Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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§ 22 Das Unternehmertestament / I. Planung der Unternehmensnachfolge

Rz. 1 Auch wenn es für den Betroffenen nicht immer ganz einfach ist, sich dem Thema zu stellen, gehört doch die Planung und Regelung der Unternehmensnachfolge sicher zu den wichtigsten Aufgaben eines erfolgreichen Unternehmers. Das hat seine Ursache vor allem darin, dass neben rechtlichen und insbesondere steuerrechtlichen Aspekten auch sehr viele wirtschaftliche, strategisc...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / c) Steuerliche Konsequenzen für Erben und Vermächtnisnehmer

Rz. 112 Der so ermittelte Wert ist nicht nur maßgeblich für den steuerpflichtigen Erwerb des Vermächtnisnehmers, sondern auch für die Höhe der beim Verpflichteten abzuziehenden Vermächtnislast. Rz. 113 In einkommensteuerrechtlicher Hinsicht ist festzuhalten, dass der Empfänger wiederkehrender Versorgungsbezüge diese nach § 22 EStG zu versteuern hat. Steuerpflichtig ist dabei ...mehr

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Keine erweiterte Kürzung bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen (2): Abgrenzung zum unschädlichen Nebengeschäft

Leitsatz 1. Eine der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags entgegenstehende schädliche Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass diese einer von mehreren auf dem vermieteten Grundstück ausgeübten gewerblichen Tätigkeiten dienen. 2. Für die Frage, ob ein Nebengeschäft im Hinblick auf die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung des Gewerbe...mehr

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Ansatz der üblichen Miete als Rohertrag anstelle des vertraglich vereinbarten Entgelts

Leitsatz 1. Der für die Bewertung im Ertragswertverfahren maßgebliche Rohertrag eines bebauten Grundstücks ist grundsätzlich das Entgelt, das für die Benutzung nach den vertraglichen Vereinbarungen als Miete zu zahlen ist. 2. Eine vertraglich vereinbarte Miete kann nicht mehr als üblich angesehen werden, wenn sie mehr als 20 % niedriger ist als der unterste Wert der Spanne de...mehr

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Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch Sachverständigengutachten

Leitsatz 1. § 198 BewG eröffnet dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen, als er sich aus den typisierenden Bewertungsvorschriften des BewG ergäbe. Die Nachweislast geht über die Darlegungs- und Feststellungslast hinaus. 2. Soll der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch Vorlage eines Gutachtens erbracht werden, muss das Gut...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 55... / 6.3.1 Allgemeines

Rz. 28 Die Ermittlung des Ausgangsbetrags für den Grund und Boden, der zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehört, ist in § 55 Abs. 2 und 3 EStG geregelt. Rz. 29 Nach § 55 Abs. 2 EStG ist bei der Ermittlung des Ausgangsbetrags des zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen i. S. d. § 33 Abs. 1 S. 1 BewG gehörenden Grund und Bodens seine Zuordnung zu den Nutzungen u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 55... / 6.3.2 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§ 55 Abs. 2 S. 1 EStG)

Rz. 34 Der Grund und Boden muss zum 1.7.1970 zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören. Der Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ergibt sich aus § 33 Abs. 1 S. 1 BewG. Danach sind dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen alle Wirtschaftsgüter zuzurechnen, die dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sind. Abzustelle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 55... / 6.3.3.2 Sonderkulturen (§ 55 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 S. 2 EStG)

Rz. 39 Bei den in § 55 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 S. 2 EStG genannten Sonderkulturen sind die gesetzlich festgelegten Quadratmeter-Werte bei der Ermittlung des Ausgangsbetrags anzusetzen. Dies gilt unabhängig von im Liegenschaftskataster ausgewiesenen Ertragsmesszahlen. Der Ansatz beträgt für Flächen der Nutzungsteile Hopfen, Spargel, Gemüse- und Obstbau 2,05 EUR je qm und für Fläche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 55... / 6.3.3.4 Andere Nutzungsarten und Wirtschaftsgüter (§ 55 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 bis 8 EStG)

