniger wirksame) Einschränkungen. So hieß es noch in Ziff. 11.2 des Modells von 2005, dass Ansprüche – vor ihrer endgültigen Feststellung ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers – nicht auf Dritte übertragen werden können. Dieses Abtretungsverbot des Versicherungsanspruches kon...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Einbruchdiebstahl

Rz. 80 Definition Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Diebmehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Objektive Gefahrerhöhung (§ 23 Abs. 3 VVG)

Rz. 159 Eine unabhängig vom Willen des Versicherungsnehmers eingetretene Gefahrerhöhung liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Nachbarhaus leer steht, in dem sich Stadtstreicher aufhalten. Der Versicherungsnehmer hat "die Gefahrerhöhung, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat, dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen" (§ 23 Abs. 3 VVG). Der Versicherer kann dann den Vertrag...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 7. Absichtliche Herbeiführung der Gesundheitsbeeinträchtigung

Rz. 149 In § 5 c) MB BUV 16 und § 3 c) MB BUZ 16 ist geregelt, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Berufsunfähigkeit von der versicherten Person verursacht wurde durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oder eine versuchte Selbsttötung. Anders als bei § 81 VVG für die Schadenversicherung, verlangt diese Klaus...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / a) Ermittlungsrisiko

Rz. 141 Die geschilderte Vorgehensweise bei der Ermittlung des Versicherungswertes (siehe Rdn 142 ff.) begründet das Risiko, dass bereits der Versicherungswert 1914 und damit der Ausgangspunkt der Bestimmung des dem Versicherungsvertrag zugrunde zu legenden Versicherungswertes falsch ermittelt wird. Wie bereits zur Feuerversicherung ausgeführt (siehe § 5 Rdn 29 ff.), ist es ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 6. Rückforderungsprozess

Rz. 343 Wenn der Versicherer seine Leistungen bereits erbracht hat, muss er bei Rückforderung der Leistung beweisen, dass er "ohne Rechtsgrund" gezahlt hat. Für diesen fehlenden Rechtsgrund hat der Versicherer nach den allgemeinen Regeln die Beweislast, er muss darlegen und beweisen, dass eine Entwendung nicht stattgefunden hat. Beweiserleichterungen kommen nicht in Betracht...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 7. Erdbeben

Rz. 87 Sämtliche Schäden, die durch Erdbeben verursacht werden, sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (§ 1 Nr. 7 AFB 87 und A § 1 Nr. 5 a AFB 2010). Eine Definition für Erdbeben enthalten die AFB nicht. Eine solche findet sich allerdings in den "Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung (BEW)". Danach ist ei...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Historie der Produkthaftpflichtversicherung

Rz. 1 Risiken aus oder im Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten sind allgegenwärtig. Wer erinnert sich nicht an das berühmte Strafverfahren vor dem Landgericht Aachen in Sachen "Contergan".[1] In einem nahezu elf Jahre dauernden Verfahren wurde schließlich – nach Anhörung zahlreicher Sachverständiger – ein Kausalzusammenhang zwischen längerer Thalidomid-Einnahme und...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Nachprüfung bei Selbstständigen

Rz. 348 Bei Selbstständigen stellt sich die Frage, ob diese im Nachprüfungsverfahren auf eine betriebliche Umorganisation oder eine abhängige Beschäftigung verwiesen werden können. Hier gelten vom Ausgangspunkt her dieselben Regeln wie bei der Ursprungsprüfung; entscheidend ist nämlich die Frage, ob die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit andauert. Allerdings kommt es darauf ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / II. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (AVB BHV) – Stand Dezember 2016

Rz. 187 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Hinweise zum Aufb...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Selbsttötung

Rz. 202 Nach § 161 VVG ist bei einer Versicherung für den Todesfall der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn die versicherte Person sich vor Ablauf von drei Jahren nach Abschluss des Versicherungsvertrags vorsätzlich selbst getötet hat. Der Versicherer hat in diesem Fall – soweit vorhanden – den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach § 169 VVG z...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / IV. Begrenzung der Leistung

Rz. 66 Die Versicherungsleistung ist nicht unendlich, sondern erfährt in vielerlei Hinsicht Begrenzungen. In den A 1 Ziff. 1–6 AVB finden sich sogenannte primäre (positive) Risikobegrenzungen, die den Versicherungsumfang umschreiben. Die AHB werden insoweit durch Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) ergänzt. Daneben gibt es sekundäre (negative) Risikobegrenzun...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / dd) Beginn der Widerspruchsfrist

Rz. 297 Maßgebend für den Beginn der Widerspruchsfrist ist, dass der Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen, die Verbraucherinformationen und eine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erhalten hat. Die Beweislast hierfür obliegt dem Versicherer, soweit der Versicherungsnehmer den Erhalt dieser Unterlagen substantiiert bestreitet. Nicht ausreichend ist es, wenn der ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / cc) Frist zur Geltendmachung (Ziff. 2.1.1.3)

Rz. 192 Innerhalb von 15 Monaten muss die Invalidität beim VR geltend gemacht worden sein. Es handelt sich bei dieser Frist um eine Ausschlussfrist, so dass dem VN grundsätzlich eine Exkulpation möglich ist.[332] Die Geltendmachung des Invaliditätsanspruchs beim VR ist eine Willenserklärung,[333] die erst mit Zugang beim VR wirksam wird, § 130 BGB. Hierfür trägt der VN die Be...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Subjektive Voraussetzungen

Rz. 229 Während der Maßstab der einfachen Fahrlässigkeit ausschließlich objektiv ist, sind bei der groben Fahrlässigkeit auch subjektive, in der Individualität des Handelnden begründete Umstände zu berücksichtigen.[281] Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ist nur dann begründet, wenn den Handelnden auch in subjektiver Hinsicht ein schweres Verschulden trifft. Im Rahmen der...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / f) Unfallkausalität

