Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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Schell, SGB IX § 38 Verträg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 38 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt trat die inhaltlich vergleichbare Vorgängervorschrift des § 21 außer Kraft. Die Gesetzesbegründung zu § 38 (vgl. BT-Drs. 18/9522 S. 248) lautet wie folgt: Abs....mehr

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Schell, SGB IX § 126 Verfah... / 2.2.4 Verfahrensgrundsätze vor der Schiedsstelle – Mitwirkungspflichten der Vertragsparteien

Rz. 12 Verfahrensgrundsätze regelt der Bundesgesetzgeber nicht; die nähere Bestimmung des Verfahrens der Schiedsstellen erfolgt durch Rechtsverordnung der Länder (§ 133 Abs. 5 Nr. 6). Die allgemeinen Verfahrensgrundsätze aus SGB X und SGG sind ergänzend (Vorbehaltsklausel in § 37 SGB I zu beachten) heranzuziehen (vgl. Becker, SGb 2013 S. 712). Hierbei haben sich bestimmte Gru...mehr

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Entziehung der Fahrerlaubnis, Trennungsvermögen zwischen gelegentlichem Cannabiskonsum und dem Führen eines Kfz; gelegentlicher Cannabiskonsum: Beweislast; Streitwert bei beruflicher Nutzung des Kfz.

StVG § 3 Abs. 1 S. 1; FeV 2010 § 46 Abs. 1 S. 1, Anl. 4 Nr. 9.2.2; GKG 2004 § 47 Abs. 1 § 52 Abs. 1, Abs. 2 § 53 Abs. 2 Nr. 2 Leitsatz 1. Die Gelegentlichkeit des Cannabiskonsums ist ein Tatbestandsmerkmal, für das die AG die materielle Beweislast trägt. Es spricht allerdings nichts dagegen, das Erklärungsverhalten des Fahrerlaubnisinhabers bei der Klärung der Frage, ob ein ge...mehr

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§ 3 Verlöbnis / g) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 91 Die Darlegungs- und Beweislast beurteilt sich nach den allgemeinen Grundsätzen: derjenige, der sich auf etwas beruft, hat dies darzulegen und zu beweisen. Das bedeutet, dass der Antragsteller, also derjenige, der Schadenersatz begehrt, das Vorliegen eines rechtswirksamen Verlöbnisses, den Rücktritt des anderen Verlobten, den Schaden und die Angemessenheit des verlangt...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 86 Für die Darlegungs- und Beweislast gelten die allgemeinen Regeln. Derjenige, der sich auf eine Tatsache beruft, hat diese darzulegen und zu beweisen. Im Bestreitensfall muss eine Trennung deshalb beweisbar sein. Als Beweismittel können der Ummeldeantrag beim Einwohnermeldeamt dienen[108] oder der bei der Post gestellte Nachsendeantrag. Rz. 87 Noch sicherer ist die schr...mehr

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§ 4 Ehe / bb) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 103 Die Darlegungs- und Beweislast obliegt entsprechend den allgemeinen Regeln demjenigen, der sich auf das Vorliegen der Trennung beruft. Das erfordert zunächst einen substantiierten Vortrag dahingehend, welche Räume durch welchen Beteiligten wann genutzt, dass die Versorgungsleistungen gesondert erbracht und die Mahlzeiten getrennt voneinander eingenommen werden sowie ...mehr

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§ 4 Ehe / 3. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 119 Die Darlegungs- und Beweislast richtet sich nach den allgemeinen Regeln. Wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller eines Scheidungsantrags beispielsweise vorträgt, das Trennungsjahr sei bereits abgelaufen und sei auch nicht durch ein kurzfristiges Zusammenleben in der ehelichen Wohnung unterbrochen worden, muss der Antragsgegner, möchte er den Zeitpunkt der Sch...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.6 Sonstiges

25. Rundung Ehegattenunterhalt soll auf fünf Euro gerundet werden. 26. Beweislast 26.1 Bedarf Der Unterhaltsberechtigte trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Bedarfsberechnung. Dazu gehören insbesondere: das Einkommen des Verpflichteten, die fehlende Möglichkeit, den Bedarf durch eigenes Erwerbseinkommen zu decken, die eine Verlängerung des Anspruchs wegen Kindesbetreuung (§...mehr