Rz. 42 Hofflächen, Gebäudeflächen und Hausgärten i. S. v. § 40 Abs. 3 BewG sind nach § 55 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 EStG mit 2,56 EUR, Geringstland nach § 55 Abs. 2 S. 2 Nr. 6 EStG mit 0,13 EUR, Abbauland nach § 55 Abs. 2 S. 2 Nr. 7 EStG mit 0,26 EUR und Unland nach § 55 Abs. 2 S. 2 Nr. 8 EStG mit 0,05 EUR anzusetzen. Bei Hausgärten ist die über 10 Ar hinausgehende Fläche in die lan...mehr

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Keine erweiterte Kürzung bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen (1): ­zivilrechtliche Betrachtung ausschlaggebend

Leitsatz 1. Sieht ein Vertrag über die Vermietung eines Grundstücks mit einem noch zu errichtenden Gebäude vor, dass die auf Betriebsvorrichtungen entfallenden Aufwendungen vom Mieter getragen und Betriebsvorrichtungen nicht mitvermietet werden sollen, ist nicht bereits dann eine für die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG schädliche Mitvermi...mehr

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Abtretung einer Darlehensforderung als typisch stille Einlage

Leitsatz 1. Einem partiarischen Darlehen sind – in Abgrenzung von einer stillen Beteiligung – eine Verlustbeteiligung des Darlehensgebers und eine gemeinsame Zweckverfolgung (§ 705 BGB) fremd. 2. Wird zur Erbringung der Einlage in eine typisch stille Gesellschaft eine Darlehensforderung gegenüber einer Kapitalgesellschaft als Inhaberin des Handelsgewerbes abgetreten, so hande...mehr

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Gemeinschaftliche Tierhaltung bei beteiligungsidentischen Personengesellschaften

Leitsatz Überträgt eine landwirtschaftlich tätige GbR die sich für sie ergebende Möglichkeit zur landwirtschaftlichen Tierhaltung in Vieheinheiten auf eine KG, die einen Betrieb zur Tierhaltung ohne ausreichende Nutzung eigener landwirtschaftlicher Flächen unterhält, und sind an beiden Gesellschaften jeweils dieselben Gesellschafter beteiligt, kann die Tierhaltung der KG zur...mehr

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ZErb 11/2019, Zur beschränk... / Sachverhalt

Die im Ausland wohnhafte Klägerin, die im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist Vermächtnisnehmerin nach der am ... verstorbenen ... (im Folgenden: Erblasserin). Die Klägerin ist eine Nichte der Erblasserin, welche ihren Wohnsitz im Ausland hatte und im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Gegenstand des der ...mehr

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ZErb 11/2019, Zur beschränk... / Aus den Gründen

II. Die Klage hat keinen Erfolg. 1. Die Klage ist zulässig. Sie wurde insbesondere fristgerecht erhoben. 2. Die Klage ist jedoch unbegründet. Das FA hat im Streitfall zu Recht eine beschränkte Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG angenommen und die Klägerin dadurch nicht in ihren Rechten verletzt (§ 100 Abs. 1 Satz 1 FGO). a) Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unterlie...mehr

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ZErb 11/2019, Zur Steuerbef... / Aus den Gründen

II. 12 Die Revision führt aus verfahrensrechtlichen Gründen zur Aufhebung der Vorentscheidung, weil sich während des Revisionsverfahrens der Verfahrensgegenstand, über dessen Rechtmäßigkeit das FG zu entscheiden hatte, geändert hat (§ 127 der Finanzgerichtsordnung – FGO –). An die Stelle des im Klageverfahren angefochtenen Erbschaftsteuerbescheids vom 17. September 2015, übe...mehr

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ZErb 11/2019, Nachlassverbi... / Sachverhalt

Streitig ist, ob Kosten für die nachträgliche Erstellung der Einkommensteuererklärungen des Erblassers und für die Räumung einer hinterlassenen Eigentumswohnung als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar sind. Der Erblasser, Herr X., ist am xx.xx.2013 verstorben. Alleinerbin wurde die Klägerin (Kl). Der Prozessbevollmächtigte reichte für die Kl am 28.4.2014 eine Erbschaftsteuerer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Aufwendungen