Rz. 20 In der Entscheidung vom 19.10.1016 [17] hat der BGH sich zu Fragen der Kausalität zwischen Unfallereignis und Gesundheitsschädigung geäußert. Es reicht eine nicht gänzlich außerhalb aller Wahrscheinlichkeit liegende mitwirkende Verursachung an der Entstehung der Gesundheitsschädigung aus. Im zu entscheidenden Fall reicht es dem BGH, dass eine bisher klinisch stumm verl...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 1. Versicherte Sachen, Punkt 1

Rz. 152 Der Regelungsinhalt der VB-Reisegepäck ist ähnlich dem der AVB Reisegepäck 1992/2008. Die vermeintlich kleinen Änderungen wirken sich allerdings insbesondere auf der Ebene der Darlegungs- und Beweislast erheblich aus. Gegenstand der Versicherung ist das Reisegepäck der versicherten Person. Welche Personen versichert sind, wurde bereits oben ausgeführt (vgl. Rdn 135). ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Leistungseinschränkungen/Übermaßklausel

Rz. 850 Entsprechend § 5 Abs. 2 S. 1 MB/KK 2009 enthalten die AVB der meisten Reisekrankenversicherer eine Übermaßklausel. Danach kann der Versicherer seine Leistung auf einen angemessenen Betrag herabsetzen, sofern die Heilbehandlung oder sonstige Maßnahmen, für die Leistungen vereinbart sind, das notwendige Maß übersteigt. Häufig räumen die AVB[560] dem Versicherer in Anle...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 7. Parteivernehmung (§ 448 ZPO)

Rz. 344 Die Parteivernehmung ist ein subsidiäres Beweismittel, das oft missverstanden wird: Gemäß § 445 ZPO kann nicht die beweispflichtige Partei die eigene Vernehmung beantragen, sondern allenfalls die Parteivernehmung des Prozessgegners. § 448 ZPO gibt dem Gericht die Möglichkeit, "auch ohne Antrag einer Partei und ohne Rücksicht auf die Beweislast", die Vernehmung einer P...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VII. Partielle Leistungspflicht des Versicherers

Rz. 234 Nach § 81 Abs. 2 VVG ist der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers berechtigt, "seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen". Da es sich bei der groben Fahrlässigkeit um einen subjektiven Risikoausschluss handelt, trägt der Versicherer die Beweislast für die Schwere der Sch...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / a) Kündigungsrecht

Rz. 68 Bei Vornahme oder Gestattung einer Gefahrerhöhung nach § 23 Abs. 1 VVG kann der Versicherer nach § 24 Abs. 1 S. 1 VVG fristlos kündigen, es sei denn, den Versicherungsnehmer trifft ­lediglich einfache Fahrlässigkeit. Dabei wird grobe Fahrlässigkeit gesetzlich vermutet, so dass der Versicherer Vorsatz zu beweisen hat und die Beweislast für geringeres Verschulden als gr...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / I. Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten (Ziff. 8)

Rz. 193 Verletzt die Versicherungsnehmerin eine Obliegenheit aus diesem Vertrag, die sie vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, kann der Versicherer nach Maßgabe der Ziff. 8.1 (vgl. § 28 Abs. 1 VVG) kündigen, es sei denn, die Versicherungsnehmerin weist nach, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte. Bei vorsätz...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 2. Außenversicherung

Rz. 174 Befindet sich eine zunächst unter Versicherungsschutz fallende bewegliche Sache vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts, besteht insoweit kein Versicherungsschutz (vgl. Rdn 167). Das dadurch begründete Risiko kann jedoch durch den Abschluss einer Außenversicherung abgesichert werden. Danach werden versicherte Sachen bis zu bestimmten Versicherungssummen oder En...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / IV. Beweisfragen

Rz. 81 Der VN hat den Vollbeweis (§ 286 ZPO) für den Eintritt des Versicherungsfalls zu führen, d.h. er hat das Unfallereignis, die Gesundheitsschädigung und die haftungsausfüllende Kausalität zu beweisen.[172] Die Unfreiwilligkeit wird gesetzlich vermutet, dem VR obliegt also für eine Freiwilligkeit die Beweislast nach § 286 ZPO. Von dieser Regelung darf nicht zum Nachteil ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / XIII. Rechtsprechung

Rz. 269 Ein Versicherungsmakler, der anstelle einer bestehenden Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung andere Absicherungen dieser Risiken vermittelt, muss dem Kunden einen nachvollziehbaren und geordneten Überblick über alle wesentlichen leistungs- und beitragsrelevanten Unterschiede verschaffen.[386] Auch bei Reduzierung der Versicherungssumme besteht Beratungsbedarf. D...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / a) Krieg

Rz. 91 Für das Vorliegen eines Kriegszustandes braucht ein Krieg nicht förmlich erklärt zu werden. Entscheidend ist, dass durch einen kriegsähnlichen Zustand eine besondere Gefahrenlage für das versicherte Gut entsteht, diese in ihrem Eintritt oder Ablauf unberechenbar ist und ihr mit dem Einsatz normaler Mittel nicht mehr begegnet werden kann, wenn der einzelne Schaden wied...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / IV. Aufgabeverbot

Rz. 309 Nach § 86 Abs. 3 VVG darf der Versicherungsnehmer seinen Anspruch gegen den Schädiger nicht aufgeben, er hat vielmehr für die Aufrechterhaltung des Anspruchs zu sorgen, er muss für die Wahrung von Fristen sorgen und muss bei der Durchsetzung der Regressansprüche durch den Versicherer mitwirken (§ 86 Abs. 2 S. 1 VVG). Es handelt sich hier um eine gesetzlich geregelte O...mehr