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Kündigung eines Versicherun... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… Die Revision der Bekl. hat teilweise Erfolg. In diesem Umfang führt sie zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das BG." II. Das hält rechtlicher Nachprüfung überwiegend nicht stand. [9] 1. Unfall v. 8. 10. 2009 [10] Entgegen der Auffassung der Revision bestand der Unfallversicherungsvertrag zwischen den Parteien zum Zeitpunkt des Unfalle...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Einkommen zu berücksichtigen. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären und Umstände, die bereits in anderer Weise in der Ehe angelegt und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren, sind zu berücksichtigen. Eine Einkommensreduzierung ist dann unbeachtlich, wenn sie auf einem unterha...mehr

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§ 3 Verlöbnis / 3. Ansprüche des zurückgetretenen Verlobten

Rz. 93 Gemäß § 1299 BGB ist der Verlobte, der den Rücktritt des anderen durch ein Verschulden, das einen wichtigen Grund für den Rücktritt bildet, veranlasst hat, dem Zurückgetretenen zum Schadenersatz verpflichtet. Wegen der Rechtsfolgenverweisung auf die beiden Schadenersatzansprüche des § 1298 Abs. 1 BGB hat der Anspruch aus § 1299 BGB denselben Inhalt wie § 1298 BGB.[120...mehr

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Zur Regulierung materieller... / A. Beweisanforderungen

Für die Bestimmung der Höhe des zu erstattenden Schadens ist die Frage des heranzuziehenden Beweismaßstabes von zum Teil entscheidender Bedeutung. Während bei der haftungsbegründenden Kausalität der Strengbeweis nach § 286 ZPO zu führen ist, kommt dem Geschädigten im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität durch § 287 ZPO eine erhebliche Beweiserleichterung zugute.[2] Da ...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15 Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt oder mit hoher Wahrscheinlic...mehr

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§ 4 Ehe / 2. Gescheitertsein der Ehe

Rz. 423 Die wirksam zustande gekommene Ehe muss gescheitert sein. Gescheitert ist eine Ehe, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen, § 1565 Abs. 1 S. 2 BGB. Diese Legaldefinition beinhaltet zwei Komponenten. Bei der einen Komponente handelt es sich um die "Diagnose", also die Festste...mehr

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§ 4 Ehe / b) Trennung von einem Jahr

Rz. 433 Aus der gesetzlichen Konstruktion des § 1565 Abs. 2 BGB als Ausnahmetatbestand folgt, dass in der Regel eine Scheidung erst möglich ist, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben. Trifft dies zu, kommt es für den Inhalt der Antragsschrift, also für die Darlegungs- und Beweislast, darauf an, ob die Ehegatten einvernehmlich die Scheidung verlang...mehr

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§ 4 Ehe / a) Kinderschutzklausel

Rz. 445 Da grundsätzlich davon auszugehen sein sollte, dass gemeinsame Kinder eines Ehepaares ein Interesse am Bestand einer sozial intakten Familie haben, kann die sogenannte Kinderschutzklausel des § 1568 Abs. 1 Alt. 1 BGB nur in seltenen Ausnahmefällen greifen. Das Interesse des Kindes muss sich auf das äußere Band der Ehe, also das Verheiratetsein der Eltern, beziehen.[3...mehr

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§ 4 Ehe / 3. Bigamie/Doppelehe

Rz. 26 Aufhebbar und nicht nichtig ist eine Ehe auch, wenn sie gegen das Verbot der Doppelehe verstößt. Gemäß § 1306 BGB darf eine Ehe nicht geschlossen werden, wenn zwischen einer der Personen, die die Ehe miteinander eingehen wollen, und einer dritten Person bereits eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft besteht. Eine Doppelehe liegt also vor, wenn eine erste Ehe oder Lebe...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / b) Bereicherungsrecht

Rz. 450 Da die nichteheliche Lebensgemeinschaft ein rein tatsächliches Verhältnis ist und schlechterdings nicht Rechtsgrund für erbrachte Leistungen sein kann, scheiden Ansprüche nach § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. BGB aus.[339] Rz. 451 Nach mittlerweile überholter Rechtsprechung des BGH kamen auch Ansprüche nach § 812 Abs. 1 Satz 2 2. Alt. BGB, also solche wegen Zweckverfehlung...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

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§ 2 Zentrale Begriffe / 16. Anonymisierung

Rz. 65 Die DSGVO definiert den Begriff der Anonymisierung selbst nicht. Da indes nur solche Daten, die direkt oder mittelbar eine Identifizierung einer natürlichen Person ermöglichen, unter den Anwendungsbereich der DSGVO fallen, scheint die Definition des Begriffes gleichwohl angezeigt.[158] "Anonymisierung" ist das Verändern personenbezogener Daten derart, dass die Einzela...mehr