Rz. 44 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Bei der Beschäftigung von ArbN (> Rz 21 ff) sind Aufwendungen die Ausgaben für den > Arbeitslohn (das > Arbeitsentgelt) in Form von Geld. Hinzu kommen die Lohnzusatzkosten, zB Pflichtbeiträge des ArbG zur SozVers, pauschale Steuerabzüge nach § 40a EStG (> Rz 27 ff, 30 ff). In die Begünstigung einbezogen sind aber auch Sachleistungen wie frei...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.1.4.1 Kapitalkonten und Gesellschafterdarlehen

Rz. 347 Die gesellschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten eines Gesellschafters ergeben sich aus seinem Gesellschaftsanteil, der jedoch nichts über seine vermögensmäßige Beteiligung an der Gesellschaft aussagt. Diese repräsentiert das Kapitalkonto. Es ist "eine Rechengröße, die kontenmäßig die Vermögensbeteiligung des Gesellschafters an der Gesellschaft darstellt".[1] Gesetzl...mehr

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Berücksichtigung bauordnungsrechtlicher Einschränkungen bei der Einheitsbewertung von Grundstücken

Leitsatz 1. Bei der Bewertung eines Grundstücks ist die übliche Miete für Flächen anzusetzen, die tatsächlich für Wohnzwecke genutzt werden können. Nicht entscheidend ist, ob diese Flächen bauordnungsrechtlich allen Anforderungen an Wohn- oder Aufenthaltsräume genügen. 2. Es ist grundsätzlich unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob und inwieweit nich...mehr

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Anwendung von durch den Gutachterausschuss ermittelten Liegenschaftszinssätzen

Leitsatz Durch den Gutachterausschuss ermittelte örtliche Liegenschaftszinssätze sind für die Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Erbschaftsteuer geeignet, wenn der Gutachterausschuss bei der Ermittlung die an ihn gerichteten Vorgaben des BauGB sowie der darauf beruhenden Verordnungen eingehalten und die Liegenschaftszinssätze für einen Zeitraum berechnet hat, der den ...mehr

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Einzelfälle der Land- und F... / 2.1 Bodenabhängige Tiere

Haltung und Zucht der "bodenabhängigen" Tiere, die in der Anlage 1 zum BewG aufgezählt sind (Vieh, Pferde, Schafe, Ziegen, Schweine, Geflügel), werden nach ihrem Futterbedarf in Vieheinheiten umgerechnet und den Flächengrenzen der dauernden landwirtschaftlichen Nutzung[1] gegenübergestellt.[2] Werden diese Grenzen nicht nachhaltig überschritten, ist die Tierhaltung und Tierz...mehr

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Einzelfälle der Land- und F... / 9.3 Wirtschaftsjahr

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben wie bisher unverändert grundsätzlich ihren Gewinn bei allen Gewinnermittlungsarten nach einem Wirtschaftsjahr vom 1.7. bis 30.6., Betriebe mit einem Futterbauanteil von mindestens 80 % vom 1.5. bis 30.4. zu ermitteln. Für reine Forstbetriebe[1] gilt grundsätzlich das Wirtschaftsjahr vom 1.10. bis 30.9., für reine Weinbaubetriebe ...mehr

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Einzelfälle der Land- und F... / Zusammenfassung

Überblick In diesem Fachbeitrag werden Begriff und Inhalt des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft näher vorgestellt, seine Naturerzeugnisse sowie die Produktionsphasen ihrer pflanzlichen und tierischen Veredelung ebenso wie ihre Einordnung in seine Einkunftsart und die Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten. Der Beitrag enthält schließlich die Regelungen zur Vermarktung der...mehr

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Einzelfälle der Land- und F... / 1.2 Pflanzliche Veredelung

Die Veredelung der pflanzlichen Urproduktion ist ein landwirtschaftlicher Nebenbetrieb[1], wenn die Menge der ver- und bearbeiteten Urproduktion überwiegend im Hauptbetrieb erzeugt wird. Die Zuordnung des Nebenbetriebs zur Land- und Forstwirtschaft erfordert außerdem, dass das veredelte Endprodukt zum Verkauf bestimmt ist und von der Verkehrsauffassung als land- und forstwirts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufrechnung / 3 Tausch bzw. tauschähnliche Umsätze

