Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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zfs 2/2017, Beweislast des ... / 3 Anmerkung:

Vgl. Diehl, Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers nach Unfall seines Arbeitnehmers im Straßenverkehr und Regress gegen Drittschädiger, zfs 2007, 543 ff. Behauptete HWS-Verletzungen eines Arbeitnehmers im Straßenverkehr führen bei Regressversuchen des Arbeitgebers häufig dazu, dass die Frage der Ursächlichkeit des Unfalls für die Verletzung streitig wird (vgl. Burmann/Jahnke, NZ...mehr

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zfs 2/2017, Beweislast des ... / Sachverhalt

Der Kl. macht aus übergangenem Recht Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall geltend, an dem eine Arbeitnehmerin des Kl. beteiligt war. Die volle Eintrittspflicht der Bekl. ist unstreitig. Der Kl. hat Schadensersatz für geleistete Entgeltfortzahlung mit der Begründung verlangt, seine Arbeitnehmerin sei bei dem Unfall verletzt worden und deshalb in dem Zeitraum der Entgeltfort...mehr

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zfs 2/2017, Beweislast des ... / 2 Aus den Gründen:

"Nach § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO darf das BG die Sache, soweit ihre weitere Verhandlung erforderlich ist, unter Aufhebung des Urteils und des Verfahrens zurückverweisen, soweit das Verfahren im ersten Rechtszug an einem wesentlichen Mangel leidet und aufgrund dieses Mangels eine umfangreiche oder aufwändige Beweisaufnahme notwendig ist. Das ist hier der Fall." 1. Ein wesentlicher...mehr

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FoVo 2/2017, Heilung einer ... / 2 II. Aus der Entscheidung/Der Praxistipp

BGH hilft dem Gläubiger bei der Beweislast Wer den Sachverhalt liest, der kann erfassen, in welcher Not die Gläubigerin sich sieht. Die Vollstreckung soll ersichtlich ver- oder jedenfalls behindert werden. Aber der BGH hilft und ändert die Entscheidung der Vorinstanzen. Die Feststellungen des LG tragen die Beweislastentscheidung zum Nachteil der Gläubigerin nicht. Die bislang...mehr

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AGS 2/2017, Sittenwidrigkei... / 2 Aus den Gründen

Die Revision hat keinen Erfolg. I. Die Revision ist unzulässig, soweit die Kläger Ansprüche auf Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung des Anwaltsvertrags geltend machen. Insoweit fehlt es bereits an einer Berufung gegen das landgerichtliche Urteil. Zwar haben die Kläger in erster Instanz auch geltend gemacht, der Beklagte habe sie über die Möglichkeiten, das Anwaltshono...mehr

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FF 2/2017, Anfechtung eines... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Beteiligten streiten im Scheidungsverbundverfahren über die Wirksamkeit des gerichtlichen Teilvergleichs vom 19.8.2014, mit dem gegen Zahlung des Antragsgegners von 15.000 EUR sämtliche vermögensrechtlichen Ansprüche der Antragstellerin, insbesondere auch diejenigen auf Ausgleichung des Zugewinns, erledigt sein sollten. [2] Die Beteiligten heirateten am … 1999. Aus...mehr

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zfs 2/2017, Kein Regressver... / 2 Aus den Gründen:

[12] "… III. Die Nichtzulassungsbeschwerde der Kl. führt zur Zulassung der Revision unter gleichzeitiger Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und Zurückverweisung der Sache an das BG nach § 544 Abs. 7 ZPO. Dieses hat den Anspruch der Kl. auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) in entscheidungserheblicher Weise verletzt, weil es deren Antrag auf Vernehmung de...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Feststellungslast

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.3.2.2 Feststellung der Voraussetzungen

Rz. 13 Die Ermessensausübung erfordert die Feststellung der Tatsachen, die zur Begründung des Arrestanspruchs[1] und des Arrestgrunds[2] dienen. Fraglich ist hier, mit welchem Sicherheitsgrad diese Feststellung getroffen sein muss. Obgleich die Arrestanordnung eine besondere Form der Steuerfestsetzung ist[3], müssen die anspruchsbegründeten Tatsachen nicht in dem Sinne bewie...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Korrektur bestandskräftiger Bescheide aufgrund neuer Erkenntnisse aus einem Benennungsverlangen