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§ 4 Ehe / VI. § 1365 BGB

Rz. 74 Gemäß § 1365 Abs. 1 S. 1 BGB kann sich ein Ehegatte nur mit Einwilligung des anderen verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Damit sind nicht nur Verfügungen gemeint, die tatsächlich das gesamte Vermögen umfassen, sondern auch solche, bei denen einzelne Vermögensverwerte veräußert werden. Diese müssen aber im Wesentlichen das ganze Vermögen des Veräuße...mehr

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Keine Verletzung der Aufklä... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung erlaubt, auf ein vorrangiges (durch das LG nicht angesprochenes) rechtliches Problem des "unerlaubten Entfernens" vom Unfallort in der Kaskoversicherung noch einmal aufmerksam zu machen. Die maßgebliche AKB-Klausel (AKB 2008 E 1.3. – der Markt kennt allerdings eine Vielzahl von abweichenden, der Klarheit nicht förderlichen Bedingungen) lautet: "Sie sind verp...mehr

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§ 3 Verlöbnis / 1. Geschäftsfähigkeit

Rz. 13 Voraussetzung für eine wirksame Willenserklärung und damit für ein Verlöbnis ist, dass der Erklärende zum Zeitpunkt des Abschlusses des Verlöbnisses geschäftsfähig war. Fehlte es daran, kann kein wirksames Verlöbnis geschlossen werden.[19] Denn die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist gemäß § 105 BGB nichtig. Rz. 14 Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechts...mehr

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§ 3 Verlöbnis / 1. Letztwillige Verfügung

Rz. 27 Obwohl es den Verlobten gemäß dem Wortlaut des § 2265 BGB verwehrt ist, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten, steht es ihnen natürlich frei, sich im Wege der letztwilligen Verfügung (Testament) gegenseitig zu bedenken. Insofern gelten die Vorschriften der §§ 2064 ff. BGB. Rz. 28 Wurde das Verlöbnis vor dem Tode des Erblassers aufgelöst, ist die letztwillige Ve...mehr

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§ 3 Verlöbnis / 4. Ansprüche Dritter

Rz. 98 Schadenersatzansprüche nach § 1298 Abs. 1 S. 1 BGB haben nicht nur die Verlobten, sondern auch deren Eltern sowie dritte Personen, die an Stelle der Eltern gehandelt haben. Voraussetzung für die Geltendmachung eines Anspruchs ist, dass es sich bei dem "Dritten" um eine Person handelt, die aufgrund einer besonderen persönlichen Bindung Aufwendungen erbracht hat oder Ver...mehr

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Entziehung der Fahrerlaubni... / Leitsatz

1. Die Gelegentlichkeit des Cannabiskonsums ist ein Tatbestandsmerkmal, für das die AG die materielle Beweislast trägt. Es spricht allerdings nichts dagegen, das Erklärungsverhalten des Fahrerlaubnisinhabers bei der Klärung der Frage, ob ein gelegentlicher Cannabiskonsum vorliegt, zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund kommt dem Erklärungsverhalten des Fahrerlaubnisinhab...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / III. Mitteilungspflicht des Verantwortlichen gegenüber Empfängern, Art. 19 DSGVO

Rz. 70 Art. 19 DSGVO normiert die Verpflichtung des mit einem Berichtigungsverlangen aus Art. 16 DSGVO konfrontierten Verantwortlichen, alle Empfänger, denen personenbezogene Daten offengelegt wurden, von der Ausübung des Berichtigungsanspruches durch die betroffene Person bzw. ihrem Vollzug durch den Verantwortlichen zu unterrichten. Dies gilt nicht, soweit es sich für den ...mehr

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Kündigung eines Versicherun... / Leitsatz

1. Die Regelung in Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (hier: Nr. 10.3 AUB 2000), wonach der Vertrag durch den VN oder den VR durch Kündigung beendet werden kann, wenn der VR eine Leistung erbracht hat, ist dahin auszulegen, dass das Kündigungsrecht mit der ersten Leistung beginnt. (amtlicher Leitsatz) 2. Verfolgt ein VN seinen Anspruch auf eine Invaliditätsleistung inn...mehr

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§ 5 Informations- und Mitte... / 3. Kosten

Rz. 26 Die Informationspflichten des Verantwortlichen nach Art. 13 und 14 DSGVO sind gem. Art. 12 Abs. 5 DSGVO auf Kosten des Verantwortlichen zu erbringen, d.h. der Betroffene darf im Rahmen der Übermittlung der Informationen nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden. Dies gilt nicht bei offenkundig unbegründeten oder – insbesondere im Fall häufiger Wiederholung – exzes...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2017