Umsatzsteuerlich wird von einem Tausch gesprochen, wenn das Entgelt für eine Lieferung ebenfalls in einer Lieferung besteht. Ein tauschähnlicher Umsatz liegt vor, wenn das Entgelt für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder in einer anderen sonstigen Leistung besteht.[1] Entgelt für die erbrachte Leistung bei einem Tausch oder einem tauschähnlichen Umsatz ist jeweils d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Anlage 21 zum Bewertungsgesetz

Rz. 25 [Autor/Stand] Aus der Anlage 21 zum Bewertungsgesetz ergeben sich in Abhängigkeit vom Liegenschaftszinssatz und der jeweiligen Restnutzungsdauer (RND) des Gebäudes die folgenden Vervielfältiger:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung des Grundvermögens und der Betriebsgrundstücke i.S.d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG sowie Festsetzung der Grundsteuermessbeträge im beigetretenen Teil Deutschlands vom 1.1.1991 bis einschließlich 31.12.1996

Rz. 14 [Autor/Stand] Hierzu sind am 20.11.1990 gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ergangen. Sie lauten wie folgt: „Gleichlautender Erlaß betr. Bewertung des Grundvermögens und der Betriebsgrundstücke im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG sowie Festsetzung der Grundsteue...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Anlage 22 BewG ab dem 1.1.2016

Rz. 62 [Autor/Stand] Aus Anlage 22 zum Bewertungsgesetz i.d.F des Steueränderungsgesetzes 2015[2] ergibt sich die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer von Gebäuden. Sie gilt für Besteuerungszeitpunkte nach dem 31.12.2015 sowohl im Rahmen des Ertragswertverfahrens (§ 185 Abs. 3 Satz 3 BewG) als auch bei Ermittlung des Gebäudesachwerts im Sachwertverfahren (§ 190 Abs. 2 Satz 2 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 53 BewG ist mit dem BewG 1965[2] in das Bewertungsgesetz aufgenommen worden und seitdem unverändert in Kraft. Ihre textlich anders gestaltete Vorgängervorschrift findet sich in § 45 Abs. 2 Satz 2 BewG 1934. Die Vorschrift ist unabhängig von der Art der Feststellung gültig. Sie kommt also auch bei Wertfortschreibungen und Nachfeststell...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 54 BewG ist mit dem BewG 1965[2] in das Bewertungsgesetz aufgenommen worden und seitdem unverändert in Kraft. Die Vorschrift ist unabhängig von der Art der Feststellung gültig. Sie kommt also auch bei Wertfortschreibungen und Nachfeststellungen zur Anwendung. Rz. 6 [Autor/Stand] § 54 BewG war auch bei der Feststellung von Grundbesitzwe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Anlage 22 BewG vor dem 1.1.2016

Rz. 65 [Autor/Stand] Für Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2016 gilt eine abweichende wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer Lebensdauer für Gebäude, die sich aus der nachstehenden Anlage 22 zum Bewertungsgesetz ergibt. Sie gilt für Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2016 sowohl im Rahmen des Ertragswertverfahrens (§ 185 Abs. 3 Satz 3 BewG) als auch bei Ermittlung des Gebäudes...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 55 Abs. 1 bis 8 BewG ist mit dem BewG 1965[2] in das Bewertungsgesetz aufgenommen worden und seitdem im Wesentlichen unverändert in Kraft. Die Vorschrift lehnt sich an die Regelungen in § 45 Abs. 3 BewG 1934 an. Abs. 9 des § 55 BewG wurde durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung bewertungsrechtlicher Vorschriften[3] rückwirkend zum...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Kapitalisierung des Gebäudereinertrags

Rz. 21 [Autor/Stand] Der Gebäudeertragswert ergibt sich, indem der Gebäudereinertrag mit dem maßgebenden Vervielfältiger multipliziert wird, der sich aus Anlage 21 zum Bewertungsgesetz ergibt. Folglich wird der Gebäudereinertrag durch Anwendung des maßgebenden Vervielfältigers kapitalisiert. Der Vervielfältiger ist von der jeweiligen Restnutzungsdauer des Gebäudes und dem Li...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 10. Mindestrestnutzungsdauer