Leitsatz 1. Weder ein Benennungsverlangen i.S. des § 160 AO noch die (fehlende) Antwort hierauf begründen die Tatbestandsvoraussetzungen einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO oder nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (Anschluss an BFH-Urteil vom 9. März 2016, X R 9/13, BFHE 253, 299, BStBl II 2016, 815). 2. Wird dem FA aufgrund eines nach Bestandskraft eines Einkommensteuerb...mehr

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GmbH: Wirksame Erbringung der Resteinlagenschuld

Zusammenfassung Die Zahlung auf die Resteinlagenschuld muss dem Vermögen der Gesellschaft vollwertig, unbeschränkt und definitiv zufließen. Für diese Tatsachen trägt der einlagepflichtige Gesellschafter die Beweislast. Der bloße Nachweis des Mittelzuflusses ist nicht ausreichend. Hintergrund Der Beklagte hatte seine Gesellschaftsanteile an den neuen Gesellschafter-Geschäftsfüh...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Änderung der Beweislast

Rz. 7 § 309 Nr. 12 BGB verbietet formularmäßige Änderungen der Beweislast zum Nachteil des anderen Vertragsteils und nennt hierbei zwei Regelbeispiele als Anwendungsfälle: Gemäß § 309 Nr. 12a BGB ist es unzulässig, dem anderen Vertragsteil die Beweislast für Umstände aufzuerlegen, die im Verantwortungsbereich des Verwenders liegen und gemäß § 309 Nr. 12b BGB ist es unzulässi...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 4. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 32 Die umstrittene Frage, wer die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass eine Schadens- oder Wertminderungspauschale dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entspricht oder überhöht ist (zum früheren Streitstand siehe die Vorauflage, § 309 Nr. 5 BGB Rdn 30 ff.), hatte der BGH in seinem Urt. v. 3.11.1999 ausdrücklich offen gelassen.[69] Mit Urt. v. 18.2.2015 hat der BGH inz...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / H. Beweislast

Rz. 30 Nach allgemeinen Regeln muss derjenige, der sich auf die Unwirksamkeit der Klausel beruft, die Voraussetzungen des § 308 Nr. 3 BGB beweisen; dies ist in der großen Mehrzahl der Fälle der Kunde. Soweit es sich um das Fehlen eines rechtfertigenden Grundes handelt, soll es unter dem Gesichtspunkt des Negativbeweises ausreichen, dass er Zweifel an der sachlichen Rechtfert...mehr

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zfs 1/2017, Darlegungslast des Geschädigten zur Höhe der Sachverständigenkosten

BGB § 249 Abs. 2 S. 1; ZPO § 287 Leitsatz 1. Die Kosten für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gem. § 249 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist. 2. Der Geschädigte genügt seiner ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 1. Begriff

Rz. 8 Die Beweislast regelt die Frage, wie der Richter zu entscheiden hat, wenn entscheidungsrelevante Tatsachen – etwa in einem Zivilprozess – streitig sind. Insoweit werden gemeinhin die subjektive und die objektive Beweislast unterschieden; letztlich handelt es sich jedoch nur um zwei verschiedene Sichtweisen derselben Sache.[12] Bei der subjektiven Beweislast geht es um ...mehr

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zfs 1/2017, Darlegungslast ... / Leitsatz

1. Die Kosten für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gem. § 249 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist. 2. Der Geschädigte genügt seiner Darlegungslast zur Höhe der Sachverständig...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Regelbeispiel des § 309 Nr. 12a BGB

Rz. 19 § 309 Nr. 12 BGB verbietet generell Beweislaständerungen zum Nachteil des anderen Vertragsteils. Als Regelbeispiel führt § 309 Nr. 12a BGB das Verbot auf, dem anderen Vertragsteil die Beweislast für Umstände aufzuerlegen, die im Verantwortungsbereich des Verwenders liegen. Stets muss jedoch durch eine derartige Klausel auch eine Änderung der sich aus dem dispositiven ...mehr

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zfs 1/2017, Darlegungslast ... / Sachverhalt

Das von der Kl. betriebene Unternehmen kauft Forderungen auf. Aus ihr abgetretenem Recht hat sie die beklagte Haftpflichtversicherung auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen. Bei diesem Verkehrsunfall wurde der Pkw von B. beschädigt. Die Eintrittspflicht der Bekl. in voller Höhe ist zwischen den Parteien unstreitig. B. beauftragte nach dem Unfall ein...mehr

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zfs 1/2017, Darlegungslast ... / 3 Anmerkung:

1. Die Entscheidung zeigt, welche Nachteile bei einer Abtretung von Schadensersatzforderungen erfüllungshalber an einen Sachverständigen bestehen. Der Geschädigte hat seiner Darlegungslast zur Höhe des ihm erwachsenen Schadens – hier der Sachverständigenkosten – genügt, wenn er die Rechnung vorlegt und die Rechnung beglichen hat. Die Begleichung der Rechnung hat Indizwirkung...mehr

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zfs 1/2017, Darlegungslast ... / 2 Aus den Gründen:

[10] "… II. 1. Zutreffend und von der Revision nicht angegriffen hat das BG angenommen, dass dem Geschädigten B. dem Grunde nach ein Anspruch gegen die Bekl. auf Ersatz der Kosten des eingeholten Sachverständigengutachtens aus §§ 7, 18 StVG, § 115 VVG zustand. Denn diese Kosten gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gem. § 249 BGB auszugleichenden Vermöge...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Bedeutung

Rz. 1 § 309 Nr. 12 BGB entspricht dem seinerzeitigen § 11 Nr. 15 AGBG und verbietet Beweislaständerungen zum Nachteil des Vertragspartners des Verwenders. Bedeutung hat diese Klausel daher vornehmlich in Gerichtsprozessen und im Schiedsverfahren. Der für derartige Verfahren zu beachtende allgemeine Grundsatz der Beweislastverteilung lautet: Jede Partei, die den Eintritt eine...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 3. Änderung der Beweislastverteilung

Rz. 13 Individualverträge über die Beweislast (Beweislastverträge) sind grundsätzlich zulässig,[21] sie sind vom Anwendungsbereich des § 309 Nr. 12 BGB nicht erfasst. Dies gilt auch für formularmäßige Beweislaständerungen, die sich nicht zum Nachteil des Vertragspartners des Verwenders auswirken. § 309 Nr. 12 BGB verbietet jedoch die formularmäßige Änderung der Beweislast zu...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / Gesetzestext

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.6 Sonstiges

25. Rundung Ehegattenunterhalt soll auf fünf Euro gerundet werden. 26. Beweislast 26.1 Bedarf Der Unterhaltsberechtigte trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Bedarfsberechnung. Dazu gehören insbesondere: das Einkommen des Verpflichteten, die fehlende Möglichkeit, den Bedarf durch eigenes Erwerbseinkommen zu decken, die eine Verlängerung des Anspruchs wegen Kindesbetreuung (§...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 4. Zum Nachteil des anderen Vertragsteils

Rz. 16 Die Klausel muss nachteilig für den Verwendungsgegner sein. Dabei reicht schon ein potentieller Nachteil, also der Versuch, die Beweisposition des Verwendungsgegners zu verschlechtern.[37] Nicht selten sind dies Bestimmungen, mit denen sich der Verwender formularmäßig bestätigen lässt, dass die Vertragsparteien bestimmte Klauseln "ausführlich ausgehandelt" hätten. Zwa...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Einkommen zu berücksichtigen. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären und Umstände, die bereits in anderer Weise in der Ehe angelegt und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren, sind zu berücksichtigen. Eine Einkommensreduzierung ist dann unbeachtlich, wenn sie auf einem unterha...mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / 6. Einführung eines negativen Anfangsvermögens

a) Immer wieder wurde insbesondere bei den Deutschen Familiengerichtstagen die Ungerechtigkeit der Regelung des § 1374 BGB beklagt.[32] Nach "altem" Recht gab es kein negatives Anfangsvermögen. Selbst bei einem Schuldenberg war dies lediglich mit 0 EUR anzusetzen. Die Folge war: Sofern ein Ehegatte während der Ehe Schulden abbaute und damit "Vermögen" bildete, war dies zugew...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / B. Abgrenzung zu anderen Vorschriften

Rz. 4 Aufgrund des weiten Anwendungsbereichs des § 309 Nr. 12 BGB kann es zu vielfältigen Überschneidungen mit anderen AGB-Regelungen kommen; die Frage der Konkurrenzen zwischen den einzelnen Regelungen gewinnt daher insoweit an Bedeutung. Rz. 5 Vorrangig im Verhältnis zu § 309 Nr. 12 BGB sind § 308 Nr. 5 und Nr. 6 BGB. In engen Grenzen erlauben diese der richterlichen Wertun...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15 Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt oder mit hoher Wahrscheinlic...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / E. Rechtsfolge