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf des Ehegatten wird durch die ehelichen Lebensverhältnisse, d.h. regelmäßig durch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten im Unterhaltszeitraum, bestimmt (§§ 1361, 1578 BGB). Veränderungen des Einkommens sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Ausnahmen gelten für Einkommenssteigerungen, die auf einer unerwarteten, v...mehr

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§ 3 Verlöbnis / III. Herausgabeanspruch nach § 1301 S. 1 BGB

Rz. 101 Nach § 1301 S. 1 BGB kann jeder Verlobte von dem anderen die Herausgabe desjenigen verlangen, was er ihm geschenkt hat oder zum Zeichen des Verlöbnisses gegeben hat. Voraussetzung ist, dass die Eheschließung unterbleibt. Die Herausgabe erfolgt nach den Vorschriften der ungerechtfertigten Bereicherung, also den §§ 812 ff. BGB.[126] Rz. 102 § 1301 S. 1 BGB ist analog an...mehr

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§ 3 Verlöbnis / III. Form

Rz. 7 Da die §§ 1297 ff. BGB für die Wirksamkeit des Verlöbnisses keine Schriftform vorsehen, ist die auf Abschluss eines Verlöbnisses gerichtete Willenserklärung an keine Form gebunden. Sie muss nicht nur nicht schriftlich oder gar notariell beurkundet sein: es genügt außerdem konkludentes Verhalten. Hierfür reicht jedes schlüssige Verhalten, das auf einen Rechtsfolgewillen...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit sich diese aus den ehelichen Lebensverhältnissen fortschreiben lassen. Änderungen des verfügbaren Einkommens der Ehegatten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, unabhängig davon wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen ...mehr

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§ 4 Ehe / b) Ehegattenschutzklausel

Rz. 449 Eine weitere Möglichkeit, dass die Ehescheidung trotz Zerrüttung der Ehe nicht ausgesprochen wird, ist gegeben, wenn und solange die Scheidung für den Antragsgegner, der die Scheidung ablehnt, aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers ausnah...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / II. Der Haushalt bei der Trennung

Rz. 269 Da § 1568b BGB bei der Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft keine Anwendung findet,[213] muss jeder Partner die in seinem Eigentum stehenden Haushaltsgegenstände von dem jeweils anderen nach § 985 BGB herausverlangen. Rz. 270 Besteht an Gegenständen des gemeinsamen Haushalts Miteigentum, so ist dieses nach den Regeln über die Gemeinschaft auseinanderzusetze...mehr

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Entziehung einer Fahrerlaub... / 1 Aus den Gründen:

I. Mit seiner Beschwerde wendet sich der ASt. dagegen, dass es das VG [VG Lüneburg, Beschl. v. 12.9.2017 – 1 B 66/17] abgelehnt hat, die aufschiebende Wirkung der Klage (1 A 168/17) wiederherzustellen, die er gegen den Bescheid des AG vom 6.7.2017 erhoben hat. Durch diesen Bescheid entzog ihm der AG unter Berufung auf § 46 Abs. 1 und § 11 Abs. 8 FeV die Fahrerlaubnis unter a...mehr

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit diese als die ehelichen Lebensverhältnisse prägend anzusehen sind. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei ...mehr

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AGS 1/2018, Vergütungsanspr... / 2 Aus den Gründen

Die Revision hat Erfolg. Über das Rechtsmittel ist antragsgemäß durch Versäumnisurteil zu entscheiden, da die Klägerin in der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht anwaltlich vertreten war. Inhaltlich beruht das Urteil indessen nicht auf der Säumnis, sondern einer Sachprüfung (BGH, Urt. v. 4.4.1962 – V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81 ff). I. Das Berufungsgerich...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Anspruchsinhalt

Rz. 258 Voraussetzung für einen Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss ist zunächst, dass die Ehegatten voneinander getrennt leben, aber noch nicht geschieden sein dürfen. Denn mangels Anspruchsgrundlage ist ein Verfahrenskostenvorschussanspruch gegen den geschiedenen Ehegatten nicht existent.[248] Rz. 259 Des Weiteren muss der Vorschuss begehrende Ehegatte einen Rechtsstreit...mehr

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§ 4 Ehe / d) Anspruch auf Trennungsunterhalt