Rz. 99 [Autor/Stand] Ältere Gebäude, die laufend instand gehalten werden, sind im Allgemeinen trotz des Alters nicht wertlos. Deshalb ist es zutreffend, wenn § 185 Abs. 3 Satz 5 BewG von einer Mindestrestnutzungsdauer ausgeht, die insbesondere bei älteren Gebäuden regelmäßig zum Ansatz eines Restwerts für das Gebäude führt. Rz. 100 [Autor/Stand] Als Mindestrestnutzungsdauer e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 139 Abrundung

A. Entwicklung der Abrundungsvorschriften Rz. 1 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung 1964 wurden die Einheitswerte, unabhängig davon, ob für land- und forstwirtschaftliches Vermögen, für Grundvermögen oder für Betriebsgrundstücke festgestellt, auf volle 100 DM abgerundet. Da ab dem 1.1.1996 wesentlich höhere Grundbesitzwerte bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer und ab 1....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Entstehung der Vorschrift

Rz. 4 [Autor/Stand] § 91 BewG wurde durch das BewÄndG vom 13.8.1965 [2] in das Bewertungsgesetz neu aufgenommen. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Frage der Wertermittlung für Grundstücke im Zustand der Bebauung in § 33a RBewDV geregelt (siehe Kommentierung zu § 129 Abs. 2 Satz 2 BewG) Rz. 5 [Autor/Stand] Der heute nicht mehr gültige Abs. 2 sah anders als § 33a RBewDV vor, dass ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 133 BewG i.d.F. bis zum 1.1.1997 war durch den Einigungsvertrag vom 31.8.1990[2] in das Bewertungsgesetz aufgenommen worden. Rz. 2 [Autor/Stand] Ziel war es, entsprechend der für die alten Bundesländer geltenden Zuschlagsregel in § 121a BewG, die Einheitswerte in den neuen Bundesländern an das Niveau von 1974 heranzuführen (s. § 121a BewG Rz. 1).[4] Rz. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.6.2015

Rz. 5 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Beschluss vom 23.6.2015[2] entschieden, dass § 8 Abs. 2 GrEStG mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts war vorhersehbar, so dass auch die rückwirkende Anordnung des Beschlusses vom 23.6.2015 weitreichend war und der Vierte Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Restnutzungsdauer

Rz. 29 [Autor/Stand] Die Restnutzungsdauer richtet sich im Allgemeinen nach der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer, die in Anlage 22 typisierend geregelt ist, und dem Alter des Gebäudes zum Bewertungsstichtag. Die Restnutzungsdauer entspricht grundsätzlich dem Unterschiedsbetrag zwischen der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer und dem Alter des Gebäudes am Bewertungsstich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 91 Grundstücke im Zustand der Bebauung

A. Grundaussagen/historische Bedeutung I. Inhalt/Zweck der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 91 BewG regelt die Bewertung von Grundstücken, mit deren Bebauung zwar schon begonnen wurde, diese aber noch nicht in vollem Umfang zu bezugsfertigen Gebäuden geführt hat. Da Grundstücke entweder unbebaut (§ 72 BewG) oder bebaut (§ 74 BewG) sind, entsteht durch § 91 BewG nicht eine drit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 133 Sondervorschrift für die Anwendung der Einheitswerte 1935

A. Grundaussagen I. Entstehung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 133 BewG i.d.F. bis zum 1.1.1997 war durch den Einigungsvertrag vom 31.8.1990[2] in das Bewertungsgesetz aufgenommen worden. Rz. 2 [Autor/Stand] Ziel war es, entsprechend der für die alten Bundesländer geltenden Zuschlagsregel in § 121a BewG, die Einheitswerte in den neuen Bundesländern an das Niveau von 1974 h...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 185 Ermittlung des Gebäudeertragswerts

A. Einleitung Rz. 1 [Autor/Stand] § 185 BewG enthält weitere über § 184 BewG hinausgehende grundsätzliche Bewertungsaussagen zum Ertragswertverfahren und legt die einzelnen Rechenschritte fest. Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden. B. Gleich lautende Ländererlasse Rz. 2 [Autor/Stand] Die Finanzverwal...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 54 Bewertungsstichtag