Rz. 28 Ist eine Klausel nach § 309 Nr. 12 BGB unwirksam, gelten hinsichtlich der Beweislast die gesetzlichen Regelungen. Als Beweisindiz zu Lasten des anderen Vertragsteils dürfen unwirksame Klauseln nicht verwendet werden.[102]mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Anwendungsbereich

Rz. 1 Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht (§ 130 Abs. 1 S. 1 BGB). Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Willenserklärung gemäß § 130 Abs. 1 S. 1 BGB zugegangen, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normal...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / D. Verträge mit Unternehmern

Rz. 27 § 309 Nr. 12 BGB gilt gemäß § 310 Abs. 1 S. 1 BGB nicht unmittelbar für Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber Unternehmern verwendet werden, entfaltet aber Indizwirkung im hohen Maße. Beweislastregeln sind in besonderem Maße "Ausprägungen des Gerechtigkeitsgebots", sodass Klauseln, die zulasten des Verwendungsgegners von den gesetzlichen Beweislastregeln abwe...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 2. Beweislastverteilung

Rz. 9 Neben dem allgemeinen Grundsatz der Beweislastverteilung (jede Partei, die den Eintritt einer Rechtsfolge geltend macht, hat die Voraussetzungen des ihr günstigen Rechtssatzes zu beweisen), gibt es zahlreiche gesetzliche oder richterrechtlich entwickelte Beweislastregelungen. So bestimmt etwa § 280 Abs. 1 S. 1 BGB, dass, wenn der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldve...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

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zfs 1/2017, Bereicherungsan... / 3 Anmerkung:

Die grundlegende Entscheidung des BGH gibt Anlass, die mit der Vorsteuerabzugsberechtigung der erstattungsberechtigten Partei zusammenhängenden Probleme darzustellen. I. Umsatzsteuer im Kostenfestsetzungsverfahren Im Kostenfestsetzungsverfahren muss zunächst zwischen Anfall der Umsatzsteuer und der Möglichkeit zum Vorsteuerabzug unterschieden werden, woran sich jedoch die Geri...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / III. Aushandeln

Rz. 16 Die Richtlinie verzichtet nicht auf das Merkmal der Vorformulierung.[28] Sie und damit § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB greifen deshalb nicht, wenn die Klausel ausgehandelt worden ist. Das Aushandeln ist im Zweifel ebenso zu definieren wie bei § 305 Abs. 1 S. 1 BGB, wo es die Qualifikation der Regelung als AGB ausschließt. Jedenfalls reicht dazu nicht die rein theoretisch jeder...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / III. Beispiele für die zu berücksichtigenden konkreten Umstände

Rz. 29 In Betracht kommen die Kräfteverhältnisse am Markt, die Verhandlungsstärke der Parteien (16. Erwägungsgrund zur Richtlinie), besondere Kenntnisse und Erfahrungen des Verbrauchers (Rechtskunde), besondere Einwirkungen des Unternehmers auf den Verbraucher,[57] etwa ein Überraschungsmoment oder Druck unterhalb der Schwelle des § 123 BGB oder die Bagatellisierung des Klau...mehr

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AGB-Richtlinie (RL) / B. Hinweise

Rz. 3 Hinzuweisen ist jedoch auf Folgendes: Die Richtlinie gilt nur für Verbraucherverträge.[2] Auch insoweit stellt diese nur einen Mindestschutz sicher, Art. 8 RL. Rz. 4 Eine richtlinienkonforme Auslegung kommt nur in Betracht, soweit diese Richtlinie den Verkehr mit Verbrauchern (B2C) betrifft, nicht dagegen im Rechtsverkehr unter Kaufleuten und Unternehmern und zwischen Ve...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 3. § 309 Nr. 12 BGB (Beweislastumkehr)

Rz. 12 § 309 Nr. 12 BGB verbietet dem AGB-Verwender Regelungen zur Beweislast, durch welche die Beweislastlage zum Nachteil des Vertragspartners geändert wird. Da derjenige, der einen Schaden geltend macht, auch dessen Höhe beweisen muss, bewirkt eine Pauschalierung des Schadens oder der Wertminderung eine Beweislastumkehr. § 309 Nr. 5 BGB geht jedoch als die speziellere Reg...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 5. Zur teleologischen Reduktion des § 309 Nr. 12 BGB