Rz. 146 Leben Ehegatten voneinander getrennt, kann gemäß § 1361 BGB der eine Ehegatte von dem anderen den nach den Lebens-, Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen. Vom Eintritt der Rechtshängigkeit eines Scheidungsverfahrens an gehören hierzu auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters oder der verminder...mehr

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§ 4 Ehe / a) Trennung von weniger als einem Jahr/Härtefallscheidung

Rz. 428 Wenn die Ehegatten getrennt sind, seit dem Tag der Trennung aber noch nicht ein Jahr verstrichen ist, ist gemäß § 1565 Abs. 2 BGB eine Scheidung nur dann möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Tatbestandsvoraussetzungen für eine solche Härtefalls...mehr

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§ 4 Ehe / cc) Verfahren

Rz. 182 Ehewohnungssachen nach § 1361b BGB sind gemäß § 111 Nr. 5 FamFG Familiensachen, die der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterliegen. Das hat zunächst zur Folge, dass nur die Regeln des FamFG zur Anwendung kommen und nicht diejenigen der ZPO, da § 113 FamFG, der im Falle von Familienstreitsachen auf die Regeln der ZPO verweist, nicht gilt. Außerdem gilt nicht der Beibrin...mehr

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AGS 1/2018, Anfechtbarkeit ... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Klägerin ist nach § 99 Abs. 2 ZPO statthaft. Unbeschadet des Umstandes, dass das LG sein Urteil bezüglich der Kosten als "Schlussurteil" bezeichnet hat, handelt es sich der Sache nach um ein Anerkenntnisurteil i.S.d. § 307 S. 1 ZPO, dessen Kostenentscheidung isoliert angefochten werden kann. Zwar darf ein solches Anerkenntnis nicht unter einer Be...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / 4. Rechtsfolgen

Rz. 176 Die Ausübung des Widerspruchsrechts durch die betroffene Person führt unmittelbar zu einer Verarbeitungsbeschränkung[177] und der Verpflichtung des Verantwortlichen zur erneuten Durchführung einer Interessenabwägung unter Berücksichtigung der von der betroffenen Person vorgetragenen Gründe und Erwägungen. Kann der Verantwortliche im Rahmen dieser Interessenabwägung k...mehr

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FF 1/2018, FF 1/2018 / Güterrecht

BGH, Beschl. v. 22.11.2017 – XII ZB 230/17 Der Bewertung einer freiberuflichen Praxis zum Stichtag kann im Rahmen des Zugewinnausgleichs regelmäßig der Zeitraum der letzten drei bis fünf Jahre zugrunde gelegt werden. Eine Zwischenbilanz zum Stichtag ist grundsätzlich nicht erforderlich (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 8.11.2017 – XII ZR 108/16). BGH, Urt. v. 8.11.2017 – XII Z...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 1. Unterhaltsanspruch des Partners oder der Partnerin gegen den jeweils anderen

Rz. 110 Gegenseitige Unterhaltspflichten bestehen innerhalb der nichtehelichen Lebensgemeinschaft grundsätzlich nicht. Weder § 1360 BGB beim Zusammenleben noch § 1361 BGB oder die §§ 1569 ff BGB nach einer Trennung sind direkt oder entsprechend anwendbar. Dementsprechend besteht unter den Partnern auch keine Prozess- oder Verfahrenskostenvorschusspflicht. Denn § 1360 Abs. 4a...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / 1. Zweckfortfall, Art. 17 Abs. 1 lit. a) DSGVO

Rz. 74 Ein Löschungsanspruch der betroffenen Person soll bestehen, wenn personenbezogene Daten für die (rechtmäßig festgelegten) Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind. Hat der Verantwortliche den Erhebungs- oder Weiterverarbeitungszweck eines Datums erreicht oder verfolgt er diesen nicht mehr (ernsthaft) weiter, bes...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf Der Unterhaltsanspruch eines bedürftigen Ehegatten (§§ 1361, 1569 ff. BGB) besteht in dem Unterschiedsbetrag zwischen seinem eheangemessenen Bedarf und seinen tatsächlich erzielten oder zurechenbaren Einkünften im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Ein...mehr

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FF 1/2018, Umgang des Kinde... / 2 Anmerkung

1. Die vorstehende Entscheidung ist bemerkenswert, weil sie die erste Entscheidung des BGH zum Umgangsrecht der Großeltern nach § 1685 Abs. 1 BGB seit Einführung der Norm durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16.12.1997[1], in Kraft seit dem 1.7.1998, darstellt. Es hat also gut 19 Jahre gedauert, bis der BGH eine Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit § 1685 Abs. 1 BGB...mehr