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 54 BewG wird auf die besonderen Verhältnisse der Forstwirtschaft eingegangen und für Zwecke der Einheitsbewertung ein abweichender Stichtag für die Bewertung des nicht eingeschlagenen Holzes eingeführt. Die Vorschrift enthält somit eine notwendige Ausnahmeregelung. Rz. 2– 4 [Autor/Stand]...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 53 Umlaufende Betriebsmittel

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 1 [Autor/Stand] § 53 BewG enthält eine spezielle Regelung für die Behandlung des eingeschlagenen Holzes und ist damit auf die besonderen Verhältnisse in der Forstwirtschaft abgestellt. Sie ergänzt die Vorschrift des § 33 Abs. 2 BewG, in der allgemein von umlaufenden Betriebsmitteln gesprochen wird und letztl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 55 Ermittlung des Vergleichswerts

Schrifttum: Alberts, Altersklassen- oder Hiebsatzverfahren bei der Herleitung der Einheitswerte des forstwirtschaftlichen Vermögens, Allg. Forstzeitschrift 1964, 45; Schwenke, Das Altersklassenverfahren im Rahmen der Einheitsbewertung, Forstarchiv 1968, 101; Schwenke, Steuerliches und außersteuerliches Wertermittlungsverfahren für die Forstwirtschaft, Information StW 1976, 22...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 132 Fortschreibung und Nachfeststellung der Einheitswerte 1935

Schrifttum Dötsch, Einheitswertfeststellung im Mietwohngrundstück im Beitrittsgebiet mit nur zum Teil steuerbefreiten Wohnungen, Juris PR-SteuerR 24/2004; Hecht, Grundsteuern vom Einheitswert oder Ersatzbemessungsgrundlage? Erörterung mit Reformvorschlägen, BB 2000, 1168. A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift/geplante Änderungen Rz. 1 [Autor/Stand] § 132 BewG wurde durch d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gebäudereinertrag (§ 185 Abs. 2 BewG)

Rz. 7 [Autor/Stand] Bei der Wertermittlung des Gebäudeertragswerts im Ertragswertverfahren darf nur der auf das Gebäude entfallende Reinertrag kapitalisiert werden, weil der Bodenwert neben dem Gebäudeertragswert anzusetzen ist. Andernfalls ergäbe sich insoweit eine doppelte Erfassung des Bodenwerts. Deshalb muss der in § 185 Abs. 1 BewG definierte Reinertrag des Grundstücks...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zu Absatz 3 alte Fassung

Rz. 13 [Autor/Stand] Die in § 133 Abs. 3 BewG in Bezug genommene Vorschrift des Vermögensteuerreformgesetzes lautete wie folgt: „Artikel 10 Schlußvorschriften § 3 Außerkrafttreten Dieses Gesetz gilt letztmals für die Vermögensteuer, die Gewerbesteuer, die Ermittlung des Nutzungswertes der selbstgenutzten Wohnung im eigenen Einfamilienhaus sowie die Grunderwerbsteuer des Kalende...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Formel zur Berechnung des Vervielfältigers

Rz. 26 [Autor/Stand] Da sich der Liegenschaftszinssatz vorrangig nach den Ermittlungen der Gutachterausschüsse richtet, kann der maßgebende Vervielfältiger nicht in jedem Fall aus der Anlage 21 zum Bewertungsgesetz abgelesen werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Liegenschaftszinssatz des örtlich zuständigen Gutachterausschusses nicht in dem vorgegebenen Raster der Anla...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Grundsätzliches zur Ermittlung des Gebäudeertragswerts (§ 185 Abs. 1 BewG)

Rz. 4 [Autor/Stand] § 185 Abs. 1 BewG regelt, wie der Gebäudeertragswert grundsätzlich zu ermitteln ist. Dabei wird festgelegt, dass zunächst vom Reinertrag des Grundstücks auszugehen ist. Somit bildet der Reinertrag des Grundstücks die erste Stufe der Wertermittlung. Der Reinertrag ergibt sich, indem vom Rohertrag des Grundstücks die Bewirtschaftungskosten abgezogen werden....mehr