Rz. 18 Vereinzelt wird angenommen, dass § 309 Nr. 12 BGB in den Fällen nicht eingreifen könne, nachteilige Beweislaständerungen also zulässig seien, in denen die Rechte des anderen Vertragsteils ganz hätten abbedungen werden können, etwa bei Haftungsfreizeichnungen.[44] Dies wird in der Literatur zu Recht überwiegend abgelehnt.[45] Die Prüfung der Zulässigkeit etwa von Haftu...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / B. Verbraucherverträge

Rz. 4 Dies sind Verträge zwischen einem Unternehmer als Verwender einerseits und einem Verbraucher andererseits. Der Begriff ist enger als in den §§ 305 bis 309, wo Verwender auch ein Verbraucher sein kann (siehe § 310 Abs. 1 BGB Rdn 7). Unternehmerin in diesem Sinne ist auch die öffentliche Hand, wenn sie privatrechtliche Verträge abschließt.[12] Rz. 5 Der Verbraucher ist in...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Rechtsfolge

Rz. 5 Ist ein formularmäßig vereinbarter Änderungsvorbehalt wegen Verstoßes gegen § 308 Nr. 4 BGB unwirksam, bleibt die ursprünglich vereinbarte Leistung geschuldet. Nimmt der andere Vertragsteil dennoch vorbehaltlos die geänderte Leistung an, so trifft ihn gemäß § 363 BGB die Beweislast für die Änderung oder Unvollständigkeit. Insofern gelten die allgemeinen Grundsätze des ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Kein Einfluss des Verbrauchers auf den Inhalt

Rz. 21 Nach überwiegender Meinung bedeutet dies, dass die Vertragsklausel nicht i.S.v. § 305 Abs. 1 S. 3 BGB ausgehandelt worden ist,[38] und zwar deshalb, weil sie vorformuliert war. Rz. 22 Unerheblich ist, wer die Einmalklausel vorformuliert hat, denn auch die Richtlinie unterscheidet insoweit nicht.[39] Damit werden auch notarielle Einzelverträge erfasst.[40] Es wird aber ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Ausnahme: Einführung in den Vertrag durch den Verbraucher

Rz. 14 Der Verbraucher führt die Klausel in den Vertrag etwa ein, wenn er das handelsübliche Formular dafür mitbringt. Dem steht gleich, wenn ein Dritter im Auftrag des Verbrauchers[25] die Klausel einführt. Im Sinne eines umfassenden Verbraucherschutzes greift Ziffer 1 aber, wenn die Klausel von beiden Vertragspartnern übereinstimmend und unabhängig voneinander in den Vertr...mehr

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AGkompakt 12/2016, Aktuelle... / 2. Pflicht zur Abrechnung

Pflicht zur regelmäßigen Abrechnung Zu empfehlen ist eine Vereinbarung, wonach in bestimmten Zeitintervallen abzurechnen ist, am besten monatlich. Gleichzeitig sollten die bis dahin jeweils angefallenen Beträge als fällig vereinbart werden. Das hat zur Folge, dass der Anwalt regelmäßig abrechnen kann und keine hohen Beträge auflaufen. Die gleichzeitige Vereinbarung der angefa...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2017

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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zfs 1/2017, Kausalität eine... / 2 Aus den Gründen:

[10] "… I. Das BG hat – nach ergänzender Beweisaufnahme durch ein weiteres Gutachten des schon in erster Instanz tätigen SV und dessen mündliche Anhörung – das Vorliegen eines Unfallereignisses bejaht, sich aber davon überzeugt gezeigt, dass eine bei der Kl. ggf. bestehende dauerhafte Beeinträchtigung nicht auf dieses Ereignis, sondern auf vorbestehende degenerative Veränder...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / IV. Empfangsbekenntnisse als Ausnahme

Rz. 25 Eine besondere Art der Tatsachenbestätigung stellt das Empfangsbekenntnis dar. Mit ihm bestätigt der andere Vertragsteil, dass er die geschuldete Leistung empfangen habe. Der Begriff deckt sich mit der Legaldefinition der Quittung in § 368 BGB und betrifft damit nicht nur den Empfang von Geldzahlungen, sondern auch andere Liefer- und Leistungsbestätigungen.[86] Formul...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit diese als die ehelichen Lebensverhältnisse nachhaltig prägend anzusehen sind. Die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden dabei grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der ...mehr